Sozialausschuss, 22. öffentliche Sitzung

Notizen aus der 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, 5. Juni (ohne Gewähr)

1. Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. April 2019

Bericht des Magistrats – 101.18.1234 –

Der Magistrat wird gebeten, über die Maßnahmen, die in der Stadt Kassel gegen die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen ergriffen werden sowie Prävention und Information, im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zu berichten. Dazu sollen Vertreter/innen des Jugendamtes, Gesundheitsamtes und die Frauenbeauftragte eingeladen werden. Darüber hinaus soll auch die externe Institution 1. Mädchenhaus Kassel 1992 e.V. eingeladen werden.

De Stadträtin gibt einen kurzen Überblick zum Thema und bittet die Vertreterinnen des Gesundheitsamts Region Kassel, des Jugendamtes, des Frauenbüros und des Mädchenhauses um ihren Bericht. Diese berichten, dass das Gesundheitsamt Null Toleranz gewähre. Die Mädchen litten in der Regel unter traumatischen Folgeerkrankungen wie zum Beispiel Ängste und Depressionen. Bei der Beschneidung handele es sich um Stammesriten in den Heimatländern. u.a. Afghanistan, Somalia und Eritrea. Hier sei das strafbar, es werde aber geheim gehalten. Das Gesundheitsamt sehe es als seine Aufgabe an Erzieherinnen und Erzieher und ähnliche Berufe zu sensibilisieren. Im Mädchenhaus werde diesbezüglich sehr viel gemacht. Die eingeladene Vertreterin des Mädchenhauses ergänzt, dass es sich bei der Beschneidung von Mädchen seit 2013 um einen Straftatbestand handelt. In Kassel lebten große Communities aus Ursprungsländern, in denen Beschneidung üblich ist. Im November 2014 habe man in der Nordstadt viel Aufklärung betrieben, wichtig sei dies auf Augenhöhe zu tun und das Fachpersonal stetig fortzubilden.

  • Fortbildung Kita: alle Einrichtungen in Kassel seien seitens der Jugendhilfe geschult worden, die freien Träger wurden eingeladen.
  • Allgemeine soziale Dienste
  • Fortbildung Kinder und Jugendförderung
  • Es sei wichtig junge Frauen, in deren Heimatländern Beschneidung üblich ist zu erreichen. In allen Einrichtungen in Kassel gebe es Info-Ordner zum Thema.
  • Frühe Hilfen, Kinderärztin informieren über Gefährdung.

Bisher sei kein beschnittenes  Mädchen in Kassel bekannt. Die Zusammenarbeit mit Malala habe zu einer guten Vernetzung und einem hohen Wissensstandard geführt. Dort organisiere man die Fortbildungen an der Uni im pädagogischen Bereich. Mittlerweile sei man auch im Landkreis unterwegs.

In Deutschland habe es bisher noch keine Anzeige und keine Gerichtsverhandlung zu dem Thema gegeben. Es konnten Beschneidungen verhindert werden (die Strafverfolgung gilt auch, wenn das im Ausland passiert). Frauenärztinnen schauten Mädchen nur einmal an und danach nur, wenn es gesundheitliche Beschwerden gibt, da sei das Thema noch nicht mitgedacht. Es sei wichtig die Mädchen zu erreichen, denn diese kennen die Zusammenhänge nicht und leiden oft unter Depressionen. Neu angekommene Geflüchtete wüssten oft noch nicht, dass Beschneidung hier strafbar sei. Ein Verbot alleine reiche nicht. In 1,5 Jahren laufe die Förderung über Aktion Mensch aus.

Die SPD-Fraktion spricht ihren Respekt für die Arbeit der Vortragenden aus. Diese 5000 Jahre alte Tradition habe nichts mit Religion zu tun. Sie fragt, ob es Sinn machen würde, das Thema mit in die Standarduntersuchung aufzunehmen.

