Finanzausschuss, 46. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 46. Sitzung (Ohne Gewähr)

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Tagesordnung

1. Wahl der Schriftführung

Die Schriftführer werden einstimmig gewählt


2. Förderung von Veranstaltungen

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1586

Der Oberbürgermeister erläutert, noch nicht alle Dezernate hätten sich zurückgemeldet. Die Antwort werde es schriftlich mit zum Protokoll gegeben.

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3. Ursache Zusatzkosten Tiefgarage Friedrichsplatz

Anfrage der Kasseler Linke 101.18.1599

Wir fragen den Magistrat:
1. Was war der Grund für die mit zusätzlichen Kosten für die Stadt Kassel verbundene Verlängerung der Grundmietzeit?

Der Oberbürgermeister erläutert, es habe keine Zusatzkosten gegeben, auch die Grundmietzeit sei nicht verlängert worden. Die Eröffnung habe sich in den neunziger Jahren auf 1996 verzögert, die Leasingszeiten hätten sich mit verschoben, die Grundmietzeit sei nicht verlängert worden.

2. Hat sich der Pachtvertrag zwischen der Stadt Kassel und der Parkhausgesellschaft der Stadt Kassel mbH ebenfalls um den Zeitraum vom 30. Juni 2018 bis zum 4. Januar 2019 verlängert?

Ja

3. Ist der 2. Bauabschnitt der Tiefgarage Friedrichsplatz im Anschluss an die Grundmietzeit wie vorgesehen für 1.235.567,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und sonstiger Nebenkosten erst an die Stadt Kassel verkauft und danach für den gleichen Preis von der Stadt Kassel an die Parkausgesellschaft der Stadt Kassel mbH weiterverkauft worden (Vorlage Nr. 101.17.1681)?

Ja

4. Wie hoch war der Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und sonstiger Nebenkosten?

1.235.000 Millionen Euro zzgl. 234.000 € Umsatzsteuer, 74.000 € Grunderwerbsteuer, 3400 € Notar […]

5.Wie sind die aktuellen Eigentumsverhältnisse der Tiefgarage Friedrichsplatz?

Grundstückseigentümer ist die Stadt Kassel, die ein Erbpachtvertrag mit der Parkhausgesellschaft abgeschlossen hat.

6. Wie hoch sind Einnahmen und Gewinne der Parkhausgesellschaft mbH aus der Tiefgarage Friedrichsplatz in den Jahren 2018 und 2019 gewesen?

2018: 1.952.000 Euro
2019: ca. 2.000.000 Euro

7. Wie hoch war der Gewinn der Stadt Kassel aus der Tiefgarage Friedrichsplatz in den Jahren 2018 und 2019?

Der Gewinn könne nicht einzeln ermittelt werden. Das Gesamtergebnis der Parkhausgesellschaft sei seit 2012 positiv.

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4. Kinderärztliche Versorgung in Rothenditmold sicherstellen – Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums

Antrag der Kasseler Linken 101.18.1652

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel übernimmt den freiwerdenden Kinderarztsitz und gründet ein kommunales medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) im Stadtteil Rothenditmold. Die Ärzt*innen arbeiten mit Stadtteilangeboten und Sozialpädagog*innen zusammen, um den Einstieg in ein stadtteilbezogenes Gesundheitszentrum zu schaffen. Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport im Mai sollen die möglichen Varianten, wie Eigenbetrieb oder unter Trägerschaft der GNH, vorgestellt werden.

