Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 34.Sitzung

Notizen aus der 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am 8.05.19 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung

• Die SPD-Fraktion beantragt, die Tagesordnungspunkte 13. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen -101.18.1284 –und 15. Information zur Straßenausbaubeitragsatzung wegen Sachzusammenhangs gemeinsam und auf jeden Fall in der heutigen Sitzung zu behandeln.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
• Die Tagesordnungspunkte
2.Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel und 10. Radentscheid als Vertreterbegehren durchführen werden abgesetzt.

1.Wahl der bzw. des 2. stellvertretenden Vorsitzenden

Die Fraktion B90/Grüne schlägt eine Stadtverordnete der Grünen zur Wahl vor.
Zustimmung: einstimmig

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3. Über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2018; -Kenntnisnahme Liste C / 2018 –

Vorlage des Magistrats-101.18.1270 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den in der rückseitigen Liste C/2018 enthaltene außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 100 Abs. 1 HGO im Finanzhaushalt in Höhe von 17.000,00 € Kenntnis.“

Die Vorlage des Magistrats wird zur Kenntnis genommen.

Der stellvertretende Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 13 und 15 gemeinsam zur Beratung auf, wobei zunächst die Anfrage unter Tagesordnungspunkt 15 zur Beantwortung aufgerufen wird.

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15. Information zur Straßenausbaubeitragsatzung

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst-101.18.1290

Der Magistrat erläutert die Fragen anhand einer Powerpoint-Präsentation:

1.Wie könnte die rechtssichere Aufhebung der Straßenbeitragssatzung verfahrensrechtlich in der Stadt Kassel, z. B. unter Heranziehung einer Stichtagsregel, durchgeführt werden?

• Beschlussfassung über eine gesonderte Aufhebungssatzung notwendig
• Möglichkeit der Bestimmung eines Stichtages des Außer-Kraft-Tretens
• Aufhebung zum 1. Juli 2019 möglich

2.Ist eine rückwirkende Aufhebung der Satzung möglich und was würde dies für laufende Abrechnungsverfahren bedeuten?

Eine rückwirkende Aufhebung der Satzung ist nicht möglich.

3.Was würde eine Stichtagsregelung für die Abrechnung laufender Maßnahmen bedeuten?

  • Beitragspflicht entsteht mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung (UR)
  • Folgen einer Aufhebung zum 1. Juli 2019 ohne Überleitungsbestimmung: Eingang der letzte Unternehmerrechnung ab 01.07.2019 → Maßnahmen nicht mehr abrechenbar
  • Dies betrifft auch bereits laufende oder schon fertig gestellte Maßnahmen.•Einnahmeausfälle i.H.v. ca. 10,8 Mio. €
    u.a. Obere Königsstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Untere Königsstraße, Wolfsgraben, Sternbergstraße
  • Einnahmen aus der Beitragserhebung fester Bestandteil der Finanzierung im Haushalt der Stadt Kassel
    Empfehlung

Aufnahme einer Überleitungsbestimmung mit Stichtag 1. Juli 2019
Straßenbeitragssatzung ist noch für alle Fälle anwendbar, in denen die Stadt Kassel vor dem 1. Juli 2019 Straßenbauarbeiten und / oder die Erneuerung der Beleuchtung beauftragt hat
Hinweis

Unabhängig von einer Überleitungsbestimmung müssen noch ca. 100 Altfälle abgerechnet werden, bei denen die Beitragspflicht bereits entstanden ist.

  • Die Abrechnung dieser Fälle wird voraussichtlich noch bis einschließlich 2022 dauern, z.B. die Beleuchtungserneuerung Singerstraße im Abschnitt von Lindenbergstraße bis Ochshäuser Straße in 2018

4.Welche finanziellen Auswirkungen hat die Aufhebung für die Stadt Kassel?

  • Wenn sie ersatzlos aufgehoben wird?
  • Kompensationsmaßnahmen notwendig
    -> Reduzierung von Investitionen oder
    -> anderweitige Einnahmequellen
  • Wenn der Stopp von bereits angelaufenen und die Streichung von in Planung befindlichen Maßnahmen vermieden werden soll, muss in 2019 ein Ausgleich und ab 2020 eine alternative Finanzierung gefunden werden.