Dies wird abgelehnt, da dann alle Kinder untersucht werden müssten. Bei Indikation werde aber nachgeschaut. Alle Mitarbeiter im Gesundheitsamt seien diesbezüglich geschult. Die Eingangsuntersuchung habe einen anderen Schwerpunkt (pädagogische Maßnahmen Logopädie usw.)

Die AfD-Fraktion schimpft, es handele sich hier um die Auswüchse der Einwanderungspolitik. Menschen aus diesen Ländern seien nur aus finanziellen Gründen hier.

B90/Grüne stellen klar, dass es heute nicht darum ginge, ob die Menschen sich hier legal oder illegal aufhalten oder Ähnliches, sondern um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Alle anderen Diskussion seien überflüssig.

Der Ausländerbeirat stellt fest, dass hier die AfD das Problem für die Integration sei.

Die AfD-Fraktion stellt klar, dass sie natürlich grundsätzlich Maßnahmen gegen Genitalbeschneidung befürworte, das Problem müsse aber vor Ort in den Herkunftsländern geregelt werden und nicht hier.

Die Kasseler Linke fragt nach, wie viel Geld nach Auslaufen der Förderung von Aktion Mensch dringend benötigt werde. Die Vertreterin vom Mädchenhaus erklärt, dass sie konkrete Zahlen jetzt noch nicht parat habe, aber zu gegebenen Zeit gerne berichte. Auch werde nicht das ganze Programm eingestellt, Pro Familia werde auf jeden Fall die Fortbildungen weiterführen.


2. Durchführung der Deutschen Leichtathletik Meisterschaften 2021 in Kassel

Vorlage des Magistrats – 101.18.1309 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadt Kassel bewirbt sich als Austragungsort für die Deutschen Leichtathletik Meisterschaften (DLM) im Jahr 2021, um diese im Kasseler Auestadion durchzuführen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen.“

Der Vertreter der CDU-Fraktion begrüßt den Wunsch auf Durchführung der Deutschen Leichtathletik Meisterschaften 2021 in Kassel. Er erklärt in diesem Zusammenhang zu Protokoll, dass er eine Erhebung von Gebühren aufgrund der Gebührenordnung für die Überlassung von städtischen Räumlichkeiten für Großveranstaltungen, die anders gehandhabt werde als z. B. für kleinere überregionale Sportveranstaltungen, kritisch sieht.

Die Fraktion der Kasseler Linken fragt nach, warum das Land Hessen sich nicht an den Kosten beteilige und ob man die wirtschaftlichen Effekte erhoben hätte und irgendwo Zahlen einsehbar wären. Die CDU erwidert, dass die Einnahmen durch Essen, Tanken, Wohnen usw. wieder reinkämen, man müsse das als stadtwirtschaftliche Gesamtrechnung betrachten, zudem habe die Meisterschaft eine gesellschaftliche Funktion, ähnlich wie Kultur. Bei der documenta lägen Zahlen vor. Die AfD-Fraktion findet die Nachfragen komisch, da es sich nur um 100.000 € handele. Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten erklärt, die Subvention müsse den Linken doch gefallen, es entstünden so Arbeitsplätze. Die Kulturdezernentin antwortet, dass es über die Effekte mancher Veranstaltungen solides Zahlenmaterial gebe und man hier eine Analogie ziehen könne.

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke


3. Pflegefachkräfte

Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1300 –

Wir fragen den Magistrat:

1. Der aktuelle Mangel an Pflegefachkräften ist ebenso bekannt wie der zukünftig verstärkt zu erwartende. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in eigener Zuständigkeit oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen Maßnahmen dagegen zu ergreifen?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat im Bereich der Qualifizierung von arbeitsuchenden

Menschen (SGB ll, SGB Ill) speziell für Pflegeberufe?

