Umweltausschuss, 41 Sitzung

Bild von silviarita auf Pixabay

Bild von silviarita auf Pixabay

Notizen aus dem Ausschuss für Umwelt und Energie, 41. Sitzung, 01.12.20 (ohne Gewähr)

Die Ausschussvorsitzende kündigt an, dass sie, um die Sitzung zu verkürzen, Tagesordnungspunkt 6 schieben wird, da noch keine schriftliche Antwort vorliegt. Sie berichtet aus dem Ältestenrat, dass die Regelung, pro Tagesordnungspunkt nur einen Redebeitrag pro Fraktion zuzulassen, nicht mehr gilt sie bittet aber um möglichst kurze Beiträge. 2 Berichte habe sie eigenmächtig abgesetzt, da sie sie nicht für dringlich einstuft.

Die CDU-Fraktion erklärt, sie sei entsetzt, dass überhaupt zur Sitzung eingeladen worden sei. Auf der Tagesordnung gebe es keine Magistratsvorlage und nur 4 Anträge der Fraktionen, über deren Sinn und Zulässigkeit sie sich hier nicht auslassen wollte. Sie hätten ohne Probleme in späteren Sitzung behandelt werden können und die Anfragen seien schriftlich beantwortet worden. Die CDU überlege sich aufgrund der Pandemie, ob sie in Zukunft an solchen Sitzung teilnehmen wird.

Die Ausschussvorsitzende erklärt, im Ältestenrat habe man keine Regelung besprochen, dass Ausschüsse nicht stattfinden. Die CDU solle ihre Bedenken im Ältestenrat teilen, sie [ die Vorsitzende] könne aber nicht eigenmächtig einen Ausschuss absagen. Die CDU-Fraktion kontert, die Entscheidung, ob die Sitzung stattfindet, entscheide ausschließlich der oder die Vorsitzende. Das gehe aus einer Mail des hessischen Städtetags hervor. Sie allein habe das Recht einzuladen, sie trage auch die Verantwortung, sollte etwas passieren.

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die AfD-Fraktion und die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten entschuldigt sind. Letztere habe darum gebeten, dass deren Antrag (8. Wärmenetze planen und ausweiten) dennoch behandelt wird. Sie werde den Antrag einbringen.

Die CDU-Fraktion moniert, dass es üblich sei, Anträge zu schieben, wenn die Antragsstellende Fraktion nicht da sei und beantragt die Absetzung. Die Ausschussvorsitzende möchte diese abstimmen lassen. Daraufhin meldet die CDU Beratungsbedarf an.
Der Antrag wird auf die nächste Sitzung verschoben.


1. Wahl einer Schriftführerin

Die neue Schriftführerin wird gewählt.

Zurück


2. Gesunde und kostengünstige Nahrung für unsere Kinder

Antrag SPD-Fraktion 101.18.1812

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, sich um eine Teilnahme der Stadt Kassel an dem Netzwerk zur Etablierung eines „Food-Hub Nordhessen“ zu bewerben.

Begründung:

Letztes Jahr wurde das Projekt „Food-Hub Nordhessen“ im Ausschuss für Umwelt und Energie vorgestellt und der Ausschuss hat den Beitritt der Stadt Kassel signalisiert, weil es bei diesem Projekt um kostengünstige, gesunde Nahrung für die Menschen in unserer Region und besonders für unsere Kinder geht. Außerdem ist die Ernährungspädagogik Teil des Projektes. So wird alljährlich den Schulen sowie Kitas der Region ein einwöchiges Projekt mit dem Titel „gesunde und kostengünstige Nahrung aus der Region“ angeboten.

[Einklappen]

Die SPD-Fraktion ändert ihren Antrag: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob sich die sich um eine Teilnahme der Stadt Kassel an dem Netzwerk zur Etablierung eines „Food-Hub Nordhessen“ zu bewerben. beteiligen kann.

B90/Grüne merken an, dass die Stadt Kassel in dem Bereich schon gut aufgestellt sei und stellen infrage, ob eine Prüfung nötig wäre. Sie verweist unter anderen auf das Programm der hessischen Landesregierung echt Hessisch, die Initiative nachhaltiges Nordhessen, und das Projekt an der offenen Schule beider „Waldau isst gut”. zudem gebe es die “Werkstatt Ernährung”. Jede Schule könne diese für Projekttage oder -wochen einladen.

