Notizen aus der 41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 15. Januar 2020 (Ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung:
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Da alle Mitglieder der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten zum heutigen Tage verhindert sind, werden folgende Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung geschoben: “Public Money – Public Code” als Grundsatz bei der Softwarebeschaffung, Kooperation- und Beteiligungsformate bei der Digitalisierung in Kassel, ÖPNV-Nutzung für Schulen und Kitas vereinfachen, Zweitwohnungssteuer, Digitalisierungspotenziale in den kommunalpolitischen Gremien, Weitergabe von Meldedaten, Modellregion für ein 365-Euro-Ticket, Telefonzellen im Stadtgebiet, Kombi-Veranstaltungstickets mit ÖPNV-Nutzung, Gefährdung der Sicherheit der städtischen IT-Systeme durch den Hessentrojaner, und Baumpatenschaften.
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Der Oberbürgermeister bittet darum die Anfrage der AfD-Fraktion, Beraterverträge der Stadt Kassel, auf die nächste Sitzung zu verschieben.
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Die AfD-Fraktion beantragt Ihren Antrag, Denkmal für die Kasseler Trümmerfrauen, auf die nächste Sitzung zu verschieben.
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Der Antrag der CDU, Ölabscheideanlage für neues Feuerwehrhaus, hat sich erledigt, da die Gelder für die Ölabscheideanlage im Haushalt bereits bewilligt wurden. Die Fraktion zieht ihn zurück.
1. Zweckgebundene Mehrerträge…
und entsprechende Mehraufwendungen bzw. Mehreinzahlungen und entsprechende Mehrauszahlungen gemäß § 19 GemHVO für das Jahr 2019; -Kenntnisnahme Liste Z3 / 2019 – Vorlage des Magistrats 101.18.1560-
Die Kasseler Linke hat eine Frage zu Punkt 17. Dort gehe es um ein wichtiges und richtiges Anliegen: die Gedenkveranstaltung zu Dr. Walter Lübcke, eine Mehreinzahlung von 39.500 €. Da im Text erklärt werde, dass 90 % der Kosten durch Spenden beglichen werden konnten, erschließe sich ihnen die Zahl nicht. Man könne sich nicht vorstellen, dass die Veranstaltung 395.000 € gekostet haben können. Der Oberbürgermeister erläutert, dass 39.500 € 90 % der Kosten entsprächen, die Veranstaltung insgesamt also 43.450 € gekostet habe.
[Hier lag wohl ein Missverständnis vor. Während die Kasseler Linke in den 39.500 € den Anteil der Stadt erwartete, handelt es sich bei diesem Betrag jedoch die Spenden der Unternehmer.]
Die Liste wird zur Kenntnis genommen.
2. Einführung einer Satzung über die Durchführung von Einwohnerbefragungen und einer Bürgerbefragungs-App
Antrag der AfD-Fraktion 101.18.1331
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Kassel führt analog der Stadt Tübingen (BW) eine „Satzung über die Durchführung von Einwohnerbefragungen“ sowie eine „BürgerbefragungsApp“ ein, in welcher sich Bürger mittels einer unverbindlichen Abstimmung zu kommunalpolitischen Themen äußern können. Hierbei sollen alle Aspekte der Tübinger „Bürger-App“ bzw. der „Satzung über die Durchführung von Einwohnerbefragungen“ (Möglichkeit der Abstimmung per Briefwahl, via Tablet im Rathaus, Internet etc.) berücksichtigt werden.
Begründung: Bürgerbeteiligung und politische Willensbildung bilden das Rückgrat einer Demokratie. Mittels der Einführung einer “Satzung über die Durchführung von Einwohnerbefragungen” und einer “Bürgerbefragungs-App” wird die Möglichkeit geschaffen vorab ein Stimmungsbild über kommunalpolitische Themen und Projekte direkt bei den Bürgern einzuholen. Über dieses Stimmungsbild wissend könnten auch die gewählten Volksvertreter differenzierter bei ihren Entscheidungen auf die Belange der Kasseler Stadtbevölkerung eingehen. Zitat von der Webseite der Stadt Tübingen: “Mit der Bürger-App können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner Tübingens ab 16 Jahren an der politischen Willensbildung zu ausgewählten Themen beteiligen. Die Bürger-App ermöglicht es dem Gemeinderat, vor einer Entscheidung die Einwohnerinnen und Einwohner nach ihrer Meinung zu fragen. Die Entscheidung trifft zwar der Gemeinderat, das Ergebnis der Befragung gibt dem Gemeinderat aber die wichtige Information, ob er auch im Sinne der Tübingerinnen und Tübinger handelt. Tut er dies nicht, muss er einen abweichenden Beschluss gut begründen.”
Die AfD-Fraktion erklärt, dass Tübingen eine entsprechende Satzung verabschiedet und eine Bürger-App im Betrieb habe. Die Entwicklung würde mehr und mehr Richtung E-Demokratie, auch im Rahmen der Smart City. Der Vorteil dieser App liege darin, dass man nicht eine komplett Neue programmieren müsse, sondern es reiche, eine Lizenz für die App zu kaufen, Bei der Sicherheitsfragen usw. schon geklärt sein.
Laut Kasseler Linke gebe es in dem Antrag nur einen richtigen Satz: Bürgerbeteiligung und politische Willensbildung bilden das Rückgrat einer Demokratie. Die App entspräche mehr einer Simulation von Bürgerbeteiligung, eine populistische Stimmungssuche, aber keine echte Stärkung der Zivilgesellschaft und der außerparlamentarischen Bewegungen bei Bürgerbegehren zu stärken, sondern eigentlich nur subjektive Stimmungslagen zu erkunden. Das lehne die Kasseler Linke grundsätzlich ab.
Die CDU-Fraktion bezieht sich auf die Begründung. Dort stehe, es wäre mit dieser App möglich, bei kommunalpolitischen Projekten direkt bei den Bürgern ein Stimmungsbild einzuholen. Die CDU-Fraktion sieht keine Notwendigkeit für das einholen eines Stimmungsbildes, welches in die ein oder andere Richtung auch gefärbt sein können. Die Stadtverordneten seien laut Gesetz frei in ihrer Entscheidungsfindung. Das solle auch so bleiben.
