Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 21. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 21. Sitzung. 15.5.2018 (ohne Gewähr)

Tagesordnung:
1. Straßenzustandsbericht

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Februar 2018
Bericht des Magistrats – 101.18.751 –

Der Sachgebietsleiter stellt den Zustandsbericht 2018 vor.
Der Zustand der Straßen in Kassel sei 2006 erstmals im Zuge der Umstellung auf den doppischen Haushalt erfasst worden. 2012 und 2017 wurde dies wiederholt. Im März 2017 gab es bereits einen Zwischenbericht (101.18.116).
Kassel hat insgesamt ein Straßennetz von 685 km. Davon sind 25 km Bundesstraßen, 39 km Landstraßen, 56 km Kreisstraßen und 565km Gemeindestraßen. Sowohl Difu als auch Städtetag mahnen den Investitionsstau an, wobei ersteres den Schwerpunkt auf Brückenbauwerke setzt. In Kassel gibt es 174 Brücken, mit Unterführungen und Ähnlichem 225.
Die Straßen in sechs Zustandsklassen eingeteilt. Zustand drei gilt als Warnwert ab dem Maßnahmen vorzusehen sind. Eine Übersicht findet man in der Straßenzustandskarte. Der Sachgebietsleiter benennt die in den letzten Jahren erfolgten und die in den nächsten Jahren anvisierten Projekte und erläutert die Zustandsklassen anhand einiger Beispiele. 21% der Kasseler Straßen befinden sich in Zustand fünf und sechs, zur Sanierung wären rund 160 Millionen Gesamtinvestition notwendig. Eine leichte Verbesserung zu den Vorjahren ist erkennbar (25% in 2006).
Um den Zustand der Straßen zu halten sind jährlich um die 21 Millionen Euro notwendig, ca. 35 Millionen um ihn merklich zu verbessern. Die Mittel für die Straßensanierung setzen sich zusammen aus Eigenmitteln der Stadt Kassel, Zuwendungsmittel (GVFG, FAG + Städtebauförderung), Straßenbeiträgen, Erschließungskosten, Anteile der Versorgungsträger an der Wiederherstellung und Straßenausbauverträgen mit Investoren (zB. evangelische Bank). Man nutzt Synergieeffekte mit KW, STW und KVG. 70% der Projekte werden nach der Priorisierung von STW und KW ausgerichtet.

Die Powerpoint Präsentation wird der Niederschrift angehängt.

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2. Ergebnisse aus anderen Städten zu Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen vorstellen

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12. März 2018
Bericht des Magistrats – 101.18.811 –

Erfahrungen in anderen Städten auf Hauptverkehrsstraßen
Man habe sich auf die hessischen Städte Frankfurt a. M. (umfangreiche Untersuchung, aktuell), Darmstadt sowie die Nachbarstadt Göttinge beschränkt.

Frankfurt am Main, im Jahr 2015/2016

2 bis 4 Spuren, keine Tram (nur Lange Straße)
•Nibelungenallee/Rothschildallee,DTV ca. 38.000 Kfz/24h
•Eschersheimer Landstraße, DTV ca. 30.000
•Untermainkai/Mainkai/Schöne Aussicht,DTV ca. 28.000
•Lange Straße, DTV ca. 16.000
•Höhenstraße seit 2012 Tempo 30
Durchgeführt wurden in 2015:
–Geschwindigkeitsmessungen
–Schall-Immissionsmessungen
–Anwohnerbefragungen
–Verkehrserhebungen auf Versuchs- und Ausweichstrecken
–Messungen im fließenden Verkehr (GPS)
–Befragung der Verkehrsteilnehmer
•Wiederholungsmessungen 2016

Verkehrsversuch 2015/2016, Hauptuntersuchung 2015/ Wiederholungsmessung 2016
2015 Phase 1
Maßnahme/Rahmenbedingung: Tempo 50 ohne Geschwindigkeitskontrollen (Ausgangszustand)
25 Mai – 07. Juni 2015

2015 Phase 2
Maßnahme/Rahmenbedingung: Tempo 50 mit Geschwindigkeitskontrollen (22-6 Uhr)
08. – 21. Juni 2015

2015 Phase 3
Maßnahme/Rahmenbedingung: Tempo 30 (22-6 Uhr) ohne Geschwindigkeitskontrollen
22. Juni – 05 Juli 2015

2015 Phase 4
Maßnahme/Rahmenbedingung: Tempo 30 (22-6 Uhr) mit Geschwindigkeitskontrollen (22-6 Uhr)
06. — 20. Juli 2016

2016 Wiederholungsmessung:
Tempo 30 (22—6 Uhr) ohne Geschwindigkeitskontrollen und Schallmessungen
25. April – 02. Mai 2016

Geschwindigkeitskontrollen wurden angekündigt, Geschwindigkeitsmessungen immer

Reduzierung der Geschwindigkeiten

Reduzierung der Geschwindigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittlere Anzahl Fahrzeuge

Mittlere Anzahl Fahrzeuge

 