Die CDU-Fraktion begrüßt den Änderungsantrag der SPD. Als Prüfauftrag werde man die Vorlage mittragen.

Zustimmung: CDU, SPD
Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD

Zurück


3. Entwicklung des städtischen Baumbestandes

Anfrage der CDU Fraktion 101.18.1849

Schriftlich beantwortet vom Umwelt und Gartenamt [etwaige Tippfehler können sich beim Scannen per OCR eingeschlichen haben]

Wir fragen den Magistrat:1.Wie hat sich in diesem Jahr der Zustand des städtischen Baumbestandes entwickelt?

Die Trockenheit der zurückliegenden zwei bis drei Jahre hat die Vitalität der Bäume merklich beeinflusst, sodass es zu einem signifikanten Anstieg bei der Totholzbildung gekommen ist. Darüber hinaus führen die trockeneren Vegetationsphasen zu einem geringeren Zuwachs der Bäume und ebenso zu Spitzendürre. Mit dem Vitalitätsverlust durch Trockenheit, erhöht sich die Anfälljgkeit gegenüber Baumkrankheiten, wie z.B. Pilzerkrankungen (Massaria, Rusrindenkrankheit, Eschentriebsterben, etc..). Bei den zunehmenden Sturmereignissen zeigen sich die Bäume wegen Wassermangel nicht mehr so widerstandsfähig (Elastizität geht verloren, Wurzeln wachsen nicht) und drchen leichter auseinanderzubrechen Oder umzufallen. Diese Entwicklungen zeichneten Sich bereits im letzten Jahr ab, setzen Sich jedoch aufgrund der temporär immer wieder sehr trockenen Phasen auch weiterhin fort. Von den durch Trockenheit verursachten Schäden Sind nicht nur die Altbäume, sondern ebenso die Jungbäume betroffen.

Aufträge Totholzbeseitigung (summiert):
2015: 3301
2016: 5412
2017: 4194
2018: 5346
2019: 10085

Insgesamt ist der Aufwand zur Bewässerung der Jungbäume deutlich gestiegen, da die Anzahl der zu wässernden Bäume zugenommen hat. Mittlerweile Wird bis zum 5. Standjahr gewåssert. Sofern Jungbäume auch nach dem 5. Standjahr Trockenheitsmerkmale zeigen, werden auch diese Bäume weiter gewässert um den Baumbestand im Stadtgebiet zu sichern. In 2020 waren von April bis September täglich 6 Wasserwagen im Einsatz um die Jungbäume zu versorgen.

2.Wie viel Wasser zur Bewässerung der städtischen Bäume wurde im Jahr 2020 bisher eingesetzt?

Die Bewässerung städtischer Bäume erfolgt durch mehrere Beteiligte, der Großteil wird direkt durch Mitarbeiter des Umwelt- und Gartenamt gewässert. Darüber hinaus erfolgen
Pflanzungen im Rahmen von Neuplanungen, sodass auch externe Firmen mit der Bewässerung im Rahmen der Fertigstellung- und Entwicklungspflege beauftragt sind.
Vom Umwelt- und Gartenamt werden wöchentlich ca. 45.000 Liter Wasser zur Bewässerung der Bäume verbraucht, das ergibt über den Zeitraum von April bis September 1,08 Mio Liter, die zur Versorgung des Jungbaumbestandes aufgewandt werden. Tatsächlich ist der Bewässerungsbedarf jetzt schon höher und Wird in den nächsten Jahren weiter steigen, sodass die aktuellen Ressourcen zur Baumbewässerung nicht auskömmlich Sind.

3.Wie viele städtische Bäume wurden wegen Trockenheit/Krankheit in diesem Jahr gefällt?

Durchschnittlich werden pro Jahr ca. 600 städtische Bäume durch das Umwelt- und Gartenamt gefällt. In der Regel erfolgen ca. 90 % dieser Fällungen aufgrund von Abgängigkeit, Absterben, Pilzbefall Oder anderer Krankheiten. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg durch Trockenheit abgestorbener Bäume zu verzeichnen. Birken und Ahorne sind von der Trockenheit besonders betroffen.

4.Wie viele Bäume wurden in diesem Jahr durch die Stadt Kassel neu gepflanzt?

