19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr

Notizen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 21. Februar 2018 (ohne Gewähr)

Die Fraktion B90/Grüne bittet darum, dass Tagesordnungspunkt 3 geschoben wird, da man für eine Entscheidung gerne zunächst den Bericht des Magistrat (Punkt 7) abwarten wolle.
Die Kasseler Linke möchte gerne erst die Diskussion um Antrag 7 abwarten, da sie eine reine Verzögerungstaktik vermutet, stimmt dem Vorschlag letztlich aber zu.

Auf Wunsch der SPD wird Tagesordnungspunkt 9 vor Antrag 4 behandelt.

Tagesordnung:
1. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. 1/44 „Wilhelmsstraße“ (Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung)

Vorlage des Magistrats – 101.18.782 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufhebung des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. 1/44 „Wilhelmsstraße“ wird zugestimmt. Der Behandlung der Anregungen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Die Aufhebung des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. 1/44 „Wilhelmsstraße“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Begründung

Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Behandlung der Anregungen (Anlage 2) und die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans (Anlage 3) sind beigefügt. Der Ortsbeirat Mitte hat die Vorlage in seiner Sitzung am 23. Januar 2018 behandelt. Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 17. Januar 2018 und 29. Januar 2018 der Vorlage zugestimmt.

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Zustimmung: einstimmig bei Enthaltung der Kassler Linken -> angenommen

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2. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV /7 A“Ortskern Harleshausen“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss)

Vorlage des Magistrats – 101.18.783 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufhebung des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. 1/44 „Wilhelmsstraße“ wird zugestimmt. Der Behandlung der Anregungen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Die Aufhebung des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. 1/44 „Wilhelmsstraße“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Begründung

Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Behandlung der Anregungen (Anlage 2) und die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans (Anlage 3) sind beigefügt. Der Ortsbeirat Mitte hat die Vorlage in seiner Sitzung am 23. Januar 2018 behandelt. Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 17. Januar 2018 und 29. Januar 2018 der Vorlage zugestimmt.

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Zustimmung: einstimmig -> angenommen

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3. Zum Lärm- und Gesundheitsschutz Tempo 30: abgesetzt

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.720 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Auf den Kasseler Hauptverkehrsstraßen wird von 22 – 6 Uhr Tempo 30 eingeführt.
2. Vor allen Schulen und Kindertageseinrichtungen wird Tempo 30 eingeführt.
3. Zur Finanzierung der Maßnahmen wird eine Förderung aus dem Programm des Landes Hessen zur Einrichtung und Ausbau von Tempo 30 Zonen angestrebt.

Begründung


An den Hauptverkehrstrassen in Kassel wohnen mehr als 40.000 Menschen. Geringere Geschwindigkeiten reduzieren den Lärm und dienen so direkt dem Gesundheitsschutz. Die Fahrzeiten für den MIV in geschlossenen Ortschaften werden maßgeblich von den Knoten und dem Verkehrsaufkommen bestimmt. Etliche Schulen und Kindertageseinrichtungen liegen nicht in den flächenhaften Tempo 30 Zonen, sondern an den Hauptverkehrstrassen.
Das Programm des Landes Hessen fördert Maßnahmen zum Tempo 30 und ist bisher nach Darstellung des Ministers nur von einer Gemeinde genutzt worden.

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4. Straßenbeiträge streichen

Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten – 101.18.764 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen vom 29. März 2004 in der Fassung der vierten Änderung vom 8. Juni 2015 wird aufgehoben.

Begründung


Straßen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen somit von der Allgemeinheit finanziert werden. Dies gilt auch für Anliegerstraßen. Die Finanzierungslast den Anliegern aufzubürden, führt zu massiven Ungerechtigkeiten. Zahlungspflichtige Bürger empfinden die Forderungen als ungerecht, der Magistrat kommt regelmäßig in Erklärungsnot und viele Fälle beschäftigen teils über Jahre die Gerichte. Jene Mitarbeiter, die mit der komplizierten Berechnung der Beiträge und der anschließenden Durchsetzung der Ansprüche beschäftigt sind, könnten sinnvolle Aufgaben erledigen. In Hessen steht die Erhebung der Beiträge im Ermessen der Kommunen, sodass eine Aufhebung der Satzung insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Gesundung der Stadt rechtlich zulässig ist. Nach Auskunft des Hessischen Innenministeriums (Stand Oktober 2016) erheben 37 Städte und Kommunen, darunter Frankfurt, Wiesbaden, Viernheim (Bergstraße) und Erzhausen (Darmstadt-Dieburg) keine Straßenbeiträge.

