Finanzausschuss, 53. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 53. Sitzung (ohne Gewähr)

– UPDATE vom 7.10.21 –
Wider Erwarten sind nach über 8 Monaten doch noch die im Januar zugesagten schriftlichen Antworten zu den Punkten 15, 17, 18, 22, 26, 27 und 28 ins Informationssystem eingestellt worden. Da zwei der Anfragen von der Fraktion waren, für die ich gearbeitet habe

zur Tagesordnung:

  • Die Kasseler Linke meldet Beratungsbedarf bei Tagesordnungspunkt 29 (Technisches Rathaus am Standort Wolfsschlucht/Ständeplatz) an.
    Nach einem kleinen Scharmützel mit dem Ausschussvorsitzenden folgt die Begründung. Das sei ein sehr komplexer Individualvertrag und abseits des Mietrechts kritisiere man die spärliche Datenlage. 2011, als ein Umzug des technischen Rathauses in das Salzmann-Gebäude angedacht war, hätten erheblich mehr Daten vorgelegen, inklusive einer Risikobewertung. Auf Grundlage der jetzt vorliegenden Magistratsvorlage könne man keine informierte Entscheidung treffen.
    Der Oberbürgermeister beschwert sich, dass hier in öffentlicher Sitzung Dinge besprochen würden, die den Kern der nicht-öffentlichen Vorlage behandelten.  Er weist jegliche Unterstellungen zurück und betont die Dringlichkeit diesen Antrag noch in der heutigen Sitzung zu behandeln. Mehr könne er in öffentlicher Sitzung dazu nicht sagen. Die Kasseler Linke hätte bereits zu dem Thema eine Pressemitteilung veröffentlicht, die gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung aus Paragraf 24 HGO verstoße.
    Für eine Vertagung aufgrund Beratungsbedarf stimmen Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten und WfK. Alle übrigen Fraktionen stimmen dagegen -> abgelehnt.
    [einst gehörte es zu den parlamentarischen Gepflogenheiten Vorlagen aufgrund von Beratungsbedarf mindestens einmal zu schieben]
  • Die Kasseler Linke zieht ihren Antrag 23 zurück. Der Antrag des Ausländerbeirats (25) habe zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vorgelegen. Er sei der weitergehende.
  • B90/Grüne möchten die Beantwortung der Anfrage bezüglich des Raumbedarfes des technischen Rathauses in öffentlicher Sitzung behandeln lassen. Der Magistrat müsse ja keine genauen Zahlen nennen. Die Grundsatzdiskussion solle öffentlich geführt werden, denn das Projekt nutze sowohl der Stadt als auch der Stadtsparkasse, da müsse man sich nicht verstecken.
    Der Oberbürgermeister lehnt dies wegen Sachzusammenhangs ab. Eine vernünftige Kommunikation werde es später geben, aber nicht so inhaltlich gefärbt, wie von der Kasseler Linken.

    Der Ausschussvorsitzende erläutert, er habe bereits zu Beginn der Sitzung erklärt, dass er die Tagesordnungspunkte 29 und 19 gemeinsam aufrufen wird. Die Abstimmung über den Ausschluss der Öffentlichkeit werde man zu gegebener Zeit durchführen.
  • Die CDU-Fraktion moniert, dass keine der 10 Anfragen auf der heutigen Tagesordnung schriftlich beantwortet worden sei. Damit würde die Sitzung in unverantwortlicher Weise in die Länge gezogen. Sie beantragt deshalb alle Anfragen schriftlich mit der Niederschrift zu beantworten oder alternativ alle Fragen an das Ende der Sitzung zu schieben. Der Oberbürgermeister erklärt sich dazu bereit. Nachfragen sollten dann über das Stadtverordnetenbüro gestellt werden. Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt nach, ob die Antworten bis zur Stadtverordnetenversammlung vorliegen werden, dies wird verneint.
    Bei Enthaltung der Fraktionen Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten und AfD wird diesem Verfahren zugestimmt und alle Anfragen werden abgesetzt (Schriftlich beantwortet).
1.Zweckgebundene Mehrerträge und entsprechende Mehraufwendungen bzw. Mehreinzahlungen

und entsprechende Mehrauszahlungen gemäß § 19 GemHVO für das Jahr 2020; – Kenntnisnahme Liste Z2 / 2020 –
Magistratsvorlage 101.18.1968

zur Kenntnis genommen

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2.Unterstützung Mehrgenerationenhaus Heilhaus

Magistratsvorlage 101.18.1971

Zustimmung: einstimmig

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3.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Fuldatal und der Stadt Kassel

Magistratsvorlage 101.18.1985

Zustimmung: einstimmig

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4.Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 für den Eigenbetrieb „KASSELWASSER“

sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024

Magistratsvorlage 101.18.1986

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt ihre Ablehnung. Es sei weiterhin die Konzessionsgebühr enthalten. Zudem sei die Verlagerung der Abrechnung zu den Städtischen Werken das Gegenteil von einer Rekommunalisierung, wie man sie anstrebe. Überdies sollte die Planung der 4. Klärstufe berücksichtigt werden.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob es eine Übernahmegarantie für die 10 Auszubildenden gebe.

Der Stadtbaurat erklärt, zunächst sei er froh, dass es Auszubildende gibt. Die Übernahmewahrscheinlichkeit sei sehr hoch. In Richtung FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt er, dass die Erhöhung der Klärstufe 4 geschuldet sei.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke
Ablehnung: FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Enthaltung: AfD-Fraktion

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5.Mittelumsetzungen von Haushaltsansätzen aufgrund unterjähriger organisatorischer Veränderungen

– Kenntnisnahme Liste U2 / 2020 –
Magistratsvorlage 101.18.1988

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten freut sich, dass jetzt endlich WLAN für Bürgerhäuser bereitgestellt werden soll (Nr. 4).
Das sei seit 10 Jahren eine Forderung der Piraten gewesen. Das jetzt endlich, beschleunigt durch die Coronapandemie, das Thema angegangen werde sei eine sehr erfreuliche Entwicklung und man hofft, dass noch mehr Orte mit WLAN ausgestattet werden.

