Rechtsausschuss, 42. Sitzung

Bild von Bruno /Germany auf Pixabay

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Notizen aus der öffentlichen Sitzung des 42. Rechtsausschusses am 21. Januar 2021 (ohne Gewähr)

  • Zu Beginn der Sitzung äußert die SPD ihren Unmut über die Absage der letzten Sitzung. Die Vertretung sei vom Ausschussvorsitzenden nicht einmal angefragt worden. Auch wenn der Städtetag dieses Vorgehen zulasse, so sei es doch kein gutes Verfahren. Der Ausschussvorsitzende kontert, er sei nicht verhindert gewesen, sondern habe die Verantwortung für die Sitzung in Pandemiezeiten nicht übernehmen wollen.
  • Antrag Nummer 12 ist von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen worden.
  • Nachfragen zu den vorliegenden Antworten können schriftlich gestellt werden. Die Tagesordnungspunkte 9,10, 11,13 und 14 werden schriftlich nachgereicht.
1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Fuldatal und der Stadt Kassel

Magistratsvorlage 101.18.1985

Zustimmung einstimmig

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2. Gutachten Taxen- und Mietwagenverkehr

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1906

  • Wir fragen den Magistrat:
    1. Gibt es ein vom Magistrat veranlasstes Gutachten über die Situation des Taxen-und Mietwagenverkehrs in Kassel?
    2. Wenn ja, wie lautet der Inhalt dieses Gutachtens?

Schriftliche Stellungnahme (mit OCR gescannt):

zu 1) Der Magistrat der Stadt Kassel ist zuständige Genehmigungsbehörde für den Taxi- und Mietwagenverkehr im Stadtgebiet. Um eine sachgerechte Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Taxikonzessionen treffen zu können, wurde für den Dienstgebrauch ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes in Kassel beauftragt.

zu 2) Das in Auftrag gegebene Gutachten gibt Aufschluss über die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes. Es kommt zu dem Ergebnis, dass in Kassel ein funktionsfähiges Taxigewerbe als Teil des ÖPNV nicht mehr existiert. Weiterhin kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die steuerlich erklärten Gewinne der Mehrheit der Taxi- und Mietwagenbetriebe in keinem Fall ein auskömmliches Einkommen erlauben.

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3. Arbeitszeitregelungen und Anteil der Führungspositionen in Teilzeit

Anfrage der Kasseler Linke 101.18.1925

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Welche Kernarbeitsregelungen gelten a) für vollzeitbeschäftigte Beamt*innen und Angestellte der Stadt Kasselb) für teilzeitbeschäftigte Beamt*innen und Angestellte der Stadt Kassel
    2.Unter welchen Voraussetzungen wird Beschäftigten erlaubt an einzelnen Tagen oder täglich erst nach Beginn der Kernarbeitszeit zur Arbeit zu kommen oder bereits vor Ende der Kernarbeitszeit Feierabend zu machen?
    3.Wieviel Prozent der Amtsleiter*innen arbeiten in Teilzeit?
    4.Wie viele Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats arbeiten in Teilzeit?
    5.Wie viele und welche Führungspositionen werden durch eine Doppelspitze wahrgenommen?
    6.Was hat die Stadt Kassel bisher unternommen um die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern Führungspositionen in Teilzeit zu besetzen und Führen im Team zu fördern?
    7.Wieviel Prozent der Bewerber*innen auf Führungspositionen waren zum Zeitpunkt der Bewerbung in Teilzeit beschäftigt oder haben im Bewerbungsverfahren angegeben gerne in Teilzeit arbeiten zu wollen?
    8.Wie häufig haben diese Bewerber*innen letztlich die Stelle bekommen?

    9.Hat sich der Anteil der Bewerber*innen auf Führungspositionen die in Teilzeit beschäftigt waren oder im Bewerbungsverfahren angegeben haben gerne in Teilzeit arbeiten zu wollen in den letzten 5 Jahren erhöht? Falls ja um wieviel Prozent?
    10.Warum bietet die Stadt Kassel ihren Erzieher*innen in der Regel Arbeitsverträge mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden an, während die Stellen in den männerdominierten Arbeitsbereichen mit 39 bis 41 Wochenstunden ausgeschrieben werden?
    11.Was spricht dagegen die Stellen in männerdominierten Arbeitsbereichen mit 30 Wochenstunden auszuschreiben?

Schriftliche Stellungnahme (mit OCR gescannt):

Zu 1. Es gibt bei der Stadt keine “Kernarbeitsregelungen”, sondern wir haben eine DV Flexible Arbeitszeit, der sehr viele unterschiedliche (ca. 150) individuelle Arbeitszeitmodelle zulässt. Die Organisationseinheiten sind nur verpflichtet in sogenannten Funktionszeiten (zwischen, 9.00 Uhr und 15.00 Uhr) dafür zu sorgen, dass ausreichend Personal anwesend ist.

Zu 2. Es gibt keine “Kernarbeitszeit”. In den Organisationseinheiten werden die individuellen Arbeitszeitmodelle mit Vorgesetzten und Kollegen abgestimmt.

Zu 3. Keine Amtsleitung

Zu 4. Kein hauptamtliches Magistratsmitglied

Zu 5. Keine (auf Ebene Magistrat oder Amtsleitung)

Zu 6. Grundsätzlich kann jede Führungsfunktion in Teilzeit wahrgenommen werden. Zurzeit sind es 38 Führungsfunktionen (Sachgebiets – oder Abteilungsleitungen). In Einzelfällen, z.B. bei längerfristigen Ausfällen von Leitungen, wird die Führungsfunktion von mehreren Personen wahrgenommen. In der Regel (zumindest ab der Ebene Abteilungsleitung) übernimmt in solchen Situationen die Stellvertretung (Abwesenheitsvertretung). Durch die Qualifizierungsprogramme der Stadt werden Mitarbeitende auf die Übernahme von Führungsfunktionen vorbereitet.

