Rechtsausschuss, 38. Sitzung

Notizen aus dem 38. Ausschuss für Recht, Sicherheit und Gleichstellung am 18.6.2020 (ohne Gewähr)

webandi@pixabay

Zur Tagesordnung:

  • die SPD-Fraktion beantragt den Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 8 von der Fraktion B90/Grüne zu schieben, Es handele sich hierbei nicht um einen Änderungsantrag, sondern einen gesonderten Antrag. B90/Grüne lehnt dies ab. Die Fraktion Kasseler Linken meldet Beratungsbedarf an, so das sowohl der Antrag der SPD, als auch der Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne geschoben werden. Bis auf die SPD-Fraktion sind alle einverstanden. Beide Anträge werden in der nächsten Sitzung behandelt.
  • Die Fraktion B90/Grüne bittet darum den Tagesordnungspunkt 7, Stadtpolizei, dass in der nächsten Sitzung zu behandeln.
1. Änderung der Gesellschaftsverträge der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH (GWG) und der GWG Service GmbH

Vorlage des Magistrats 101.18.1670

Zustimmung: einstimmig -> angenommen

zurück


2. Maßnahmen zur Abwehr sowie Prävention von Extremismus und Gewalt

Antrag der AfD-Fraktion 101.18.1649

Die SPD-Fraktion erklärt, dass dieser Antrag lediglich einen schon gefassten Beschluss (-101.18.1420- ) reproduziere. Einziger Unterschied sei die Bitte um halbjährlichen und nicht um jährlichen Bericht. Die AfD-Fraktion nehme das Parlament nicht ernst, zudem sei sie die einzige Partei im Hause, die ein echtes Extremismus-Problem in den eigenen Reihen habe. Mit solchen Anträgen wolle sie sich nur weiß waschen.

Die CDU-Fraktion erklärt, sie sei gegen jeden Extremismus. So sei das im Antrag auch formuliert, den Verfassungsschutz einzuladen sei allerdings nicht zweckmäßig. Der Ansprechpartner für den Verfassungsschutz sei der Magistrat. Die Stadtverordnetenversammlung selber sei nicht auf der richtigen Ebene.

Die AfD-Fraktion entgegnet, der Beschluss aus dem letzten Jahr sei bekannt. Ein Bericht sei aber etwas anderes als direkt Vertreter einzuladen. Hier wolle man mehr Transparenz schaffen.

Der Magistrat erklärt, nach der Beschlussfassung im letzten Jahr habe es Gespräche gegeben, die sich in den letzten Monaten durch Corona aber verschoben hätten. Man sei jetzt in der Terminabsprache. Als Termin peile man grob den 24. September an.

Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen.

zurück


3. Höhenrettung in Kassel

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1659

Am Donnerstag, 12.03.20 erlitt ein Kranführer auf dem Gelände des Fraunhofer Institutes in 50 m Höhe einen medizinischen Notfall. Neben der Feuerwehr Kassel wurden unter anderem die Bergwacht des DRK, die Höhenrettungsgruppe der Werkfeuerwehr K&S und die Höhenretter der Berufsfeuerwehr Wiesbaden alarmiert.
Wir fragen den Magistrat:
1.Existiert die Höhenrettungsgruppe der Feuerwehr Kassel nicht mehr?
2.Wenn doch, warum wurde sie nicht eingesetzt?
3.Wird die Feuerwehr Kassel in Zukunft in der Lage sein, solche Einsätze selbstständig abzuarbeiten?

Der Magistrat antwortet, in Kassel habe es zwar eine Fortbildung zur Absturzsicherung gegeben, diese sei aber nicht weitergeführt worden. Eine Höhenrettungsgruppe gebe es nicht, und habe auch nie gegeben, deshalb habe auch keine eingesetzt werden können.
Zu Frage 3 erläutert er, dass eine Höhenrettungsgruppe einen sehr hohen Fort- und Ausbildungsbedarf habe und zudem hohe Investitionen in Schutzausrüstung nötig seien. Zwar sei eine solche Gruppe wünschenswert, aber nicht realisierbar.