4.Welche finanziellen Auswirkungen hat die Aufhebung für die Stadt Kassel
Bei etwaigen Finanzierungsmodellen?

Sollten Steuererträge als Kompensation dienen, müssten bspw. die Hebesätze angehoben werden.

4.Welche finanziellen Auswirkungen hat die Aufhebung für die Stadt Kassel?
•Welche Auswirkungen hätten diese auf Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter?

Die Anpassung der Hebesätze im Bereich der Grundsteuer hätte Mehrbelastungen für die Eigentümer/innen zur Folge, die bei Mietobjekten an die Mieter/innen weitergegeben werden können.

5.Sollten keine alternativen Finanzierungsmodelle beschlossen werden: Welche Auswirkungen hätte die Aufhebung auf die grundhafte Erneuerung von Straßen?

•21 % der Straßen befinden sich in den Schadensklassen 5 und 6 ;Investitionen i.H.v. 166 Mio. € notwendig, siehe Straßenzustandsbericht 2018
•erhebliche Verschlechterung des allgemeinen Straßenzustandes in den nächsten Jahren

6.Wie schätzt der Magistrat die Wahrscheinlichkeit ein, dass Kommunen, die die Satzungen aufheben, Zuschüsse für die Erneuerung der Infrastruktur erhalten?

Status quo bei Fördermaßnahmen (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) und nicht vorhandener Straßenausbaubeitragsatzung
•Möglichkeit der Beitragserhebung wird unterstellt → Abzug der fiktiven KAG-Anteile bei Ermittlung der zuwendungsfähigen Baukosten
•2018 wurde die Erhebung den Kommunen freigestellt, allerdings ohne einen finanziellen Ausgleich zu schaffen
•Änderungen im neuen Mobilitäts-Fördergesetzes sind dahingehend (fiktiver Abzug der KAG – Anteile) nicht bekannt
•Mobilitätsfördergesetz nur beim Straßenbau von Hauptverkehrsstraßen anwendbar
•Gros der erforderlichen Erneuerungen betrifft in Kassel Anliegerstraßen.

7.Bei welchen Maßnahmen werden Straßenausbaubeiträge in Kassel erhoben?
•In welcher Höhe?

•bei grundhafter Erneuerung sowie Um- und Ausbau von Straßen (inkl. Beleuchtung)
•Die Beitragshöhe für das einzelne Grundstück ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren
•Der einzelne Anliegerbeitrag kann zwischen wenigen Euro und mehreren zehntausend Euro variieren.
Faktoren:
•Maßnahmekosten,
•anzuwendender Beitragssatz je nach Verkehrsbedeutung der erneuerten Teileinrichtung,
•Zahl der Grundstücke im Veranlagungsgebiet,
•Grundstücksgröße,
•Zahl der möglichen oder tatsächlichen Vollgeschosse, •Grundstückslage (Gebietscharakter),
•evtl. Ecklage des Grundstücks und
•ob Teileigentum gebildet wurde.

7.Bei welchen Maßnahmen werden Straßenausbaubeiträge in Kassel erhoben?
•Wie hoch ist der Umlagesatz im Vergleich zu anderen Kommunen

•Kassel belastet die Grundstückseigentümer im Vergleich geringer
50 % bei Anliegerstraßen
40 % bei überwiegend innerörtlichem Durchgangsverkehr
25 % bei überörtlichen Durchgangsstraßen

7.Bei welchen Maßnahmen werden Straßenausbaubeiträge in Kassel erhoben?
•Wie häufig sind Eigentümer von diesen Maßnahmen betroffen?

•ca. 990 Beitragsbescheide pro Jahr
•keine erneute Heranziehung derselben Straße/ Teileinrichtung vor Ablauf der üblichen Nutzungsdaueri.d.R. faktisch für die nächsten 40 Jahre

7.Bei welchen Maßnahmen werden Straßenausbaubeiträge in Kassel erhoben?•Wie hoch ist die Widerspruchsquote gegen die Erhebung der Beiträge?