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Ablaufstörungen ist es in diesem Jahr nicht möglich den Großteil der gefällten Bäume nachzupflanzen, so ist z. B. die komplette Frühjahrsbepflanzung ausgefallen. In der bevorstehenden Herbstpflanzung sind ca. 150 Pflanzstandorte für die Pflanzung vorgesehen. Zusätzlich werden bis zum Ende des Jahres im Rahmen von Neupflanzungen voraussichtlich ca. weitere 100 Bäume gepflanzt worden sein.

5.Welche Arten/Sorten von Jungbäumen wurden für die Neu-Anpflanzung neu verwandt?

Der Baumbestand der Stadt Kassel zeichnet sich durch eine breite Arten- und Sortenvielfalt aus. Aktuell gibt es ca. 570 unterschiedliche Arten bzw. Sorten. Dabei sind die Hauptbaumarten am häufigsten vertreten:

  • Ahorn 18,90 %
  • Eiche 10,10 %
  • Esche 9,85 %
  • Linde 7,98 %
  • Erle 7,14%
  • Weide 6,80 %
  • Hainbuche 5,68 %
  • Kirsche 5,53 %
  • Platane 3,19 %
  • Birke 2,78 %

Grundsätzlich wird versucht das Artenspektrum weiterhin möglichst breit zu fächern um arten- und sortenbedingte Ausfälle möglichst gut kompensieren zu können. Bei der Artenauswahl werden bevorzugt jene Baumarten verwendet, welche sich durch Trockenheitsverträglichkeit auszeichnen und mit den sich wandelnden klimatischen Veränderungen umgehen können. Dabei setzen wir auf die neuesten Erkenntnisse der unterschiedlichen Fachgremien (u. a. GALK Arbeitskreis Stadtbäume sowie die Forschungsanlagen). Letztendlich ist die Artenauswahl abhängig von dem jeweiligen Pflanzstandort, da die Standortfaktoren sehr unterschiedlich sind. Neben den Licht-, Wasser- und Nährstoffverhältnissen ist auch der zur Verfügung stehende Wurzelraum entscheidend dafür, welche Baumart gewählt wird. In den bevorstehenden Pflanzungen werden u. a. folgende Baumarten gepflanzt: Eiche, Linde, Walnuss, Kirsche, Ahorn, Platane, Amberbaum

Die CDU-Fraktion erklärt die Anfrage für beantwortet.

Die Kasseler Linke fragt nach, welche Baumarten aktuell gepflanzt und nach welchen Kriterien diese ausgesucht werden.

Die Leiterin des Umwelt- und Gartenamtes erklärt, das Portfolio sei vielfältig, da es noch Unsicherheiten bezüglich der Zukunftssicherheit der Bäume gebe, zudem biete eine breite Mischung Vorteile bei der Schädlingsanfälligkeit. In den hoch verdichteten Innenstadtbereichen greife man auf fremdländische Baumarten zurück, in den Außenbereichen der Stadt pflanze man aber auch einheimische Baumarten an.

Die Fraktion WfK fragt nach, ob auch sogenannte Bienenbäume im Portfolio seien, dies wird bejaht.
[Die CDU-Fraktion äußert ihren Unmut zu den Nachfragen, diese verlängerten die Sitzung.]

Zurück


4. Förderung von Mehrwegwindeln zur Müllvermeidung

Antrag B90/Grüne 101.18.1871

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird unter Beteiligung der Stadtreiniger Kassel beauftragt, als Maßnahme zur Abfallreduzierung die Ausstattung für Babys mit Stoffwindeln und Mehrwegwindelhosen zu unterstützen. Dazu wird Eltern mit Wohnsitz in Kassel und Kleinkindern im Alter biszu drei Jahren auf Antrag einmalig ein Zuschuss von einem Drittel der Anschaffungskosten, maximal jedoch 70,-Euro, gewährt.

