Verkehrsausschuss, 40. Sitzung

Notizen aus der 40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am Mittwoch, 3. Juni 2020 (ohne Gewähr)

1.Mittel für Radverkehr

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1562 –

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viel der 66 Millionen für den Radverkehr sind für bereits geplante Projekte im Haushalt 2020 eingestellt? Bitte aufschlüsseln nach Höhe und Geldgeber.
2.Für welche Maßnahmen und mit welchem Zeitplan werden die Mittel verwendet?
3.Wie viele der Mittel werden für die Raddirektroute nach Vellmar verwendet?
4.Wie ist der Stand der Planungen für die Raddirektroute?
5.Wie viele Beschäftigte der Stadt sind mit welchem Stundenumfang mit der Prüfung eines Fahrradparkhauses beschäftigt?
6.In welcher Höhe sind Mittel für Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen?
7.Wann werden die Stellen für den Radverkehr ausgeschrieben?
8.Wie hoch waren die Ausgaben für den Fahrradtag am 22. September?
9.Aus welchen Förderungen stammen die Einnahmen für die Radwege/routen im Haushalt?
10.Wie hoch ist der Investitionsbetragpro Jahr/pro Kopf 2020, 2021, 2022 und 2024?
11.Sind Protected-Bike-Lanes geplant?
12.Und wann ja, wo?

Schriftliche Stellungnahme des Magistrats:
[OCR gescannt, da die Stadt leider Text als Bild einscannt, mögliche Tippfehler im Text sind darauf zurückzuführen]

zu 1)
Der Haushalt 2020 wurde zu einem Zeitpunkt aufgestellt, an dem noch keine Kenntnis über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in dieser Höhe für den Radverkehr bestehen konnte.

Zu 2.)
Eine Auflistung und Priorisierung der Maßnahmen ist zurzeit in Abstimmung und noch nicht abgeschlossen. Danach richtet sich auch der Zeitplan. Es besteht die Absicht auch neue bislang noch nicht beplante Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu beginnen.

Zu 3.)
Der Kostenrahmen für die Raddirektverbindung Kassel-Vellmar beläuft sich auf etwa 10,5 Mio. Euro. Diese H
öhe wurde bei der Anmeldung für die Förderung des Mobilitätsfördergesetzes angegeben.

Zu 4.)
Unter der Projektsteuerung des ZRK plant die Stadt Kassel gemeinsam mit der Stadt Vellmar die Raddirektverbindung. Die Vermessung der gesamten Strecke ist mittlerweile abgeschlossen. Zurzeit befindet sich die Projektidee in der Vorplanung und in Teilen in der Entwurfsplanung. Dies ist abhängig von der Örtlichkeit.

Zu 5.)
Di
e Planung startet voraussichtlich im Jahr 2021.

Zu 6.)
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hat am 16. August 2015 einen Förderbescheid von der AGNH f
ür die Öffentlichkeitsarbeit der Nahmobilität (Fußverkehr/Radverkehr) erhalten. Der Bescheid in Höhe von 14.400 Euro (davon 3.300 Euro Förderung) läuft über drei Jahre. Angeschafft werden sollen u.a. Warnwesten für Kinder, Ampelquiz für Europäische Mobilitätswoche, Flyer für die Entdeckerrunde, GiveAways für Radveranstaltungen, Fahrradkarten für Neubürgerinnen und Neubürger, Fahrradcodierung und mobile Fahrradständer.

Zu 7.)
Die ersten Stellen für den Radverkehr werden in der ersten Hälfte dieses Jahres ausgeschrieben. Von einer Besetzung ist ab dem Herbst auszugehen.

Zu 8.)
Die Höhe der Ausgaben lag bei 70.000 Euro.