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

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6.Landesprogramm Freiwilliges Soziales Schuljahr in Hessen

Magistratsvorlage 101.18.1989

Zustimmung: einstimmig

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7. Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW)

Beteiligung an der Gewerbeabfallsortierung GmbH 101.18.1990

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    1.Der vollständigen Veräußerung der Geschäftsanteile der Städtische Werke AG (STW) an der Biogas Müritz GmbH & Co. KG und der Biogas Müritz Verwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft mbH zu den in einem wettbewerblichen und beihilferechtskonformen Ausschreibungsverfahren zu ermittelnden Bedingungen wird zugestimmt. Die Zustimmung beinhaltet auch die Option einer vollständigen Veräußerung des Anlagevermögens („asset deal“).
    2.Der Magistrat wird ermächtigt, sämtliche zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD-Fraktion, WfK
Enthaltung: Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten

+Änderungsantrag Kasseler Linke zur Vorlage 101.18.1990
  • Kommunale Abfallsortierung am Müllheizkraftwerk
    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
    Die Vorlage wird geändert in:
    1. Der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile und der Finanzen einer eigenen Abfallsortieranlage und der Beteiligung der MHKW GmbH mit 50,1 % an der zu gründenden Gewerbeabfallsortierung GmbH (Arbeitstitel GAS GmbH) mit einem voraussichtlichen Stammkapital von bis zu 100 T€ wird zugestimmt. Die Ergebnisse werden in der ersten Sitzung des Finanzausschusses in der neuen Legislaturperiode vorgestellt.
    Begründung:
    Die technischen Möglichkeiten der Rohstoffrückgewinnung aus besserer Abfallsortierung hat sich gegenüber der alten bestehenden Anlage erheblich verbessert. Ziel muss die effiziente und möglichst sortenreine Entnahme von Rohstoffen aus dem Abfallstrom sein. Leider ist erst durch die Intervention des RP und der Einbruch von Verbrennungsgut durch die drohenden Abwanderungen von Sortierresten Handlungsdruck entstanden.
    Regionalen Müll in möglichst hohen Teilen stofflich zu verwerten und die Verbrennungskapazitäten mit ihren negativen Umweltauswirkungen mittelfristig runterzufahren sollte das Ziel der kommunalen Abfallwirtschaft sein.
    Einen solchen wichtigen Bestandteil in der kommunalen Abfall- und Rohstoffwirtschaft zu privatisieren und damit der Kontrolle durch Öffentlichkeit und Stadtverordnetenversammlung zu entziehen hat erhebliche Nachteile. Für eine fundierte Entscheidung der besten Lösung sind mehr Informationen und Diskussionen notwendig.

Zustimmung: Kasseler Linken, FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, WfK

Diskussion:
Die Kasseler Linke erläutert ihren Änderungsantrag. Zwar sei die Intention nachvollziehbar, man stelle sich aber die Frage, wie viele kommunale GmbHs die Stadt noch gründen wolle. Alle entzögen sich der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Antrag der Linken keine Änderung darstelle, sondern ein Schieben fordere, bis die Gegenüberstellung vorliegt. Die Fragen an sich könne er aber nachvollziehen. Er erläutert die im Antrag intendierten Fragen.
Die Gewerbeabfallverordnung habe sich verändert mit Auswirkungen auf die Entsorgungslandschaft in Deutschland. Wer welche Abfälle wie und wo einsammeln darf, wer sich wie und wo am Markt bewegen kann und darf, all das werde sich ändern. Der Oberbürgermeister möchte eine starke öffentlich-rechtliche Beteiligung, deshalb wolle man sich als Stadtkonzern auf dem Markt der Gewerbeabfälle bewegen. Als Stadt habe man für Stadtsauberkeit zu sorgen. Das werde über die Stadtreiniger erledigt (hoheitlich). Nun wolle man sich auch bei der Gewerbeabfallentsorgung aufstellen und damit Arbeitsplätze im Konzern sichern. Zudem sei eine Entsorgung vor Ort eine ökologisch vernünftige und nachhaltige Lösung (kurze Wege, Energiegewinnung im MHKW). Das Müllheizkraftwerk sei damals eine kluge, ökologische Entscheidung für kurze Wege und Energiegewinnung gewesen. Um diese Entsorgungskapazitäten zu erhalten, suche man nach neuen Wegen (Gewerbeabfälle). Bei einer Aufstellung 100 % Öffentlich gerate man in Konkurrenzkämpfe und Preiskämpfe mit den Privaten. Auch Lebensmitteldiscounter gingen ja jetzt auf den Müllmarkt. Deshalb habe man sich für eine Sammelgesellschaft gemeinsam mit Privaten entschieden. Damit würden die Erträge am Müllheizkraftwerk langfristig gesichert. Es habe ausgiebige Diskussionen mit Betriebs und Personalrat gegeben, diese würden das Konzept mittragen. Auch die Zustimmung der Kammern und der Kommunalaufsicht läge bereits vor.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt, so nachvollziehbar auch die Zielsetzungen seien, so schwierig sei es der Vorlage zuzustimmen. Normalerweise sei bei Beteiligungen der Gesellschaftsvertrag dabei. Hier fehle er. Wie wichtig die Gesellschaftsziele seien, habe sich gerade erst wieder bei der GWG pro gezeigt. Sie fragt nach, welche weiteren Gesellschafter beteiligt sein werden und ob der Vertrag den Stadtverordneten noch einmal vorgelegt werde.

Der Oberbürgermeister erklärt, nicht die Stadt beteilige sich unmittelbar, sondern die MHKW GmbH des KVV Konzerns. Deshalb liege hier auch kein Gesellschaftsvertrag bei. Die Stadtverordneten müssten nach Gemeindeordnung nur den wesentlichen Zielsetzungen zustimmen. Zu der Frage nach den weiteren Gesellschaftern gibt er bekannt, dass zwei private Gesellschafter beteiligt seien.

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8.Städtische Werke AG

Veräußerung der Anteile an der Biogas Müritz Verwaltungs-und Beteiligungs GmbH Veräußerung der Anteile an der Biogas Müritz GmbH u. Co. KG

Magistratsvorlage 101.18.1991

Zustimmung: einstimmig

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9.Städtische Werke AG

Veräußerung der Anteile an der Fulda-Eder Verwaltungs-GmbH
Veräußerung der Anteile an der Fulda-Eder Energie GmbH u. Co.KG
Magistratsvorlage 101.18.1992

Zustimmung: einstimmig

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10.Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH, Gründung der NewCo Inhouse Gesellschaft mbH

Magistratsvorlage 101.18.1993

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    1.Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH (Stammkapital 25 T€ -Arbeitstitel NewCo Inhouse GmbH) mit dem Ziel einer vergaberechtlichen In-House-Fähigkeit im Verhältnis zur Stadt Kassel wird zugestimmt.
    2.Der Magistrat wird ermächtigt, sämtliche zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.
    Zustimmung: einstimmig
    Enthaltung: Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten
Änderungsantrag der Kasseler Linken
  • Städtische Werke von der Thüga zurückkaufen
    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
    Die Vorlage wird geändert in:
    1. Der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile und der Finanzen des Rückkaufs von 24,9% der Städtischen Werke von der Thüga und der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH (Stammkapital 25 T€ -Arbeitstitel NewCo Inhouse GmbH) mit dem Ziel einer vergaberechtlichen In-House-Fähigkeit im Verhältnis zur Stadt Kassel wird zugestimmt.
    Die Ergebnisse werden in der ersten Sitzung des Finanzausschusses in der neuen Legislaturperiode vorgestellt.Begründung:
    Mit einem Rückkauf der 24,9% Anteile der Städtischen Werke sind In-House Vergaben möglich. Der „eigene“ regional, regenerativ und kommunal erzeugte Strom kann dann ohne Ausschreibung bezogen werden. Die bisher angestrebte Alternative der Gründung einer neuen Gesellschaft mit geringer Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung und Öffentlichkeit, mit den hohen Kosten einer separaten Buchhaltung und Geschäftsführung erscheint wenig attraktiv.
    Die Refinanzierung der Rückkaufkosten des Thüga Anteils kann durch die Verwendung der Ausschüttung der Erträge, wie schon bei dem EAM Rückkauf der Landkreise, ohne Eigenmittel erfolgen. Dadurch gewinnt die Stadt Kassel nicht nur die volle Hoheit über die Städtischen Werke zurück, sondern kann mittelfristig von den mehreren Million Euro pro Jahr bisher an andere Eigentümer fließenden Dividenden profitieren.

Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

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11. Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH

Verlängerung des Konsolidierungsvertrages
Magistratsvorlage 101.18.1994

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke

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12. Geänderte Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Kassel

Magistratsvorlage 101.18.1995

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Der als Anlage beigefügten geänderten Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Kassel wird zugestimmt. Der Magistrat wird ermächtigt, die Gesamtabschlussrichtlinie bei Bedarf zu aktualisieren, anzupassen oder zu ergänzen. Alle Änderungen werden der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gebracht.“

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten

Änderungsantrag der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten
  • Die Vorlage zur Richtlinie zur Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Kassel wird wie folgt ergänzt:
    Punkt 15. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses, letzter Absatz:
    Nach §114 Abs. 2 HGO ist der Beschluss über den Gesamtabschluss sowie die Entlastung öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Gesamtabschluss in einem maschinenlesbaren Datenformat online bereitzustellen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung und den Speicherort hinzuweisen. Der Gesamtabschluss ist mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
    Begründung:
    Übersicht über maschinenlesbare Dateiformate:
    https://www.opendata.sachsen.de/HLF/8_Maschinenlesbare_Dateiformate.pdf

Zustimmung: FDP + Freie Wähler + Piraten, Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD-Fraktion

Diskussion:
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erläutert, dass im Gesamtabschluss alle wirtschaftlichen Daten des Konzerns Kassel zusammengeführt würden. Diese sollten für Interessierte einfach zugänglich und nachvollziehbar sein. Die Formulierung sei nicht mehr zeitgemäß (nach öffentlicher Bekanntmachung 7 Tage im Rathaus einsehbar). Die Stadt solle auch online maschinenlesbare Daten bereitstellen.

Der Oberbürgermeister kontert, so könne man die regelhafte Bekanntmachung nicht abändern. In seiner Güte (letzte Sitzung des beantragenden Stadtverordneten) würde er aber den Gesamtabschluss auch im Internet veröffentlichen. Auf die Frage, ob das auch in einem maschinenlesbaren Format passiere, antwortet er ausweichend. [also eher nein]

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13. Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2021 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 der Stadtreiniger Kassel

Magistratsvorlage 101.18.2001

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion

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14. Rücknahme der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in der Kasseler Stadtpolitik

Antrag der AfD-Fraktion 101.18.1847

Die CDU-Fraktion erklärt, sie fände den Antrag der AfD-Fraktion sehr speziell. Sie fragt nach, ob die AfD-Fraktion auf die Erhöhung ihre Entschädigung verzichtet oder den Betrag Bedürftigen gespendet habe. Die Neuregelung habe man getroffen, da es seit 1988 keine Anpassung der Aufwandsentschädigung in Kassel gegeben habe. Kassel habe damit unter den kreisfreien Städten die geringste Aufwandsentschädigung. Da die Mittel nicht dynamisiert gewesen seien, müsse man auch den Zeitraum berücksichtigen. Die Anpassung sei überfällig und richtig. Es gebe keinen Grund zuzustimmen.

Die AfD-Fraktion antwortet auf die Fragen der CDU nicht und sagt auch sonst nichts zu ihrem Antrag.

Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

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15. Gutachten bezüglich Verstößen in der gewerblichen Personenbeförderung (Update 7.10.)

Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1877

Schriftliche Antwort des Magistrats vom 4.10.21 (mit OCR gescannt)
Fragen:
1. Hat der Magistrat ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches über die in der Einleitung
genannte Thematik Aufschluss geben sollte?
2. Vor welcher konkreten Fragestellung hat der Magistrat dieses Gutachten in Auftrag
gegeben?
3. Zu welchem konkreten Ergebnis kam dieses Gutachten?
4. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Kassel aufgrund dieses Gutachtens entstanden

Antwort zu1-4:
Der Magistrat hat zu den in der Einleitung aufgeführten Themenkreisen kein Gutachten zur  Bewertung von Verstößen in der gewerblichen Personenbeförderung in Auftrag gegeben.

Frage
5. Wie bewertet der Magistrat die derzeitige Situation zwischen den konzessionierten Taxis und
den Minicar-Betreibern?

Antwort:
Die Situation ist angespannt. Zwischen Taxibetrieben einerseits und Mietwagengewerbe andererseits
herrscht ein ruinöser Wettbewerb. Die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes als Bestandteil des ÖPNV ist erheblich gestört. Es herrscht ein hoher Wettbewerbsdruck. Taxi- und Mietwagenbetriebe werden überwiegend semiprofessionell geführt. Uberwiegend wird in prekären
Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet.

Frage
6. Wie viele und welche Verstöße seitens der Minicar-Betreiber sind dem Magistrat für das Jahr 2020 bekannt?

Antwort:
Der Magistrat der Stadt Kassel ist zuständige Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörde für die Durchführung des Personenbeförderungsgesetzes. Nur für diesen sachlichen Zuständigkeitsbereich werden vom Magistrat Verstöße verfolgt.
Bei Mietwagen handelt es sich dabei in erster Linie um die Nichtbeachtung der Rückkehrpflicht, also die Verpflichtung, nach Beendigung eines Beförderungsauftrags an den Betriebssitz zurückzukehren. In Einzelfällen wurden Fahrer nicht gemeldet, die Einzelaufzeichnungspflicht bei Bareinnahmen nicht eingehalten oder technische Untersuchungsberichte nicht eingereicht.
In 2020 wurden sechs Verstöße verfolgt.

Frage:
7. Wie viele und welche Verstöße seitens der Minicar-Betreiber sind dem Magistrat für die letzten fünf Jahre bekannt?

Antwort:
Die Art der festgestellten Verstöße wurde zu Frage 6 bereits dargelegt. Im Jahr 2019 wurden acht Verfahren eingeleitet. Für die Vorjahre stehen keine statistischen Daten zur Verfügung.

Frage:
8. Wie viele und welche Verstöße seitens der konzessionierten Taxis sind dem Magistrat für das
Jahr 2020 bekannt?

Antwort:
Bei Taxibetrieben werden primär Verstöße gegen die Beförderungspflicht geahndet. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen die Beförderungsaufträge wegen sehr kurzer Beförderungsstrecken abgelehnt worden sind. In 2020 wurden keine Verstöße verfolgt.

Frage
9. Wie viele und welche Verstöße seitens der der konzessionierten Taxis sind dem Magistrat für die letzten fünf Jahre bekannt?

Antwort:
Im Jahr 2019 wurden drei Verstöße verfolgt. Für die Vorjahre stehen keine statistischen Daten zur Verfügung.

