Notizen aus der 47. Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Finanzen und Grundsatzfragen haben 17.6.2020 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung:
- die CDU-Fraktion beantragt die Tagesordnungspunkte 12 und 13 (Sondernutzung Außenbereiche) und 16 und 20 gemeinsam aufzurufen (Parkplatz Obere Karlsstraße).
- Der Stadtverordnetenvorsteher stimmt zu und erklärt die Tagesordnungspunkte 14 und 17 (Covid-19) ebenfalls gemeinsam aufzurufen zu wollen.
- Der Magistrat wünscht die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes zur Arbeitsmarktförderung auf die Tagesordnung. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Bei Enthaltung der AfD-Fraktion wird dies einstimmig beschlossen.
- Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten beantragt die Tagesordnungspunkte 14 und 17, sowie 16 und 20 auf jeden Fall noch am heutigen Tage zu behandeln.
Die SPD-Fraktion erklärt, bei den Anfragen zu Covid-19 stimme sie zu, der Karlsplatz habe jedoch keine Dringlichkeit. Es wird abgestimmt.
Bei Enthaltung der CDU und der AfD-Fraktion beschließen alle übrigen Fraktionen die Anfragen zu Covid-19 vorzuziehen. Die Anfragen zum Karlsplatz werden bei Enthaltung der Kasseler Linke und Gegenstimmen von B90/Grüne und SPD-Fraktion, sowie Zustimmung der übrigen Fraktionen ebenfalls vorgezogen.
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2019; – Kenntnisnahme Liste K2/2019 –
Vorlage des Magistrats 101.18.1617
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen
2. Zweckgebundene Mehrerträge und entsprechende Mehraufwendungen
bzw. Mehreinzahlungen und entsprechende Mehrauszahlungen gemäß § 19 GemHVO für das Jahr 2019; – Kenntnisnahme Liste Z4 / 2019 –
Vorlage des Magistrats 101.18.1618
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen
3. Mittelumsetzungen von Haushaltsansätzen aufgrund unterjähriger organisatorischer Veränderungen
; – Kenntnisnahme Liste U2 / 2019 –
Vorlage des Magistrats 101.18.1658
Die SPD-Fraktion fragt nach, welches Projekt anstelle der Heinrich-Heine-Straße nachrückt. Der Stadtbaurat erklärt, dass er das im Moment noch nicht genau sagen könne.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen
4. Änderung der Gesellschaftsverträge der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft
der Stadt Kassel mbH (GWG) und der GWG Service GmbH
Vorlage des Magistrats 101.18.1670
Zustimmung: einstimmig
5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2020; – Liste S1 / 2020 – Vorlage des Magistrats 101.18.1709
B90/Grüne fragen nach, wie hoch die Einnahmen des Technikmuseums im letzten Jahr waren und weshalb die drei Stellen im Bereich des Stadtmuseums noch nicht besetzt werden konnten. Die CDU-Fraktion ergänzt die Frage, ob auch nächstes Jahr eine Umwidmung aus dem Etat für die Stellen für die Betriebskosten des Technikmuseums geplant sei (50.000 €) .
Die Kulturdezernentin erläutert, dass Vorstellungsgespräche aufgrund der Coronaauflagen nicht hätten stattfinden können (Es hätten zahlreiche Termine in kurzen Abständen mit vielen Menschen stattfinden müssen). Sobald die Auflagen nicht mehr gelten, werden diese nachgeholt. Der Betriebskostenzuschuss erfolge wegen nicht absehbarer nötiger Maßnahmen im Brandschutz im Technik- und im Henschelmuseum. Das Technikmuseum habe eine schwere Zeit hinter sich, auch aufgrund des Geschäftsführerwechsels, nun stehe es auf solider Basis. Die Brandschutzmaßnahmen habe es aber nicht aus eigener Kraft bezahlen können, deshalb habe die Verzögerung bei der Besetzung der Stellen gerade gut gepasst.
Einnahmen generiere es aus dem Ticketverkauf und Spenden. Genauere Zahlen werden nachgereicht. Für das nächste Jahr werde einen Wirtschaftsplan erarbeitet und es wird wieder einen Betriebskostenzuschuss geben. Die Mittel dafür würden aber weder aus den Stellen, noch den Konzeptionsgeldern geplant.
Die Kasseler Linke merkt an, dass ihr nicht klar ist, warum die Mieter die Brandschutzmaßnahmen umsetzen und bezahlen müssen. Der Konzern, der Eigentümer sei, sei milliardenschwer. Weiter fragen sie, ob es eine neue Wasserstandsmeldung bezüglich der Gespräche über das Henschel-Areal gebe. Der Stadtbaurat verneint dies
Zustimmung: einstimmig
6. Städtische Werke AG (STW)
Veräußerung der Geschäftsanteile an der Karbener Biogas GmbH u. Co.KG sowie an der Karbener Biogas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Vorlage des Magistrats 101.18.1712
Zustimmung: einstimmig
7. Hessische Arbeitsmarktförderung – Umsetzung des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets 2020
Vorlage des Magistrats 101.18.1723
Ablehnung: AfD-Fraktion, alle übrigen Fraktionen stimmen dafür.
