Sozialausschuss, 30. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport, 30. Sitzung, 25.08.20 (ohne Gewähr)

andreas160578@pixabay

1. Sporthallennutzung

Anfrage der SPD-Fraktion 101.18.1632

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch ist die Auslastung der einzelnen Sporthallen?
2.Gibt es noch freie Kapazitäten?
3.Wie hoch ist der Anteil der Sporthallennutzung durch die Vereine?

Antwort des Magistrats (schriftlich)
Zu Frage 1:
Die Sporthallen in Kassel waren bis Mitte März 2020 (Beginn der Corona- Pandemie) sehr gut ausgelastet. Für Entlastung wird die neue Drei- Felder-Sporthalle (task) im Auepark sorgen. Seit Wiedereröffnung der Sporthallen am 13. Mai 2020 nutzen Vereine ihre Hallenzeiten ohnehin noch nicht überall. Vor allem Sportgruppen, die vorwiegend aus Personen der Risikogruppe bestehen (z. B. Herzsportler), sind noch sehr zurückhaltend.

Zu Frage 2:
Aus den o.g. Gründen sind aktuell einige Hallenzeiten frei.

Zu Frage 3:
Die Sporthallen werden montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr genutzt. Lt. Benutzungsordnung stehen den Schulen die Hallen bis 17 Uhr zur Verfügung. Die Abendbelegung ist den Sportvereinen vorbehalten. Am Wochenende erfolgt die Belegung überwiegend durch Vereine.

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2. Flächen für Trendsportarten

Anfrage der SPD-Fraktion 101.18.1634

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie schätzt der Magistrat den Bedarf an solchen Flächen ein?
2.Im letzten Haushalt wurden Mittel zur Planung einer Parcours-Anlage bereitgestellt. Wie ist der aktuelle Stand?
3.Der Ortsbeirat Wesertor hat sich dafür stark gemacht, einen solchen Parcours im Stadtteil zu errichten. Werden in die weiteren Planungen auch Personen von der Freestyle gGmbH einbezogen?

Zu Frage 1:
die Bürgermeisterin erklärt, dass man im Rahmen der Sportentwicklungsplanung 2011/2012 einen Bedarf gesehen habe für einen Skaterpark, eine Dirt-Bike-Strecke, Beachvolleyball und eine öffentliche Bewegungsparcoursanlage. Letztere sei bereits vor einigen Jahren als Idee im Kinder und Jugendforum eingebracht worden.

Zu Frage 2:
es gebe eine bereits versiegelte Fläche im Wesertor/Fulda, an der die Stadt allerdings nicht das Eigentum habe. Lärm-und naturschutzrechtliche Aspekte müssten noch genauer geprüft werden.

Zu Frage 3: Ja, auch die Parcoursszene wolle einen Platz in der Nähe der Freestyle-Halle.

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3. Bekämpfung der COVID-19 Pandemie

Anfrage B90/Grüne 101.18.1696

Die Fraktion B90/Grüne zieht den Antrag zurück, da er schon im Finanzausschuss behandelt wurde.

Antwort Fiwigru am 17.06.20

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4. Eingangsbestätigung auch in digitaler Form ermöglichen

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1697

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Bei den Ämtern der Stadt Kassel wird generell die fristwahrende Einreichung von Anträgen und Unterlagen in digitaler Form ermöglicht. Für eingereichte Anträge oder Unterlagen wird automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail versandt, die im Streitfall als Nachweis für den fristgerechten Eingang der Anträge bzw. Unterlagen akzeptiert wird. Für postalisch zugesandte Anträge und Unterlagen wird Antragstellenden oder Einreichenden von Unterlagen, deren E-Mail-Adresse nicht bekannt ist, die Eingangsbestätigung per Post zugesandt. Die Vertreter der Stadt Kassel setzen sich in der Trägerversammlung des Jobcenters Stadt Kassel dafür ein, dass das Jobcenter für postalisch oder digital eingereichte Anträge und Unterlagen ebenfalls eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet, die im Streitfall als Nachweis der fristgerechten Abgabe der eingereichten Anträge bzw. Unterlagen akzeptiert wird. Für postalisch zugesandte Anträge und Unterlagen wird Antragstellenden oder Einreichenden von Unterlagen, deren E-Mail-Adresse nicht bekannt ist, die Eingangsbestätigung per Post zugesandt.