zurück


4. Neufassung Integrationskonzept

Anfrage der Fraktion B 90/Grüne 101.18.1671

Ausweislich der Neufassung des Integrationskonzepts von April 2019 soll im Rahmen des „Runden Tisches Integration“ über den Umsetzungsstand der jeweiligen Handlungsfelder, der durchgeführten Programme und Maßnahmen und die Auswertung von Entwicklungen und Erkenntnissen des Integrationsmonitorings berichtet und die weitere Entwicklung mit den Akteur*innen diskutiert werden. Die Ergebnisse sollten den städtischen Gremien vorgelegt werden. Im Rahmen der „Interkulturellen Woche 2019“ wurde im Bürgersaal des Kasseler Rathauses die Neufassung des Integrationskonzepts vorgestellt. Den Teilnehmenden wurde eine schriftliche Fassung des Konzepts aber erst im Anschluss an die Veranstaltung zugänglich gemacht.
Wir fragen den Magistrat:
1.Inwieweit fand über die durch städtische Mitarbeiter durchgeführte Vorstellung der Neufassung des Konzepts hinaus ein Austausch in der vom Konzeptionsauftrag beschriebenen Weise im Rahmen des „Runden Tisches“ statt?
2.Warum wurde die schriftliche Fassung des (neuen) Integrationskonzeptes nicht vor der Veranstaltung für die Teilnehmenden zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt?
3.Wurden im Anschluss an die Vorstellung Rückmeldungen von den Teilnehmer*innen eingeholt? Wenn ja: wurden die Relevanten Akteur*innen hierzu formell angehört? (Ggf. in welcher Form und was war das Ergebnis der Anhörung?)
4.Welche weiteren Gelegenheiten sieht der Magistrat, einen Austausch über die schriftliche Fassung des Integrationskonzeptes 2019 zu ermöglichen?
5.Werden die Empfehlungen des „Runden Tisches Integration“ dokumentiert und wenn ja, wann werden diese den städtischen Gremien zur Verfügung gestellt?
6.Der Magistrat wird gebeten, konkret zu erläutern, auf welche Weise künftig sichergestellt sein wird, dass ein inhaltlicher Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen sowie der Arbeitsgruppe Integration zu den Erfolgen, den Fehlschlägen sowie den bislang im Integrationskonzept nicht hinreichend beachteten oder fehlgewichteten Aspekten stattfindet

Die Fraktion B90/Grüne erklärt zu ihrer Anfrage, dass sie den Runden Tisch so verstanden hätte, als dass dort der Austausch zwischen Akteuren und Stadt gestärkt werden solle und man direkt miteinander redet. So habe die Rednerin ihn aber nicht erlebt, sondern eher als Präsentation. Das sei nicht der richtige Weg.

Der Magistrat erklärt, an dem Konzept hätten 135 Teilnehmer aus allen Zivilgesellschaftlichen Zusammenhänge mitgewirkt. Es habe Workshops gegeben und Unterarbeitsgruppen, die auch weitergeführt würden. Nach der Präsentation des Konzepts hätten die rund 80 Teilnehmern 1,5 Stunden Zeit für Anregungen und Kritik gehabt, auch bei den Lokalterminen seien Anregungen schriftlich festgehalten worden.
Die schriftliche Fassung sei den Teilnehmern vorab via Mail zugestellt worden, die Stadtverordneten hatten sie ohnehin schon. Das Konzept sei auf eine Veranstaltung des Seniorenbeirats und von Verdi vorgestellt und diskutiert worden
Jenseits der offiziellen Veranstaltung habe man immer die Möglichkeit sich direkt an den Integrationsbeauftragten zu wenden. Die Empfehlung der Zivilgesellschaft seien erfasst und eingearbeitet worden. Anfang August 2020 würden die Empfehlung an die städtischen Gremien gehen. Der Umsetzungsstand und die Handlungsfelder würden regelhaft beim Runden Tisch erläutert. Es habe von Anfang an eine breite Beteiligung gegeben.
(die ausführliche schriftliche Antwort wird dem Protokoll beiliegen)

Die Rednerin von B90/Grüne erwidert, dass sie selbst bei dem Workshop dabei war und es dort keinen inhaltlichen Austausch gegeben habe, sondern eher eine Vorstellung der unterschiedlichen Akteure/Projekte. Sie sei überrascht gewesen ihren Namen im Integrationskonzept, als Mitarbeitende, zu lesen. Den Tipp, sich direkt an die Stadt zu wenden, fände sie im Rahmen der Konzepterarbeitung nicht zielführend.