Als Nächstes werden die Tagesordnungspunkte 14 und 17 behandelt.
14. Lagebeurteilung der SARS-CoV-2-Pandemie in Kassel
Anfrage der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.1689
Wir fragen den Magistrat:
1. Corona-Tests
1.1 Nach welchen Kriterien werden Patienten auf den COVID-19-Virus getestet?
1.2 Wie viele Kasseler Bürgerinnen und Bürger wurden auf Corona getestet und wie verteilt sich die Anzahl der Tests auf die Kalenderwochen?
1.3 Wie viel Prozent der Getesteten wurden positiv getestet?
1.4 Wurden in der Stadt Kassel Bewohnerinnen und Bewohner von Unterkünften nach §36 IfSG positiv getestet?
Wenn ja, wurden in Folge alle Bewohnerinnen und Bewohner, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung getestet oder nur jene mit Symptomen?
1.5 Welche Erkenntnisse liegen über falsch-positive oder falsch negative Testergebnisse vor?
1.6 Wie viele Tests können mit der aktuellen Kapazität pro Woche am Klinikum durchgeführt werden?
1.7 Gab es im Verlauf Änderungen an den Kriterien zur Durchführung von Tests?
1.8 Sind Änderungen an den Kriterien zur Durchführung von Tests geplant?
1.9 Sind in der Stadt Kassel Antikörper-Testreihen geplant?
2. Patienten
2.1 Wie ist die Geschlechts- und Altersverteilung der stationär behandelten Patienten?
2.2 Wie viele Patienten aus der Partnerstadt Mulhouse wurden in Kassel behandelt?
2.3 Wie ist die Geschlechts- und Altersverteilung der leider verstorbenen Patienten?
2.4 Wie viele der an COVID-19 verstorbenen Patienten wurden obduziert?
3. Kontaktpersonen-Tracking
3.1 Wie viele Kontaktpersonen werden aktuell vom Gesundheitsamt betreut?
3.2 Welche Probleme sind beim Ermitteln der Kontaktpersonen von Infizierten aufgetreten?
3.4 Welchen Aufwand verursacht die Betreuung der Kontaktpersonen nach den Vorgaben des RKI beim Gesundheitsamt?
3.5 Plant der Magistrat Maßnahmen, um eine höhere Anzahl von Kontaktpersonen nachverfolgen zu können?
Wenn ja, welche?
3.6 Welche Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den aufgetretenen Infektionsketten gewinnen können?
3.7 Wie lange dauert der Prozess der Meldung an die Landesbehörden und das RKI?
4. Behandlung
4.1 Welche Medikamente wurden im Klinikum zur Behandlung von COVID-19 Patienten eingesetzt?
4.2 Welche Erfahrungen wurden mit folgenden Medikamenten1 zur Behandlung von COVID-19 diskutierten Medikamenten gemacht?
4.2.1.Remdesivir (Ebola-Medikament)
4.2.2 IL-6 Inhibitoren (zB Actemra oder Kevzara)
4.2.3.Hydroxylchloroquin oder Chloroquin (Malaria-Medikament)
4.2.4 Blutplasma von genesenen Patienten
4.2.5 andere?
4.3 Beteiligt sich das Klinikum an klinischen Studien zur Behandlung von COVID-Patienten?
4.3.1 Wenn ja, an welchen?
5. Schäden durch Nebenwirkungen der Pandemie
5.1 Sind in den Monaten März bis Mai 2020 Notarzt-Einsätze erforderlich geworden, die darauf zurückzuführen waren, dass sich Patienten nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus getraut haben?
5.2 Wie verhält sich die Zahl der gesundheitlichen Vorsorge-Untersuchungen im Vergleich zum Vorjahr?
5.3 Wie viele elektive Operationen mussten am Klinikum abgesagt oder verschoben werden?
5.4 Wie hat sich die Zahl der Notrufe wegen Kindeswohlgefährdung während der Zeit des Kontaktverbots entwickelt?
5.5 Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat zu einem verstärkten Alkoholmissbrauch in den Haushalten vor?
6. Ausblick
6.1 Wie bewertet das Gesundheitsamt das aktuelle Infektionsgeschehen in der Stadt Kassel?
6.2 Welche Risiken bestehen für das Entstehen einer „zweiten Welle“
6.3 Welche Vorkehrungen trifft die Stadt Kassel, um die Auswirkungen einer „zweiten Welle“ abzumildern.
6.4 Wie sind die Verantwortlichkeiten zwischen Landesbehörden und dem Gesundheitsamt Kassel bei der weiteren Beobachtung der Lage aufgeteilt?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.
17. Bekämpfung der COVID-19 Pandemie
Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1696
Wir fragen den Magistrat:
1. Welches Zwischenfazit zieht der Magistrat nach den ersten Monaten der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie?
2. Was sind die derzeitigen Schwerpunkte und Aufgabenbereiche im Gesundheitsamt zur fortlaufenden Eindämmung des Corona-Virus?