•Die Widerspruchsquote der letzten acht Jahre beträgt im Durchschnitt 4,5%.
•In den letzten vier Jahren ist sie deutlich gesunken und lag bei durchschnittlich 2,4%.-
→ Anliegerinformationen erfolgen früher und intensiver

8.Welche Möglichkeiten gibt es für Eigentümer, die Beiträge zu entrichten?

•Sind Stundungen möglich?
•Der Straßenbeitrag ist innerhalb eines Monats nach Bescheidzugang zu bezahlen.
•Stundungen sind möglich, auf Antrag soll eine Ratenzahlung eingeräumt werden.
→ berechtigtes Interesse muss seit Juni 2018 nicht mehr nachgewiesen werden

8.Welche Möglichkeiten gibt es für Eigentümer, die Beiträge zu entrichten?•Wie hoch ist der Zinssatz für Ratenzahlungen?

Jahresraten
•bis zu 20 Jahresraten
•Zinssatz von 1 % über dem Basiszins→ bislang kein Gebrauch

andere Intervalle
•Stundungszinsen nach der Abgabeordnung (0,5 % pro Monat)→ übliche Variante, i.d.R. Monatsraten

8.Welche Möglichkeiten gibt es für Eigentümer, die Beiträge zu entrichten?
•Wie häufig wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht?

• In den vergangenen vier Jahren hat es vier bis acht Stundungen pro Jahr gegeben

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13. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Antrag der CDU-Fraktion-101.18.1284 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Die entsprechende Satzung wird schnellstmöglich aufgehoben.

Zustimmung: CDU, AfD, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke

Diskussion:
Der Stadtbaurat erläutert, dass ein Bescheid erst dann ausgestellt werden könne, wenn die letzte Rechnung geschrieben sei. Die SPD-Fraktion merkt an, dass der Stadt ohne Übergangsregel 11.000.000 € entgehen würde. Der Stadtbaurat bestätigt, dass man ohne Übergangsregelungen keinen Bescheid mehr ausstellen könne für noch nicht abgerechnete Projekte. Die SPD-Fraktion fragt nach, ob rollierende Beitrage möglich wären. Wer 2017 Ausbaubeiträge gezahlt hätte, würde darüber nicht froh sein. Verwaltungstechnisch sei das (bei ca. 200.000 Einwohnern, 100.000 Wohnungen bzw. 50.000 Gebäuden und ca. 50.000 Liegenschaften +20-30.000 Gewerbe-Liegenschaften) kaum möglich. Dies werde gemacht, wenn die Beiträge neu eingeführt würden oder es sich um eine überschaubare Anzahl an Gebäuden handelt. Die Satzung müsse Widerspruchs-stabil sein. Auch rechtlich sei das schwierig, da man die Gebiete einordnen müsste. Insgesamt gebe es wenig Stundungen und hohe Beträge würden nur in Gegenden fällig, in denen es normal sei, dass man größere Summen zahlen muss. Die Ankündigung liefen Jahre im Voraus.

Die Kasseler Linke lobt die Anfrage als zielführend Und verweist auf die Stadt Wetzlar, deren Hebesatz von 590 auf 780 Punkte gestiegen sei. Die hessische Landesregierung hätte das Ganze flächendeckend regeln können. Für eine Abschaffung sei man nur, wenn die Kommune vom Land entlastet würde.

Die CDU-Fraktion fragt nach, wie die Quote in vergleichbaren Städten aussehe und ob der Magistrat überhaupt ein Interesse daran hätte, die Straßen Ausbaubeiträge abzuschaffen. Der Stadtbaurat entgegnet, es gebe keine konkreten Vergleiche, aber im südlicheren Teil habe man eine bessere Infrastruktur. Vergleichbar sei zum Beispiel Wuppertal in NRW.