Auch die SPD-Fraktion besteht auf die freie Entscheidung der Mandatsträger. Bürgerbeteiligung Gehöre zum Wesen der Demokratie. Deshalb gehe man raus und spreche mit den Menschen in den Vereinen usw., dort würde man ein gutes Gefühl für die Probleme und Wünsche bekommen. Dieses Mittel halte man für deutlich besser um Bürgerbeteiligung und politische Willensbildung in unserer Stadt zu gewährleisten. B90/Grüne verstehe nicht, was man mit am unverbindlichen Stimmungsbild anfangen solle. Man Wolle keine Entscheidung nach Shitstorm treffen. In der hessischen Gemeindeordnung wären Instrumente zur Bürgerbeteiligung enthalten und die Hürden seien in letzten Jahren heruntergesetzt worden.
Die AfD-Fraktion erläutert, wie die Modalitäten in Tübingen festgelegt seien. Man brauche dort eine Zweidrittelmehrheit, um die Befragung zu initiieren. Das sei in der Satzung geregelt, diese könne man auch übernehmen.
Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
[Anmerkung: Der CCC hat es eine Bewertung über die Bürger App Tübingen verfasst, auch nach Rückmeldung der Stadt behält er sie bei.]
3.Änderung Ortsbezirksgrenzen
Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1335 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ortsbezirksgrenzen zwischen den Ortsbezirken der Ortsbeiräte Wolfsanger/Hasenhecke und Wesertor dahingehend zu verändern, dass die Fläche des für den Neubau des Feuerwehr-Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kassel-Wolfsanger vorgesehenen Grundstücks und des neuen Sportplatzes des TSV Wolfsanger künftig zum Ortsbezirk Wolfsanger/Hasenhecke gehören. Die entsprechenden Karten als Bestandteil der Hauptsatzung der Stadt Kassel gem. § 4a, II werden entsprechend angepasst. Gemäß § 81 HGO wird diese Änderung der Grenzen der beiden Ortsbezirke zum Ende der laufenden Wahlzeit wirksam. Die Ortsbeiräte Wolfsanger/Hasenhecke und Wesertor haben dieser Änderung der Ortsbezirksgrenzen jeweils in ihren Sitzungen bereits zugestimmt.
Der Oberbürgermeister erläutert, dass, bedingt durch den Bau des Feuerwehrhauses auf einem Grundstück im Wesertor der Ortsbeirat und die Bürger im Wolfsanger wollten, dass das Grundstück zum Stadtteil Wolfsanger gehöre. Der Ortsbeirat Wesertor habe keine Einwände. Die Verwaltung arbeite an einer Umsetzung. Die CDU-Fraktion bedankt sich und zieht den Antrag zurück.
4.Strukturwandel im Kasseler Einzelhandel -Leerstände verhindern, Potenziale ausschöpfen
Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1344
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Projekt „Strukturwandel im Einzelhandel – Leerstände verhindern, Potenziale ausschöpfen“ zu initiieren. Der Einzelhandel gehört zu den größten Arbeitgebern und Ausbildungsinstitutionen in Kassel und der Region. Darüber hinaus sorgt er für eine belebte Innenstadt und fördert so die Lebensqualität unserer dynamischen Stadt Kassel. Das veränderte Arbeits- und Freizeitverhalten sowie technische Entwicklungen wie der Onlinehandel üben seit längerem Druck auf den Einzelhandel aus. Die Stadt Kassel erkennt die Wichtigkeit und Tragweite dieser Entwicklungen und initiiert daher das Projekt „Strukturwandel im Einzelhandel – Leerstände verhindern, Potentiale ausschöpfen“. Im Rahmen des Projektes sollen Erfolgspotenziale des Einzelhandels identifiziert, zukunftstaugliche Rahmenbedingungen für den Strukturwandel aufgezeigt und Impulse für die Weiterentwicklung der Branche vermitteln werden. Am Projekt beteiligt werden sollen:
Einzelhandelsverband Hessen-Nord e.V.
City-Kaufleute e.V.
Verein Quartier Wilhelmsstraße e.V.
Markthalle Kassel GmbH Wilhelmshöher Handel
ver.di – Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV)
IHK Kassel-Marburg
Zweckverband Raum Kassel
Regionalmanagement Nordhessen GmbH
Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH
Kassel Marketing GmbH
Schaustellerverband e.V. Kassel-Göttingen
Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung Kassel vertretenen Fraktionen
Kulturwirtschaft: cassel creative competence e.V.
Weitere Organisationen in Absprache mit der Projektleitung
Diese sollen die Weiterentwicklung der Branche diskutieren und deren Erfolgspotenzial analysieren. In der Folge sollen dann Antrag CDU-Fraktion Vorlage-Nr. 101.18.1344 Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, wie regulatorischen 2 von 2 Rahmenbedingungen zu gestalten sind, um die zuvor identifizierten Potenziale erschließen zu können. Folgende Ziele sollen im Rahmen des Projektes verfolgt werden:
Förderung der Innovationskraft im Kasseler Einzelhandel
Optimierung der kommunalen Standortbedingungen
Erfolgspotenziale des Einzelhandels identifizieren
zukunftstaugliche Rahmenbedingungen für den Strukturwandel aufzeigen
Impulse für die Weiterentwicklung der Branche vermitteln.
Wiederbelebung leerstehender Läden/ Verkaufsräume
Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen zum Strukturwandel im Kasseler Einzelhandel
Das Projekt wird vor der Sommerpause gestartet, da sich aktuell Leerstände häufen.
Der Redner der CDU-Fraktion witzelt, der Antrag stamme noch aus dem letzten Jahrzehnt. Tatsächlich sei er vor der Sommerpause eingebracht worden. Für eine dynamische Stadt seien Leerstände ein Problem. Es gebe vielfältige Probleme durch den Strukturwandel, Onlinehandel usw. Das werde sich auch nicht mehr ändern, deshalb brauche man hier neue Wege und es sei wichtig, dass sich Händler und andere Beteiligte zusammensetzen, um gemeinsam Lösung zu finden. In anderen Regionen mache man das schon seit Jahren. Die genaue Gestaltung und die Schwerpunkte wolle man denen überlassen, die später bei den Gesprächen beteiligt sind.