 

 

 

 

 

 

Fazit Geschwindigkeit:
Rückgang der durchschnittlichen Geschwindigkeit, auch nach 10-monatiger Anordnungsdauer um ca. 4 – 14 km/h.
Deutlicher Rückgang der hohen Geschwindigkeiten
Konsequenzen bei erhöhter Geschwindigkeit:
26 – 30 km/h 100 € 1 Punkt, Fahrverbot: (1 Monat)*
31 – 40 km/h 160 € 2Punkte Fahrverbot: 1 Monat
41 — 50 km/h 200 € 2Punkte Fahrverbot: 1 Monat
51 – 60 km/h 280 € 2 Punkte Fahrverbot: 2 Monate

Schallpegelreduzierung nachts zwischen den Phasen – Reduzierung um 2,9 – 4,5db

Schallpegeldifferenz

Schallpegeldifferenz

• Für eine gleiche Reduzierung der Lautstärke müsste die Verkehrsmenge um 49 % – 65 % sinken
• Die Pegelreduzierung ist deutlich wahrnehmbar
Das Argument, es wird dann in niedrigeren Gängen gefahren und dadurch steigt die Lautstärke, konnte nicht bestätigt werden.
Wenn dem so wäre:
Würden alle, die in Tempo 30 Zonen wohnen, eine Rückkehr zu Tempo 50 fordern.
Von 2.450 Befragungsunterlagen an die Anwohner per Postwurfsendung wurden 414 zurückgesandt (11 %).
Dies ist nach Angabe des Umweltamtes Frankfurt ein überragender Wert.
Über drei Viertel der Antwortenden halten Tempo 30 nachts dauerhaft für sinnvoll.

Wahrnehmung durch die Verkehrsteilnehmenden

  • 197 Verkehrsteilnehmende haben an der Befragung teilgenommen, das sind ca. 2 % der durchschnittlichen Belastung auf den Versuchsstrecken in einer Nacht
  • von den Befragungsteilnehmenden fühlen sich 54% durch Tempo 30 nachts sehr beeinträchtigt, weitere 12 % eher beeinträchtigt
  • knapp ein Viertel bewertet Tempo 30 nachts als angemessen zur Lärmreduzierung für die Anwohnerinnen und Anwohner

Zusammenfassende Auswertung: Verkehrsmengen

  • die erhobenen Verkehrsmengen weisen bei Anordnung von Tempo 30 nachts keinen Rückgang der Verkehrsbelastungen auf den Versuchsstrecken aus, der auf Verlagerungseffekte hinweist — dies bestätigt auch die Wiederholungsmessung in 2016
  • Schwankungen der Verkehrsmengen sind in allen Straßen beobachtbar — für größere Schwankungen der Verkehrsmengen in der Langen Straße sind keine Ursachen bekannt
  • die vergleichenden Messungen an den potenziellen Ausweichrouten ergeben für diese keine Zunahmen der Verkehrsbelastung
Besonders zu beachten:
  • Die LSA-Koordinierung ist wesentlich. Der Verkehr muss bei Tempo 30 verstetigt (flüssig) sein. Hierdurch werden auch Anfahrgeräusche an Ampeln vermieden.
  • Treten viele Stopps anhand von Rotphasen auf, sinkt die Akzeptanz und die Gefahr der Nutzung von Ausweichstrecken wird größer (auch Tempo 30, aber weniger Ampeln).
  • Öffentlichkeitsarbeit, Ortsbeirat.
Darmstadt:
  • Verkehrsversuch „Tempo 30 nachts“ im Jahr 2011/2012 in der Heinrichstraße. DTV ca. 24.000 Kfz/24h, kein ÖPNV, Länge ca. 2,2 km. Durch die Hochschule Darmstadt begleitet. Ergebnisse sehr positiv. Minderung zwischen 3 und 8 dB(A). Dauerhaft festgesetzt.
  • Im Jahr 2016 ein 850 m langer Abschnitt auf der Frankfurter Straße eingerichtet. DTV ca. 12.000 Kfz/24h. Fünf Straßenbahnlinien (ohne eigenen Gleiskörper) und drei Buslinien. Dauerhaft.

Auszug aus der Niederschrift über die 21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen vom 14.02.2014

Für 10 Straßen wird die Einführung von Tempo 30 nachts in der Zeit von 22.00 — 6.00 Uhr eingeführt: — Reinhäuser Landstr. zw. Walkemühlenweg bis Stettiner Straße, – Stettiner Straße im Bereich Lotzestr. bis Reinhäuser Landstr. – Königsallee im Bereich Asternweg bis Godehardstr., — Jheringstr. zwischen Groner Landstr. bis Kommendebreite, – Kreuzbergring zwischen Weender Landstr. und Humboldtallee, — Hannoversche Straße im Bereich Karl-Grüneklee-Str. bis Am Weendespring – Tempo 30 nachts Reinhäuser Landstraße zwischen Danziger Straße bis Kiesseestraße -Tempo 30 nachts auf der gesamten Von-Ossietzy-Straße bis Zietenterrassen – Geismar LandstraßelHauptstraße Tempo 30 nachts – Tempo 30 nachts auf der Kasseler Landstraße zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, dabei ist die Ampeltaktung zu verändern.