3. Welche absehbaren Herausforderungen sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang?
4. Welche Strategie verfolgt der Magistrat in der Öffentlichkeitsarbeit zur Pandemie und ihren Folgen?
Der Oberbürgermeister erläutert, dass die Fragen von unterschiedlichen Dezernaten beantwortet wurden. Zunächst berichtet die Gesundheitsdezernentin aus Dezernat 5, sie erklärt, sie werde zunächst die allgemeinen Fragen beantworten und anschließend Detailfragen aus Anfrage 14.
1.Welches Zwischenfazit zieht der Magistrat nach den ersten Monaten der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie?
Es handele sich um eine Pandemie unbekannten Ausmaßes, bei der keine Übertragung von Erfahrungen aus vorhergehenden Pandemien möglich sei. Deshalb habe sich das Gesundheitsamt sehr schnell zu 100 % auf die Bewältigung der Coronapandemie umstellen und die originären Aufgaben zeitweise einstellen müssen.
Das Gesundheitsamt sei sehr gut vorbereitet gewesen, da Anfang des Jahres eine Fortbildung bezüglich Bewältigung einer Pandemie stattgefunden habe. Dieses Wissen habe man nun direkt anwenden können.
Umschaltung auf den Krisenmodus bedeute:
- Umorganisation der Strukturen
- Urlaubssperre für alle
- 7 Tagewoche in 2 Schichten
- Verfolgung wissenschaftlicher Debatten und Erkenntnisse
- ständiger Abgleich der eigenen Maßnahmen mit den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
- ständiges Anpassen an wöchentlich neue Verordnung usw.
Oberstes Ziel sei das schnelle Unterbrechen von Infektionsketten und das Ermitteln aller Kontakte des Infizierten innerhalb von 24 Stunden, auch am Wochenenden und Feiertagen, damit diese, wenn nötig, in Quarantäne geschickt werden können. Aus der Zahl der Fälle könne man nicht auf den Arbeitsaufwand schließen. Je nachdem wie viele Kontakte eine Person gehabt habe, variiere der Arbeitsaufwand stark. Dementsprechend sei die Arbeit im Gesundheitsamt in den letzten Wochen nicht planbar gewesen und eine Gratwanderung zwischen Infektionsschutz und originären Aufgaben, wie Trinkwasserkontrolle, Schuleingangsuntersuchungen und sozialpsychiatrischem Krisendienst. Diese Aufgaben wurden nur im begrenzten Umfang durchgeführt, vieles wurde zurückgestellt. Zeitgleich habe man Schulungen über Onlinemodule erstellt und angeboten. Diese werde man auch nach der Pandemie beibehalten, da sie ressourcensparend seien und zudem den Dienstleistungsgedanken gegenüber dem Bürger unterstrichen.
Aktuell überprüfe man die Hygienekonzepte im Haus und kontrolliere die Hygienekonzepte anderer, zum Beispiel in Unterkünften für Saisonarbeitskräfte. Die Pandemie sei bisher recht geräuschlos in Kassel bewältigt worden. Dies liege an der guten Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften und mit Externen, wie zum Beispiel Ärzten.
Das Gesundheitsamt Kassel habe ein Alleinstellungsmerkmal, da es für 2 Gebietskörperschaften zuständig sei. Mittlerweile merke man den Mitarbeitenden die Übermüdung an, es hätten sich immense Überstunden angesammelt. Neben den Arbeiten im Zusammenhang mit der Pandemie, werde man Monate brauchen, um Liegengebliebenes abzuarbeiten. Dazu brauche es Unterstützung, zum Beispiel bei Begutachtungen. Man brauche zusätzliches Personal. Hier habe der Magistrat auch schon etwas auf den Weg gebracht.
2. Was sind die derzeitigen Schwerpunkte und Aufgabenbereiche im Gesundheitsamt zur fortlaufenden Eindämmung des Corona-Virus?
Die Schwerpunkte liegen bei
- Containment, Kontaktpersonenmanagement
- Testungen, insbesondere in Heimen. Dort teste das Gesundheitsamt selber
- Koordinationsaufgaben und Teilnahme an Krisenstäben
- Einrichtung und Überwachung von Bürgerserviceangeboten, es habe sehr viele Anfragen gegeben
- Datenerfassung, Datenmanagement und Auswertung
- zeitnahe Weitergabe an übergeordnete Behörden
- Organisation innerer Abläufe
- Sichtung der Empfehlung und Verordnung
- Materialbeschaffung
- Erarbeitung von Hygienekonzepten
- Rekrutierung und Einstellung neuer Mitarbeiter
- Einführung in eine neue Software zur Dokumentation
- […]
3. Welche absehbaren Herausforderungen sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang?
Das Infektionsgeschehen laufe zurzeit sehr kontrolliert, die Maßnahmen seien wirksam gewesen (Händewaschen, Abstand, Masken, Absage von Veranstaltungen und die Schließung von Schulen, Kitas und Läden.) Das Ziel, die Kurve abzuflachen, sei erreicht. Die Dezernentin sieht allerdings ein Risiko darin, dass die Menschen momentan sorgloser werden, die Reisetätigkeiten wieder aufnehmen und wieder mehr Kontakte zu anderen Menschen haben. Damit erhöhe sich das Risiko einer 2. Welle. Sie mahnt weitere Vorsicht an, solange weder Impfstoff noch wirksame Behandlung bekannt seien.
