FiWiGru, 35. öffentliche Sitzung

Notizen aus der 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am Mittwoch, 12. Juni 2019 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung

  • Die CDU-Fraktion beantragt Tagesordnungspunkt 21, Aufwandsentschädigung, vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt 8 zur Beratung aufzurufen, dem wird zugestimmt.
  • Die Fraktion B90/Grüne beantragt Tagesordnungspunkt, 1. Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel, von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Dem wird zugestimmt.
  • Die SPD-Fraktion beantragt Tagesordnungspunkt 22, Ölabscheideanlage für neues Feuerwehrhaus, abzusetzen. Auch diesem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.

2. Radentscheid als Vertreterbegehren durchführen

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten – 101.18.1261 –

Radentscheid als Vertreterbegehren durchführen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Festlegung von Zielen zur Entwicklung des Radverkehrs in Kassel wird ein Vertreterbegehren gemäß § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO zu folgender Fragestellung durchgeführt:

Soll die Stadt Kassel die folgenden Ziele umsetzen?

  1. Planungen nach aktuellem Stand der Technik
    Alle Planungen und baulichen Maßnahmen in Verantwortlichkeit der Stadt Kassel haben sich für den Radverkehr an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und für den Fußverkehr an die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) in der jeweils gültigen Fassung zu halten. Als Mindestmaße sind die in den Regelwerken genannten Regelbreiten zzgl. der jeweiligen Sicherheitstrennstreifen zu verwenden. Die Flächenbedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs sind bei der Abwägung von möglichen zulässigen baulichen Varianten verstärkt zu berücksichtigen.
  1. Kontinuierliche Führung des Radverkehrs
    Die Stadt Kassel ist im Rahmen ihrer Baulast dafür verantwortlich, dem Radverkehr möglichst durchgängige Radrouten mit kontinuierlichen Führungsformen anzubieten. Sofern der Radverkehr auf Gehwegniveau geführt wird, muss dieser baulich vom Fußverkehr getrennt werden, z.B. durch einen Versatz in der Höhe oder taktil erfassbare Elemente. Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr sind zu vermeiden. Bestehende Infrastrukturen, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, werden schrittweise angepasst. Im Besonderen:

    • Gemeinsamer Geh- und Radweg (Z 240 StVO)
    • Gehweg, Radfahrer frei (Z 239 StVO + ZZ 1022-10)
    • nicht benutzungspflichtige Radwege auf Gehwegen.

Davon können Wege ausgenommen werden, die nicht an Straßen entlangführen.

  1. Sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen

Die Stadt Kassel plant entlang von Hauptverkehrsstraßen in ihrer Baulast pro Jahr mindestens 1,5 km neue Radverkehrsanlagen in beiden Fahrtrichtungen. Die Planungen werden in der Folge so schnell wie möglich umgesetzt. Dabei werden zwei Knotenpunkte möglichst lückenlos miteinander verbunden. Die Radverkehrsanlagen sind mit kontinuierlicher Führungsform, vorzugsweise auf Fahrbahnniveau und nicht zu Lasten der Flächen von Fußgängern oder des ÖPNV, anzulegen. Sie müssen in der Regel durch ein bauliches Element von der Fahrbahn so abgetrennt werden, dass missbräuchliches Befahren, Halten und Parken von Kfz ausgeschlossen ist. Die Radverkehrsanlagen sind mit einem ebenen und dauerhaft gut befahrbaren Belag zu versehen, der sich durchgängig in einheitlicher Farbe von angrenzenden Flächen visuell absetzt.

  1. Nebenstraßen als komfortable durchgängige Routen

Die Stadt Kassel erstellt Planungen, um jährlich mindestens 5 km Nebenstraßen so umzugestalten, dass diese für den Radverkehr attraktiver werden. Die Planungen werden in der Folge so schnell wie möglich umgesetzt. Die Straßen sollen schnell und komfortabel befahrbar sein, möglichst zu durchgängigen Radrouten verbunden werden und öffentliche Einrichtungen, Geschäftsbereiche und Wohnquartiere miteinander verbinden. Die Straßen sollen folgende Anforderungen erfüllen:

    • Sie müssen einheitlich und gut erkennbar gestaltet sein.
  1. Attraktive und sichere Nebenstraßen im Umkreis von Schulen und Kindergärten

Die Stadt Kassel setzt im Umkreis von 500 m um Schulen und Kindergärten jährlich mindestens 8 Maßnahmen im Nebenstraßennetz um, damit dieses für alle Nutzer, insbesondere für Kinder, sicherer begehbar und mit dem Rad befahrbar wird. Maßnahmen sind u.a.:

    • Baulich angelegte Querungsanlagen für den Fuß- und Radverkehr
    • Bauliche Verkehrsberuhigungen
    • Gehwegaufpflasterungen
  1. Mehr Abstellanlagen für Fahrräder

Die Stadt Kassel errichtet mindestens 1.000 zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder in den kommenden drei Jahren. Die Abstellplätze sollen entsprechend der aktuellen Vorgaben der „Hinweise zum Fahrradparken“ der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) in der gültigen Fassung ausgeführt sein. Die Abstellplätze sind am Bedarf auszurichten (z.B. Geschäftsstraßen, ÖPNV-Haltestellen, Wohnquartiere) und dürfen nicht zu Lasten des Fußverkehrs angelegt werden. Je nach räumlicher Möglichkeit und Nutzergruppen sollen Abstellplätze überdacht und mit Ladestationen sowie Druckluftstationen ausgestattet werden

  1. Kampagnen zur besseren Akzeptanz des Radverkehrs

Die Stadt Kassel soll jährlich professionelle Kampagnen durchführen, um die Stadtbevölkerung für das Thema Radverkehr zu sensibilisieren und dessen Akzeptanz zu stärken. Themen sollen u.a. sein:

    • Gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr
    • Rechte und Pflichten von Radfahrern und Autofahrern
    • Regelungen für Kinder und Begleitpersonen
    • Vorteile des Radfahrens

Die erste Kampagne startet innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bürgerbegehrens.