Weiterhin erfolgt die Ausweisung von Tempo 30 auch am Tage (ganztags) auf der Hannoverschen Straße im Bereich Karl—Grüneklee- Straße bis Am Weendespring.
Begleitende Untersuchungen in Form von Geschwindigkeitskontrollen zur Überprüfung der Akzeptanz werden durchgeführt.

Weitere Wirkungen
Luftreinhaltung: Keine gesicherten Erkenntnisse.
Staub Aufwirbelungen (Reifen, Bremsen, Kupplung) nehmen ab.
Verkehrssicherheit Keine gesicherten Erkenntnisse.
Anhalteweg (trockene Fahrbahn) verkürzt sich von 27,5 Meter auf 13,5 Meter.

– Nach unserer fachlichen Auffassung sind die Ergebnisse aller Untersuchungen vergleichbar und auf Kassel übertragbar.

– Kosten der Untersuchung in Frankfurt a M. — ca. 230.000 €

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Gemessen werden müsse nicht, Berechnungen reichen – allerdings muss bei Übertragung nach Kassel jede Straße in die Einzelfallprüfung gehen. Die Wirksamste Maßnahme ist der Austausch von Pflaster (Kopfsteinpflaster ersetzen – Flüsterasphalt bringe jedoch für die Stadt nichts (erst ab 60 km/h)

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3. Satzung über die Verlängerung der Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Gartenstraße, Ostring und Fuldatalstraße bis einschließlich Hausnummer 14 
(Satzungsbeschluss zur Verlängerung der Satzung)<br /> Vorlage des Magistrats - 101.18.901 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Gartenstraße, Ostring und Fuldatalstraße bis einschließlich Hausnummer 14 – bekanntgemacht in der Hessisch – Niedersächsischen Allgemeinen Nr. 128 vom 4. Juni 2016 – wird zur weiteren Sicherung der Planung für den Bebauungsplan Nr. VI/33 „Fuldatalstraße / Wilhelm – Speck – Straße“ durch die Satzung über die Verlängerung der Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Gartenstraße, Ostring und Fuldatalstraße bis einschließlich Hausnummer 14 nach § 14 (1), § 16 und § 17 (1) Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), und der §§ 5, 50, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), um ein Jahr verlängert.

Begründung: Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Satzung über die Verlängerung (Anlage 2) sowie die Veränderungssperre (Anlage 3) sind beigefügt. Der Ortsbeirat Wesertor hat die Vorlage in seiner Sitzung am 11. April 2018 behandelt. Die Bau – und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 25. April 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.

[Einklappen]

Zustimmung: einstimmig

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4. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/11 “Martini – Quartier” 
(Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung) Vorlage des Magistrats- 101.18.902 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. II/11 „Martini – Quartier“ wird zugestimmt. Der Behandlung der Anregungen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/11 „Martini – Quartier“ wird gemäß § 1 0 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Begründung: Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Behandlung der Anregungen (Anlage2), die Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und eine unmaßstäbliche Verkleinerung des Bebauungsplanes (Anlage 5) sind beigefügt. Die Ortsbeiräte Vorderer Westen und Mitte haben die Vorlage in ihrer gemeinsamen Sitzung am 24. Ap ril 2018 behandel t. Die Bau – und Planungskommission und der Magistr at haben in ihren Sitzungen am 14. März 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.

[Einklappen]

Die AfD-Fraktion spricht die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr an. Zudem sollten alle Parkplätze elektrifizierbar sein, deshalb werde man den Plan ablehnen. Die Fraktion B90/Grüne erläutert, dass eine Elektrifizierung der Tiefgarage möglich ist, der Ortsbeirat habe bei dem Projekt einstimmig zugestimmt. Die AfD-Fraktion reichen die Parkplätze in der Tiefgarage jedoch nicht. Der Amtsleiter betont, dass es bei dem Projekt differenzierte Vorschläge für die Stellplätze gab, auch der Stadtbaurat weist den Vorwurf zurück, Stellplätze seien nicht berücksichtigt. Es habe begründete Abwägungen gegeben. Die CDU-Fraktion ergänzt, Veränderungen brächten nun mal Veränderungen, außerdem spare man so Kosten.