 

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16. Städtische Fahrzeug-Neuanschaffungen nur noch als Elektrofahrzeuge

Antrag der Fraktion B90/Grüne 101.18.1966

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Bei Neuanschaffungen durch städtische Einrichtungen und Unternehmen in städtischer Hand ist grundsätzlich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen. Abweichungen davon sind zu begründen. Als Begründung gilt nur der Umstand, dass für den Zweck auf dem Markt keine Lösung vorhanden ist oder die Lebenszykluskosten dafür unverhältnismäßig teurer sind. Bei den Lebenszykluskosten für Verbrenner ist zu berücksichtigen, dass diese spätestens ab 2030 mit klimaneutralen Treibstoffen betrieben werden müssen.
    Begründung: Der Klimaschutzrat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2020 diese Maßnahme als Empfehlung Nr. 2020-MO-02 beschlossen. Er nennt folgende Begründung:Klimaneutralität 2030 bedeutet, bis spätestens 2030 nichts mehr zur Erderwärmung beizutragen, also keine fossilen Brennstoffe zu verbrennen. Das Ziel der Klimaneutralität lässt sich nicht erreichen, wenn jetzt noch Fahrzeuge angeschafft werden, die fossile Brennstoffe nutzen, da neue Verbrenner eine kontinuierliche Dekarbonisierung der Fahrzeugflotten unmöglich machen und i.d.R. länger als 10 Jahre betrieben werden.“Die vorgeschlagene Maßnahme lässt sich sofort umsetzen und sollte deshalb kurzfristig von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
+ Änderungsantrag der SPD-Fraktion (ohne Gewähr)
  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Bei Neuanschaffungen durch städtische Einrichtungen
    und Unternehmen in städtischer Hand ist sind grundsätzlich ein Elektrofahrzeug Fahrzeuge mit alternativen Antrieben anzuschaffen. Dabei können[..] auch Pedelecs und Lastenräder mit Elektroantrieb zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist die jeweilige Infrastruktur am Standort. Wir bitten die städtischen Unternehmen entsprechend zu verfahren.
    Abweichungen davon sind zu begründen. Als Begründung gilt nur der Umstand, dass für den Zweck auf dem Markt keine Lösung vorhanden ist oder die Lebenszykluskosten dafür unverhältnismäßig teurer sind. Bei den Lebenszykluskosten für Verbrenner ist zu berücksichtigen, dass diese spätestens ab 2030 mit klimaneutralen Treibstoffen betrieben werden müssen.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion

durch die SPD geänderter Antrag der Fraktion B90/Grüne:

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion

Diskussion:
Die Fraktion B90/Grüne erklärt, der Antrag sei selbsterklärend. Erwähnen wolle sie aber, dass der Beschlusstext eins zu eins vom Klimaschutzrat übernommen worden sei, lediglich die Überschrift sei geändert worden. Aus ihrer Sicht würde ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für das Anliegen die Rechtsgrundlage bieten. Sie kündigt an, den Änderungsantrag der SPD mitzutragen, auch wenn sie eigentlich den ursprünglichen Beschlusstext bevorzuge. Wichtig sei, dass das Thema gesetzt und auf den Weg gebracht wird.

Die SPD-Fraktion erläutert ihren Änderungsantrag [der leider nicht schriftlich vorliegt]. Man wolle sich nicht auf E-Fahrzeuge festlegen, sondern grundsätzlich Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen fordern. Zudem gibt sie zu bedenken, dass es rechtlich bei städtischen Unternehmen schwierig sei, Vorschriften zu machen. Den Passus über die Unternehmen in städtischer Hand wolle man aus dem Antrag streichen.

Auf die Kasseler Linke begrüßt eine Erweiterung auf alle alternativen Antriebsformen. Elektro sei nur eine Brückentechnologie. Bei den Stadtreinigern habe man zum Beispiel auch schon 2 Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.

Die Fraktion B90/Grüne stellt klar, dass sie bei dem Vorschlag der Streichung der Unternehmen in dem Antrag nicht mitgingen. Diese Änderung sei auch nicht im Vorfeld bekannt gewesen. Der Fuhrpark der Stadtreiniger z. B. sei sehr groß, da würde eine Umstellung viel bewirken. Wichtig sei ihr auch zu betonen, dass der Beschluss des Klimaschutzrates hier übernommen worden sei, deshalb werde man die Änderungen nicht übernehmen. Da im Klimaschutzrat auch Vertreter:innen der städtischen Verwaltung/Amtsleitungen vertreten seien, gehe man davon aus, dass der Rat auch umsetzbare Beschlüsse fasse. Alles andere empfände sie als schwierig.

Der Oberbürgermeister stellt klar, dass im Klimaschutzrat kein Amtsleitender vertreten sei, sondern die Dezernent:innen die Position der Stadt vertreten. Es gebe Themenwerkstätten und in diesem würden Vorschläge diskutiert. Die Städtischen Gesellschaften seien dort mit ihren eigenen Positionen als eigene Rechtspersönlichkeiten vertreten. Die Stadtverordneten könnten diese nur um Berücksichtigung ihrer Vorstellungen bitten, ihnen aber nichts vorschreiben. Das sei rechtlich nicht möglich. Die Unternehmen seien aber auch ohne diesen Antrag bemüht, ihren Fuhrpark umzustellen. Die KVG schaffe beispielsweise Elektrofahrzeuge an, und versuche das Schienennetz zu erweitern (Straßenbahn Harleshausen). Zudem gebe es Untersuchungen zu alternativen Antriebsarten u.s.w.

Für die Niederschrift lässt der Oberbürgermeister festhalten, dass man die Begründung auf einen Bericht pro Jahr beschränkt, damit der Aufwand für die Verwaltung im vertretbaren Rahmen bleibt

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17. Klimanotstand – Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung (Update 7.10.)

Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1972

Schriftliche Antwort des Magistrats vom 4.10.21 (mit OCR gescannt)

Frage
Mit welchen Instrumenten setzt der Magistrat den Beschluss Klimakrise entschieden begegnen vom August 2019 um?

Antwort Dezernat VI
Der Magistrat hat im vergangenen Jahr mit dem gesellschaftlich breit aufgestellten Klimaschutzrat der Stadt Kassel und seinen fachbezogenen Themenwerkstätten ein Organ geschaffen, um den zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 notwendigen umfangreichen Diskussionsprozess sowohl fachlich als auch in seiner gesellschaftlichen Relevanz zu begleiten.
Der Klimaschutzrat berät den Magistrat hinsichtlich der Ausgestaltung einer strategischen Planung, um die Ziele aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.2019 erreichen zu können. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 wurden einige Maßnahmenempfehlungen des Klimaschutzrates in die Umsetzung gebracht.
Weiterhin hat der Magistrat in 2020 die Verausgabung der Investivmittel für Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung von insgesamt 950.000 Euro begonnen. Die verfügbaren Mittel werden nach Abschluss der vorlaufenden Planungen derzeit von den Fachämtern abgerufen. Im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns wurden darüber hinaus städtische Gebäude energetisch saniert und die Radinfrastruktur ausgebaut.

Frage
Wie werden Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielvereinbarungen im Beschluss hin überprüft?