Antwort des Magistrats (gescannt ocr)

1. Der aktuelle Mangel an Pflegefachkräften ist ebenso bekannt wie der zukünftig verstärkt zu erwartende. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in eigener Zuständigkeit oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen Maßnahmen dagegen zu ergreifen?

a. Verstärkung der Ausbildungsbemühungen für Ausbildungsberufe im gesundheits- und sozialpflegerischen Bereich:

Die Stadt Kassel hat sich erfolgreich für das Projekt der Hessischen Landesregierung Sozialwirtschaft integriert“ beworben. Das Projekt, das in der Kommunalen Arbeitsförderung des Sozialamtes verortet ist, sieht vor innerhalb der Projektlaufzeit 2018-2022 mindestens 120 Frauen derart zu qualifizieren, dass für sie die Aufnahme einer Aus- oder Fortbildung in Berufen der Sozialwirtschaft (Pflege, Erziehung, Hauswirtschaft) möglich ist. Das Projekt ist modular aufgebaut und soll mittels einer Vielzahl an Bildungs- und Qualifizíerungsangeboten (Berufsorientierung, Eignungsfeststellung, Coaching, Sprachkurse, Hauptschulabschluss, Ausbildung) individuell auf die sehr unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen (Bildungsstand, Sprachstand, Lerngewohnheiten, kultureller Hintergrund, Berufserfahrungen) der Frauen eingehen. Bislang wurden bereits 130 Fraueh in das Projekt aufgenommen. Ein erster Ausbildungsgang „Altenpflegehelferin“ mit sieben Teilnehmerinnen aus dem Projekt Sozialwirtschaft integriert hat am 02.05.2019 begonnen. Weitere Fort- und Ausbildungsgänge sind in Planung (z.B. „Alltagsbegleiterin“ zur Versorgung demenziell erkrankter Menschen). Es gilt, das_Projekt über die derzeitige Projektlaufzeit hinaus zu verstetigen, um mittelfristig flexibel auf die Ausbildungsnachfrage verschiedener Personengruppen reagieren zu können und gleichzeitig dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflegeberufe zu begegnen.

b. Verstärkung der Bemühungen im Bereich der Anpassungsqualifizierung für zugewanderte Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen im Gesundheitsbereich

Die Stadt Kassel hat in den Jahren 2011 bis 2015 im Rahmen einer Projektkooperation den Fachberatungsdienst für qualifizierte Zuwanderer (L,Anerkennungsberatung“) aufgebaut. Zugewanderte Fachkräfte werden hier zu möglichen deutschen Referenzberufen beraten und bei der Erlangung ihrer Berufserlaubnis unterstützt- ein aktiver Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs mit gleichzeitiger qualifikationsgerechter Integration zugewiesener Personen in den Arbeitsmarkt. Oftmals ist eine Berufserlaubnis nur nach einer sprachlichen und fachberuflichen Anpassungsqualifizierung oder einer Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung möglich. Diese Anpassungsqualifizierungen müssen in Klinikeinrichtungen und Pflegeschulen durchgeführt werden. Das DIALOG-Bildungsinstitut bietet seit 2016 über eine Projektförderung die „Anpassungsqualifizierung Pflege/ Entbindungspflege (AnpaQ)“ an. Die Projektförderung läuft 2020 aus; es gilt, dieses Modell-Vorhaben auszubauen und die Kooperation mit Kliniken und Pflegeschulen zu verstetigen. Der zusätzliche berufspädagogische Aufwand in Kliniken und Pflegeschulen sowie bei den anerkennenden Stellen (z.B. RP Gießen für Gesundheits- und Krankenpfleger in Hessen), der mit der Möglichkeit der Erlangung der Berufserlaubnis für ausländische Fachkräfte eínhergeht, wurde vom Gesetzgeber bei der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen („Anerkennungsgesetz“ vom April 2012) nicht ausreichend berücksichtigt. Damit beschränkt sich die Bereitschaft zur Anpassungsqualifizierung in den Gesundheitseinrichtungen auf ein Minimalmaß. Ebenso sind die Anerkennungsverfahren (Prüfung der Gleichwertigkeit der Schul- und Berufsabschlüsse, Berufspraxis) für die reglementierten Gesundheitsberufe durch die anerkennenden Stellen (z.B. RP Gießen, HLPUG, staatliches Schulamt Darmstadt-Dieburg) sehr langwierig. Die zügige Durchführung der Anerkennungsverfahren ist jedoch Voraussetzung für die zeitnahe Einmündung ausländischer Fachkräfte in die Vollausbildung oder Anpassungsqualifizierung. Hier sollen die kommunalen Spitzenverbände bei Landes- und Bundesgesetzgeber auf Abhilfe drängen, um für mehr Ressourcen in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie in den anerkennenden Stellen Rechnung zu tragen.