Der Magistrat gibt das Wort an den Integrationsbeauftragten. Dieser berichtet über das Projekt „Kassel findet zusammen“, bei dem deutsche und migrantisch geprägte Vereine in Mikroprojekten zusammen finden und 6 Handlungsfelder bearbeiten. (Bildung und Sprachförderung, Kultur/Interkultur und interreligiöser Dialog, Sport und Gesundheit, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Wohnen und Leben im Stadtteil, Kommunale Verwaltung – Integration als Querschnittsaufgabe)
Der letzte Runde Tisch habe vor allem zur Vorstellung des Konzepts gedient, der nächste runde Tisch werde anders verlaufen und auf andere Beine gestellt. Er bittet um Verständnis für Verzögerung durch Corona. Die geäußerte Kritik werde man berücksichtigen.

B90/Grüne merken an, dass im Integrationskonzept keine Evaluation der Ziele und Maßnahmen aus dem vorherigen Integrationskonzept vorgenommen wurde und bitten darum dies in Zukunft zu tun.

zurück


5. Demokratiepreis

Anfrage B90/Grüne 101.18.1672

Wir fragen den Magistrat:
1.Mit welcher Berechtigung weicht die Ausschreibung des Preises inhaltlich vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.11.2018 ab, welcher ausdrücklich vorsieht, dass auch Engagement von Initiativen, Vereinen, Verbänden oder Einzelpersonen gewürdigt werden soll?
2.Inwieweit ist der Magistrat der Auffassung, dass die Perspektiven von Menschen mit Rassismuserfahrung ausreichend Berücksichtigung finden?

Begründung:Auf der Internetseite der Stadt Kassel ist zu lesen, dass die Stadt Kassel „eine jährlich zu vergebende Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten sowie tiefgreifende, analytische Journalistische Arbeiten“ ausschreibt. Die Ausschreibung ist zurückzuführen auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.11.2018. Darin heißt es: „Mit einem jährlich auszuschreibenden Preis, der mit 3.000 Euro dotiert ist, würdigt die Stadt Kassel hervorragende wissenschaftliche Arbeiten oder beispielhaftes Engagement von Initiativen, Vereinen, Verbänden oder Einzelpersonen, welche Ausgrenzung und politisch motivierte Gewalt thematisieren und sich insbesondere mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Kassel und Nordhessen auseinandersetzen“.In der Begründung des Antrags heißt es, „das Gedenken ist ein Ausdruck unserer Trauer und unserer Solidarität mit der Familie Yozgat“.
Über die Auszeichnung entscheidet eine fünfköpfige Jury bestehend aus Herrn Hans Eichel, Prof. Barbara John, Herrn Taha Kahya (Mitarbeiter von Barbara John), Dr. Steffen Kailitz und Prof. Dr. Wolfgang Schroeder. Während nach der ursprünglichen Vorlage „hervorragende Masterarbeiten und Dissertationen“ gewürdigt werden sollten, nahm der Änderungsantrag eine Ausweitung auf bürgerschaftliches Engagement vor, um unter anderem auch die Arbeit von Menschen mit Rassismuserfahrung zu würdigen, die sich oftmals eher zivilgesellschaftlich engagieren. Darüber hinaus sollten aber die vielen Menschen ohne persönliche Rassismuserfahrung, die sich tagtäglich haupt-und ehrenamtlich zivilgesellschaftlich engagieren, nicht übergangen werde

B90/Grüne erklären, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auch Arbeiten von Verbänden, Vereinen und engagierten Bürgern eingeschlossen habe, da man damals Bedenken hatte, andernfalls Migranten auszuschließen. Diese seien oft nicht wissenschaftlich oder journalistisch tätig, in Hochschulen und in den Medien seien sie unterrepräsentiert. Schon bei der Podiumsdiskussion 2018 sei man erschrocken, dass auf dem Podium 4 Menschen ohne Migrationshintergrund gesessen hätten. In der Jury für den Preis gebe es nur eine Person mit Migrationshintergrund, der Mitarbeiter von Barbara John.

Der Magistrat erklärt, man habe eine hervorragende und hochkarätig besetzte Jury gefunden. Diese habe sich auf die Kriterien verständigt. https://www.kassel.de/buerger/rathaus_und_politik/rund-ums-rathaus/ehrungen-und-preise/preise-der-stadt/kasseler-demokratie-impuls.php
Die Resonanz auf die Ausschreibung sei hoch, viele namhafte Autoren hätten sich beworben. Die Themenstellung spiegele sich in den Arbeiten wider.

B90/Grüne verweisen erneut auf den Stadtverordnetenbeschluss, den sie als übergangen sehen. Man habe mit dem Oberbürgermeister mehrfach über die Kriterien für die Bewerbung gesprochen, und die Berücksichtigung von Vereinen, Initiativen oder Einzelpersonen zugesichert bekommen.