Das Gesundheitsamt werde die schnelle Ermittlung von Kontaktpersonen (7 Tage die Woche) beibehalten und weiter intensiv beraten, gerade in Gemeinschaftsunterkünften, sowie gezielte Gruppentests intensivieren. Noch sei allerdings nicht geklärt, wer die Kosten trägt und es mangele an Personen, die die Abstriche machen können (Testkits seien ausreichend vorhanden).
Die Pandemiepläne müssten weiterentwickelt und die aktuellen Erkenntnisse eingearbeitet werden. Die Pandemie habe verdeutlicht, wie wichtig eine gut ausgestattete öffentliche Gesundheitsversorgung ist. Die Gesundheitsämter seien gute Krisenmanager und ein unverzichtbarer Baustein für Gesundheits- und Präventionspolitik. Zudem sei es für hochqualifizierte Mitarbeiter attraktiver geworden Im Gesundheitsdienst zu arbeiten. Die Ämter leisteten einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheit und Lebensqualität in der Region Kassel. Sie lobt explizit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die per Telefon Kontakt zu den Menschen in Quarantäne leisten. Sie habe viele positive Rückmeldungen bekommen.
4.Welche Strategie verfolgt der Magistrat in der Öffentlichkeitsarbeit zur Pandemie und ihren Folgen?
Die Frage werde der Oberbürgermeister beantworten
Im Folgenden geht sie auf einige Detailfragen ein:
1.1 Nach welchen Kriterien werden Patienten auf den COVID-19-Virus getestet?
Die Testung erfolge in der Regel nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts. Sie verweist auf deren Webseite.
1.2 Wie viele Kasseler Bürgerinnen und Bürger wurden auf Corona getestet und wie verteilt sich die Anzahl der Tests auf die Kalenderwochen?
Dazu habe das Gesundheitsamt keine Informationen, da die Meldepflicht nur bei positiven Testergebnissen bestehe. Eine Anfrage bei den Laboren, es sind 9 -10, habe wenig Rückmeldung ergeben. Die Labore wollten oder könnten die Daten nicht weitergeben.
1.3 Wie viel Prozent der Getesteten wurden positiv getestet?
Dazu habe man keine eigenen Daten, das RKI veröffentliche aber die Zahlen. Bis Woche 21 seien 3.952.971 Tests durchgeführt worden, 210.255 davon seien positiv ausgefallen, das ergebe eine Quote von ca. 5,3 %.
Wirklich bewerten könne man die Zahlen erst in der Rückschau.
1.4 Wurden in der Stadt Kassel Bewohnerinnen und Bewohner von Unterkünften nach §36 IfSG positiv getestet? Wenn ja, wurden in Folge alle Bewohnerinnen und Bewohner, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung getestet oder nur jene mit Symptomen?
Ja, es habe Fälle gegeben. Abhängig von den Umständen sei nach den jeweiligen Vorgaben des Robert Koch-Instituts getestet worden. Infektionsfälle könnten auch in Schulen auftreten und in jedem einzelnen Fall müsse das Gesundheitsamt einzeln entscheiden. Sollte es nur zu wenigen Kontakten gekommen sein, müsse man weder die Schule schließen, noch alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte testen. Die Erfahrungen in Pflegeheimen und Unterkünften seien gut gewesen, die Leitungen, die Bewohnerinnen und Bewohner und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten gut an der Umsetzung der Vorgaben mitgearbeitet.
1.5 WelcheErkenntnisse liegen über falsch-positive oder falsch negative Testergebnisse vor?
Dazu habe man keine eigenen Erkenntnisse. Sie verweist auf das RKI
1.6 Wie viele Tests können mit der aktuellen Kapazität pro Woche am Klinikum durchgeführt werden?
Durch eine Neuanschaffung werden zukünftig um die 8000 Tests täglich möglich sein. Das Abstrichzentrum des ärztlichen Bereitschaftdienstes testet ca. 120 Personen pro Werktag. Nicht die Enge in den Laboren, sondern fehlendes Personal zum Abstreichen sei der limitierende Faktor. Die Testkapazität habe bisher ausgereicht.
1.7 Gab es im Verlauf Änderungen an den Kriterien zur Durchführung von Tests?
Ja, die Vorgaben wurden bedarfsmäßig vom RKI angepasst. Die Anpassungen hätten aber zu gutem Teil den Umgang mit medizinischen Personal, Meldepflichten usw. betroffen.