Begründung: Die Kinderärztin in Rothenditmold hört am 31.3. auf. Rothenditmold ist der jüngste Stadtteil, knapp jedeR 5. ist unter 18 Jahren. Viele Menschen im Stadtteil sind außerdem alleinerziehend und haben mit Armut zu kämpfen. Die Schuleingangsuntersuchungen belegen zudem, wie wichtig eine ärztliche Versorgung im Stadtteil ist. Laut Bedarfsplanung würde der Sitz wegfallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten einE NachfolgerIn gefunden wird. Um den Sitz zu sichern und ein attraktives Angebot für Nachfolger zu bieten, ist ein Angestelltenverhältnis von großem Vorteil. Neben der stationären medizinischen Versorgung in Krankenhäusern und der Rehabilitation ist die ambulante medizinische Behandlung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einer der tragenden Säulen im Gesundheitswesen. Die ambulante medizinische Versorgung wird in erster Linie von niedergelassenen Vertragsärzten wahrgenommen und umfasst alle Tätigkeiten des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten erforderlich und zweckmäßig sind.
Die vertragsärztliche Versorgung (Behandlung von gesetzlich Versicherten) erfolgt durch zugelassene Ärzte und Medizinische Versorgungszentren, sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen sowie bei Unterversorgung zugelassene Krankenhäuser (§ 116a SGB V). Inhaltlich kann man zwischen der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung unterscheiden. An der hausärztlichen Versorgung nehmen Allgemeinärzte, praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Kinderärzte teil sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, sofern sie sich für die hausärztliche Versorgungentschieden haben. Die übrigen Fachärzte und auch Kinderärzte mit Schwerpunkt nehmen an der fachärztlichen Versorgung teil. Als Grundleistung der Daseinsvorsorge ist die medizinische Versorgung von besonderer Bedeutung. Die kinderärztliche Versorgung ist der Bevölkerung und allen Verantwortlichen in München ein großes Anliegen. Neben dem hausärztlichen Bereich wird auch im fachärztlichen Bereich zunehmend der Ärztemangel deutlich. Was bei der Wiederbesetzung von Stellen im klinischen Bereich unserer Krankenhäuser in den vergangenen Jahren schon beobachtet wurde, tritt immer mehr auch bei der ambulanten fachärztlichen Versorgung ins Licht der Öffentlichkeit. Die Stadt Kassel würde über einen Eigenbetrieb in Rothenditmold ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen und mit angestellten Ärzten betreiben um besonders die Unterversorgung von Kinderärzten auszugleichen. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte und Psychotherapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen arbeiten. Das Kriterium „fachübergreifend“ ist jedoch mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes zum 23.07.2015 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt sind auch „fachgleiche“ MVZ zulässig, also beispielsweise reine Hausarzt-MVZ, spezialisierte facharztgleiche MVZ oder auch MVZ, in denen ausschließlich ärztliche und/oder nichtärztliche Psychotherapeuten tätig sind. Im Hinblick darauf, dass MVZ ihren Charakter als Zentrumseinrichtungen behalten, müssen mindestens zwei personenverschiedene Ärzte,deren Tätigkeitsumfänge in der Summe eine 100 % Zulassungsstelle ergeben, am Vertragsarztsitz des MVZ tätig werden. Die Ärzte sind im MVZ angestellt. Sie sind verantwortlich für die Behandlung der Patienten, das MVZ als Einrichtung für die Organisation der Behandlung und die korrekte Leistungsabrechnung. Administrative und organisatorische Aufgaben werden gebündelt und zentral von nichtärztlichem Personal erledigt. Die vom Gesetzgeber geforderte ärztliche Leitung des MVZ soll sicherstellen, dass die vom MVZ zu erbringenden Leistungen den vertragsarztrechtlichen Anforderungen genügen. Der ärztliche Leiter muss im MVZ als Vertragsarzt oder angestellter Arzt tätig sein. Er ist weisungsfrei und verantwortlich für die ärztliche Steuerung der Betriebsabläufe in fachlich-medizinischer Hinsicht. Gegründet werden kann ein MVZ von zugelassenen Ärzten und zugelassenen Psychotherapeuten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen. Auf Grund der Neuregelung durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz muss ein Medizinisches Versorgungszentrum in einer eigenen Rechtsform betrieben werden.
Da das MVZmit angestellten Ärztinnen und Ärzten betrieben werden soll, kommt hierfür die Rechtsform des kommunalen Eigenbetriebs in Frage. Dies ist nach §95 Abs. 2 SGB V möglich.

Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob vor dem Hintergrund des freiwerdenden Kinderarztsitzes in Rothenditmold und des Erhalts eine ausreichenden kinderärztlichen Versorgung ein MVZ zu gründen ist, dessen Träger dann diesen freiwerdenden Kinderarzt übernimmt. Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport im Mai sollen die möglichen Varianten, wie Eigenbetrieb oder unter Trägerschaft der GNH, vorgestellt werden.„

Die Kasseler Linke stellt ihren Antrag vor. Seit dem 1. April sei eine kinderärztliche Unterversorgung im Fokus der Öffentlichkeit. Die Kasseler Linke habe mit der noch praktizierenden Ärztin Gespräche geführt und sehe jetzt die Kommune in der Verantwortung. Die kassenärztliche Vereinigung schaffe es nicht die Nachfolge zu organisieren und Ärzte scheuten das Investitionsrisiko. Seit dem Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahre 2015 dürften die Kommunen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen. In Rothenditmold sei Gefahr im Verzug. Die Kinderärztin hoffe, dass zum 1. Juli die Stelle besetzt werden könne, im Moment sehe es aber nicht danach aus. Die Kommune solle eine Lösung finden.

Der Oberbürgermeister erläutert, dem Grunde nach könne er den Antrag nachvollziehen. Bei der Neugestaltung der GNH sei er immer schon der Meinung gewesen, dass die Grundversorgung nicht nur über Krankenhäuser, sondern auch durch Ärzte sichergestellt werden solle. Ähnliches habe man in einer Kommune im Landkreis vorgehabt, dort wurde das aber anders gesehen. Im Aufsichtsrat der GNH werde über solche Strukturen nachgedacht. Es müsse neben der versorgungstechnischen Sicht auch die ökonomische Struktur berücksichtigt werden. Man wolle nicht die Axt zwischen die eigene Krankenhausgesellschaft und die niedergelassenen Ärzte schlagen. Er bittet darum die Anträge zurückzuziehen und die Diskussion bei der GNH abzuwarten.

Die Dezernentin für Schule Jugend und Gesundheit schließt sich der Argumentation des Oberbürgermeisters an. Im konkreten Fall habe es im Gesundheitsamt in vier Runden Gespräche mit Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben. Es gebe eine Übergangsregel zwischen der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztin, sodass die Übernahme durch einen neuen Arzt Zustande kommen werde. Die kassenärztliche Vereinigung habe sich sehr kooperativ gezeigt.

Die Kasseler Linke freut sich, dass bei dem Thema keine Grundsatzdiskussion nötig sei. Auch sei man sich einig, dass in vielen Bereichen in den Stadtteilen Handlungsbedarf bestehe und man in Rothenditmold  und Nordholland ein ernstes Problem bezüglich Ärztemangel habe. Der Antrag solle eine Tür aufstoßen. Man könne beim Vorgehen unterschiedliche Wege wählen, bisher habe die Kasseler Linke keine Information, dass die Übernahme zum 1. Oktober vonstattengehe und auch in Nord Holland werde eine Ärztin aufhören. Man begrüße konkretere Gespräche, zurückziehen wolle man den Antrag aber nicht.

Die CDU-Fraktion kann die pauschale Kritik an der kassenärztlichen Vereinigung nicht nachvollziehen. Sie fragt nach, ob es die Möglichkeit gibt einen Kinderarzt anzusiedeln, und wenn ja, ob man diesen nicht an das medizinische Versorgungszentrum am Heilhaus andocken könne. Den Vorschlag des Oberbürgermeisters könne man nachvollziehen, deshalb werde man beide Anträge ablehnen.

Die Dezernentin antwortet, dass es einen Kinderarzt gebe, der die Praxis übernehmen wolle und das Heilhaus als Option angedacht wurde.

