Umweltausschuss, 42 Sitzung

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Notizen aus dem Umweltausschuss, 42. Sitzung am 19.1.2021 (Ohne Gewähr)

Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass zum Zeitpunkt der Einladung keine Antworten des Magistrats vorlagen. Die Fragen würden schriftlich beantwortet, Nachfragen könnten dann schriftlich an die jeweiligen Dezernate gehen.

1. Umweltgerechtigkeit in Kassel

Zwischenbericht und Weiterarbeit am Thema
Magistratsvorlage 101.18.1969

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadt Kassel verfolgt das Ziel einer umweltgerechten Entwicklung. Der Zwischenbericht aus dem Pilotprojekt „Umsetzung einer integrierten Strategie zur Umweltgerechtigkeit in Kassel“ wird zu Kenntnis genommen. Er dient als Grundlage für eine Verstetigung des Handlungsfeldes Umweltgerechtigkeit.“
Begründung: Zusammen mit den Städten Marburg und München nahm die Stadt Kassel von 2016 bis 2018 am Pilotprojekt„Umsetzung einer integrierten Strategie zu Umweltgerechtigkeit“ teil. Das Projekt wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Mit der Teilnahme am Pilotprojekt wurde ein Planungsprozess mit dem Ansinnen der Umsetzung und Verstetigung gestartet.Hintergrundfür die Teilnahme war eine schon lange existierende, intensive Arbeit der Stadt Kassel für eine „Gesunde Stadt“ –eine Zielsetzung, die unter anderem in ihrem Zukunftsprogramm (2007) formuliert ist und der sich die Stadt Kassel mit ihrer Mitgliedschaft im „Gesunde Städte-Netzwerk“ (seit 1994) verpflichtet hat. Wesentliche Ziele waren eine deutliche Stärkung verhältnispräventiver Strategien und Maßnahmen und mithin, Gesundheit zum integralen Bestandteil der Stadtentwicklung zu machen. Dabei sollten 
die planerisch-konzeptionelle Behandlung von Umweltbelangen in ihren Funktionen für das menschliche Wohlbefinden ertüchtigt und die räumliche Dimension für Gesundheitsvorsorge und Lebensqualität für alle Menschen stärker erschlossen werden. Das Handlungsfeld „Umweltgerechtigkeit“ liefert hierfür den Ansatz. Unter Umweltgerechtigkeit wird, nach der im Projekt erarbeiteten Begriffsdefinition, die Vermeidung und Verminderung der räumlichen Konzentration von gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen sowie die Gewährleistung eines sozialräumlich gerechten Zugangs zu Umweltressourcen verstanden. Sie umfasst Fragen der Verteilungs-, der Zugangs-, der Verfahrens- und der Vorsorgegerechtigkeit. Wesentlicher Meilenstein, der im Projekt erreicht wurde, ist die gesamtstädtische Analyse. Ein wichtiger Nebeneffekt war eine starke Außenwirkung für die Stadt Kassel. Wesentliche in der Zukunft weiter zu vertiefende Fragestellungen umfassen die der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Implementation in Steuerungsinstrumente, der Umsetzung im Quartier sowie des Aufbaus eines Monitorings. Weitere Impulse für die Bearbeitung können aus der Integration des Themas in das bewilligte Projekt Smart Kassel im Rahmen der „Modellprojekte Smart Cities –Stadtentwicklung und Digitalisierung“ sowie aus einer mit der HAWK Göttingen anvisierten Masterarbeit gesetzt werden. Der vorgelegte Bericht ist als Zwischenbericht zu verstehen, der fortgeschrieben werden soll

Unter der Vorlagennummer ist im Informationssystem der Bericht zu finden.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, CDU (1)
Enthaltung: Kasseler Linke, AfD-Fraktion, CDU (1)

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2. Förderung von Mehrwegwindeln zur Müllvermeidung

Antrag B90/Grüne 101.18.1871

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird unter Beteiligung der Stadtreiniger Kassel beauftragt, als Maßnahme zur Abfallreduzierung die Ausstattung für Babys mit Stoffwindeln und Mehrwegwindelhosen zu unterstützen. Dazu wird Eltern mit Wohnsitz in Kassel und Kleinkindern im Alter bis zu drei Jahren auf Antrag einmalig ein Zuschuss von einem Drittel der Anschaffungskosten, maximal jedoch 70,-Euro, gewährt. Insgesamt sollen jährlich 2500 € dafür zur Verfügung stehen.