Die Kasseler Linke erläutert, dass die Ämter seit dem Lockdown nicht mehr persönlich zugänglich seien. Zwar gebe es beim Jobcenter mittlerweile eine automatische Empfangsbestätigung bei E-Mail-Verkehr, diese gebe es aber nicht bei den Ämtern der Stadt und auch bei postalischer Einsendung gebe es noch Bedarf. Deswegen wolle man eine generelle Eingangsbestätigung.

Die CDU-Fraktion fragt die Bürgermeisterin nach dem aktuellen Stand und stellt infrage, ob man eine generelle Eingangsbestätigung von der Stadt brauche.

Die Bürgermeisterin erklärt, man habe nicht alle Ämter abgefragt, aber man arbeite auf Hochtouren an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Dann werde es auch Eingangsbestätigungen geben. Konkret nachgefragt habe man beim Jobcenter. Dort gebe es verschiedene Möglichkeiten Unterlagen einzureichen:

  • per E-Mail
  • über eine Online-Dienstleistung (Jobcenter Digital)
  • auf dem Postweg

Seit dem 2.4.2020 gebe es bei E-Mails eine automatische Eingangsbestätigung. Seit dem 22.05.2020 könne man sich bei Jobcenter Digital ein Benutzerkonto einrichten. Auch dort erhalte man eine Bestätigung und man habe die volle Übersicht über die eingereichten Unterlagen. Diese neue Dienstleistung sei beworben worden und es gebe ein Servicecenter, welches bei der Einrichtung des Benutzerkontos behilflich sein könne.
Bei postalischer Einreichung werde die Sendung auf Vollständigkeit geprüft und auf fehlende Unterlagen verwiesen. Eine pauschalierte Eingangsbestätigung gebe es nicht, auf expliziten Wunsch werde diese aber ausgestellt.

Die SPD-Fraktion erklärt, das Hauptanliegen (Jobcenter) habe sich damit erledigt. Zudem gebe es die Möglichkeit auf Wunsch auch eine postalische Eingangsbestätigung zu bekommen. Eine Eingangsbestätigung bei allen Ämtern sei ein sehr umfangreiches Anliegen. Dies müsse man erst einmal detaillierter auf jeweilige Notwendigkeit hin diskutieren, deshalb lehne man den Antrag ab.

Die CDU-Fraktion regt eine Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss an, da der Antrag ja alle Ämter des Rathauses betreffe.

Die Fraktion B90/Grüne erklärt, der 2. Absatz habe sich erledigt, es gebe ja eine automatische Eingangsbestätigung, zudem könne man auch persönlich seine Unterlagen einreichen und bekomme dann eine Eingangsbestätigung. Der 1. Absatz würde so pauschal der Praxis im Rathaus nicht gerecht, denn er fordere eine einheitliche Regelung, obwohl die Aufgaben der Ämter sehr verschieden seien.

Die Kasseler Linke stellt noch einmal klar, dass das persönliche Abgeben seit Corona nicht mehr möglich ist und gerade bei postalischer Einreichung gebe es nach wie vor Probleme. Sie bietet an, den Antrag so abzuändern, dass er bei der Stadt Kassel nur noch Vorgänge betrifft, bei denen es um Sozialleistungen mit Fristen gehe, sollte das die Zustimmung leichter machen.
Das scheint nicht der Fall zu sein, der Antrag bleibt unverändert.

Die Bürgermeisterin erläutert abschließend, dass das Jobcenter eine eigenständige Behörde sei und Weisung aus Nürnberg bekomme. Die Stadt beschließe nur Strukturen und finanzielle Angelegenheiten, nicht aber das tägliche Geschäft. Dies sei Aufgabe des Leiters des Jobcenters.

Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

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5. Sozialticket einführen und einfach zugänglich machen

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1698

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Sozialticket wird spätestens im August 2020 eingeführt. Das Sozialticket kann unter Vorlage der Mittendrin! Teilhabecard Kassel oder des Leistungsbescheides direkt an den Verkaufsstellen der KVG erworben werden.

Die Kasseler Linke freut sich über die Umsetzung und zieht den Antrag zurück.

