Umweltausschuss, 38. Sitzung

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Notizen aus der 38. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie, 18.08.2020 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung: da der Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten verhindert ist, hatte er darum gebeten den Tagesordnungspunkt 3 auf die nächste Sitzung zu verschieben. Die CDU-Fraktion bittet darum den Tagesordnungspunkt 6 zu schieben.

1. Wasser in Kassel nachhaltig nutzen und schützen

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. Juni 2020
Bericht des Magistrats – 101.18.1674 –

Notizen: Ein Vertreter von KasselWasser erläutert anhand einer Präsentation die naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern in Kassel in den Jahren 2000-2020.

  • Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Europäischen Wasserrahmenrichtlinien (EU-WRRL)
  • Dem hessischen Wassergesetz
  • der lokalen Agenda 21 von 2003 (biologische Durchgängigkeit)

Mit der Renaturierung der Ahna sei bereits 2003 begonnen worden. Anhand von Fotos präsentiert er, wie beispielsweise Solabstürze gemindert wurden, um eine Durchgängigkeit zu schaffen, große Steine die Fließgeschwindigkeit mindern, damit Kleinlebewesen sich auch gegen den Strom bewegen können, wie die Ufergestaltung naturnah umgesetzt wurde, teils den Fließgewässern auch mehr Raum eingeräumt wird usw. Unter anderem habe es Maßnahmen an der Ahna (an mehreren Stellen), am Diedichsborn (mit Genehmigung der Eigentümer), am Döllbach, an der Drusel, am Eselsgraben. am Geilebach, der Losse und am Wahlebach gegeben. [Die Präsentation wird der Niederschrift beiliegen.]

Insgesamt seien 10.000.000 € in Renaturierungsprojekte geflossen, davon seien 7,5 Millionen € an Fördergelder eingeflossen. Der Anteil der Stadt habe bei ca. 2.500.000 € gelegen, dort seien Grundstücke enthalten.

In den nächsten Jahren wolle man u.a. weiter an der Ahna, Höhe Weserstraße/Kurt-Wolters-Straße arbeiten, sowie am Döllbach und am Angersbach. Projekte mit einem Volumen von ca. 4.000.000 € seien geplant, da die Fördererraten sinken, läge der Anteil der Stadt bei ca. 3.000.000 €.

B90/Grüne fragen nach, ob es Probleme mit dem Wasserstand gebe. Dieses wird bejaht, deswegen seien jetzt keine Entnahmen mehr zulässig. Bei Starkregen hingegen würde der Wasserstand sehr schnell anschwellen.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob die Renaturierung auch zu weniger Überschwemmungen führe. Der Vertreter von KasselWasser erwidert, dies sei schwer zu beantworten. Die Situation sei auf keinen Fall schlechter geworden, da das Wasser mehr Platz zum Ausbreiten habe. Die Situation am Stockweg habe sich definitiv verbessert. Es sei aber schwierig pauschal dazu Stellung zu nehmen.

Der Stadtbaurat ergänzt, die Renaturierung habe 3 Ziele:

  • Verschönerung
  • Ökologie Flora und Fauna, Verbesserung der Biodiversität, Fließgewässer hätten da die höchste Dichte
  • Stauräume vergrößern. Das sei eine Maßnahme des Hochwasserschutzes. Die Fließgeschwindigkeit werde verlangsamt und das Wasser habe mehr Platz zum Ausweichen.

B90/Grüne fragen nach, ob die Stadt vom Landesförderprogramm wilde Bäche profitieren könne. Der Stadtbaurat erklärt, dass dieses Förderprogramm sich auf ganze Bachläufe bezöge. Da Kassel schon von sich aus an vielen Stellen schon viel getan hätte, komme hier nur ein Projekt infrage.