1.8 Sind Änderungen an den Kriterien zur Durchführung von Tests geplant?
Davon wisse man nichts
1.9 Sind in der Stadt Kassel Antikörper-Testreihen geplant
Nein
2.1 Wie ist die Geschlechts-und Altersverteilung der stationär behandelten Patienten?
Die stationär behandelten Patienten müssten nicht im Gesundheitsamt, sondern nur zentral (Land) gemeldet werden. Eine Differenzierung nach Alter und Geschlecht werde nicht gemacht.
2.2 Wie viele Patienten aus der Partnerstadt Mulhouse wurden in Kassel behandelt?
6
2.3 Wie ist die Geschlechts-und Altersverteilung der leider verstorbenenPatienten?
Diese Zahlen seien seit Wochen gleich, da keine Toten hinzugekommen sein. Im Alter zwischen 50 und 59 sei eine Person gestorben, zwischen 60 und 69 ebenfalls eine Person, zwischen 70 und 79 8 Personen, zwischen 80 und 89 21 Personen, über 90 7 Personen. Insgesamt seien 23 Männer und 15 Frauen gestorben
2.4 Wie viele der an COVID-19 verstorbenen Patienten wurden obduziert?
Das sei nicht bekannt, Obduktion würden nicht regelhaft gemeldet
3.1 Wie viele Kontaktpersonen werden aktuell vom Gesundheitsamt betreut?
Diese Zahlen schwanken deutlich. Insgesamt seien mehr als 3800 Personen betreut worden, im Moment seien es zwischen 200 und 400 Personen.
3.2 Welche Probleme sind beim Ermitteln der Kontaktpersonen von Infizierten aufgetreten?
- Unvollständige oder fehlerhafte Kontaktdaten
- schwere Erreichbarkeit
- Verständigungsschwierigkeiten und Unverständnis für verhängte Maßnahmen
- Schwierige Telefonate, wenn die Erkranken sich sehr schlecht fühlten oder Todesfälle in der Familie aufgetreten seien.
- Mittlerweile nehmen auch Beschimpfungen zu
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten entsprechend geschult sein, aktuelle Verordnung müssten bekannt sein, Ausnahmeregelung beachtet werden.
3.3 Welchen Aufwand verursacht die Betreuung der Kontaktpersonen nach den Vorgaben des RKI beim Gesundheitsamt?
Der Aufwand sei sehr hoch, insbesondere wenn es viele Kontaktpersonen gebe. Im Gesundheitsamt seien zwischen 10 und 50 Personen damit beschäftigt.
3.4 Plant der Magistrat Maßnahmen, um eine höhere Anzahl von Kontaktpersonen nachverfolgen zu können? Wenn ja, welche?
Ja, derzeit ist im Gespräch die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet aufzustocken, auch, weil das Gesundheitsamt zu den normalen Aufgaben zurückkehren muss.
3.5 Welche Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den aufgetretenen Infektionsketten gewinnen können?
Zwar könne man nicht immer nachvollziehen, wo genau die Infektion stattgefunden hat, aber es gebe hohe Wahrscheinlichkeiten, speziell, wenn mehrere Personen an einem Ort waren. Meist sei die Infektion auf mangelnde Beachtung der Hygieneregeln zurückzuführen, zum Beispiel kein Tragen von Mund-Nasenschutz oder fehlender Abstand und/oder schlechte Belüftung.
3.6 Wie lange dauert der Prozess der Meldung an die Landesbehörden und das RKI?
Das Gesundheitsamt melde Infektionszahlen täglich an das Land. Wie Land und Bund das handhaben sei nicht bekannt.
Der Fragenkomplex 4 und 5 könne nicht von ihr beantwortet werden. Für die Fragen zum Ausblicke verweist sie auf die Beantwortung der Anfrage 17.
Der Oberbürgermeister übernimmt das Wort.
Neben der Arbeit des Dezernat 5 gebe es eine großen dezernatsübergreifenden Koordination in der Stadtverwaltung im Umgang mit der Pandemie. Wie die Dezernentin schon erwähnte, sei die Stadt Kassel frühzeitig als Gebietskörperschaft über das Brand- und Katastrophenschutzgesetz und dessen immanente Verfahrensweise und Aufbauorganisation vorbereitet gewesen, ohne einen Katastrophenfall auszurufen. Alle Entscheidung wurden im Rahmen eines Verwaltungsstabes getroffen, noch bevor das Land Rechtsverordnungen aufgestellt habe.
Schon Anfang März habe man sich die Frage gestellt, wie in Kassel ein richtiger Weg aussehen könne. Um eine Notfallbesetzung zu haben, habe man den Magistrat zweigeteilt. 3 Dezernenten seien im Verwaltungsstab aktiv gewesen + Teile der Verwaltung, ämterübergreifend. Anfangs habe man mehrmals täglich getagt, auch am Wochenende, mittlerweile reiche einmal die Woche.
Die Coronarechtsverordnungen seien Landesaufgabe, die Umsetzung läge aber bei den Kommunen. Wichtig sei die Abstimmung mit der Landespolizei und der Nachbarkommune gewesen, da das Gesundheitsamt sei sowohl für Landkreis als auch für die Stadt Kassel zuständig sei. Er bedankt sich für den reibungslosen Ablauf.