Begründung:

Fast 22.000 Personen haben die Forderungen der Initiative Radentscheid Kassel unterzeichnet und damit zum Ausdruck gebracht, dass Sie die Forderungen des Bürgerbegehrens unterstützen und im Falle einer Ablehnung durch die Stadtverordnetenversammlung einen Bürgerentscheid zu den Vorschlägen der Initiative wünschen. Allerdings enthält das Bürgerbegehren zum Radentscheid Passagen, die von der Stadt Kassel als rechtlich unzulässig eingestuft werden. Dieser Antrag will dem Anliegen des Radentscheids einen alternativen Weg über ein Ratsbegehren zum beabsichtigten Bürgerentscheid bahnen. Dabei werden die rechtlich strittigen Punkte aus dem Ursprungstext des Begehrens gestrichen. Außerdem werden die Ziele 3 und 7 mengenmäßig angepasst, um die abweichenden Kostenschätzungen des Magistrats zu berücksichtigen. So wird die Menge der Abstellplätze von einer jährlichen Zubaumenge auf einen absoluten Wert festgelegt, der mit den geschätzten Kosten des Magistrats als realisierbar erscheint. Ebenso wird das Ziel des Radwegeausbaus an Hauptstraßen von 3 km auf 1 km angepasst, um eine Realisierung im geschätzten Kostenrahmen zu ermöglichen. Außerdem wird in den Zielformulierungen auf die Schaffung der Planung Bezug genommen. Der tatsächliche Realisierungszeitpunkt soll dann so schnell wie möglich sein. Er kann dann aber abhängig von möglichen juristischen Verfahren im Anschluss an die Planung variieren.

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Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten (Pirat) stellt ihren Antrag vor. Bei der Klausurtagung der SPD sei laut Berichterstattung der HNA grade erst beschlossen worden, dass 250.000 € mehr für den Radverkehr bereitgestellt werden sollten, dann sei man bei 750.000 € und immer noch sehr weit weg von den veranschlagten 6 Millionen aus dem Radentscheid. Man wolle mit dem Antrag die Intention der Initiatoren weiterführen tatsächlich einen Bürgerentscheid über das Thema durchzuführen. Man habe versucht die vom Rechtsamt kritisierten Punkte auszuräumen und das Ganze in einen Finanzierungsrahmen zu bringen, der mit 6 Millionen auskommt. Wichtig seien wirklich verbindliche und konkrete Ziele, die fehlten in der Magistratsvorlage. Die Umsetzung sei ein großer Schritt, es wäre gut die Bürger:innen entscheiden zu lassen.

Die Fraktion B90/Grüne hätte erwartet, dass der Antrag auf die nächste Sitzung zur gemeinsamen Behandlung mit der Magistratsvorlage verschoben würde, denn im Moment könne ja nur spekuliert werden, was in der Magistratsvorlage stehen werde. Man arbeite hart daran, die unterschiedlichen Zuständigkeiten (behördlich) und die finanziellen Möglichkeiten der Stadt zu klären, als auch die Ziele zu bestimmen. Man plädiert darauf den Antrag zu schieben und ihn gemeinsam mit der Magistratsvorlage zu behandeln, andernfalls werde man den Antrag ablehnen.
Zu bedenken sei auch, dass die Stadtverordneten die Hoheit über den Haushalt hätten und man sich erst mal die Vorschläge anschauen sollte.

Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe sich ein Stück weit positioniert bezüglich der Menge an Personal und finanziellen Mitteln. Man sei sich an einigen Punkten einig, über andere müsse noch weiter verhandeln. Deshalb müsse man an dieser Stelle jetzt ablehnen. Die SPD könne sich eine langsame Steigerung der Investitionen vorstellen, ist sich aber sicher, dass damit viel für die Sicherheit getan werden könne. Man müsse bei Investitionen immer bedenken, ob man die angedachten Maßnahmen auch personell umsetzen könne.

Die Kasseler Linke stimmt den Ausführungen und den Zielen des Antrags zu, allerdings behielten sich die Initiatoren des Radentscheids ja noch rechtliche Schritte vor. Da könnte dieser Antrag unter Umständen kontraproduktiv wirken, deshalb enthalte man sich.

Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten (Pirat) erläutert Richtung Rot/Grün, dass ein Schieben auf die nächste Sitzung ohnehin bedeute, dass man den Weg nicht gehen wolle, denn dann werde die Koalition für den abgestimmten Kompromiss, also für die Magistratsvorlage stimmen und nicht für ein Vertreterbegehren. Der vorliegende Antrag schlage einen grundsätzlich anderen Weg vor. Entweder man gehe den von Rot/Grün favorisierten Weg der kleinen Schritte, bei dem man dann vielleicht in 3 Jahren höhere Mittel zur Verfügung habe, oder die Stadtgesellschaft könne entscheiden, ob sie einen schnellen großen Schritt (wie beim ursprünglich angedachten Radentscheid) gehen wolle. Er verdeutlicht noch mal anhand eines Beispiels, dass man bei 500.000 € gerade mal 300 m Radweg an Hauptverkehrsstraßen schaffen könne, bei 7 oder 800.000 € sind es dann vielleicht 100 m mehr, über den Bewerbungsprozess um Fördermittel schiebe sich die Verbesserung der Situation mindestens noch mal 1 Jahr nach hinten.