Zu 9.)
Bei den Projekten liegen Förderungen aus den Bereichen Klimaschutz durch den Bund, Mobilitätsförderung und Nahmobilitätsförderung des Landes Hessen und des Mobilitätsfördergesetzes zu Grunde. Der Bund stellt weitere Mittel für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Die Fördersätze und Bedingungen variieren.

zu 10.)
Eine jährliche Prognose kann momentan nicht abgegeben werden.

zu 11.)
Protected Bike-Lanes
sind neben den zahlreichen anderen zulässigen Typen von Radverkehrsanlagen eine Möglichkeit, den Radverkehr zu fördern. Pauschal zu sagen, an welcher Stelle in Kassel Protected-Bike- Lanes angewendet werden können, ist nicht möglich. Bei jeder Maßnahme werden unter Beachtung der Randbedingungen alle möglichen Radverkehrsanlagen geprüft. Für die Einrichtung von Protected -Bike- Lanes müssen u.a. geprüft werden die Barrierewirkung für Fußgänger beim Queren, Winterdienst, die Führungskontinuität, Oberholmöglichkeiten zwischen den Radfahrenden, Flächenverfügbarkeit unter Beachtung keine weiteren Flächen zu versiegeln.

12.)
Antwort entfällt.

Die Kasseler Linke zeigt sich erstaunt darüber, dass diese Antwort ein halbes Jahr gedauert habe. Sie fragt nach wie viele Stellen geplant seien und ob der Fahradtag dieses Jahr stattfinden könne. Zudem sei man von der Antwort auf Frage 1 überrascht. Im endgültigen Haushalt seien Gelder eingestellt worden.

Der Verkehrsdezernent erklärt, dass man noch bis Anfang März der Meinung gewesen sei weiterzukommen. Hier habe es eine Verzögerung durch Corona gegeben. Die Frage nach den Geldern habe er auf zusätzliche Maßnahmen bezogen. Originäre, im Haushalt 2020 eingeplante Maßnahmen seien Katzensprung und Goethestraße. Es werde noch vor der Sommerpause eine öffentliche Präsentation geben. Es seien 4 Stellen geplant. Der Fahrradtag hätte am 13. September stattfinden sollen, er wird aber wegen Corona verschoben. Der Tag lebe auch von den Veranstaltungen am Rand und Gesprächen, die im Moment so nicht möglich seien.

Zudem gibt der Verkehrsdezernent zu Protokoll, dass der Radausbau im Bereich Katzensprung aufgrund der bisher abgegebenen zu hohen Angebote (1.000.000 € mehr als in der Kostenschätzung) erneut im Herbst ausgeschrieben werde. In diesem Zuge wolle man einen 2 Richtungsradweg zwischen Universität und Mönchebergstraße prüfen. Mit dem Umbau sei im nächsten Jahr zu rechnen.

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2.Induktionsschleifen für Radfahrer*innen an Ampelanlagen

Antrag der Fraktion B90/Grüne-101.18.1623 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,folgenden Beschluss zu fassen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob Induktionsschleifen und berührungslose Detektoren an Ampeln so verändert werden können, dass die Schleifen auch auf Anforderung oder bei Überfahren durch Fahrräder reagieren.

Die Fraktion B90/Grüne begründet den Antrag. An den meisten Ampeln funktioniere das gut, es gebe aber problematische Stellen und diese Schwachstellen wolle man angehen.

Die CDU-Fraktion sieht den Knackpunkt bei den unterschiedlichen reagieren der Schleifen und fragt nach wie viele Schleifen geprüft werden müssten und wie viel kosten dabei entstehen würden. Im Rahmen der Aussprache schlägt sie eine Änderung vor. Diese wird übernommen.

Geänderter Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob Induktionsschleifen und berührungslose Detektoren an Ampeln so verändert werden können, dass die Schleifen auch auf Anforderung oder bei Überfahren durch Fahrräder reagieren. Dabei ist die Anzahl der in Frage kommenden Schleifen zu ermitteln und die möglichen Kosten.

Der Amtsleiter erklärt, dass es an den Ampeln 3 Möglichkeiten gäbe:

  • Taste
  • Video
  • Induktionsschleife

Bei der Videolösung gebe es technische Probleme in der Nacht, da würden Radfahrer nicht richtig erkannt. Induktionsschleifen seien schwierig bei Mischverkehr mit Kfz. Damit die Schleifen nicht bei jeder Berührung auslösen, gebe es Lernalgorithmen, die allerdings, wenn nicht oft Fahrräder darüber fahren, diese “vergessen”. Ein Lkw löse stärker aus, als ein Fahrrad. Es sei nicht einfach die richtige Dosierung einzustellen.