Antwort Dezernat VI
In 2019 haben zahlreiche Kommunen, in Deutschland wie auch weltweit, den Klimanotstand beschlossen. In der Folge haben einige Kommunen damit begonnen, Mechanismen zu entwickeln, mit denen die Auswirkungen kommunaler Entscheidungen auf das Klima abgeschätzt und in politischen Beschlüssen sowie im täglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden können. Die Erfahrungen dieser Kommunen wurden u.a. durch das Deutsche Institut für Urbanistik sowie das Klimabündnis, dessen Mitglied die Stadt Kassel ist, evaluiert und im Rahmen entsprechender Leitfäden als Handlungsempfehlungen für andere Kommunen aufbereitet. Der Magistrat der Stadt Kassel steht zudem in engem Austausch mit anderen Kommunen, die bereits Erfahrungen in der praktischen Umsetzung einer Klimawirkungsprüfung gemacht haben. Auf dieser Basis erarbeitet der Magistrat derzeit ein für die Stadt Kassel passendes Konzept für die Klimawirkungsprüfung. Ein entsprechender Entwurf wird in Kürze finalisiert.

Frage
Wie bewertet der Magistrat den geplanten Neubau der Eistrainingsfläche (zweite Eisfläche) unter Berücksichtigung des Energieaufwandes und den Zielvereinbarungen im Beschluss?

Antwort Dezernat I
Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung wurden Kriterien zur Bewertung der angebotsbezogenen Qualitäts- und Leistungsmerkmale auch hinsichtlich der Nachhaltigkeit definiert.
Durch Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der neuen Immobilie wird auf die Nachhaltigkeit großen Wert gelegt. Die neuen Räumlichkeiten sollen mit niedrigen Verbrauchswerten entstehen. Ebenso wird die Nutzung von effizienter und einfach bedienbarer Technik als Ziel verfolgt, um eine hohe Gesamteffizienz der technischen Anlagen bei einem minimalen Einsatz technischer Systeme zu erreichen. Das neue Gebäude soll energieeffizient sein und seine Energie möglichst aus regenerativen Quellen beziehen. Die Nachhaltigkeit der Materialien besteht darin, dass diese am Ende des Lebenszyklus gut recycelbar sind.
In der Form von Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile, sowie der Nachweise der Ressourcenschonenden Verwendung von Rohstoffen muss dies nachgewiesen werden. In einem Kreislaufmodell müssen die Nutzung und die Rohstoffverwendung rechnerisch sowie visuell dargestellt werden. Neben der Recyclingfähigkeit der Materialien/Lebenszyklusbetrachtung und der ressourcenschonenden Verwendung von Rohstoffen ist das Energierecycling für die Eishalle nachzuweisen. Hier muss der Energieverbrauch der Eishalle und die daraus zurückzugewinnende Energie, die für weitere energetische Prozesse genutzt werden kann, dargestellt werden. Des Weiteren ist ein schadstoffarmes und umweltschonendes und nachhaltiges Kältemittel zu verwenden. Im Rahmen der Angebotslegung sind weiterhin Aussagen zu folgenden Aspekten zu treffen: Treibhausgasemissionen infolge Heiz- und Elektroenergieverbrauch in to/a auf Grundlage der Energie und Wasserverbräuche in kWh/Jahr bzw. m/Jahr Nutzung Recyclingmaterialien Dauerhaftigkeit und Rückbaufähigkeit der Konstruktion und Bauteile Zukunftsoffenheit unter der eingesetzten Technologie zur Anpassung an zukunftsfähige (Energieeffizienz) Anforderungen (Systemtemperaturen und Datenintelligenz) Robustheit der zum Einsatz kommenden Anlagen hinsichtlich der praktischen Einhaltbarkeit der Nenneffizienzkennwerte Low-Tech: Hohe Gesamteffizienz der technischen Anlagen bei einem minimalen Einsatz technischer Systeme”

 

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18. Kulturpreis und Verein Deutsche Sprache (Update 7.10.)

Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1973

Schriftliche Antwort des Magistrats vom 4.10.21 (mit OCR gescannt)

Der Kulturpreis Deutsche Sprache wird von der Eberhard-Schöck-Stiftung gestiftet und gemeinsam mit dem Verein Deutsche Sprache e.V. verliehen.

Die vertragliche Regelung zur städtischen Beteiligung am Kulturpreis Deutsche Sprache wurde im Jahr 2008 in Form einer Vereinbarung über die Verleihung des Kulturpreises Deutsche Sprache” gefasst. Sie wurde zwischen der Stadt, der Eberhard-Schöck-Stiftung und dem Verein Deutsche Sprache e.V. abgeschlossen. Vereinbart wurde damit die Durchführung der jährlichen Preisverleihung im Blauen Saal der Stadthalle Kassel sowie weiter, dass sich die Stadt Kassel um einen würdigen Rahmen für die Preisverleihung bemüht und einen Empfang für die geladenen Gäste ausrichtet.

Die Stadt Kassel übernimmt die Kosten für die Ausrichtung des Empfangs (je nach Größe der Veranstaltung) in Höhe von durchschnittlich etwa 6.000 €. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Kassel den Kulturpreis Deutsche Sprache organisatorisch sowie durch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 €. Dieser Zuschuss wird laut der genannten Vereinbarung in der Regel durch Spenden aufgebracht, die die Stadt Kassel bei Kasseler Bürgern und Unternehmen einwirbt.” In den vergangenen Jahren konnten regelmäßig rund 12.000 € an Spendenmitteln eingeworben werden, so dass der Zuschuss aus städtischen Mitteln bei 3.000 € lag

Der Magistrat nimmt Auftreten und Äußerungen zur Kenntnis. Die Stadt Kassel bekennt sich uneingeschränkt zu Demokratie, Meinungsfreiheit, Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit. Auch Sprache entwickelt sich fortwährend, umso schneller in einer sich wandelnden Gesellschaft und globalisierten Welt. Die Auseinandersetzung mit diesem Prozess und dieser Entwicklung ist in einer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich.

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19. Raumbedarf für die Kasseler Stadtverwaltung/Technisches Rathaus

Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1974

Wird mit Top 29 gemeinsam behandelt, voraussichtlich in nicht öffentlicher Sitzung.

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20. Aktueller Stand Schulentwicklungsplan

Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1998

Die schriftliche Antwort des Magistrats findet sich im Informationssystem. Aufgrund der vielen Tabellen habe ich auf Scannen verzichtet.

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21. Umsetzungsstand von Projekten der GWGpro

Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1999

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Welche konkreten Arbeitsschritte hat die GWGpro bisher unternommen, um die ihr von der Stadt Kassel übertragenen Aufgaben der Sanierung bzw. Neubau der folgenden Einrichtungen abzuwickeln?
    a.Offenen Schule Waldau
    b.Hegelsbergschule
    c.Elisabeth-Knipping-Schule
    d.Johann-Amos-Comenius-Schule
    e.Georg-August-Zinn-Schule
    f.Kita Nordshausen

Antwort: Die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co.KG (KG) setzt die oben beschriebenen Aufgaben der Sanierung bzw. des Neubaus für die Stadt Kassel um. Sie bedient sich für die Umsetzung der Baumaßnahmen, welche in ihrem Namen ausgeführt werden, der Dienstleistungen der GWGpro. GWGpro erbringt sämtliche Dienstleistungen, die für den allgemeinen Geschäftsbetrieb der KG erforderlich sind, die Durchführung des kaufmännischen und verwaltungsmäßigen Geschäftsbetriebes, das Projektmanagement sowie die organisatorische Abwicklung von Bauverpflichtungen der KG.
Im Hinblick auf die gelisteten Projekte reichen die veranlassten Leistungen von der Bestandsaufnahme/Bewertung über städtebauliche und pädagogische Machbarkeitsstudien (Phase Null), Schaffung von planerischen und wirtschaftlichen Grundlagen zur Beschlusslage durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel, die Organisation und Steuerung von Planungs- und Bauleistungen bis hin zur Organisation der Bewirtschaftung der Immobilie.