Die SPD-Fraktion erklärt, sie könne die Intention hinter dem Antrag nachvollziehen. Der SPD sei die Entwicklung des Einzelhandels, der Wirtschaft und der Arbeitsplätze ein wichtiges Anliegen. Allerdings sei ihr nicht klar, ob solche Gespräche nicht schon längst geführt würden. Man wolle keine doppelten oder dreifache Strukturen aufbauen. Der Antrag sei noch aus der Zeit der Umbaumaßnahmen in der Innenstadt. Diese seien nun abgeschlossen und es sei eine positive Weiterentwicklung sichtbar. Man wolle den Magistrat zunächst Bitten, die Entwicklung und die Konzepte, die es bereits gibt, vorzustellen, um auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob ein weiteres Projekt sinnvoll sei.
Der Stadtbaurat erklärt, das Thema Innenstadtentwicklung sei in seinem Dezernat sehr präsent. Die Innenstadt sei kein Selbstläufer, man müsse darüber nachdenken, welche Entwicklung relevant seien, welche Funktionen sie habe, welche Mann forcieren wolle. Gespräche fänden auf unterschiedlichen Ebenen statt.
Verwaltungsintern treffe sich die Arbeitskreis Innenstadt zweimal im Jahr, um ordnungsrechtliche Konflikte in der Stadt zu besprechen, sowie die Sondernutzungen, Gastronomiebetrieb und Ähnliches den Anforderungen anzupassen.
Zudem stünde man in engem Kontakt zu den Citykaufleuten. Auch dort treffe man sich zweimal im Jahr Gespräche mit dem Magistrat und den Ämtern zum Thema Einzelhandel und um Veranstaltungen abzusprechen und zu klären, welche den Einzelhandel nutzen, welche eher störend wirken, welche der Einzelhandel selber veranstaltet.
Zusätzlich gebe es gemeinsam mit der IHK Arbeitskreise zur Innenstadt. Es habe in der Vergangenheit treffen gegeben und auch dieses Jahr werde es wieder ein Treffen geben. Im Moment stelle man die Programmatik dafür im kleineren Kreis zusammen.
Neu seien Kontakte zu einigen Eigentümern, Einzelhändler seien ja oft nur Mieter mit beschränkte Handlungsmöglichkeiten oder Ketten. Mit den Verwaltern bespreche man Vermietungsproblemstellungen, wie zum Beispiel Sondernutzungsrechte.
Man befürworte die Idee, es sei aber schwierig, all diese Aktivitäten in einem Projekt zu bündeln, da es sehr viele Ansprechpartner gebe, auf die man unterschiedlich zu gehen müsse. Man sei auf einem sehr guten Weg.
Man erarbeite ein Entwicklungskonzept für die Innenstadt insgesamt (baulich) und das Tourismuskonzept habe wichtige Anregungen für die Entwicklung der Innenstadt gegeben (Zum Beispiel in Bezug auf Gastronomie). Die Innenstadt sei der größte Arbeitgeber in der Stadt, dies sei Aufgabe und Chance zugleich.
Bündnis 90/Grüne erklären, sie sähen die Notwendigkeit eines weiteren Projektes nicht. Man stehe, wie der Stadtbaurat eben ausgeführt habe, bereits in vielfältigen Kontakt. Es seien Konzepte in Arbeit, die im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt werden sollen.
Die CDU betont, hier ginge es über das Tagesgeschäft hinaus. Sicher habe man eine schöne Innenstadt, es fehle aber an Projekten, die wirklich in die Zukunft geben, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Lieferdienst oder ein gemeinsames Lager. Man wolle die Stadt zukunftsfähig machen. Der CDU sei schon klar, dass der Antrag abgelehnt würde, schließlich sei er ja von der Opposition, man hoffe aber, dass Anregungen aufgenommen würden.
Diesen Vorwurf weist die SPD zurück. Man lehne den Antrag nicht ab, weil er von einer Oppositionsfraktion stamme, laut HGO gebe es die ohnehin nicht, sondern weil es bereits vielfältige Aktivitäten gebe. Nicht, dass es nachher in bester Absicht drunter und drüber gehe. Besser sei es, erst einmal eine Zusammenfassung zu bekommen, was bereits gemacht wird. Danach könne man schauen, was man noch machen müsse.
Die AfD-Fraktion fragt, ob die Stadt Kassel den Einzelhändlern bei ihren Online-Auftritt unterstützt. Man müsse sich bewusst sein, dass große Händler wie Amazon oder Alibaba den ganzen Markt aufsaugen würden. Ohne Onlineangebot könnten die Einzelhändler nicht überleben.
Der Stadtbaurat erwidert, dass man bei der Entwicklung der Innenstadt genau schauen müsse, was die Aufgabe der Stadt sei und was nicht. Für einen Lieferservice gebe es einen Anbieter, der momentan für sich bei den Citykaufleuten wirbt. Ein Eingriff in den Markt könne von privater Hand kommen, aufgrund der Regularien nicht aber von der Stadt. Der online Auftritt kommerzieller Unternehmen sei definitiv nicht Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Citykaufleute könnten selbst eine gemeinsame Plattform entwickeln.
Die SPD-Fraktion ergänzt, im Antrag selber habe man den innovativen Ansatz nicht klar erkennen können. Langfristig werde in verschiedenen Gremien diskutiert. Sie betont erneut, man solle sich zunächst die Aktivitäten vorstellen lassen und dann schauen was fehlt. Zum Schluss erklärt der Redner, dass es da, wo es keine Koalition mehr gebe, auch keine Opposition mehr gebe. Man ringe um das beste Ergebnis.
