Umweltausschuss, 14 Sitzung

Notizen aus dem 14. Umweltausschuss am 4.10.17 (ohne Gewähr)

3 Tagungsordnungspunkte werden heute behandelt:

1. Wahl der bzw. des 1. stellvertretenden Vorsitzenden
2. Umweltstandards im Städtischen Fuhrpark, 101.18.629
3. Mietwagen und Taxen auf umweltfreundlicheren Betrieb umstellen, 101.18.669

Der erste Tagungsordnungspunkt betrifft die Wahl der bzw. des 1. stellvertretenden Vorsitzenden. Ein SPD-Vertreter wird vorgeschlagen und bei Enthaltung der AfD, gewählt.

Im Anschluss wird die Vorlage Nr. 101.18.629 aufgerufen, eine Anfrage der Fraktion der Kasseler Linken und vom Stadtbaurat  beantwortet. Dazu werden Stellungnahmen des Hauptamtes, des Rechtsamtes, des Ordnungsamtes, Feuerwehr, Amt für Vermessung und Geoinformation, Straßen und Tiefbauamt, Umwelt- und Gartenamt und der Eigenbetriebe zusammengefasst.

Anfrage: Umweltstandards im Städtischen Fuhrpark

Nicht nur bei den Schadstoffen, auch bei Verbrauch und CO2-Ausstoß gibt es eine erhebliche Diskrepanz zwischen offiziellen Herstellerangaben und der Realität. So liegt der tatsächliche Verbrauch auf der Straße laut Analyse des ICCT für Neufahrzeuge des Jahres 2015 inzwischen im Schnitt um 42 Prozentüber den offiziellen Herstellerangaben.

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Pkw im städtischen Fuhrpark und den städtischen Betrieben liegen mit ihrem Verbrauch unter dem Grenzwert von 95g CO²/km, der ab 2020 als Durchschnittswert für alle neu zugelassenen Pkw gilt?

Keiner. 95g CO²/km entspricht einem Verbrauch von 4,07 Liter Benzin, bzw. 3,59 Liter Diesel auf 100 km Strecke. Den geringsten Verbrauch im Fuhrpark hat ein Smart mit 4,5l/100km.

2. Wie viele Pkw im städtischen Fuhrpark und den
städtischen Betrieben werden mit Diesel betrieben und erreichen in der Realität der Straßennutzung die angegebenen Abgaswerte?

Die nach Testzyklus der EU auf Prüfständen ermittelten Abgaswerte entsprechen nicht den Werten der Realität, sondern können nur zu Vergleichszwecken herangezogen werden. Aus diesem Grund werden aktuelle neue Prüfverfahren entwickelt, bei denen die ermittelten Werte dann der Realität nahe kommen sollen. Insofern erreicht auch keiner der bei der Stadt eingesetzten derzeit 45 Diesel-Pkw in der Realität die angegebenen Abgaswerte.

3. Sieht der Magistrat rechtliche Ansätze Fahrzeuge mit erheblichen Abweichungen von den Herstellerangaben bei den CO2 -, Abgas-und Lärmemissions-Werten zurückzugeben?

Sofern ein gekauftes Fahrzeug einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, steht der Stadt Kassel gegenüber dem Verkäufer primär ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ein Rücktrittrecht kann lediglich sekundär ausgeübt werden. Die Ansprüche bestehen vorbehaltlich etwaiger anderer vertraglicher Regelungen.
Werden die Fahrzeuge aufgrund eines Leasingvertrages genutzt, ergeben sich die Rechte der Stadt Kassel als Leasingnehmerin aus den Leasingbedingungen und ggf. dem Inhalt der Ausschreibung. Grundsätzlich besteht im Einzelfall jedoch immer das Erfordernis, den konkreten Mangel zu ermitteln. Eine einheitliche Rechtsprechung hat sich noch nicht herausgebildet.

4. Wie lauten die Umweltanforderungen, die bei der Beschaffung von neuen Fahrzeugen des städtischen Fuhrparks und der städtischen Betriebe einzuhalten sind?

Grundlage für die Beschaffung von neuen Dienstfahrzeugen sind die „Richtlinien für die Dienstfahrzeuge der Stadtverwaltung Kassel“. Dort ist geregelt, dass die Beschaffung von Fahrzeugen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Arbeitsergonomie und Unfallverhütung zu erfolgen hat. Weiter ist geregelt, dass – sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – ausschließlich Fahrzeuge zu beschaffen sind, die den jeweils neuesten gesetzlich festgelegten Abgasnormen entsprechen. Von Seiten der angefragten Ämter und Eigenbetriebe werden folgende Merkmale und Wertungskriterien bei den zuletzt durchgeführten Beschaffungsverfahren genannt:

  • Abgasnorm Euro 6 oder höher
  • Start/Stopp-System
  • teilweise Hybrid oder elektrischer Antrieb
  • vom Fahrzeug ausgehende Lärmbelastung und Umfang der Recyclingfähigkeit
  • Bewertung Umweltverträglichkeit auf Grundlage der Ökobilanz

5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für einen ämterübergreifenden Fahrzeugpool, um die teils sehr geringe Auslastung der Fahrzeuge zu verbessern?