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Diskussion: Fraktion Freie Wähler und Piraten begründet ihren Antrag. Die Straßenbeiträge würden immer wieder zu Unruhe unter Eigentümer:innen führen, was man an den zahlreichen Widersprüchen auch ablesen könne. Während man in Bayern derzeit ein Volksbegehren zu dem Thema anstrebe, ließe dies die HGO nicht zu. Allerdings liege es im Ermessen der Städte diese Beiträge zu erheben oder auf sie zu verzichten. Die CDU stimmt dem Antrag inhaltlich zwar zu, weist aber auf das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel hin und schlägt vor auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Straßenbeiträgen zu warten, denn laut HGO könne die Aufsichtsbehörde veranlassen, dass bei defizitärem Haushalt eine Satzung erlassen werden muss und Kassel habe nach wie vor Schulden.

Die SPD argumentiert zunächst mit den eingerechneten Anliegerkosten beim Grundstückskauf. Ohne die Beiträge der Anlieger:innen wäre eine Sanierung der Straßen nicht möglich. Nach Klarstellung, dass in dem Antrag nicht die Erschließungskosten, sondern die Kosten, die bei einer grundhaften Erneuerung entstehen, gemeint sind, schwenkt er auf die Notwendigkeit der Einnahmen für die Stadt, speziell für die Schulsanierung um. Zudem befürchtet er, dass bei einem Wegfall der Eigenbeteiligung die Ansprüche der Anwohner:innen steigen.

Die AfD merkt an, dass sich die Stadt jährlich 2 Millionen Euro für Flüchtlingsunterkünfte leisten könne, da falle das Argument mit den Schulen weg. Die Stadt spare bei den Straßen so lange, bis eine grundhafte Sanierung nötig sei, zudem belaste auch Schleichverkehr von Nichtanliegern die Straßen, die aber nicht beteiligt würden. Dem widerspricht der Stadtrat. In Kassel seien die Straßen sogar länger in Gebrauch als in der Planung angenommen, zudem übernehme die öffentliche Hand ja 50 % der Kosten.

Die Fraktion B90/Grüne, fragt, wo das Geld alternativ herkommen soll. Zudem sei eine Abschaffung ungerecht denen gegenüber, die gerade erst bezahlt haben. Sich auf das subjektive Unrechtsempfinden zu berufen, empfindet sie als populistisch. Der Vertreter der FDP merkt an, dass das Thema auch auf landespolitischer Ebene diskutiert werde. Einige Länder würden komplett keine Straßenbeiträge erheben, profitierten aber gleichzeitig vom Länderfinanzausgleich. Er zeigt sich irritiert, dass sich SPD und Linke auf Landesebene für die Abschaffung der Beiträge einsetzten, während sie hier auf kommunaler Ebene für den Erhalt argumentierten.

Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, AfD
Ablehnung: B90/Grüne, SPD, CDU, Kasseler Linke -> abgelehnt

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5. Ausbau der Fachstelle Wohnen

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.805 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Fachstelle Wohnen wird gestärkt und ausgebaut als zentrale Stelle nach innen und außen zur Bündelung und Koordinierung aller wohnungspolitischen Fragen
Die notwendigen personellen und finanziellen Mittel werden von der Stadt bereitgestellt.

Begründung


Der bezahlbare Wohnraum in Kassel wird zunehmend knapper. Die Zentrale Fachstelle Wohnen ist für die Beratung und die Wohnraumversorgung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Kasseler Bürgerinnen und Bürgern zuständig. Die Anzahl der Beratungen ist in den letzten Jahren angestiegen. Die Fachstelle Wohnen kann hierbei bisher nur reaktiv tätig werden, also wenn Betroffene von sich aus die Beratung aufsuchen. Um vorbeugend tätig zu werden, gilt es ebenso bestehende Mietverhältnisse zu schützen. Zunehmend werden in Kassel Fälle von Entmietungen bekannt. Ebenso gibt es Fälle von menschenunwürdigen Unterkünften oder Vermieter*innen, die die prekäre Situation etwa durch unsichere Aufenthaltstitel oder Abhängigkeit von Transferleistungen ausnutzen.
Eine zentrale AnlaufsteIle fehlt bislang. Ihre Zuständigkeit könnte insbesondere betreffen:

  • Beratung und Vollzug von Ersatzvornahmen bei akuten Mängeln von Wohnraum
  • Nutzbarmachung von Leerstand für von Obdachlosigkeit Betroffene -AnlaufsteIle für Mieter*innen, die von Entmietung betroffen sind.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung für Mieter*innen
  • Sicherung von menschenwürdiger Unterkunft
  • Umsetzung und Evaluierung von Milieuschutzsatzungen
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Diskussion:Die Kasseler Linke erläutert, dass ihre Fraktion nicht erst bis zur Zuweisung von Obdachlosenunterkünften warten wolle, man müsse schon früher ansetzen. Die Fraktion B90/Grüne möchte zunächst das Wohnungsbaukonzept abwarten, zudem sei das ein Haushaltsantrag, der eher in den Finanzausschuss gehöre.
Der Magistrat erläutert, dass die Fachstelle Wohnen beim Sozialamt angesiedelt und dort speziell für die Wohnraumversorgung für Obdachlose zuständig sei. Rechtsgrundlage sei das Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Nur in Einzelfällen werde auch Wohnraum akquiriert. Wohnen betreffe viele Rechtsräume, deren Zusammenführung schwierig sei. (Zum Beispiel Wohnraumförderung -> Bauverwaltungsamt, Wohngeld->Sozialamt, Recht und Bauplanung, Milieuschutz ->Stadtplanungsamt, Wohnwirtschaft -> Runder Tisch Wohnen).

Auch in der SPD ist man der Meinung, dass es sich hier um einen Haushaltsantrag handelt, zudem werde die Bündelung abgelehnt und Wohnraum schaffe der Antrag auch nicht. Die AfD verweist auf den Mieterverein, der die Beratungstätigkeit jetzt schon übernimmt und einer öffentlichen Behörde vorzuziehen sei, die keine juristische Kompetenz habe. Die Kasseler Linke stellt klar, dass die Fachstelle Wohnen nicht juristisch beraten solle, sondern als zentrale Anlaufstelle für Ratsuchende fungieren. Gerade die Vielzahl an verschiedenen Zuständigkeiten sei für Mieter:innen schwierig zu überblicken. Die Fraktion Freie Wähler und Piraten betont, dass die Fachstelle Wohnen sich mit Ordnungsrecht befasst, sie eine Ausweitung auf genannte Punkte daher für schwierig halte. Der Stadtrat kündigt an, dass nach der Sommerpause die Prüfung bezüglich Milieuschutzsatzung abgeschlossen sein wird. Die Wohnraumbedarfe würden gerade ermittelt (1. Stufe)

Zustimmung: Kasseler Linke,
Ablehnung: alle anderen Fraktionen -> abgelehnt

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6. Konzept zur Förderung des Fußverkehrs

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst – 101.18.810 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf dem Verkehrsentwicklungsplan 2030 ein Fußverkehrskonzept zu erstellen. Ziel des Konzeptes soll es sein, den Fußverkehr als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr zu fördern. Mit einem durchgehenden, möglichst barrierefreien und sicheren Wegenetz soll die Attraktivität und somit auch der Anteil des Fußverkehrs am städtischen Gesamtverkehr gesteigert werden. Im Rahmen stadtteilbezogener Bürgerbeteiligungsprozessen und einer Beteiligung der Senioren- und Behindertenbeiräte sollen gemeinsam konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

Begründung


Der Fußverkehr ist die nachhaltigste Form der Mobilität. Von sicheren Schulwegen bis barrierefreien Übergängen bildet ein gut ausgebautes Fußwegenetz die Grundlage, sich ungehindert, kostenfrei und gesundheitsfördernd im öffentlichen Raum zu bewegen. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander und kann dafür sorgen, dass der ÖPNV mehr genutzt wird und für kurze Strecken das Auto stehen gelassen wird. Mehr Fußgänger*innen beleben den öffentlichen Raum, was eine Attraktivitätssteigerung zur Folge hat. Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre Bewohner*innen und Besucher*innen.

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Diskussion: Die Fraktion B90/Grüne, stellt den Antrag vor. Dieser sei vom Verkehrsentwicklungsplan inspiriert und lege den Schwerpunkt auf Barrierefreiheit. Der Seniorenbeirat begrüßt den Antrag. Man habe schon einen kompletten Plan vorbereitet, denn Ziel der Senioren sei es, dass das Auto häufiger stehen bleibt. Bei der Gelegenheit weist er auf den Antrag für eine Jahreskarte (Nur Stadt) für Senioren hin. Die CDU-Fraktion hält den Antrag für überflüssig, Gehwege und Barrierefreiheit würden ohnehin automatisch mit geplant. Sie fragen den Magistrat, ob ein solcher Plan wirklich erforderlich sei, oder nur zur Beschäftigung in den Ämtern führe.

