Ausschuss für Umwelt und Energie, 32. Sitzung

Notizen aus der 32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie, 3. September 2019 (Ohne Gewähr)

Tagesordnung:

1. Informationskampagne der Stadtreiniger: „Keine Plastiktüten und kompostierbare Beutel in die Biotonne!“

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Mai 2019
Bericht des Magistrats – 101.18.1282 –

Der Betriebsleiter der Stadtreiniger erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation und eines Filmes die Problematik von Plastik im Biomüll.

Ziel der Stadtreiniger sei es sortenreinen Biomüll zu bekommen. Auch kompostierbare Plastiksäcke gehörten nicht in die Biotonne, da sie 6–8 Wochen bis zur Zersetzung bräuchten, man aber Frischkompost (14 Tage) weitergebe und man die unterschiedlichen Plastiksäcke dort noch nicht unterscheiden kann. Sie würden von den Verwertern aussortiert und kämen mit anderen Störstoffen (Metall, Babywindeln, Katzenstreu, Plastikbeutel usw.) zurück zur Verbrennung. In den Biotonnen werde zudem nicht unwesentlich auch Restmüll entsorgt.

Es habe eine breit angelegte Aufklärungskampagne in der HNA, bei HR 4, bei Aktion/Aktionstagen gegeben, man kläre an Schulen auf, in Gremien (Ortsbeiräte, Ausländerbeirat), es gebe eine Broschüre und große Aufkleber für die Tonnen, sowie große Plakate zur Mülltrennung. Zuletzt habe man einen Film zu Biomüll in Kooperation mit einer anderen Stadt erstellt und diesen beispielsweise im open air Kino gezeigt.

Seit April 2018 intensiviere man die Sichtung des Mülls.
Je mehr Menschen in einem Haus wohnten, desto schwieriger gestalte sich die Mülltrennung, je größer die Stadt, desto größer das Problem.

2019 habe man begonnen Hauseigentümer (mit mehr als 9 Wohnungen) anzuschreiben und auf Infomaterial hinzuweisen. Als nächsten Schritt habe man gelbe und rote Karten eingeführt. Bei unzureichender Trennung werde es jetzt zunächst zweimal die gelbe Karte geben, der Müll werde aber noch mitgenommen. Fruchte dies nicht, gebe es die rote Karte. Die Tonne werde dann stehen gelassen und gewartet, dass sich die Hausverwaltung bzw. der Hausbesitzer meldet. Dieser hätte dann die Möglichkeit der Nachsortierung (was selten geschieht) oder der Abholung als Restmüll. Bessert sich die Situation im Haus nicht, werde die Biotonne eingezogen und stattdessen eine Neuberechnung der Restabfalltonnen vorgeschlagen.

Bisher seien 512 Briefe versendet worden.

Die SPD-Fraktion macht darauf aufmerksam, dass der Landkreis sogar für kompostierbare Plastikbeutel für die Biotonnen werbe und fragt, ob es nicht möglich sei eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Der Betriebsleiter erklärt, im Landkreis würden die Tonnen nicht gewaschen und man verarbeite den Kompost dort selber. Der Landkreis sei deutschlandweit einzigartig, in allen anderen Regionen lehne man kompostierbare Plastiksäcke ab, da man mit Frischkompost arbeite. Man hoffe aber irgendwann zu einer gemeinsamen Handhabung zu kommen.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt nach, ob es schon mal eine Verweigerung der Annahme bei einem Verwerter gegeben habe und ob man Gegenden, in denen die Biotonne vorwiegend als Restmülltonne genutzt werde, nicht von vornherein ausschließen könne. Letzteres wird mit Verweis auf die Satzung verneint. Die Annahme sei bisher einmal verweigert worden.

Die AfD-Fraktion interessiert sich für die Kontrolldichte. Der Betriebsleiter entgegnet, jede Tonne werde geöffnet und läge der Plastikmüll versteckt, könne man anhand der Lage im Auto immer noch die Straßenzüge identifizieren.

Die Kasseler Linke fragt nach, ob es Möglichkeiten über Scanner gebe, um dem Problem Herr zu werden. Scanner gebe es zwar, allerdings nur für Metall und das sei nicht so problematisch, da man es mit einem Magnet recht einfach aussortieren könne.