c. Sensibilisierung (lokaler) Akteure im Bereich Pflege, Ausbildung, Behörden, Wissenschaft und Arbeitsbeziehungen.

Die Sensibilisierung und Aktivierung lokaler und regionaler Akteure im Pflegebereich ist dringend geboten. Prof. Dr. Schröder von der Universität Kassel, Fachbereich Humanwissenschaften, ist an das Dezernat für Bürgerangelegenheiten und Soziales der Stadt Kassel mit dem Vorschlag herangetreten, in Kooperation mit der Stadt Kassel einen regionalen Fachtag zur Konzertierten Aktion Pflege der Bundesministerien für Gesundheit, für Arbeit und Soziales sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchzuführen (Arbeitstitel „Zukunft der Pflege(berufe)“). Dies erfolgt mit dem Ziel, nachhaltige-regionale Strategien zu entwickeln, die dem Fachkräftemangel und drohenden Versorgungsengpässen möglichst effektiv entgegenwirken. Hierzu könnte i. R. der Veranstaltung eine Verstetigung der strategischen Auseinandersetzung mit dem Fachkräftemangel in der Pflege verabredet werden, Z. B. ein regionaler Runder Tisch Pflege oder eine regionale Pflegekonferenz. Die Veranstaltung soll am Donnerstag, 21. November 2019, ab 10 Uhrstattfinden. inhaltlich wird sich der Fachtag voraussichtlich mit vier Themenblöcken, wie z. B. Ausbildung und Professionalisierung oder Arbeitsbedingungen beschäftigen. innerhalb dieser Themenblöcke werden’Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis referieren und mit den Teilnehmenden diskutieren.

2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat im Bereich der Qualifizierung von arbeitsuchenden Menschen (SGB ll, SGB Ill) speziell für Pflegeberufe?

Siehe Antworten zu Frage 1 – die Einmündung in die Qualifizierungsmaßnahmen
Sozialwirtschaft integriert“ ist gerade für Leistungsbezieherinnen in den Rechtskreisen SGB ll, SGB Ill, SGB Vlll, SGB XII oder nach dem AsylbLG möglich. Hier bestehen konkrete Verabredungen zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Kassel. Das Jobcenter der Stadt Kassel hat sich zudem in seinen geschäftspolitischen Leitlinien zur Aufgabe gemacht, insbesondere Frauen, auch in Erziehungsverantwortung, sowie Langzeitbezieher von Arbeitslosengeld ll im Bereich der Qualifizierung berufsabschlussorientiert zu fördern. Hier ist die Förderung von Ausbildungen im sozial- und gesundheitspflegerischen Bereich möglich.


4. Situation der Pflegeheime in der Stadt Kassel

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1301 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie kommt es zu dieser Verringerung? Ist darin ein sich fortsetzender Trend zu sehen?
2. Ist dadurch eine bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegeheimplätzen in der Stadt noch gewährleistet? Falls nein, ergreift der Magistrat Maßnahmen dagegen? Welche?
3. Werden in den kommenden Jahren Engpässe im Bereich der stationären Pflegeheimplätze zu erwarten sein? Welche planerischen und praktischen Maßnahmen ergreift der Magistrat ggf. dagegen?
4. Gibt es bei der Stadt eine zentrale Anlaufstelle für Personen, die Pflegeheimplätze suchen?