Zustimmung:einstimmig
Abwesend:AfD

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3.Messstationen und Fahrverbote

Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.1648 –

Nachdem die Stadt München Anfang letzten Jahres unabhängig von der bayerischen Landesregierung zwanzig eigene Messstationen zur Messung des Stickstoffdioxidgehalts in der Luft aufgestellt hat, sind Fahrverbote dort nun wohl überflüssig geworden, da die neuen Messwerte fast überall unter der Grenze von 40 Mikrogramm je Kubikmeter liegen.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie bewertet der Magistratdieses Vorgehen der Stadt München?
2. Warum kam die Stadt München auf geringere Messwerte als die bayerische Landesregierung?
3. Wäre ein solches Vorgehen zumindest theoretisch auch in Kassel möglich?
4. Wie wird der Magistrat prüfen, ob durch eigene Messstationen ein ggf. in der Zukunft liegendes Fahrverbot für Kassel verhindert werden kann?
5. Wie schöpft der Magistrat sämtliche Möglichkeiten aus, damit ein Fahrverbot im Stadtgebiet verhindert werden kann?

Da die anfragestellende Fraktion nicht anwesend ist, wird die schriftliche Beantwortung der Anfrage mit der nächsten Einladung versandt und erneut behandelt.

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4.Rechtsverstöße in der Documenta Urbana Bebauung

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1651 –

Zunächst erklärt der Stadtbaurat seine grundsätzliche Einschätzung zu der Thematik. Bei der documenta urbana handele es sich um baukulturelle Produkte mit internationaler Bedeutung. In den Achtzigerjahren waren diese Bauten innovativ und experimentell und sie hätten einen strukturellen Anspruch der Abgrenzung gegenüber der Bauten der Siebzigerjahre. Es gebe einen kommunikativen und sozialen Anspruch und viele gemeinsam nutzbare Freiflächen. Die Entwürfe stammten von international anerkannten Architekten. Über die experimentelle Bauweise habe es bautechnische Mängel gegeben. Die Anlage sei lang im Eigentum der GWH gewesen und dort nur wenig betreut worden. 2016/17 sei sie von einem privaten Investor gekauft und saniert worden. Zu diesem Zeitpunkt habe es noch keine Meldung von der Denkmalschutzbehörde gegeben. Das Ergebnis sehe man als erheblichen Eingriff in den Habitus des baukulturellen Bestands. Es sei ein unreparierbarer Schaden entstanden, das ganze weiche stark von den Ansprüchen der Stadt ab. Leider sei die rechtliche Prüfung nicht so erfolgreich verlaufen, vieles hinge vom Investor ab.

schriftliche Stellungnahme des Magistrats
[OCR gescannt, da die Stadt leider Text als Bild einscannt, mögliche Tippfehler im Text sind darauf zurückzuführen]:

Wir fragen den Magistrat:
1. Bei wie vielen Gebäuden der Documenta Urbana erfolgten Baumaßnahmen ohne rechtlich geforderte Genehmigungen nach dem Denkmalschutz-oder Baurecht?

Die energetischen Sanierungsarbeiten an Fassaden und Dächern wurden vor Eintragung des Ensembles in die Denkmalliste ausgeführt. Allerdings gibt es zwei Dachaufbauten, bzw. Wohnraumvergrößerungen der die Bauaufsicht auf Grund des Bauordnungsrechts nachgeht. Die Untere Denkmalschutzbehörde fordert z.Z. einen denkmalschutzrechtlichen Bauantrag zur Instandsetzung der Teichanlage in der Freianlage.

2. Wie viele Baumaßnahmen, die anzeigepflichtig gewesen sind, wurden nicht angemeldet?

Es wurden zwei Baumaßnahmen nicht angemeldet, die anzeigepflichtig gewesen Sind.

3. Welche Architekturbüros und Baufirmen waren an diesen Schwarzbauten beteiligt?

Das Architekturbüro und die beteiligte Baufirma können aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt

werden.

4. Für welche Bauwerke wie Aufstockungen, Balkonanbauten, Fassadenveränderungen etc. wird es eine Rückbauanordnung geben?

Es wird kein Rückbau gefordert.

5. Bis wann sind die Rückbauten umzusetzen?

Da kein Rückbau gefordert wird, muss auch keine Frist eingehalten werden.

6. Mit welchem Strafrahmen ist bei den zum Teil massiven Verstößen gegen Denkmal-und Baurecht in der Documenta Urbana für Eigentümer, Architekten und Baufirmen zu rechnen?