Die Grünen betonen, es ginge nicht um langsam, sondern um sorgfältig. Es sei jetzt völlig falsch schnelle Entscheidungen zu fordern, bei den Beträgen, um die es gehe. Man werde die Vorlage in Ruhe überarbeiten und dann hier vorlegen – Sorgfalt vor Schnelligkeit.

Die Kasseler Linke stimmt den Grünen zwar weitgehend zu, kritisiert aber, dass die Arbeitsgruppe Radverkehr keine besonders hohe Priorität in der Koalition habe. Sie habe sich erst einmal getroffen. Man dürfe den Prozess nicht künstlich verlängern.

Das weist die SPD-Fraktion entschieden zurück, alle arbeiteten ehrenamtlich. Erneut wird auf die Haushaltshoheit verwiesen, man könne dort schon deutliche Zeichen setzen. Man verstünde zwar, dass man das Bedürfnis habe verbindliche Maßnahmen festzulegen und zu beziffern, dies sei aber nur bedingt möglich, da auch andere, zB Hessen mobil beteiligt seien. Wichtig sei es Geld und Personal in Einklang zu bringen und da sei man auf gutem Wege.

Zustimmung: AfD, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne
Enthaltung: Kasseler Linke

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3. Durchführung der Deutschen Leichtathletik Meisterschaften 2021 in Kassel

Vorlage des Magistrats – 101.18.1309 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadt Kassel bewirbt sich als Austragungsort für die Deutschen Leichtathletik Meisterschaften (DLM) im Jahr 2021, um diese im Kasseler Auestadion durchzuführen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

Die Kasseler Linke fragt nach Erfahrungen aus dem Jahre 2011 und 16 und ob es neben dem Imagegewinn auch finanziell positive Auswirkungen gegeben habe.

Der Oberbürgermeister erläutert, die Veranstaltung sei über den Imagegewinn hinaus positiv zu bewerten. Die finanzielle Beteiligung hielte sich im Rahmen (5stellig), es werde sicher auch wieder eine Zuwendung aus Landesmitteln geben.

Zustimmung: einstimmig

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4. Zweckgebundene Mehrerträge und entsprechende Mehraufwendungen bzw. Mehreinzahlungen und entsprechende Mehrauszahlungen gemäß § 19 GemHVO für das Jahr 2019; – Kenntnisnahme Liste Z1 / 2019 –

Vorlage des Magistrats – 101.18.1326 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den in der rückseitigen Liste Z1/2019 enthaltenen zweckgebundenen Mehrerträgen/-einzahlungen und Mehraufwendungen/-auszahlungen gemäß § 19 GemHVO im Ergebnishaushalt in Höhe von 57.250,00 € im Finanzhaushalt in Höhe von 27.772,00 € Kenntnis.“ 

Der OB beantwortet die Fragen. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

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5. Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH), Anteilskauf Casalis Ambulantes Orthopädisches Reha-Zentrum Kassel GmbH und Verschmelzung mit dem Reha-Zentrum im Klinikum Kassel GmbH

Vorlage des Magistrats – 101.18.1332 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadt Kassel gibt als Gesellschafterin der Gesundheit Nordhessen Holding AG nachfolgende Erklärung ab: Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen vom 12. Juni 2019 11 von 20 1. Die Stadt Kassel stimmt dem Kauf des 20%igen Anteils, der von der Vitos Orthopädische Klinik Kassel gGmbH an der Casalis Ambulantes Orthopädisches Reha-Zentrum Kassel GmbH gehalten wird, zum Kaufpreis in Höhe von 60.000 Euro durch die GNH zu. 2. Die Stadt Kassel stimmt der Verschmelzung der Casalis Ambulantes Orthopädisches Reha-Zentrum Kassel GmbH mit der Reha-Zentrum im Klinikum Kassel GmbH zu.“ 

Zustimmung: einstimmig

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6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2019; – Liste S2 / 2019 –

Vorlage des Magistrats – 101.18.1333 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste S2/2019 enthaltene überplanmäßige Aufwendung gemäß § 100 Abs. 1 HGO im Ergebnishaushalt in Höhe von 78.800,00 €“. 

Die Bürgermeisterin beantwortet die Fragen der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten. Die Verträge seien letztes Jahr ausgelaufen, man habe sie aber um 1 Jahr verlängert und werte jetzt in Ruhe aus. Die Förderung vom deutschen Hilfswerk laufe in manchen Quartieren aus. Die Stadt springe aber ein, weil das Konzept für alte Menschen in den Quartieren gut sei. Das ein oder andere werde noch verändert.

Der Seniorenbeirat fragt nach ob auch die 1889 ähnliche Angebote biete wie Piano  (GWG, nicht in allen Stadtteilen verfügbar). Die Bürgermeisterin erwidert, dass das angedacht sei und begrüßt würde.

Zustimmung: einstimmig

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7. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“ vom 23. November 1992 in der Fassung der Vierten Änderung vom 12. März 2018 (Fünfte Änderung)

Vorlage des Magistrats – 101.18.1340 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“ vom 23.November 1992 in der Fassung der Vierten Änderung vom 12. März 2018 (Fünfte Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“ 

Zustimmung: einstimmig

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8. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2019; – Liste S3 / 2019 –
Vorlage des Magistrats – 101.18.1347 –
  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste S3/2019 enthaltenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO im Ergebnishaushalt in Höhe von 480.000,00 € im Finanzhaushalt in Höhe von 120.000,00 €“. 