Antwort des Magistrats (gescannt OCR)
Dezernat für Bürgerangelegenheiten und Soziales: Nach einem HNA-Bericht vom 4.3.2019 hat sich die Zahl der (stationären) Plätze in Pflegeheimen in der Stadt Kassel um 155 Plätze auf nunmehr 1.892 verringert.

1. Frage: Wie kommt es zu dieser Verringerung? lst darin ein sich fortsetzender Trend zu sehen?

Antwort: Der Bestand an stationären Pflegeplätzen (unter Einbeziehung von Spezialpflegeplätzen) hat sich in der Stadt Kassel zwischen 2012 von 2.047 Plätzen in 26 Einrichtungen auf aktuell 1.892 Plätze in 24 Einrichtungen verringert – ein Rückgang um 155 Plätze (7,6 %). ln diesem Zeitraum wurden eine Einrichtung mit 52 Plätzen (Diakonie Hausgemeinschaften) im Stadtteil Unterneustadt, eine kleine Einrichtung im Stadtteil Harleshausen (Haus am Wäldchen) mit 17 Plätzen sowie eine Einrichtung mit 81 Plätzen (Seniorenwohnanlage Fasanenhof) im Stadtteil Fasanenhof geschlossen. Hinzu gekommen ist eine neue Spezial-Einrichtung mit 12 Plätzen für Intensivpflege fürKinder- und Jugendliche. Die weitere Verringerung um netto fünf Plätze (brutto 17 Plätze) ergab sich durch Veränderung von Platzzahlen durch Umbaumaßnahmen einzelner Einrichtungen.Aktuell ist nicht von weiteren Platzzahlverringerungen auszugehen.

2. Frage: Ist dadurch eine bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegeheimplätzen in der Stadt noch gewährleistet? Falls nein, ergreift der Magistrat Maßnahmen dagegen?

Antwort: Diese Reduzierung an stationären Pflegeplätzen in Kassel ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der Versorgungsformen in der Stadt Kassel und im Landkreis Kassel derzeit noch als unkritisch zu bewerten. So wurden für alle Bewohnerinnen und Bewohner der geschlossenen Einrichtungen ohne Schwierigkeiten neue Pflegeheimplätze gefunden. Bei der Beurteilung der Versorgungsqualität mit stationären Pflegeplätzen in der Stadt Kassel sind aufgrund der wechselseitigen Bevölkerungs-Wanderungsbewegungen zwischen Stadt und Landkreis Kassel immer auch die stationären Pflegeeinrichtungen in den Umlandkommunen zu berücksichtigen. lm Landkreis Kassel hat sich die Anzahl der stationären Pflegeheimplätze von 3.086 Plätzen in 2016 um 240 Plätze auf 3.326 Plätze im Februar 2019 erhöht, also eine Steigerung um rd. 7,8%. Dadurch wird die Verringerung der Platzzahl in der Stadt Kassel mehr als kompensiert. Potenzielle Investoren/Betreiber von Pflegeeinrichtungen werden im Hinblick auf neue Einrichtungen im Stadtgebiet seitens der Stadt Kassel sowohl fachlich als auch baurechtlich beraten. Dabei werden auch immer die Versorgungsstrukturen in den einzelnen Stadtteilen berücksichtigt, damit perspektivisch möglichst eine gleichmäßige Versorgung mit Pflegeeinrichtungen gewährleistet wird.

Frage 3: Werden in den kommenden Jahren Engpässe im Bereich der stationären Pflegeheimplätze zu erwarten sein? Welche planerischen und praktischen Maßnahmen ergreift der Magistrat ggf. dagegen?