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2. Biozide in wärmedämmenden Fassaden

Anfrage der CDU-Fraktion – 101.18.1372 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie beurteilt der Magistrat die gesundheitlichen Gefahren für Menschen und Tiere, die durch den Einsatz sog. Biozide zum Schutz wärmegedämmter Fassaden vor Befall von Algen und Schimmelpilzen entstehen?
2. Welche Mittel setzt der Magistrat zum Schutz wärmegedämmter Fassaden bei städtischen Gebäuden ein?
3. Wie ist die Situation in dieser Frage an den Gebäuden städtischer Gesellschaften, insbesondere bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft?
4. Welche Schutzmaßnahmen hat KasselWasser bei Rückhaltebecken und Versickerungsanlagen getroffen, um den Eintrag von Bioziden in Boden und Grundwasser zu verhindern?
5. Welche Beratungen und Informationen erfolgen durch den Magistrat zur entsprechenden Information privater Bauherren?

Der Stadtbaurat sagt die ausführliche schriftliche Beantwortung zu und fasst mündlich zusammen:
eine Gesundheitsgefährdung durch das Material am Haus selbst liege nicht vor, die Materialien seien aber wasserlöslich und so gerieten Biozide in das Grundwasser, deshalb nutze man solche Baustoffe nicht.
Bei eigenen Projekten nutze man zugelassenen, mineralischen Putz (GWG).
Die Rückhaltebecken seien sämtlich abgedichtet.
Eine Baustoffberatung in dem Sinne biete die Bauaufsicht nicht an, eher im Bereich Bauordnung, also Statik und Brandschutz usw.. Der Bereich Baustoffe/Bauchemie sei sehr umfangreich, das sei nicht Aufgabe der Bauaufsicht und das könne die Verwaltung nicht übernehmen.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob es eine Beratung von Architekten gebe. Auch dies wird verneint. Der Bereich der Bauchemie sei komplex, es gebe auch immer wieder neue Erkenntnisse. Architekten müssten sich kontinuierlich fortbilden, gesundheitliche Gefahren beim Einsatz von Bioziden sei da nur eins von vielen Themen.


Der Stadtbaurat erklärt, es handele sich bei den Fragen im heutigen Ausschuss teils um strategische Fragen, die einen politischen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung bedingten. Einige Fragen seien auch sehr fachspezifisch, zum Beispiel zu den Bioziden. Der Magistrat habe dazu zwar eine Einschätzung und würde hier antworten, hielte es aber allgemein für besser sich aus Fachzeitschriften zu informieren.

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3. Schaffung zusätzlicher Grünflächen

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten – 101.18.1393 –

Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten erläutert kurz die Beweggründe für die Fragen. Sie knüpften an die Frage der Klimaanpassungen und der Verbesserung der Lebensqualität durch Grünflächen in der Stadt an. Blühflächen auf Haltestellendächern würden mittlerweile in einigen deutschen Städten nach dem Beispiel aus Utrecht kopiert, man wolle nachfragen, ob das auch für Kassel infrage kommen könnte.

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Quadratmeter könnten an zusätzlichen Grünflächen und Blühstreifen auf Dächern städtischer Immobilen geschaffen werden und welche Gebäude kämen dafür infrage?

Im Moment lege man ein Dachflächenkataster an(nach Vorbild des Solardachfinder), um dort Potenzial erkennen zu können. Habe das Dach keine Neigung, so sei unter Umständen ein Gründach möglich (wenn die Statik passt). Man informiere Bauherren und Architekten zu dem Thema. Bei der Taskhalle zum Beispiel habe man eine Kombination aus Gründach und Solardach umsetzen können, es handele sich aber immer um Einzelentscheidung und Abwägung (Statik, Nutzung als Solardach) wenn ohnehin an den Dächern gearbeitet werde. Eine Statistik über alle Dächer gebe es nicht, man könne nur erfolgreich umgesetzte Projekte nennen.

2. Wie viele Quadratmeter würden durch die Begrünung der Dächer der Wartehäuschen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen dafür zur Verfügung stehen und wäre eine Begrünung dort möglich?