Begründung:
1. Bis ein Baby „sauber“ ist, benötigt es etwa 4.000 Windeln. Seit der Erfindung der Einwegwindeln werden diese überwiegend genutzt.
2. Für den benötigten Zellstoff müssen über 15 Bäume, die nur zu diesem Zweck in Monokultur angebaut werden, gefällt werden. Zur Herstellung von Wegwerfwindeln werden darüber hinaus große Mengen Energie sowie Chemikalien für Bleiche, Transport und Verarbeitung verbraucht.
3. Jedes Baby produziert so in den ersten zwei bis drei Jahren seines Lebens schon ca. 1.100 kg Abfall durch die Einwegwindeln. Diese Abfallmengen muss nicht sein
denn das Wickeln mit modernen Stoffwindelsystemen erfolgt genauso schnell und bequem und ist zudem nicht teurer.
4. Als Hemmschuh für die Abfallvermeidung durch die Nutzung der Selbstwaschsysteme haben sich bisher die relativ hohen Anfangsinvestitionen ergeben. Wer selbst Windeln waschen möchte, muss deshalb mit anfangs hohen Investitionskosten rechnen, über die Dauer der Nutzung sind sie aber preiswerter als Wegwerfwindelsysteme.
Welche Finanzierungsquelle für dieses Vorhaben am geeignetsten ist, sollte im Austausch mit dem Magistrat und den Stadtreinigern evaluiert werden. Auch eine Überlegung dahingehend, dass die Zuschüsse in Form einer „urbaren Lösung“ als
Kasseler Gutschein“
zum Einkaufen beim lokalen Einzelhandel genutzt werden, wäre erstrebenswert.

Diskussion:

Zunächst erklärt B90/Grüne, dass sie ihren Antrag aufgrund der lebhaften Diskussion über die fehlende Grenze bei der Förderung abgeändert habe. Man habe sich nach Vergleich mit anderen Kommunen auf 2500 € festgelegt. Diese Summe könne man später evaluieren und gegebenenfalls nach steuern.

Ein Vertreter der CDU-Fraktion erklärt, er stimme vom Grundsatz her zu, kritisiert aber, dass die Gelder aus dem Budget der Stadtreiniger kommen sollen. Das sei rechtlich nicht zulässig. Das Budget müsse aus dem städtischen Haushalt kommen. Er sagt Zustimmung zu, wenn die Grünen dies in ihrem Antrag ändern.

Die Fraktion B90/Grüne übernimmt die Änderung.

Die SPD-Fraktion erklärt ebenfalls, dass das Ansinnen an sich richtig sei, begründet ihre Ablehnung aber zum einen damit, dass der Antrag ein Haushaltsantrag und zum anderen die Summe viel zu niedrig sei, um etwas zu bewirken. Zudem stelle sich die Frage, ob das Geld tatsächlich bei denen ankommen würde, die es bräuchten (Bedürftigkeit).

Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten findet das Ansinnen ebenfalls richtig, sieht aber das Verhältnis Budget/Verwaltungskosten kritisch. Sie regt an zu prüfen, ob man vom Antragsprozess wegkommen könnte und das Thema beim persönlichen Gespräch im Rahmen des Programms „Willkommen von Anfang an“ zu integrieren und dort solche Windeln mitzubringen/zu verschenken.

Eine Vertreterin der CDU fragt zunächst, wer im Raum Mehrwegwindeln benutzt hätte. Ihrer Meinung nach werde das so nicht funktionieren. Man brauche mindestens 4 Windeln pro Tag, das sei unheimliche Aufwand. Die dreckigen Windeln müsse man zwischenlagern, waschen (4000-mal) usw. Das sei schwierig zu bewerkstelligen und wenn man die Windeln zum Waschen außer Haus gibt, würde das teuer werden. Sie zweifelt am ökologischen Mehrwert und vermisst die Wertschätzung für Eltern. Das alles koste sehr viel Zeit. Sie plädiert dafür Einwegwindeln zu benutzen und den Müll thermisch zu verwenden.

Der Vertreter der Fraktion WfK erklärt, er habe Mehrwegwindeln benutzt, da man nicht gewollt habe, dass die Kinder den ganzen Tag in Plastik eingepackt herumlaufen. Das Ganze sei aufwendiger, aber trotzdem gut. Er betont, dass es hier nur um eine Förderung gehe und daraus keine Pflicht zur Benutzung von Mehrwegwindeln erwachse. Mehrwegwindeln seien umweltgerechter und besser für die Kinder. Kritik jedoch übt er an der Summe. Bei 2500 € bedeute das eine Deckelung bei 35 Kindern. Er hofft, dass die Stadt mehr Budget zur Verfügung stellen kann.

