Sozialausschuss, 34. Sitzung

Bild von Katrina_S auf Pixabay

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Notizen aus dem 34. Sozialausschuss am 26.1.2021 (ohne Gewähr)

Zunächst äußert Der Ausschussvorsitzende seinen Unmut über das Fernbleiben der CDU-Fraktion. Es sei die CDU, die im Landtag keine Änderung der hessischen Gemeindeordnung bezüglich Onlinesitzung angestrengt habe. Wie man sich das Testen vor Ort vorstellen soll, sei auch offen. Das betreffe ja nicht nur die Stadtverordneten, sondern auch Die Verwaltung, die Presse und alle Gäste. Das sei organisatorisch schwierig. Es gebe auch keine Testpflicht.

1.Chancengleichheit bei der Kitaplatzvergabe

Antrag SPD-Fraktion 101.18.1905

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Wir fordern den Magistrat auf, die Kriterien der Kitaplatzvergabe zu verändern, um den Anteil der Kinder aus von Armut betroffenen, armutsgefährdeten oder sich im Leistungsbezug befindenden Familien in den Kindertagesstätten sukzessive zu erhöhen. Langfristiges Ziel ist, die bisherige Benachteiligung abzubauen und Chancengleichheit bei der Zuteilung der Kitaplätze unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft herzustellen.
    Begründung:Ob ein Kind in einer Kita betreut wird oder nicht, hängt stark davon ab, in welcher Familie es aufwächst. Unser Ziel ist deshalb, die bestehenden strukturellen Benachteiligungen zu beseitigen und die Chancen auf einen Kitaplatz für Kinder aus von Armut betroffenen, armutsgefährdeten oder sich im Leistungsbezug befinden Familien zu verbessern. Schließlich werden insbesondere in den ersten Lebensjahren die Grundlagen für eine erfolgreiche schulische Entwicklung gelegt. Dabei soll zugleich am Ansatz, eine individuelle Beratung der Eltern anzubieten, festgehalten und dieser nicht in Frage gestellt werden.Gerade Kinder aus benachteiligten Familien müssen zu einem höheren Anteil frühkindliche Förderung erhalten, da sie diese aufgrund struktureller Benachteiligungen für einen erfolgreichen Bildungs-und Lebensweg häufig besonders stark benötigen. Bildung ist dabei der Schlüssel, um am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können und um sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Ziel muss daher sein, dass alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern die gleichen Chancen auf gute Bildung erhalten.Vor allem alleinerziehende Eltern, die häufig von Armut betroffen oder bedroht sind, und Eltern mit niedrigem Einkommen sind besonders auf eine gute Kinderbetreuung angewiesen, um entweder wieder stärker ins Erwerbsleben einsteigen oder um überhaupt wieder berufstätig sein zu können. Dabei kann der Besuch einer Kita zugleich Erlebnis-, Entfaltungs-und Erprobungsräume kompensieren helfen, die ggf. in der eigenen Familie der Kinder fehlen.In den letzten Jahren wurden zudem sich zunehmend stärker entwickelnde Problemlagen in einzelnen Familien sichtbar, die sich in der erhöhten Aufnahme von Kindern in eine Betreuungseinrichtung äußern. Kindertagesstätten bieten hier die Chance, frühzeitige und vor allem präventiv ausgerichtete Kompensationsmaßnahmen, Hilfestellungen und Unterstützungsangebote für betroffene Kinder und deren Familien zu entwickeln und den Betroffenen anzubieten. Da Kitas einen direkten Zugang zum weiteren Hilfesystem eröffnen, sollte nicht zuletzt insgesamt und abseits der diese Problemlagen häufig verschärfenden sozioökonomischen Benachteiligungen eine hohe Betreuungsquote angestrebt werden.

