Sozialausschuss, 4. Sitzung

4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, 6. September 2016,

1.Leistungen für Asylbewerber

Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.131 –

Schriftliche Antwort des Magistrats (OCR gescannt)

  • Wir fragen den Magistrat:Laut uns vorliegenden Informationen erhalten Asylsuchende oder Illegal Eingereiste ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Trifft es zu, dass Migranten ohne deutscher Staatsbürgerschaft, oder positiv beschiedene Asylbewerberneben der kostenfreien bzw. kostenreduzierten Nutzung des ÖPNV auch gleichartige Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen wie z.B. Schwimmbädern, Museen, Theatern und sonstigen kulturellen Einrichtungen, sowie eine kostenfreie bzw. kostenreduzierte Mobiltelefonnutzung gewährt werden?Welche dieser Leistungen werden wie in welcher Höhe gewährt und wer (Bund, Land, Kommune) trägt dafür die Kosten. Das Zahlenmaterial soll aufgeschlüsselt werden nach den Kosten pro Migrant bzw. Asylsuchenden und Kosten insgesamt.Wir erbitten darüber hinaus Auskunft in folgenden Fragen:
    1.Ist die Gleichbehandlung zwischen Asylbewerbern und sozial Schwachen, Schwerbehinderten etc. gewährleistet?
    2.Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine solche Gleichbehandlung zu gewährleisten?

Information der Stadtverwaltung Kassel

Ermäßigungen für Transferleistungsempfänger/innen Kassels nach dem SGB 11, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (weitere Informationen finden Sie unter „www.stadt-kassel.de” unter dem Suchbegriff Ermäßigung”)

1. Frei- und Hallenbäder:

Auebad Sommersaison/Wintersaison: je 1,00 Ermäßigung auf Einzelkarten
Stadtbad Süd; 2,00 € statt 3,50 €
Bad Wilhelmshöhe:2,50 € statt 3,00 €

*Die Ermäßigung gilt für Bezieher von Leistungen nach dem SGB 11, SGB 111, SGB XII und dem AsylbLG unter Vorlage einsprechender Nachweise in Verbindung mit dem Personalausweis.

2. Städtische Museen:

Naturkundemuseum

1,00 € statt 1,50 €

Die Eintrittsgebühr kann bei Sonderausstellungen vom angegebenen Normalpreis abweichen

3. Stadtbibliothek

Jahreskarte

7,50 € statt 15,00 €

4. Volkshochschule Region Kassel

Bis zu 50 % Ermäßigung der Kursgebühren für bestimmte Angebote.

5. Hundesteuer

Für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und diesen einkommensmäßig gleichgestellten Personen wird die Steuer für den ersten Hund auf Antrag auf 50 % ermäßigt.

6. Diakonie Ticket (vergünstigte Fahrkarten)

Den notwendigen Berechtigungsnachweis gibt es u.a. beim Diakonischen Werk, Hermannstraße 6 in 34117 Kassel, die Fahrtkarte im Kundenzentrum in der Kurfürstengalerie.

7. Staatstheater Kassel, tif – Theater im Fridericianum

Die Fördergesellschaft Staatstheater e.V. fördert Theaterbesuche. Zu Beginn der Spielzeit werden Vorstellungen festgelegt, zu denen es preisreduzierte Karten gibt.

Im Schauspielhaus, Opernhaus für 3,00 € pro Vorstellung.

Im tif – Theater im Fridericianum für 2,00 € pro Vorstellung

Die Karten gibt es am Vorstellungsabend – 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn — am Info-Stand der Fördergesellschaft im Foyer der Spielstätte.

2.Information zu den aktuellen Kosten für die Unterkünfte für Asylbewerber

Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.135 –

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Welche Unterkünfte für Asylbewerber und unbegleitete minderjährige Ausländer sind derzeit von der Stadt angemietet bzw. werden von der Stadt betrieben?
    2.Wie groß ist die Kapazität dieser Unterkünfte und wie hoch ist die derzeitige Auslastung?
    3.Wie ist die Laufzeit der jeweiligen Verträge?
    4.Welches sind jeweils die monatlichen Kosten ab dem 01.07.2016?
    5.Gibt es die Möglichkeit für außerordentliche Kündigungen?
    6.Gibt es Fälle, in denen von demselben Betreiber oder Eigentümer zwei oder mehr Objekte angemietet sind? Falls ja, in wie vielen Fällen trifft dies zu?
    7.Der Abschluss von langfristigen Mietverträgen gehört zu den wichtigen Angelegenheiten der Stadt, über die gemäß § 9HGO die Stadtverordnetenversammlung entscheidet. Wurden langfristige Mietverträge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt?
    Wann und mit welchem Abstimmungsergebnis?

Der Magistrat beantwortet die Frage, die Antwort liegt aber leider nicht schriftlich vor.