Die Kasseler Linke zweifelt den ökologischen Faktor nicht an. Die Versorgung von 35 Familien, bzw. Kindern sei jedoch sehr wenig. Die Gesamtkosten für Mehrwegwindeln lägen bei ungefähr 150 € aufwärts, sodass sich trotz Förderung vermutlich nur ein bestimmtes Klientel angesprochen fühlen werde. Klientelpolitik lehne man ab.

Zustimmung: B90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, CDU (1)
Ablehnung: SPD, CDU (1), Kasseler Linke
Enthaltung: AfD-Fraktion,

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3. Nachhaltige documenta

Anfrage B90/Grüne 101.18.1907

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie ist der Stand zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie zur Vorbereitung, Organisation und Ausführung einer umwelt- und klimaschonenden documenta 2022?
2. Ist externer Sachverstand, wie im Beschluss vom November 2019 verlangt, bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsstrategie miteinbezogen wurden?
3. Falls bisher kein externer Sachverstand hinzugezogen wurde, wieso nicht?

Die Geschäftsführung der documenta und Museum Fridericianum gGmbH nimmt zu der Anfrage im Ausschuss für Umwelt und Energie vom 19. Oktober 2020 schriftlich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Nachhaltigkeit ist bei der documenta fifteen ein wichtiges Thema des künstlerischen Konzepts. Sie wird von der Künstlerischen Leitung, dem indonesischen Kollektiv ruangrupa, ganzheitlich verstanden und umfasst neben ökologischen auch ökonomische, soziale, kulturelle oder politische Aspekte. Diese Gedanken spiegeln sich insbesondere im lumbung wider, einem der zentralen Begriffe der nächsten documenta, welcher das indonesische Prinzip einer solidarischen Reisernte beschreibt. Darüber hinaus ist Nachhaltigkeit vor allem ein wichtiger Aspekt bei der Planung der Infrastruktur, die mit Blick auf die planmäßig vom 18. Juni bis 25. September 2022 stattfindende Großveranstaltung auf Hochtouren läuft. Grundlage für die Vorbereitung, Organisation und Ausführung einer umwelt- und klimaschonenden documenta fifteen im Jahr 2022 ist der Bericht „Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie für die documenta“.
Dieser wurde im Rahmen der documenta 14 im Jahr 2017 mit Blick auf die documenta fifteen von der ARGE Nachhaltigkeitswerk verfasst. Mitglieder der ARGE Nachhaltigkeitswerk waren die Firma i- nemaa, das Institut für Nachhaltigkeit in Kultur und Tourismus sowie die Universität Kassel (vertreten durch Herrn Prof. Dr. Christian Herzig). Auf dieser Basis wurden und werden fortlaufend die verschiedenen Themenfelder wie Mobilität, Energie, Gastronomie, Publikationen/Kommunikation, Merchandise, Ausstellungsproduktion oder Infrastruktur geplant und weiterentwickelt. Dabei werden bei den jeweiligen Fragestellungen die beteiligten Firmen und Partner mit ihrem Sachverstand eingebunden. Auch im Rahmen der großen Koordinationsrunde mit den verschiedenen Akteuren-insbesondere den Dezernaten der Stadt Kassel – die bereits zu einem ersten Treffen zusammengekommen ist, ist Nachhaltigkeit eines der Themen, die im Mittelpunkt stehen. Die in diesen Bereichen jeweils nötigen Prozesse werden bei einer zentralen Koordinationsstelle zusammengeführt.

Zu Frage 2:
Externer Sachverstand -vergleichbar mit einer Beratungsagentur – bildet in Form der ARGE Nachhaltigkeitswerk die Grundlage der Planungen. Zur Weiterentwicklung wird in den unterschiedlichen Feldern auf spezifisches Fachwissen sowie die Strategien der jeweiligen externen Partner zurückgegriffen. Eine Evaluation ist geplant. Weiter ist die documenta fifteen seit November 2020 Mitglied im „Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Medien“, das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiiert wurde. Ziel ist der spartenübergreifende Austausch sowie die Weitergabe von Erkenntnissen und gelungenen Maßnahmen im Kultursektor.

Zu Frage 3:
Siehe unter Ziff. 1 und 2.