B90/Grüne erklären, ihr Änderungsantrag diene dazu, medizinische Versorgungszentren in die öffentliche Diskussion zu bringen und enthalte kein zeitliches Limit (außer innerhalb der Legislaturperiode). In der Diskussion um die Situation in Wolfhagen sei das Thema leider nicht im Mittelpunkt der Diskussion gewesen, die fachärztliche Thematik gehöre aber in die Öffentlichkeit. Der Änderungsantrag unterstütze die Wichtigkeit der Diskussion im Aufsichtsratsgremium, zurückziehen werde man ihn nicht

Die SPD-Fraktion betont, dass in den letzten Jahren viel für Rothenditmold gemacht worden sei. Das negative Labelling der Linken könne man nicht teilen. Man habe auf die kassenärztliche Vereinigung verwiesen, weil dort die Verantwortung liege und freue sich über die neue Information der Dezernentin. Rothenditmold sei nicht der einzige Stadtteil ohne Kinderarzt. Das Konzept des medizinischen Versorgungszentrums sei in der Diskussion um Wolfhagen auch öffentlich diskutiert worden, nicht nur der Streit zweier Protagonisten.

Die Kasseler Linke erklärt, dass sie immer gelobt habe, dass Rothenditmold beim Projekt soziale Stadt gefördert wurde, sowie das Engagement der Valentin Traudt-Schule. Die fachärztliche Versorgung dort müsse diskutiert werden und man werde die Situation genau beobachten.

B90/Grüne betont, dass Gesundheit ein emotionales Thema sei. Es sei falsch in stadtteilbezogenen MVZ zu denken, diese müssten für die Region sein. In Wolfhagen wäre ein MVZ wichtiger gewesen als das Krankenhaus.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt, sie sehe die Problematik auch und bevorzuge ein Betreiben medizinischer Versorgungszentren durch die GNH. Sie sehe den Antrag der Grünen als Schub für die GNH.

Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne:

Zustimmung: B 90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: SPD, CDU, AfD-Fraktion
Enthaltung: Kasseler Linke -> abgelehnt

Antrag der Kasseler Linken:
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: B90/Grüne, SPD, CDU-Fraktion
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK -> abgelehnt

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5. Träger in Kurzarbeit

Anfrage der Kasseler Linke 101.18.1687

Der Oberbürgermeister fragt, ob Träger der Jugendhilfe gemeint sein, dies wird bejaht.
Die Schuldezernentin beantwortet die Anfrage.

1.Wie viele städtische, von der Stadt finanzierte oder von der Stadt bezuschusste Betriebe und Träger haben Kurzarbeit angemeldet (bitte aufgliedern)?

Im eigenen Dezernat und der Volkshochschule hätten 15 Träger Kurzarbeit angemeldet. (Sie könne hier nur die nennen, die das der Stadt gemeldet haben)

2.Für welchen Zeitraum?
3.Welche Vereinbarung wurde mit den verschiedenen Trägern über Zahlungen getroffen, um das Kurzarbeitergeld aufstocken zu können?
4.Gibt es Absichten die im Haushalt bereit gestellten Mittel nicht komplett auszuschütten?
5.Wenn ja, nach welchen Kriterien und Regelungen?

Dies könne sie nur für 5 von 15 Trägern nennen. 2 Träger hätten von März bis Juni, 2 Träger von März bis Juli und ein Träger von Mai bis Dezember Kurzarbeit angemeldet.
Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes läge in der Verantwortung der Träger
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld wirke sich nicht negativ auf den Betriebskostenzuschuss aus. Der Haushalt sei genehmigt, die Zuschüsse würden ausgeschüttet.

6. Wie sind die rechtlichen und vertraglichen Regelungen zur Verteilung des Risikos der höheren Gewalt mit den freien Trägern?

Unterschiedlich. Man habe die öffentliche Verantwortung wahrgenommen und viele Förderprogramme aufgesetzt. Die Betriebskosten würden weitergezahlt und den Trägern mitgeteilt, sie sollten sich melden, wenn existenzielle Schwierigkeiten bestünden. Bisher habe sich noch keiner gemeldet.

7. Wie viele Beschäftigte sind betroffen?

Das es nicht bekannt.

8. Welche Regelungen wurde mit Honorarkräften, die direkt oder indirekt im Auftrag der Stadt beschäftigt waren, für die Zeit von März bis Mai getroffen?

Die Honorarordnung der Volkshochschule gelte ab 21.04. weiter, die Kurse seien verschoben oder online abgehalten worden.

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