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6. Gute Arbeitsbedingungen sicherstellen

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1700

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Kassel vergibt Aufträge und Zuwendungen nur noch unter der Bedingung, dass sich der Auftragnehmer bzw. Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet seinen Arbeitnehmer*innen alle Arbeitnehmer*innenrechte uneingeschränkt zuzugestehen und Arbeitnehmer*innen mindestens in der Höhe zu entlohnen, wie vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD-VKA. Bei der Kalkulation der Vergabe sind diese Bedingungen hinsichtlich der Auskömmlichkeit des Preises zu berücksichtigen.
Begründung: Als Auftraggeberin oder Zuwendungsgeberin kann die Stadt Vorgaben machen um für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Von dieser Möglichkeit sollte die Stadt Gebrauch machen. Gerade in frauendominierten Bereichen, wie in der Gebäudereinigung und im sozialen Bereich, sind bei den Unternehmen bzw. Trägern, die für die Stadt Leistungen erbringen, die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung oft schlechter als bei der Stadt, die ihre Beschäftigten nach TVöD-VKA entlohnt. Das führt dazu, dass insbesondere Frauen oft untertariflich entlohnt werden, obwohl die Stadt dies verhindern könnte und gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz dazu verpflichtet ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Die SPD-Fraktion erklärt, in den Ausschreibungen der Stadt Kassel sei das schon festgeschrieben. Die in der Begründung angeführten Punkte träfen nicht zu. Zudem habe es einen ähnlichen Antrag schon mal im Finanzausschuss gegeben und nicht jeder Beschäftigte werden nach TVöD bezahlt. Sie fragt, ob jetzt zum Beispiel ein Elektriker auch nach TVöD bezahlt werden solle?

B90/Grüne stellen fest, dass sich die Stadt rechtmäßig verhalte und nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz handele. Man wolle für Kassel keinen Sonderweg. Zudem sei die Forderung zu weitreichend. Nicht alle Berufsgruppen würden nach TVöD bezahlt und die Orientierung an selbigem als Mindeststandard sei schon festgeschrieben.

Die CDU-Fraktion warnt davor in einer sozialen Marktwirtschaft in die Tariffreiheit einzugreifen.

Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

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7. Von Genitalverstümmelung betroffene Frauen und Mädchen in Kassel

Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1748

Wir fragen den Magistrat: 1.Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über von Genitalverstümmelung betroffene Frauen und Mädchen in Kassel?
2. Ist dem Magistrat bekannt, wie viele Frauen und Mädchen konkret in Kassel von Genitalverstümmelungen betroffen sind?
3. Ist dem Magistrat bekannt, wie sich die Zahlen der betroffenen Frauen und Mädchen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? Bitte pro einzelnes Jahr aufgeschlüsselt.
4. Ist dem Magistrat bekannt, wie viele Frauen und Mädchen konkret in Kassel durch diese grausame rituelle Praktik gefährdet sind?
5. Ist dem Magistrat bekannt, wie sich die Zahlen der gefährdeten Frauen und Mädchen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? Bitte pro einzelnes Jahr aufgeschlüsselt.
6. Wie haben sich die Zahlen der Frauen und Mädchen in Kassel in den letzten zehn Jahren entwickelt, die wegen Genitalverstümmelungen in Kasseler Krankenhäuser behandelt wurden bzw. behandelt werden mussten? Bitte pro einzelnes Jahr aufgeschlüsselt.
7. Gibt es seitens der Stadt Kassel Anlaufstellen zur Beratung oder aktiven Aufklärung bzgl. Genitalverstümmelungen, um betroffenen bzw. gefährdeten Frauen und Mädchen zu helfen?
8. Werden in diesem Kontext gezielt Familien aus entsprechenden Regionen, in welchen diese grausamen rituellen Praktiken praktiziert werden, auf die strafrechtlichen und medizinischen Folgen hingewiesen?
9. Hat der Magistrat Kenntnisse davon, ob Pädagogen in Kassel ausreichend sensibilisiert für dieses Thema sind, um frühzeitig einschreiten bzw. gefährdete Frauen und Mädchen erkennen zu können?
10. Gibt es in Kassel Organisationen und Vereine, die sich diesem Problem widmen und von nichtstaatlicher Seite als Anlaufstelle dienen?