Zustimmung: CDU, AfD-Fraktion
Ablehnung: SPD, B90/Grüne
Enthaltung: Kasseler Linke
5.Erhöhung Bußgelder für wilde Müllentsorgung
Antrag der CDU-FraktionBerichterstatter/in: Stadtverordneter Stefan Kortmann-101.18.1346 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den einschlägigen Satzungen der Stadt Kassel entsprechend dem Beispiel der Stadt Mannheim die Buß- und Verwarngelder für das „wilde Entsorgen” von Müll und Abfall sowie das Verschmutzen mit Abfall einschließlich Zigarettenresten und Kaugummis auf öffentlichen Flächen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen auf das höchst zulässige Maß festzusetzen. Entsprechende Kontrollen sind einzurichten und Verstöße zu ahnden.
Die CDU-Fraktion erklärt, ihr Antrag sei klar und deutlich, deshalb erläutere er ihn hier nicht weiter. Es sei denn es gebe Fragen.
B90/Grüne erwidern, diese gebe es durchaus. Wie hoch seien die Strafen bisher? Wie hoch seien die Strafen in Mannheim? In welcher Höhe seien Strafen noch zulässig? Die CDU-Fraktion verweist auf den Magistrat. Das lassen die Grünen aber nicht gelten. Wer einen solchen Antrag schreibe, der müsse diese Information auch haben. Auch die Grünen wollten wilde Müllablagerung eindämmen. Höhere Strafen seien aber ein untaugliches Mittel.
Die Fraktion der Kasseler Linken erklärt, sie könne das Motiv durchaus nachvollziehen. In manchen Stadtteilen seien wildem Müllablagerung ein massives Problem. Es stelle sich aber die Frage wer das kontrollieren und sanktionieren solle. Selbst mit der von der CDU geforderten Aufstockung des Ordnungspersonals um 5 Stellen sei das nicht zu bewerkstelligen. Man müsse sich die Frage stellen, wie viel Detektivarbeit die Verwaltung aufwänden wolle.
Die SPD-Fraktion verweist auf die Gefahrenabwehrverordnung, die es ermögliche, Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro im Einzelfall zu verhängen. Das sei ausreichend. Es brauche keine neue Satzung, wie in Baden-Württemberg, mit detaillierten Regelungen für jeden einzelnen Fall. Zu den Kontrollen ergänzt sie, dass man das Personal schon aufgestockt habe, um mehr Kontrollen durchführen zu können. Um sicherzugehen, dass wirklich keine Kippe mehr auf dem Boden landet, müsste man ein Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen einführen, wie das in manch anderen Land schon geregelt sei. Die SPD-Fraktion werde den Antrag ablehnen, in Kassel sei schon alles vorhanden, von den Kontrollen bis zu den Bußgeldern.
Die CDU-Fraktion erwidert, es gebe keinen Bußgeldkatalog im Kleinmüllbereich. Das seien allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Man hätte dies gerne konkreter. An NVV Haltestellen sei alles voll mit Kaugummis und Kippen. Es habe sich da eine Unkultur in Deutschland eingebürgert, gegen die müsse man was machen. Zu den Grünen gewandt ergänzt der Redner, dass eine achtlos aus dem Auto geworfene Kippe auch Fahrradfahrer betreffe und gefährde. Man müsse mehr kontrollieren, und Ordnungsgelder verteilen, so wie es jetzt sei, könne es nicht bleiben.
Der Ordnungsdezernent erläutert, dass die Gefahrenabwehrverordnung als Rechtsgrundlage es auch in ermögliche, das Werfen einer Kippe aus dem Auto zu ahnden. Er könne nur jeden auffordern, sich das Nummernschild zu merken und Menschen, die kippen achtlos aus dem Fenster werfen dem Ordnungsamt anzuzeigen. Das sei eine gute Lösung. Man werde aber nicht in der Lage, jeden zu entwischen. Man könne in dem Bereich nicht nur mit Repressalien arbeiten, das viel größere Problem sei wie man die Verursacher ermittelt. Zudem fände in der Diskussion eine Vermischung unterschiedlicher Tatbestände statt. Die hingeworfene Kippe oder das Kaugummi könne man nur bei Präsenz der Ordnungspolizei ahnden. Es sei wichtig die Verhältnismäßigkeit zu wahren und je nach Verhalten der Erwischten Ermessensspielraum zu haben.
Bei der Müllablage hingegen seien in erster Linie die Stadtreiniger zuständig (Müllbuster), diese dokumentierten und untersuchten den Müll nach Hinweisen auf den Verursacher. Bei Ermittlung des Verursachers müsse diese die Beseitigung zahlen und es werde Anzeige erstattet. Wie schon häufiger erläutert habe die Stadt gute Erfahrung mit Gesprächen mit den Menschen zum Beispiel in den Grünanlagen gemacht. Das sei seit 2,5 Jahren immer wieder Thema im Rechtsausschuss. Zudem und das könne man in der Innenstadt gut nachvollziehen, achte man im öffentlichen Bereich sehr genau darauf, dass genügend Mülleimer da sind.
Die AfD-Fraktion fragt von wann bis wann Kontrollen stattfinden würden, wie viele Kontrolleure es gebe und wie viele nötig seien.
Der Ordnungsdezernent erläutert zum Thema Achtloses wegwerfen von kleinen Müll, man sei im Vollzugsdienst mit 2 Wagen von morgens bis spät abends unterwegs, zudem sei man Streifen in der Innenstadt unterwegs. Des Weiteren sei man auf besonderen Veranstaltungen unterwegs. Die Anzahl der Personen ein Verhältnis zu setzen, die man bräuchte, um das Problem zu lösen, sei so nicht möglich. Man dürfe das Thema auch nicht überreizen. Es wäre schlecht, hätte man in der Innenstadt den Eindruck, in der jeder Ecke stehe eine Ordnungspolitik ist.
Die SPD ergänzt, niemand fände Müllablagerungen toll. Es gebe aber gute Gründe den Antrag nicht mitzutragen. Man werde nie genug Leute haben, um alles zu kontrollieren.
Zustimmung: AfD, CDU
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen.
6.Stellungnahme von MEBI e. V.
Anfrage der CDU-Fraktion -101.18.1383 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Ist es zutreffend, dass MEBI e. V. eine ausführliche Stellungnahme in Sachen muslimische Kita eingereicht hat?
2. Wenn ja, welchen Inhalt hat die Stellungnahme, insbesondere in Bezug auf die öffentlich bekannten Einschätzungen des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz über diesen Verein?