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4.EU-Fördermittel

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten-101.18.1199 –
Schriftliche Stellungnahme des Magistrats (OCR)
Vorbemerkung
Das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben ist geprägt vom europäischen
Integrationsprozess. Europa ist auch für die Stadt Kassel ein Garant für ein Leben in friedliches Miteinander, eine gute Entwicklung in Handel und Wirtschaft und eine auf gemeinsamen Werten basierte Weltoffenheit.
Für die Stadt Kassel ist die Nutzung der Möglichkeiten der europäischen Fördermittel von großer Bedeutung. Die Realisierung zahlreicher Projekte wären ohne entsprechende Kofinanzierung aus EU-Förderprogrammen in der Vergangenheit nicht oder nicht zum entsprechenden Zeitpunkt möglich gewesen.
EU-Fördermittel sind in der Regel Kofinanzierungen und generieren darüber hinaus einen nicht genau zu beziffernden Mehrwert in der Stadt und der Region (Arbeitsplätze, Wirtschaftsleistung, in sozialer Hinsicht, für die Umwelt etc.).

1. Welche Maßnahmen oder Projekte in Kassel wurden seit 2014 durch die Europäische Union finanziell oder materiell gefördert?
2. Welche Maßnahmen und Projekte davon laufen momentan noch und bis wann bzw. werden demnächst beantragt oder genehmigt?

Seit 2014 sind zahlreiche Projekte aus diversen EU-Programmen mitfinanziert worden. Hierzu gehören:

• Realisierungsphase des Neubaus der GRIMMWELT. Dieses Projekt wurde mit 8 Mio. Euro aus
EU-Mitteln gefördert (EFRE)
• Mittel für die IT-Ausstattung in Kasseler Berufsschulen in Höhe von bisher rund 222.000 Euro
(EFRE)
• Umsetzung der Strategie zur Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule-
Beruf (OloV – Landesprogramm mit Kofinanzierung aus dem ESF, jährlich 24.000 Zuschuss für
Personal- und Sachmittel seit 2014)
• Projekt zur Evaluation von Verkehrsentwicklungsplanung
(in Bearbeitung – EU-Programm Prosperity),
– zur Entwicklung eines Planwerkzeugs für Mobilitätsplanungen
(abgeschlossen — EU-Programm Nisto (Interreg IVB NWE)),
– zur Definition und Harmonisierung der Anforderungen von Städten an Lichtsignalanlagen und
ITS-Systemtechnik
(abgeschlossen – CIMEC (Horizon 2020)

zusammen rund 143.604 Euro.

• – Umbau Garten-/Hartwigstraße
– Freiraum Fuldaufer/Bleichwiesen
– Aufwertung Wohnquartier Mittelring
– Umbau Tulpenalle
– Haus- und Hofflächenprogramm Kassel-Wesertor
– EFRE lokale Ökonomie

zusammen seit 2014 rund 717.000 Euro

• Projekt für Kinder und ihre Eltern (Projektträger Kulturzentrum Schlachthof, Teilprojekt
Frauentreff Brückenhof) in den Stadtteilen Nordstadt, Bettenhausen, Wesertor und
Oberzwehren Mittel von 2016-2018 Mittel in Höhe von rund 444.000 Euro aus dem
Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP).
• Weitere EHAP-Mittel in Höhe von rund 210.000 Euro wurden eingesetzt für das Projekt „Gwen – Gesundheitsförderung weiterentwickeln – Hilfe für neuzugewanderte Unionsbürgerinnen, die in Kassel in der Prostitution tätig sind“. Die Stadt Kassel hat hier die Koordinierung übernommen und dadurch den einzelnen Projektträgern der Teilprojekte ermöglicht, diese Mittel für ihre Arbeit in Kassel zu erhalten. Im Verbund mit dem Zweckverband Diakonisches Werk Kassel, der Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel FRANKA und Frauen informieren Frauen e.V.

Bis hierhin summieren sich die Mittel von 2014 bis heute auf rund 9.857.000 Euro.