11. Falls Frage Nr. 10 bejaht werden würde, welche Organisationen und Vereine sind dies?
12. Erhalten diese Organisationen und Vereine Unterstützung seitens der Stadt Kassel und falls ja, in wie fern?

Der Vorsitzende zeigt sich verwundert über die Anfrage, da das Thema erst vor einem Jahr im Ausschuss intensiv behandelt worden sei. Dies könne man im Protokoll nachlesen. [Tatsächlich findet man im Informationssystem sogar einen Bericht]

Die SPD-Fraktion erklärt, man könne das Thema schon regelmäßig erörtern und die aktuelle Entwicklung besprechen und nachhaken, diese Anfrage zeige aber, dass die AfD-Fraktion nur regelmäßig auf Themen rumreiten wolle, die hake nicht nach, sondern die Anfrage sei so gestellt, als habe es die Behandlung des Themas im Ausschuss nie gegeben.

Die Bürgermeisterin erklärt zu Frage 1:
Es sei bekannt, dass in Kassel betroffene Frauen leben, da hier Menschen leben, in deren Herkunftsländern Genitalbeschneidung zur Tradition gehört. Auch sei eine Gefährdung von jungen Mädchen, die hier geboren sind, nicht auszuschließen.
Seit 2013 sei Genitalbeschneidung ein Straftatbestand (§226a Strafgesetzgebuch, schwere Körperverletzung). Nach Einschätzung von Experten zeige das Verbot gute Wirkung, weil in Gesprächen auf die Strafbarkeit hingewiesen werden könne und man so Familien dabei unterstütze sich gegen die Tradition zu stellen.
Im November 2014 habe es eine große Veranstaltung mit ausgewiesenen Fachleuten und eine Fortbildung für Erzieher gegeben.

Die Fragen 2-6 könne der Magistrat nicht beantworten.

Zu Frage 7 und 8:
Seit Ende 2017 laufe vom 1. Mädchenhaus Kassel e.V. ein Projekt gegen Genitalverstümmelung, welches von der Aktion Mensch gefördert werde. Dieses wurde bereits im Ausschuss vorgestellt. Die Aufgabe sei es auf die Communities zuzugehen. Das stoße auf positive Reaktionen.
Zudem gebe es das Malala, welches eine etablierte Anlaufstelle für Mädchen und junge Frauen sei und das Thema kontinuierlich weiterverfolge. Das 1. Mädchenhaus Kassel e.V. sei regelmäßig aktiv am Internationalen Tag “0 Toleranz für Genitalverstümmelung”.

Zu Frage 9:
Das Jugendamt habe Infoveranstaltungen angeboten, auch für freie Träger. Die Kinderschutzfachkräfte berieten Erzieherinnen und Erzieher. Im Oktober werde es von Pro Familia und dem Gesundheitsamt Kassel eine Fortbildung für Fachkräfte geben. Zudem sensibilisiere der soziale Dienst katholischer Frauen und die Pro Familia Anlaufstelle.

2017 habe es eine große Tagung an der Universität Kassel gegeben, 2018 eine Fortbildung im Klinikum mit Kinderschutzexperten für medizinisches Personal.

Zu Frage 10:
ja.

Zu Frage 11:

  • 1. Mädchenhaus Kassel e.V. ist vernetzt im 3 Regionen Modell, gefördert vom Sozialministerium, bietet Beratung und Fortbildung mit Angeboten für ganz Nordhessen.
  • Pro Familia
  • Viele Beratungsstellen, die mit Menschen aus Herkunftsländern arbeiten, in denen Genitalverstümmelung Tradition ist.
  • Das Bündnis für Menschenrechte und für Gleichstellung stärke die Arbeit.