Die SPD erklärt, man habe im letzten Herbst über das Problem der Kinderarmut gesprochen, die in Kassel über dem hessischen Schnitt liege und sehr hoch sei. Die Betreuungsquote bei Kindern aus Bedarfsgemeinschaften in Kitas läge bei Kindern zwischen 3 und 6 halb so hoch wie im hessischen Schnitt (Kassel ca. 20 %, hessenweit 40 %) und bei Kindern unter 3 noch niedriger (Kassel 5,5 %, hessenweit 13 %). Man müsse auf die frühkindliche Bildung fokussieren, die Benachteiligung fange schon bei den Plätzen für Kitas an. Es sei klar, dass dies nicht von heute auf morgen gehe, aber man müsse mehr Anstrengungen anstellen. Deshalb wolle die SPD die Kriterien für die Platzvergabe verändern und dabei den Magistrat viel Spielraum geben, wie man die Beteiligung von Kindern aus Armutsverhältnissen erhöhen könnte.

Die Fraktion B90/Grüne erklärt, dass sie mit den Zielen übereinstimme. Bildung sei ein Schlüssel zur Teilhabe. Der Antrag helfe aber nicht weiter.

  1. Er sei zu pauschal formuliert. Es sei nicht klar, welche Vergabekriterien konkret verändert werden sollen und welche den Zielsetzungen entgegenstehen.
  2. Es verwundere, dass die Kritik nach 10 Jahren gemeinsamer, erfolgreicher Jugendpolitik komme. Während die Aufnahmekriterien fachlich begründet seien, sei dieser Antrag wohl weniger fachlich motiviert als dem Wahlkampf geschuldet.
  3. Das Fachgremium Jugendhilfeausschuss (Mitglieder unter anderem Träger von Kitas und Jugendorganisationen) habe den Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt

Die SPD-Fraktion zeigt sich erstaunt über die Begründung. Die Kritik könne man ja auch umdrehen. Welche Kriterien der Vergabe seien so toll, dass man dem Ziel wirklich näher kommt. Die Zahlen zeigten alles andere als erfolgreiche Arbeit. Nun müsse man gemeinsam schauen an welchen Stellen man nachsteuern könne. Die Motivation für den Antrag sei durch das Zahlenmaterial entstanden. Menschen mit Leistungsbezug sollten mehr Plätze bekommen, da sollten Menschen, die in Erwerbstätigkeit sind, welche abgeben.

Die Fraktion B90/Grüne betont, dass man sich beim Ziel ja einig sei, so einfache gehe das aber nicht. Es sei Fakt, dass viele Menschen in Leistungsbezug ihre Kinder nicht in Kitas geben. Die Analyse, dass das an der Vergabe liege, sei aber überhaupt nicht mit Fakten unterfüttert. Die Ursachen lägen nicht in der Vergabe, sondern es brauche für diese Familien besondere Unterstützung damit sie die Wichtigkeit von Bildung erkennen. Dazu müsse man die Mittel für die Familienhilfe/den ASD erhöhen, das mache die SPD aber nicht.
Zudem habe man trotz der Anstrengung in den letzten Jahren einfach nicht genug Kita Plätze. Im Haushalt seien nicht ausreichend Investitionsmittel vorgesehen. Im Haushaltsentwurf des Kämmerers seien 785.000 € für Kitas eingestellt, im letzten gemeinsamen Haushalt seien es noch 6.000.000 gewesen. Da sehe man die Prioritäten. Die Diskussion um die Vergabekriterien sei eine Scheindebatte, es brauche genügend Mittel für KiTa-Plätze und Bauten.