3. Wie bewertet der Magistrat die Stellungnahme von MEBI e. V.?
4. Wann wird die Stellungnahme den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben?
Schriftliche Antwort des Magistrats (OCR)
Frage 1.
Im Rahmen des Überprüfungsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine muslimische Kindertagesstätte hat das Jugendamt Kassel den Elternverein MEBI e.V. im Mai 2019 über Einschätzungen des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz informiert und um Stellungnahme dazu gebeten. Diese hat MEBI e.V. übermittelt
Frage 2.
MEBI e.V. hat sich ausführlich zu den Fragen des Jugendamtes bzgl. der Einschätzung des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz geäußert und seine Absicht bekundet, am Betriebserlaubniserteilungsverfahren festzuhalten.
Frage 3.
Das Jugendamt Kassel ist gemäß § 15 (2) HKJGB für die Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages auf Erteilung einer Betriebserlaubnis an das Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zuständig. Die Ausführungen von MEBI e.V. wurden im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt und sind in die Stellungnahme des Jugendamtes zum Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis an das Ministerium für Soziales und Integration mit eingeflossen. Der Magistrat ist regulär in diesen verwaltungsmäßigen Vorgang nicht einbezogen. Für MEBI e. V. gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für jeden freien Träger, der eine Kita betreiben Will. Das Jugendamt prüft für seine Stellungnahme zunächst. 0b räumliche und organisatorische Vorgaben für eine Kita erfüllt werden. Für die inhaltliche Konzeption ist der BEP Hessen die verbindliche Grundlage. Sollte das Jugendamt Zweifel daran haben, dass ein Träger die darin formulierten Ziele umsetzen kann, so fliegt dies in die Stellungnahme ein. Wichtige Bildungsziele in diesem Zusammenhang sind z. B. Gleichstellung von Mann und Frau, Weltoffenheit, Integration, allgemeine Bildungsziele und Sprachförderung. Die Stellungnahme de; Jugendamts wurde dem Hessischen Ministerium für Soziales Integration im August 2019 zugeleitet.
Frage 4.
Die Stellungnahme von MEBI e.V. ist Teil eines laufenden Verwaltungsvorgangs und kann aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.
Die CDU-Fraktion bedankt sich aus Höflichkeit für die schriftliche Antwort. Inhaltlich sei man damit nicht glücklich. Zu Antwort 1 wisse man nicht, was sich dahinter genau verberge. In der Antwort zwei werde mit keinem Wort auf die Stellungnahme vom Landesamt für Verfassungsschutz eingegangen. Und auch Antwort 3 erklärt nicht was die Stellungnahme des Jugendamtes enthalten. Zwar beschreibe man allgemeine Ziele, man gehe jedoch mit keinem Wort auf die bemängelte Nähe des Trägervereins zum Salafismus ein. Antwort 4 rundet das Bild ab: man könne aus Datenschutzgründen nicht antworten. Natürlich habe die Dezernentin das Recht, so zu antworten, die CDU gebe sich damit aber nicht zufrieden. Man werde einen Akteneinsichtsausschuss beantragen.
Die Schuldezernentin bedauert die Unzufriedenheit mit den Antworten. Die Stadt sei nicht die Genehmigungsbehörde, man bliebe nur eine Stellungnahme ab. Letztlich entscheidet das Sozialministerium. Die Stellungnahme sei abgegeben und somit sah man raus aus dem Verfahren. Auf Landesebene sei dieses noch nicht abgeschlossen. Die CDU könne sich also an das Sozialministerium direkt wenden, dort gebe es eine Person die gewünschte Auskunft geben könne. Sie selbst könne dies nicht. Den Briefwechsel mit dem Trägerverein könne man nicht in öffentlicher Sitzung behandeln, aber natürlich könne man einen Akteinsichtsausschuss beantragen oder aber den Trägerverein direkt nach deren Antwort zu der Stellungnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz fragen. Sie gehe davon aus, dass dieser der CDU das Schreiben zur Verfügung stellen würde. Bei der Stellungnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz sei sie davon ausgegangen, dass sie der Fraktion vorliege. Sie betont, dass sie versucht habe in dem Satz zu den Zielen, mit den Beispielen Gleichstellung von Mann und Frau, Weltoffenheit, Integration, allgemeine Bildungsziele und Sprachförderung, eine Haltung deutlich zu machen. Man behandele alle Träger gleich nach Recht und Gesetz und lege auf genannte Beispiele sehr viel Wert.
Die CDU-Fraktion betont, sie habe den Vorgang, unterstützt vom Hessischen Rundfunk, erst an die Öffentlichkeit gebracht. Damals habe es auf den Vorwurf der salafistischen Beeinflussung durch den Trägerverein keine wahrnehmbare Reaktion des Magistrats gegeben und auch heute gebe es keine. Man wolle eine politische Stellungnahme, man könne den Vorgang nicht mit ein paar Worten abhandeln, das wäre der Wahrheitsfindung nicht dienlich, das Thema hätte eine enorme politische Sprengkraft.
Die Kasseler Linke betont, die Sache sei schon länger bekannt. Sie wurde im Fachausschuss 1 des Jugendhilfeausschusses bereits 2018 behandelt, hätte jemand von der CDU teilgenommen, hätte er sich dort zu Wort melden können. Die CDU störe sich an dem muslimischen Trägerverein. Der in der Stellungnahme vom Verfassungsschutz beschriebene Sachverhalt, die Spende an Islamic Relief, habe sich erledigt, die Satzung sei geändert worden.
B 90/Grüne sind irritiert davon, dass die CDU zwar feststelle, dass die Verwaltung rechtmäßig gehandelt habe, ihr aber gleichzeitig Vorwürfen nicht anders gehandelt zu haben. Die Verwaltung mache keine Vermutung usw. zur Grundlage ihres Handelns. Sie sei kein Nachrichtendienst und müsse die Quellen nutzen, die ihr zur Verfügung stünden. Die Kritik verstehe man nicht.