Es handele sich um kleine Flächen, auf denen eine Begrünung statisch nicht möglich und im Grunde wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Man wolle mit der KVG über eine solche Kampagne dennoch reden, die Begrünung der Dächer habe aber eher appellativen, demonstrativen Charakter.

3. Wo könnten aus Sicht des Magistrats noch weitere Grünflächen geschaffen werden?

Die Stadt Kassel bewirtschaftet ca. 900 ha Grünfläche, dazu die Grünfläche von Hessen Forst, sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Flächen der MHK. Verkehrsflächen seien meist versiegelt. Das Potenzial an Grünflächen sinke, je prosperierende die Stadt ist (Bautätigkeiten). Bei jedem Projekt bei der Innenentwicklung schaue man sehr genau nach der Qualität der Grünflächen. Es gebe nur noch wenige Flächen von nicht genutzten Infrastrukturanlagen, die für eine Entwicklung infrage kämen.

4. Für wie viele neue Baumpflanzungen wäre in der Stadt noch Platz und wo?

In der Holländischen Straße habe man ein umfangreiches Konzept erarbeitet und neue Baumpflanzungen im 3-stelligen Bereich bewerkstelligt. Ebenso in der Wilhelmshöher Allee. Man müsse sehr mühsam schauen, wo keine Leitung und keine Kanäle verlaufen, kein Fußweg oder Parkplatz ist, darum kümmere man sich intensiv. In Kassel stünden über 20.000 Bäume an Straßen, das Ziel sei dort immer mehr Bäume zu pflanzen als vorher. Das habe man auch bei der Heinrich-Heine-Straße machen wollen. Wichtig sei ein gemischtalter Bestand, um nicht irgendwann alle Bäume zu verlieren. Die 7000 Eichen zum Beispiel seien alle innerhalb von 5 Jahren gepflanzt worden, man sei froh über jeden jungen Baum in diesem Bestand, da diese den Bestand sicherten (Man müsse da forstwirtschaftlich denken). Konkret könne man die Frage nicht beantworten. Käme ein Auftrag weitere 7000 Bäume zu lassen, würde man das auch machen.

5. Welchen Effekt hätten zusätzliche Dachbegrünungen und Baumpflanzungen auf das städtische Klima?

Der Stadtbaurat verweist auf die Broschüre Klimawandel, aus der hervorgeht, dass die Stadt zu viele versiegelte Flächen habe und zu wenige, die Wasser speichern und durch Verdunstungskälte Ausgleich schaffen. Aus Berlin beispielsweise gäbe es die Zahlen, dass die Temperaturen in einem Berliner Wald 15° niedriger lägen als in der Stadt. Er sieht seine Aufgabe in der Förderung von weitere Begrünung, man fordere private Eigentümer auf keine Steingärten zu haben.

6. Was würde die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen kosten?

Das sei so nicht zu beantworten.

7. Was unternimmt die Stadt um Maßnahmen zur Schaffung von Grünflächen und zur Pflanzung von Bäumen auf Flächen privater Eigentümer anzureizen und die Versiegelung von Flächen zu vermeiden?

Zum einen gebe es Regelung im Baurecht [..] und Festlegung für Dächer/Fassaden(Dies gelte natürlich nur für Grundstücke, bei denen etwas neu passiere), man informiere Eigentümer über den Klimawandel und im Moment arbeite man an der Grün-Satzung.

8. Welche sonstigen Maßnahmen verfolgt der Magistrat, um mehr Grünflächen und Blühstreifen zu schaffen?

Vieles sei schon genannt, man müsse Grünflächen immer im Verhältnis sehen. Mehr Grünflächen auf Gebäuden würden anvisiert. Im Moment sei aber auch die Aufgabenstellung neue Wohnungen zu bauen.


4. Starkregen im Kasseler Osten

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1413 –

Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass bei dem Hochwasser im Mai 2019 auch Gebiete betroffen waren, die normalerweise keine Probleme mit Hochwasser haben. Den Antragstellern ginge es in erster Linie um die Frage, ob und wann die bei Veranstaltungen angekündigten kleineren Maßnahmen umgesetzt würden.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem Starkregenereignis im Kasseler Osten und welche Folgerungen zieht der Magistrat daraus?

