Notizen aus der 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, 17. April 2018 (ohne Gewähr)
Tagesordnung:
1. Bewertung des Sozialberichts 2017
Anfrage der CDU- 101.18.696 –
Schriftliche Antwort des Magistrats ( Bürgermeisterin):
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie bewertet der Magistrat aus Sicht der Stadt Kassel den Sozialbericht 2017 der Bundesregierung?
Antwort:
Der Sozialbericht 2017 ist eine positiv dargestellte Leistungsbilanz der Bundesregierung. Es werden alle gesellschafts- und sozialpolitischen Ziele, Maßnahmen und Pläne dargestellt. Es folgen Einschätzungen der Verwaltung (Sozialamt, Jugendamt und Bauverwaltungsamt) zu den für den kommunalen Bereich relevanten Themenkomplexen:
Arbeitsmarkt und Ausbildungspolitik:
Trotz der guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik ist seit längerem festzustellen, dass insbesondere gering qualifizierte, Langzeitarbeitslose‚ ältere oder behinderte Personen sowie Menschen mit Migrationshintergrund Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Die von der Bundesregierung bisher beschlossenen Maßnahmen (2. B. ESF-Bundesprogramm „Fachkräfte sichern“, Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen, Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)) haben nicht entscheidend zu einer Verbesserung geführt. Aus kommunaler Sicht sind Fördermaßnahmen mit ganzheitlichen Ansätzen erforderlich, die ein Coaching der Menschen ermöglichen und Perspektiven für eine Beschäftigung nach der Maßnahme schaffen. Die Kooperationen zwischen kommunalem Träger, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Wirtschaft müssen gestärkt werden.
Soziale Inklusion:
Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe: Die im Sozialbericht 2017 des EMAS für die Bereiche ‚Hilfe zum Lebensunterhalt‘ nach dem Dritten und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII dargestellten Fallzahlentwicklungen und Ausgabesteigerungen bestätigen die im Sozialamt der Stadt Kassel beobachtete Fallzahl- und Ausgabeentwicklung der letzten Jahre. Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 wurden die Regelbedarfe für Arbeitssuchende nach dem SGB II, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung nach dem SGB XII neu ermittelt. Allein aufgrund des demografischen Wandels, aber auch aufgrund der Tatsache, dass immer mehr ältere Menschen geringere Rentenansprüche haben, wird die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, steigen. Damit leben diese Menschen an der Armutsgrenze. Es ist eine kommunale Aufgabe, diesen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, was zu Kostensteigerungen in der Kommune führen kann.
Migration und Integration:
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen für eine bessere Integration geschaffen (Sprachförderung, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Arbeitgeberangebote etc.). Die durch das AsylverfahrensbeschIeunigungsgesetz ermöglichte Teilnahme an Integrationskursen, insbesondere von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, ist zu begrüßen. Die praktische Umsetzung gestaltet sich aus kommunaler Sicht jedoch schwierig. Der Schwerpunkt bei der Vermittlung von Maßnahmen liegt nach wie vor bei dem Personenkreis, dessen Asylverfahren bereits abgeschlossen wurde. Für den Personenkreis, der sich noch im Leistungsbezug nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes befindet, wäre ein frühzeitiges Fallmanagement/Profiling erforderlich, um Fördermaßnahmen (z. B. psychosoziale Behandlung, Teilnahme an Sprachkursen, Vermittlung von Tagesstrukturen und der Rechts- und Gesellschaftsordnung) aufeinander abstimmen zu können.
Soziale Aspekte der Wohnungs- und Städtebaupolitik:
Die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem und bedarfsgerechten,Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Wie im Bericht beschrieben, handelt es sich um wohnungspolitische Maßnahmen zur Stärkung der Investitionstätigkeit‚ Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus und eine ausgewogene mietrechtliche und sozialpolitische Flankierung zur Schaffung und Erhaltung bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraums für alle Bevölkerungsschichten. Die beschriebenen Förderziele sind u. E. größtenteils geeignet, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wohnungspolitik zu schaffen, allerdings liegt der Schwerpunkt in der lokalen Umsetzung und zielgerichteten Verwendung der Wohnungsbaufördermittel durch die Kommunen und Bundesländer und im besonderen Maße an der strategischen Ausrichtung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Aufgrund der seit einigen Jahren andauernden Niedrigzinsphase stellen die Förderprogramme mit dem Angebot zinsgünstiger Darlehen keine Anreize für die lmmobilienwirtschaft dar. Dadurch ist die Zahl der sozialgebundenen Wohnungen, insbesondere in den Großstätten, gesunken. Es gibt kaum noch günstige Wohnungen am Wohnungsmarkt, sodass sich nicht mehr alle Haushalte mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Die in den letzten Jahren bundesweit zur Verfügung gestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind bei der derzeitigen Finanzmarktlage unzureichend und wirken sich außerdem erst in späteren Jahren aus.