Von Seiten des Denkmalschutzes Sind keine Strafen zu erwarten, da die Sanierung und Umbauten vor der Statusfeststellung erfolgten. Die bisher nicht genehmigten Umbauten können mittels nachträglicher Baugenehmigung legalisiert werden, wenn bau- und planungsrechtlich nichts dagegenspricht.

7. Sind von den Eigentümern der seit 2018 denkmalgeschützten Häuser Sonderabschreibungen auf ihre baulichen Veränderungen vorgenommen worden?
8. Wie bewertet der Magistrat eine solche Sonderabschreibung auf nicht genehmigte An-und Umbauten?

Es wurde keine Steuerpräferenzbescheinigung von Seiten der UDB Oder dem Landesamt für Denkmalpflege erteilt. Somit kann der Magistrat diesen Sachverhalt nicht bewerten.

9. Wie werden die gestalterische Arbeiten und Rechte an den Gebäuden bei Umbauwünschen und Bauanträgen durch die städtische Verwaltung berücksichtigt?

Jeder Umbauwunsch wird im Einzelfall auf Verträglichkeit im Sinne des Denkmalschutzes geprüft und gegenüber dem Bauherrn kommuniziert.

Der Amtsleiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz fügt an, man habe sich sehr ausführlich mit der Rechtsauffassung des Landesamts für Denkmalschutz auseinandergesetzt. Die Auflagen gelten erst ab Eintragung in die Liste. Man werde in Zukunft offensiver handeln, aber in diesem Fall könne man leider nichts mehr machen.

Die SPD-Fraktion fragt nach, ob man nicht eine nachträgliche Genehmigung bei den Maisonettebauten nicht erteilen könne, als Zeichen gegen einen solchen Raubbau am Denkmal.

Der Stadtbaurat entgegnet, so etwas ginge laut Bauordnungsrecht nicht. Wenn ein Gebäude schwarz erstellt worden sei, werde geprüft. Wenn es keine Genehmigung gegeben hätte, wird der Abbruch angeordnet. Wenn es genehmigt worden wäre, gibt es keinen Abbruch, es handele sich um eine Ordnungswidrigkeit, ein Fehler im Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt hätte das Denkmalschutzamt den Bau verwehrt, allerdings habe es zur Bauzeit noch keinen Denkmalschutz gegeben.

Die CDU-Fraktion bekräftigt, dass ein Denkmal erst nach Eintragung in die Liste und wenn der Eigentümer benachrichtigt sei, als Denkmal gelte. Man könne Privatpersonen nicht zum Rückbau zwingen, wenn nicht ersichtlich gewesen sei, ob es sich um ein Denkmal handelt. Die Eintragung für Kulturdenkmäler brauchen zu lange. In diesem Fall sei das Denkmal allerdings offensichtlich gewesen.

Die Kasseler Linke fragt nach, ob es jetzt verstärkte Prüfungen geben werde und wie es sich mit Wohnraumerweiterungen auf Kosten des Denkmalschutzes verhielte.

Der Stadtbaurat erläutert zu der Erweiterung, dass dort auch vorher schon Glaskästen gewesen seien. […].Die Zuständigkeit liege beim Land Hessen. Das sei ein längerer Weg, der sich allerdings nicht vermeiden ließe, es läge jetzt viel in der Verantwortung des Bauherren. Dieser sei hoch engagiert, und es war ihm wohl nicht bewusst, dass er ein Baudenkmal beschädigt hat. Man verhandle über ein Farbkonzept.

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5.Umstiegsprämie für Zweiräder

Antrag der CDU-Fraktion-101.18.1653 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob in der Stadt Kassel eine Prämie für den freiwilligen Umstieg von Zweirädern mit Verbrennungsmotor auf Elektroroller oder Pedelecs möglich sowie sinnvoll ist und welche Auswirkungen dies auf die Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe hätte. Geprüft werden soll auch, ob und welche Fördermöglichkeiten es für ein solches Vorhaben gibt.

Die SPD kündigt ihre Ablehnung an, die Förderkulisse sei ausreichend. B90/Grüne sieht die Vorteile solchen Prämien, zudem handele es sich um einen Prüfauftrag, sie signalisiert Zustimmung.

