Notizen aus der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, 5. September 2019 (Ohne Gewähr)
1. Anonyme bzw. verfahrensunabhängige Spurensicherung
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Mai 2019
Bericht des Magistrats- 101.18.1299-
Die Bürgermeisterin erklärt einleitend, dass es vor allem die Frauenbeauftragten waren, die die Netzwerke vorangetrieben haben und übergibt sodann auch das Wort an die Frauenbeauftragte. Diese weist auf ein, als Tischvorlage vorhandenes, Faltblatt und eine Broschüre hin.
Vorgehen zur Verfahrensunabhängigen Spurensicherung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie hier, in der Notaufnahme, nach einer Vergewaltigung Spuren sichern lassen können.
Situation entlasten:
Das Angebot zur sogenannten Verfahrensunabhängigen Spurensicherung ist für die Situation direkt nach einem Gewaltereignis gedacht. Häufig haben Frauen das Gefühl, nicht klar denken zu können und fühlen sich mit der Entscheidung, ob sie Anzeige bei der Polizei stellen sollen, überfordert. Um diesen Druck zu nehmen, bieten Ihnen die behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen im Klinikum Kassel die Möglichkeit, Spuren der Tat zu sichern.
Spuren sichern:
Es geht um Spuren, die sich am Körper finden lassen. Falls Sie noch dieselbe Kleidung wie beim Vorfall tragen, werde auch kleinere Kleidungsstücke wie Unterwäsche aufbewahrt (Sie erhalten Ersatzkleidung). Bei der Untersuchung kommt ein von Expertinnen und Experten für das Land Hessen entwickelter, einheitlicher Dokumentationsbogen zum Einsatz. Ihre Abstriche etc. werden gesichert und dann zeitnah vom Klinikum Kassel an das Institut für Rechtsmedizin Gießen zur Aufbewahrung geliefert. Dort werden die Spuren so gelagert, dass sie als Beweise in einem möglichen Verfahren nützlich bleiben.
Die garantierte Aufbewahrungsfrist für die materiellen Spuren ist zunächst auf ein Jahr festgelegt.
Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist entscheiden, doch noch Anzeige zu erstatten, können die Spuren herangezogen werden und eventuell zu einer Verurteilung des Täters oder der Täter beitragen. Der Dokumentationsbogen wird länger aufbewahrt und würde gegebenenfalls eben- falls bei einem Verfahren herangezogen.
Abwägen:
Wenn Sie Vorbehalte gegen eine Anzeige haben, ist das völlig in Ordnung. Vielleicht empfinden Sie Scham oder haben Angst, das Erlebte oft wiederholen zu müssen. Vielleicht denken Sie auch, dass Ihnen nicht geglaubt wird. Polizei und Staatsanwaltschaften bemühen sich aber darum, den Opfern unter- stützend zu begegnen. Wenn die Polizei früh von einer Vergewaltigung erfährt, kann sie ggf. zusätzlich Spuren am Tatort sichern, und so die Chancen erhöhen, dass ein Täter gefasst und verurteilt wird. Wägen Sie also ab, sobald Sie sich dazu in der Lage sehen, welches Vorgehen für Sie das Beste ist.
Rechtlicher Hintergrund:
Vergewaltigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt, das bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Straftat verfolgen müssen, wenn sie davon erfahren. Daher sind die Angebote zu Verfahrensunabhängiger Spurensicherung formal und organisatorisch ganz von diesen Institutionen getrennt. Sollten Sie sich erst später zu einer Anzeige entscheiden, können Sie Unterstützung bei örtlichen Beratungsstellen erhalten. Bitte weisen Sie in der Beratung darauf hin, dass gesicherte Spuren vorhanden sind. Natürlich können Sie sich auch beraten lassen, wenn Sie keine Anzeige erstattet haben und auch keine Spuren gesichert wurden.
In Beratungsstellen finden Sie Hilfe!
Beratungsstelle KASSELER H!LFE
Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V.