Die Sozialdezernentin merkt zu den Investitionen 21 an, dass im Haushalt Mittel für 500 neue Plätze stünden. Dies sei auch in den letzten Jahren so gewesen, nicht alle hätten aber gebaut und realisiert werden können. Sie betont, dass Kassel mehr Kitaplätze brauche. Der beste Schutz vor Kinderarmut sei es, die Eltern in Arbeit zu bringen. Daran arbeite man mit hoher Anstrengung. Wenn ein Kind in die Schule kommt, ohne vorher im Kindergarten gewesen zu sein, sei das eine Katastrophe. Die Chancen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie stünden schlechter, die Kinder hätten es sehr schwer. In anderen Städten habe man bessere Zahlen. Von diesen wolle man lernen (beispielsweise Darmstadt und Offenbach)

Die Kasseler Linke ärgert sich über die Aussage der SPD, dass Erwerbstätige Plätze an Erwerbslose abgeben müssten. Damit eröffne man einen Verteilungskampf zwischen den Eltern. Diese sollten sich nicht um die knappen Plätze kloppen müssen, sondern es brauche schlicht Kitaplätze für alle. Ein Verteilungskampf über die Kriterien sei der falsche Weg.

Zustimmung: SPD
Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Enthaltung:AfD-Fraktion
abwesend: CDU-Fraktion

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2. Hygiene in den öffentlichen Toiletten

Anfrage AfD-Fraktion 101.18.1929

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)

  • 1. Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von öffentlichen Sanitäranlagen (Toiletten, Schwimmbäder etc) eingehalten?

Antwort Die derzeit bekannten und üblichen Anforderungen und Hygienestandards werden eingehalten. Die städtischen Lehrschwimmbäder sind derzeit aufgrund der Pandemie nicht zur Nutzung freigegeben. Im Falle einer Öffnung werden die Anforderungen eingehalten. Die städtischen öffentlichen Schwimmbäder sind derzeit ebenfalls geschlossen. Diese werden, gemäß Bäder-Vertrag, durch die Städtische Werke AG (STW) in Eigenverantwortung betrieben Die Zuständigkeit für die Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten liegt dementsprechend bei der STW.

  • 2. Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von nicht nur öffentlichen (publikumsverkehrenden) Amts- und Diensträumen, Schulen, Kitas usw. der Stadt Kassel auf die Reinigung von Tür-/Fenstergriffen und deren Umgebung am Türblatt/Fenster (werden dort angefasst, um Türen und Fenster zu bewegen) und Rahmen eingehalten?

Antwort Die geltenden Anforderungen und Hygienestandards werden eingehalten. Darüber hinaus werden zusätzlich verstärkt Kontaktflächen in Abhängigkeit von der Nutzungsfrequenz gereinigt.

  • 3. Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards, falls nicht in den Reinigungsplänen der Unterhalts- und/oder Grundreinigung enthalten, durch eventuell angesetzte Sonderreinigungsintervalle z. B. im Rahmen einer Sichtreinigung eingehalten?

Antwort Die geltenden Anforderungen werden durch die regelmäßigen Unterhaltsreinigungen und die Grundreinigung, inkl. der zusätzlichen Reinigung von Kontaktflächen erfüllt, darüber hinaus gibt es keine “Sonderreinigungsintervalle”.

  • 4. Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von nicht explizit erwähnten öffentlichen Einrichtungen, z. B. Bürgerhäuser und Veranstaltungsorte, die die Stadt Kassel zur Verfügung stellt oder durch Dritte für sie zur Verfügung gestellt werden, eingehalten?

Antwort Die geltenden Anforderungen werden durch die regelmäßigen Unterhaltsreinigungen, inkl. der zusätzlichen Reinigung von Kontaktflächen erfüllt, bzw. eingehalten. Die Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten für Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern, bzw. Nutzern der Veranstaltungsräume.

  • 5. Inwieweit sind die Sanitärbereiche der o. g. Räumlichkeiten mit den grundlegenden Voraussetzungen für die Einhaltung von hygienischen Mindeststandards wie Waschbecken, Seife, Desinfektionsmittel und Handtücher ausgestattet?

Antwort Alle Sanitärbereiche sind mit Waschbecken, Seife und Handtuchpapier ausgestattet. Desinfektionsmittel wird in der Regel nicht zur Verfügung gestellt, da die Reinigung mit Seife in Bezug auf Viren und Bakterien genügt.