Begründung:

Für ein Baby werden im Schnitt ca. 4.500 Wegwerfwindeln benutzt. Diese Einwegwindeln können jedoch nicht recycelt oder kompostiert werden. Sie verursachen in Deutschland ca. 10 Prozent des Restmüllaufkommens, für dessen Entsorgung hohe Kosten entstehen.Die Verwendung von modernen Mehrwegwindelsystemen hingegen ist unkompliziert und leistet einen erheblichen Beitrag zur Müllvermeidung. In Deutschland gewähren daher bereits über 38 Städte und Kreise einen Zuschuss für Mehrwegwindeln.Eine Unterstützung durch die Stadt Kassel aus Mitteln der Abfallwirtschaft, finanziert durch die Abfallgebühren, hat bedeutende Signalwirkung und kann helfen, mehr Eltern von Mehrwegwindeln zu überzeugen. Auf den städtischen Haushalt kommen durch den Förderzuschuss nur sehr geringe Kosten zu, da auf der anderen Seite erhebliche Einsparpotenziale durch ein geringeres Restmüllvolumen stehen.Somit ist von einer Refinanzierung des Zuschusses durch deutlich niedrigere Entsorgungskosten für die Stadt Kassel auszugehen.Die Höhe des beantragten Zuschusses orientiert sich an den Erfahrungen der Städte und Gemeinden, die den jungen Familien bereits Prämien für Mehrwegwindelsysteme gewähren. Die Zuschüsse orientieren sich dabei an den Anschaffungskosten für Mehrwegwindelsysteme. Die beteiligten Städte und Kreise übernehmen dadurch ein Fünftel bis zu einem Drittel dieser (einmaligen) Kosten.

[Einklappen]

Die Fraktion B90/Grüne erläutert die Vorteile von Stoffwindeln. Auf den Seiten der Stadt Marburg gebe es einen guten Überblick. In der Begründung sei ein möglicher Vorschlag zur Finanzierung erwähnt, man habe das aber absichtlich offengehalten und hofft auf den Austausch des Magistrats mit Städten und Gemeinden, die schon eine erfolgreiche Förderung anbieten.

Die CDU-Fraktion erklärt, der Antrag gehe zwar in die richtige Richtung und die Begründung werde nicht mit beschlossen, dennoch könne man so nicht zustimmen. Eine Finanzierung durch die Abfallgebühren sei im höchsten Maße unzulässig.

B90/Grüne streichen die Begründung.

Die Fraktion Kasseler Linke findet den Antrag inhaltlich gut und fragt nach, ob das für alle Familien gelte, auch für Familien, die Sozialleistungen erhalten. Die Fraktion B90/Grüne antwortet, es handele sich um einen einmaligen Zuschuss auf den jeder Anspruch habe, egal, wie er eingeordnet sei.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass dann die Kosten bei der Stadt Kassel blieben. Man müsse erst einmal wissen über wie viele Kinder man sich hier unterhalte und welche Kosten auf die Stadt zukommen. So sei das ein „zu gebundener Sack“, da mache man nicht mit.

Die SPD-Fraktion schließt sich der Argumentation der CDU an und schlägt vor den Antrag zu schieben bis man die nötigen Informationen eingeholt hat und man einen konkreteren Antrag formulieren kann. Die CDU-Fraktion regt an, dass der Magistrat eine grobe Kostenschätzung vorlegen soll.

Der Antrag wird geschoben.

Zurück


5. Förderprogramme zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1872

Wir fragen den Magistrat:Gibt es aktuell Förderprogramme für Grundstückseigentümer zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken?

Ein stadtweites Förderprogramm für Grundstückseigentümer zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken existiert in Kassel nicht. Im Rahmen der verschiedenen Städtebauförderprogramme (Bund-Länder), die derzeit in Kassel vertreten sind, sind z.T. städtische Anreizprogramme zu entsprechenden Maßnahmen vorgesehen oder wurden durchgeführt. Dies betrifft z.B. ein städtisches Anreizprogramm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung bzw. zur Entsiegelung und Begrünung von Innenhöfen im Rahmen des Förderprogramms Wachstum und nachhaltige Entwicklung” (früher Zukunft Stadtgrün) mit dem Fördergebiet Innenstadt, Frankfurter Stiaße und Park Schönfeld. Gemäß Zeit- und Finanzierungsplanung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK für das Fördergebiet ist dieses ab dem Jahr 2022 vorgesehen.