Die SPD-Fraktion merkt an, dass man in den letzten 2 Jahren Gelder für 500 KiTaplätze in den Haushalt eingestellt habe. Sie dankt der Dezernentin, dass sie gemeinsam mit dem Kämmerei für die Eltern und Kinder eine kurzfristige Lösung gefunden habe. In der Zukunft werde man regelmäßige Berichte beantragen um über die Entwicklung der anderen 30 Projekte informiert zu sein. Zudem regt sie an, die Abstimmungsgespräche zwischen Jugendamt und KiTas nach vorne zu verlegen, damit im Ausschuss vor der Sommerpause berichtet werden könne und man bezüglich der Planung reagieren könne. Ein anderer Redner ergänzt, dass die Darstellung in den Medien deutlich verbesserungswürdig sei. Bei den Containern handele es sich um vollwertige Fläche. Er regt an, statt Container von temporären Bauten zu sprechen.

Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten begrüßt den Vorschlag die Abstimmungsgespräche vorzuziehen. Der Redner geht davon aus, dass das Problem der mangelnden Plätze die Stadt noch länger begleiten wird und fragt, ob auch die Option geprüft worden sei die Container zu kaufen und über welche Mietdauer die Verträge jetzt laufen.

Die Dezernentin entgegnet, dass mit den temporären Bauten kurzfristig 300 Plätze geschaffen werden könnten. Parallel werde weiter gebaut und geplant. Diese Projekte hätten Fertigstellungstermine zwischen 2020  und 2022. Man habe also nur eine kurzfristige Lücke. Das Ankaufen der temporären Ersatzbauten sei geprüft worden, sei aber sowohl unflexibler als auch teurer.

Zustimmung: einstimmig

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Vorsitzender Zeidler ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Beratung auf.

 21. Aufwandsentschädigung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, B90/Grüne und des Stadtverordneten Ernst – 101.18.1352 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätige entsprechend der nachfolgenden Auflistung anzupassen und das Stadtrechtsverfahren für die Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung einzuleiten. Die geänderte Entschädigungssatzung soll ab Januar 2020 in Kraft treten. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 zu veranschlagen. Die Aufwandsentschädigung beträgt ab Januar 2020 für ehrenamtliche Tätige als in Euro 

    • Stadtverordnete monatlich 475,00 
    • Stadtverordnetenvorsteher/in monatlich 875,00 
    • Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher/in monatlich 575,00 
    • Vorsitzende der Ausschüsse monatlich 575,00 
    • Fraktionsvorsitzende monatlich 775,00 
    • Ehrenamtliche Stadträte monatlich 625,00 Vorsitzende der Ortsbeiräte monatlich 200,00 
    • Mitglieder Ortbeiräte mit Ausnahme des Ortsvorstehers je Sitzung 35,00 
    • Schriftführung Ortsbeiräte pro Niederschriften je Sitzung 120,00 
    • Schriftführung gleichzeitig auch Mitglied im Ortsbeirat pro Sitzungsniederschrift je Sitzung 85,00 
    • Vorsitzende Ausländer-, Senioren-, Behindertenbeirat, pp. gemäß § 3 Absatz 6 der Entschädigungssatzung je Sitzung 50,00 
    • Mitglieder mit Ausnahme der Vorsitzenden Ausländer-, Senioren-, Behindertenbeirat, pp. gemäß § 3 Absatz 5 der Entschädigungssatzung je Sitzung 35,00
    • Patientenfürsprecher/innen für Kliniken mit insgesamt bis zu 500 Betten monatlich 80,00 
    • Patientenfürsprecher/innen für Kliniken mit insgesamt über 500 Betten monatlich 155,00

Die SPD-Fraktion begründet den Antrag. Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen in den städtischen Gremien sei seit der Euroumstellung nicht mehr geändert worden. Damals sei nur aufgerundet worden. Die letzte wirkliche Erhöhung habe es 1988 gegeben. Neben dem zeitlichen Druck nehme auch der öffentliche zu, die Erhöhung solle motivierend wirken auch weiterhin ein Ehrenamt zu bekleiden und die Wertschätzung der Tätigkeit ausdrücken.

Die CDU-Fraktion ergänzt das Zahlenwerk. Während die Entschädigung seit 1988 nicht mehr angehoben worden sei, sei der Preissteigerungsindex gestiegen. Im Vergleich zu anderen Kreisfreien Städten läge die Entschädigung in Kassel laut Bund der Steuerzahler 2009 am geringsten: pro Mandatsträger 11.171€ / 4,10 € pro Einwohner der Stadt. Vor zehn Jahren habe Darmstadt schon pro Einwohner bei 6,40€ gelegen/12.547.- € pro Mandatsträger, FFM: 5,97€ pro Einwohner/ 42.363 € pro Mandatsträger, Offenbach: 8,13€ 13.498 € pro Mandatsträger und Wiesbaden 7,88€/ 26.744€ pro Mandatsträger.
Nach Erhöhungen in den letzten 10 Jahren in anderen Städten sei der Abstand noch größer. FFM habe um 8,8%, Offenbach gar um 17,3 % erhöht, zudem betrage die kumulierte Inflationsrate ca. 11%. Um diese aufzufangen, müsse die Aufwandsentschädigung angehoben werden, eine regelmäßige Anpassung an die Preissteigerungsrate sollte vorgenommen werden. Dies sei transparent und von außen nachvollziehbar.

Die Fraktion der Kasseler Linke merkt an, dass Offenbach als positives Beispiel nicht tauge. Offenbach gehöre zu den ärmsten Städten in D, habe das Tafelsilber (Klinikum) verkauft, die Gewerbesteuer sei deutlich erhöht worden. Es gebe Gründe für und gegen eine Erhöhung, man selbst würde eine Lösung bevorzugen, bei der auch die Sockelbeträge der Fraktionen angeglichen würden. Stören würde aber vor allem, dass man keine Systematik bei der Erhöhung der Beiträge feststellen könne. Auch könne man die Eile nicht verstehen und warum man die Erhöhung nicht erst für die nächste Legislaturperiode einführen wolle.

Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten (Pirat) erklärt, man könne grundsätzlich zwar den Bedarf an einer Erhöhung nachvollziehen, dies gelte aber für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, zum Beispiel auch die Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer. Dies müsse generell neu geregelt werden. Auch die Sockelbeträge der Fraktion sollten angeglichen werden, die momentane Regelung sei schlecht begründet und ungerecht. Als Zeitpunkt für die Änderung, bevorzuge sie die nächste Legislaturperiode, man halte es für schwierig für sich selber die Entschädigung zu erhöhen.

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass die Sockelbeträge der Fraktion mit der Aufwandsentschädigung nichts zu tun hätten. Das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer gelte nicht als Aufwandsentschädigung.

Der Fraktion Bündnis 90/Grüne ist vor allem wichtig, dass bekannter würde, dass die Stadtverordneten lediglich eine Aufwandsentschädigung bekämen und nicht hauptamtlich mit Politik beschäftigt seien. Bekannte seien immer wieder darüber überrascht, für wie wenig Geld man sich diese Arbeit antue. Es gehe auch um Wertschätzung. Klar sei, dass man nicht alle 5 Jahre erneut erhöhen wolle. Es hätte den Fraktionen freigestanden an der Ausgestaltung der Satzung mitzuarbeiten. Die Erhöhung sei maßvoll. Man habe den Zeitpunkt jetzt gewählt, da der Magistrat im Moment den Haushalt vorbereite. Eine Erhöhung erst für die nächste Stadtverordnetenversammlung könne man aus rechtlichen Gründen nicht beschließen.

Die AfD-Fraktion kündigt an den Antrag abzulehnen. Er setze ein falsches Signal in Zeiten, in denen ansonsten nur Steuern erhöht würden und man über Abgaben, wie die CO² Steuer nachdenke.

Der Seniorenbeirat moniert, dass bei den Ortsbeiräten die Schriftführung extra honoriert wurde, beim Seniorenbeirat aber nicht.

Der Ausschussvorsitzende stellt klar, dass die Beiräte eine:n Geschäftsführer:in hätten, der die Schriftführung machen sollte.

Der Behindertenbeirat hätte gerne eine etwas höhere Entschädigung für alle Mitglieder des Vorstands, nicht nur den Vorsitzenden, zumindest etwas mehr als die normalen Mitglieder des Beirats. Man habe große Schwierigkeiten Menschen zu finden, die das Amt übernehmen, da es sehr viel Arbeit bedeute.

Die SPD-Fraktion kontert bezüglich der CO² Steuer, dass diese nicht auf kommunaler Ebene beschlossen würde. Es habe zudem durchaus einige Beschlüsse gegeben, mit denen die Menschen in der Stadt deutlich entlastet würden, beispielsweise bei den Betreuungsgebühren für die Kitas und Horte oder der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Das Bild der Stadtverordneten, die das Volk nur schröpften und sich die eigenen Taschen voll machten sei unangebracht.
Zur Transparenz: man habe sich an dem von der CDU vorgestellten Preisindex orientiert und sei so ungefähr auf 30 % gekommen. Lediglich bei den 23 Ortsvorstehern sei man davon abgewichen. Deren Arbeit sei bisher unterproportional entschädigt worden, sodass bisweilen nicht einmal die Fahrtkosten gedeckt gewesen seien. Es gehe hier um die Stärkung der Ehrenamtlichkeit der Mandatsträger und nicht um die Stärkung der hauptamtlichen Mitarbeiter der Fraktionen und das sei im Ältestenrat auch klar kommuniziert worden. Zum Behindertenbeirat: Regelungen für Stellvertreter wolle man nicht angehen.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne
Ablehnung: AfD, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten

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9. Grundsteuerreform

Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten – 101.18.1239 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich bei Landes- und Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die geplante Reform der Grundsteuer sowohl für die Stadt Kassel aufkommensneutral ausgestaltet wird als auch für die städtischen Grundstückseigentümer nicht zu Mehrbelastungen führt. 

Die Fraktion FDP Freie Wähler und Piraten erklärt, dass man die Stadt bitten wolle, sich für eine aufkommensneutrale Regelung der Grundsteuer einzusetzen, sodass es nicht zu einer Mehrbelastung der Kasseler Bürger:innen käme.

Der Oberbürgermeister erwidert, man habe durch die Blockade der Bayern ein viel größeres Problem mit der Grundsteuer. Da das Bundesverfassungsgericht 2018 ein Urteil erlassen hätte, welches besagt dass das bisherige Bewertungsgesetz verfassungswidrig sei, und die Einheitsbewertung bis zum 31.12.2019 geändert werden müsse, könnten, sollte es zu keinem Kompromiss kommen,  ab 1.1.2020 die Kommunen keine Grundsteuer mehr erheben. Für Kassel würde das Mindereinnahmen von ca. 37.000.000 € bedeuten. […] Das sei eine existenzgefährdende Situation.

Die SPD-Fraktion erklärt, noch gäbe es nichts über das man diskutieren könne, es gäbe noch kein formales Verfahren, deshalb könne man dem Antrag nicht zustimmen, er sei überflüssig.

Die Fraktion B90/Grüne erklärt, dass der Antrag in der gestellten Form etwas Unmögliches verlange. Zum einen solle der Gesamtbetrag aufkommensneutral sein, zum anderen solle niemand mehr belastet werden. Das hieße, es dürfte sich bei der Neuberechnung gar nichts ändern. Man könne entweder aufkommensneutral erheben oder niemanden mehr belasten, beides gemeinsam ginge aus logischen Gründen schon nicht.