Zustimmung:einstimmig
Enthaltung:SPD
Abwesend:AfD

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6.Lademöglichkeiten an Straßenlaternen

Anfrage der CDU-Fraktion-101.18.1654 –

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie bewertet der Magistrat die technische Umsetzbarkeit von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an geeigneten Straßenlaternen?
2.Sind dem Magistrat diesbezügliche Pilotprojekte in Berlin, Dortmund, Schwerte und anderen Städten bekannt?
3.Welche konzeptionellen Überlegungen zur Versorgung der Kasseler Bevölkerung mit einer ausreichenden Ladeinfrastruktur gibt es im Magistrat für die Versorgung von Stadtteilen, in denen eine hohe Wohndichte herrscht und in denen es nur ungenügende Möglichkeiten zur Installation von privaten Ladepunkten gibt?

Schriftliche Stellungnahme des Magistrats:
[OCR gescannt, da die Stadt leider Text als Bild einscannt, mögliche Tippfehler im Text sind darauf zurückzuführen]
zu
1:
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hat am 05.05.20 folgende Einschätzung abgegeben:
Leider ist die technische Umsetzbarkeit von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an Straßenlaternen aus folgenden Gründen nicht umsetzbar:

  • Das Straßenbeleuchtungsnetz ist nicht für solche Stromaufnahmen ausgelegt (z.B.: Kabelquerschnitt, Absicherung, Vorabsicherung, Einhaltung der Selektivität und der AusIösung im Störungsfall).
  • Das Straßenbeleuchtungsnetz ist tagsüber nicht zugeschaltet, nur nachts, somit ist
    tagsüber kein Strom zur Ladung vorhanden.
  • Die Straßenlaternen stehen meist an der Hinterkante der Fußwege. Daher würde ein
    Kabel über den Fußweg verlaufen und somit eine Stolpergefahr darstellen.
    Solche Ladesäulen kann man nur über das Niederspannungsnetz versorgen.

zu 2:
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hat am 05.05.20 folgende Einschätzung abgegeben:
Aus einem gesamtdeutschen Städtearbeitskreis „Straßenbeleuchtung” ist bekannt, dass auch die Mitgliedsstädte bzw. deren Fachleute für Straßenbeleuchtung eine solche Lösung für nicht realisierbar halten und daher ablehnen. Die Projekte
sind uns zum Teil bekannt, insbesondere über einen ersten Austausch mit dem Projekt in Dortmund. Das dortige Vorgehen sowie die dortigen Erfahrungen Sind aufgrund der o.g. Aspekte allerdings nicht oder nur sehr bedingt auf die Bedingungen in Kassel übertragbar.

Zu 3:
Stadtteile mit hoher Wohndichte liegen zumeist innenstadtnah und sind vielfach durch ein sehr gut ausgestattetes ÖPNV-Angebot sowie die Möglichkeit gekennzeichnet, viele Wege des täglichen Bedarfs zu Fuß oder mit dem Rad verrichten zu können. In diesem Sinne wird die weitere Förderung dieser Mobilitätsarten und deren Verknüpfung mit einem Ausbau des Angebots an E-Carsharing angestrebt. An quartiersbezogenen „Mobilitäts-Hubs” also Z.B. Quartiersparkhäuser in unmittelbarer Nähe zu ÖPNV-Knotenpunkten und Trafostationen ergibt sich die Möglichkeit, leistungsstarke DC-Schnellladesäulen zu installieren und somit die Ladedauer und damit die Zahl der gleichzeitig benötigten Ladepunkte zu reduzieren.
Eine weitere Möglichkeit, die absehbare Steigerung der erforderlichen Ladeleistung von Ladesäulen im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich in Zukunft sicherzustellen, könnte auch in der Bereitstellung zentral gelegener E-Tankstellen – ähnlich dem heutigen Tankstellennetz – liegen. Das Umwelt- und Gartenamt erarbeitet in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren derzeit ein Ladeinfrastrukturkonzept, das die genannten Aspekte im Sinne einer Gesamtplanung bündelt und konkrete Maßnahmen aufzeigt, wie der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgen kann. Hierbei Sind zahlreiche technische (Netzinfrastruktur, Netzkapazitäten), energiewirtschaftliche (Auslastung: Frequentierung, laderelevante Verweildauer), mobilitätsstrategische und klimaschutzrelevante (intermodale Verknüpfung), verkehrsrechtliche (Anzahl der Stellplätze, Flächenkonkurrenzen) sowie städtebauliche (Integration in den Stadtraum) Fragestellungen zu berücksichtigen und miteinander in Einklang zu bringen.