  • 2.Welche Arbeitsstände liegen bei den oben genannten Vorhaben zurzeit vor?

Antwort:
a.Offene Schule Waldau: Auslobung Architektenwettbewerb

b.Hegelsbergschule: Städtebauliche Machbarkeitsstudie und Leistungsphase Null in Bearbeitung

c.Elisabeth-Knipping-Schule: Bestandsbegutachtung und Leistungsphase Null aufgenommen

d.Johann-Amos-Comenius-Schule: Bestandsaufnahme in Vorbereitung

e.Georg-August-Zinn-Schule: Bestandsbewertung abgeschlossen

f.Kita Nordshausen: Ausschreibung zum Planen und Bauen ist im Dezember 2020 erfolgt

3.Wann können mit dem vorhandenen Personal und der vorhandenen sächlichen Ausstattung die folgenden neuen Aufträge umgesetzt werden?
a.Erweiterungsbauten am Friedrichsgymnasium und am Wilhelmsgymnasium

b.Neubau einer Eissporthalle
c.Neubau einer Feuerwache und Gebäude für den Katastrophenschutz

Antwort:
a.Erweiterungsbauten am Friedrichsgymnasium und Wilhelmsgymnasium
• Die GWGpro kann umgehend nach Beauftragung die Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG erbringen.
b.Neubau einer Eissporthalle
• Die Ausschreibung für Planungs- und Bauleistungen erfolgt im I. Quartal 2021.
c.Neubau einer Feuerwache und Gebäude für den Katastrophenschutz
• Das Vorhaben wurde bereits im Zuge der Stadtentwicklung Waldau qualifiziert und zielorientiert entwickelt. Die Ausschreibungen sind in Vorbereitung.

  • 4.Wie entscheidet die GWGpro, in welcher Reihenfolge die ihr übertragenen Projekte umgesetzt werden?

Antwort: Die Entscheidung der Reihenfolge der übertragenen Projekte erfolgt nicht durch die GWGpro.

  • 5.In welcher der Gesellschaften (GWG Projektentwicklung GmbH, Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG, Stadt Kassel Immobilien Verwaltungs-GmbH) findet das Controlling bezüglich Kostenentwicklung und Qualität statt?

Antwort: Das Controlling bezüglich Kostenentwicklung und Qualität findet durch GWGpro statt.

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22. Haushaltsklausur (Update 7.10.)

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.2000

Schriftliche Antwort des Magistrats vom 4.10.21 (mit OCR gescannt)
Fragen
Wieso wird der Beschluss zur Vorbereitung von Milieuschutzsatzungen (Vorlagen 101.18.1718) nicht 2021 umgesetzt?
Welche weiteren Projekte sollen geschoben werden?
Welche weiteren Einsparungen wurden in der Klausur am 26.10.2020 anvisiert?
Wieso hat die Stadt Kassel keinen Antrag auf Bundesmittel des Programms Partnerschaften für Demokratie” gestellt?

Antwort
Bei der Haushaltsklausur handelt es sich um eine rein verwaltungsinterne Klausur, die dazu dient, Mittelanmeldungen der Fachämter mit dem Finanzdezernat abzustimmen, bevor der Haushalt in die städtischen Gremien eingebracht wird.
Somit sind Inhalte der Haushaltsklausur nicht Gegenstand der StaVO.

 

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23. Förderung der Migrant*innenselbstorganisation

Antrag der Kasseler Linken 101.18.2012

zurückgezogen


24. Jugendarbeit in Rothenditmold sichern

Antrag der Kasseler Linken 101.18.2013

  • Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
    Der Magistrat stellt das pädagogische Angebot beim Windpark Jahn (Kooperation von Dynamo Windrad und ESV Jahn) sicher. Die entsprechenden finanziellen Mittel in Höhe von 50.000 Euro sollen im Haushalt eingestellt werden.
    Begründung:
    Mittlerweile sind weit über eine Million Euro in die bauliche Ertüchtigung des Sportplatzes Mittelfeldstraße investiert worden bzw. werden noch fließen. Es hat sich gezeigt, dass das innovative und offene Konzept des Windpark Jahn von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gut angenommen wird. Außerdem bietet die Sportanlage eine Ausweichmöglichkeit für die Grund- und Mittelstufe der Valentin-Traudt-Schule. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn die baulichen Investitionen nicht über eine professionelle Begleitung in ihrer Bestimmung gesichert würden. Die Arbeit dort ist gerade für den Stadtteil Rothenditmold (jedeR 5. unter 18 Jahren, schlechte Ergebnisse in der Schuleingangsuntersuchung, viele von Armut betroffen, hoher Migrationsanteil) von unschätzbarem Wert und wirkt ebenso über den Stadtteil hinaus. Die derzeitige Stelle läuft zum 31.12.2020 aus. Für die Planbarkeit ist daher eine frühzeitige Zusage notwendig. Der Ortsbeirat Rothenditmold hat einen entsprechenden Antrag in der Sitzung am 01.10.2020 einstimmig gefasst. 

Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass der Antrag noch kein Votum vom Jugendhilfeausschuss habe, da dieser erst am 28. Januar stattfindet. Dieses Votum müsse vor der Behandlung im Finanzausschuss vorliegen. Damit würde der Antrag der Diskontinuität anheimfallen. Er fragt die Antragsstellende Fraktion, ob sie den Antrag zurückziehen möchte.

Die Kasseler Linke erläutert, dass die Förderung am 31.12.2020 ausgelaufen sei und man im Moment nicht wisse, wie es dort weitergehen soll. Man wolle die Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung am 1. Februar. Sollte der Antrag am 1.02. keine Mehrheit bekommen, werde man einen entsprechenden Haushaltsantrag stellen.

Die CDU-Fraktion hat aus formalen Gründen dabei Bauchschmerzen. Es handele sich um einen klassischen Haushaltsantrag, dieser stehe aber noch nicht zur Behandlung. Deshalb sehe man auch die Einbringung am 1.02. als schwierig an.