Zustimmung: FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke
Enthaltung: AfD

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10. Absicherung documenta Institut

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1243 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt in Kooperation mit der documenta GmbH, der Universität sowie der Kunsthochschule Kassel ein klares, inhaltliches Konzept für das documenta Institut zu erstellen. Dieses sowie ein dafür geeigneter Standort soll den Gremien zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst auf dieser Grundlage wird ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben, in dem Baukosten transparent und verbindlich aufgeschlüsselt werden. 

Die Fraktion der Kasseler Linke stellt den Antrag, der schon einige Zeit (seit Februar) im Geschäftsgang ist, vor. Mittlerweile habe sich einiges konkretisiert. Das Nachdenken über den Standort Karlsplatz begrüße man. Man sehe den Standort, die konzeptionellen Fragen und die Ausgestaltung des Instituts als Paket. Zwar kenne der Redner nicht ganz den aktuellen Stand, aber man halte dennoch an dem Antrag, den man Anfang des Jahres eingebracht habe, fest.

Die Kulturdezernentin merkt an, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handele und sie gerne noch einmal den grundsätzlichen Ablauf erläutere. Es gebe ein schwebendes Konzept zur inhaltlichen Grundausrichtung, der Raum und Funktionsverteilung, welches in Zusammenarbeit mit dem Land, der Stadt, der Universität inklusive Kunsthochschule, dem Archiv und der documenta gGmbH in Abstimmung mit dem Bund erarbeitet worden sei und damit den Rahmen für die Mittelzusagen bilde. Nichtsdestotrotz gebe es weitere inhaltliche Klärung, Schwerpunktsetzung und Konkretisierung im Verlauf des Projekts unter Einbeziehung der Tenure Track Professuren,Ich die bereits ausgeschrieben seien. Im Kulturausschuss werde weiter regelmäßig berichtet.
Im Moment werde die Gründung vorbereitet, einschließlich der Festlegung auf eine Rechtsform des Institutes und der entsprechenden Kooperationen mit den maßgeblichen Institutionen Universität (einschließlich Kunstuni) und der documenta gGmbH (einschließlich Archiv) als (zwei)Säulen von Wissenschaft und Forschung mit materieller Substanz (Archiv). In die Standortfrage sei noch einmal Bewegung gekommen.
Die Forderung aus dem Antrag trage der Mehrstufigkeit des Projekts nicht Rechnung.

Die SPD-Fraktion sieht den Antrag als überholt an und bittet ihn zurückzunehmen, anderfalls müsse man ihn ablehnen.

Zustimmung: CDU, Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, B90/Grüne
Enthaltung: AfD, FDP+FW+Piraten

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11. Grabplatten für Bombenopfer

Anfrage der CDU-Fraktion – 101.18.1275 –

Wir fragen den Magistrat: 

1. Wie viele Grabplatten mit den Namen der Bombenopfer aus den Jahren 1939 bis 1945 auf dem Friedhof Bettenhausen müssten gereinigt und ggf. ausgebessert werden, damit sie wieder lesbar sind? 

Der Stadtbaurat antwortet, dass die Platten dringend gereinigt werden müssten um wieder lesbar zu sein. Zuständig sei die Friedhofsverwaltung. Es seien 44 Platten vorhanden

2. Wer ist für die Pflege dieser Gedenkstätte für die Bombenopfer des II. Weltkrieges zuständig? 

Die Friedhofsverwaltung sei zuständig. Umgestaltungsmaßnahmen seien mit dem Bund deutscher Kriegsgräberfürsorge abzusprechen. Die finanziellen Aufwendungen würden auf Antrag vom RP Kassel übernommen.

3. Wie kann der Magistrat darauf hinwirken, dass die Erinnerung an die Bombenopfer auf dem Friedhof Bettenhausen auf Dauer in würdiger Form erhalten bleibt? 

Man befände sich in gutem Austausch mit der Friedhofsverwaltung. Die Friedhofsverwaltung nehme im Abstand von einigen Jahren die Reinigung vor. Aufgrund des Sandsteinmaterials müsse man sehr vorsichtig vorgehen, ein Reinigen mit dem Hochdruck Reiniger käme nicht infrage. Die liegenden Platten würden schnell erneut verschmutzt. Im Sommer 2020 veranstalte der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge ein internationales Jugendcamp, ein Teil derer Arbeit bestünde im Reinigen der Platten. Es seien mittlerweile einige Platten reinigungsbedürftig, die Friedhofsverwaltung habe dies dem RP mitgeteilt und stelle auch regelmäßig Anträge auf Finanzmittel. Im den letzten Jahren seien die Platten auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Rothendittmold gereinigt worden, weiteres werde geplant. Es gäbe zum einen für die Reinigungen bestimmten Zyklen, zum anderen Sonderaktionen der Kriegsgräberfürsorge.


12. Verweigerung Eingangsbestätigung beim Jobcenter

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1283 –

1. Frage: Seit wann werden im Jobcenter keine Eingangsbestätigungen bei abgegebenen Unterlagen ausgestellt?

Antwort des Jobcenters Stadt Kassel:
Gemäß Weisung 201806011 vom 20.06.2018 – Eingangsbestätigungen im Bereich SGB Il, gültig 20.06.2018 bis 19.06.2023 werden auf ausdrücklichen Wunsch unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes im Jobcenter Stadt Kassel Eingangsbestätigungen ausgegeben.