  • 6. Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung der Verkehrsmittel des ÖPNV, insbesondere der Türgriffe, Öffnungs- und Signaltasten, Haltegurte und -stangen, Sitze, Fahrscheinautomaten etc. eingehalten und inwieweit kann der Magistrat die Einhaltung dieser Anforderungen im Rahmen eines “Durchgriffsrechts” bezüglich seiner Beteiligung oder vertraglichen Bindung an den beteiligten Verkehrsbetrieben durchzusetzen?

Antwort Die Zuständigkeit für Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten liegt beim ÖPNV-Betreiber. Die Frage des „Durchgriffsrechts“ stellt sich nicht, da die Infektionsschutzregeln durch die jeweiligen Verkehrsbetriebe im operativen Bereich eigenverantwortlich umgesetzt werden.

  • 7. Inwieweit sind die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung in den bisherigen Reinigungsplänen für die 1 bis 6 genannten Anfragen enthalten und werden diese auch dementsprechend durchgeführt und kontrolliert?

Antwort: Die derzeit bekannten und üblichen Hygienestandards sind in den Reinigungsplanen enthalten und müssen von den eigenen und fremden Reinigungskräften entsprechend umgesetzt werden. Eine Kontrolle erfolgt stichprobenhaft.

  • 8. In welchen Zeitabständen werden, wenn nicht regelmäßig, solche hygienisch wertvollen Reinigungsmaßnahmen der Nummern 1 bis 6 durchgeführt?

Antwort Reinigungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.

  • 9. Inwieweit wird sichergestellt, dass das die Reinigungsleistung erbringende Unternehmen und das vor Ort eingesetzte Personal auch tatsächlich die Qualifikationen besitzt, einen systematischen Reinigungsablauf unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel, insbesondere von Sanitärräumen, nach den derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung vornimmt oder vornehmen kann?

Antwort Die Qualifikation der Unternehmen und des Personals wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens geprüft.

  • 10. Welche Maßnahmen (Flyer, Info-Veranstaltungen etc.) hat der Magistrat in dieser Legislaturperiode seit 2016 bisher unternommen, um die Bürger über die richtigen Hygiene-Maßnahmen zu informieren?

Antwort Im Zuge des Relaunches der Internetseite der Stadt Kassel sind unter anderem Inhalte zu den Bereichen Gesundheit und Hygiene in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt grundsätzlich überarbeitet und aktualisiert aufbereitet worden. Seit Mai 2018 – also vor der Corona-Pandemie – stehen unter https://www.kassel.de/buerger/gesundheit/Hygiene/hygiene.php umfangreiche Informationen zum Thema Hygiene zur Verfügung, z.B. zum richtigen Händewaschen: https://www.kassel.de/buerger/gesundheit/Hygiene/haendewaschen.php.
In den Jahren davor gab es diese Informationen für Bürgerinnen und Bürgern bereits auf der “eigenen” Internetseite des Gesundheitsamtes Region Kassel.

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3. Sars COV-2 Testzentrum in den städtischen Kliniken

Anfrage AfD-Fraktion 101.18.1951

Die Sozialdezernentin beantwortet die Anfrage mündlich.

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Welche Möglichkeiten hat der Magistrat auf die Arbeit des Testzentrums Einfluss zu nehmen, um eine Erweiterung der Öffnungszeiten zu bewirken, da es bei der derzeitigen Regelung
    Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 13:00 Uhr zu Wartezeiten von ca. 2 Std. kommt (23.10.20).

Die Organisation des Testzentrums liege in der Verantwortung der kassenärztlichen Vereinigung. Der Magistrat habe keinen Einfluss auf die Öffnungszeiten.