7. Nicht beantwortbar

8. Nicht beantwortbar

9 Nicht beantwortbar

10. Der Personalbedarf in den städtischen Kindertagesstätten richtet sich aufgrund des Rechts der Eltern, ihre Kinder bedarfsorientiert anzumelden, nach dem Nachfrageverhalten in einem Kindergartenjahr. Da die Eltern überwiegend ihre Kinder am frühen Nachmittag oder nach dem Mittagessen abholen, nutzen nur wenige Kinder das Ganztagsangebot einer Einrichtung, so dass auch nur wenige Erzieherinnen und Erzieher in Vollzeit benötigt werden, sondern viele Formen der Teilzeit (von 15 Stunden bis 35 Stunden wöchentlich) bedarfsgerecht zur Anwendung kommen. Die Vergabe unbefristeter Stellenanteile erfolgt nach einem mit dem Fachamt und dem Personalrat abgestimmten Modell in mehreren Erhöhung-schritten.

Zu 11. Weil die Arbeitssituation in diesen Bereichen eine andere ist als unter Frage 10 beschrieben. Z.B. Feuerwehr oder technische Bereiche ist die Nachfrage so volatil und die Personalsteuerung (oft Schichtsystem) wäre deutlich schwerer. Es gibt also keine Begründung außer einem abstrakten, merkwürdigen Gerechtigkeitsargument.

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4. Löschen von in Brand geratenen E-Fahrzeugen

Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1928

  • Aufgrund hoher Subventionen seitens der Bundesregierung wird die Zahl der Elektrofahrzeuge zunehmen und damit einhergehend auch das Risiko von Verkehrsunfällen mit in Brand geratenen E-Fahrzeugen. Wie verschiedene, teilweise tragische Vorfälle mit tödlichem Ausgang in der jüngeren Vergangenheit zeigen, ist es schwierig, ein brennendes Elektrofahrzeug zu löschen. Die Akkus moderner E-Fahrzeuge bestehen aus Hunderten von einzelnen Batteriezellen; sobald eine Batteriezelle beschädigt wird, ist eine Kettenreaktion in Form von permanenten Kurzschlüssen möglich -von Zelle zu Zelle -, wodurch der Brand immer wieder aufs Neue entfacht werden kann. Andreas Ruhs, Brandschutzexperte der Frankfurter Feuerwehr erklärte dazu im Gespräch mit der Hessenschau, dass man diese Fahrzeuge “eigentlich nicht löschen” könne und sie stattdessen kontrolliert ausbrennen lassen müsse. Und zwar mindestens zwei bis drei Tage lang, um sicherzugehen, dass in keiner der Zellen noch ein Brand schwele. Am sichersten wäre es, das Fahrzeug in ein Wasserbad zu legen.
    Wir fragen den Magistrat:
    1.Ist die Feuerwehr imStadtgebiet bezüglich der Brandbewältigung bzw. auf einen Einsatz für das Löschen von Bränden von Elektrofahrzeugen ausreichend geschult und geübt?
    2.Welche Erkenntnisse hat die Feuerwehr im Allgemeinen bereits durch solche Löschübungen an E-Autos und E-Bussen (soweit sie durchgeführt wurden) gewonnen?
    3.Welche zusätzliche Ausbildung und Materialien erhalten die Kasseler Feuerwehren zur Bekämpfung von Bränden bei Elektrofahrzeugen?
    4.Gibt es in der Stadt Kassel sogenannte „Löschcontainer“, die ein längerdauerndes, kontrolliertes Abkühlen bzw. Löschen ermöglichen? Falls ja, wie viele und wo stehen diese?5.Welche Ausrüstungsgegenstände und Materialien fehlen und müssten den Kasseler Feuerwehren im Stadtgebiet zu Verfügung gestellt werden?
    6.Wie soll die Sicherheit von Fahrgästen (insbesondere im Schulbusverkehr) gewährleistet werden, wenn künftig ggf. Elektrobusse zum Einsatz kommen sollten?

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)

1. Das Thema ist bereits fester Bestandteil der Wachausbildung. Ebenso wird dieses Thema regelmäßig in Führungskräfteschulungen behandelt

2. Aktuelle Erkenntnisse wurden bei realen Brand- bzw. Löschversuchen von Lithium-Ionen-Akkus vor Kurzem im Trainingszentrum in Weeze gesammelt. Des Weiteren sind verschiedene Kollegen im Arbeitskreis Retten des Verbands der Automobilindustrie vertreten. Dieser befasst sich in Zusammenarbeit mit Vertretern der deutschen Automobilhersteller schon seit längerer Zeit unter anderem mit diesem Thema.

3. Der Ausbildungsstand der Kasseler Feuerwehren in diesem Themengebiet entspricht dem Stand der Technik und wird den Veränderungen und Neuerungen in diesem Bereich ständig angepasst. An zusätzlichen Materialien für diese Art von Einsätzen wird derzeit nichts benötigt. Die vorhandenen Einsatzgerätschaften sind ausreichend.

4. Die Feuerwehr Kassel hat einen Muldencontainer, in dem im Bedarfsfall ein Fahrzeug in einem Wasserbad versenkt werden könnte. Für Kühlmaßnahmen von reagierenden, kleineren Akkus sind Kühlmöglichkeiten vorhanden.