Die Messstation von KasselWasser am Lindenberg habe im Mai 2019 in 12 Stunden 70 mm Niederschlag gemessen, es habe es sich dabei um ein Extrem-Ereignis gehandelt, welches so statistisch alle 100 Jahre vorkommt.
KasselWasser habe direkt nach Starkregen Kontakt zu Lohfelden bezüglich des Hochwasserschutzes am Wahlebach aufgenommen und prüft, wie man die, von Lohfelden geplanten, Maßnahmen unterstützen kann. Ein weiteres Abstimmungsgespräch werde es im September geben (der Wahlebach sei im Gegensatz zur Losse nicht unter Kontrolle eines Wasserverbands)

Im Herbst dieses Jahres sei der Hochwasserschutz an der Losse vom Regierungspräsidium genehmigt worden. Ein 100 % Hochwasserschutz sei bei Extrem-Ereignissen nicht möglich. Man berate Anwohner in Fragen der Verbesserung des passiven Hochwasserschutzes.

2. Welche der geplanten Maßnahmen an Gewässern und den Kanalsystemen können kurzfristig umgesetzt werden?

Die Aufgabe von Kanälen sei die urbane Entwässerung, für extreme Regenereignisse seien diese nicht gebaut, dort werde kurzfristig nichts geändert, die Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Losse seien im Frühjahr 20/21 geplant. Bezüglich des Wahlbachs sei man im Gespräch mit Lohfelden. Klar müsse aber sein, dass sich Starkregenereignisse weder vorhersagen noch steuern ließen.

3. Ein Hochwasser-Rückhaltebecken ist aufgrund der Trinkwasserzone in der Losseaue auf Kasseler Gebiet nicht genehmigungsfähig. Wann ist damit zu rechnen, dass die geplanten Hochwasser-Rückhaltebecken in Kaufungen und Helsa gebaut werden und was sind die Gründe für die lange Planungszeit?

Für das Rückhaltebecken in Helsa sei der Baubeginn 2021 geplant, die Finanzierung sei gesichert, das Planfeststellungsverfahren laufe (Dauer ca. ein Jahr). Es solle einen Grundsatzbeschluss des Wasserverbands Losse geben, allerdings sei noch keine konkrete Zeitschiene benennbar.

Die AfD-Fraktion nach, ob es möglich sei, die Messungen zu verfeinern, da vermutlich der Niederschlag innerhalb kürzerer Zeit zu den Problemen geführt habe. Der Stadtbaurat erläutert, dies sei eine Frage der Messtechnik, wichtig sei dabei aber eine Vergleichbarkeit, deshalb gebe es diese Festlegung.

Die SPD-Fraktion fragt nach, ob es möglich sei die Alarmierung der Feuerwehr/Öffentlichkeit früher zu machen. Der Stadtbaurat erklärt, der Umgang mit Hochwasser sei im Hochwasserplan geregelt und funktioniere bei stetigem Regen. Bei Starkregen habe man sofort Hochwasser an den betroffenen Stellen.

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5. Baumbestand in den Kasseler Stadtteilen

Anfrage der AfD-Fraktion Berichterstatter/in: Stadtverordneter Michael Werl – 101.18.1415 –

Immer wieder werden Bäume aufgrund von Bau- oder Verkehrsmaßnahmen gefällt. Hinzu kommen Fällungen aufgrund von Schäden z. B. durch die Rußrindenkrankheit. Dauerregen als auch Dürre waren in den letzten Jahren für viele Bäume eine schwere Belastung. Bäume haben für den Lärmschutz wie auch für das Stadtklima eine wichtige Funktion. Vor allem ältere Bäume sind hierbei aufgrund ihrer Größe sehr wichtig. Daneben tragen Bäume zu einer besseren Lebensqualität bei.

