13. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport

Notizen aus der 13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, 27. Februar 2018 (ohne Gewähr)

Tagesordnung:
1. Information über Schwangerschaftskonfliktberatung

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.784 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel informiert auf ihrer Internetseite zentral über AnlaufsteIlen zur Schwangerschaftskonfliktberatung sowie über Ärztinnen, bei denen Schwangerschaftsabbrüche vollzogen werden können.

Begründung:

Auch in Kassel wurden nun Ärztinnen angezeigt, weil sie bei dem Leistungskatalog auf ihrer Internetseite auch Schwangerschaftsabbrüche aufführen. Grundlage für die Anzeige ist der §219a (StGB) aus dem Jahr 1933. Kristina Hänel, eine Ärztin aus Gießen, wurde kürzlich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Der Paragraph ist veraltet und widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung. Aufgrund möglicher Klagen werden Ärzte abgeschreckt auf ihrer Internetseite zu informieren und Frauen wird dadurch eine umfassende Beratung erschwert. Mit der zentralen Erfassung auf der Internetseite der Stadt Kassel kann diese Furcht genommen werden. Durch die gesammelte Auflistung wird Information und Aufklärung befördert statt Werbung einzelner Praxen.

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Diskussion:  Die Kasseler Linke stellt den Antrag vor und verweist auf die Praxis in Hamburg. Auch dort würden auf der Internetpräsenz der Stadt Informationen zu Schwangerschaftskonfliktberatungstellen und Ärzten, die einen Abbruch vornehmen, angeboten. Da die Stadt keinen Gewinn bei einem Abbruch erzielt, sei das auch nicht strafbar und es läge in ihrem Ermessen, was auf der Internetseite publiziert wird.
B90/Grüne bekunden grundsätzliche Sympathie mit dem Antrag, man müsse schauen, wo die Stadt helfen könne, damit Frauen an die Informationen kommen. Sie hat aber Bedenken bezüglich Wettbewerbsrecht. Ihre Fraktion schlägt vor den Halbsatz hinter Schwangerschaftskonfliktberatung zu streichen. Die SPD bekräftigt die Bedenken bezüglich Standes und Wettbewerbsrecht. Sie hält den §219a in sich für ein Unding und hofft auf baldige Abschaffung im Bund.

Die CDU schließt sich in Teilen der Argumentation an. Den Änderungsantrag könne seine Fraktion mittragen, jedoch nicht die Liste mit den Ärzten. Informationen fände man auf vielen Internetseiten, unter anderem bei profamilia. Die AfD pflichtet dem bei. Jede Frau könne zu profamilia gehen.

Die Kasseler Linke erklärt, dass es in Hamburg keine rechtlichen Probleme gebe. Ihrer Einschätzung nach könne man nicht mit baldiger Gesetzesänderung rechnen, denn die CDU würde nicht zustimmen. B90/Grüne konstatieren, dass man die Gesetzeslage nicht ändern könne. Die Frauen müssten ohnehin das Beratungsangebot annehmen, um legal abtreiben zu können und dort gebe es Listen mit Ärzten. Einen Solidarisierungseffekt sehe er nicht. Die AfD findet die ganze Art der Diskussion unmöglich. Bis auf wenige Fälle, z. B. Vergewaltigungen, gebe es in Deutschland keinen Grund abzutreiben. Die AfD lehne den Antrag vollumfänglich ab, die AfD stehe zum Schutz des ungeborenen Lebens und auch das Werbeverbot müsse bleiben.

Die SPD erläutert den Ursprung des Gesetzes, welches 1933 erlassen wurde und betont den Reformbedarf. Sollte es nicht zu einer Koalition kommen, werde die SPD einen Gruppenantrag einbringen. Die CDU kann nicht nachvollziehen, warum man überhaupt auf der Seite der Kommune nach Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch suchen sollte. Die Bürgermeisterin erklärt, man fände bei der Stadt zu dem Thema Informationen im Familienkontext, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird auch auf den Seiten des Frauenbüros Hinweise einarbeiten. Abschließend erklärt die Kasseler Linke, dass sicher kein ungeborenes Leben geschützt werde, indem man Frauen Informationen vorenthält. Je früher man sich auch die infrage kommenden Ärzte anschauen könne, desto besser können die betroffenen Frauen eine Entscheidung treffen, unter Umständen auch gegen den Eingriff. Sie übernimmt den Änderungsantrag nicht, allerdings wird sie überstimmt.

