Fragestunde 46 Stadtverordnetenversammlung

Antworten des Magistrats auf die Fragen der Fragestunde aus der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Februar 2021
(mit OCR gescannt)

102.18.592 SPD-Fraktion
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Lückenschluss an der Lärmschutzwand der Ab- und Auffahrt Kassel-Niederzwehren (Westseite) zu gewährleisten?

Antwort vom 3.03.21:
Bei der Ortsbeiratssitzung am 12. Juli 2016′ wurde erläutert, warum eine Erweiterung der Lärmschutzwand in diesem Bereich nicht zweckmäßig ist und deswegen passive Lärmschutzmaßnahmen vorzuziehen sind.
Die Begründung ergab sich dadurch, dass der Bau eines zusätzlichen Lärmschutzes in Form von Wänden/Wällen selbst in einer städtebaulich nicht zu vertretenden Höhe keine nennenswerte Verbesserung für die Anwohner bringen würde und daher nicht sinnvoll wäre (und ist).

Im Nachgang wurde von der Stadt Kassel bei Hessen Mobil der Antrag auf Anspruchsprüfung auf Lärmsanierung (freiwillige Leistung des Bundes) für verschiedene Bereiche entlang den Bundesautobahnen A 44 und A 49 gestellt. Anhand dieser Ergebnisse wurde ein erweiterter Antrag auf passive Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohner gestellt. Nach Auskunft bei der Autobahn GmbH (Zuständigkeitswechsel) wurden ca. 50 % der betroffenen Anwohner bisher angeschrieben. Auf die Umsetzung hat die Stadt Kassel keinen Einfluss.

Im Mai 2019 hat der Magistrat beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hinsichtlich der Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht auf den Autobahnabschnitten A 44/A49 angefragt. Diese Anfrage wurde abschlägig beantwortet mit der Begründung, dass nur bei einer Voll- bzw. Teilsperrung der Autobahnbrücke A44 die Lärmauslösewerte überschritten wären und dann die Geschwindigkeitsreduzierung als aktive Lärmschutzmaßnahme möglich wäre. Da die angeordneten Sperrungen aufgehoben wurden, bestanden ab diesem Zeitpunkt keine rechtlichen Voraussetzungen mehr zur Reduzierung der Geschwindigkeit während der Nachtzeit.


102.18.593 SPD-Fraktion
Warum hat die Schul.cloud nicht funktioniert, so dass sie nach den Weihnachtsferien hätte störungsfrei genutzt werden können?

Antwort vom 8.02.21:
Die schul.cloud ist eines von verschiedenen Schulportalen, die von Schüler*innen und Lehrkräften für einen Zugriff auf digitale Lehr- und Lerninhalte genutzt werden. Die schul.cloud wird nicht von der Stadt Kassel, sondern der Firma Heinekingmedia betrieben. Die Stadt Kassel hat 2019 für die Kasseler Schulen Lizenzen für dieses Angebot erworben, da das vom Kultusministerium angekündigte hessische Schulportal noch nicht fertiggestellt war.
Nachdem in mehreren Bundesländern der Schulunterricht wieder begonnen hat, kam es in fast allen Bundesländern zeitweise zu Ausfällen der technischen Infrastruktur von diversen Lernplattformen. In einigen Regionen war auch der Service von schul.cloud betroffen. Die Firma Heinekingmedia hat mitgeteilt, dass das System von ca. 800.000 Nutzern in 7200 Schulen genutzt wird. Am ersten Schultag nach den Ferien überstieg die Anzahl der erstellten Push-Nachrichten die Leistung des Servers des Anbieters. Da mittlerweile die Entwicklung des hessischen Schulportals vorangeschritten ist und schon viele Schulen die Landeslösung nutzen wird derzeit überlegt, die bis Mai gültigen Lizenzen der schul.cloud nicht zu verlängern. Derzeit nutzen nur noch fünf Schulen schul.cloud intensiv und fünf weitere zeitweise.