Pflege:
Die Erneuerung der Pflegeversicherung durch die Einführung der Pflegeistärkungsgesetze (PSG li und III), die damit verbundene Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die damit verbundenen Leistungsausweitungen wird im Sozialbericht der Bundesregierung besonders hervorgehoben. Dass es sich dabei nach wie vor um eine Teilfinanzierung der pflegebedingten Aufwendungen handelt, wird zwar erwähnt, jedoch nicht kritisch hinterfragt. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nach wie vor entsprechend der im SGB XI festgelegten Pauschalbeträge je nach Pflegegrad begrenzt. Die die Pauschalen übersteigenden Aufwendungen müssen von den Pflegebedürftigen getragen werden, sofern sie finanziell dazu in der Lage sind. Reicht das Einkommen (und etwaige Vermögen) nicht aus, werden die Aufwendungen von den Sozialleistungsträgern, also den Kommunen, übernommen. Eine Anhebung der Pauschalen der Pflegeversicherung zum Ausgleich von Kostensteigerungen, z. B. durch Tarif- /Lohnerhöhungen des Pflegepersonals, ist nicht vorgesehen. Mit dem PSG III wurde u. a. das Ziel verfolgt, die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich einzubinden. Mehrfach wurde im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Kommunen auf der Ebene der lnfrastrukturgestaltung stärker berücksichtigt werden müssen und in Bezug auf die Gestaltung der Angebotsstrukturen mehr Kompetenzen und mehr Ressourcen benötigen. Mit dem vorliegenden PSG Ill gelingt eine Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung der lokalen Pflegeinfrastruktur und die Verbesserung der wohnortnahen Versorgung und Unterstützung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit nur bedingt.
Teilhabe von Menschen mit Behinderung:
Durch die stufenweise Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ab 2017 soll sich die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung verbessern. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren, die zielgenaue Leistungserbringung soll durch ein partizipatives, bundeseinheitliches Bedarfsermittlungs- und -feststellungsverfahren ermöglicht werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Leistungsverbesserungen zu einer Kostensteigerung, bedingt auch durch einen höheren Personalbedarf in den verantwortlichen Bereichen, führen werden. Seitens des Bundes ist bisher nicht gesichert, dass die Kommunen finanziell entlastet werden. Im Sozialbericht werden Personen, die vom Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (mit mindestens 50%) zuerkannt bekamen, als solche definiert. Es muss aber berücksichtigt werden, ‚ dass diese Personengruppe nicht zwingend mit den Personen mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe deckungsgleich ist. Eine Ableitung der personenbezogenen Aufwendungen der Eingliederungshilfe kann also nicht oder nur unzureichend erfolgen.