5. Siehe Antwort zu Frage 3.

6. Die Brandbekämpfung im Bereich von Elektrobussen verhält sich ähnlich wie im Bereich von Pkw. Hier gibt es Brandfrüherkennungssysteme, um die Fahrgäste frühzeitig evakuieren zu können. Die weiteren Maßnahmen unterscheiden sich nur geringfügig zu einem Einsatz mit einem Elektro Pkw.

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5. Aktuelle Situation in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Kassel für Geflüchtete

Anfrage der SPD-Fraktion 101.18.1937

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Wie viele Menschen leben derzeit in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften?
    2.Die Stadt Kassel verfolgt seit vielen Jahren die Strategie der dezentralen Unterbringung.
    3.Wie ist die aktuelle Situation (Anzahl der Unterkünfte und Verteilung nach Stadtteilen)?
    4.Welche Vorkehrungen wurde von Seiten des Sozialamtes beim Umgang mit der Pandemie in den letzten Wochen getroffen (Information der Bewohner/innen und Betreiber/innen, Belegungspraxis, Hygienekonzepte, Quarantäne, soziale Betreuung)?
    5.Wie bewertet der Magistrat die eingeleiteten Maßnahmen und die aktuelle Situation in den Gemeinschaftsunterkünften?
    6.Wie ist der Sachstand zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland?

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)

  • 1. Frage: Wie viele Menschen leben derzeit in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften?

Antwort: Derzeit leben etwa 1.000 Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften.

  • 2. Frage: Die Stadt Kassel verfolgt seit vielen Jahren die Strategie der dezentralen Unterbringung.

Antwort: Diese Strategie wird auch weiterhin verfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Form der Unterbringung sozialverträglicher ist und sich günstig auf die Integration Geflüchteter in die Gesellschaft auswirkt. Insgesamt werden aktuell außer den großen Gemeinschaftsunterkünften (ab 50 Plätze) noch 35 kleine Unterkünfte mit überwiegend Wohnungscharakter zur Unterbringung Geflüchteter genutzt.

  • 3. Frage: Wie ist die aktuelle Situation (Anzahl der Unterkünfte und Verteilung nach Stadtteilen)?

Antwort: Neben den oben genannten 35 kleinen Unterkünften werden noch sieben große Unterkünfte für die Unterbringung genutzt. Auch diese haben zum Teil Wohnungscharakter. Die Jägerkaserne wird zum 31. Dezember 2020 aufgelöst, das Nordstadtquartier wird nach aktuellen Planungen zum 30. Juni 2021 als Gemeinschaftsunterkunft aufgegeben.

Nord: Anzahl der Unterkünfte 6, Anzahl der Plätze 525
Bettenhausen: Anzahl der Unterkünfte 5, Anzahl der Plätze 215
Niederzwehren: Anzahl der Unterkünfte 1, Anzahl der Plätze 195
Wehlheiden: Anzahl der Unterkünfte 4, Anzahl der Plätze 242
Wesertor: Anzahl der Unterkünfte 2, Anzahl der Plätze 248
Harleshausen: Anzahl der Unterkünfte 5, Anzahl der Plätze 106
Mitte: Anzahl der Unterkünfte 3, Anzahl der Plätze 119
Oberzwehren: Anzahl der Unterkünfte 4, Anzahl der Plätze 79
Fasanenhof: Anzahl der Unterkünfte 1, Anzahl der Plätze weniger als 40
Forstfeld: Anzahl der Unterkünfte 2, Anzahl der Plätze weniger als 40
Jungfernkopf: Anzahl der Unterkünfte 1, Anzahl der Plätze weniger als 40

Kirchditmold: Anzahl der Unterkünfte 2, Anzahl der Plätze weniger als 40
Nordshausen: Anzahl der Unterkünfte 3, Anzahl der Plätze weniger als 40
Philippinenhof: Anzahl der Unterkünfte 1, Anzahl der Plätze weniger als 40
Rothenditmold: Anzahl der Unterkünfte 1, Anzahl der Plätze weniger als 40
Wolfsanger: Anzahl der Unterkünfte 1, Anzahl der Plätze weniger als 40

Durch die Reduzierung von Unterbringungskapazitäten befindet sich in einigen Stadtteilen keine Unterkunft für Geflüchtete mehr.

  • 4. Frage: Welche Vorkehrungen wurde vonseiten des Sozialamtes beim Umgang mit der Pandemie in den letzten Wochen getroffen (lnformation der Bewohner/innen und Betreiber/innen, Belegungspraxis, Hygienekonzepte, Quarantäne, soziale Betreuung)?

Antwort: Zu Beginn der Pandemie wurden umgehend Maßnahmen im Hinblick auf die Belegung der Unterkünfte ergriffen. Grundsätzlich waren seit Ende März nur noch Familien oder unter Beachtung der Abstandsregelungen max. zwei Personen in den Zimmern untergebracht. Die Einrichtungen wurden ständig über die einzuhaltenden Hygienevorschriften und Abstandsregelungen informiert und entsprechende Informationen (Flyer, Plakate) in unterschiedlichen Sprachen bereitgestellt. Außerdem werden Unterbringungsmöglichkeiten zur kurzfristigen Isolation von Personen mit Quarantäneanordnung vorgehalten.
Die Stadt Kassel ist nicht selbst Betreiberin der Unterkünfte, so dass die Verantwortung für das Erstellen von Hygienekonzepten sowie deren Einhaltung bei den Betreibern bzw. Eigentümern liegt.
Die Stadt Kassel steht jedoch seit Beginn der Pandemie in regelmäßigem Austausch mit den Betreibern und Eigentümern, um jeweils über aktuelle Regelungen zu informieren und Fragen zu beantworten.
Der Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. bzw. piano e.V. (in der GU Bunsenstraße) sind im Rahmen der ebenfalls vertraglich geregelten Betreuung in den Unterkünften regelmäßig vor Ort, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu beraten, sich ihrer Probleme anzunehmen, Hilfestellung anzubieten und auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinzuwirken. Im Rahmen der Gewährleistung der im Frühjahr durch das Land verordneten Zugangsbeschränkungen und im Falle angeordneter Quarantänemaßnahmen unterstützte die Stadt Kassel die Betreiber bei der Überwachung und Einhaltung der Maßnahmen sowie bei Bedarf bei der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner.