Ein weiteres Beispiel ist ein Haus- und Hofflächenprogramm für kleinere private Maßnahmen zur Steigerung des Wohnwerts und zur Verbesserung des Wohnumfelds im Rahmen des zurzeit laufenden Städtebauförderprogramms Stadtumbau West im Bereich Bettenhausen und Unterneustadt. Weitere Förderprogramme des Bundes sowie des Landes beziehen sich bzgl. der Förderung von Maßnahmen zur Entsiegelung auf öffentliche Flächen, wie z.B. im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen”. Innerhalb dieser Richtlinie ist es seit Ende letzten Jahres zwar grundsätzlich möglich, dass private Immobilieneigentümer sich Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung fördern lassen können. Jedoch ist nur die Kommune antragsberechtigt und kann die Fördermittel im Rahmen einer eigenen kommunalen Förderrichtlinie an die privaten Eigentümer weiterleiten. Dafür muss ein Fördergebiet innerhalb des Stadtgebiets festgelegt werden, welches zum einen als Überwärmungsgebiet definiert ist und zum anderen nicht Teil eines bereits bestehenden Fördergebiets einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist.

Da die Stadt Kassel bereits zahlreiche städtebauliche Fördergebiete festgelegt hat (s.o.), die auch überwiegend im Überwärmungsbereich liegen, kommt diese Fördermöglichkeit kaum in Frage. Sie kam bis vor Kurzem auch deswegen kaum in Frage, weil die Betreuung eines derartigen Programms personalintensiv ist und Personalkosten nicht mit gefördert wurden. Seit Kurzem wurde das Förderprogramm deswegen und diesbezüglich geändert: Urn den Erfolg des Förderprogramms sicherzustellen, werden vom Land nun auch die Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros übernommen, dem die Durchführung des begleitenden Beratungsangebots, der fachlichen Antragsprüfung und der Umsetzung obliegt. Die Förderung wird für längstens zwei Jahre in Höhe von bis zu 520.000 Euro gewährt. Hiervon darf die Kommune bis zu 20.000 Euro jährlich für die Beauftragung eines Planungsbüros verwenden.

Die CDU-Fraktion zieht die Anfrage zurück.

Zurück


6. Nachhaltige documenta

Anfrage B90/Grüne 101.18.1907

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie ist der Stand zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie zur Vorbereitung, Organisation und Ausführung einer umwelt-und klimaschonenden documenta 2022?
2.Ist externer Sachverstand, wie im Beschluss vom November 2019 verlangt, bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsstrategie miteinbezogen wurden?
3.Falls bisher kein externer Sachverstand hinzugezogen wurde, wieso nicht?

Die Anfrage wird auf die nächste Sitzung verschoben

Zurück


7. Installation von Solaranlagen und Denkmalschutz ermöglichen

Antrag B90/Grüne 101.18.194

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde ein „Weißbuch Denkmalschutz“ mit gelungenen Beispielen, an dem sich Planer*innen orientieren können, zu erstellen. Ziel ist es, die Erfordernisse des Denkmalschutzes für das Kasseler Stadtbild und die Notwendigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren Energien durch Nutzung von Photovoltaikanlagen und solarthermischen Anlagen miteinander zu vereinbaren.

Begründung:

Der Klimaschutzrat der Stadt Kassel hat die Empfehlung erteilt, ein „Weißbuch Denkmalschutz“ für die Nutzung von solarthermische Anlagen und Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erstellen, um Kompromisse zwischen berechtigtem Denkmalschutz und dem dringend notwendigen Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Die Zielstellung der Installation von solarthermischen Anlagen und Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden leitet sich aus den klimapolitischen Vorgaben der Stadt Kassel ab, bis 2030 klimaneutral zu werden.

[Einklappen]

B90/Grüne erklären, dass es sich hierbei um eine Empfehlung des Klimaschutzrates handele, die dieser mit großer Mehrheit beschlossen habe und in die viel Expertise eingeflossen sei.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK
Enthaltung: CDU
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD

Zurück


8. Wärmenetze planen und ausweiten

101.18.1954

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:1.Der Magistrat wird beauftragt den Maßnahmenvorschlag 2020-EV-01 „Erstellung einer Wärmeleitplanung für die Stadt Kassel“ umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.2.Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den StädtischenWerken eine Zeit-und Kostenplanung für die Umsetzung des Maßnahmenvorschlags 2020-EV-02 „Anschluss nahegelegener Gebäude an das Kasseler Fernwärmenetz sowie Netzausbau und -verdichtung in den Stadtteilen Waldau Industriegebiet und Mitte“ zu erstellen unddem Umweltausschuss zur Beratung vorzulegen.