Wilhelmshöher Allee 101
34121 Kassel Tel. 0561-282070
Fax 0561-27664
info(at)kasseler-hilfe.de
Kontaktdaten zu weiteren Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite:
www.hilfe-nach-vergewaltigung-region-kassel.de
Letztes Jahr habe das Klinikum (Frauenheilkunde), die zentrale Notaufnahme, die Kasseler Hilfe, Stadt und Landkreis Kassel und die Rechtsmedizin Gießen eine Kooperationsvereinbarung für die verfahrensunabhängige Spurensicherung getroffen. Das Klinikum Kassel biete diese schon länger an (Frauenklinik/Notaufnahme), was allerdings nicht sonderlich bekannt sei.
Das Ziel sei es Frauen zu ermutigen sich behandeln zu lassen, ohne Angst, dass ein Verfahren über ihren Kopf hinweg eingeleitet wird (Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, das heißt, wenn der Sachverhalt der Polizei bekannt wird, muss ein Verfahren eröffnet werden). Die Spurensicherung sei verfahrensunabhängig/vertraulich, allerdings nicht anonym, da die Untersuchung über die Krankenkassenkarte als gynäkologische Untersuchung (ohne weitere Spezifikation) abgerechnet werde. Auf Initiative von Frauenbeauftragten und Frauennotruf habe man die Kooperation mit der Rechtsmedizin Gießen gesucht, zum einen wegen der rechtsmedizinischen Expertise, aber auch weil es dort zur Lagerung der Spuren eine Finanzierung durch das Land Hessen gebe.
Im November 2018 sei die Internetseite www.hilfe-nach-vergewaltigung-region-kassel.de online gegangen, dort finde man viele Anlaufstellen. Momentan würden sich noch Detailfragen zum Transport in der Klärung befinden (Dokumentation des Weges), dann sei eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit geplant, zum Beispiel mit einer Postkartenkampagne. Im Moment befänden sich die Spuren noch in Kassel.
Eine Pflegerin aus dem Klinikum berichtet, dass in der Notaufnahme Frauen, sobald sie äußern vergewaltigt worden zu sein, in einem separaten Raum gebracht würden und die zuständige Schwester benachrichtigt werde. Das Pflegepersonal suche das Gespräch, um schon einmal zu klären, was wann passiert ist, ob die Polizei oder andere schon informiert seien usw. Dann untersuche man die Frauen wie jeden anderen auch (Vitalwerte, Kreislauf, Blut und Urinabnahme usw.). Wichtig sei es, im Gespräch Vertrauen aufzubauen und den Frauen zu vermitteln, dass man ihnen glaubt. Gerade im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt dauere es länger bis die Patientin sich öffnen. Man versuche, möglichst lange alleine mit ihnen zu reden, Hilfestellung zu geben und Anlaufstellen zu nennen, da die Begleitpersonen unter Umständen auch der Täter sein können.
Eine Oberärztin aus dem Klinikum ergänzt, dass die Spurensicherung nach einem standardisierten Schema ablaufe. Es gebe dafür spezielle Boxen für die Spurensicherung, die immer durch 2 Personen, ein Assistenz- und ein Facharzt, durchgeführt werde. In dem Kit sei ein Fragebogen für eine detaillierte Anamnese, Beschreibung des Tathergangs enthalten, bei Einwilligung mache man ein Drogenscreening (um unwissentliche Zuführung von Drogen, zum Beispiel KO-Tropfen zu untersuchen), man beurteile den psychischen Status (ob akut Hilfe nötig ist). Dann folgt die gynäkologische Untersuchung mit Abstrich und Spurensicherung, Asservierung von Kleidung/Unterwäsche, manchmal auch Fingernägel und Haare und eine fotografische Dokumentation von Verletzungen. Die Patientinnen würden medizinisch versorgt und man bespreche das weitere Vorgehen (ob zum Beispiel spätere Blutuntersuchungen notwendig seien). Im Anschluss werde das Kit versiegelt und in einem Raum in der Ambulanz gelagert. Sollten die Fallzahlen steigen, würden dort Platzprobleme entstehen, deshalb begrüße man die Kooperation mit Gießen. Zudem freue man sich über deren rechtsmedizinische Expertise.