  • 5. Frage: Wie bewertet der Magistrat die eingeleiteten Maßnahmen und die aktuelle Situation in den Gemeinschaftsunterkünften?

Antwort: Die seitens des Sozialamtes umgehend eingeleiteten Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos waren sehr vorausschauend und zielführend. Es wurde durch die Ausnutzung freier Kapazitäten ermöglicht, dass Personen in den Unterkünften die Abstandsregelungen, insbesondere in den zugewiesenen Zimmern einzuhalten. Durch die offensive Informationspolitik und die gute Zusammenarbeit mit den Betreibern sowie dem Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. und piano e.V., die die soziale Beratung Geflüchteter übernehmen, wurde zeitnah und, umfassend auf erforderliche Maßnahmen hingewiesen. Die Betreiber, die Eigentümer und die Sozialberatung haben sich verantwortungsbewusst verhalten und in Kooperation mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt alle möglichen und erforderlichen Schritte eingeleitet, um Menschen vor einer Infektion zu schützen und diese auch auf ihre Eigenverantwortung hinzuweisen. Dies ist aus Sicht des Magistrats sehr gut gelungen. Insgesamt ist die Lage in den Unterkünften aufgrund des o.g. Vorgehens insgesamt unkritisch. Die Bewohnerinnen und Bewohner reagieren zum größten Teil verständnisvoll und besonnen. Bisher gab es in den Gemeinschaftsunterkünften nur vereinzelte Infektionsfälle. Lediglich im April und Juni 2020 wurden aufgrund einzelner Infektionsfälle Quarantäneanordnungen für Bewohnerinnen und Bewohner zweier großer Einrichtungen ausgesprochen. Die erkrankten Personen konnten separat in eigenen Bereichen untergebracht werden und wurden über die Betreiber und Ehrenamtliche mit den notwendigen Dingen des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Hygieneartikel etc.) versorgt. Die Betreiber haben umgehend reagiert und entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Abschließend ist anzumerken, dass für die Lage in den Unterkünften insbesondere auch die Akzeptanz der Untergebrachten (und des Personals) für die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen maßgeblich ist, egal ob diese verbindlich festgelegt oder nur empfohlen werden. Ein guter und vertrauensvoller Kontakt der Hausleitungen/Betreiber zu den Bewohnerinnen und Bewohnern ist hierfür die wichtigste Grundlage, da Hygieneregeln auch dann eingehalten werden müssen, wenn kein Personal vor Ort ist.

  • 6. Frage: wie ist der Sachstand zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland?

Antwort: Die Stadt Kassel hat Ende Oktober bereits eine der ersten Familien, die in Hessen ankamen, aufgenommen. Die fünfköpfige Familie wurde in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Informationen, ob und ggf. wann weitere Familien in Hessen ankommen und verteilt werden, liegen aktuell nicht vor

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6.  Diversitätsförderung bei der KVG

101.18.1956

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Welche Möglichkeiten haben bei der KVG Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind (bitte jeweils differenziert Mitarbeiter*innen und Kund*innen), Beschwerden an das Unternehmen vorzutragen?
    2.Wie sieht das Beschwerdeverfahren nach Eingang der Beschwerde aus?
    3.Welche Maßnahmen hat die KVG bisher ergriffen, um die verschiedenen Aspekte von Diskriminierung abzubauen?
    4.Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Mitarbeiter*innen und Kund*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren?
    Begründung:Menschen werden in unserer Gesellschaft aufgrund unterschiedlicher Merkmale bewusst oder unbewusst diskriminiert. Dabei werden diskriminierende Erfahrungen überall dort gemacht, wo Menschen zusammenkommen. Dies kann am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Einkauf der Fall sein.Kommunale Betriebe der Daseinsvorsorge sollten
    ebenso wie die Stadt Kassel selbst sowohl in ihrer Funktion als Arbeitgeberin als auch als Dienstleisterin eine Vorbildfunktion haben. Sie können dazu beitragen, in der Gesellschaft das Bewusstsein für jede Form der Diskriminierung zu schärfen und sollten sich für echte Gleichbehandlung einsetzen.Öffentliche Verkehrsmittel haben darüber hinaus als Orte, an denen unterschiedliche Gruppen der Bevölkerung zusammenkommen, eine besondere Bedeutung.

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)
Den gesamten Aktivitäten gegen Diskriminierung liegt die Definition gemäß § 1 AGG zugrunde.
Diskriminierung umfasst demzufolge Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Die KVG, wie die gesamte Unternehmensgruppe der KVV, sehen sich als kommunale Unternehmen in einer besonderen Vorbildfunktion und dulden keinerlei Diskriminierung, weder innerhalb der Unternehmen noch im Umgang mit Kund*innen oder im Umgang der Kund*innen untereinander, soweit dies Bereiche betrifft, in denen die KVG das Hausrecht ausübt bzw. auch in administrierten Online-Foren etc.