Kinder- und Jugendpolitik:
Das Jugendamt erstellt einen jährlichen Bericht, die integrierte Berichterstattung der Kinder- und Jugendhilfe, aus der sich die Leistungen entnehmen lassen. Die Erhebungsgrundlage des Sozialberichts ist im Bereich der Jugendhilfe nicht erkennbar. Da der Bund keine Leistungen der Hilfen zur Erziehung unterstützt, scheint dieser Bereich keine Berücksichtigung zu finden. Erkennbar ist, dass der Bereich der Kinderbetreuung Berücksichtigung findet. Die bundesweite Betreuungsquote der Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren lag im Jahr 2016 bei 94,0 %. In der Stadt Kassel lag diese Betreuungsquote im Jahr 2016 bei 92,8%. Unklar ist hierbei jedoch, aus welcher Grundlage der Bund die Zahlen ermittelt hat. Wir gehen davon aus, dass bei der Ermittlung der bundesweiten Betreuungsquote die Zahlen der hessischen Landesstatistik zugrunde gelegt wurden. In dieser werden zum 1.3. eines Jahres alle Kinder erfasst, die in der jeweiligen Kommune / Landkreis betreut werden. Insofern sind die Zahlen nicht vergleichbar. Die Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Kindertagesstätten ist sinnvoll und wirksam. Die anstehenden Probleme sind dadurch jedoch nicht zu lösen, fehlende Fachkräfte, steigende Betriebskosten für die Kommunen. Die direkte Unterstützung der Kommunen durch den Bund erfolgt nur durch das Bundesinvestitionsprogramm zur Unterstützung des Ausbaus, alles weitere wird über Landes- bzw. kommunale Mittel finanziert. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses hat zu einer weiteren Belastung der Kommunen geführt, da die Personalkosten nicht – wie die Leistungen für die Eltern – geteilt werden. Im Rahmen der Frühen Hilfen unterstützt der Bund mit dem Programm die Ausgestaltung der Kette „Willkommen von Anfang an“. Dieses Projekt ist zielorientiert und verbessert wesentlich die Zusammenarbeit zwischen den Professionen und Institutionen. Ein Mehrwert für die Familien ist erkennbar, auch durch die aufsuchende Arbeit des Gesundheitsamtes im Rahmen der Erstbesuche. Die Bundesfinanzierung der Frühen Hilfen erfolgt durch die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“. Das Land setzt Teil dieses Geldes für das Finanzieren einer eigenen Koordination sowie für Fortbildungsmittel (die durch das Land noch ergänzt werden) ein. Das ESF Programm ‚Jugend stärken im Quartier‘ ist administrativ ein enormer Aufwand, und es wäre wünschenswert. wenn dieser vereinfacht würde. Die praktische Arbeit ist erfolgreich und die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen positiv.
2. In Bezug auf das hohe soziale Sicherungsniveau wird deutlich, dass 2016 die sozialen Leistungen ein Volumen von rund 918 Milliarden Euro hatten. Das entspricht 29,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Wie hoch waren die sozialen Leistungen 2016 in Kassel?
Antwort: Nur in Teilbereichen des Sozialbudgets lässt sich ein Bezug zur kommunalen Ebene herstellen. Für die Bereiche der Versicherungssysteme, der Altersversorgung, des Kindergeldes usw. ist dies nicht möglich. Die Auswahl der sozialen Leistungen in Kassel wurden dem Sozialbudget 2016 des Sozialberichtes der Bundesregierung angepasst (Tabelle —T 12-, Tabelle Ill—1).
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 131.719.051 €
Ausbildungs— und Aufstiegsförderung (BAföG/AFBG) 26.458.683 €
Sozialhilfe (SGB XII) 36.938.651 €
Kinder- und Jugendhilfe (SGB vun 78.220.683 €
Wohngeld (WoGG) 3.867.743 €
3. Welche sozialen Leistungen sind in Kassel numerisch die größten Ausgaben in 2016 gewesen?
Die Antwort ergibt sich aus der Beantwortung zu Frage 2
2. Unterstützung der Kasseler Tafel
Anfrage der AfD – Fraktion – 101.18.873 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Erhält die Kasseler Tafel städtische Gelder in Form von Zuwendungen oder Spenden von der Stadt Kassel?
Nein.
2. Hat der Magistrat darüber hinaus Anfragen der Kasseler Tafel um Unterstützung?
Nein.
3. Wie bewertet der Magistrat die Arbeit der Kasseler Tafel?
Die Bürgermeisterin antwortet: Die Kasseler Tafel orientiere sich am Leitgedanken der Tafeln. Zum einen wirkten die Tafeln der Lebensmittelverschwendung entgegen, zum anderen lebten sie den Solidargedanken bei Armut zu helfen. Die Finanzierung läuft ausschließlich über Spenden, es gebe keine Probleme bei der Umsetzung des Leitgedanken.
Die AfD holt zu einem Rundumschlag gegen Geflüchtete auf, die eigentlich nicht bedürftig seien und nur Geld sparen wollten, und mittlerweile die überwiegende Zahl der Kunden der Tafel ausmachen würden. Die SPD weist dieses zurück und verurteilt diesen Populismus. Man schlägt vor jemanden von der Tafel in den Ausschuss einzuladen.
3. Sofortprogramm gegen Armut
Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.874 –
Der Magistrat wird beauftragt, ein Sofortprogramm gegen Armut in Kassel aufzulegen. Dieses beinhaltet sowohl die Identifizierung passender Maßnahmen und deren Evaluierung, sowie konkrete Sofortmaßnahmen.