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4. Wärmenetze planen und ausweiten

Antrag FDP+ Freie Wähler +Piraten 101.18.1954

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

    1. Der Magistrat wird beauftragt den Maßnahmenvorschlag 2020-EV-01 „Erstellung einer Wärmeleitplanung für die Stadt Kassel“ umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
    2. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Städtischen Werken eine Zeit- und Kostenplanung für die Umsetzung des Maßnahmenvorschlags 2020-EV-02 „Anschluss nahegelegener Gebäude an das Kasseler Fernwärmenetz sowie Netzausbau und -verdichtung in den Stadtteilen Waldau Industriegebiet und Mitte“ zu erstellen und dem Umweltausschuss zur Beratung vorzulegen.

Begründung:
Im Wärmesektor sind die größten Effizienz- und CO2-Einsparungspotentiale vorhanden. Der Klimarat hat dazu sehr konkrete und weit ausgearbeitete Vorschläge eingebracht.
Die Erstellung von kommunalen Wärmeleitplanungen ist in Baden-Württemberg bereits durch das Klimaschutzgesetz des Landes verpflichtend. Eine Planung zur zukünftigen Nutzung und -erweiterung von Nahwärmenetzen erscheint auch für die Stadt Kassel sinnvoll.
Im Klimarat konnte nachvollziehbar dargelegt werden, dass durch den Anschluss weiterer Verbraucher an das bestehende Netz erhebliche Effizienz- und Emissionseinsparungspotentiale bestehen. Da diese Maßnahmen höhere Investitionen erfordern erscheint hier das Erstellen einer Zeit- und Kostenplanung als Vorbereitung für einen künftigen Beschluss als richtiger nächster Schritt.
Die Maßnahmenvorschläge des Klimarats sollen die Stadt in dem anspruchsvollen Ziel unterstützen bis 2030 klimaneutral zu sein. Deshalb sollten diese konkret umsetzbaren Maßnahmen bereits jetzt entschieden und angegangen werden.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten bringt ihren Antrag ein.
Der 1. Teil sei schon diskutiert worden. Eine Förderung durch das Land sei in Vorbereitung. Sie bittet den Magistrat um aktuelle Informationen zum Stand der Dinge und zieht Satz 1 zurück.
Der 2. Teil des Antrags bliebe aber weiterhin aktuell und gehöre zu den  ersten Maßnahmen, die der Klimaschutzrat beschlossen habe. Dieser sehe ein großes Potenzial im Industriegebiet. Momentan werde zum Beispiel noch Abwärme in die Fulda abgeleitet, das sei sehr ärgerlich. Die Forderung des Klimaschutzrates halte man deshalb für sehr sinnvoll und man bitte die Stadt/Städtischen Werke eine Zeit- und Kostenplanung zu erarbeiten und im Ausschuss vorzustellen. Die nächste Stadtverordnetenversammlung könne dann alsbald über eine Umsetzung entscheiden.

Der Stadtbaurat berichtet über den aktuellen Stand zur Förderung. Eine Magistratsvorlage sei bereits in Arbeit. Die Umsetzung solle in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut, der Universität und den städtischen Werken erfolgen. Eine enge Zusammenarbeit bestehe bereits. Die Fördermittel seien eigentlich Forschungsgelder, denn bei der Universität laufe Wärmeleitplanung als Forschungsprojekt. Es gebe erhebliche Zuarbeit vom Umwelt und Gartenamt, dort gebe es schon eine Grobplanung.
Z
um 2. Teil des Antrags erläutert er, dass den Städtischen Werken bewusst sei, dass sie ein wichtiger Wärmelieferant in der Stadt sind. Ca. 30 % der Haushalte würden versorgt, bis 2025 solle das kohlefrei geschehen. Ein wichtiger Bestandteil dabei sei die Umstellung in der Dennhäuserstraße auf Klärschlammverbrennung. Die Gesamtzielsetzungen sei die Entwicklung von Konzepten, wie der Bestand des Wärmenetzes erweitert werden könne. Zum einen gehe es dabei um die Erweiterung des Marktbereiches, zum anderen sei dies ein wichtiger Baustein im Klimaschutzkonzept.

Die AfD-Fraktion erklärt, dass sie den zweiten Punkt des Antrags für zustimmungsfähig hält. In der Vorlage vom Klimaschutzrat werde allerdings von einer Nutzungspflicht gesprochen, das sehe man kritisch und das sei auch nicht mit EU-Recht vereinbar. Man könne nicht davon ausgehen, dass alle Haushalte angeschlossen werden.