Antwort: lm Hinblick auf das Jahr 2030 mit dem dann zu erwartenden Höhepunkt des Anteils der Altersgruppen über 65 und über 80 Jahren an der Gesamtbevölkerung sowie unter Berücksichtigung von Modernisierungsbedarfen der bestehenden vollstationären Pflegeeinrichtungen ist von einem vorübergehenden Mehrbedarf an vollstationären Pflegeplätzen für die Stadt auszugehen, dessen Quantifizierung einer differenzierteren Analyse der Bevölkerungsprognose für die Stadt, auch unter Heranziehung von Pflegeprävalenzen bzw. des Pflegequotienten, bedarf.
Bei der Abdeckung dieser angenommenen vorübergehenden Mehrbedarfe sollen bei der Standortwahl etwaiger neuer Einrichtungen bisher nicht mit stationären Pflegeeinrichtungen versorgte Stadtteile vorrangig berücksichtigt werden. Dies wird in enger Abstimmung mit der Stadtplanung und Bauaufsicht erfolgen. Verbundlösungen mehrerer kleiner sozialraumbezogener Einrichtungen sind aus Sicht der Stadt zu bevorzugen.
Außerdem ist bei den Planungen zu berücksichtigen, dass die Stadt Kassel konsequent den Grundsatz „ambulant vor stationär“ verfolgt und den Menschen ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden soll. Dazu werden ambulante und teilstationäre Versorgungsformen oder alternative Wohnmöglichkeiten, z. B. in Wohngemeinschaften für Ältere, benötigt. Hierzu ist die Stadt Kassel mit inzwischen 16 Tagespflegeeinrichtungen (davon zwei integriert in vollstationäre Einrichtungen) mit insgesamt 260 Plätzen sowie aktuell 61 ambulanten Pflegediensten gut aufgestellt.

Frage 4: Gibt es bei der Stadt eine zentrale Anlaufstelle für Personen, die Pflegeheimplätze suchen?

Antwort: Ratsuchende können sich an den Pflegestützpunkt der Stadt Kassel oder die Beratungsstelle ÄLTER WERDEN, Friedrich-Ebert-Str. 10, 34117 Kassel wenden. Dort erhalten sie Informationen über die Pflegeeinrichtungen (Broschüre). Informationen, in welchen Einrichtungen konkret freie Plätze vorhanden sind, können von dort nicht erteilt werden. Die Sozialdienste der Krankenhäuser sowie weitere Beratungsstellen sind über die Versorgungsstrukturen ebenfalls informiert und können Auskünfte erteilen.


5. Teilhabechancengesetz / Programm zum sozialen Arbeitsmarkt

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1302 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Zum 1. Januar 2019 trat das sog. Teilhabechancengesetz in Kraft. Bedeutender Eckpfeiler des Gesetzes ist die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes als Unterstützung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Wir bitten den Magistrat, unter Beteiligung des Jobcenters Stadt Kassel in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses über die Eckpfeiler des Programms und darüber zu berichten, wie das Gesetz in Kassel zur Anwendung kommt. Insbesondere ist hierbei auf folgende Fragestellungen einzugehen:
1. Wer ist berechtigt, an dem Programm zu partizipieren? (Wie viele potenzielle Personen betrifft dies in Kassel?)
2. Wie erfolgt die konkrete Umsetzung des Programms im Jobcenter Kassel?
3. Welche Anforderungen werden an die teilnehmenden Arbeitnehmer*innen gestellt?
4. Wie wird auf Seiten der Arbeitgeber für das Programm geworben?
5. Wie viele Arbeitsverträge konnten bisher bereits im Rahmen des Programms geschlossen werden?
6. Beabsichtigen die Stadt Kassel und/oder die städtischen Gesellschaften geförderte Arbeitsplätze im Rahmen des Programms zu schaffen? (Wenn ja, wo und in welchem Umfang? / Wenn nein, warum nicht?)
7. Gibt es im Rahmen des Programms in Kassel besondere Aktivitäten für die Wiedereingliederung von Frauen?
8. Wie bewertet der Magistrat insgesamt das Programm und seine Erfolgsaussichten in Bezug auf die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen?

Zustimmung: einstimmig