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25. Förderung der Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisation

Antrag des Ausländerbeirats 101.18.2014

  • Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird aufgefordert, das Fortbestehen von ALL IN, der Servicestelle für Migrantinnen-und Migrantenselbsthilfeorganisationen, auf Dauer zu verstetigen.
    Begründung:

    Die im Projekt ALL IN vertretenden 14 Vereine leisten ehrenamtlich Beratungsarbeit für die migrantische Bevölkerung in Kassel, um diese bei ihrem Ankommen und Leben in Kassel zu unterstützen.Mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit werden nicht nur die Caritas und Diakonie, die die Personen zur Beratung an das ALL IN verweisen, sondern auch die Stadt Kassel in einigen von ihr initiierten Projekten, wie zum BeispielInterkulturelle Bildungsberater bei der vhs Region Kassel
    muslimische Notfallbegleitung
    Einbürgerungsbegleitung „Mein Kassel mein Zuhause“
    Tandem-Vereinsinitiative
    Fest der Kulturen
    Mitarbeit bei den Museen (insbesondere Führungen im Stadtmuseum),sowie die Polizei (ehrenamtliche Sicherheitsberatung für Seniorinnen; weitere Seminarreihen in Planung) im hohen Maße unterstützt und entlastet.In der Treppe 4 stehen den Migrantinnen-und Migrantenselbstorganisationen über das Projekt ALL IN zwei Büroräume und ein Versammlungsraum sowie auch eine begleitende Koordination für ihre Vereinsarbeit zu Verfügung.Die Finanzierung des Projektes endete nach zwei Jahren am 30. Juni 2020. Erst jetzt hat das BAMF entschieden, den neuen Antrag für eine House of Resources und einen weiteren Antrag abzulehnen. Bis zu dieser unerwarteten Absage der Projektfinanzierung hat der Ausländerbeirat der Stadt Kassel einen kleinen Teil der Mietkosten aus seinen Mitteln zur Vereinsförderung übernehmen können.Es entstehen jährliche Kosten von 60.000 € für Miete und begleitende Koordination.Das Engagement der Migrantinnen-und Migrantenselbstorganisation erfolgt unentgeltlich.Um diese wichtige Tätigkeit nicht zu verlieren, muss das Projekt ALL IN nicht nur personell sondern auch finanziell dauerhaft unterstützt werden.

[ https://www.akgg.de/einrichtungen-und-dienste/projekte/all-in-servicestelle-fuer-migrantinnen/ ]

Die zuständige Dezernentin erläutert den aktuellen Sachstand. Sie freue sich sehr über den Antrag, denn sowohl Dezernat 2, als auch 5 möchten, dass diese hervorragende Arbeit weitergeht. Die Finanzierung von den bisher finanzierenden Stellen sei nicht mehr bewilligt worden. Für letztes Jahr habe der Ausländerbeirat Mittel bereitgestellt, zudem seien Mittel aus dem Kopf hoch Kassel! Programm und aus dem Toto Lotto-Topf beim hessischen Ministerium für Soziales und Integration beantragt worden. 2020 sei also gut verlaufen.
Für die mittelfristige Sicherung 2021 sei es Ämterübergreifend gelungen, die Finanzierung zu sichern. Man habe Anträge beim Wir Programm gestellt und gehe von einer Bewilligung aus. Die Kofinanzierung für 2021 werde der Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (BV NeMO e.V.) übernehmen. Diese würden eine halbe Stelle zur Verfügung stellen.
Noch nicht gesichert sei die Finanzierung für 2022.

Die CDU-Fraktion erklärt, auch hier handele es sich um einen klassischen Haushaltsänderungsantrag. Die CDU empfiehlt dem Ausländerbeirat ihn im Rahmen des Haushaltsverfahrens zu stellen und jetzt zurückzuziehen.

Das möchte der Ausländerbeirat nicht. Für ihn sei es wichtig ein schriftliches Zeichen für die Unterstützung seitens der Stadtverordneten zu haben.

Die Kasseler Linke pflichtet bei. Man solle sich den Charakter des Antrags näher anschauen. Es gehe darum, dass die Stadtverordnetenversammlung ein Statement sendet, dass sie hinter den Projekten steht. Ein Haushaltsantrag sei das nicht.

B90/Grüne ergänzen, dass im Antrag nur stehe, dass das Projekt verstetigt werden soll und dafür seien eigentlich alle.

Zustimmung: SPD, B 90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion
Enthaltung: CDU-Fraktion

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26. Offene digitale Plattform nach DIN Spec 91537 für ein Smartes Kassel (Update 7.10.)

Anfrage der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten 101.18.2015

Schriftliche Antwort des Magistrats vom 4.10.21 (mit OCR gescannt)

Frage1
Ist im Rahmen des smart city-Projekts der Aufbau einer digitalen Plattform für den Zugang zu Daten aus den Systemen der Stadt oder anderer Partner geplant?

Antwort
Ja, nach Abschluss der zweijährigen Strategiephase des Förderprogramms,Modellprojekte Smart Cities” (1 April 2021 bis 31. März 2023) ist der Betrieb einer Open Data-Plattform vorgesehen.

Frage 2
Falls nein, hält die Stadt Kassel eine solche Plattform für erstrebenswert?

Antwort
Entfällt siehe Frage 1

Frage 3
Ist dem Magistrat das Referenzarchitekturmodell für Offene urbane Plattformen (DIN SPEC 91537) bekannt?

Antwort
Die vom Deutschen Institut für Normung e. V. verabschiedete DIN SPEC 91537 Referenzarchitekturmodel Offene Urbane Plattform” ist dem Magistrat bekannt. Das Modell wurde vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) u. a. auf dem Hessischen Digitalkongress 2020 (mit ,Smart Kassel”- Beteiligung) vorgestellt. Die Fraunhofer-Studie “Urbane Datenräume: Möglichkeiten von Datenaustausch und Zusammenarbeit im urbanen Raum” aus dem Jahr 2018 liegt dem Magistrat ebenfalls vor.

Frage 4
Wird der Magistrat folgende Grundsätze bei der Errichtung einer Smart City-Plattform berücksichtigen?
a) Verwendung von Begriffen, Definitionen und Datenmodellen entsprechend internationaler Standards
b) Gewährleistung der Interoperationalität von Systemen
c) Bereitstellung von offenen Schnittstellen
d) Verwendung sicherer offener Protokolle
e) Bereitstellung von Daten unter eindeutigen Lizenzen und Nutzungsbedingungen

Antwort
Die unter a) bis e) aufgelisteten Grundsätze sind Gegenstand der Diskussion in der zweijährigen Strategiephase
(1. April 2021 bis 31. März 2023).
Die “Datenstrategien für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung” des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2021 legen einen normativen Rahmen für den kommunalen Umgang mit Daten vor, der diese und weitere Grundsätze zu konkreten Handlungsempfehlungen für die ,Modellprojekte Smart Cities” verdichtet. In den Modellprojekten sollen u. a. Open-Source- und Open-Knowledge-Ansätze umgesetzt sowie interoperable Lösungen und standardisierte Schnittstellen entwickelt und genutzt werden.

Frage 5
Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb derartiger Plattformen (vgl. Abschnitt 4.2 d)?
Mit welchen Kommunen ist eine Zusammenarbeit geplant?