Zu Frage 12:
das 1. Mädchenhaus Kassel e.V. bekomme über das Frauenbüro 11.380 €, und über kommunale Landesmittel weitere 16.000 €.
Das Malala werde mit 127.940 € gefördert.
Die Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und der Stadt Kassel sei sehr eng und wichtig, darüber würden weitere Organisationen gefördert

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8. Situation und Maßnahme gegen steigende Kinderarmut in Kassel

Anfrage CDU Fraktion 101.18.1768

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch ist die Kinderarmut in Kassel?
2.Wie wird Kinderarmut definiert?
3.Welche Möglichkeiten der Reduzierung von Kinderarmut hat der Magistrat und welche Maßnahmen hat er in den letzten Jahren gegen Kinderarmut ergriffen?
4.Warum sank die Kinderarmut z.B. in Offenbach zwischen 2014 und 2019 von 33,9 auf 24,5 Prozent, während sie in Kassel von 23,2 auf 26,2 Prozent stieg?
5.Warum hat sich die Kinderarmut in Kassel nicht –dem sonstigen Trend in Deutschland und Hessen folgend –verringert?
6.Bewertet der Magistrat vor dem Hintergrund, dass Kassel mit 26,2 Prozent Kinderarmut trauriges Schlusslicht in Hessen ist, seine bisherigen Maßnahmen gegen Kinderarmut als ausreichend?
7.Was will der Magistrat zukünftig unternehmen, um erfolgreich Kinderarmut zu bekämpfen?
8.Wie haben sich die Zahlen in Kassel nach 2019 entwickelt?

Die CDU-Fraktion erklärt zum Hintergrund der Anfrage, dass die Bertelsmann-Studie zu Kinderarmut in der Hessenschau besprochen worden sei. Daraufhin habe man recherchiert und eine Meldung aus 2011 gefunden, in der es hieß: jedes 4. Kind ist arm. Damals habe man diese Meldung als positiv gesehen, denn es sei besser geworden. Jetzt stelle man fest, dass es offensichtlich seither keine positiven Veränderungen gegeben habe. Zwar tue die Stadt schon einiges, aber man dürfe nicht wegschauen.

Die Bürgermeisterin erklärt, sie sei von der Studie überrascht worden. Man habe die Zahlen einer differenzierten Analyse unterzogen. Natürlich könne man nicht still sitzen bleiben. Seit 2014 habe sich in Deutschland insgesamt wenig verbessert: Kinderarmut sei ein strukturelles Problem, welches nicht nur auf der kommunalen Ebene, sondern auch auf Landes- und Bundesebene behandelt werden müsse. Alle seien gefragt, nicht nur das Sozialdezernat, auch das Wohnungsamt, die Jugendhilfe, Kinderbetreuung und Arbeitsvermittlung.

Zu Frage 1:
In der Studie allgemein greife man zurück auf eine kombinierte Armutsmessung aus

  • Kindern aus Haushalten die SGB 2 beziehen.
  • Kinder aus Familien, die weniger als 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung haben.

21,3 % der Kinder unter 18 Jahren seien Armutsgefährdet.

In der Studie sehe man für jede Gebietskörperschaft aber nur die Zahlen der Kinder in Leistungsbezug. Beim regionalen Vergleich komme die Studie für Kassel auf 26,2 %. Laut städtischen Berechnung sind es 25,2 % (die Differenz habe man nicht aufklären können). Zum Vergleich: deutschlandweit seien 13,8 % der Kinder aus Familien mit SGB 2 Bezug, in Hessen 13,6 %.

Die Zahlen seien in allen größeren Städten und Ballungsräumen weit über dem Durchschnitt. (Dortmund: 30 %, Region Hannover: 20,2 %, Offenbach: 24,5 %, Darmstadt: 19,9 %, Wiesbaden: 21,4 %).
Besonders Alleinerziehende seien betroffen (45,2 % bundesweit, 42,4 % in Hessen und ca. 40 % in Kassel)

Zu Frage 2:
es gebe zum einen die sozialstaatliche Armutsdefinition, also wer SGB 2 bezieht und zum anderen die relative Armutsdefinition: wer 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung habe gelte als armutsgefährdet.
Kinderarmut müsse jedoch differenzierter betrachtet werden, nicht nur materiell. Es gehe auch um das eigene Erleben und welche Folgen und Auswirkungen die Lebensumstände auf Chancen in der Zukunft und Teilhabe der Kinder hätten.