102.18.594 Kasseler Linke
Welche Maßnahme plant die Stadt Kassel für nach dem Auslaufen der Gelben Säcke, wenn die Gelbe Tonne für Mehrparteienhaushalte nicht ausreicht?

Antwort vom 8.02.21:
Das zur Verfügung gestellte Behältervolumen für Leichtverpackungen orientiert sich am gestellten Restabfallvolumen. Für größere Wohneinheiten stehen 770 Liter und 1.100 Liter Behälter zur Verfügung. Zunächst sollten die Hausbewohner einige Zeit prüfen, ob das Volumen der Gelben Tonne für Sie ausreicht. Sollte das bereitgestellte Behältervolumen dennoch nicht ausreichen, kann nach Prüfung durch die Stadtreiniger ein größerer oder zusätzlicher Behälter aufgestellt werden.


102.18.595 Kasseler Linke
Wie soll das gegenwärtige Aufkommen von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen hinsichtlich der Belastungsgrenze gelenkt werden, damit Unfälle und Einschränkungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer*innen ausgeschlossen werden können?”

Antwort vom 8.02.21:
Die KVG nimmt folgendermaßen Stellung: Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Arten von E-Scootern. Es sind dies zum einen E-Scooter mit 4 Rädern, die von mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer*innen genutzt werden. Für diese gelten auf Basis eines Fachgutachtens folgende Sicherheitsregeln: Im ersten Mehrzweckbereich, der über eine Klapprampe erreichbar ist, können maximal 2 E-Scooter quer nebeneinander stehend mitgenommen werden, sofern die Größe der Mobilitätshilfe dies zulässt. Bei der doppelten Queraufstellung ist darauf zu achten, dass in Fahrtrichtung gesehen, der erste Rollstuhl oder E-Scooter immer dicht an einem Hindernis (Scheibe, Sitz, Stange) angelehnt steht. Der Zweite muss möglichst dicht neben dem Ersten stehen, damit er bei einer Gefahrenbremsung nicht ins Rutschen gerät, Die schwerere Mobilitätshilfe muss dabei immer als Erste in Fahrtrichtung gesehen stehen. Der Mehrzweckbereich für eine doppelte Queraufstellung ist mit diesem neuen Piktogramm gekennzeichnet. In den weiteren Mehrzweckbereichen der Tram-Fahrzeuge bleibt es aus Platzgründen bei der bisherigen Regelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder E-Scooter mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung angelehnt an ein Hindernis (Scheibe, Stange, Sitz). In den Bussen darf pro Mehrzweckbereich ein Rollstuhl oder E-Scooter mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung. Der Rollstuhl oder E-Scooter wird mit dem Rücken an die Prallplatte gefahren. Dabei ist darauf zu achten, dass ein auf der Rückseite befestigtes Gepäckstück (z.B. ein Rucksack) diesen unmittelbaren Kontakt nicht verhindert. Zur besseren Standsicherheit können in den Bussen Gurte genutzt werden.

Diese Informationen sind auf unserer Website unter folgendem Link abrufbar:
http://www.kvg.de/service/barrierefrei-unterwegs/einschraenkung-beim -gehen/

Seitdem diese Regelung in Kraft ist, sind uns in Bezug auf die genannten Sicherheitsbelange keine negativen Vorkommnisse bekannt.

Zum anderen sind es die E-Scooter im Sinne der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung, also “Tretroller” mit Elektrounterstützung. Gemäß Beförderungsbedingungen des NVV dürfen diese nur in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen werden. Nicht klappbare E-Scooter sind von der Beförderung ausgeschlossen. Da sämtliche Modelle der am Kasseler Markt tätigen Verleiher nicht klappbar sind, ist deren Mitnahme in unseren Fahrzeugen verboten. Da die klappbaren E-Scooter sehr wenig Platz brauchen, sind uns bisher in unseren Bussen und Bahnen in Bezug auf Belästigungen oder Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer*innen keine Vorfälle bekannt.”


102.18.595 Kasseler Linke
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Radwege in die faktische Planungsphase gehen?”