Der geänderte Antrag wird mit den Stimmen der SPD, B90/Grüne, Freie Wähler und Piraten und CDU angenommen.


2. Anfrage zur sogenannten Drogen- und Trinkerszene

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst – 101.18.801 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Der am 8. Mai 2017 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Antrag 101.18.481 zur „Erstellung eines sicherheitspolitischen Konzepts“ benennt sozialpolitische Maßnahmen als eine Säule des Konzepts. Wie bewertet der Magistrat die aktuellen sozialpolitischen Maßnahmen in diesem Kontext?

Die Bürgermeisterin erläutert, dass die Stadt die schlichtenden Straßensozialarbeit (SMS) auf zwei Teams erweitert habe, so, dass man auf Verlagerung flexibel reagieren könne. Auch bei der Ordnungspolizei sei Personal aufgestockt worden, sodass Veränderungen im Verhalten schnell erkannt würden und man durch repressive Maßnahmen steuernd eingreifen könne. Eine Bewertung könne man aber frühestens im Herbst abgeben, da die Situation im Winter und im Sommer nicht vergleichbar sei. Bisher beobachte man eine Verlagerung weg vom Friedrichsplatz hin zum Luther- und Lyceumsplatz, was auch mit dem neu eröffnete Lebensmittelmarkt an der Mauerstraße in Zusammenhang stehe (Alkoholversorgung). Mit der Drogenhilfe stehe man in gutem Kontakt.

2. Die finanzielle Unterstützung der Straßenarbeit mit Schlichtungsfunktion“ sowie die des Cafe Nautilus wurde bereits aufgestockt. Der Trinkraum hingegen wurde geschlossen. Welchen weiteren Veränderungsbedarf sieht der Magistrat und plant der Magistrat weitere sozialpolitische Maßnahmen, um diesen Wegfall zu kompensieren?

Die Aufstockung der Mittel sei gut gewesen. Im Moment seien drei Dezernenten mit dem Thema Drogenhilfe betraut (Janz, Stochla, Friedrich) und man überlege, wie man das Thema in einem Dezernat bündeln könne. Darüber hinaus sei die Integration in den Arbeitsmarkt wichtig.

3. Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit ein, Beschäftigungsmöglichkeiten, wie z.B. die früheren Nau-Jobs, zu schaffen?

NAU-jobs(pdf) gab es schon bevor es Jobcenter gab, seit 1999. Dabei handele es sich um Arbeitsgelegenheiten (leichte Arbeiten) gegen geringe Bezahlung. Die Klienten sollen eine Tagesstruktur bekommen, die sie psychisch und physisch stabilisiert und dazu beiträgt eine Lebensperspektive zu entwickeln. Zum einen wurde es zunehmend schwerer, auch aufgrund gesundheitlicher Aspekte, Klienten zu finden, zum anderen wurden die Förderbedingungen durch die EU geändert und die ESF Förderquote so verändert, dass die Träger 50% der Kosten finanzieren müssen. Es gebe aber Überlegungen zum Thema in der kommunalen Arbeitsförderung.


3. Anfrage zu Projekten im Rahmen der Sportförderung

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst – 101.18.802 –

Wir fragen den Magistrat:
1.Die Stadt Kassel stellt jährlich eine Summe von 12.500€ für die Bezuschussung von Projekten im Sportbereich zur Verfügung. Welche Projekte wurden 2016 und 2017 mit diesen Mitteln gefördert und in welcher Höhe?

2016 wurde „Sport für jedermann“ mit 400.- € gefördert, sowie im Behindertensport das Projekt Rolli Volley mit 5000.-€
2017 wurde die Downhillstrecke  (PSV Grün-Weiß Kassel) mit 2487.- € gefördert, der Gebirgswanderweg mit 3500.-€

Die AfD fragt nach, ob auch Kick gegen Rechts (Dynamo Windrad) ein gefördertes Projekt sei, das konnte die Bürgermeisterinallerdings nicht beantworten, Sportförderung sei nicht ihr Gebiet.

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