Zu Frage 3:
Kinderarmut sei ein strukturell ungelöstes Problem mit vielen Faktoren, auf die die Stadt Kassel nur begrenzten Einfluss habe. Neben den Kommunen sei auch die Bundes- und Landesebene gefragt. Sie erwähnt die Erhöhung des Regelsatzes von Kindern bis 5 Jahre um 28 € auf 278 €. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhielten keine Erhöhung, der Satz bliebe bei 308 €. Kinder zwischen 15 und 17 Jahren bekämen 39 € mehr, 367 €. Darüber hinaus gebe es 300 € für Familien.

Im 1. Schritt müsse man die Daten differenziert analysieren. Kinderarmut stünde im Zusammenhang mit Flucht und Migration. Zwischen 2014-19 habe die Stadt Kassel 3624 Geflüchtete aufgenommen, davon 1217 minderjährige Kinder. Das wirke sich auf die Zahl der Kinder in SGB 2 Leistungsbezug, sowie auf die Schul- und Kitaplanungen aus. Bemerkenswert sei, dass die meisten Geflüchteten nicht auf staatliche Hilfen angewiesen seien.
Ein weiterer Schwerpunkt liege bei Alleinerziehenden.
SGB 2 Bezug allein sei ein unzureichendes Kriterium. Ebenso betrachten müsse man die Maßnahmen zur sozialen Stärkung, die Stadtteilarbeit. Die Datenlage werde im sozial und Jugenddezernat in die Planung mit einbezogen. Maßgebliche Stellschrauben das Sozialdezernat seien:

  • Integration in Arbeit (mit auskömmlichen Einkommen – das sei die beste Prävention)
  • Teilzeit Ausbildung und Coaching für Alleinerziehende
  • das Programm Sozialwirtschaft integriert 1 und 2 (damit habe man 2,6 Millionen € Fördermittel nach Kassel geholt)
  • das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget
  • das Jobcenter schaue vermehrt, wie es Eltern mit Kindern unterstützen könne
  • das Elternforum mit Schwerpunkt auf Alleinerziehende
  • Vernetzung in den Stadtteilen und in die Jugendhilfe, Verbesserung der Infrastruktur
  • das Bildungs- und Teilhabepaket
  • der Verzicht auf eine Zuzahlung zum Mittagessen
  • die Mittendrin Teilhabecard (die Familien mit Kindern ermäßigten Schwimmbad- oder Museumsbesuch ermöglicht)
  • Schuldnerberatung mit zusätzlichem Schwerpunkt Prävention
  • Broschüren: Kassel hilft

Wichtige Aspekte im Jugenddezernat seien:

  • die Schulbausanierung sei ein Meilenstein und ermögliche Schule kombiniert mit Jugendhilfeangeboten
  • Der kontinuierliche Ausbau Ganztag
  • das Übergangsmanagement
  • Schulsozialarbeit
  • Talent Campus
  • Sprachförderung/kulturelle Bildung/ Mint-Förderung
  • Leseclubs im benachteiligten Stadtteil
  • Unterstützung für Menschen mit Fluchthintergrund
  • Interkulturelle Elternarbeit/Bildungsberatung
  • individuelle Lernunterstützung
  • frühe Hilfen inklusive Hausbesuche
  • Unzählige Angebote der Jugendhilfe
  • bei besonderen Bundesprogrammen beteilige man sich immer wieder, wie zum Beispiel dem Projekt “Kita Einstieg- Brücken bauen für frühe Bildung”
  • auch die Arbeit der 13 Kinder- und Jugendzentren sei zu erwähnen.

Zu Frage 4:
Offenbach habe 2015 keine Zuweisung von Geflüchteten bekommen, da die Stadt ohnehin schon einen sehr hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund habe. Die Aktivitäten in Offenbach seien ähnlich, es zeige sich hier deutlich: Integration braucht Zeit und Integration in Arbeit ebenso. Brauche jemand zunächst einen Schulabschluss, dauere dies eben. Zudem seien in Offenbach Kinder aus Familien mit SGB 2 Bezug häufiger in Kitas, dort seien einfach mehr Kitaplätze vorhanden.
Sie schaue gerne auf das schon erreichte und berichtet begeistert, dass ca. 40 % der Aufgenommenen bereits einen sozialversicherungspflichtigen Job hätten.
Insgesamt habe man 9600 Menschen mit Fluchthintergrund seit 2015 in Kassel aufgenommen, zudem seien ca. 3000 Menschen aus Osteuropa zugezogen, auch da biete man erste Angebote an.