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7.Verbesserung der Verkehrssicherheit für Blinde und Sehbehinderte

Anfrage der CDU-Fraktion-101.18.1655

Wir fragen den Magistrat:
1.Gibt es im Bereich der Stadtverwaltung bzw. in den mit der Stadt verbundenen Unternehmen und Eigenbetrieben Elektrofahrzeuge, die noch nicht mit einem akustischen Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System -AVAS) ausgestattet sind?
2.Wenn ja, wie viele Fahrzeuge sind davon betroffen?
3.Wie stellt der Magistrat sicher, dass von im Auftrag der Stadt bzw. im Auftrag der verbundenen Unternehmen und Eigenbetriebe tätigen Fremdfirmen beim Einsatz von Elektrofahrzeugen nur solche Modelle eingesetzt werden, die über ein AVAS verfügen?
4.Wie bewertet der Magistrat dieses insbesondere für Blinde und Sehbehinderte signifikant erhöhte Verkehrssicherheitsrisiko bei fehlendem AVAS?

Der Stadtbaurat beantwortet die Anfrage:

Zu 1)
Ja,
seit 2019 gebe es eine Pflicht, eine Nachrüstung sei technisch nicht möglich ohne die Gewährleistung zu verlieren.

Zu 2)
18

Zu 3)
mittlerweile sei das gesetzlich vorgeschrieben. Bei Gebrauchtfahrzeugen schränke es das Angebot erheblich ein.

Zu 4)
Man sehe die Gefahr. Man hoffe, dass, wenn die Fahrzeuge älter sind, man sie nachrüsten könne. Ab ca. 20-30 km/h sei das Rollgeräusch größer. Es gehe also nur um sehr langsame Fahrten, wo man aufeinander aufpassen müsse.

Die CDU-Fraktion erklärt, es gebe auch Möglichkeiten die Betriebserlaubnis so zu ändern, dass die Gewährleistung nicht verfalle. Der Stadtbaurat verspricht den Hinweis weiterzugehen. Die Antwort stamme von den Ämtern, diese gingen kein Risiko ein.

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8. Einführung einer Milieuschutzsatzung

Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1661 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird beauftragt, eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB für die angrenzenden Wohngebiete der Universität Kassel (vordere Nordstadt) und des Klinikums Kassel zu erstellen. Die Erhaltungssatzung soll die Verdrängung von Normal-und Geringverdiener*innen wirkungsvoll verhindern. Um das zu erreichen ist die Erhaltungssatzung so zu gestalten, dass folgende Maßnahmen der Eigentümer*innen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unterbunden werden:
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Anbau von zweiten Balkonen oder besonders teuren Erstbalkonen
Einbau von teuren Fahrstühlen
Einbau eines zweiten Bades bei Wohnungen unter 4 Zimmern
Energiespar-Maßnahmen, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen
Zusammenlegung von Wohnungen
Schaffung von besonders hochwertiger Wohnungs-und Gebäudeausstattung(z.B. Fußbodenheizung oder Video-Gegensprechanlagen)

Die Kasseler Linke betont die Wichtigkeit eines Milieuschutzes in der Kasseler Nordstadt, in der Nähe der Universität und am Klinikum. Dort stiegen die Preise enorm.

Die SPD-Fraktion erklärt, in Kürze käme ein weitreichenderer Antrag von der SPD, deshalb werde man sich hier jetzt enthalten.

Bündnis90/Grüne erwidern, sie fänden eine Erhaltungssatzung im Prinzip gut. In dieser Vorlage sei aber vieles sehr unkonkret formuliert. Eine solche Satzung könne auch ein zahnloser Tiger sein. In der Nordstadt stiegen die Mieten auch ohne Sanierung. Die vagen Beschreibungen reichten nicht aus, was zum Beispiel sei besonders teuer und Fahrstühle ermöglichten auch Barrierefreiheit. Nötige Sanierungen würden so unter Umständen verhindert, deshalb lehne man den Antrag ab.