Zustimmung: CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, AfD-Fraktion
Ablehnung: SPD-Fraktion

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5. Art und Umfang der Thermopapiernutzung

Anfrage der Kasseler Linken 101.18.2002

Thermopapier kommt u. a. bei der Straßenverkehrsbehörde zum Einsatz. Als Farbentwickler wurden bei Thermopapier bisher im wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S eingesetzt. Bisphenol A ist EU-weit als „besonders besorgniserregender Stoff“ (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH identifiziert, sowohl für den Bereich der menschlichen Gesundheit als auch den der Umwelt. Für Bisphenol S liegen bisher keine abschließenden Bewertungen vor. Bisphenol S steht aber ebenfalls im Verdacht, für Mensch und Umwelt endokrin wirksam zu sein.
Farbentwicklerfreie Thermopapiere bewertet das Umweltbundesamt dagegen als unbedenklich. Diese Papiere bestehen aus einem Basispapier, das vollflächig mit einem Pigment (schwarz) gestrichen wird, auf dem dann eine Polymerschicht aus kleinen Polymerkugeln aufgebracht wird, die unter Wärmeeinwirkung kollabieren. Durch das Kollabieren der Kugeln wird der Farbstoff sichtbar. Im Gegensatz zu phenolhaltigem Thermopapier kann das farbentwicklerfreie Thermopapier im Altpapier entsorgt und somit auch recycelt werden. https://www.umweltbundesamt.de/themen/fragen-antworten-zur-bonpflicht

1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung wird Thermopapier genutzt?

2. Wieviel Thermopapier wird von der Stadt Kassel dort jeweils jährlich verbraucht?

3. Wird bereits farbentwicklerfreies Thermopapier genutzt und falls ja in welchem Umfang?

4. Was spricht dagegen zukünftig ausschließlich das umweltfreundliche farbentwicklerfreie Thermopapier zu nutzen?

Stellungnahme Amt 67 (mit OCR gescannt):
Für die Beantwortung der Anfrage wurden alle relevanten Ämter der Stadtverwaltung abgefragt, bei denen mit dem Einsatz von Thermopapier zu rechnen ist. Diese Antwort stellt den aktuellen Zwischenstand dar.

Zu Frage 1:
Es wird im Bürgeramt (-33-) und beim Stralßenverkehrs- und Tiefbauamt, Bereich Bewohner parken (-6640-) Thermopapier genutzt.

Zu Frage 2:
Im Bürgeramt werden 400 Thermorollen für die EC-Cash-Terminal verbraucht. Die verbrauchte Menge für die vorhandenen 5 Kassenautomaten liegen bisher noch nicht vor. Im Straßenverkehrs- und Tiefbaumamt werden jährlich 20 Rollen verbraucht.

Zu Frage 3:
Es wird aktuell kein farbentwicklerfreies Thermopapier genutzt. Das bei -33- eingesetzte Thermopapier ist BPA-frei, dass bei -6640- eingesetzte Thermopapier ist phenolfrei.

Zu Frage 4:
Seitens der Ämter wurden keine Gründe genannt, dass farbentwicklerfreies Thermopapier nicht verwendet werden kann. Aus Umweltgesichtspunkten befürwortet das Umwelt- und Gartenamt, generell den Einsatz von farbentwicklerfreiem Thermopapier, da die Alternativen zu BPA und BPS, die aktuell hauptsächlich verwendet werden und die als phenolfrei gelten (Pergafast 201@ und D8@) umweltgefährdend für Wasserorganismen sind. Wenn eine komplette Umstellung auf farbentwicklerfreies Thermopapier erfolgen würde (aktuell erkennbar an der blauen Farbe der Quittung), könnten die Quittungen auch unbedenklich über das Altpapier entsorgt werden. Dies ist aktuell nicht möglich, da am Thermopapier nicht erkennbar ist, ob es phenolfrei ist oder nicht. Deswegen lautet die Empfehlung des Umweltbundesamtes weiterhin, dass Quittungen über den Restmüll zu entsorgen sind. Da es diese Alternativen bereits gibt, wäre nach Auffassung des Umwelt- und Gartenamtes eine Umstellung sinnvoll und umsetzbar.

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6. Sars-Cov2-Test im Abwasser

Anfrage FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.2017

Wir fragen den Magistrat:

    1. Wurden Proben des Kasseler Abwassers auf Sars-Cov2-Viren oder deren Rückstände untersucht, wie in der HNA vom 10.6.2020 berichtet [1]? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    2. In welcher Form arbeiten die Stadt, KasselWasser und das Regierungspräsidium dabei zusammen?