Begründung:

Im Wärmesektor sind die größten Effizienz-und CO2-Einsparungspotentiale vorhanden. Der Klimarat hat dazu sehr konkrete und weit ausgearbeitete Vorschläge eingebracht.Die Erstellung von kommunalen Wärmeleitplanungen ist in Baden-Württemberg bereits durch das Klimaschutzgesetz des Landes verpflichtend. Eine Planung zur zukünftigen Nutzung und –erweiterung von Nahwärmenetzen erscheint auch für die Stadt Kassel sinnvoll.Im Klimarat konnte nachvollziehbar dargelegt werden, dass durch den Anschluss weiterer Verbraucher an das bestehende Netz erhebliche Effizienz-und Emissionseinsparungspotentiale bestehen. Da diese Maßnahmen höhere Investitionen erfordern erscheint hier das Erstellen einer Zeit-und Kostenplanung als Vorbereitung für einen künftigen Beschluss als richtiger nächster Schritt.Die Maßnahmenvorschläge des Klimarats sollen die Stadt in dem anspruchsvollen Ziel unterstützen bis 2030 klimaneutral zu sein. Deshalb sollten diese konkret umsetzbaren Maßnahmen bereits jetzt entschieden und angegangen werden.

[Einklappen]

Aufgrund von Beratungsbedarf die CDU-Fraktion wird der Antrag auf die nächste Sitzung geschoben.

Zurück


9. Wärmeleitplanung für die Stadt Kassel

Anfrage B90/Grüne 101.18.1965

Wir fragen den Magistrat:
1.Mit welcher Zielsetzung empfiehlt der Klimaschutzrat die Aufstellung einer Wärmeleitplanung für die Stadt Kassel?
2.Gibt es bereits Vorstellungen, wie die konkrete Umsetzung dieses Maßnahmenvorschlags aussehen könnte?
3.Wenn ja: Ist angedacht, die Umsetzung mit Partner*innen zu realisieren?

Begründung:Der Klimaschutzrat hat die Maßnahme (Nr.: 2020-EV-01) zur Erstellung einer Wärmeleitplanung empfohlen. Wärmenetze sind ein geeignetes Instrument, Klimaschutz zu betreiben, insbesondere wenn es um innerstädtischen Gebäudebestand und verdichtete Neubaugebiete geht. Über kommunale Wärmeplanungen können Kommunen einen Überblick über die auf ihrem Gebiet vorhandenen Wärmepotenziale erlangen und gleichzeitig strategische Ziele formulieren.

Schriftliche Antwort vom Umwelt und Gartenamt [etwaige Tippfehler können sich beim Scannen mit OCR eingeschlichen haben]

Zu 1:
Oberziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Kassel in 2030. Die Wärmeleitplanung soll aufzeigen, wie dieses Oberziel erreicht werden kann: was also genau wo zu tun ist – und damit als konkrete Handlungsgrundlage für den Umbau der Wärmeversorgung dienen. Dafür soll die Wärmeleitplanung:

  • die Wärmeverbräuche von Gebäuden ermitteln
  • die Energieeinsparpotenziale und die künftigen Wärmeverbräuche von Gebäuden darstellen
  • und darauf aufbauend eine fossilfreie Wärmeversorgung planen

Die Wärmeleitplanung enthält dann eine Priorisierung von Maßnahmen und zeitliche Zielvorgaben für Einspar- und Sanierungsmaßnahmen, die Umstellung von Energieträgern und die Errichtung von Infrastruktur (Ausbau/Verdichtung/Rückbau von Fernwärme- und Gasnetzen und zentraler Wärmeerzeugungsanlagen) sowie für die Planung und Umsetzung von Quartierskonzepten und dezentrale Energieversorgung.

Zu 2: Ja, aktuell wird eine Förderung des Vorhabens beim Land Hessen beantragt. Parallel ist eine Beschlussvorlage für die Aufstellung einer Wärmeleitplanung in Vorbereitung.

Zu 3: Ja, es ist vorgesehen, die Wärmeleitplanung in Zusammenarbeit mit den Städtischen Werken und mit der Universität Kassel (die auch den Förderantrag einreicht) zu erarbeiten. Ggf. können ergänzende Fragestellungen im Verbund mit weiteren Forschungseinrichtungen oder anderen Partnern bearbeitet werden.

Die Kasseler Linke fragt nach, wie lange es bis zur Bewilligung der Fördergelder dauern wird. Die Amtsleiterin entgegnet, wenn man schnell sei ungefähr ein Vierteljahr, ansonsten ein halbes Jahr.

Zurück