Bestandteile des Sofortprogramms sollen sein:
– Ein alle zwei Jahre zu aktualisierender Armutsbericht
– Sozialticket für den ÖPNV in Höhe von 25,- monatlich, sowie Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung eines ÖPNV zum Nulltarif
– Sicherung und Schaffung von 2000 zusätzlichen bezahlbaren Wohnungen bis Ende 2019
– Unterstützung unabhängiger Sozialberatungsstellen
– Einstellung der Sanktionspolitik durch das Jobcenter
Begründung:
Die Punkte orientieren sich an dem Ansatz in der Stadt Ulm. Dort gibt es einen regelmäßigen Armutsbericht zum Messen von Handlungsbedarf und Fortschritt, die Lobbycard zur Ermäßigung von Eintrittspreisen und für den ÖPNV. Ebenfalls beantragt ist dort eine Sozialwohnungsquote von 30 Prozent zur Sicherung von Wohnraum in Höhe der KdU.
Ein Armutsbericht dient einer realistischen sozialpolitischen Bestandsaufnahme im Allgemeinen, sowie der Identifizierung und Evaluierung von Maßnahmen gegen zunehmende soziale Ungleichheit. Dies beinhaltet ebenso zielgruppenspezifische Instrumente.
Ein bezahlbares Ticket für den ÖPNV ist Voraussetzung für die Umsetzung des Rechts auf Teilhabe.
2000 Wohnungen im preiswerten Segment zu schaffen ist über die Anwendung verschiedener Maßnahmen möglich (Bestandschutz, Bau durch die GWG, Sozialwohnungsquote für private Investoren, Änderung der Verträge der Gemeinschaftsunterkünfte zur Umwandlung, Zurückdrängung von Spekulation und überteuerten Mieten, Nutzung des Vorkaufsrechts zu Gunsten der GWG und gemeinschaftlicher Wohnprojekte, Förderung von Konversion von Einfamilienhäusern in Mehrfamilienhäuser…).
Die Kasseler Linke stellt den Antrag vor. Eine wirtschaftlich gute Lage helfe nicht automatisch gegen Armut, deswegen müssten jetzt Maßnahmen ergriffen werden.
Die CDU moniert, dass sich in diesem Antrag viele Punkte befänden, die erst vor Kurzem abgelehnt wurden, deshalb werde man den Antrag auch ablehnen, wenngleich man dringend schauen müsse, wie man die Wohnsituation in Kassel zum Besseren verändern könne.
B90/Grüne sieht keine akute Armut, keine dramatische Veränderung der Situation in letzter Zeit. Zudem seien die Spiegelstriche unterkomplex. Mit dem Wohnungsplan müsse man sich intensiver befassen. Es habe viele Mittel von der Landesregierung gegeben, jedoch seien die Baukosten zu teuer und unattraktiv für Bauherren. Die Forderung nach Beratungsstellen sei zu unkonkret. Zwar seien alle Anliegen in dem Antrag im Prinzip berechtigt, aber in der Form zu kurz gegriffen.
Die AfD spricht sich deutlich gegen das Einstellen der Sanktionen aus, es müsse dieses Instrumentarium geben, sonst tanzten die Mäuse auf dem Tisch. Eine Sozialwohnungsquote von 10 % hielte er für angemessen. Statt Sozialticket sollten die Menschen auf das Diakonieticket zurückgreifen. Man könne nicht alle befreien bis irgendwann nur noch der kleine Arbeiter zahlen müsste.
Die Linke erläutert, dass ihre Fraktion bereits Finanzierungsvorschläge für die Maßnahmen gemacht habe, z. B. über die Parkgebühren. Beim Wohnungsbau müsse es kein privater Investor sein, auch die GWG könne den Part übernehmen und sowohl Wohnungen ankaufen, als auch neue schaffen, um ein Bestandspotential sicherzustellen. Sanktionen seitens des Jobcenters seien völlig verfehlt, wenn keine adäquate Stelle verfügbar sei.
Die Bürgermeisterin sieht den Bestand an Sozialberatungsstellen für ausreichend an. Es gäbe 8 Schuldnerberatungen, davon eine spezialisiert auf Handwerker, 10 Gesundheitsberatungen, 11 Beratungsstellen zum Thema Integration, 10 für Frauen, 8 bezüglich Wohnen, 2 Suchtberatungen usw. Es gebe also schon einiges und die meisten erhielten Unterstützung von Stadt oder Land, seien aber unabhängig.
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, Freie Wähler + Piraten