    3. Gibt es bei KasselWasser Proben aus der Wasseraufbereitung und Entsorgung von 2019 mit denen der Beginn der Pandemie rekonstruiert werden könnte?

    4. Gibt es Pläne mit einer regelmäßigen Abwasser-Diagnostik ein Frühwarnsystem [2] zum Infektionsverlauf einzurichten?

Links:
[1] HNA vom 10. Juni 2020
https://www.hna.de/kassel/kassel-coronavirus-covid19-test-abwasser-wasser-klaeranlage-zr-13791224.html

[2] https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/coronavirus-abwasser-klaeranlage-1.5140252

Antwort KasselWASSER (mit OCR gescannt)
Zu 1.) Wie bereits auf die Anfrage 101.18.1673 der Fraktion FDP FREIE WÄHLER PIRATEN im Umweltausschuss vom 19. Mai 2020 erläutert, wurden seitens KASSELWASSER keine Untersuchungen im Kasseler Abwasser auf Rückstände von SARS-CoV-2-Viren durchgeführt. Daher liegen auch keine Erkenntnisse für Kassel vor. Auf die weiteren Ausführungen zu der damaligen Anfrage wird verwiesen.

Zu 2.) Wenn die im Mai angesprochenen Forschungsergebnisse vorliegen, werden wir eine mögliche Praxisanwendung prüfen.

Zu 3.) Nein

Zu 4.) Wir verweisen an dieser Stelle erneut auf die abzuwartenden Forschungsergebnisse.

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7. Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung

Anfrage FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.2018

Wir fragen den Magistrat:

    1. Mit welchem Verfahren soll der Phosphor aus der Asche der Klärschlammverbrennung zurückgewonnen werden?

    2. Wird KasselWasser die Anlagen für die Phosphor-Rückgewinnung selber bauen und betreiben?

    3. Welche Inhalte werden in der Machbarkeitsstudie zur Verwertung von Klärschlamm und zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm von KasselWasser, dem Regierungspräsidium und der Uni Kassel untersucht?

    4. Welche Ergebnisse hat die Machbarkeitsstudie ergeben?

Links:

[1] https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/20201127_rp_jahresbericht_0.pdf

Zu Frage 1:
Dazu kann seitens KASSELWASSER keine Aussage getroffen werden. Die Verfahrensauswahl wird zu gegebener Zeit unser Dienstleister, die Städtische Werke Energie und Wärme GmbH, bei dem der Kasseler Klärschlamm verbrannt wird, nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten treffen.

Zu Frage 2:
Nein, da der Klärschlamm im Kraftwerk der Städtische Werke Energie und Wärme GmbH verbrannt wird.

Zu Frage 3:
Ziel der durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) geförderten Machbarkeitsstudie ist die nachhaltige Verwertung der Klärschlämme und die bedarfsgerechte Produktion von phosphorhaltigen Dünge- oder Rohstoffen auf regionaler Ebene in Nord-Ost Hessen (NOH). Die Region NOH umfasst den gesamten Regierungsbezirk Kassel. Kläranlagen befinden sich in den Kommunen der Landkreise Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Waldeck-Frankenberg und Fulda, im Werra-Meißner-Kreis, im Schwalm-Eder Kreis sowie in der kreisfreien Stadt Kassel. In der Region leben ca. 1,22 Mio. Einwohner auf ca. 8.289km?. Um eine verlässliche Datenbasis zu erarbeiten, wird eine umfassende Recherche und eine aktuelle Bestandsaufnahme für die Region NOH durchgeführt. Hinsichtlich einer nachhaltigen Klärschlammentsorgung unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Vorgaben des Abfall- und Düngerechts, werden die bisherige Klärschlammbehandlung und die Entsorgungswege daraufhin überprüft, inwieweit und mit welchem vertretbaren Aufwand die einzelnen Verfahrenswege zur Phosphorelimination aus dem Abwasserstrom optimiert bzw. angepasst werden können, um das jeweilige Potential der Phosphor-Rückgewinnung noch weiter zu steigern. Auf dieser Basis sollen verschiedene Verfahrenskombinationen von Trocknung und Verbrennung unter Berücksichtigung des Handlings und der Transportkosten untersucht, strukturiert und bewertet werden. Dem folgen konkrete Realisierungsvorschläge von Maßnahmen inkl. Kostenschätzung in einem Abschlussbericht.

Zu Frage 4:
Die Ergebnisse der Studie samt Abschlussbericht liegen erst Ende Februar vor.

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