Die Kasseler Linke fragt nach, ob sie sich die Untersuchung unterscheidet, je nachdem ob eine Anzeige erstattet worden sei oder nicht. Zudem fragt sie nach, warum die Proben nur ein Jahr gelagert werden. In NRW lagere man sie 10 Jahre, denn gerade bei häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch könne es Jahre dauern, bis Anzeige erstattet wird. Zur 1. Frage entgegnet die Oberärztin, dass die Untersuchungen die gleichen seien. Bei erstattete Anzeige nehme die Polizei die gesicherten Spuren jedoch direkt mit. Die Frauenbeauftragte erklärt, das Ziel des Projekts sei es, den Druck aus der akuten Situation zu nehmen. Häufig würden Anzeigen nach ungefähr einer Woche erstattet und es spreche auch einiges für einen begrenzten Zeitraum, um mit dem Erlebten abschließen zu können. Die Zeit von einem Jahr sei zunächst pragmatisch gewählt, auch aufgrund der vorhandenen Lagerkapazitäten, man bliebe aber im Gespräch über die Lagerdauer. Frauen, die privat oder gar nicht versichert sind, müssen für die Untersuchung 150 € zahlen. Sie weist auf die Istanbul Konvention hin, man müsse die Angebote stärken. Die Frauennotrufe fordern eine Entschädigung für die Kliniken, da die Untersuchung ungefähr 1 Stunde dauert und von 2 Personen durchgeführt werde.
Die AfD-Fraktion fragt nach, wie viele Fälle, bzw. Anzeigen es im letzten Jahr in Kassel gegeben habe. Die Frauenbeauftragte erklärt, dass die Zahlen nicht getrennt erhoben würden. In ganz Nordhessen seien es laut polizeilicher Kriminalstatistik 117 gewesen. In Süd und Mittelhessen 96. Ungefähr 10 % haben dort erst später Anzeige erstattet.
2. Umsetzung des Arbeitsmarktbudgets 2019 – Projekt: Ö-Kost III
– Ökologische Stadt – Beschäftigung / Qualifizierung langzeitarbeitsloser Menschen – Biodiversität – Bürgerengagement
Vorlage des Magistrats – 101.18.1388 – (gleichzeitig im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen)
Die Bürgermeisterin erläutert, dass das hessische Sozialministerium bis 2011 immer wieder neue Programme im Kontext Arbeitsmarktförderung entwickelt habe, ab 2011 Stelle ist ein Budget für die kommunale Arbeitsmarktförderung der Kommunen zur Verfügung. Berechnet werde dieses über einen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Arbeitslosenquote. Kassel bekomme ca. 1.000.000 € im Jahr, dadurch seien neue kreative Ansätze möglich wie man Langzeitarbeitslose und andere besonders benachteiligte Menschen in Arbeit bringen könnte (SGB 2+ SGB 12). Dieses Jahr werde es 13 Maßnahmen geben, eine davon ist Ö-Kost. In diese Maßnahme flössen auch europäische Mittel, es brauche eine Co-Finanzierung durch die Stadt. In der Maßnahme ginge es um Arbeitsgelegenheiten in ökologischen Bereichen. Das Programm laufe gut, deshalb habe man es wieder ausgewählt.
Mit dem Sozialministerium würden jedes Jahr Zielvereinbarung verhandelt. Man fahre einen Tag nach Wiesbaden, stelle dort Projekte vor und verhandle über die Möglichkeiten einer Umsetzung. Bisher sei dies zwischen Stadt(Sozial)Verwaltung und Ministerium abgelaufen, dieses Jahr habe man auch Akteure und Bürger mit einbezogen, um die Bedarfe zu klären. 20 Personen hätten auch mit diskutiert beim 1. Kasseler Arbeitsmarktdialog. Eine Dokumentation gehe auch noch an die Fraktionen.
Über das Projekt Ö-Kost würden zum Beispiel Schulgärten unterstützt (Alexander Schmorell Schule, Schule am Wall, Georg August Zinn Schule, Georg Büchner Schule), der Forstfeld Garten (essbare Stadt), ein Kindergarten Bettenhausen, einer in Waldau, der Kinderbauernhof, die Grünfläche an der Freestylehalle bewirtschaftet, ebenso an der Wilden Warte, das Schulbiologiezentrum botanischer Garten, die upcycling Radwerkstatt der Caritas usw.