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie hat sich die Anzahl der Bäume im Stadtgebiet in den letzten zehn Jahren entwickelt?
2. Wie hat sich die Anzahl der Bäume in den einzelnen Stadtteilen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
3. Wie hat sich die Anzahl älterer Bäume – 30 Jahre oder älter – in den einzelnen Stadtteilen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Der Stadtbaurat erklärt, dass es seit 2008 ein digitales Baumkataster gebe (auch wegen der Verkehrssicherung/Totholz-Entfernung usw.). Zu Beginn habe der Bestand bei 82.000 Bäumen gelegen, mittlerweile liegt er bei 86.394. Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen gebe es nicht. Gezählt würden Einzelbäume, Bäume in Parkanlagen in Gruppen seien in dieser Statistik nicht enthalten, natürlich auch nicht der Habichtswald. Die Entwicklung sei deutlich die Zahl der Bäume wachse, es habe bei Projekten mehr Pflanzungen gegeben, aber auch weil bei Gewerbeansiedlungen Ackerfläche zu Ausgleichsfläche würde.

4. Wie hat sich die Anzahl von Baumfällungen in den einzelnen Stadtteilen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
5. Wie hat sich die Anzahl von Baum-Neupflanzungen in den einzelnen Stadtteilen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Durchschnittlich würden im Jahr 600 Bäume gefällt und genauso viele wieder nachgepflanzt. Eine Ermittlung nach Stadtteil sei nicht möglich.

6. Welchen negativen Einfluss hat ggf. ein sinkender Grundwasserspiegel für die Bäume im Stadtgebiet?

Die 2 trockenen Sommer hätten zu Problemen im Grundwasserbereich geführt, zwar noch nicht so, dass man Trinkwasserprobleme bekomme, aber die Bäume seien durch die Versiegelung mehr gefährdet (kleiner Einzugsbereich des Wassers).

7. Welchen Einfluss hatte der letztjährige Sommer auf den Zustand der Bäume im Stadtgebiet und welche Vorsorge trifft der Magistrat für weitere Trockenperioden?

Als Vorsorgemaßnahme sehe man die Auswahl von Baumsorten, die hitzeresistenter seien und die Pflege junger Bäume (Wassersäcke und wässern). Mittlerweile gebe es aber eine Konkurrenz bei der Wassernutzung (deshalb kein Wässern mehr von Rasen). Man plädiere für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser. Das sei ein deutliches Problem, die Trockenheit führe zu Totholzbildung, dieses müsse zur Verkehrssicherung entfernt werden. Das Auftragsvolumen habe sich verdreifacht.

8. Welche Auswirkungen hat die rasant wachsende Bevölkerungsanzahl auf den Baumbestand?

Nicht nur die Bevölkerungszahl wachse, auf den Baumbestand wachse.

9. Welche Baumarten sind in Kassel besonders gefährdet und warum?
10. Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Baumarten in den jeweiligen Stadtteilen?

Der Stadtbaurat zählt die Bäume und die typischen Krankheiten auf (Spitzahorn, Berghorn, Rosskastanie, gemeine Esche, Platanen, Birken usw.). Je trockener und schlechter der Standort, desto anfälliger die Bäume.
Die 5 Hauptbaumarten in Kassel sind Ahorn (10 %), Eiche (8%), Linde (7,5 %), Esche (4,6 %), Platanen (3,3 %).

Die SPD-Fraktion ergänzt, dass am Auestadion deutlich zu sehen sei, dass an den versiegelteren Stellen die Bäume in einem schlechteren Zustand seien und fragt nach, welche Möglichkeiten der Entsiegelung es dort noch gebe.
Magistrat: Die Verbesserung der Baumstandorte seien bei jedem Projekt Bestandteil, die Schäden am Auebad seien noch nicht bekannt, denn dort habe man die Baumscheiben schon extra vergrößert. Man gehe dem Hinweis nach.

Die AfD-Fraktion fragt nach, ob bei den 86.000 Bäumen auch Bäume auf Privatgrund dabei seien, der Baurat erklärt, das seien die Bäume in öffentlicher Verantwortung. Die Frage nach privaten Bäumen sei nicht gestellt worden. Private Bäume seien nicht kartiert. Man versuche über die Baumschutzsatzung den Bestand zu halten.