Zustimmung: Alle Fraktionen außer AfD

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5. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V/11 “Wolfhager Straße / Blüthlinde” 
(Aufstellungsbeschluss) Vorlage des Magistrats- 101.18.903 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für das Gebiet zwischen der Wolfhager Straße im Süden , der Maybachstraße im Norden und den im Westen befindlichen Bahnanlagen soll ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden. Der Geltungsbereich liegt an der Stadtteilgrenze Rothenditmold/Harleshausen in der Gemarkung Rothenditmold und umfasst den Bereich der mittlerweile nur noch teilweise als Freizeitgärten genutzten Fläche ‚Bei der Blüthlinde‘ sowie die umliegenden Flurstücke. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von insgesamt ca. 70.000 m². Ziel und Zweck der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den gesamten Bereich. Als Planungsabsicht für den nördlichen Teil ist die perspektivische Entwicklung eines Wohnstandortes vorgesehen. Für einen südlichen Teilbereich entlang der Wolfhager Straße ist du rch einen Investor die Entwicklung zu einem Büro – und Gewerbestandort beabsichtigt. Zu diesem Zweck muss der bestehende ‚einfache Bebauungsplan‘ der Stadt Kassel Nr. V 10 – 5 ‚Illegale Kleinbauten‘, (rechtskräftig seit dem 09.04.2003), der an dieser Stelle ‚Private Grünfläche – Freizeitgärten‘ vorsieht, durch neues Planungsrecht ersetzt und ein ‚qualifizierter Bebauungsplan‘, insbesondere unter der Beachtung städtebaulicher Aspekte, der Sicherstellung einer geordneten verkehrlichen Anbindung und der Berücksichtigung landschaftsplanerischer und naturschutzfachlicher Aspekte aufgestellt werden.

Begründung: Die Begründung der Vorlag e (Anlage 1) sowie ein Übersichtsplan zur Darstellung des Geltungsbereiches (Anlage 2) sind als Anlagen beigefügt. Der Ortsbeirat Rothenditmold wird die Vorlage in seiner Sitzung am 8. Mai 2018 behandeln. Die Bau – und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 25. April 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.

[Einklappen]

Die Kasseler Linke beantragt den Antrag zu schieben, der Aufstellungsbeschluss sei noch zu unkonkret (Kleingärten), zudem erkundigt sie sich, ob die Ortsbeiräte informiert seien. Der Amtsleiter erläutert, dass das städtebauliche Konzept vorgestellt werde, es solle sowohl gewerbliche als auch Wohnbebauung geben. Die Kleingärten bestünden aus illegalen Bauten. Der Stadtbaurat ergänzt, dass es einen Gesamtentwicklungswillen gäbe, das würde dann politisch diskutiert werden müssen. Noch gebe es keine Vorfestlegung, aber Zeitdruck, weshalb er um Zustimmung bittet.

Zustimmung: Alle Fraktionen außer der Kasseler Linken.

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6. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/19 “Feuerwache Wolfsanger”
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/14 - 14 ‚Fuldatalstraße‘ Private Grünflächen – Freizeitgärten (Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens) Vorlage des Magistrats- 101.18.904 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die ehemalige Kleingartenfläche an der Fuldatalstraße soll ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt werden. Der Geltungsbereich liegt an der Stadtteilgrenze Wolfsanger/Wesertor in der Gemarkung Wolfsanger und umfasst das gesamte Flurstück 43/1 (aus Flur 18). Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 8.246 m². Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung einer Feuerwache mit den für die Zweckbestimmung erforderlichen Gebäuden und Außenflächen insbesondere unter der Beachtung städtebaulicher Aspekte, der Sicherstellung einer geordneten verkehrlichen Anbindung und der Berücksichtigung landschaftsplanerischer und naturschutzfachlicher Aspekte. In einem gesonderten Verfahren soll der für das Gesamtgrundstück rechtskräftige Bebauungsplan Nr. VI/14 – 14 ‚Fuldatalstraße‘ Private Grünflächen – Freizeitgärten – aufgehoben werden.

Begründung: Die Begründung der Vorlage (Anlage 1) sowie ein Übersichtsplan zur Darstellung des Geltungsbereiches (Anlage 2) und eine unmaßstäbliche Verkleinerung der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. VI/14 – 14 (Anlage 3) sind als Anlagen beigefügt. Der Ortsbeirat Wesertor wird die Vorlage zu seiner Sitzung am 16. Mai 2018 behandeln . Die Bau – und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 25. April 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.

[Einklappen]

Zustimmung: einstimmig

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7. Zum Lärm – und Gesundheitsschutz Tempo 30
Antrag der Fraktion Kasseler Linke - 101.18.720 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Auf den Kasseler Hauptverkehrsstraßen wird von 22 – 6 Uhr Tempo 30 eingeführt.
2. Vor allen Schulen und Kindertageseinrichtungen wird Tempo 30 eingeführt.
3. Zur Finanzierung der Maßnahmen wird eine Förderung aus dem Programm des Landes Hessen zur Einrichtung und Ausbau von Tempo 30 Zonen angestrebt.