Die CDU-Fraktion schließt sich der Kritik den Grünen an. Man schaffe einen zahnlosen Tiger mit viel Verwaltungsaufwand. Alle Maßnahmen seien dann genehmigungspflichtig. Übliche Wohnstandards könne man auch nicht verhindern, zum Beispiel bei Balkons, die mittlerweile zum Standard gehören. Das Milieu müsse zunächst festgestellt werden. Eine Milieuschutzsatzung löse städtebauliche Probleme, sie verhindere nicht Mietpreisänderung.

Die SPD-Fraktion macht auf die positiven Erfahrungen in Frankfurt am Main aufmerksam. Dort seien in den letzten 10 Jahren 20 Milieuschutzsatzungen erlassen worden. In Kassel sei eine negative Verdrängung in mehreren Stadtteilen gegeben. Im Vorderen Westen sei die Satzung nie angewandt worden, weil man nie das Milieu festgestellt habe.

Die Kasseler Linke glaubt, man warte schon zu lange. Ein zahnloser Tiger werde die Satzung nur, wenn man sie nicht umsetzt und das Milieu nie erfasst. Das Milieu bestehe aus den Bewohnern und nicht nur aus dem Städtebau. Man erfasse die Zusammensetzung und sehe dann, wie man das schützen kann. In Richtung B90/Grüne erklärt die Rednerin, dass es als Stadtverordnete nicht ihre Aufgabe sei, fertige Satzungen zu entwerfen. Damit beauftrage man den Magistrat.

Zustimmung:Kasseler Linke, WfK
Ablehnung:CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten
Enthaltung:SPD
Abwesend:AfD

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9. Beteiligungsverfahren Verkehrsprojekte

Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1666 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Bei allen Kasseler Verkehrsprojekte, wie grundhafte Straßenerneuerungen, Platzumgestaltungen und Veränderungen der Zuordnung der Verkehrsflächen der verschiedenen Verkehrsmittel, wird 1.die Öffentlichkeit analog der Regelung des Baugesetzbuches beteiligt.
2.die Anwendung der Beschlüsse zum Verkehr und zum Klimaschutz für das konkrete Vorhaben dargestellt.

Die Fraktion Kasseler Linke begründet den Antrag mit den viel zu hohen CO2-Emissionen. Es sei nötig den Autoverkehr zurückzudrängen und Rad- und Fußverkehr sowie öffentlichen Nahverkehr zu fördern. Die Diskussion gingen bisweilen erst richtig los , wenn die Baumaßnahmen schon im Gange sind, wie man an der Heinrich Heine Straße gesehen habe, da hätte man gerne schon vorher Beteiligung gehabt.
Zu Punkt 2: Im letzten Jahr habe es 3 große Beschlüsse gegeben:

  • den Radentscheid
  • das Radverkehrskonzept
  • Klimaneutralität bis 2030

Man erwarte eine Erläuterung, wie diese Beschlüsse im einzelnen umgesetzt werden.

Die CDU-Fraktion findet, dass in Kassel über die Ortsbeiräte schon ausreichend die Öffentlichkeit beteiligt sei.

Die SPD-Fraktion kommt zum gleichen Ergebnis. Sie frage sich, wie man zu solchen Anträgen komme. Gerade die Heinrich-Heine-Straße habe gezeigt wie weitreichend Beteiligung sein könne, auch das Radverkehrskonzept wurde mit sehr kleinteiliger und weitreichender Beteiligung erstellt. Beteiligung sei gut, aber man müsse schauen wie weit sie gehen soll, zumal die Forderung diametral zur Forderung an anderer Stelle nach Beschleunigung stehe.

Bündnis 90/Grüne erklärt, dass die Stadtverordneten die Zielsetzung festlegen, nicht die Satzungen. Rechtlich sei eine Beteiligung nach Baugesetzbuch nicht möglich. Gerade die Heinrich-Heine-Straße zeige, dass manche Bürger Bauvorhaben erst realisieren, wenn Baubeginn ist, egal was man macht. Es habe dort viel Beteiligung gegeben, man wisse ehrlich nicht, wie man das noch besser machen könne. Zudem habe man jetzt den Klimaschutzbeirat.