Die Pandemie sei nicht nur eine Gesundheitslage, sondern auch eine Materiallage und eine Informations- und Kommunikationslage.
Der enorme Bedarf an Material, von Schutzkleidung über Testkits, sei eine gewaltige logistische Herausforderung gewesen, um die sich die Feuerwehr gekümmert habe. Die DV-Abteilung habe 850 Home-Office Plätze aufgebaut und Lizenzen und Geräte besorgt. So habe die Produktivität der Verwaltung erhalten bleiben können. In der Kraftfahrzeugzulassungsstelle wurde weitergearbeitet, wie auch im Baudezernat. Er bedankt sich auch bei den Stadtverordneten, die mit ihren Beschlüssen die GNH in die Lage versetzt hätten das Rückgrat der Koordination in der Nordhessischen Region zu sein. Das Klinikum Kassel sei der einzige Maximalversorger in Gebiet 1 (Landkreis Waldeck Frankenberg, Schwalm-Eder, Werra Meißner Kreis, Landkreis Kassel und Stadt Kassel) und habe die komplette Koordination stationärer Behandlung übernommen.
Zu den Testkapazitäten:
man habe selbstständig für das Versorgungsgebiet 1 zwei Testgeräte besorgt. Diese stammten aus Südkorea und ermöglichten bis zu 4000 Tests pro Gerät täglich für das gesamte Versorgungsgebiet 1. Wie schon von der Gesundheitsdezernentin erläutert, brauche es genug Leute, die Abstriche nehmen könnten und sich um die Kontaktverfolgung kümmern (Containment Scouts). Hier werde man Reserven schaffen und zusätzlich 10 Personen befristet einstellen. Er bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts 53 für die herausragende Arbeit in den letzten Monaten.
Natürlich habe es auch Auswirkungen in den Stadtkonzernen gegeben. Man habe gewaltige Anstrengungen unternommen, um die kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten, von der Bargeldversorgung über Wasser und Strom bis zur Entsorgung (Stadtreiniger, Abwasser) und natürlich der Gesundheitsversorgung. An vielen Stellen habe man die Organisation umstellen müssen, um mit der eventuellen Situation positiv getesteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehen zu können.
Auf das Kopfhoch-Programm habe es sehr viele positive Rückmeldungen gegeben. Zu diskutieren sei jetzt die Bewältigung der finanziellen Folgen. Im Herbst werde es ein Nachtragshaushalt für 2020 geben, indem Mehraufwände, Wenigererträge, Kompensationen usw. aufgenommen würden, damit auch die Stadtverordneten die Zahlen nachvollziehen können. Das Haushaltsaufstellungsverfahren 2021 werde nicht wie gewohnt stattfinden. Der Haushalt werde erst am 1. Februar 2021 vorgestellt. Vorher ergebe das keinen Sinn, da man die Steuererträge noch nicht absehen könne. Es seien zudem noch einige Stundungsanträge eingegangen, und man wisse nicht, wie es mit der kommunalen Einkommens- und Umsatzsteuer weitergehe. Auch die Evaluation nach der Reform des kommunalen Finanzausgleichs sei fällig. Man wisse nicht, wie es mit den Schlüsselzuweisungen weitergehe. Um einen vernünftigen Haushalt zu entwerfen brauche man noch mehr Detailschärfe. In anderen Kommunen sei die Verabschiedung des Haushalts im laufenden Jahr auch nicht unüblich.
Bezüglich der Pandemie werde es ein Ampelmodell geben, also ein Stufenmodell. Zwar kämen die Vorgaben aus dem Land, das Gesundheitsamt sei aber in kommunaler Verantwortlichkeit. Der Magistrat entscheide selbst. Neben dem Abschnitt Gesundheit bei der Pandemiebewältigung, gebe es auch den Abschnitt Recht und den Abschnitt Ordnung sowie die Übernahme gesundheitspolizeiliche Aufgaben. Er betont, dass alle Maßnahmen immer verhältnismäßig gewählt sein müssten.
Mit der Kampagne „Kassel hält zusammen“ wolle man sich bedanken und auch die Gesichter der Menschen zeigen, die vor Ort für die Bewältigung der Pandemie zuständig seien. Fast 12.000 Menschen hätten in den letzten 3 Monaten mitgewirkt.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt nach der Beantwortung der Fragen 5 und 6. Diese wird schriftlich zugesagt.
Die Tagesordnungspunkte 16 und 20 werden gemeinsam aufgerufen
16. Parkplatz Obere Karlsstraße
Anfrage der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.1694
20. Parkplatz Obere Karlsstraße
Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1707
Zunächst beantwortet der Oberbürgermeister die Anfrage der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten
1. Wie haben sich auf der städtischen Fläche, Gemarkung Kassel, Flur 5, Flurstück 95/5 in der Oberen Karlsstraße (Parkplatz) die Einnahmen durch Parkgebühren seit 2012 pro Jahr entwickelt?
Eine detaillierte Liste von 2012 – 2019 werde dem Protokoll beigefügt.