Antwort
Als “Modellprojekt Smart City” steht die Stadt Kassel mit Kommunen aus der ersten und zweiten Förderstaffel im Austausch. Die “Nationale Dialogplattform Smart Cities” des Bundesinnenministeriums fördert mit sog. Transferworkshops die Vernetzung der Modellprojekte untereinander. Mit den Städten Solingen, Wolfsburg und Remscheid fanden weiterführende Gespräche zur kooperativen Entwicklung einer Smart City-App auf der Basis einer kommunalen Open Source-Plattform statt.

Frage 6
Wie bewertet der Magistrat den Nutzen einer offenen urbanen Plattform im Hinblick auf Abhängigkeiten von einzelnen Softwareunternehmen (Vendor-Lock-in) und die langfristigen Kosten des Betriebs einer Smart City- Plattform?

Antwort
Vendor-Lock- in -Effekte und Abhängigkeiten von Einzeltechnologien und Unternehmen sollen vermieden werden. Die Möglichkeiten inter- und intrakommunaler Kooperation beim Aufbau eines Open Data-Portals mit dem Ziel, entsprechende Skalenvorteile zu erzielen, werden in der zweijährigen Strategiephase (1. April 2021 bis 31. März 2023) systematisch ausgelotet.

Frage 7
Welche Erkenntnisse hat der Magistrat aus Entwicklung und Betrieb des Bürgersensors “Weck den Herkules in Dir” im Hinblick auf künftige Smart City-Projekte gewonnen?

Antwort
Digitale Formate wie “Weck den Herkules in Dir” bieten eine zeit- und ortsunabhängige Möglichkeit der Beteiligung; sie führen jedoch oftmals zum Ausschluss nicht-onlineaffiner Bevölkerungsgruppen. Zudem lassen sich nicht alle Themen und Formate digital abbilden. Um auch die Teilnahme beteiligungsferner Bevölkerungsgruppen zu fördern, sollen daher im Rahmen des Modellprojekts .Smart Kassel” aufsuchende und aleatorische Beteiligungsverfahren stärker zum Einsatz kommen.

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27. Software für die Kommunalwahlen (Update 7.10.)

Anfrage der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten 101.18.2019

Schriftliche Antwort des Magistrats vom 4.10.21 (mit OCR gescannt)

1. Welche Software wird zur Durchführung und Auswertung der Kommunalwahlen 2021 eingesetzt?

Antwort:
Für die Durchführung und Auswertung der Wahl wird die Software “Votemanager Premium” der vote iT GmbH verwendet, die von der ekom21 GmbH vertrieben wird. Die Stadt Kassel nutzt zusätzlich folgende Module:
Wahlorganisation Premium
Parteien und Mandate

2. Ist der Quell-Code dieser Software für Wählerinnen und Wähler einsehbar? Falls ja, wo?

Antwort:
Laut Auskunft der ekom21 ist der Quell-Code für Wählerinnen und Wähler nicht einsehbar.

3. Wie und von wem wurde diese Software geprüft?

Antwort:
Eine detaillierte Antwort der ekom21 GmbH dazu steht noch aus. Der Votemanager” kam bereits bei der Europawahl 2019 zum Einsatz.

4. Wie werden die Ergebnisse der Auszählung an die Software übermittelt?

Antwort:
Aus der Frage geht nicht klar hervor, welche Datenübermittlung gemeint ist. Am Wahlabend werden die sog. Schnellmeldungen von den Wahlvorständen telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde übermittelt und von diesen eingegeben. Eine Eingabe der Wahlvorstände in den ,Votemanager” vor, Ort in den Wahllokalen ist nicht vorgesehen.
Daneben werden Daten des,Votemanagers” direkt an das Hessische Statistische Landesamt übertragen.

5. Welche Lizenzkosten entstehen für die Nutzung der Software?

Antwort
Für das Produkt,Votemanager Premium” wurde kein Bereitstellungsentgelt erhoben. Einmalige Bereitstellungskosten sind in Höhe von
4.521,04 € für das Modul Wahlorganisation Premium und
4.590,26 € für das Modul Parteien und Mandate
angefallen.
Die jährlichen Softwarepflegekosten aller bei der Stadt Kassel eingesetzten Produkte des Votemanagers Premium” belaufen sich aktuell auf 6.426,00 €/brutto.

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28. Homeoffice-Arbeitsplätze (Update 7.10.)

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.2020

Schriftliche Antwort des Magistrats vom 4.10.21 (mit OCR eingescannt)

Frage
Wie viele Homeoffice-Arbeitsplätze (unterteilt in bereits vor der Corona-Pandemie vorhandene und neue) gibt es bei der Stadt Kassel?

Antwort
Bei der Stadtverwaltung Kassel gab es Ende 2019 insgesamt 90 Homeoffice-Arbeitsplätze (nach der DV alternierende Telearbeit). Aufgrund der Pandemie wurden im Frühjahr 2020 die Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten, massiv ausgebaut. Zurzeit haben 1228 Mitarbeitende einen Homeofficezugang

Frage
Wie sind die Quoten betreffend Präsenz und Homeoffice?

Antwort
Der Grad der Nutzung der Homeoffice-Arbeitsplätze ist sehr unterschiedlich und von der jeweiligen Tätigkeit, dem Vorhandensein von Leitungskapazitäten vor Ort und den räumlichen Bedingungen zu Hause abhängig. Die Ämter entscheiden vor dem Hintergrund der vorgenannten Bedingungen über den Grad der Nutzung

Frage
Gibt es ggf. Veränderungen in der Produktivität der Arbeitsergebnisse?

Antwort
Nein

Frage
Gibt es Rückmeldungen und wenn ja, welche seitens der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Führungskräften sowie der Personalvertretung gemachten Erfahrungen mit Homeoffice?

Antwort
Die Verwaltung hat in zwei verschiedenen Umfragen sowohl die Leitungskräfte als auch die Mitarbeitenden befragt. Die Rücklaufquoten waren sehr hoch (fast 70%) und überwiegend positiv.

Frage
Wie hat sich in diesem Zeitraum der Krankenstand entwickelt?

Antwort
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind im 1. Halbjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr von 8,4% auf 7,2% gesunken. Die Auswertung für das 2. Halbjahr 2020 liegen noch nicht vor. Die Gründe für den Rückgang sind multifaktoriell und nicht allein dem Angebot bzw. der Wahrnehmung von Homeoffice zuzuordnen.

Frage
Wie ist der aktuelle Stand eines Konzeptes zur digitalen Gremienarbeit?

Antwort
Die StaVO hat hierzu einen Beschluss gefasst.

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Es folgt die Abstimmung über den Ausschluss der Öffentlichkeit:

Für die nicht-öffentliche Behandlung der Anfrage von B90/Grüne

19. Raumbedarf für die Kasseler Stadtverwaltung/Technisches Rathaus

101.18.1974 stimmen SPD, CDU und AfD-Fraktion, alle übrigen Fraktionen stimmen dagegen.

Für die nicht-öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunktes

29 Technisches Rathaus am Standort Wolfsschlucht/Ständeplatz

101.18.2021 ) stimmen SPD, CDU, B90/Grüne.
Dagegen stimmen die Kasseler Linken, die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten und die Fraktion WfK. Die AfD-Fraktion enthält sich.

Damit endet die öffentliche Sitzung.