Stellungnahme vom 8.02.21:

Im Juni 2020 hat die Verwaltung eine Liste mit Infrastrukturprojekten unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs vorgelegt. Diese Liste wird jährlich fortgeschrieben. In die Fortschreibung gehen u. a. die Rückmeldungen aus Gremien und aus den relevanten Verbänden ein. Die Liste enthält die Maßnahmen, die jeweils in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt werden solle Planungsbeginn und -dauer sind in ihr enthalten. Die aufgeführten Projekte resultieren u. a. aus

  • – Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung,
  • – städtebaulichen Entwicklungen,
  • – Maßnahmen der KVG,
  • – Maßnahmen der Leitungsträger,
  • – der Notwendigkeit der Straßenunterhaltung oder
  • – den Erfordernissen der Erneuerung von Lichtsignalanlagen,

damit neue Radverkehrsanlagen in die faktische Planungsphase gehen können, müssen die entsprechenden Abschnitte in dieser Liste enthalten sein.


102.18.597 B90/Grüne
Im Programm Kopf hoch, Kassel!” sind finanzielle Hilfen für Soloselbständige vorgesehen. Wir fragen den Magistrat, wie viel Prozent der Anträge für Soloselbständige mit kulturellem Betrieb wurden abgelehnt?

Antwort vom 18.03.21:
Es wurden rd. 14 % der Anträge von Soloselbständigen, die sich unter der Branche, Kunst, Unterhaltung und Erholung” einsortiert haben, abgelehnt. Gründe für die Ablehnung waren vor allem der fehlende Geschäfts- oder Wohnsitz in Kassel sowie die Ausübung ihrer Tätigkeit als Nebenerwerb.


102.18.598 B90/Grüne
Wie erklärt sich der Magistrat, dass trotz Überwachungsauftrag beim Ordnungsamt (siehe Antwort zur Frage 102.18.580) weiterhin umfänglich und zahlreich PKW und LKW mit und ohne Anhänger auf dem Bürgersteig sowie auf dem angrenzenden Grünstreifen zum Wahlebach an der Westseite der Söhrestraße parken bzw. abgestellt sind?

Antwort vom 8.02.21:
Für die genannte Örtlichkeit wurde ein Überwachungsauftrag beim Ordnungsamt eingerichtet. Trotz verstärkter Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sind Verkehrsverstöße nicht ausgeschlossen. Eine Überwachung kann nicht garantieren, dass alle Verkehrsteilnehmer die gültigen Regelungen einhalten. Im Übrigen betrifft die Fragestellung Angelegenheiten, die in die alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel als örtliche Ordnungsbehörde fallen (vgl. $5 1 Nr. 5 HSOG-DVO,, 85 Abs.1 S.1 Nr. 4 HSOG, 4 Abs. 2 5. 1 und 4 Hess. Gemeindeordnung). Die in alleiniger Zuständigkeit des Oberbürgermeisters wahrzunehmende Aufgabe wird durch die Stadtverordnetenversammlung nicht überwacht (vgl. 5 50 Abs. 2 Satz 1i.V.m. 54 Abs. 2 Satz 1 und 4 HGO).


102.18.599 Fraktion FDP+ FREIE WÄHLER+ PIRATEN
Wie bereitet sich die Stadt Kassel auf die Anforderungen vor, die sich aus der Einführung des Zweiten Open-Data-Gesetzes und des Datennutzungsgesetzes ergeben werden?