Dies ist Inhalt von Leitlinien für integres Verhalten, u.a. explizit unter dem ersten Punkt,Wir gehen fair miteinander und mit anderen um”, unmissverständlich deutlich. Auch in Mitarbeiter- und Führungskräfteschulungen wird dies thematisiert, sodass zu dem Thema an verschiedenen Stellen sensibilisiert wird.

Innerbetrieblich bestehen mehrere Möglichkeiten für die Mitarbeiter*innen, sich vertraulich zu offenbaren:

  • Sollten Fälle von Diskriminierung vorkommen, so haben betroffenen Betroffene oder auch Zeugen die Möglichkeit, sich an den Vorgesetzten, die Personalabteilung und/oder den Betriebsrat zu wenden.
  • Darüber hinaus gibt es auch einen Ombudsmann, der kontaktiert werden kann.
  • Bei der Kasseler Familienberatung (Kafa) können Beschäftigte sich ebenfalls beraten lassen. Die Kafa-Beschäftigten begleiten die Person ggf. zu Betriebsrat oder Vorgesetzten, um Abhilfe zu schaffen.

Innerbetrieblich würde grundsätzlich jedem Verstoß nachgegangen. Auffälliges Verhalten würde disziplinarisch geahndet, die Personen hätten sich zu erklären. Verantwortlich hierfür ist die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bereichsleitung.

Bisher sind bei der KVG innerbetrieblich im Zusammenhang mit dem Thema “Diskriminierung” keine Vorkommnisse bekannt. Im Umgang mit Kund*innen sind an erster Stelle die Bemühungen im Bereich Barrierefreiheit zu nennen. Hier zählt die KVG nach wie vor deutschlandweit zu den führenden Unternehmen. Neben Millioneninvestitionen zum Abbau von Barrieren für mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen an Haltestellen und in Fahrzeugen hat die KVG für viele Informationskanäle das “Zwei-Sinne-Prinzip eingeführt”. Beispielsweise können Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen Uhrzeit und Abfahrtsplan an allen Haltestellen mit DFI-Anzeigern als Audio-File abrufen. Zusätzlich wird in diesem Zusammenhang von der KVG auf ein mögliches Training mit Senior*innen, Schüler*innen und Personen mit Handicap hingewiesen.

Auch die Einrichtung von Rollstuhl- und Kinderwagenplätzen sowie die Beachtung der Prinzipien des Gender-Mainstreaming in allen Planungsprozessen sind aus Sicht der KVG wichtige Bausteine gegen Diskriminierung.

Genau wie innerbetrieblich hat die KVG im Kundenkontakt als eines der ersten Unternehmen in Kassel, unter anderem flankiert durch eine groß angelegte Plakataktion in Fahrzeugen und an Haltestellen, die Kampagne “Offen für Vielfalt” gefördert und umgesetzt. Kund*innen, die sich verbal oder tätlich diskriminiert oder belästigt fühlen, haben jederzeit die Möglichkeit, sich an das Personal zu wenden, das den Beschwerdeweg damit in Gang setzt und im Bedarfsfall ggf. damit in der Folge auch die zuständigen Ordnungsbehörden eingebunden werden. Allen angezeigten Fällen, auch im Zusammenhang mit etwaigen Verstößen der Mitarbeiter*innen, wird umgehend nachgegangen und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Wie die Auswertung der Beschwerdedatenbank zeigt, sind in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem Thema “Diskriminierung” bei der KVG keine Fälle gemeldet worden.

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7. Konzept zur Umsetzung der Erkennbarkeit von Hausnummern

Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1957

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Der Magistrat wird aufgefordert, ein schlüssiges Konzept zur Umsetzung der Erkennbarkeit von Hausnummern gemäß § 4 (1) der Gefahrenabwehrordnung der Stadt Kassel vorzulegen und umzusetzen.Begründung:Nicht erst seit dem Bericht in der HNA vom 09.11.2020 ist bekannt, dass einige Hauseigentümer gegen die Pflicht der erkennbaren Hausnumerierung verstoßen. Beschwerden über das Auffinden von Häusern sind seit Langem aus Kreisen von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei zu vernehmen. Die schlechte Erkennbarkeit von Hausnummern kann lebensbedrohliche Folgen haben, wenn Rettungskräfte aufgrund der fehlerhaften Hausnumerierung verspätet an der Einsatzstelle eintreffen.Die Umsetzung eines Konzepts in Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei, aber auch anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen ist daher dringend geboten.

Die CDU-Fraktion stellt klar, dass es ihr nicht um Gängelung von Hausbesitzer:innen gehe, sondern um das Schaffen von Sicherheit. Manche Hausnummern seien von der Feuerwehr schwer zu finden und man schlage vor zum Beispiel eine E-Mail-Adresse einzurichten, an die die Feuerwehr/Rettungsdienste sich wenden können, um dies mitzuteilen, damit die Stadt die Hausbesitzer:innen darauf aufmerksam machen kann, dass die Hausnummern schlecht zu erkennen sind.

Die SPD-Fraktion erwidert, das Problem sei bekannt. Der Sachverhalt sei ausreichend in der Gefahrenabwehrordnung geregelt, man müsse hier nicht in Bürokratiewahn verfallen. Die Farbe der Hausnummer und eine Beleuchtung sei nicht vorschreibar. Zudem stelle sich die Frage, wer das kontrollieren soll. Eine Hausnummer Polizei? Es sei richtig die Hausbesitzer:innen darauf hinzuweisen, ein Konzept oder eine feste Regelung wolle man aber nicht.