2012 seien es insgesamt ca. 288.000 € gewesen, 2014 ca. 579.000 € und 2019 ca. 231.000 €.
2. Muss die Stadt Kassel durch das Vorhandensein der Parkplätze auf o.g. Grundstück Geld an Dritte zahlen?
– Wenn ja, an wen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
– Wie hoch ist dieser Betrag pro Jahr und unter welchen Voraussetzungen können diese Zahlungen eingestellt werden?
Nein, es habe keine direkten Zahlungen gegeben. Die Pacht sei gemindert worden, diese sei nach Auslaufen der Verträge ab 2019 nicht mehr zu zahlen.
3. Erhält die Stadt Kassel durch Unternehmensbeteiligungen o.ä. einen Teil dieser Zahlungen wieder zurück und wenn ja, wie viel?
Welchen rechtlichen Status hat das o.g. Grundstück und seit wann?
Wann und weshalb fand ggf. eine Umwidmung statt und wie wurde diese bekannt gemacht?
Die Verkehrsfläche zwischen Ringstraße und Parkplatz Karlsplatz sei seit 1997 nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Wegeeinziehungsverfahrens eine nicht-öffentliche Verkehrsfläche im Sinne des hessischen Straßengesetzes. Grund sei eine Einziehungsverfügung aus den neunziger Jahren gewesen. Die Bekanntgabe erfolgte am 12. Mai 1995 in der HNA. Seit September 1997 habe sie Bestandskraft.
Es folgt die Beantwortung der CDU Anfrage.
1. Welche Einnahmen wurden mit den bewirtschafteten PKW-Stellflächen auf dem Parkplatz Obere Karlsstraße seit 2009 jährlich erzielt?
Die detaillierte Auflistung werde dem Protokoll beigelegt.
2. Gibt es vertragliche Regelungen mit der Parkhausgesellschaft der Stadt Kassel mbH zur Kürzung der an die Stadt zu zahlenden Pacht, so lange es noch oberirdische Parkplätze auf o.g. Parkfläche gibt?
3. Wenn ja, welche Regelungen wurden konkret getroffen und wie hoch sind diese Kürzungen?
Nein, das Erbbaurecht sei am 3. Januar 2019 übergegangen.
4. Haben diese Kürzungen jemals dazu geführt, dass die Stadt mit der Bewirtschaftung des Parkplatzes Obere Karlsstraße ein negatives Ergebnis erzielt hat, wenn man die Pachtkürzungen mit einrechnet?
Die Frage müsse genauer formuliert werden. Die Erträge aus dem Pachtverhältnis seien nicht Teil der Parkraumbewirtschaftung. Das seien zwei getrennte Budgets in unterschiedlichen Dezernaten.
5. Die Stadt hält 50 % der Anteile an der Parkhausgesellschaft der Stadt Kassel mbH. Damit verbleibt auch die Hälfte des Betrages aus der Pachtkürzung im städtischen Haushalt. Wie hoch ist das jährliche Saldo für die Jahre 2009-2019 aus den unter 1. bezeichneten Einnahmen, wenn man davon den Betrag aus der Pachtkürzung abzieht, die bei dem anderen Miteigentümer der Parkhausgesellschaft verbleiben?
Es gebe kein Ergebnisabführungsverfahren mit der Tochtergesellschaft. Die Parkhausgesellschaft habe erst in den letzten Jahren positive Ergebnisse erwirtschaftet, eine einfache Rechnung könne man nicht vornehmen.
6. Ist es zutreffend, dass es im Vertrag mit der Parkhausgesellschaft der Stadt Kassel mbH keine Regelung zu der Frage gibt, was passiert, wenn nach einer möglichen Bebauung der Fläche nicht alle Parkplätze komplett wegfallen?
Das Thema sei hinfällig, da keine Pachtzahlung mehr erfolgen.
7. Wie bewertet der Magistrat die Aussage des ehemaligen Kämmerers der Stadt Kassel, Dr. Barthel, der 2004 in einem HNA-Artikel darauf hingewiesen hat, dass trotz einer Bebauung des Karlsplatzes auf Grund der bestehenden vertraglichen Regelungen mit der Parkhausgesellschaft die an die Stadt zu zahlenden Pacht weiterhin gekürzt werden könnte?
Barthel habe zwar recht gehabt, das sei jetzt aber gegenstandslos.
Die CDU-Fraktion präzisiert ihre Frage 4, und hakt nach, ob es jemals niedrigere Einnahmen aus der Parkbewirtschaftung gegeben habe, als die Pachtkürzungen.
Der Oberbürgermeister bietet an nachzuschauen und die Antwort nachzureichen.
7. Beraterverträge der Stadt Kassel
Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1407
1. In welchen Dezernaten existieren aktuell Verträge mit externen Beratern?
2. Welche Laufzeiten haben die aktuell laufenden Verträge mit externen Beratern?3.Welches Euro-Volumen haben die aktuell laufenden Verträge der Stadt Kassel mit externen Beratern?