Der Verkehrsdezernent erläutert, dass im VEP verschiedene Perspektiven von Verkehrsteilnehmer:innen dargelegt werden, er hält ein separates Konzept für sinnvoll. Bei der AfD stößt der Antrag auf Ablehnung, Fußverkehr wäre nicht stadtteilübergreifend und bewege sich nur um wenige Straßen um den Wohnort. Die Kasseler Linke hingegen begrüßt ein Gesamtkonzept, auch Fußwege sollten nicht nur in kleinen Abschnitten geplant werden. Die Grünen weisen noch einmal explizit auf die Schulwegeplanung hin, in der bisweilen seltsame Wegeführungen zu erkennen sind. Alle Verkehrsteilnehmer:innen sollten gleichberechtigt betrachtet werden, zudem gebe es in Hessen Fördertöpfe für solche Projekte (die bis zu 80 % der Kosten tragen).

Zustimmung: B90/Grüne, SPD, Freie Wähler und Piraten,
Ablehnung: CDU, Enthaltung: AfD -> angenommen

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7. Ergebnisse aus anderen Städten zu Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen vorstellen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst – 101.18.811 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, über Erfahrungen mit Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen aus anderen Städten, z.B. Münster, Freiburg, Frankfurt, zu berichten. Dabei soll dargestellt werden, ob die Ergebnisse auf Kassel übertragbar sind.

Begründung


Auf vielen Hauptverkehrsstraßen im Kasseler Stadtgebiet werden die zulässigen Lärmwerte, die zum Schutz der Bevölkerung vorgegeben sind, wiederholt überschritten. Eine Möglichkeit, die Lärmwerte zu reduzieren und damit die Gesundheit der Anwohner*innen besser zu schützen, ist die Einführung von Tempo 30 auf solchen hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen.
Inzwischen haben viele Kommunen die Anordnung von Tempo 30 zum Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen erprobt und die Ergebnisse durch Messungen begleitet und dokumentiert. Um zu prüfen, welche Entlastung eine solche Festlegung auf Kasseler Straßen erzielen würde und welches die nächsten Schritte einer Umsetzung sein könnten, soll über die Ergebnisse im Ausschuss berichtet werden.

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Diskussion: Die Fraktion B90/Grüne erklärt, dass Tempo 30 sehr kontrovers diskutiert werde, man deshalb erst mal Fakten zusammen stellen wolle, um möglichst vielen Menschen Entscheidungen diesbezüglich, mit Fakten untermauert, erklären zu können. Auch die CDU hält das für richtig. Die AfD meldet Bedenken an, dass die Berichte der anderen Städte geschönt sein könnten. Man müsse auch einbeziehen, inwieweit solche Maßnahmen akzeptiert würden. In Berlin z.B. hielte sich keiner dran, und so nütze das nur der Stadt, die mit Radarfallen Bußgelder einnimmt. Der Lärmunterschied zwischen 30 und 50 km/h sei marginal, der Schadstoffausstoß sogar höher. Die Kasseler Linke regt an, das Ganze zügig anzugehen und einen Termin für den Bericht festzulegen.

Man kann sich auf den 15.05.18 einigen. Der Verkehrsdezernent ergänzt, dass die Stadt Tempo 30 vor Schulen schon prüfe und man für den Antrag der Kasseler Linken den Bericht nicht brauche.

Zustimmung: B90/Grüne, SPD, CDU, Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten,
Ablehnung: AfD-> angenommen

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8. Vorstellung von Maßnahmen zum Radverkehr

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst – 101.18.812 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, die 2017 umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in der Stadt Kassel sowie die für 2018 geplanten Vorhaben in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorzustellen. Dabei sollen sowohl Investitionen z.B. in Radwege oder Abstellanlagen als auch flankierende Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit oder Konzeptionserstellung dargestellt werden.

Diskussion: Die Fraktion B90/Grüne, erklärt, dass in den letzten Jahren schon viel für den Radverkehr gemacht worden sei, und auch dieses Jahr einige Projekte anstehen. Man wolle die Arbeit nach außen sichtbar machen.

Zustimmung: einstimmig -> angenommen

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9. Einnahmen Straßenausbausatzung

Gemeinsame Anfrage der Stadtverordneten Burmeister und Nölke, FDP – 101.18.818 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Straßen wurden seit 2011 saniert, bei denen von Grundstückseigentümern Straßenbeiträge gefordert wurden und wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Straßensanierungen?