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2. Kassel pflanzt öko. -Wir verzichten auf den Einsatz von Glyphosat

Antrag der Fraktion B90/Grüne-101.18.1592

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, neue und fortgeführte Pachtverträge für landwirtschaftliche Nutzflächen vorrangig an Betriebe zu vergeben, die den Richtlinien eines ökologischen Anbauverbandes (möglichst als Mitglied) folgen und nach den Regeln und der Praxis des ökologischen Landbaus bewirtschaften. Für bestehende Pachtverträge soll den Landwirt*nnen aktiv Beratung zur Umstellung auf ökologischen Landbau und Zugang zu den entsprechenden Förderprogrammen angeboten werden.
Darüber hinaus fordern wir den Magistrat auf zu prüfen, ob der Einsatz von Glyphosathaltigen Herbiziden oder der Einsatz von Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide auf allen Flächen im Stadtgebiet im Eigentum der öffentlichen Hand unterbunden werden kann. Dafür sollen ergänzend Gespräche mit dem Land Hessen aufgenommen werden, um Einfluss auf die Museumslandschaft Hessen Kassel zu nehmen, sowie Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden.
Wir bitten den Magistrat um Bericht im Ausschuss für Umwelt und Energie.

 + Änderungsantrag Kasseler Linke zu Antrag 101.18.1592

Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, neue und fortgeführte Pachtverträge für landwirtschaftliche Nutzflächen vorrangig an Betriebe zu vergeben, die den Richtlinien eines ökologischen Anbauverbandes (möglichst als Mitglied) folgen und nach den Regeln und der Praxis des ökologischen ‘Landbaus bewirtschaften,
Für bestehende Pachtverträge soll den Landwirt*nnen aktiv Beratung zur Umstellung auf ökologischen Landbau und Zugang zu den entsprechenden Förderprogrammen angeboten werden.
Die Landwirtinnen und Landwirte werden ausführlich auf die vorhandenen Angebote des Landes Hessens zur Umstellung auf ökologischen Landbau und über den Zugang zu den entsprechenden Förderprogrammen (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Modellregion Ökolandbau) hingewiesen,
Darüber hinaus fordern wir den Magistrat auf zu prüfen, 0b der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden Oder der Einsatz von Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide auf allen Flächen im Stadtgebiet im Eigentum der öffentlichen Hand unterbunden werden kann. Dafür sollen ergänzend Gespräche mit dem Land Hessen aufgenommen werden, um Einfluss auf die Museumslandschaft Hessen Kassel zu nehmen, sowie Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden.
Wir bitten den Magistrat um Bericht im Ausschuss für Umwelt und Energie.
Der Magistrat erstattet in allen Punkten dieses Beschlusses einmal pro Jahr dem Ausschuss für Umwelt und Energie umfassend Bericht.

Begründung:
Die städtische Beratung streichen, da es bereits umfassende Angebote des Landes Hessen (LLH, Modellregion Ökolandbau) gibt.
Eine Doppelstruktur ist überflüssig und verschwendet städtisches Geld.

+ Änderungsantrag AfD zu Antrag 101.18.1592

Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, neue und fortgeführte Pachtverträge für landwirtschaftliche Nutzflächen bei neuen Pachtvertragsnehmern vorrangig an Betriebe zu vergeben, die den Richtlinien eines ökologischen Anbauverbandes (möglichst als Mitglied) folgen und nach den Regeln und der Praxis des ökologischen Landbaus bewirtschaften. Für bestehende Pachtverträge Bei bisherigen Pachtvertragsnehmern soll den Landwirt*nnen aktiv Beratung zur Umstellung auf ökologischen Landbau und Zugang zu den entsprechenden Förderprogrammen angeboten werden.
Darüber hinaus fordern wir den Magistrat auf zu prüfen, ob der Einsatz von Glyphosathaltigen Herbiziden oder der Einsatz von Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide auf allen Flächen im Stadtgebiet im Eigentum der öffentlichen Hand unterbunden werden kann. Dafür sollen ergänzend Gespräche mit dem Land Hessen aufgenommen werden, um Einfluss auf die Museumslandschaft Hessen Kassel zu nehmen, sowie Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden.
Wir bitten den Magistrat um Bericht im Ausschuss für Umwelt und Energie.Der Magistrat erstattet zu allen Gegenständen dieses Beschlusses dem
Ausschuss für Umwelt und Verkehr einmal pro Jahr Bericht.
Begründung: Auch wenn die landwirtschaftlichen Flächen einen kleinen Teil der gesamten genutzten Flächen im Stadtgebiet ausmachen, kommt der Stadt hier eine besondere Vorbildfunktion zu. Ökolandbau hat viele positive Wirkungen auf Natur, Mensch und Tier: Neben dem Klimaschutz leistet Die ökologische Bewirtschaftungsform leistet vor allem einen überlebenswichtigen Beitrag für die Artenvielfalt, die Bodenfruchtbarkeit und die Wasserreinhaltung. Umso wichtiger ist es, den Anteil des Öko-Landbaus auf allen Ebenen der Politik zu fördern und zu erhöhen, Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt ausdrücklich eine schnelle Beendigung und eine maximale Verwendungsbeschränkung von Pflanzenschutzmitteln wie zum Beispiel Glyphosat und solchem mit vergleichbaren Wirkungen auf die biologische Vielfalt. Je geringer der Einsatz chemisch-synthetischer Mittel auf Flächen ist, desto weniger Belastung entsteht für Ökologie und Umwelt-insbesondere Grundwasserschutz, sowie Klimaschutz.ohne die Existenzen von Bürgern zu gefährden.

