Notizen aus der 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung am Donnerstag, 14. September 2017 (Ohne Gewähr)
Der stellvertretende Vorsitzender eröffnet die mit der Einladung vom 7. September 2017 ordnungsgemäß einberufene 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnungspunkte 2. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel (Baumschutzsatzung) Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsentwurfs Vorlage des Magistrats 101.18.644 und 6. Baumschutzsatzung fortschreiben Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.645 wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufrufen wird, die Abstimmung der Punkte erfolgt getrennt. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Tagesordnung
1. Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft (KVG) Änderung des Gesellschaftsvertrags
Änderung des Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrags Vorlage des Magistrats – 101.18.641 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der KVG vom 26. September 2006 wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) zugestimmt.
2. Der Änderung des Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrags zwischen der Stadt Kassel und der KVG vom 12. Juli 2004/3. August 2004 wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 2) zugestimmt.
3. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Klarstellungen.
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Freie Wähler + Piraten,
Ablehnung: AfD, Enthaltung: Kasseler Linke ->angenommen
2. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel
(Baumschutzsatzung) Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsentwurfs Vorlage des Magistrats – 101.18.644
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der öffentlichen Bekanntmachung der Unterrichtung gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 und 2 HAGBNatSchG des Entwurfes der Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel (Baumschutzsatzung) in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung zu.“
Zustimmung: einstimmig, Enthaltung: AfD, Kasseler Linke
6. Baumschutzsatzung fortschreiben
Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.645 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom 19.5.2008 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Von dieser Satzung geschützt sind Laubbäume sowie die Gattungen Ginkgo Fächerblattbaum), Taxus (Eibe) und Taxodium (Sumpfzypresse) mit einem Stammumfang ab 60 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 90 cm. Maßgebend ist der Umfang gemessen in 1 m Höhe. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge ab einem Einzelstammumfang von 30 cm.
(2) unverändert
(3) unverändert
(4) entfällt
§ 7 Ersatzpflanzungen (1) unverändert
(2) Für einen gefällten Baum ist in Anknüpfung an die Funktionsleistung des entfernten Baumes pro angefangene 30 cm Stammumfang, bei mehrstämmigen Bäumen pro angefangene 30 cm der Summe der Stammumfänge, jeweils gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden, als Ersatz ein Laubbaum mit einem in 1 m Höhe gemessenen Stammumfang von mindestens 12 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Die Ersatzpflanzung ist zeitnah, spätestens in der nächsten Pflanzperiode durchzuführen. Die Artenauswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Magistrat der Stadt Kassel – Umwelt- und Gartenamt – im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
(3) unverändert
§ 8 Ausgleichszahlungen
Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich nach dem ortsüblichen Bruttoerwerbspreis für Baumschulware (Ballenware) für die nach § 7 zu pflanzenden Bäume zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 100 % dieses Wertes für Pflanzung sowie Herstellungs- und Entwicklungspflege für 3 Jahre zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes. Die festgesetzte Ausgleichszahlung ist einen Monat nach Bestandskraft des Bescheides fällig.
§ 13 In krafttreten
Diese Satzung tritt am 31.12.2027 außer Kraft.
Zustimmung: Kasseler Linke,
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, Freie Wähler + Piraten ->abgelehnt.
3. Rechtsgutachten betr. Verpflichtung der Sicherstellung der Unterbringung illegal Eingereister in der Stadt Kassel
Antrag der AfD-Fraktion – 101.18.573 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, durch Rechtsgutachten prüfen zu lassen, ob eine Verpflichtung der Stadt besteht, die Unterbringung der illegal Eingereisten vom Land zugewiesenen Personen sicherzustellen.
Zustimmung: AfD,
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten ->abgelehnt.
4. Integrationsmaßnahmen überprüfen
Antrag der AfD-Fraktion – 101.18.594 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, für die in der Stadt Kassel untergebrachten Personen, bei denen die Stadt Kassel Maßnahmen zur Integration (mit)finanziert, eine ständige Überprüfung der Integrationsmaßnahmen vorzunehmen. Hierzu gehört v. a. eine Erfolgskontrolle von Sprachkursen sowie von Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig – einmal pro Quartal – unaufgefordert über die Ergebnisse zu informieren.
Zustimmung: AfD,
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten ->abgelehnt.
5. Einbürgerungsinitiative
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.630 –
Anfrage
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Menschen wurden inzwischen angeschrieben, um sie über die Möglichkeit der Einbürgerung informiert zu werden?
Vom 7.10.2016 bis 16.6.2017 wurden 4719 Personen angeschrieben.
Die nächsten Anschreiben werden nach der infolge des Amtswechsels des Oberbürgermeisters nötigen Überarbeitung des Anschreibens und des Informationsflyers Mitte September versandt.
2. Wie viele Anträge auf Einbürgerungen wurden je in den letzten fünf Jahren gestellt? (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland)
In den letzten 5 Jahren wurde folgende Anzahl an Anträgen auf Einbürgerung entgegengenommen:
2012: 712
2013: 637
2014: 577
2015: 621
2016: 656
2017 (bis einschl.August): 497
Eine Statistik, aus welchen Herkunftsländern die Antragsteller stammen wird bei – 33 – nicht geführt.
3. Wie viele davon wurden bewilligt? (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland)
Aushändigung von Einbürgerungsurkunden:
2012: 647
2013: 608
2014: 479
2015: 497
2016: 547
2017: 380
-33 – führt nur eine Statistik über die Aushändigung von Einbürgerungsurkunden in einem Kalenderjahr. Aus diesen Zahlen kann man dann allerdings nicht schließen, dass z.B. im Jahr 2016 109 Personen die Einbürgerung nicht erfolgreich abschließen konnten. Die Einbürgerung könnte dann im Folgejahr 2017 erfolgt sein. Eine Statistik zu den Herkunftsländern wird auch hier nicht geführt.
4. Wie viele wurde abgelehnt? (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland)
-33- liegen dazu keine Zahlen vor.
5. Was sind die häufigsten Hindernisse, die eine Einbürgerung erschweren?
Einbürgerungshindernisse werden nicht statistisch erfasst. In den Beratungsgesprächen werden häufig mangelnde Deutschkenntnisse festgestellt. Für Antragsteller aus z.B. Somalia oder Eritrea ist der Nachweis der Identität aufgrund nicht oder nur schwer beschaffbarer Dokumente nicht immer möglich.
6. Was unternimmt die Stadt, um diese zu beseitigen?
Kann von -33- nicht beantwortet werden.
Ende der Sitzung: 17:34 Uhr