2. Frage: Ist dies für alle Abteilungen der Fall?

Antwort des Jobcenters Stadt Kassel:
Eine generelle Beantwortung ist nicht, möglich. Das Verfahren im Team 481 (Eingangszone) wie* unter Pkt. 1 beschrieben erfolgt gemäß gültiger Weisung.
Konkretes Verfahren 481:
Es erfolgt keine offensive Ausgabe der Eingangsbestätigungen, d.h. grundsätzlich erfolgt eine Ausgabe von Eingangsbestätigungen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin bzw. des Kunden. Dies kann nur mit gültigem Ausweisdokument des Kunden/der Kundin erfolgen. Kundinnen und Kunden werden bei Abgabe von Unterlagen auf die Nutzung des neu geschaffenen Self-Service hingewiesen. Dieser Self-Service umfasst zwei Briefkästen im Empfangsbereich, die mehrfach täglich durch die Poststelle des Gebäudes geleert und mit Eingangsstempel versehen werden. Dazu kommen zwei Kundenkopierer und zwei Schreibarbeitsplätze mit diversen Vordrucken. Die teils langen Wartezeiten in den bisherigen Liegenschaften wurden dadurch in erheblichen Maße reduziert. Dieser neue Service wird von vielen Kundinnen und Kunden des Jobcenters bei Vorsprachen zur Abgabe von Unterlagen aktiv genutzt und geschätzt, da sich der Aufenthalt im Jobcenter damit zeitlich deutlich reduziert. Bei fristwahrenden Schreiben, bei denen Kundinnen und Kunden explizit auf eine Eingangsbestätigung bestehen, erhalten Kundinnen und Kunden am Empfang des Jobcenters auf ausdrücklichen Wunsch eine Eingangsbestätigung in Form eines Eingangstempels auf einer Doppelkopie der abzugebenden Unterlage (selbst erstellt am Kundenkopierer) oder bei Mehrfachabgaben mittels eines Ausdrucks des erstellten Eingangsvermerks im Fachverfahren VerBIS.
Dieses Verfahren ist jedoch nur bei Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich, da eine personenspezifische Erfassung dieser Daten erfolgt. Durch dieses Verfahren wird dem individuellen Verlangen einer Eingangsbestätigung ebenso Rechnung getragen wie der Steigerung der Kundenzufriedenheit mittels Senkung der Wartezeiten. Die kurzen Wartezeiten wirken sich positiv auf die verfügbare Zeit individueller Beratungen von Kundinnen und Kunden aus. Der Erteilung von Eingangsbestätigungen im Einzelfall wird Rechnung getragen.

3. Frage: Welche Nachweise zur Abgabe von Unterlagen werden akzeptiert?

Antwort des Jobcenters Stadt Kassel:
Es werden Eingangsstempel als Nachweis des Eingangs auf erstellte Kopien der einzureichenden Unterlagen akzeptiert. Bei Mehrfachabgaben erfolgt auf ausdrückliche Nachfrage unter Vorlage eines Ausweisdokumentes die Ausgabe der systembedingten Empfangsprotokollierung (siehe Pkt. 2).

4. Frage: Warum wird die Ausstellung verweigert?

Antwort des Jobcenters Stadt Kassel:
Eine generelle Verweigerung der Ausstellung ist ebenso wie die generelle Verpflichtung zur Ausstellung von Eingangsbestätigungen gemäß Weisung 201806011 vom 20.06.2018 nicht angezeigt (siehe Anlage)

5. Frage: Wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass Eingangsbestätigungen ausgestellt werden?

Antwort des Jobcenters Stadt Kassel:
Eingangsbestätigungen zählen zu den Angelegenheiten der laufenden Verwaltung des Jobcenters Stadt Kassel. Diese Angelegenheiten unterliegen dem Regelungsvorbehalt der Geschäftsführung des Jobcenters. In der Trägerversammlung wurde der Sachverhalt aufgrund seiner Aktualität durch die Vorsitzende der Trägerversammlung eingebracht und darauf hingewiesen, die interne Regelung zu Eingangsbestätigungen nochmals zu prüfen.

6. Frage: Wie viele Sanktionen wurden im Jahr 2018 aufgrund vermeintlich zu spät oder nicht eingereichter Unterlagen ausgestellt?

Antwort des Jobcenters Stadt Kassel:
Aufgrund des verspäteten oder nicht erfolgten Einreichens von Unterlägen kann grundsätzlich keine Sanktion ausgesprochen werden.

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13. Vorstellung Konzept documenta Institut

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1286 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Vor der Sommerpause wird in einer der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses sowie des Finanzausschusses das Konzept für das documenta Institut vorgestellt. Dabei soll auch über die Kooperation mit der documenta GmbH, der Universität, der Kunsthochschule Kassel sowie weiteren Akteuren berichtet werden.  

Die Fraktion Kasseler Linke zieht den Antrag zurück.

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14. Leistungsfähigkeit und Wirtschaftliche Situation der Netcom Kassel

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1305 –

Wir fragen den Magistrat: 

1. Wie hat sich die Zahl der Kundenanschlüsse in den letzten Jahren entwickelt?

Die Zahl der Kunden sei konstant bei 50.000 geblieben und setze sich aus Kundenanschlüssen von eigenen und von anderen Telekommunikationsanbietern zusammen, die die Netkom betreue.

2. Wie hat sich die Zahl der durch die Netcom mit schnellen Breitbandanschlüssen versorgten Gebäude in den letzten 5 Jahren entwickelt? 

Die Netkom rechne mit Kunden und nicht mit Gebäuden.

3. Welche Teilziele hat der flächendeckende Breitbandausbau und wie ist deren Umsetzungsgrad? 

2017 sei unter der Prämisse der Übernahme der Bestandskunden der Telekom die Innenstadt verstärkt mit Glasfaser ausgestattet worden (Ungefähr 1300 Gebäude). Ende 2018 sei aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit der Flächenausbau gestoppt worden. Damit möglichst viele Anbieter die Kabel nutzen könnten setze man auf Open Access. In den Gewerbegebieten Langes Feld und in Waldau sei Glasfaser bereits vorhanden, Lilienthalstraße und Leipziger Straße würden gerade erschlossen. In Neubaugebieten werde Glasfaser gleich mit verlegt. Es gebe eine Initiative Glasfaser für Kassel (NSG und Stadt Kassel) um die Beeinträchtigung bei der Verlegung von Glasfaser für Anwohner und den Verkehr zu minimieren. Der Ausbau im Landkreis über Breitband Nordhessen sei zu 80 % erfolgt, diese Leitungen nutze die Netkom, die Fertigstellung der übrigen 20 % sollten im nächsten Jahr erfolgen. Die Netkom sei für die Technik (Infrastruktur) und den Vertrieb zuständig.