Zu Frage 5:
Die Bürgermeisterin sieht keine grundsätzliche Verbesserung in ganz Deutschland, lediglich eine leichte. Es brauche noch detailliertere Studien um differenzierter auf regionalen Begebenheiten eingehen zu können. Die Quoten in Ballungsräumen zeigten bundesweit keine Verbesserung.
In Kassel müsse man auch die Ausgangssituation mit einbeziehen. Als Hartz IV eingeführt wurde, habe die Arbeitslosenquote in Kassel bei 19 % gelegen. Momentan liege sie bei 9,1 %, trotz Pandemie (2 % Zuwachs).

Zu Frage 6:
Man sei auf dem richtigen Weg, müsse aber stetig das Angebot hinterfragen und ausbauen. Wichtig sei eine Sensibilisierung in die Stadtverwaltung hinein, in der Politik und bei den Wohlfahrtsverbänden. Das Thema gehe alle an, es gehe um Chancengleichheit und Resilienz. Wichtig seien Bezugspersonen außerhalb der Familie, eine gute Vernetzung, soziale Unterstützung, wenn das Elternhaus nicht so gut ausgestattet sei. Man hole sich im Dialog mit den Wohlfahrtsverbänden Expertise von außen, mehr Geld gehe allerdings nicht.

Zu Frage 7:
Die Frage sei ausreichend beantwortet.

Zu Frage 8:
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit habe bisher 2 % betragen.

B90/Grüne bemängeln die Studiengläubigkeit. Je nachdem welche Parameter und welche Methodik gewählt würde, kämen andere Ergebnisse heraus, weshalb nicht ohne Weiteres die Zahlen aus 2014 mit den Aktuellen verglichen werden könnten. Der einzige wirksame Schlüssel sei es, Menschen in Arbeit zu bringen. Viele Maßnahmen des Magistrats führten zwar nicht zu einer Verbesserung der Zahlen, sondern versuchten dem Problem dadurch entgegenzuwirken, dass sie für die Kinder mehr Teilhabe ermöglichten und ihre Situation verbesserten. Studien seien Momentaufnahmen und zeigten nicht das ganze Bild. Die Fraktion sei guten Mutes, dass man bei den Beschäftigungsquoten weiterkomme.

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9.Testangebote auf Sars-COV2 für Reiserückkehrer in Kassel

Anfrage AfD Fraktion 101.18.1796

Wir fragen den Magistrat:
1.Weshalb hat der Magistrat nicht in Zusammenarbeit mit den Kasseler Kliniken für ein Testangebot mindestens im Umfang von 15 Std. / 7 Tage gesorgt und entsprechend auf der Web-Seite des Gesundheitsamtes hierzu informiert?
2.Weshalb wurde nicht die vorbildliche Methode von Süd-Korea übernommen, an einer zentral gelegenen, gut erreichbaren Stelle ein „Drive In“-Testcenter einzurichten?
3.Wie wird in Kassel die Einhaltung der Testpflicht und der sonst gültigen Quarantäne-Vorschrift kontrolliert?

Zu Frage 1:
Die Bürgermeisterin erklärt zunächst, dass die Zuständigkeit bei der kassenärztlichen Vereinigung läge. Die Tests würden dezentral über niedergelassene Ärzte erfolgen, zusätzlich gebe es das Testcenter am Klinikum, an dem man sich auch samstags testen lassen könne. Eine weitere Ausweitung sei nicht sinnvoll, da ohnehin die Laborkapazitäten ausgereizt wären. Überdies habe das Personal in den letzten Monaten eine erhebliche Arbeit geleistet, die Einhaltung von Ruhezeiten sei dringend geboten.

Zu Frage 2:
Am Klinikum gebe es ein Drive in, die niedergelassenen Ärzte verfügten über Hygienekonzepte.

Zu Frage 3:
die Reisenden seien in der Pflicht die Quarantänevorschriften einzuhalten, bei Nichteinhaltung drohe ein Bußgeld von 500 €. Bei negativem Test sei eine vorzeitige Beendigung möglich. Eine flächendeckende Kontrolle sei nicht möglich, es würde stichprobenartig kontrolliert.

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