Ämtergrenzen übergreifende Fahrzeugpools sind nur für einen kleinen Teil der Dienstfahrzeuge überhaupt denkbar. So verfügt z,B. Das Straßenverkehr- und Tiefbauamt über rund 50 Fahrzeuge, darunter fallen momentan aber nur 13 Pkw. Andere Fahrzeugtypen sind für ein Fahrzeugpooling wegen der speziellen technischen Ausstattung bzw. Beladung grundsätzlich nicht geeignet. Auch ein Teil der Pkw muss für bestimmte Zwecke immer verfügbar sein und kann daher nicht in einen Kfz-Pool überführt werden. Fahrzeugpooling kann also nur für einen begrenzten Teil der Pkw überhaupt realisiert werden. Für diese Fahrzeuge würde sich dann die Auslastung erhöhen. Allerdings wären Fragen der Verfügbarkeit und Verantwortlichkeit zu klären. Wenn man über Fahrzeugpooling für einzelne Pkw nachdenken will, sollte dies eher bilateral zwischen einzelnen Ämtern organisiert werden, die inhaltlich und räumlich nah beieinander sind. Ein zentrales Fahrzeugpooling für die gesamte Stadt wird aus den erwähnten praktischen Gründen momentan eher zurückhaltend bewertet.

6. Ist die Nutzung von Carsharing Fahrzeuge als Teil der notwendigen Mobilität der städtischen Bediensteten, mit welchem Ergebnis, schon einmal geprüft worden?

Ja. Die Arbeitsgruppe zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Stadtverwaltung hat sich damit befasst. Es gibt Aktivitäten für ein konkretes Amt, das bisher noch über keine eigenen Dienst-Pkw verfügt. Momentan wird das finanzielle Angebot eines Carsharing-Dienstleisters gewartet. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet.

7. Was spricht gegen die Einbeziehung der städtischen Fahrzeuge in Carsharing Angebote außerhalb der Dienstzeiten Nachts, an Feiertagen und an den Wochenenden?

Viele städtische Fahrzeuge haben spezifische Ausrüstung an Bord und/oder müssen ständig verfügbar sein. Dies sowie die notwendigen Vorkehrungen außerhalb der Dienstzeiten zum Schutz der Fahrzeuge vor Diebstahl und Vandalismusschäden machen die Fahrzeuge für die Einbeziehung in ein Carsharing ungeeignet.
Herr Nolda ergänzt, dass er die Schaffung von Carsharingangeboten seitens der Stadt auch für kommunalfremd hält.

Begründung der Anfrage
„Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 erstmals Reduktionsziele für die einzelnen Sektoren gesetzt. Danach muss der Verkehr seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Eine ähnliche Größenordnung ergibt sich aus den nationalen Vorgaben der EU-Lastenteilung zur Reduktion der Treibhausgase in den nicht vom Emissionshandel umfassten Sektoren. Aktuell liegt der Klimagasausstoß im Verkehrsbereich allerdings über dem Ausgangsniveau von 1990 –Tendenz weiter steigend.“
Quelle: Position der deutschen Umweltverbände (2017) Weiterentwicklung der CO2-Grenzwerte für Pkw als Grundstein der Verkehrswende
https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Auto_Umwelt/CO2-Grenzwert/17_05_23_Weiterentwicklung_der_CO2-Grenzwerte_Positionspapier.pdf

Mietwagen und Taxen auf umweltfreundlicheren Betrieb umstellen
Antrag der Kasseler Linken 101.18.669

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
In der Stadt Kassel werden als Mietwagen und Taxen nur noch Fahrzeuge ohne Dieselantrieb zugelassen.

der Stadtverordneter der Fraktion Kasseler Linke begründet den Antrag. Der Stadtbaurat nimmt dazu Stellung. Im Rahmen der Aussprache schlägt der Stadtverordneter der Fraktion Freie Wähler + Piraten, eine Änderung vor, diese wird übernommen

Geänderter Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
In der Stadt Kassel werden als Mietwagen und Taxen nur noch Fahrzeuge ohne Dieselantrieb zugelassen, sobald eine gesetzliche Grundlage dafür vorliegt.

Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD

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