  • 2.Welche Möglichkeiten hat der Magistrat auf die Arbeit des Testzentrums Einfluss zu nehmen, um zu bewirken, dass auch Personen, die keine Symptome aufweisen getestet werden, wenn sie zu COVID-19 Infizierten Kontakt hatten und keine personenbezogene Anweisung des Gesundheitsamtes vorliegt? 1.Am Freitag den 23.10.20 bestand laut Aussage des Personals im Testzentrum behördliche Anweisung, symptomfreie Personen, außer auf Anweisung des Gesundheitsamtes, nicht zu testen.2.Da bekannt ist, dass ein großer Teil der Infizierten keine Symptome entwickelt, für Andere aber infektiös sind und ebenfalls bekannt ist, dass Infizierte bereits mehrere Tage bevor sie Symptome entwickeln für andere Personen infektiös sind, fragen wir, wie schätzt der Magistrat die Auswirkungen der in 2. genannten Anordnung auf die Verbreitung von Sars-COV-2 Viren und auf die Wirksamkeit der Corona-Warn-App ein?

Der Magistrat habe keinen Einfluss auf den getesteten Personenkreis. Allgemein richte sich dieser nach der geltenden Landesverordnung und den vom RKI vorgeschlagenen Maßnahmen.

  • 3.Welche Möglichkeiten hatte der Magistrat auf die Größenordnung der während der Sommermonate zusätzlich geschaffenen Testkapazitäten Einfluss zu nehmen, da sich die Wartezeiten auf Testergebnisse von Freitag 23.10.20 bereits bis Mittwoch den 28.10.20 ausdehnten?

Die Teststrategie richte sich nach medizinischer Indikation und den Prioritäten bei Risikogruppen in Abhängigkeit zu den Testkapazitäten. Das habe sich als zielführend und effektiv herausgestellt und gehe einher mit den Quarantäneanordnungen im Umfeld und der Empfehlung der häuslichen Isolation bei Verdachtsfällen. Elementar sei die Einhaltung der Hygieneregeln (AHAL) und der Kontaktbeschränkungen bis ein Impfschutz hergestellt sei.

  • 4.Ist dem Magistrat bekannt, wie lang die Wartezeiten auf Testergebnisse der Belegschaft im Fall von Kliniken und Pflegeeinrichtungen waren, bei denen zuvor COVID-19-Infizierte in der Belegschaft festgestellt wurden?

Wie schon in Antwort 1 und 2 erklärt, liege die Verantwortung bei der kassenärztlichen Vereinigung. Der Magistrat habe keine Möglichkeiten auf Kapazitäten Einfluss zu nehmen.

  • 5.Sofern bekannt bitte aufschlüsseln: KW 43/44, KW 45/46, KW 47/48

Die Wartezeiten seien abhängig von den Test- und Laborkapazitäten und den jeweiligen Infektionszahlen und Testnotwendigkeiten. Eine statistische Erhebung gebe es nicht. Die Personalressourcen würden bei der Kontaktverfolgung benötigt.

  • 6.Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Öffentlichkeit über die Existenz des Drive-in-Zentrums und dessen Öffnungszeiten zu informieren, da die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 selbst bei direkter Frage nach dem Testzentrum in den städtischen Kliniken an den Hausarzt verweist.

Das Testzentrum sei bekannt und häufig Gegenstand der Berichterstattung. Den Test vorher mit dem Hausarzt abzuklären, sei Teil der Strategie und gelte weiterhin.

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4. Umgang mit Intersexuellen und Transgendern am Klinikum Kassel (Noch nicht beantwortet)

Anfrage Kasseler Linke 101.18.1997

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele intersexuelle Kinder werden durchschnittlich pro Jahr in Kassel geboren?
2.Welche Vorgaben gibt es für das ärztliche und pflegerische Personal am Klinikum Kassel für den Umgang mit Intersexuellen und Transgendern?
3.Wird den Eltern intersexueller Kinder dazu geraten an ihren Kindern geschlechtsangleichende Operationen durchführen zu lassen oder wird davon abgeraten?
4.Unter welchen Voraussetzungen werden am Klinikum Kassel geschlechtsangleichende Operationen an Intersexuellen durchgeführt?
5.Unter welchen Voraussetzungen werden am Klinikum Kassel geschlechtsangleichende Operationen an Transgendern durchgeführt?
6.Wann wird die Durchführung geschlechtsangleichender Operationen abgelehnt?
7.An welche Beratungsstellen werden Eltern von intersexuellen Kindern verwiesen?
8.Welchen Geschlechtseintrag bekommen intersexuelle Kinder?