3.Überprüfung der Leistungsberechtigung von Asylbewerbern
  • Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.136 –
    Wir fragen den Magistrat:
    Wie wird bei den von der Stadt Kassel untergebrachten Asylbewerbern und unbegleiteten minderjährigen Ausländern.die Bedürftigkeit nach Asylbewerberleistungsgesetz festgestellt, bzw. wie wird festgestellt, ob und wenn ja über wieviel eigene Vermögensteile (z.B. Bargeld, Wertgegenstände etc. Vermögen oder Einkommen) diese verfügen?
    Nennen Sie dazu Art, Umfang und Ergebnis der Überprüfungen. z.B. auch durch Taschen-oder Gepäckkontrolle usw.
    b.geprüft, ob sonstige Leistungsansprüche aus Krankenversicherungs-und/oder Unterhaltsansprüchen bestehen?
    c.gewährleistet, dass es bei diesem Personenkreis nicht zu Leistungsmissbrauch durch z.B. Mehrfachregistrierung kommt.
    d.Werden für diesen Personenkreis zusätzliche Leistungen außerhalb des Asylbewerberleistungsgesetzes aus Landes-und/oder Stadtmitteln zur Verfügung gestellt und wenn ja, welche?
    Nennen Sie dazu die einzelnen Leistungen nach Art und Umfang pro Asylsuchendem und insgesamt für die Stadt Kassel. .

Der Magistrat beantwortet die Frage, die Antwort liegt aber leider nicht schriftlich vor.

4.Sozialpolitische Schwerpunkte der Legislaturperiode

Anfrage der CDU-Fraktion-101.18.138 –

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Welche sozialpolitischen Schwerpunktsetzungen hat der Magistrat für die jetzt beginnende Wahlperiode?
    2.Gibt es programmatische Verschiebungen in der Schwerpunktsetzung im Vergleich zu den letzten fünf Jahren?

Der Magistrat beantwortet die Frage, die Antwort liegt aber leider nicht schriftlich vor.

5.Vereinbarungen zur Flüchtlings-und Asylbewerberbetreuung

Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.161 –

  • Wir fragen den Magistrat:Der Magistrat soll Auskunft darüber geben, welche Vereinbarungen/Beauftragungen mit externen Leistungserbringern zur Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Kalenderjahr 2015 geschlossen wurden.
    1.Welche Leistungserbringer wurden beauftragt?2.Haben besondere Auswahlverfahren stattgefunden? Wenn ja, welche Verfahren wurden angewendet?3.Wie hoch waren die für 2015 abgerechneten Kosten (aufgeteilt auf die jeweiligen Leistungserbringer)?
    4.Liegen prüfungsfähige Verwendungsnachweise aller Leistungserbringer vor? Wenn nein, mit welcher Begründung?5.Sehen die geschlossenen Vereinbarungen kurzfristige Beendigungsmöglichkeiten ohne Folgekosten für den Kreis vor?
    6.Werden gegenwärtig weitere Kapazitäten zur Aufnahme geschaffen?

Der Magistrat beantwortet die Frage, die Antwort liegt aber leider nicht schriftlich vor.

6.Kosten und Belegung der Flüchtlingsunterkünfte

Anfrage der Fraktion Freie Wähler + Piraten-101.18.202 –

  • Wir fragenden Magistrat:
    1.Wie viele Plätze in Flüchtlingsunterkünften stehen in Kassel zur Verfügung?
    2.Wie hoch sind die monatlichen Kosten der Stadt hierfür?3.Wie viele Plätze sind derzeit tatsächlich belegt?
    .

Der Magistrat beantwortet die Frage, die Antwort liegt aber leider nicht schriftlich vor.

          1. 7.Einführung der E-Akte im Jobcenter Kassel

Anfrage der Fraktion Freie Wähler + Piraten-101.18.206 –

Schriftliche Antwort des Magistrats (OCR gescannt)

  • Wir fragen den Magistrat:Das Jobcenter Kassel informiert auf einem Handzettel darüber, dass ab September die E-Akte eingeführt wird und keine Originalunterlagen mehr abgegeben werden sollen. 1.Ist dieses Informationsblatt auch in anderen Sprachen vorhanden ?
    Wenn ja, in welchen?

Nein

  • Nutzt das Jobcenter Kassel einen telefonischen Übersetzungsdienst?2.Wie wird sichergestellt, dass keine Originalunterlagen angenommen werden und an den Scan-Dienstleister geschickt werden ? Können Kopien vor Ort erstellt werden? Wenn ja, sind diese Kopien kostenlos?

Die Mitarbeiter/innen der Eingangszonen und der Poststelle sind entsprechend informiert. Papieroriginale werden in der Regel über die „Sortierhilfe für Mitarbeiter/innen, die Poststellentätigkeiten wahrnehmen” bzw. durch die annehmenden Mitarbeiter/innen aussortiert und nicht als Original an den Scandienstleister gegeben. Sollte dies irrtümlich vorkommen, kann das Papieroriginal innerhalb einer Frist von acht Wochen ab dem Digitalisierungsdatum beim Scandienstleister angefordert werden. Kopien können wie bisher kostenlos in der Eingangszone erstellt werden. Auch ohne Einführung der eAkte sollte jeder Leistungsberechtigten ein Interesse haben, dass keine Originaldokumente weitergegeben werden.