Die Fraktion B90/Grüne fragt nach welche Bäume nicht besonders gefährdet, also gut geeignet als Stadtbaum wären. Der Stadtbaurat erklärt, das versuche man herauszukriegen. Die Auswahl gestalte sich allerdings schwierig. Viele Bäume, die gut mit der Hitze umgehen könnten sei nicht frosthart, zudem müsse man Naturschutz und mögliche Verdrängungseffekte bedenken. Das Umwelt- und Gartenamt arbeite mit dem forstbotanischen Institut zusammen, man stelle Flächen zur Verfügung.
Die SPD fragt nach, um wie viel Prozent der Etat aufgestockt werden müsste, er Stadtbaurat erklärt, dass die 250.000 € Nachtrag begrenzt durch die verfügbaren Firmen gewesen sein.

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6. Belastung von geklärtem Abwasser mit Mikroplastik

Anfrage der AfD-Fraktion – 101.18.1417 –

Die Belastung mit Mikroplastik wird zunehmend als schwerwiegendes Umweltproblem betrachtet. Gefahren für die Nahrungskette und damit auch die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung sind nicht auszuschließen. Neben dem direkten Eintrag in die Umwelt ist es wahrscheinlich, dass der überwiegende Anteil über Abwässer der Kanalisation in die Umwelt gelangt, insbesondere Mikroplastik in Form von Kunststofffasern aus Kleidungsstücken, die beim Wäschewaschen abgesondert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Welche Belastung mit Mikroplastik (in Partikel pro Kubikmeter) weisen Kasseler Abwässer nach der Klärung in der Kläranlage bei der Einleitung in die Fulda auf? (Bitte geben Sie den Durchschnittswert und den unteren und oberen Wert der Schwankungsbreite an, die mindestens 90% der Abwässer umfasst.)

Der Stadtbaurat erläutert, dass es sich hier um eine sehr komplexe Frage aus dem Kläranlagenbereich handele. Bisher gebe es keine gesetzlichen Grenzwerte vom Gesetzgeber, deshalb erfolgten auch keine Untersuchungen auf Mikroplastik. 95 % von im Abwasser enthaltenen Mikroplastik werde laut Literatur in den Kläranlagen zurückgehalten und mit dem Klärschlamm inzwischen verbrannt.

Die AfD-Fraktion erklärt, dass sie es schade findet, dass keine Messung stattfinden. Es gebe andere Kommunen, die von sich aus agierten und neben dem herkömmlichen Klärvorgang noch Filter einsetzten.

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7. Kraftwerk Dennhäuser Straße

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst -101.18.1419 –

Die SPD-Fraktion erläutert zunächst, man wolle 10 % der CO2-Emissionen einsparen. Wichtig sei es ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gemeinsam zu betrachten. Der Ausstieg habe auch Auswirkungen auf die Preise der Fernwärme.

Wir bitten den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist der Anteil der verschiedenen Energieträger, die im Kraftwerk Dennhäuser Straße verbrannt werden?

95.000 Tonnen Kohle, 60.000t Klärschlamm

2. Welche Genehmigungen für die Verbrennung von anderen Energieträgern, außer Kohle, liegen bereits vor und welche Genehmigungen sind noch nicht erteilt?

Die Genehmigung Klärschlamm ganzjährig mitzuverbrennen gilt seit 2016. Im Mai 2019 wurde die Genehmigung für den Baubeginn eines Bandtrockners und einer Entnahmekondensationsturbine 2021erteilt. Weitere Genehmigungen liegen nicht vor.

3. Wann ist damit zu rechnen, dass alle Genehmigungen für die Verbrennung von alternativen Energieträgern gegenüber Kohle vorliegen?

Man hofft auf die Genehmigung zur Verbrennung von Altholz 2021. Die Verbrennung im Kraftwerk Mittelfeld werde dann eingestellt. Es müsse noch geklärt werden welche Mengen zu welchen Preisen zu bekommen seien, auch die technische Machbarkeit und die damit verbundenen Investitionen müssten noch geklärt werden.

4. Wann ist beabsichtigt, aus der Kohleverstromung im Kraftwerk Dennhäuser Straße vollständig auszusteigen?

Für Strom und Wärmeerzeugung sei der Ausstieg 2028 vorgesehen (10 Jahre früher als von der Bundesregierung geplant).

5. Welche Maßnahmen der Stadt Kassel wären denkbar, um baldmöglichst einen Ausstieg aus der Energieproduktion durch Kohleverbrennung auf dem Gebiet der Stadt Kassel herbeizuführen? Wir bitten um konkrete Benennung der jeweiligen Maßnahmen, ihrer frühestmöglichen Realisierungszeit und die damit für die Stadt Kassel verbunden Kosten.