Die CDU-Fraktion kontert, Grüne und Linke wendeten aus, dass der Jugendhilfeausschuss 2018 dem Magistrat gebeten hätte den Betriebskostenzuschuss in Höhe von 54.000 € zu genehmigen. Der Beschluss sei, bei Abwesenheit der CDU, einstimmig gewesen. Weder im Protokoll, noch in der Magistratsvorlage sei ein Hinweis auf den Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz zu finden. Hätte die CDU sich nicht geäußert, wäre die Kita mit großer Wahrscheinlichkeit seit März 2019 in Betrieb.
B 90/Grüne Stellen zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses klar, dass die Betriebskostenübernahme immer unter dem Vorbehalt der Genehmigung geschehe. Auch die Grünen wollten keine Kitas mit seiner artistischen Strömungen, die Vorverurteilung hier sei aber sachlich falsch. In der Antwort des Dezernats auf Frage 3 sei die Haltung gut beschrieben. Die SPD-Fraktion ergänzt, dass die CDU in beiden Ausschüssen nicht anwesend war, in denen das Thema ausführlich diskutiert wurde. Dort seien kritische Fragen durchaus behandelt worden. Das Ganze sei ein normaler Prozess des Verwaltungshandelns. An dieser Stelle gebe man eine Stellungnahme ab und billige Haushaltsmittel unter Vorbehalt, anders habe man das nicht machen können. Die Kasseler Linke ergänzt, dass sie ein Antrag gestellt habe den Trägerverein in den Ausschuss einzuladen, dieser sei leider abgelehnt worden. Die Fraktion habe mit ein längeres Gespräch mit dem Trägerverein geführt, die kritischen Fragen seien zufriedenstellend beantwortet worden. Es gebe eine große Offenheit seitens des Trägers. Der Redner rät der CDU-Fraktion, direkt mit MeBi zu reden. Die CDU-Fraktion verwahrt sich gegen den Vorwurf der Vorverurteilung und zitiert aus der Stellungnahme des Verfassungsschutzes: Von den 8 Gründungsmitgliedern seien wenige dem Nachrichtendienst bekannt, diese hätten Bezüge zum islamistischen Salafismus. Das sei eindeutig. Dazu bestünden personelle Verflechtungen zur Moschee, das könne man nicht einfach ignorieren.
7. KVG Betriebseinstellung am 20. Juli
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1399 –
Der Ordnungsdezernet trägt die In Abstimmung mit der KVG erstellten Antworten mündlich vor.
1. Wer hat wann die Einstellung des ÖPNV Betriebs am 20.Juli beschlossen?
Die KVG in Abstimmung mit der Polizei und der Stadt als Versammlungsbehörde auf Grundlage der geplanten Maßnahmen der Polizei und der Stadt. Besondere Herausforderung sei gewesen, dass es unterschiedliche Varianten von lauffähigen hätte geben können, sowie unterschiedliche Ankunftsszenarien. Zudem habe man einen eventuellen Wasserwerfereinsatz bedacht und deshalb die Oberleitung abgestellt. Teilnetze seien aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten nicht möglich gewesen. Aufgrund der zahlreichen Sperrung sei auch kein Ersatzverkehr mit Bussen möglich gewesen. Darüber hinaus sei die Zeit für neue Fahrer und Dienstpläne zu kurz gewesen, die Fahrerinnen und Fahrer hätten ohne Weiteres nicht zu ihren Einsatzorten kommen können.
2. Auf welcher rechtlichen Basis erfolgte die Aufforderung durch die Polizei?
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, als auch der technischen Sicherheit für die Fahrgäste.
3. Wie hoch war der wirtschaftliche Schaden für die KVG?
4. Wie hoch wird der gesamte wirtschaftliche Schaden geschätzt?
5. Wie hoch werden die Einnahmeausfälle beziffert?
Messbarer Schaden sei durch die entgangenen Einnahmen entstanden, die durchschnittlichen Fahrkartenverkäufe an Samstagen legen zwischen 30 und 40.000 €.
Eine konkrete Summe könne man nicht nennen.
6. Wie viel Erstattung musste durch die Nicht-Einhaltung der 5 Minuten-Garantie Kund*innen zurückgezahlt werden?
Die 5 Minuten Garantie werde nur nach Datum, und nicht nach Fallzahl erfasst. Es sei keine signifikante Änderung zu anderen Betriebstagen zu erkennen gewesen.
7. Wurden Kosten, die durch die Einstellung des Betriebs, für den Weg zur Arbeit etc. Kund*innen entstanden sind, übernommen?
Nein
8. Wird die Polizei für Schadenersatzansprüche aufkommen?
Das könne nicht beantwortet werden.
9. Wie viele Personen nutzen an einem durchschnittlichen Samstag den ÖPNV für Arbeits- und Freizeitwege?
Die KVG hat ungefähr 46.000.000 Fahrgäste im Jahr, also 126.000 pro Tag. An einem Samstag in den Ferien läge die Zahl etwas niedriger.
10. Auf wessen Anordnung wurde der Bus den Nazis für den Weg vom Hauptbahnhof zum Demonstrationsort gestellt?
Das sei eine gemeinsame Entscheidung der Versammlungsbehörde und der Polizei gewesen, im Rahmen der gemeinsamen Einsatzbewältigung.
11. Von wem wurde der/die Busfahrer*in gestellt?
Das Personal wurde von der KVG gestellt.
12. Welche Fahrscheine wurden dafür ausgestellt und wer übernimmt die Kosten?
Da es sich um keine öffentliche Fahrt gehandelt habe, sei noch keine Fahrscheine ausgestellt worden. Die Übernahme der Fahrtkosten sei von der Polizei zugesagt.
13. Wurden auch anderen Menschen, etwa für ihren Weg zum Krankenhaus oder zur Arbeitsstätte Ersatzfahrzeuge, wie etwa Taxis, gestellt?
Nein.
14. Nach welchen Kriterien wird entschieden, wann und in welchem Umfang der Betrieb des ÖPNV eingestellt wird?
Der Dezernent verweist auf die Antworten zu Frage 1 und 2.