Die Kasseler Linke erwidert, dass die Aufgabe der Stadtverordneten nicht nur das Bestimmen der Zielsetzungen sei, sondern auch Kontrolle. Seit dem Beschluss des Radverkehrskonzeptes habe es mehrere Bauprojekte gegeben, bei denen es nicht angewandt wurde. Weder am Katzensprung, noch in der Konrad-Adenauer Straße, noch bei der Bürgermeister-Brunner-Straße seien die Kriterien erfüllt. Den Klimaschutzbeirat sehe man eher als Einbindung, als als Beteiligung. Beteiligung sei mehr als Information.

Die SPD betont, sie möchte Beteiligung nicht so verstehen, wie es die Linke möchte. Das sei dann eher Controlling. Beteiligung lebe immer von Kompromissen. Bei der Heinrich-Heine-Straße habe man eine sehr gute Beteiligung mit viel Öffentlichkeitsarbeit gehabt. Kritik an diesem großen Projekt sei unangebracht.

Die CDU-Fraktion ergänzt, es falle ihr schwer den Kasseler Linken zu folgen. Bei diesem Antrag betone man die Wichtigkeit des Klimaschutzes und der Klimaneutralität bis 2030, im vorherigen Antrag habe man Energiesparmaßnahmen reduzieren wollen.

Der Stadtbaurat erklärt, Beteiligungsverfahren seien immer im Wandel, es gebe kein eindeutiges Format, sondern jeweils spezielle. Ob beim Grimmplatz, Karlsplatz oder dem Beirat. Die Kritik am Klimaschutzbeirat empfinde er als sehr hart. 130 Menschen beteiligten sich dort ehrenamtlich. Morgen fände die 4. Teamwerkstatt statt, Am 25. Juni sei die 2. Sitzung. Das Engagement der Stadtgesellschaft sei beeindruckend.

Zustimmung:Kasseler Linke, WfK
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten
Abwesend: AfD
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10.Grünschaltung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen

Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1695 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Querungsanlagen mit Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden wie folgt verbessert:
1) die Wartezeit an Lichtsignalanlagen wird reduziert,
2) als Hygieneschutzmaßnahme und zur einfacheren Bedienung werden Lichtsignalanlagen mit kontaktloser Anforderung ausgestattet.

Die Kasseler Linken erklärt, man wolle mit diesem Antrag die Wartezeiten für Fuß und Radverkehr verkürzen und ihn damit attraktiver machen. An manchen Stellen stehe man sehr lange. Man wolle eine Priorisierung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr.

Die SPD-Fraktion fragt sich, wie man die Lichtsignalanlagen kontaktlos steuern könnte. Kassel mache mit seinen Verkehrsmanagementsystemen eine gute Figur und schlage 2 Fliegen mit einer Klappe: man mindere Emmission und man verhindere Staus. Die Steuerung an Knotenpunkten sei noch nicht ganz ausgebaut, aber man sei auf einem guten Weg. Der Antrag sei überflüssig.

B90/Grüne finden die Formulierung des 1. Teil des Antrags unterkomplex. Kassel habe schon eine sehr moderne Lichtsignalanlagensteuerung. Die grundsätzliche Zielsetzung teile man zwar, deshalb habe man des Radverkehrs- und das Fußverkehrskonzept auf den Weg gebracht, man könne hier aber keinen einzelnen Punkt allein anfassen. Es handele sich um ein sehr komplexes vernetztes System. Das Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer sei wichtig.
Zu Teil 2 fragt sie die Verwaltung nach der Realisierbarkeit.

Die Amtsleitung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamts erklärt, gänzlich kontaktlos funktioniere bei Fußgängern nicht. Ob ein Fußgänger an der Ampel über die Straße wolle oder nicht sei ein Interpretationsproblem. Eine Möglichkeit wäre die Steuerung per Handy. Die neuen Taster seien sehr sensibel, man müsse sie nicht komplett anfassen, ein Abstand von wenigen Millimetern reiche. 80-90 % der Taster in Kassel seien sehr sensibel. Der Wunsch nach kürzeren Wartezeiten sei zu unspezifisch, man wisse nicht, ob die maximale, die mittlere, oder die kürzeste Wartezeit gemeint sei. Es gebe Richtlinien für die Qualitätsstufen A bis F. In Kassel arbeite die Lichtsignalsteuerung nach Pareto-Optimum.

Zustimmung:Kasseler Linke
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten, WfK
Abwesend:AfD
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