Begründung: An den Hauptverkehrstrassen in Kassel wohnen mehr als 40.000 Menschen. Geringere Geschwindigkeiten reduzieren den Lärm und dienen so direkt dem Gesundheitsschutz. Die Fahrzeiten für den MIV in geschlossenen Ortschaften werden maßgeblich von den Knoten und dem Verkehrsaufkommen bestimmt. Etliche Schulen und Kindertageseinrichtungen liegen nicht in den flächenhaften Tempo 30 Zonen, sondern an den Hauptverkehrstrassen. Das Programm des Landes Hessen fördert Maßnahmen zum Tempo 30 und ist bisher nach Darstellung des Ministers nur von einer Gemeinde genutzt worden

[Einklappen]

Die Kasseler Linke sieht sich durch den Bericht bestätigt, auch bei Schulen. Die SPD-Fraktion widerspricht: Zu Punkt 1 habe die Stadt noch Hausaufgaben zu erledigen, da sei es noch zu früh.
Zu Punkt 2: das werde bereits gemacht.
Zu Punkt 3: das wäre sachlich falsch, eine Hauptverkehrsstraße ist keine Tempo 30 Zone.
Die AfD-Fraktion glaubt, dass die Studie nicht übertragbar sei, da an Straßen ohne Straßenbahn getestet wurde. Sie möchte lieber mehr Kontrollen. B90/Grüne haben zwar Sympathien für die Vorschläge des VCD (alles Tempo 30 bis auf Ausnahmen), findet aber zu 1 man müsse erst eine sachliche Prüfung abschließen. So könne man rein formal und rechtlich nicht zustimmen, Punkt 2 sei in Arbeit, der Antrag also überflüssig und 3 enthalte Fehler. Hauptverkehrsstraßen seien keine Tempo 30 Zonen. Die SPD weist die AfD darauf hin, dass in Kassel nachts keine Straßenbahnen fahren. Die Linke beantragt getrennte Abstimmung. Man könne jetzt die Ziele festlegen, die dann zur Umsetzung an die Verwaltung gingen.

Die CDU-Fraktion besteht auf eine Prüfung, so seien die Vorschläge unrealistisch, Die SPD-Fraktion betont, dass Recht Recht bleiben müsse und erst mal Vorarbeiten geleistet werden müssten und die AfD-Fraktion betont, dass seiner Meinung nach der Schluss so eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes zu erreichen, nicht gesichert sei.

Abstimmung Punkt1:
Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten
Alehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD

Abstimmung Punkt2:
Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten
Alehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD

Abstimmung Punkt1:
Zustimmung: Kasseler Linke,
Alehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD, Freie Wähler und Piraten

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8. Entwicklung Henschelgelände (abgesetzt)

Anfrage der CDU-Fraktion ; Vorlage-Nr. 101.18.863

„Entwicklung Henschelgelände“

Schriftliche Stellungnahme mit OCR gescannt:

1. „Welche unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven hat der Magistrat aufgrund des Beschlusses der Stavo vom 12.09.2016 (101.18.171) für das Henschelgelände geprüft?“

Die städtebauliche Entwicklung des HenscheI-Areals ist angesichts der industriegeschichtlichen Bedeutung der ehem. Fa. Henschel von immenser Bedeutung für die Stadt Kassel, aber auch für die Identität der Bewohner des Stadtteils Rothenditmold. Das Henschel-Areal verfügt über ein enormes Entwicklungspotenzial für Kultur, Wohnen sowie verträgliche gewerbliche Nutzungen. In einem mit dem Stadtplanungsamt, dem Kulturamt und der Wirtschaftsförderung abgestimmten Schreiben an den damaligen Eigentümer hatte der Oberbürgermeister bereits im Juni 2016 verdeutlicht, wie sich die Stadt Kassel die weitere Entwicklung vorstellt (Wohnen/ Kulturnutzung/ Technikmuseum) und diesen gebeten, seine bisherigen Planungen zu modifizieren.
Mittlerweile hat dann ein Eigentümerwechsel stattgefunden und der Magistrat steht in einem regelmäßigen Austausch mit den neuen Eigentümern. Deutlich ist, dass die Stadt bislang sehr viel Engagement und Beratungsaufwand zur Entwicklung des HenscheI-Areals aufgewandt hat. Die bisher vorgestellten Entwicklungs- und Nutzungskonzepte sind vom alten Eigentümer nicht weiter verfeinert worden. Nur mit dem neuen Eigentümer der Liegenschaft ( (AroundTown Commercial Properties) und dessen Bereitschaft Zur Kooperation kann eine gesicherte und – vernünftige Perspektive für das HenscheI-Areal entwickelt werden.