15. Warum wurden nicht Teilnetze des Straßenbahn – und Regiotram-Netzes in Betrieb gehalten?
Auch hier verweist der Dezernent auf die Antworten auf die Frage 1 und 2. Zudem seien die Regiotrams RT 1, 3 und 5 gefahren. In der RT 5 sei zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Wilhelmshöhe mit Polizeibegleitung gefahren worden, da man mit anreisende Demonstranten gerechnet habe.
16. Wann und wie wurden die Kund*innen informiert?
Die Kunden konnten frühestens am Vortag, Freitag, den 19. Juli, ab 17:20 Uhr benachrichtigt werden. Dies geschah über die Pressemitteilung, die NVV-Haltestellenanzeigen, die Online-Fahrzeitauskunft.
17. Wurden die Beschäftigten der KVG, die ursprünglich für diesen Tag eingeplant waren, regulär entlohnt?
Ja.
Diskussion:
Für die Kasseler Linke bleibt auch nach der Beantwortung die Frage, welchen politischen Sinn die Einstellung des Fahrbetriebs gehabt habe und welches Signal davon ausgehe. Die Demonstrationsteilnehmer der Partei die Rechte wurden gefahren, während die große Menge der Gegendemonstranten laufen musste. Das sei das falsche Signal. Dazu hätte man gerne eine politische Bewertung gehört.
Die SPD-Fraktion ätzt, hätte der Redner der Linken zugehört, ihm auch hätte klar werden müssen, dass es gar keinen politischen gab, sondern einen ordnungspolizeilichen Hintergrund.
B90/Grüne betonen, dass 15.000 Menschen es geschafft hätten zur Demo zu kommen. Vielleicht wären es fünfhundert Oder 1000 mehr gewesen, wäre die KVG gefahren. Was aber wäre los gewesen, wenn es durch einen Wasserwerfer Einsatz zu einem Kurzschluss gekommen wäre? Das Handeln der Behörden sei offensichtlich in der Augenblickssituation, aufgrund des noch nicht detaillierten Plans der Route der Partei die Rechte, verantwortungsvoll und richtig gewesen. Da gebe es nichts zu kritisieren. Einschränkung seien hinzunehmen.
Der Redner der Kasseler Linke verbittet sich die Behauptung, er höre nicht richtig zu. Auch ordnungspolizeiliche Maßnahmen hätten eine politische Dimension und zeigten Signalwirkung. Zudem stört er sich an der Verknüpfung der antifaschistischen Demonstration mit Wasserwerfern. Man hätte sich ein etwas selbstkritischeres Statement gewünscht.
Der Ordnungsdezernent wundert sich darüber, dass heute schon die 2. Anfrage eine politische Einschätzung des Magistrats wünsche. Dieser handele nach rechtlichen Vorgaben und trage die Verantwortung. Die Fragen der Linken wirkten deshalb so provokant, weil es eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Behörden gab. Die Veranstaltung sei weitgehend störungsfrei abgelaufen und habe somit insgesamt ein gutes Signal ausgesendet. All die Entscheidung des Tages hätten einer Dynamik unterlegen, die sich im Nachhinein nicht mehr darstellen ließe. Der Transport der rechtsextremen Demonstranten sei eine Entscheidung der Einsatzleitung zur Deeskalation gewesen. Der Weg zu Fuß durch die Gegendemos wäre nicht gegangen. Die Fahrt sei notwendig im Rahmen der Sicherheit der gesamten Veranstaltung gewesen. Dass diese so friedlich verlaufen sei, sei die Folge der besonderen Demonstranten und der guten Zusammenarbeit der Behörden gewesen.
Die SPD-Fraktion unterstreicht die Ausführungen des Ordnungsdezernenten. Die Ausgangssituation sei nicht einfach gewesen. Es habe zum einen den Aufmarsch der Rechten gegeben, zum anderen viele Veranstaltung der Bürger mit dem Hintergrund den Aufmarsch der Rechten zu verhindern. Das kein ÖPNV habe fahren können, habe nicht nur an dem möglichen Einsatz von Wasserwerfern gelegen, sondern auch daran, dass die Gegendemonstrationen an neuralgischen Punkten stattgefunden und die Demonstranten dadurch die Achsen blockiert hätten. Das Demonstrationsrecht hätte Verfassungsrang, und auch, wenn es einem nicht gefalle, gelte es auch für die Partei die Rechte. Das müsse man gewährleisten. Eine Demonstration in der Dimension hätte das letzte Mal in Kassel 1970 stattgefunden. Die Behörden hätten den Tag sehr besonnen und klug gemeistert.
B 90/Grüne regen sich über diese Kampagne der Linken auf, die versuche, das Bild zu zeichnen, dass die Stadt die Demo der Rechten gefördert und die Gegendemo der Antifaschisten behindert hätte. Diese Darstellung sei infam. Damit entwertet man die komplette Demonstration. Man sei froh gewesen, zu sehen wie tief verwurzelt eine antifaschistische Basis in der Bevölkerung in Kassel sei.
Die SPD Fraktion ergänzt, sie fände Rassisten, Rechtsradikale und Nazis zum Kotzen (O-Ton). Die Stadt habe ein deutliches Zeichen dagegen gesetzt. Schon zu Beginn der Sitzung habe die Kasseler Linke Fragen zu den Kosten der Veranstaltung gestellt und auch mit diesen Fragen entwerte man die Demo und die Verwaltung. Manche politische Strömungen, die den Linken nahestehen, hätten schonwährend der Demo an der Fuldabrücke gegen die Stadt agitiert.
Die Kasseler Linke findet es aufschlussreich, wie der Begriff Antifaschismus hier in der Sitzung benutzt würde. Er erinnert an einen Ordnungsruf in der Stadtverordnetenversammlung, den ein Mitglied seine Fraktion kürzlich erhalten hatte. Den Vorwurf der Entwertung halte man für infam. Es sei unangemessen so auf Kritik zu reagieren, denn die Fakten blieben ja. Zudem betont die Fraktion, dass hier nicht nur ein gelungener Einsatz der Behörden stattgefunden habe, sondern man eine gelungene Veranstaltung der Zivilgesellschaft gehabt habe.