4. Warum bekommt die Netcom seit Jahren keine Versorgung der Fraktionen mit 50 MB im Kasseler Rathaus hin? 

Das Rathaus sei auf der letzten Meile mit einer Kupferleitung an das Kommunikationsnetz angeschlossen. Die aktuelle Bandbreite von 16 MBit/s könne nur durch die Bestellung einer Teilnehmeranschlussleitung erhöht werden, dies habe die Telekom abgelehnt, trotz einer angezeigten Verfügbarkeit von 100MBit/s. Begründung: Die Vielzahl der Anschlüsse in dem Gebäude würden sich gegenseitig technisch negativ beeinflussen. Für die Netkom sei hier nur eine telekombasierte adsl Versorgung möglich.

5. Wie hat sich die Zahl der Neukund*innen in den letzten 5 Jahren entwickelt? 

Dies sei eine wettbewerbsrelevante Informationen, die nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden könne. (eher im Aufsichtsrat)

6. Wie viele Kund*innen hat die Netcom in den letzten 5 Jahren verloren? 

Dies sei eine wettbewerbsrelevante Informationen, die nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden könne.

7. Wie hat sich die Tarifanhebung auf das Preisniveau der Deutschen Telekom auf die Kund*innenzahl der Netcom ausgewirkt? 

Es seien keine Auswirkungen erkennbar.

8. Gibt es ein internes Controlling und Beschwerdemanagement um Fehler und nicht zufriedenstellende Leistungen für Kund*innen verbessern zu können? 

Das sei während der Umstrukturierung in den letzten Jahren eingerichtet worden, was auch dringend notwendig war.

9. Wie ist das erreichbar? 

Das Beschwerdemanagement sei über das Callcenter der Netkom.(Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr, samstags 10:00 bis 15:00 Uhr). Beim Callcenter habe es am 1. Mai einen Wechsel gegeben, da der alte Anbieter den Erwartungen nicht gerecht geworden sei.

10. Warum finden sich auf der Internetseite der im kommunalen Besitz befindlichen Netcom keine Informationen über ihre Geschäftsberichte und die Gremien? 

Die Information befänden sich auf der Internetseite der Gesellschaft (KVV Konzern und EAM)

11. Nach welchem Tarif werden die Beschäftigten der Netcom bezahlt? 

Die Mitarbeiter würden nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe vom Oktober 2000 in der derzeit gültigen Fassung 4/2018 bezahlt

12. Wie hoch ist die Personalfluktuation bei der Netcom? 

Unter 10% (Liegt unter dem Branchendurchschnitt)

13. Wie viele Kunden benötigt die Netcom, um einen kostendeckenden Betrieb zu erreichen? 

Dies sei eine wettbewerbsrelevante Informationen, die nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden könne, und werde im Aufsichtsrat besprochen.

Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten dankt der Fraktion der Kasseler Linken für die Anfrage, denn es handele sich hier um ein städtisches Unternehmen, bei dem der Service problematisch sei. Sowohl die Antwortzeiten als auch die Reaktionen seien bisweilen absolut unzuverlässig und unzureichend, deshalb sei es wichtig, dass das hier thematisiert werde. Eine Frage bliebe noch: im letzten Herbst habe es ja im Controlling einen Personalwechsel gegeben. Welche Änderung haben sich dadurch ergeben?

Der Oberbürgermeister antwortet, der Personalwechsel sei notwendig geworden um das Unternehmen neu zu strukturieren. Die Beschwerden über den Service der Netkom seien auch bei der Stadt und bei anderen Unternehmen angekommen. Der neue Geschäftsführer habe neue Strukturen angestoßen, der Prozess sei aber noch nicht abgeschlossen.

[…]Der Markt habe sich in den letzten 5 Jahren verändert, Damals habe sich die Telekom und die deutsche Glasfaser nicht für den ländlichen Raum interessiert, die Landkreise hätten Sorge gehabt als weißer Fleck übrig zu bleiben, deshalb habe man Breitband Nordhessen gegründet. Mittlerweile bauten sie dort aus. Mit der Geschwindigkeit der Entwicklung aus dem Telekommunikationsmarkt könnten öffentliche Unternehmen nicht mithalten […])

Man wolle sich jetzt auf Gebiete in der Stadt konzentrieren, die für andere Unternehmen nicht rentabel erscheinen, das sei eine Investition in die Zukunft, denn ohne schnelles Internet werde man dort irgendwann keine Schulen, Kitas usw. mehr betreiben können und auch keine Wohnung vermieten. Das Ziel sei eine flächendeckende Versorgung in Kassel mit Hochgeschwindigkeitsinternet.

Die Fraktion Kasseler Linke fragt nach, ob die Stadt Kassel in den nächsten Jahre ebenso wie der Landtag in Hessen einen Digitalausschuss einrichten wolle.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dazu könne er keine Auskunft geben das müssten die Stadtverordneten selber organisieren. Der Stadtverordnetenvorsteher ergänzt, man habe dies an anderer Stelle schon erläutert. Die Ausschüsse würden zu Beginn der Amtsperiode im Konsens unter den Fraktion eingerichtet, es sei unüblich während der Amtsperiode einen neuen Ausschuss einzuberufen.

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