Auch die Entwicklung der Hammerschmiede als denkmalgeschützte Sachgesamtheit (Zusammenschluss einzelner Kulturdenkmäler) ist bei der Entwicklung des Areals angemessen zu berücksichtigen. Die genannten Gebäudeteile R08 und R07sind als Einzeldenkmal gelistet. Dies bedeutet, dass alle baulichen Maßnahmen über den Denkmalschutz genehmigungspflichtig sind. Auch hier ist die Stadt im ständigen ‚Kontakt mit dem Eigentümer/der Verwaltung. Seit 2015 tritt die Untere Denkmalschutzbehörde mittels Verfügungen immer wieder an den Eigentümer heran, um die gravierendsten Schäden an den Gebäuden beheben zu lassen. In 2015 wurde stellenweise der Birkenbewuchs von der Fassade und den Dächern entfernt. Bei einer weiteren Ortsbesichtigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde (September 2016) wurden vermehrt Schäden an der Bausubstanz festgestellt. Das Schadensbild verstärkt den Eindruck, dass über Jahre mangelnde Instandhaltung zu Durchfeuchtungs-‚ Rinnen- und Leitungsschäden geführt hat. Eine regelmäßige Wartung ist nicht erfolgt. Mittels einer Schadenskartierung, sowie einer Fotodokumentation wurden die gravierendsten Schäden dokumentiert und verortet. Der Eigentümer wurde aufgefordert die Schäden bis Mitte des Jahres (2017) zu beheben. Bis heute sind einige Fallrohre, Rinnen, kaputte Dachscheiben und Bitumenbahnen repariert worden. Eine Begehung mit dem Verwalter der Liegenschaft und dem hier ansässigen Bauleiter der Grand City Property Ltd. am 22. Juni 2017 hatte zum Ergebnis, dass ein priorisierter Maßnahmenkatalog erstellt und bis zum Herbst 2017 abgearbeitet werden sollte. Zwischenzeitlich hat ein Verwalterwechsel stattgefunden.

Im August 2017 wurde mehrfach um die Übersendung des Maßnahmenkataloges gebeten. Nach erneuter Übersendung der Schadenskartierung von 2016 an den Verwalter sind folgende Schäden in der Zwischenzeit behoben worden:

  • Rinnenabläufe wurden instandgesetzt
  • Fenster im Oberiichtern wurden ausgetauscht
  • Undichtigkeiten an Fallrohrenteilweise behoben

Im Oktober 2017 wurden Eigentümer und Verwalter erneut aufgefordert die noch ausstehenden Reparaturen durchzuführen. Es wurde eine erneute Frist bis Ende 2017 gesetzt. Schließlich erreichte uns am 19. Dezember 2017 ein Zeitplan: Geplante Maßnahmen Januar 2018:

  • Instandsetzung der Entwässerung an Schiff 0
  • Beseitigung von acht größeren Undichtigkeiten am Dach in Schiff 0 und 1
  • Entfernung von Bäumen im Mauerwerk

Februar 2018

  • Abriss der ungenehmigten Vorbauten
  • Kartierung der teilwiese unbegehbaren Dachausstiege und Laufwege auf der R05

Nach Aussage des Verwalters wurden die Schäden im Bereich des Technikmuseum15 (R05) auch immer wieder begutachtet und behoben. Es fand eine erneute Ortsbesichtigung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde am 19. Januar 2018 statt. Es wurde vereinbart, dass zeitnah ein denkmalschutzrechtlicher Bauantrag eingereicht wird, damit auch Schäden außerhalb der Schadenskartierung behoben werden können. Der Antrag liegt noch nicht vor. Der Denkmalschutz ist in Kontakt mit der RGM und begutachtet turnusmäßig das Gelände.

Eine Komplettsanierung ist auf Grund der fehlenden Nutzungsperspektive noch nicht geplant. Bereits seit dem Jahr 2000 haben sich auf dem Gelände einzelne Künstler, Musiker, Medienschaffende, Kunsthandwerker und Handwerksbetriebe in verschiedenen Gebäuden angesiedelt, von denen eine  Mehrheit heute im Verein Netzwerk Hammerschmiede e.V. zusammengeschlossen sind. Neben den einzelnen Kulturschaffenden befinden sich auf dem Gelände das Technikmuseum Kassel, das Museum Henschel-Sammlung sowie die in der „Kesselschmiede” zusammengeschlossenen jugendkulturellen Initiativen „Skateverein Mr. Wilson”, Cluster e.V. und Café Libre.

Im Rahmen des Programms Soziale Stadt wurde eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung von Flächen- und Nutzungspotenzialen im kulturellen und kreativwirtschaftlichen Bereich vom Büro crep D. Architekten erstellt. Es wurde eine Bestandserhebung und Nutzungsprofil mit dem Netzwerk Hammerschmiede e.V. erarbeitet. Die Stadt Kassel strebt eine langfristige Nutzungsperspektive für die Gebäude R 08 und R 07 für Mieter aus den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft an.

Eine besondere Bedeutung für die Jugendarbeit in Rothenditmold hat der Verein Mr. Wilson.

Der Verein Mr. Wilson möchte in der angemieteten Halle weiterhin und langfristig dem Skatesport nachgehen. Für die Tragfähigkeit und Sicherung des Skatevereins ist die bauliche Ertüchtigung der Halle mit Einsparungen bei der Beheizung, besserem Raumklima für die Nutzer sowie eine Reduzierung der Schallimmissionen zugunsten der benachbarten Wohnnutzung notwendig. Die vorhandene Dachkonstruktion (Stahlbeton bzw._Stahlrahmen mit Drahtglas) stellt hinsichtlich des – Wärme- und Schallschutzes der Halle eine Schwachstelle dar. Durch die Verbesserungen dieser Bauteile können die vorgenannten Ziele erreicht werden.