Anlaufend oder im Antragsverfahren befinden sich:

• Für den Aufbau eines datengestützten Bildungsmanagements und die Unterstützung der
Umsetzung der Strategie „Kassel bildet“ (Bundesprogramm „Bildung integriert“ mit
Kofinanzierung aus dem ESF, von 2/2019-01/2022 insgesamt rund 201.000 Euro, den gleichen
Betrag finanziert die Stadt Kassel.
• Aktuell beantragt ist ein Projekt zum Ausbau kooperativer Verkehrstechnik im urbanen Raum (C-Roads Urban Nodes – Connecting Europe Facility) – die beantragte Förderung beläuft sich auf 8,34 Millionen Euro

Die Liste stellt kein vollständiges Bild der EU-Förderung in Kassel dar, da u.a. Unternehmen,
Institutionen, Universität, Schulen etc. auch ohne unmittelbare Beteiligung der Stadt Kassel
europäische Fördermittel einwerben.
Auf den Internetseiten der Hessischen Landesregierung zum Europäischen Sozialfonds und zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sind Projektlisten für diese beiden Programme veröffentlicht.

3. Welche konkreten Fördermöglichkeiten gibt es insgesamt sowohl für die öffentliche Hand als auch für Bürger, Vereine sowie Unternehmen und wie macht die Stadt Kassel mögliche
Antragssteller darauf aufmerksam?

Die Zuständigkeit für Europa liegt beim Land Hessen. Deshalb gibt es auch das Europe-Direct- /Informationszentrum (EDIC NordOstHessen) beim Regierungspräsidium, wo sich Bürgerinnen und Bürger über die EU und EU-Fördermittel informieren können.
Unternehmen finden unter anderem beim European Enterprise Network Hessen, bei der IHK, der WiBank kompetente Ansprechpartner.
Die Stadt Kassel ist eng vernetzt mit den Akteuren in der Stadt und spricht diese bei gemeinsamen Zielen direkt auf Antragsmöglichkeiten hinsichtlich EU-Fördermitteln an.
Konkrete Fördermöglichkeiten finden sich u.a. in den EU-Förderprogrammen EFRE, ESF, INTERREG Nordwesteuropa (NWE), URBACT IIl, Connecting Europe Facility, COSME, EHAP, AMIF, Horizont 2020, Erasmus+, KREATIVES EUROPA, Life, Europa für Bürgerinnen und Bürger und deren jeweiligen Unterprogramme.
Die Programme ELER und LEADER eignen sich nicht, da sie auf Landwirtschaft und den ländlichen Raum zielen.


5.Interaktiver Haushalt / Einholung eines Angebots bei haushaltsdaten.de

Antrag der AfD-Fraktion-101.18.1202

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird beauftragt, ein Angebot bei haushaltsdaten.de einzuholen und die Stadtverordneten über dieses Angebot zu informieren.

Diskussion: Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag mit mehr Transparenz für die Bürger:innen. Die SPD-Fraktion kontert, sie bekomme schon genug Informationen und fühle sich ausreichend informiert. Fragen könne man bei der 1. Lesung des Haushalts stellen, die AfD habe dies nicht genutzt.

Zustimmung: AfD
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke
Enthaltung: FDP+FW+Piraten

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6.Sachstand muslimische Kindertagesstätte

Anfrage der CDU-Fraktion-101.18.1226 –

Die Anfrage wurde beantwortet, liegt aber nicht schriftlich vor.

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der geplanten Eröffnung einer Betreuungsgruppe für Kindergartenkinder des Trägers MEBI (Muslimischer Förderverein für Erziehung, Bildung und Integration) e.V.?

Die Prüfung der baulichen, pädagogischen und inhaltlichen Voraussetzungen laufe. Laut Stellungnahme des Verfassungsschutzes könnten sei dafürhalte Bestrebungen nicht ausgeschlossen werden. Es gebe eine Stellungnahme vom Jugendamt und Gespräche mit dem Trägerverein und dem Land. Die Entscheidung liege beim Land.

2.In welcher Höhe sollen Betriebskostenzuschüsse der Stadt Kassel im Kalenderjahr 2019 zur Förderung dieser Einrichtung bereitgestellt werden?

Stand 26. November: 54.387,17 €. Die Gelder würden erst mit der Erteilung der Betriebserlaubnis ausgezahlt werden.

