16. Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung

NotizeKatzenbildn aus der 16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung (ohne Gewähr)

Tagesordnung:


1. Katzenschutzverordnung – 101.18.425 –

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. September 2017
Bericht des Magistrats
(Der lange Weg bis zu einer Katzenschutzverordnung in Kassel ist hier beschrieben.)

LautMagistrat leben in Kassel rund 2500 verwilderte Hauskatzen. (Hochrechnungen vom deutschen Tierschutzbund, .
Die Zahl der in der Wau-Mau-Insel beherbergten Fundkatzen habe 2013 bei 128, 2014 bei 157, 2015 bei 153 und 2016 bei 123 gelegen.

Diskussion: Die Fraktion B90/Grüne sieht das als Bestätigung, dass es in der Stadt ein relevantes Problem mit Tierleid gebe. Das Rechtsamt erklärt, dass die hohe Zahl kausal für das Leiden der Katzen stehen müsse, um eine Rechtsgrundlage zu haben. Die Tatsache, dass andere Gemeinden schon länger eine Katzenschutzverordnung haben, sage nichts über deren Rechtmäßigkeit.

Die Grünen ergänzen, dass es bisher laut kleiner Anfrage der Bundestagsfraktion keine einzige Anfechtung gegeben habe. Die Fraktion Freie Wähler und Piraten wirft ein, dass die bisherige Argumentation für die Ablehnung sich zum einen auf die fehlende Rechtsgrundlage und zum zweiten auf die fehlende Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung bezogen Habe. Sie fragt, ob diese Rechtsauffassung jetzt fallen gelassen werde. Das Rechtsamt weist auf die mittlerweile veränderte Rechtsgrundlage hin. §13b Tierschutzgesetz gebe den Landesregierungen die Möglichkeit ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung an die Oberbürgermeister, die die Veterinärzuständigkeit innehaben, zu übertragen.

Ob die jetzt vorliegende Anzahl der verwilderten Katzen für eine Rechtsverordnung ausreicht, wird jetzt geprüft.


2. Zivilrechtsstreit Pöyry Deutschland GmbH gegen Stadt Kassel wegen des Bauvorhabens Ausbau der Loßbergstraße – LG Kassel – Az. 2 0 639/16 – 101.18.778 –

hier: Abschluss eines Vergleiches, Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss des vorgeschlagenen Vergleiches gemäß § 51 Nr. 18 HGO zu.“
[In Kurzform: 1. Die Stadt Kassel zahlt pauschal 24.000 € an die Klägerin.
2. Die Kosten werden gegeneinander aufhoben.
3. Sämtliche wechselseitigen Ansprüche sind damit abgegolten.]
Diskussion: Die AfD bemängelt, dass sich das Bauvorhaben um 30 % verteuert habe. Das sei gut eine Million Mehrkosten für den Steuerzahler. Angesichts der Fehlleistung der Firma halte er es für ein falsches Signal jetzt eine so geringe Kürzung der Forderung durchzuwinken.
Auch die Fraktion B90/Grüne ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden, sieht aber das Prozessrisiko, denn die Fehlleistung seien nicht gut genug dokumentiert worden.

Zustimmung: B90/Grüne, SPD, CDU, Freie Wähler und Piraten,
Ablehnung: AfD,
Enthaltung Kasseler Linke -> angenommen

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3. Informationsfreiheitssatzung – 101.18.302 –

Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten vom 28.09.2016

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 101.17.997 vom 07.10.2013 und 101.17.564 vom 26.09.2012 unverzüglich umzusetzen.
Begründung:
Mit den beiden vorgenannten Beschlüssen wurde der Magistrat aufgefordert, den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung vorzulegen. Diese Beschlüsse hat der Magistrat bis heute nicht umgesetzt.
Diskussion: Zunächst stellt die Fraktion Freie Wähler und Piraten noch einmal kurz den Antrag vor und weist darauf hin, dass es seit dem 5.12.17 im Rahmen des Entwurfs für ein Datenschutzanpassungsgesetz auch einen Entwurf für die Regelung der Informationsfreiheit gebe. Laut dieses Entwurfs sind die Kommunen selbst gefordert eine Informationsfreiheitssatzung zu regeln. Bisher sei der Antrag immer wieder geschoben worden, auf Wunsch schiebe er ihn auch noch, bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Die SPD sieht den Antrag als obsolet an und fordert die Antragsstellende Fraktion auf ihn zurückziehen.
Das Rechtsamt erläutert, dass im Antrag ohnehin Fehler seien. Der Prüfauftrag sei am 10.05.13 erledigt worden. Am 29.05.13 seien die Fraktionen informiert worden. [Anmerkung: Das ist offensichtlich nicht bei allen Stadtverordneten angekommen, denn am 12.11.15 wurde Vorlage Nr. 101.17.1888 behandelt, in der ein Bericht über den Stand der Prüfung gefordert wurde. Leider ist die dazugehörige Diskussion nicht protokolliert. Der Antrag wurde abgelehnt.]
Zum Beschluss vom 7.10.13:
Entgegen anderer Rechtsauffassungen sei Kassel der Meinung gewesen, dass eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt hätte werden können. Schon 2014 habe man eine beschlussfähige Fassung vorliegen gehabt. Man habe sich aber an den Antragstext gehalten, der unter anderem besagt:

“Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung vorzulegen, insofern eine vorherige Regelung des Landesgesetzgebers dies nicht erübrigt.”
Da die Regelung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, wurde/wird auf die Regelung gewartet. Für das Rechtsamt sei der Entwurf überraschend gewesen, man habe mit einer ähnlichen Regelung wie in NRW gerechnet. Der vorliegende Entwurf müsse noch einmal überarbeitet werden. Die Fraktion B90/Grüne betont, dass das Landesgesetz noch in der Entwurfsphase sei, die zweite Lesung komme noch.
Man einigt sich darauf, dass der Antrag erst nach abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren, bzw., wenn absehbar ist, dass das Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode nicht mehr beendet wird, wieder auf die Tagesordnung kommt.

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