Für die Finanzierung der Maßnahmen hat der Verein einen Förderantrag in dem Programm Soziale Stadt – gestellt, der bewilligt worden ist. Die Zuschussgeber, das sind der Bund und das Land Hessen, haben in den Förderbedingungen festgeschrieben, dass die Zweckbindungsfrist für Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Gebäude 25 Jahre beträgt. Da gegenüber den Zuwendungsgebern deklariert wurde, dass es sich hier nicht um eine durchgreifende Modernisierung oder Instandsetzung handele, sondern um kleinere Maßnahmen in der Größenordnung von 65.000 €, kann der Zweckbindungszeitraum ggf. auf 10 Jahre verkürzt werden.

Für den Verein wäre ein langfristiger Mietvertrag, mindestens für einen Zeitraum von 10 Jahren notwendig, um den Bestand der wichtigen Jugendeinrichtung zu sichern.

2. „Wie sieht das Ergebnis dieser Prüfung aus?“

Der Magistrat versucht die unter Frage 1 dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele mit den Eigentümern zu fixieren.

3. „Warum ist bislang keine Berichterstattung im ASMV erfolgt?“

Es liegen noch keine Ergebnisse vor, über die im ASMV berichtet werden könnte.

4.„Hat der Magistrat Gespräche mit dem Eigentümer des Henschelgeländes geführt?“
a.Wenn ja‚ wann, in welcher Form und mit weichem Ergebnis?“

Die Stadt Kassel (-41-, -63-) befindet sich seit längerer Zeit in Gesprächen mit den Eigentümern. Auch.die WFG ist involviert. Die bisherigen Aktivitäten seit dem Kauf der Liegenschaft durch die Grand City Property Ltd. im Jahr 2014 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

  • 28.08.2014 Auftaktgespräch für Konzept- und Planungsschritte.
  • 25.11.2014 Vorstellung Entwicklungsabsichten / Nutzungsvarianten seitens des Eigentümers.
  • 18.06.2015 Präsentation und Beratung Konzeptplanung.
  • 21.10.2015 Einladung von I zu einem kurzfristigen Erörterungsgespräch.
  • 09.06.2016 Gesprächstermin -l-‚ -VI-‚ WFG, -41-.
  • 16.06.2016 Gesprächstermin.
  • 14.02.2017 . Einladung -I- zu einem abschließenden Erörterungsgespräch.
  • 23.03.2017 Vorstellung des Sachstandes im Ortsbeirat Rothenditmold.
  • 23.08.2017 Gespräch -63-‚ -41-, Around Town-Management .

Konkrete Ergebnisse liegen nicht vor.

5. „Mit Schreiben vom 01.02.2017 _hat der Magistrat mitgeteilt, dass der Eigentümer des Henschelgeländes ein externes Planungsbüro mit der Erstellung eines Gesamtentwicklungskonzepts für das Areal beauftragt hat. 
a. Welche potenziellen Nutzungsinteressenten wurden angesprochen?“

Dem Magistrat ist nicht bekannt, welche Nutzungsinteressenten seitens des Eigentümers angesprochen worden sind.

b. „In welcher Form war der Magistrat in die Aktivitäten des Pianungsbüros eingebunden?“

Der Magistrat ist bisher leider weder durch das Planungsbüro, noch durch den Eigentümer bei der Erarbeitung des Konzeptes eingebunden worden.

c. „Wie sieht das für 2017 angekündigte „tragfähige Entwicklungskonzept mit fachlicher Planungstiefe aus?”

Die Inhalte des Entwicklungskonzeptes sind dem Magistrat nicht bekannt.
Mohr

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9. Zahl der Diesel – Fahrzeuge (abgesetzt)

Gemeinsame Anfrage der Stadtverordneten Burmeister und Nölke, FDP – 101.18.866 –
Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 10. April 2018 Gemeinsame Anfrage der Stadtverordneten Thorsten Burmeister und Matthias Nölke „Zahl der Diesel-Fahrzeuge“ Vorlage Nr. 101.18.866

Zu den gestellten Fragen werden die Stellungnahmen von Hauptamt, Personal— und Organisationsamt, Ordnungsamt, Bürgeramt, Feuerwehr, Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, Schulverwaltungsamt, Kulturamt, Jugendamt, Sportamt, Gesundheitsamt, Amt für Vermessung und Geoinformation, Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung, Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Umwelt- und Gartenamt sowie den Eigenbetrieben Die Stadtreiniger Kassel und KasselWasser und der KVG wie folgt zusammengefasst:

1. Wie viele zugelassene Fahrzeuge mit Dieselmotor gibt es in der Stadt Kassel, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

Stadt Kassel Pkw 28.669
Stadt Kassel Lkw 6.486
Landkreis Kassel Pkw 41.873
Landkreis Kassel Lkw 8.159

Stand: 12.03.2018

2. Wie hat sich diese Zahl seit 2011 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

2011 2015 2018
Stadt Kassel Pkw 17.733 25.135 28.669
Stadt Kassel Lkw 4.083 5.156 6.486
Landkreis Kassel Pkw 25.490 36.599 41.873
Landkreis Kassel Lkw 4.520 6.340 8.159

Stand: 12.03.2018

3. Wie viele Fahrzeuge sind insgesamt in der Stadt Kassel zugelassen und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Fahrzeuge mit Dieselmotor?