3.Wie beurteilt der Magistrat die Berichte, wonach MEBI dem Umfeld der salafistisch beeinflussten Al Huda Moschee zuzuordnen ist?

Der Magistrat verweist auf den Bericht des Verfassungsschutzes. Es sei nicht klar wer konkret gemeint sei. Bei den Vereinsmitgliedern sei dies nicht bekannt.

4.Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass MEBI laut seiner Satzung die von Sicherheitsbehörden als islamistisch eingestufte Organisation „Islamic Relief“ begünstigt?

Der Verein habe eine Satzungsänderung vorgenommen. Begünstigt werde jetzt der Paritätische.

Diskussion: der Jugendhilfeausschuss habe eine Anerkennung ab dem 1. März beschlossen. Die CDU sei nicht anwesend gewesen. Weder im Protokoll noch in der Magistratsvorlage habe es Hinweise auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes gegeben. Die CDU ist überzeugt, dass, hätte sie nicht interveniert, die Kita jetzt in Betrieb sei.

Die Schuldezernentin erklärt, grundsätzlich sei ein Beschluss nötig, dieser erteile eine Ermächtigung. Bisher gebe es keine Betriebserlaubnis, somit flössen auch keine Mittel. Es gehe hier um einen rechtsstaatlichen Prozess. Es dürfe keine Vorverurteilung geben, es herrsche Religionsfreiheit. Jetzt werde geprüft, das brauche seine Zeit. Bis eine Stellungnahme vorliegt, müsse man abwarten. Zur Haltung des Magistrats sei zu sagen, er stehe auf dem Boden des Grundgesetzes. Wenn es dort salafistische Bestrebungen gibt, werde die Betriebserlaubnis nicht erteilt.

Die CDU-Fraktion fragt nach ob Vorstandswahlen stattgefunden hätten, dies wird verneint.

Die Kasseler Linke merkt an, dass die CDU nicht im Jugendhilfeausschuss aufgetaucht sei. Dort habe man ausführlich darüber gesprochen und auch kritische Fragen gestellt. Die Fraktion habe ein 2-stündiges Gespräch mit dem Trägerverein geführt. Viele Vorwürfe der CDU seien nicht haltbar.

B90/Grüne bestätigen, dass es eine differenzierte Diskussion im Jugendhilfeausschuss gegeben habe. Dort sei auch über die Prüfung des Verfassungsschutzes informiert worden.

Der Redner der CDU-Fraktion weist Vorwürfe, dass seine Haltung Islamophob oder rassistisch sei zurück. Das sei absurd. Über die deutsch ägyptische Gesellschaft sei er aber sensibilisiert für den Schaden, den Salafismus anrichten könne. Die Kasseler Linke entgegnet, sie könne hier keine sachliche Auseinandersetzung mit dem pädagogischen Konzept erkennen. Die Informationen, die im Verfassungsschutzbericht stehen, habe ihnen der Verein von sich aus gegeben. Der Verein versuche verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.

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7.Hessisches Naturschutzgesetz

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten-101.18.1238 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten, sich bei der hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass das Klagerecht, welches Verbänden nach dem Hessischen Naturschutzgesetz eingeräumt wird, wie folgt präzisiert wird: Bei Maßnahmen, die Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Belange haben, und bei denen Verbände die Möglichkeit haben, im Namen ihrer Mitglieder Klage zu erheben, sind diese relevanten Verbände im Vorfeld in angemessener Weise an den jeweils vorgesehenen demokratischen Abstimmungsverfahren zu beteiligen, um bei anstehenden Entscheidungen rechtzeitig ihre Informationen und Voten einbringen zu können.Ist eine solche Beteiligung ordnungsgemäß durchgeführt worden, darf eine Verbandsklage danach nicht mehr zulässig sein..

B90/Grüne erklären, sie seien gegen den Antrag. Eine Ausweitung der Beteiligung nützen nichts. Eine Einschränkung des Verbandsklagerechts lehne man ab. Auch die Kasseler Linke hält den Vorschlag nicht für sinnvoll.

Zustimmung:FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (1), Kasseler Linke
Enthaltung: AfD (1)

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