Es handele sich um interessante Arbeitsplätze in sozialpädagogischer Begleitung. Die Voraussetzung: Langzeitarbeitslosigkeit, Bezug von SGB 2 oder 12. Die Maßnahmen führten zu einer Qualifizierung und es gebe gerade im Landschaftsbau Erfolgsgeschichten .
Die CDU-Fraktion lobt die Zielsetzung der motivierenden Sinnhaftigkeit. Über die Erfolgserlebnisse wirke das Projekt nachhaltig. Sie fragt nach, ob es Möglichkeiten gebe sich für weitere Projekte zu bewerben, zum Beispiel wenn man einen Schulgarten einrichten möchte. Die Bürgermeisterin entgegnet dieses könne man bei der kommunalen Arbeitsförderung tun.
Die SPD-Fraktion fragt nach, welche Träger die Mittel bekämen. Die Bürgermeisterin entgegnet, die Stadt sei selber beteiligt mit der Stadtbild/JAFKA, externe Träger seien Outlaw, die Volkshochschule, Bildungswerk nordhessische Wirtschaft, Trägerverband berufliche Weiterbildung. Die Ergebnisse der Arbeitsmarktkonferenz würden eingearbeitet.
Die Fraktion Bündnis 90/Grüne fragt nach, in welchen Sparten es außerdem Maßnahmen gebe. Die Bürgermeisterin antwortet, ein großer Bereich sei die Ausbildungsvorbereitung (fit für die Ausbildung), bei der geflüchtete auf die Ausbildung in städtischen Konzernen ca. ein Jahr vorbereitet werden. Weitere Programme befassen sich mit Coaching. Ausbildungscoaching – Stadtbild, Coaching für alleinerziehende Mütter in Teilzeit, Sprachkurse – Volkshochschule, Sprachkurse mit Kinderbetreuung – Outlaw. Zusätzlich bewerbe man sich um besondere Mittel, beispielsweise bei dem Programm Sozialwirtschaft integriert.
3. Entwicklung der Teilhabecard Kassel darstellen
Antrag der CDU-Fraktion – 101.18.1404 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Entwicklung der Teilhabecard zu evaluieren und die Entwicklung seit ihrem Start im Juni 2018 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport vorzustellen. Dabei geht der Magistrat auch auf die Effektivität und weitere Chancen ein.
Zustimmung: einstimmig
4. Verbesserungen bei Leistungen für Bildung und Teilhabe für Menschen mit geringem Einkommen
Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1405 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport die Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen Leistungsverbesserungen für Kasseler Bürgerinnen und Bürger im Bereich
Bildung und Teilhabe vorzustellen und darzustellen, wie viele Menschen in Kassel dies beantragen können.
Zustimmung: einstimmig
5. Zur Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in Kassel
Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten 101.18.1418 –
Wir fragen den Magistrat:
1. In wie vielen Einrichtungen müssen die Pflegekräfte regelmäßig an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten?
2. Wie hoch ist der Anteil an Teilzeitkräften, die regelmäßig an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten müssen?
3. In wie vielen Einrichtungen sind am Wochenende regelmäßig Teildienste zu leisten?
4. Wie hoch ist bei Neueinstellungen der Anteil von Pflegekräften, die durch Zeitarbeitsfirmen / Personaldienstleister vermittelt wurden.
5. Inwieweit hat sich der Anteil der Pflegekräfte, die durch Zeitarbeitsfirmen / Personaldienstleister vermittelt wurden in den letzten Jahren verändert und worauf ist dies zurückzuführen?
6. Welche Überlegungen bzw. Planungen gibt es, Pflegehilfskräften mit langjähriger Erfahrung eine berufsbegleitende und entsprechend den Vorkenntnissen zeitlich reduzierte Weiterbildung zur Pflegefachkraft zu ermöglichen?
7. In wie vielen Einrichtungen werden die Umkleidezeiten entsprechend der aktuellen Rechtsprechung angerechnet?
8. Wie hoch ist der Anteil an Pflegekräften, die durch die Agentur für Arbeit vermittelt wurden?
9. Wie hoch ist der Anteil der von der Arbeitsagentur vermittelten Pflegekräfte, die über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigt werden?
10. Wie beurteilt der Magistrat die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, insbesondere was die erfolgreiche Vermittlung geeigneter Bewerber für die Pflegeeinrichtungen anbelangt?