Der Magistrat erwidert, das Vorgehen sei nicht unüblich, weil im Beschluss ein „oder“ enthalten sei.

Die Kasseler Linke erklärt, sie empfinde es als rüpelhaft in der Ausschreibung einfach die Hälfte der Adressaten wegzulassen, auch noch die wichtigere.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, dass sich die Jury pro Jahr einen Schwerpunkt aussuchen solle und sich der Magistrat für einen Wechsel der 3 Schwerpunkte (journalistische Arbeiten, wissenschaftliche Arbeiten, zivilgesellschaftliches Engagement) stark macht. Eine gemeinsame Beurteilung der Schwerpunkte sei sehr kompliziert.

Die Fraktion B90/Grüne kontert, es gebe keinen einfachen Weg bei diesen Themen. Die Beurteilung von wissenschaftlichen Arbeiten sei vermutlich unkomplizierter, da diese professioneller wirkten. Hier gehe es aber darum zu schauen, was einen am meisten beeindruckt. Die Zusammensetzung der Jury sei entscheidend. Eine Jury ohne Diskriminierungserfahrung setze andere Schwerpunkte als eine mit. Die Ausschreibung drücke wenig Wertschätzung für zivilgesellschaftliches Engagement aus und setze ein falsches Signal. Bei solchen Themen müsse man klarer werden.

Die SPD-Fraktion verteidigt ihren Vorschlag die Schwerpunkte zu trennen, dann habe man keine Möglichkeit sich nur Hochglanzbroschüren rauszusuchen.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass der Magistrat zwar immer betont die Stadtverordnetenversammlung sei das höchste Gremium, deren Beschlüsse aber so auslege, wie es ihm passt.

Der Magistrat weist diesen Vorwurf von sich. Die Jury habe sich einen Weg gegeben, er werde die Kritik weitergehen.  Der Magistrat habe sich aber nicht gegen die Stadtverordnetenversammlung gestellt.

zurück


6. Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Antrag der Fraktion B90/Grüne 101.18.1691

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadt Kassel unterzeichnet die vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vorgelegte „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb von 1,5 Jahren einen Gleichstellungs-Aktionsplan für die Stadt Kassel nach den in der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene festgelegten Grundsätzen und Bestimmungen zu erstellen.

Begründung: Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat die „Europäische Charta Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ in den Jahren 2005 und 2006 entwickelt. Damit sind alle Kommunen aufgerufen, die Charta zu unterzeichnen und sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Grundsätze umzusetzen. Inzwischen wurde die Charta von mehr als 1.300 europäischen Gemeinden unterzeichnet. Eine Vielzahl der in den Handlungsfeldern der „Europäischen Charta“ angesprochenen Aufgaben ist bereits Bestandteil unserer städtischen Angebote. Wir bedauern jedoch die noch immer vorhandene Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Gleichstellung und der tatsächlichen und praktischen Anwendung dieses Rechts. Die Unterzeichnung der Charta bietet Anlass, den eigenen Standort in der Verwirklichung der Gleichstellung zu prüfen und die immer noch vorhandene Diskrepanz gemeinsam mit allen beteiligten Akteur*innen korrigieren.

Die CDU-Fraktion erläutert ihre Enthaltung. In der Charta stehe viel Richtiges drin, die CDU stehe aber für Augenmaß bei der Gleichstellung. Quotenregelungen und sprachliche Wendungen, also gendergerechte Sprache lehne man ab. Vieles sei in Kassel auch schon umgesetzt. Man wolle keine Einschränkung des politischen Spielraums und die Verantwortung nicht an eine höhere Ebene abtreten.

Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe sich 1919 für das Frauenwahlrecht eingesetzt und 1949 für die Gleichstellung. Das sei lange her und man sehe, dass dies noch nicht ausreiche und man nachsteuern müsse.

Die AfD-Fraktion lehnt es ab Kompetenzen an die EU abzugeben.

Zustimmung: B 90/Grüne, Kasseler Linken, SPD-Fraktion, Fraktion Wir für Kassel
Ablehnung: AfD-Fraktion
Enthaltung: CDU-Fraktion

zurück


7. Stadtpolizei -> abgesetzt
8. Anlauf- und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie -> abgesetzt

zurück


9. Videoüberwachung in der Oberen Königsstraße

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1720

Wir fragen den Magistrat:
Wann wird nun endlich die von Oberbürgermeister Geselle mehrfach zugesagte Videoüberwachung in der Oberen Königsstraße eingebaut und in Betrieb genommen?