Antwort vom 18.03.21:
Durch das sogenannte ,,Zweite 0pen-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz” sollen die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten ausgeweitet und deren Nutzungsmöglichkeiten vereinfacht und verbessert werden. Hierzu ist vorgesehen, das E-Government-Gesetz zu ändern und ein neues Datennutzungsgesetz zu erlassen. Es handelt es sich zurzeit um einen gemeinsamen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Die Verbände- und Länderanhörung zum Gesetzentwurf wurde am 17. Dezember 2020 eingeleitet. Im entsprechenden Übersendungsschreiben haben die beiden Bundesministerien darauf hingewiesen, dass die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist und innerhalb der Bundesregierung zu mehreren Themen noch Diskussions- und Klärungsbedarf besteht (u. a. zur Betroffenheit von Selbstverwaltungskörperschaften). Von den beabsichtigten Änderungen des E-Government-Gesetzes sind Kommunen nicht betroffen. Im Datennutzungsgesetz sind “öffentliche Stellen” und somit auch Gebietskörperschaften adressiert. Der Deutsche Städtetag hat jedoch darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung der Kommunen durch landesgesetzliche Regelungen erfolgen müsste.

Konkrete Anforderungen für die Stadt Kassel sind vor diesem Hintergrund noch nicht absehbar. Die Stadt Kassel verfolgt das laufende Gesetzgebungsverfahren und wird bei Bedarf zu gegebener Zeit Maßnahmen ergreifen. Unabhängig davon stehen seit vielen Jahren im städtischen Internetauftritt Daten zur Verfügung und sind öffentlich nutzbar. Als Beispiele können das Ratsinformationssystem, das Geoportal und der Stątistik-Atlas genannt werden.


102.18.600 Fraktion FDP+ FREIE WÄHLER+ PIRATEN
Wie wird die Stadt Kassel die digitale Souveränität über ihre IT-Systeme gewährleisten, wenn wegen des mangelnden Supports für Mircrosoft Exchange kein lokaler Betrieb des E-Mail- und Kollaborationssystems mehr möglich ist?

Antwort vom 18.03.21:

Microsoft garantiert den erweiterten Support für die aktuell im Hause installierte Version des Exchange Servers bis zum 14.10.2025. In der Presse wurde angekündigt, dass nach diesem Termin zwingend eine Umstellung auf Cloud-Services erfolgen soll, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten in den USA mit sich bringt. Genauere Informationen liegen im Moment noch nicht vor. Nach dem heutigen Stand der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wäre dies rechtlich unzulässig.

Dementsprechend und wegen weiterer ähnlicher Themen wurde auf verschiedenen Ebenen intensiv darüber nachgedacht, wie innerhalb der EU die digitale Souveränität”, die durch solche Maßnahmen negativ beeinflusst wird, durch entsprechende Gegenmaßnahmen erhalten werden kann. Unter anderem hat der IT-Planungsrat des Bundes im März 2020 ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Digitalen Souveränität in der Öffentlichen Verwaltung” verabschiedet.

Für die Stadt Kassel sehen wir im Moment noch keinen Handlungsbedarf. Unsere Strategie liegt in einer Beobachtung der Aktivitäten auf beiden Seiten (Microsoft/EU). Wir vermuten, dass sich bis 2025 noch wesentliche Änderungen ergeben werden.


102.18.601 Fraktion FDP+ FREIE WÄHLER+ PIRATEN
Wann ist mit der Vorlage des Konzeptes zur verkehrlichen und touristischen Erschließung des Weltkulturerbes Bergpark Wilhelmshöhe (Beschluss 101.18.1052) zu rechnen?

Antwort vom 8.02.21:
Das Konzept ist noch in Bearbeitung.


Nachfrage zur Fragestunde der STAVO am 7.12.20

Frage Nr: 102.18.586 CDU-Fraktion
Betr.: Wohnungsbauförderprogramm des Landes Hessen
-Erwerb von Belegungsrechten- Verlängerung von Belegungsbindungen
Wie hoch ist die Zahl der Wohnungen, deren Belegungsrechte verlängert wurden?

Antwort vom 23.02,21:
In den Landesprogrammen, Erwerb von Belegungsrechten 2019/2020″, wurden 21 Wohnungen bereits neu in eine Mietpreis- und Belegungsbindung aufgenommen und für weitere 200 Wohnungen Fördermittel vom Land Hessen reserviert.

In den genannten Programmen wurden keine vorhandenen Belegungsrechte verlängert, sondern in allen Fällen neu begründet.