  • 3.Welche Daten sollen in die E-Akte aufgenommen werden und welche nicht?

Alle Dokumente, die zur Aufgabenerledigung erforderlich sind, werden erfasst.

  • 4.Wer alles hat Zugang zu den E-Akten (z.B. Abteilungen, Personengruppen)?Nach welchen Kriterien soll der Zugang festlegt werden?

Zugang haben alle Mitarbeiter, die in den jeweiligen Aktenteilen ihre Aufgaben wahrnehmen; dies ist über ein Berechtigungskonzept, was mit dem hiesigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt wurde, geregelt.

  • 5.Sind Verknüpfung mit den Daten anderer Behörden beabsichtigt?Wenn ja, welche sind das?

Nein

  • 6.Welche Auswertungen der E-Akte sind geplant (Abfragemuster, Verknüpfungen)?

Auswertungen werden wie bisher über die bestehenden Fachverfahren erfolgen. Die eAkte ist ein reines Ablagesystem.

  • 7.Wie wird sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten von Dritten (z.b. privater Vermieter) enthalten sind?

Alle Daten werden entsprechend des Datenschutzes erfasst; es ergeben sich keine Änderungen zu der bisherigen Ablage erforderlicher Daten in Papierform.

  • 8.Werden Betroffene, auch Dritte, über die Einschränkung ihrer Informationellen Selbstbestimmung informiert? Wenn ja, in welcher Form?

Die Frage verstehen wir nicht. Unserer Meinung nach gibt es keine Einschränkungen.

  • 9.In welcher Form sollen die Betroffenen die Einsicht in die sie betreffenden und in das Dokumenten-Management-System übergeführten Akten gewährt werden? Sind hierfür gesonderte Bildschirmarbeitsplätze vorgesehen oder soll die Akteneinsicht am Platz der Sachbearbeitenden erfolgen? Ist während der Akteneinsicht die Begleitung der Betroffenen durch einen Sachbearbeitenden vorgesehen?

Akteneinsicht wird weiterhin in Papierform stattfinden; die zur Einsicht geforderten Aktenteile werden ausgedruckt.

  • 10.Kann nach der Digitalisierung der Papierakten dauerhaft nachvollzogen werden, welche Mitarbeitenden der Scan-Zentren der Deutschen Post oder deren Unterauftragsnehmer oder anderer Unternehmen im Zug der Digitalisierung Zugang zu einer Papierakte hatten?Wenn nicht: Warum wird dies für verzichtbar gehalten und aus welchen Gründen geht Jobcenter davon aus, dass dadurch die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nicht beeinträchtigt wird?

Zugang zu den digitalisierten Akten haben nur die Mitarbeiter/innen, die eine entsprechende Berechtigung haben. Mitarbeiter/innen der Scanzentren können nur die zu digitalisierenden Dokumente einsehen, nicht die Akten.

  • 11.Wird der Aktenbestand in die E-Akte überführt?Wenn ja, für welchen Zeitpunkt wird mit dem Abschluss der Digitalisierung des Papier-Aktenbestandes gerechnet? Wo verbleiben nach der Digitalisierung die bisherigen Papierakten? Gibt es die Möglichkeit, dass Betroffene ihre Dokumente wieder abholen?Für welchen Zeitpunkt ist die Vernichtung der digitalisierten Papierakten vorgesehen? Wie lange wurden personenbezogene Papierakten bisher aufbewahrt und ändern sich die bisherigen Aufbewahrungsfristen für Papierakten nach der Digitalisierung?
    Werden alle historischen, personenbezogenen Papierakten, die seit der Errichtung des Jobcenters Stadt Kassel angelegt wurden, in das Dokumenten-Management-System übergeführt, oder nur Aktenbestände von der Gegenwart bis zurück zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit? Wie wird sichergestellt, dass dort keine personenbezogenen Daten von Dritten (z.b. privater Vermieter) enthalten sind?Werden auch personenbezogene Papierakten von Betroffenen in das Dokumenten-Management-System übergeführt, die zum Zeitpunkt der Überführung keine Leistungen mehr beziehen
    ?

Die Bestandsakten werden nicht digitalisiert, somit auch keine beendeten Akten, oder ältere Personendaten. Die Papierakten werden wie bisher im vorgesehenen Aktenarchiv aufbewahrt. Digitalisierte Dokumente können den Leistungsberechtigten aus der eAkte jederzeit ausgedruckt werden; Originalunterlagen können innerhalb von acht Wochen erneut angefordert werden.Die Aufbewahrungsfristen sowohl für Papier- als auch für die eAkte richten sich nach den Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (ABestB – HKR); die Regelaufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre nach dem letzten Vorgang in bestimmten Fallgestaltungen zehn Jahre. Daten von Vermietern werden in der Akte (egal ob Papier, oder digital) gespeichert, soweit diese zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.