Der Magistrat erläutert, dass es für die Inbetriebnahme der Videoüberwachung rechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben gebe und man über die genauen Standorte noch in der Abstimmung mit der Polizei und den städtischen Ämtern sei. Die baulichen Voraussetzungen seien geschaffen. In den letzten 3 Monaten habe man coronabedingt mit weniger Nachdruck an dem Thema gearbeitet, die Abstimmung gehe aber weiter. Einen festen Termin gebe es noch nicht, die Inbetriebnahme erfolge so bald wie möglich.

Die CDU-Fraktion stellt fest, dass für sie der Umbau der Oberen Königsstraße ohne Inbetriebnahme der Videoüberwachung nicht abgeschlossen sei. Dass es immer noch keinen konkreten Termin gebe, spreche nicht für den Magistrat.

Dieser erwidert, dass die Voraussetzungen für die Standorte mit den Landesbehörden geprüft werden müssten. Man warte noch die Auswertung der Befragung durch Kompass ab, diese sollte ursprünglich im April präsentiert werden. Durch die Corona-Pandemie sei es zu Verzögerungen gekommen. Man lasse sich nicht hetzen. Es ginge hier nicht um Schnelligkeit, sondern um geeignete Standorte und diese müssen durchgeprüft werden.

Die Fraktion Wir für Kassel fragt nach ob, die gesamte Obere Königsstraße oder nur Teile überwacht werden sollen.

Der Magistrat wiederholt, dass die genauen Standorte noch abgestimmt werden müssen. Auf die Frage an welchen Stellen eine besondere Gefahr herrsche, verweist er auf die neuen Erkenntnisse aus der Kompass-Befragung, die noch eingearbeitet werden müssen, bevor man sich hier festlege.

Ende der Sitzung.


8. Anlauf- und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie
Antrag der SPD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für eine Anlauf- und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie zu entwickeln und im Ausschuss Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vorzustellen.
Begründung: Ziel der Stelle ist die Beratung und der Schutz betroffener Menschen und die Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für solche Tendenzen. Die Beratungsstelle soll ein ergänzendes Angebot zu bereits bestehenden Angeboten sein, in der neben der Beratung als solches, Hilfe und Weitervermittlung zu anderen Beratungs- und Hilfsangeboten für Menschen in Kassel, die im öffentlichen Raum, im Umgang mit Behörden oder auch während ihrer Arbeit in der Stadtverwaltung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, vorgenommen wird. In den Aufgabenbereich fällt die Koordination von Bildungsangeboten für Unternehmen und Vereinen und Organisationen, gleichfalls die Koordination entsprechender Bildungsangebote von Unternehmen, Vereinen und Organisationen, die diese für die Stadtgesellschaft anbieten. Die Stelle soll auch auf Angebote für Frauen und Männer, die aus entsprechenden Strukturen aussteigen wollen, hinweisen können, und Angehörige von Frauen und Männer, die sich in entsprechenden Strukturen aufhalten, beraten und Hilfen anbieten.

zurück


Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne zum SPD Antrag

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst (die Änderungen sind fett hervorgehoben):

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für eine Anlauf-und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie Anti-Diskriminierungsstelle zu entwickeln und im Ausschuss Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vorzustellen.
2. Die Anti-Diskriminierungsstelle soll in Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Initiativen der Stadtgesellschaft auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG) Diskriminierung entgegenwirken.
3. Die Anti-Diskriminierungsstelle soll mindestens folgende Aufgaben haben:
  • Anlaufstelle für Beschwerden, die Angelegenheiten der StadtKassel, ihrerTochtergesellschaften und Beteiligungen bezüglich diskriminierender Vorfälle betreffen
  • Schulung und Sensibilisierung der Verwaltung und Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften
  • Einbindung in Personalverfahren, zum Beispiel Einstellungen, Beförderungen, Verbeamtungen und Entlassungen
  • Beratungsvermittlung bei Beschwerden im städtischen Umfeld
  • Unterstützung präventiver Maßnahmen in Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zum Themenbereich Anti-Diskriminierung

4.Für die Anti-Diskriminierungsstelle wird mindestens ein*e hauptamtliche Mitarbeiter*in als Anti-Diskriminierungsbeauftragte*r vorgesehen. Die Stelle wird im Dezernat V angesiedelt.zurück