  • 2016 habe man begonnen Klärschlamm mitzuverbrennen, die Mischung werde optimiert.
  • 2019 Baubeginn Bandtrocknungsanlage
  • 2021 Bau einer Entnahmekondensationsturbine
  • 2022 Verlegung Altholzverbrennung
  • Weitere Sekundärbrennstoffe seien für den Ausstieg notwendig, dafür brauche es weitere Genehmigungen und Prüfung der technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit der Investitionen.

6. Wie würde sich ein Ausstieg aus der Kohleverstromung zu den Zeitpunkten 01.01.2023, 01.01.2025 oder 01.01.2028 auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis der städtischen Werke auswirken?
7. Inwieweit würde sich zu den einzelnen Ausstiegsszenarien der Preis beim Endverbraucher beim Produkt Fernwärme auswirken?

Das Kraftwerk produziere vorrangig Wärme. Bei einem Ausstieg 2023 müsste und Fernwärme aus Gas gewinnen, das führe zu einer CO² Verschlechterung und wäre weder ökologisch noch betriebswirtschaftlich gut und die Fernwärmepreise müssten angehoben werden. Zahlen für 2025 und 28 seien noch nicht zu benennen, da von Preis und Verfügbarkeit der Sekundärbrennstoffe abhingen, Genehmigungen ausstünden und die technisch nötigen Änderungen nicht abschließend geprüft seien.

Die SPD-Fraktion fragt nach, ob es zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach

BImSchG geben müsse, diese würde dann öffentliche Beteiligung erfordern. Der Stadtbaurat bejaht dies. Bei jeder grundsätzlichen Änderung müsse der Genehmigungsweg neu gegangen werden.
Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten fragt nach, ob der technische Prozess 2022 abgeschlossen sei (Bandtrocknung, Entnahmekondensationsturbine, Vorrichtung für Altholz), oder es auch danach noch technische Änderungen geben müsse, um aus der Kohleverbrennung auszusteigen.
Der Stadtbaurat entgegnet, eine Verbrennung von Klärschlamm in größerer Beimischung brauche Vorbereitung und einen effektiveren Umgang mit dem Klärschlamm. (Trocknung mit selbstproduzierter Wärme). Bei Erhöhung der Klärschlammmenge könne man dann die Menge an Kohle verringern, dazu reiche der Kasseler Klärschlamm aber nicht. Als neue Technik werde die Holzverbrennung mit in das Kraftwerk verlegt, das reduziere den Anteil der Kohle noch weiter. Die Maßnahmen zwischen 22 und 28 seien ihm nicht bekannt, es könnten weitere technische Änderung, als auch Materialfindung usw. sein.
Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten fragt weiter nach, was es mit der Lücke zwischen 2022 und 2028 auf sich habe, ob technische oder wirtschaftliche Gründe vorlägen (Erdgas führe zwar zu Verteuerung, aber nicht höherem CO² Ausstoß) und ob der Ausstieg eine Entscheidung der städtischen Werke oder der Stadtverordnetenversammlung sei.

Der Stadtbaurat erläutert, die Stadtverordnetenversammlung könne einen früheren Ausstieg beschließen, dann sei der Magistrat mit der Umsetzung beauftragt, wie auch der Aufsichtsrat, der u. a. auch politisch besetzt ist. Die gesamtwirtschaftliche Situation werde vom Vorstand und der Geschäftsführung beurteilt, die anfallenden Mehrkosten müsse dann der Haushalt decken. (Konsolidierungsvertrag wie beim KVV).

Die SPD ergänzt, dass die Genehmigungen bis 2022 vorlägen, aber nicht zwingend alle technischen Voraussetzungen geschaffen seien, zudem stehe dann die Prüfung der Umweltverträglichkeit noch aus. Der Stadtbaurat verweist auf Antwort 5 und erklärt, für die vollständige Ablösung von der Kohleverbrennung sei mehr als Holz und Klärschlamm nötig, es seien weitere Sekundärbrennstoffe notwendig. Da wisse man aber noch nicht welche.

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