Diskussion: Eine längere Ausführung über Nutzung und Einschätzung von Glyphosat wird der Niederschrift beiliegen. Eine Mitarbeiterin des Umwelt- und Gartenamtes erläutert kurz die Problematik. Glyphosat sei ein Herbizid und vernichte über die Hemmung von Enzymbildung das Wachstum aller Pflanzen. Kassel nutze seit 1981 keine Herbizide/Insektizide mehr, sondern setze mechanische Verfahren ein. Es gebe aber keine Regelung für verpachtetes Land. Aussagen über die Nutzung auf privatem Land seien nicht möglich.

Von den 25 % städtischen Flächen seien ca 10 % an Kleingärtner verpachtet. Hier fordere das Gartenamt eine Vertragsklausel und hält die Umsetzung für machbar. Das Liegenschaftsamt sehe einen hohen Umsetzungsaufwand. Für die Landwirte bedeute eine Klausel die Umstellung auf ökologischen Landbau, dies sei aber möglich.

Das Umweltamt fordere:

  • bei allen neuen Pachtverträgen ein Verbot von Glyphosatnutzung
  • Die Anpassung von Altverträgen. Bei Altverträgen ohne Klausel müsse eine Klausel ergänzt werden, bei Altverträgen mit Klausel müsse die Klausel erweitert werden.

Die CDU-Fraktion fragt nach, was passiere, wenn sich keine ökologischen Landwirte um die Flächen bemühten. Die Amtsleiterin entgegnet, eine Verpachtung an ökologische Landwirte sei die einfachste Möglichkeit, es gebe aber auch die Möglichkeit der Umstellung, sie wolle hier nicht spekulieren.

B90/Grüne erläutern, man wolle vorrangig an Ökolandbau verpachten, es gebe aber auch eine Beratung für herkömmliche Landwirte. Es spreche viel für ökologischen Landbau, auch wachse der Markt für biologische und regionale Produkte.
Bis auf das Wort “umfassend” im letzten Absatz wolle man den Änderungsantrag der Kasseler Linke übernehmen.

Die Kasseler Linke begrüßt den Antrag und erläutert, dass der Antrag auf eine Petition zurückgehe (Zentrum für biologische Vielfalt – Ökolandbau auf städtischen Flächen). Man freue sich über die Wertschätzung bürgerlichen Engagements. Bezüglich Abs. 2 erklärt sie, dass das Land schon gute Beratungsstellen habe und eine Doppelstruktur nicht nötig sei.

Die Fraktion Wir für Kassel erklärt ebenfalls ihre Zustimmung und fragt nach, warum die Flächen nur vorrangig und nicht ausschließlich an Ökolandbau verpachtet werden sollen. Soweit rechtlich nichts dagegen spreche, würde man das Wort vorrangig gerne durch ausschließlich ersetzen.

B90/Grüne erklären, dass sie eventuelle rechtliche Probleme mit der Vergabe von Fördermitteln fürchten, auch könnte der Bauernverband klagen. Man einigt sich darauf das Wort vorrangig zu streichen.

Die CDU-Fraktion möchte wissen, wie viel Land von Ökolandbau und wie viel Land von herkömmlichen Bauern bewirtschaftet werde.
Der Stadtbaurat erklärt, es gebe 380 Pachtverträge. Insgesamt verpachte man 260 ha Land, 10 % davon an Ökolandbauern (ca. 25 ha).

Es entspinnt sich eine Diskussion zwischen dem Stadtbaurat und WfK über die unterschiedlichen Positionen von Umwelt- und Gartenamt und Liegenschaftsamt in der Verwaltung. WfK wolle nur dem Umwelt- und Gartenamt helfen, seine Position gegenüber dem eher wirtschaftlich orientierten Liegenschaftsamt durchzusetzen, der Stadtbaurat betont, dass es sich um ein und dieselbe Stadtverwaltung handele und man gut zusammenarbeite. Letztlich wird das Wort vorrangig im 1. Satz des Antrags gestrichen.