Die SPD kontert, sie könne dieses Theater nicht verstehen, die Demo sei ein großer Erfolg gewesen. KVG, Polizei und Versammlungsbehörden hätten vorbildlich gehandelt und man sei dankbar, dass die Veranstaltung so friedlich verlaufen sei. Dies ließe man sich nicht schlecht reden.
Die Kasseler Linke wiederholt, dass die Fragen aus ihrer Sicht legitim sind. Sie fahre keine Kampagne. Man müsse sich die Frage stellen, wie weit man gekommen sei, wenn 200 Menschenfeinde eine ganze Stadt lahmlegen könnten. Ein anderer Redner der Linken ergänzt, die unterschiedlichen politischen Einschätzungen blieben. Er hielte die Einstellung des Fahrbetriebs nach wie vor für einen Fehler. Die Geschütze, die die SPD hier auffahre, zeigten, dass man mit Kritik nicht umgehen könne und ein obrigkeitsstaatliches Denken habe.
8. KVG Betrieb für Nutzer*innen aufrechterhalten
Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1398 –
(gleichzeitig im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr)
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Regelbetrieb von Bussen und Bahnen solange wie möglich aufrecht zu erhalten. Erst bei konkreten Störungen im Netz sollen die Alternativen greifen, wie Umleitungen der betroffenen Linien, Ersatzverkehr oder im schlimmsten Fall der Ausfall der betroffenen Linie. Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an den Vorstand der KVG und fordert den Magistrat und die von ihm entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrats auf, den Beschluss zur Umsetzung zu bringen.
Begründung:
„Samstag, 20. Juli, [bleiben Straßenbahnen und Busse der KVG] ab dem frühen Morgen in den Depots. Somit entfallen die Fahrten auf allen KVG-Linien im Stadtgebiet Kassel, den Strecken nach Vellmar, Baunatal und durch das Lossetal. Die Entscheidung erfolgt, weil wegen der angemeldeten Versammlungen mehrere Straßen im gesamten Stadtgebiet für den Verkehr gesperrt werden.“
„Auch der NVV wird mit seinen Bussen und RegioTrams in der Kasseler Innenstadt am morgigen Samstag bis auf weiteres nicht unterwegs sein.“
Quelle https://www.kvg.de/presse/news/demonstrationen-am-samstag-in-kassel-busse-und-bahnen-der-kvg-bleiben-morgens-in-den-depots/
Die Polizei hatte bei vermeldeten 2.000 Einsatzkräften, die Option Wasserwerfer einsetzen zu können als Begründung genannt.
Für die vielen ÖPNV Nutzer einschließlich der über 10.000 Demonstrant*innen gegen Rechts führte der Totalausfall zu erheblichen Einschränkungen ihrer Mobilität. Hingegen wurden von der KVG mit öffentlicher Zustimmung des OB ein Bus bereitgestellt und damit Nazis vom Hauptbahnhof zu der Demoroute chauffiert.
Zustimmung: Kasseler Linke
Enthaltung: AfD-Fraktion
Ablehnung: CDU, B 90/Grüne, SPD
9 .Kooperative kommunale Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V.
Antrag der AfD-Fraktion -101.18.1406 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt mit der Organisation Transparency International Deutschland e.V. in Kontakt zu treten und eine kooperative kommunale Mitgliedschaft der Stadt Kassel anzustreben. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt alle zu einer kooperativen kommunalen Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen (Regeln, Selbstverpflichtungen etc.) konsequent umzusetzen und zu beachten.
Begründung: Der politisch unabhängige und gemeinnützige Verein Transparency International Deutschland e.V. wurde 1993 gegründet und hat derzeit über 1.200 Mitglieder. Darunter befinden sich Kommunen, Vereine, Stiftungen und Unternehmen. Ziel ist es, das öffentliche Bewusstsein über die schädlichen Folgen von Korruption zu schärfen und Integritätssysteme zu stärken. Des Weiteren arbeitet Transparency International Deutschland e.V. deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung von Korruption. Eine kooperative Mitgliedschaft der Stadt Kassel würde das Vertrauen der Kasseler Bürger in die städtische Politik und Institutionen stärken und ein Zeichen für mehr Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit setzen.
Die SPD-Fraktion erklärt, sie werde den Antrag ablehnen. Nicht, weil man gegen Transparenz oder Vermeidung von Korruption etwas habe, sondern weil man glaube, dass die Stadt bereits viele Instrumente dagegen habe und deshalb nicht zusätzlich bei einer unabhängigen Organisation beitreten müsse. Der Redner bittet den Magistrat die Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, zu erläutern.
Die Bürgermeisterin erklärt zunächst, dass hier wohl eine korporative und nicht eine kooperative Mitgliedschaft gemeint sei. Transparency International habe 40 Mitglieder, darunter 5 Kommunen(Potsdam, Halle, Leipzig, Neuruppin,?). Dies seien so wenige, weil die Länder gute und dezidierte Regelung zur Korruptionsvermeidung hätten. Im Mai 2015 sei ein Erlass des Innenministeriums zu Korruptionsvermeidung in hessischen kommunalen Verwaltungen in Kraft getreten, die sich mit gezielter Bekämpfung von Korruption befasse. Zudem hätten die Kommunen zusätzlich eigene Maßnahmen. In Kassel wende man selbstverständlich den Erlass des Innenministeriums an und habe zudem eine eigene Dienst und Geschäftsanweisung, die strenge Regelungen zum Thema Geschenke/Belohnung enthält. Die Mitarbeiter würden geschult und müssten das Papier bei Einstellung unterzeichnen. Für Führungskräfte in korruptionsgefährdeten Bereichen gebe es mehrstündige Fortbildungen. Das sei schon lange so. Seit Dezember 2018 habe man zudem eine unabhängige Antikorruptionsbeauftragte bestellt. Diese sei gut vernetzt mit anderen Kommunen, die Antikorruptionsbeauftragte haben. Der Magistrat sehe es nicht als sinnvoll an sich jetzt auch noch bei TI zu beteiligen. Besser solle man sich selber immer weiter entwickeln.
Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen.
Die Sondersitzung um die Tagesordnung abzuarbeiten findet am 6.02.2020 an 16:00 Uhr statt.