Die Sozialdezernentin erklärt, es lägen noch keine Antworten vom Klinikum vor, diese kämen zurzeit auch nicht dazu. Die Kasseler Linke fragt an, ob die Antwort nachgereicht werden könne. Die Dezernentin kann dies nicht zusagen. Der Ausschussvorsitzende regt an, die Anfrage in der nächsten Legislaturperiode erneut zu stellen.

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5. Kosten der Unterkunft bei ALG II-Beziehenden

Anfrage Kasseler Linke 101.18.2003

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)

  • 1. Frage: Wie viele Personen beziehen aktuell Leistungen vom Jobcenter der Stadt Kassel?

Antwort: Nach statischer Auswertung aus November 2020 beziehen derzeit 23.101 Personen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll) vom Jobcenter Stadt Kassel (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit).

  • 2. Frage: Wie viele Personen im ALG Il-Bezug leben aktuell in Wohnungen, deren Kosten oberhalb der vom Jobcenter festgesetzten Angemessenheitsgrenze liegen?

Antwort: Die Angemessenheitsgrenzen werden nicht vom Jobcenter festgelegt, sondern von dem zuständigen kommunalen Träger. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen nur die Daten aus dem Dezember 2019 vor.
Danach leben 2.136 Personen (bzw.931 Bedarfsgemeinschaften) oberhalb der geltenden Angemessenheitsgrenze. Diese Zahl beinhaltet nur Bedarfsgemeinschaften bis zu 7 Personen. Unter den genannten Personen befinden sich allerdings auch solche, deren Unterkunftskosten aus unterschiedlichen Gründen in voller Höhe übernommen werden, obwohl sie über dem Grenzwert liegen. Detailliertere Daten hierzu liegen allerdings nicht vor. Im Zuge der Umsetzung des Sozialschutzpakets wurden seit Inkraftsetzung des,,Vereinfachten Verfahrens für den Zugang zur sozialen Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 keine Kostensenkungsverfahren mehr im Jobcenter Stadt Kassel durchgeführt.

  • 3. Frage: In wie vielen Fällen würden die Unterkunftskosten noch innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen, wenn die Angemessenheitsgrenze um die Anfang des Jahres 2020 erfolgte Erhöhung der Wassergebühren angehoben worden wäre?

Antwort: In den Fällen, in denen die Erhöhung der Wassergebühren alleiniger Auslöser für die Überschreitung der Angemessenheitsgrenze ist; können das Sozialamt oder das Jobcenter im Rahmen einer Ausnahmeregelung auf eine Mietfestsetzung verzichten. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Festlegung der Angemessenheitsgrenze durch das Jobcenter Stadt Kassel hat sich im Zeitverlauf immer wieder geändert. Es gab dabei im Zeitverlauf folgende Unterschiede:

a) Pauschale für die kompletten Unterkunftskosten (Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten)
b) separate Angemessenheitsobergrenze für die Kaltmiete, separate Angemessenheitsobergrenze für die Betriebskosten und separate Angemessenheitsgrenze für die Heizkosten
c) eine Angemessenheitsobergrenze für Kaltmiete + Betriebskosten und eine weitere Angemessenheitsobergrenze für die Heizkosten
d) Gesamtangemessenheitsobergrenze für Kaltmiete + Betriebskosten + Heizkosten

  • 4. Frage: In welchem Zeitraum sind die verschiedenen Berechnungsvarianten jeweils zur Anwendung gekommen?