-60 hat seit  dem Jahr 2011 in 116 Fällen Straßenbeiträge für grundhafte Erneuerungen oder Umbauten von Straßen erhoben. Die Höhe der Gesamtbaukosten dieser Maßnahmen konnte nicht kurzfristig ermittelt werden (Eingang Anfrage 12.02.18), da hierfür zu den beitragsfähigen Kosten auch die nichtbeitragsfähigen Kosten addiert werden müssen (Abstimmung mit -66- erforderlich)

2. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen durch Straßenbeiträge seit 2011?

2011 =    713.119,78 € (19 Abrechnungen)
2012 = 1.130.377,85 € (14Abrechnungen)
2013 = 2.729.997,71 € (25 Abrechnungen)
2014 =    278.994,00 € (  7 Abrechnungen)
2015 = 1.735.080,68 € (  9 Abrechnungen)
2016 =   956.824,86 € (14 Abrechnungen)
2017 =    557.439,13€ (28 Abrechnungen)

insgesamt 8.101.834,01 € (116 Abrechnungen)

3. Wie verteilen sich diese Einnahmen entsprechend der Klassifizierung nach § 5 Absatz 1 dieser Satzung pro Jahr sowohl absolut als auch prozentual seit 2011?

2011 : A    667.319,78 € / iDG 35.800 € (95% < – > 5%)
2012 : A  1.130.377,85 €  (100%)
2013 : A 1.079.137,71 € / iDG 1.650.860 € (40% < – > 60%)
2014 : A    278.997,71 €  (100%)
2015 : A 1.735.080,68 €  (100%)
2016 : A    917.029,69 € / iDG 39.795,17 € (96% < – > 4%)
2017 : A    421.483,99 € / iDG 135.955,14 € (76% < – > 24%)

Hinweis: in den Maßnahmen „iDG“ sind auch Teileinrichtungen enthalten, die dem Anliegerverkehr dienen. Die ganz überwiegende Refinanzierung der Herstellungskosten erfolgt also mit dem Beitragsatz 50% (Anliegerverkehr)

4. Gab oder gibt es Grundstückseigentümer, die gegen die Straßenbeiträge Rechtsmittel eingelegt haben und falls ja, wie wurden entsprechende Verfahren abgeschlossen und welche Kosten sind der Stadt Kassel dadurch entstanden?

Rechtsmittel gegen die Beitragserhebung werden eingelegt. Von 2011 — 2017 wurden zwischen 10 und 84 Widersprüche pro Jahr eingelegt. Bisher sind die Widerspruchsführer oder Kläger ganz überwiegend unterlagen. Somit sind der Stadt Kassel bislang keine nennenswerten Gerichts- und Anwaltskosten entstanden.

5. Gibt es Überlegungen, diese Straßenbeiträge abzuschaffen und wie steht der Magistrat zu einer möglichen Abschaffung?

Aktuell gibt es keine Überlegungen, die Straßenbeitragssatzung aufzuheben.
Nach der SoII-Vorschrift des §11 Abs. 1 Satz 2 KAG Hessen sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, für den Um- und Ausbau von lnnerortsstraßen eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Der Erlass einer Satzung ist allenfalls dann entbehrlich, wenn die finanzielle Situation der Gemeinde so günstig ist, dass sie ohne empfindliche Einbußen an der dauernden Leistungsfähigkeit auf die Einnahmebeschaffung aus Straßenbeiträgen verzichten kann.

Daneben ergibt sich die grundsätzliche Beitragserhebungspflicht bereits aus den Einnahmebeschaffungsgrundsätzen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO, §93). Diese sehen vor, dass die Gemeinde von denjenigen ein spezielles Entgelt zu verlangen hat, die durch eine kommunale Leistung besonders begünstigt werden.

Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Haushaltssituation der Gemeinde defizitär ist oder nicht.
Verletzungen der Beitragserhebungspflicht können ggf. disziplinarische, strafrechtliche und schadensersatzrechtliche Folgen nach sich ziehen. Hieran hat der Hessische Städtetag seine Mitglieder erst vor Kurzem in einem Rundschreiben anlässlich eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (aus dem Jahr 2016) hingewiesen.

Eine Aufhebung der Straßenbeitragssatzung in Kassel dürfte daher aufgrund der in Hessen geltenden gesetzlichen Bestimmungen unzulässig sein.

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