Die CDU-Fraktion versteht die Bedenken. Es gehe ihr auch mehr um ein Kommunikationskonzept, eine Strategie, denn die Handhabung im Moment scheinen noch nicht gut zu sein.

Der Verkehrsdezernent verweist auf den jährlichen Appell und die Pressemitteilung in der HNA. Die Pflicht zur Anbringung von Hausnummern sei in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Er glaubt, man rede hier aneinander vorbei. Im Antrag werde sich auf Paragraf 4 (1) berufen.

  • Jeder Hauseigentümer hat die ihm zugeteilte Hausnummer so sichtbar an seinem Grundstückseingang anzubringen, dass die Nummer von der Straße aus gut erkennbar ist. Die für die Erteilung der Hausnummer zuständige Behörde kann vorschreiben, dass die Ausführung des Nummernschildes mit einem vorgegebenen Muster übereinstimmt.“

Da gehe es also um ein vorgegebenes Muster, wie die Hausnummer gestaltet werden soll und da stelle sich nicht zuletzt die Frage, wer das überwachen soll. Das könne man personell nicht leisten. Die Verkehrsüberwachung und die Stadtpolizei sind angehalten zu melden, wenn sie nicht erkennbare Hausnummern bemerken. Das sei natürlich nur Zufallstreffer. Es gebe bereits Diskussionen, wie man die Situation verbessern kann, zum Beispiel durch ein Meldebogen, vielleicht auch elektronisch. Dann könne sich des Ordnungsamt darum kümmern. Der Rettungsdienst hätte da eigene Systeme. Er bittet darum den Antrag so nicht zu beschließen, er würde viele Hausbesitzer treffen, deren Nummern man durchaus lesen kann.

Zustimmung: CDU
Ablehnung: SPD, B 90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Enthaltung: Kasseler Linke, AfD-Fraktion

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8. Vereinfachte Abrechnung von Bußgeldern einführen

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1958

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Die Erhebung von Bußgeldern bei Parkverstößen wird ressourcenschonender gestaltet. Anstelle der derzeit verwendeten „Knöllchen“ werden zukünftig
    Knöllchen“ ausgestellt, die das Kfz-Kennzeichen, den Parkverstoß sowie den geforderten Bußgeldbetrag ausweisen und die Angabe enthalten, wohin und mit welcher Verwendungszweckangabe dieses Bußgeld zu überweisen ist. Briefe mit der Bußgeldforderung und Anhörungsbogen werden an die Fahrzeughalter*innen nur noch dann versandt, wenn diese nach Ablauf von vier Wochen den geforderten Betrag nicht überwiesen haben.

    Begründung:Durch diese Verfahrensweise können Papier-und Portokosten eingespart werden. In anderen Städten, z. B. in Paderborn, wird dieses Verfahren bereits eingesetzt.

Die Kasseler Linke stellt kurz ihren Antrag vor. Ziel sei die Erhebung zu vereinfachen und ressourcenschonender zu gestalten. In Paderborn beispielsweise bekomme man gleich den Kassenzettel und die Zahlungsadresse unter den Scheibenwischer geklemmt. Nur bei Nichtzahlung bekomme man noch den Anhörungsbogen. Es würde also niemand in seinen Rechten beschnitten.

Die SPD-Fraktion erklärt, die Stadtverordnetenversammlung sei nicht zuständig und könne dies nicht beschließen.

Die CDU-Fraktion findet die Idee grundsätzlich gut und fragt beim Verkehrsdezernent nach, wo die Zuständigkeit liegt und ob man das so machen könne.

Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass man den Antrag auch als Bitte an den Oberbürgermeister umformulieren könnte.

Der Verkehrsdezernent erläutert, dass die Zuständigkeit beim Oberbürgermeister liege und nicht bei der Stadtverordnetenversammlung.

Inhaltlich erklärt er, dass Paderborn in Nordrhein-Westfalen liege und dort andere Regelungen gelten.
Entscheidender für seine Ablehnung sei aber, dass es sich seiner Meinung nach nicht um eine Vereinfachung handele. In Kassel habe man das früher auch so gemacht und sei aus guten Gründen davon abzukommen, um das Verfahren im Sinne der Verwaltung zu vereinfachen. Man habe ja nicht nur Aufwand im Backoffice, sondern auch vor Ort.
Die Kontrollierenden In der Verkehrsüberwachung arbeiteten heute mit einer Art Smartphones, die den Verstoß sehr schnell erfassen und direkt mit Fotos hinterlegen. Zudem gebe es das bargeldlose Parken über online Apps, sowie elektronische Bezahlung. Es gehe ja nicht nur um Knöllchen für Parken im Halteverbot. Diese Daten würden dann in den Geräten direkt abgeglichen. […. es folgt eine Beschreibung über händisches Schreiben auf Durchschreibezetteln] Der Antrag vereinfache nicht, sondern sei ein Schritt in die Vergangenheit.

Die Kasseler Linke erwidert, dass sie nicht ein händisches Ausfüllen von Zetteln gemeint habe, sondern die Verarbeitung mit digitalem Gerät und mit demselben Abgleich, ob digital bezahlt worden sei, wie jetzt auch. Das Ausdrucken eines Bons funktioniere sonst ja auch überall, ohne dass jemand per Hand einen Zettel schreibt. Sie übernimmt den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden im Text den OB um Änderung zu bitten.