Fahrzeugbestand Dieselbestand Anteil in %
Stadt Kassel 114.766 37.037 32,27
Landkreis Kassel 207.853 59.682 28,71

Stand: 12.03.2018

4. Wie alt sind die Fahrzeuge mit Dieselmotor im Durchschnitt, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

Hierzu liegen keine Daten vor.

5. Wie verteilt sich die Zahl der zugelassenen Diesel-Fahrzeuge auf die Emissionsklassen „Euro 3“, „Euro 4“, „Euro 5“ und „Euro 6“, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

Stadt Kassel Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 Sonstige
Pkw 2.032 5.736 9.914 8.812 2.175
Lkw 1.521 823 3.657

Bemerkung: Differenz der Gesamtsumme (34.670) zu Frage 3 ergibt sich aus den nicht berücksichtigen „übrigen Fahrzeugarten“

Landkreis Kassel Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 Sonstige
Pkw  2.919  8.696  16.707   10.065   3.486
Lkw  2.136  743  5280

Bemerkung: Differenz der Gesamtsumme (50.032) zu Frage 3 ergibt sich aus den nicht berücksichtigen „übrigen Fahrzeugarten”

6. Wie viele Taxen sind in Kassel zugelassen und wie hoch ist daran der Anteil der Fahrzeuge mit Dieselmotor?

Aktuell sind von der Stadt Kassel 150 Taxen genehmigt. Wie hoch der Anteil von Diesel-Fahrzeugen ist, kann derzeit nicht seriös mitgeteilt werden. In den vergangenen Jahren spielte diese Thematik keine Rolle und wurde daher nicht separat erfasst. Aufgrund der politischen Diskussion über Stickoxide aus Diesel-Fahrzeugen hat das Ordnungsamt, auf freiwilliger Basis, vor ca. sechs Monaten die Rubrik „Diesel-Fahrzeug“ in den Antrag aufgenommen. Seither wurden jedoch noch nicht so viele Neuanträge gestellt und beschieden, sodass eine repräsentative Aussage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.

7. Wie hoch ist der Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotor bei den Fahrzeugen der KVG, der ”freiwilligen und beruflichen Feuerwehr, sowie der Krankenwagen und wie verteilen sich dabei jeweils die Emissionsklassen?

KVG
Emissionsklasse Omnibusse Pkw, Lkw und Sonderfahrzeuge Gesamt /%
keine Emissionsklasse 0 13 13 / 9,2
Euro 0 1 0 1 / 0,7
Euro 1 0 0 0 / 0
Euro 2 1 4 5 / 3,5
Euro 3 25 7 32 / 22,5
Euro 4 6 11 17 / 12
Euro 5 2 15 17 / 12
EEV 23 0 23 / 16,2
Euro 6 26 8 34 / 23,9
Summe: 84 58 142 / 100
Feuerwehr Kassel
Fahrzeugantrieb Anzahl %
Diesel 80 78,4
ohne 22 21,6
Summe: 102 100
Davon Emissionsklasse:
Euro 1/I 5+8 12,7
Euro 2/II 0+8 7,8
Euro 3/III 7+9 15,7
Euro 4/IV 3+11 13,7
Euro 5/V 6+8 13,7
Euro 6/VI 5+0 4,9
Euro 0 10 9,8
keine 22 21,6
Summe: 102 100
Rettungsdienstbereich Kassel
Fahrzeugantrieb Anzahl %
Diesel 81 100
davon Emissionsklasse:
Euro I 0 0
Euro II 0 0
Euro III 1 1,2
Euro IV 11 13,6
Euro V 27 33,3
Euro VI 42 51,9
Summe: 81 100

8. Wie hoch ist der Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotor bei den von städtischen Ämtern und städtischen Eigenbetrieben genutzten Fahrzeugen und wie verteilen sich dabei die Emissionsklassen?

Von den insgesamt ca. 374 Fahrzeugen städtischer Ämter und städtischer Eigenbetriebe sind 294 mit der Antriebsart Diesel verzeichnet (rd. 78 %). Die Verteilung auf die Schadstoffklassen ist wie folgt:

Euro 1/I 0+13 4,4%
Euro 2/II 8+2 3,4%
Euro 3/III 11+12 7,8%
Euro 4/IV 19+26 15,3%
Euro 5/V 21+54 25,5%
Euro 6/VI 13+41 18,4%
Euro 0 6+68 25,2%

9. Sofern möglich, bitten wir bei den Fragen Nr. 1 bis 5 auch um entsprechende Zahlen für den Landkreis Kassel.

siehe Stellungnahmen unter Nr. 1 bis 5

Dezernat Stadtentwicklung, Kassel, Bauen und Umwelt

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