Antwort:
a) 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2004 nach dem BSHG,
1. Januar 2005 bis 30. April 2010 nach dem SGB Xll
b) 1. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010
c) 1. Januar 2011 bis heute (vom 1. Januar 2011 bis 30. September 2011 nach der Wohngeldtabelle + 10 % Aktualisierungszuschlag und seit 1. Oktober 2011 nach dem jeweils aktuellen Gutachten für ein schlüssiges Konzept zum grundsicherungsrelevanten Mietspiegel)
d) Die Gesamtangemessenheitsgrenze bestehend aus Kaltmiete + Betriebskosten + Heizkosten wurde vom Gesetzgeber in § 22 Abs. 10 SGB ll eingeführt. lm SGB Xll gibt es eine solche Gesamtangemessenheitsgrenze nicht. Bei der Entscheidung über die Einleitung eines Mietfestsetzungsverfahrens wendet das Sozialamt der Stadt Kassel die Gesamtangemessenheitsgrenze im Einzelfall aber analog an.

  • 5. Frage: Wie viel Prozent der Personen die Leistungen vom Jobcenter bezogen haben, lebten in den letzten zehn Jahren jeweils.in Haushalten deren Unterhaltskosten oberhalb der vom Jobcenter festgesetzten Angemessenheitsgrenze gelegen hat?

Antwort: Eine Angabe hierzu ist rückwirkend ab dem Jahr 2015 möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Werte zu den Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Stadt eine “Unschärfe” enthalten, da für das Jahr 2015 nur Bedarfsgemeinschaften bis 5 Personen erfasst sind, für die Jahre 2016 – Januar 2019 Bedarfsgemeinschaften bis zu 6 Personen und für November 2019 bis zu 7 Personen. Dieser Umstand ist der vorliegenden statistischen Auswertung geschuldet.

Januar 2015: 7,51 %
Januar 2016: 4,57 %
Januar 2017: 6,76 %
Januar 2018: 6,37 %
Januar 2019: 10,68 %
November 2019: 7,89 %

  • 6. Frage: Wann wurde/ wird das Gutachten zur anstehenden Anpassung der Kosten der Unterkunft in Auftrag gegeben?

Antwort: Die Ausschreibung ist in Vorbereitung.
Zum 1. September 2021 erfolgt die Anpassung der Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten entsprechend des noch ausstehendem Gutachten. Heizkosten werden mit Veröffentlichung des maßgeblichen Heizkostenspiegels angepasst.
(Mündliche Ergänzung: Am 21. Januar seien 6 Firmen angeschrieben worden, unter anderem das IWU Darmstadt und Analyse und Konzept Hamburg)

Die Kasseler Linke fragt nach, warum keine Zahlen für 2020 Dabei sind. Die Erfassung erfolge computergesteuert, da sollte es auch kein Problem geben die Zahlen zu ermitteln. 2020 sei es zu der Erhöhung der Wassergebühren gekommen und durch die Pandemie seien mehr Leute in Hartz IV Bezug. Die Sozialdezernentin erklärt, die Zahlen lägen noch nicht vor.

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6. Kinder- und Jugendärztliche Versorgung in Kassel

Gemeinsamer Antrag SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK 101.18.2022

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten, über die zukünftige Entwicklung der kinder-und jugendärztlichen Versorgung in Kassel zu berichten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf Grundlage des Berichts darzulegen, welche Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserungder wohnortnahen kinder-und jugendärztlichen Versorgung geboten sind und hierbei insbesondere zu prüfen, ob angesichts der zu erwartenden Versorgungslage die Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sinnvoll erscheint; in diesem Zusammenhang sollte auch auf die Frage der Trägerschaft eingegangen werden. Der Bericht und die Ergebnisse der Prüfung sollen vor den Sommerferien 2021 im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport vorgestellt werden.

Die Fraktion B90/Grüne freut sich über den gemeinsamen Antrag. Das zeige, dass die Gesundheitsversorgung allen am Herzen liege. Der Fall in Rothenditmold habe gezeigt, wie schwer die Besetzung eines Arztsitzes sein könne. Ein MVZ biete gute Möglichkeiten, auch für Ärzt:innen, die nur in Teilzeit arbeiten wollen.

Zustimmung: einstimmig

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