Die Bürgermeisterin erklärt, es lägen keine Erkenntnisse vor. In Kassel gebe es 23 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 1880 Plätzen. Sie vermutet keine der Einrichtung würde die Fragen beantworten, da sie Personal und Personalgewinnungsstrategien berühren. Die Einrichtung seien entweder privat oder von Wohlfahrtsverbänden, die Stadt habe keine Aufsichtsfunktion.
6. Arbeitsbedingungen im Jobcenter
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1426 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Mitarbeiter*innen beschäftigt das Jobcenter Kassel in den verschiedenen Arbeitsbereichen?
Aktuell sind im Jobcenter 314 mitarbeitende beschäftigt, das entspricht 291,5 Vollzeitäquivalenten
2. Wie viele Menschen werden im Jobcenter beraten?
Stand Juli 2019 waren es ca. 16.000.
3. Für wie viele Leistungsberechtigte ist ein*e Sachbearbeiter*in zuständig?
Das orientiere sich an den Anhaltswerten für Jobcenter. Im Bereich Markt und Integration für unter 25-Jährige seien 75 Leistungsberechtigte pro Sachbearbeiter vorgesehen, in Kassel seien es 72.
Für über 25-jährige Läge das empfohlene Verhältnis bei 1 zu 150, in Kassel bei 1 zu 113.
Bei der Leistungsbewilligung läge das empfohlene Verhältnis bei 1 zu 120, das werde eingehalten.
4. Werden die Anteilsverhältnisse der Betreuungsschlüssel nach § 44c IV S. 3 SGB II eingehalten?
Ja, sie werden eingehalten.
5. Wie sehen die Anteilsverhältnisse zwischen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten, aufgeschlüsselt in den einzelnen Bereichen des Jobcenters Stadt Kassel, inklusive Eingangsbereich, momentan aus?
Siehe Antwort Frage 3
6. Wie viele Überlastungen wurden je in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 angezeigt?
Eine systematische Erfassung gebe es erst seit 2019. Im 1. Halbjahr habe es 10 Überlastungsanzeigen gegeben.
7. Wie hat sich die jährliche Krankenquote seit 2017 inklusive des ersten Halbjahres 2019 entwickelt?
Die Bundesagentur für Arbeit Stelle diese Daten nicht zur Verfügung, deshalb könne sich hier nur die Zahlen der Stadt Kassel präsentieren(Die Bundesagentur für Arbeit hat mehr Personal).
2017/1. Halbjahr: 7,1 %
2017 2. Halbjahr: 5,8 %
2018 1. Halbjahr: 8,6 %
2018 2. Halbjahr: 7,59 %
2019 1. Halbjahr: 7,4 %
die Zahlen seien nicht auffällig, ein vergleichbares Amt, das Sozialamt lege ebenso bei 7,4 %. Der Schnitt der gesamten Stadt Kassel läge bei 8,6 %.
8. Welche Maßnahmen, wie etwa Betriebsvereinbarungen, wurden dagegen ergriffen?
Aufstockung des Personals, Kassel läge bei den Schlüsseln sehr gut. Zudem habe man dasselbe Servicecenter Telefonie bei der Bundesagentur für Arbeit gebucht, welches für bessere Beratung der Kunden und Entlastung des internen Personalkörpers sorge.
9. Wie viele Überstunden wurden in den Jahren 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfasst?
Keine, Belastungsspitzen würden im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit aufgefangen.
10. Wie hoch ist die jährliche Fluktuationsrate des Jobcenters Kassel seit 2017 inklusive des ersten Halbjahres 2019? (Berechnungen bitte gemäß der Schlüterformel) Aufgeschlüsselt in den folgenden Kategorien:
natürliche Fluktuation (Ruhestand/Sterbefälle),
interne Fluktuation,
Kündigung durch Mitarbeiter/Jobcenter (Gründe: – betriebsbedingt, – personenbedingt), Auslaufen von Verträgen/nicht verlängerte Verträge (Gründe: – betriebsbedingt, – personenbedingt).
Die Daten stünden dem Jobcenter nicht zur Verfügung.
7. Umsetzung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1428 –
Die Bürgermeisterin erklärt, der Oberbürgermeister werde die Anfrage im Finanzausschuss beantworten.