Der Verkehrsdezernent erwidert, dass man dann ja Thermopapier benutzen müsse. Dazu habe die Kasseler Linke auch eine Anfrage im Geschäftsgang. Man könne die Kolleg:innen nicht mit Geräten losschicken, die 2,5 Kilogramm wiegen. Wenn man so etwas einführen wolle, dann müssten die Zettel auch mit einer Haltbarkeit bei Regen usw. brauchbar sein.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten merkt an, dass auch in Berlin Knöllchen, wie von der Kasseler Linken beschrieben, ausgestellt werden. Dazu benötige man keine Riesengeräte und es würde auch Handyparken oder Zahlen per SMS abgeglichen. Den aufgebrachten QR-Code könne man scannen und gleich bezahlen, das sei sehr praktisch. Bei entsprechender Umformulierung werde man zustimmen.

B90/Grüne zeigt spontane Sympathie, merkt aber an das Bußgelder/Geldbußen in der Zuständigkeit des RPs liegen. Nur für Verwarngelder sei das Ordnungsamt zuständig.

Die SPD regt an den Antrag in der nächsten Wahlperiode noch einmal umformuliert und als Prüfantrag einzubringen.

Der Verkehrsdezernent betont erneut, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht zuständig sei. Man sei grundsätzlich für Vereinfachungen offen.

Die Kasseler Linke gibt eine geänderte Formulierung beim Ausschussvorsitzenden ab, die mir im Moment aber nicht vorliegt. Der Ausschussvorsitzende sieht die Formulierung als rechtlich nicht unproblematisch an.

Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, B 90/Grüne, CDU, AfD-Fraktion
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten

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9. Beratungsarbeit des Frauenbüros (wird nicht beantwortet)

Anfrage der SPD-Fraktion 101.18.1961

  • Wir fragen den Magistrat:Das Frauenbüro berät und unterstützt bei Anliegen zu Gleichstellungsfragen.
    1.Mit welchen Anliegen wenden sich Bürgerinnen an das Frauenbüro?
    2.Wie viele Beratungsgespräche wurden 2019 im Frauenbüro geführt? Bitte gewichten Sie die Beratungsgespräche nach Themenschwerpunkten.
    3.Wie wurde und wird die Beratungsarbeit in Zeiten der Pandemie geleistet?
    4.Wie haben sich die Beratungszahlen in 2020 entwickelt?
    5.Werden noch persönliche Gespräche geführt oder wird telefonisch oder per Videochat beraten?
    6.Welche Themenschwerpunkte gab es 2020?
    7.Was ist auffällig in diesem Jahr?

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10. Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen des Frauenbüros (wird nicht beantwortet)

Anfrage der SPD-Fraktion 101.18.1962

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Wie hoch ist der jährliche Etat des Frauenbüros für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen?
    2.Wie werden die Bürger*innen über die Arbeit des Frauenbüros informiert? Zu welchen Themen und Veranstaltungen gab es in den Jahren 2019 und 2020 Flyer, Newsletter, Publikationen, Einladungen oder Pressemitteilungen?
    3.Welche öffentlichen Veranstaltungen hat es gegeben, die 2019 und 2020 vom Frauenbüro organisiert und durchgeführt wurden? Wie viele Teilnehmende hatten die jeweiligen Veranstaltungen?
    4.Welche Veranstaltungen mussten 2020 aufgrund der Pandemie abgesagt werden? Gab es digitale Formate? Wenn ja, welche?

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11. Geschlechtergerechte Sprache und Umgang mit Intersexuellen und Transgendern (wird nicht beantwortet)

Anfrage der Kasseler Linke 101.18.1996

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Welche Schritte hat die Stadtverwaltung bisher unternommen um den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28. September 2020 (101.18.1608) zur geschlechtergerechten Sprache in der Verwaltung umzusetzen?
    2.Welche weiteren Schritte sind geplant?
    3.Welche Anredewird derzeit für Menschen verwendet, die den Geschlechtseintrag weiblich haben, welche für Menschen mit männlichem Geschlechtseintrag und welche wird bei Menschen mit dem dritten Geschlecht verwendet?
    4.Welche Anrede soll zukünftig verwendet werden?
    5.Welche Anrede wird verwendet bzw. welche soll zukünftig verwendet werden, wenn bekannt ist, dass ein Mensch intersexuell oder transgender ist?

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12. Förderung der Migrant*innenselbstorganisation (zurückgezogen)

Antrag der Kasseler Linke 101.18.2012

zurückgezogen

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13. Waffenbesitz und persönliche Eignung

Anfrage der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten 101.18.2024

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie viele Einwohner haben einen Waffenberechtigungsschein?
  2. Wie viele Waffenbesitzkarten sind ausgestellt?
  3. Wie viele kleine Waffenscheine sind ausgestellt?
  4. Wie viele berufliche Jäger gibt es? Wie viele Jagdscheine?
  5. Wie viele Waffenscheininhaber gibt es im Alter von über 65 bzw. über 80 Jahren?
  6. Wie viele Personen gibt es, die als generell ungeeignet gelten für Waffenschein/Besitz?
  7. Wie viele Personen haben ein generelles Waffenverbot?
  8. Wie oft wurde der Waffenbesitz oder Schein versagt bzw. entzogen? Was waren die Gründe hierfür?
  9. Werden die Antragssteller regelmäßig behördlich überprüft oder kontrolliert?
  10. Wird die körperliche, geistige und psychische Eignung überprüft?
    Wenn ja, wie genau?
  11. Welche Medikamente schränken die Eignung zum Führen/Besitz von Waffen ein? Wie oft kam es hierbei zu Vorfällen?
  12. Wie viele Antragssteller für Waffenscheine haben bei Beantragung angekreuzt, dass sie beim Verfassungsschutz gelistet sind?
  13. Wie viele sind tatsächlich beim Verfassungsschutz als Beobachtungsfall oder Extremist gelistet?
  14. Wie viele Waffenscheine bzw. Besitzer sind/waren bei dem Verein “Uniter” Mitglied oder haben an deren Veranstaltungen teilgenommen?
  15. Wie viele Waffenscheine bzw. Besitzer sind/waren Reichsbürger, bei “Nordkreuz” oder anderen rechtsextremistischen Gruppen Mitglied oder haben an deren Veranstaltungen teilgenommen?
  16. Wie oft sind Waffenscheinbesitzer in den vergangenen drei Jahren bei Alkohol oder andere Drogen-Vergehen auffällig geworden?
  17. Wie viele davon sind dabei im Straßenverkehr auffällig geworden?
  18. Wie viele von Waffenberechtigen/Besitzern haben/hatten ein Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug. z.B. mangels charakterlicher Eignung?
  19. Wie viele Verstöße gegen das Waffenrecht wurden bekannt?
  20. Wie viele illegale Waffenbesitzer sind bekannt geworden? Wie sind diese jeweils aufgedeckt worden?

Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)
Stellungnahme:
Die Fragestellungen betreffen Angelegenheiten des Waffenrechts und damit die alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel als Kreisordnungsbehörde (vgl. 55 1 Nr.3 HSOG-DVO, 1 Hess. Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes, 85 Abs.1 S.1 Nr. 3 HSOG, 4 Abs. 2 S. 1 und 4 Hess. Gemeindeordnung).
Die in alleiniger Zuständigkeit des Oberbürgermeisters wahrzunehmende Aufgabe wird durch die Stadtverordnetenversammlung nicht überwacht (vgl. 50 Abs. 2 Satz 1 iV.m. 54 Abs. 2 Satz 1 und 4 HGO).
Damit ist kein Fragerecht der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

[ Überschneidungen gab es zu einer Anfrage der SPD, die beantwortet worden ist]

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14. Bewertung von Cannabis-Konsum bei der Fahrerlaubnisbehörde (wird nicht beantwortet)

Anfrage der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten 101.18.2025

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie sind Alkohol, Cannabis, andere Drogen und andere verkehrsrechtliche Vorfälle im Vergleich bezüglich “Trennung zwischen Rausch und Fahrt” und “charakterlicher Ungeeignetheit” von der Fahrerlaubnisbehörde zu bewerten?
  2. Welche Maßnahmen zur Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen und welchen Handlungsspielraum hat sie dabei?
  3. Zu wie vielen Bußgeldern ist es je wegen Alkohol, Cannabis und anderer Drogen in den vergangenen drei Jahren gekommen?
  4. Wie viele Maßnahmen und Fahrerlaubnisentzüge wurden wegen Alkohol, Cannabis und anderer Drogen in den vergangenen drei Jahren durchgeführt?
  5. Führen die Empfehlungen der Grenzwertkommission „Gemeinsame Arbeitsgruppe für Grenzwertfragen und Qualitätskontrolle“ bei der Fahrerlaubnisbehörde zu angepassten Maßnahmen?
  6. Die DRUID Studie zeigt, dass 97% aller Komsumenten von Cannabis nicht unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem entspricht die maximale Wirkung von THC auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr im Vergleich einer Blutalkoholkonzentration von 0,6 % [1]
    Kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Basis dieser Erkenntnisse Cannabis-Konsumenten die “charakterliche Eignung” grundsätzlich absprechen?
    Führt die Bewertung und Empfehlung der DRUID Meta-Studie zu weiteren Anpassungen bei den Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde?
  1. Führt die Streichung von Cannabis von der Liste der „generell nicht verkehrsfähigen Suchtmittel“ durch die UN-Kommission für Suchtstoffe [2] auf Empfehlung der WHO-Expertengruppe Committee on Drug Dependance [3] zu Änderungen bei den Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde?
  2. Wie viele der Fahrerlaubnisverluste in Frage (4) sind lediglich wegen Bußgeldern bei einem THC-Wert unter der Grenze von 3ng/ml (Grenzwertkommission) bzw. 3,6ng/ml (DRUID Studie) erfolgt?
  3. Wie viele Fahrerlaubnisentzüge wurden von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, ohne dass es um ein (Drogen-) Vergehen im Straßenverkehr ging?
  4. Wie viele Meldungen an die Fahrerlaubnisbehörde sind eingegangen wegen CBD und anderen Hanfextrakten/Mitteln? Wie viele Maßnahmen wurden hierzu angeordnet?
  5. Wie oft wurde die Beantragung der Fahrerlaubnis oder die Neubeantragung verwehrt?
  6. Wie viele Fahrerlaubnisinhaber sind berechtigt, unter welchen Medikamenten, am Straßenverkehr teilzunehmen?
  7. Wie vielen Personen wurde die Fahrtüchtigkeit aufgrund der Einnahme von Cannabis-Medikamenten abgesprochen?
  8. Wie oft ist es zu einem Entzug oder einer Versagung der Erteilung der Fahrerlaubnis, unter dem Projekt “Gelbe Karte” / “Modellprojekt Fahrerlaubnisentzug für jugendliche Straftäter”, gekommen?
  9. Welche und wie viele Verstöße gegen das Waffenrecht führten zu Maßnahmen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Links:

[1] Druid-Studie
https://www.bast.de/Druid/EN/deliverales-list/deliverables-list-node.html
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/druid-de.pdf

[2] UN-Kommission für Suchtstoffe
https://www.hanf-magazin.com/news/un-kommission-stimmt-neubewertung-von-cannabis-zu

[3] Brief des WHO Expert Committee on Drug Dependance
http://faaat.net/wp-content/uploads/ECDD-cannabis-final-outcome.pdf