4. Wie hat sich die Anzahl der laufenden Verträge mit externen Beratern seit dem Jahr 2000 in den einzelnen Dezernaten jährlich entwickelt?
5. Wie hat sich die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge mit externen Beratern seit dem Jahr 2000 in den einzelnen Dezernaten jährlich entwickelt?
6. Wie hat sich das Euro-Volumen der laufenden Verträge mit externen Beratern sei dem Jahr 2000 in den einzelnen Dezernaten jährlich entwickelt?
7. Wie hat sich das Euro-Volumen der neu abgeschlossenen Verträge mit externen Beratern seit dem Jahr 2000 in den einzelnen Dezernaten jährlich entwickelt?
8. Wie viele Euro wurden seit dem Jahr 2000 jährlich für Verträge mit externen Beratern aufgewendet?
9. In welchen Dezernaten oder Sachgebieten sieht der Magistrat die Möglichkeit gegeben, mittelfristig auf externe Berater verzichten zu können?
10. Hat der Magistrat seine bisherige Verfahrensweise bzgl. externen Beraterverträgen seit der öffentlichen bundesweiten Diskussion über Beraterverträge der öffentlichen Hand hinterfragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat ggf. über den Deutschen Städtetag oder den Austausch mit anderen Städten hinsichtlich einer effizienteren und sparsameren Handhabung von Beraterverträgen gewonnen?
12.Wie wird sich die Anzahl und das Euro-Volumen der Verträge der Stadt Kassel mit externen Beratern in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich entwickeln?
Der Oberbürgermeister sagt zu, da wo es möglich sei, gebe es die Antwort zu Protokoll.
In der benötigten Tiefenschärfe könne das eigene Personal die Anforderungen nicht Immer abdecken, deshalb gebe einen zentralen Beratungstopf. Für bestimmte Aufgaben gebe es bestimmte Berater in verschiedenen Dezernaten, beispielsweise in der Beteiligungsverwaltung. Dort gebe es einen Rahmenvertrag mit einer, auf Gesellschaftsrecht spezialisierten, Rechtsanwaltsgesellschaft, die bei Rechtsvorgängen mit dem Stadtkonzern berät. Führungspersonal in den Stadtkonzern werde im Regelfall in den Aufsichtsräten rekrutiert. Deren Vorstandsdienstverträge würden von einer externen Kanzlei aufgesetzt. Auch zum Rekrutieren von Personal nutze man externe Personalberatungsgesellschaften (Headhunter).
Im Vergabe und Beihilferecht gebe es für hochspezifische Fragen externe Berater, auch in steuerlichen Fragen greife man auf eine Steuerberatungsgesellschaft zurück. Im Personal und Organisationsamt habe es ab 2000 externe Beratung in den Bereichen Ideenmanagement und Prozessanalyse gegeben. Bei der Datenverarbeitung gäbe es Wartung und Serviceverträge, auch habe es eine Untersuchung zum Arbeitsschutz(höhenverstellbare Schreibtische) gegeben.
Im Bereich Kultur und Kreativwirtschaft habe es Beratungsverträge zur damaligen Bewerbung zur Kulturhauptstadt gegeben, aber auch beim Kulturentwicklungskonzept. Ebenso sei zur Erstellung des Sportentwicklungsplans auf Berater zurückgegriffen worden, auch bei der Rekommunalisierung der Wasserversorgung, zur Begleitung des Umbaus zu Ganztagsschulen, zum damals geplanten Umzug des technischen Rathauses nach Bettenhausen, zu Konzessionsverträgen, zum Bedarfsermittlungsplan der Feuerwehr, bei der Umstellung von Kameralistik auf Doppik usw.
Insgesamt ergebe das ein Volumen von ca. 900.000 €. Über 10 Jahre gerechnet seien das ca. 90.000 € pro Jahr. Das sei nicht viel.
Die Stadt gehe vernünftig mit dem Thema um, eine zukünftige Entwicklung könne er nicht vorher sagen.
Ende der Sitzung
Abgesetzte Tagesordnungspunkte
Folgende Tagesordnungspunkte werden aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben.
- 8. Honorarkräfte bei der Stadt Kassel, Anfrage der Kasseler Linke
- 9. Gesetzentwurf zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung betr. Ausländerbeiräte, Antrag des Ausländerbeirats
- 10. NATO-Großmanöver Defender 2020, Anfrage der Kasseler Linke
- 11. Kreisklinik Wolfhagen muss geöffnet bleiben, Antrag der Kasseler Linke
- 12. Gebührenaussetzung Sondernutzung Außenbereiche, Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten
- 13. Kostenlose Sondernutzung für gastronomische Betriebe, Antrag der CDU-Fraktion
- 15. Möglichkeiten für Online-Sitzungen schaffen, Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten
- 18. Anträge auf Entlassung von Beamten und Eigenkündigung von tariflich Beschäftigten der Stadt Kassel, Anfrage der AfD-Fraktion
- 19. Übergriffe an der Carl-Schomburg-Schule, Anfrage der AfD-Fraktion