Änderungsantrag der AfD-Fraktion
Ablehnung: einstimmig
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion

Geänderter Antrag der Fraktion B90/Grüne
Zustimmung: einstimmig
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion

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4. Verändertes Müllaufkommen durch Kontaktbeschränkungen wegen des SARS-CoV-2 Virus

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten –101.18.1678

Wir fragen den Magistrat:

    1. Welche Verschiebungen hat es zwischen dem Aufkommen von Haushaltsmüll und gewerblichem Müll in der Zeit der Kontaktbeschränkungen gegeben?
    2. Welche Auswirkungen hatte das bisher auf Kosten und Einnahmen der Stadtreiniger?
    3. Welche weiteren Auswirkungen der Corona-Krise erwartet die Stadt für die Stadtreiniger?

Schriftliche Stellungnahme der Stadtreiniger (per OCR gescannt)

Zu Frage 1:
Wir haben eine Erhöhung beim Haushaltsabfall (+7 % im Durchschnitt zum Vorjahreswert) und eine Reduzierung im Gewerbeabfall (-15 % im Durchschnitt zum Vorjahreswert). Jedoch hat sich die insgesamt eingesammelte Abfallmenge während der Kontaktbeschränkung nicht verändert.

Zu Frage 2:
Die Kosten sind in Summe nahezu unverändert. Derzeit liegen die Umsatzerlöse ca. 100TEuro unter den Planungen (Reduzierung Gewerbeabfall, Minderung Industrie- und Gewerbeaufträge)

Zu Frage 3:
Die Auswirkungen der Pandemie lassen sich in Gänze nur zum Jahresende ermitteln.

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5. Rote-Karte-Kampagne Biomüll

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten-101.18.1679

Wir fragen den Magistrat:

      1. Wieviele gelbe Karten wurden wegen Fehlwürfen in die Biotonne in Kassel verteilt?
      2. Wie viele rote Karten wurden wegen Fehlwürfen verteilt?
      3. Was waren die Ursachen für rote Karten?
      4. Wie hat sich die Qualität des Biomüllaufkommens in Kassel entwickelt?
      5. Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich, um zu vermeiden, dass der Bio-Müll
        wegen zu vieler Fremdstoffe abgewiesen wird?

Stellungnahme zu 1:
Die Teams der Biotonnenabfuhr haben rund 3.200 gelbe Karten angebracht. Der Schwerpunkt
fand in den Monaten August bis Oktober 2019 statt.

Stellungnahme zu 2:
Die roten Karten kommen seit Oktober 2019 zum Einsatz bisher wurden rund 5800 rote Karten verteilt.

Stellungnahme zu 3:
Die roten Karten wurden eingeführt, weil der Anteil der Fehlwürfe im Bioabfall hoch ist und somit die Verwertung des Bioabfalls gefährdet ist (bei den Fehlwürfen handelt es sich um nicht kompostierbare Bestandteile wie Kunststoffe, Metalle und sonstiger Restabfall).

Stellungnahme zu 4:
Durch die verstärkten Kontrollen der Biotonnen in der verdichteten Bebauung sind weniger Reklamationen des Verwerters eingegangen, Jedoch befindet sich der Prozess erst in der Anfangsphase und bedarf der konsequenten Fortführung, da der Bioabfall nach wie vor Fremdstoffe enthält. Die Stadtreiniger setzen daher die Kontrollen der Biotonnen fort.

Stellungnahme zu 5:
Neben den Kontrollen der Biotonnen informieren Die Stadtreiniger Kassel weiterhin über die Presse, dem jährlichen Infoblatt, der Stadtteilzeitungen und werben für die richtige Nutzung der Biotonne mit Anzeigen und Fahrzeugwerbung. Das Thema Bioabfall ist in der Öffentlichkeitsarbeit ein fortlaufender Prozess und wird immer wieder in der Kommunikation aufgegriffen.

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7. Waldbrandgefahr in waldnahen Stadtteilen und im Bergpark Wilhelmshöhe

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1704

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie beurteilt der Magistrat die Waldbrandgefahr in stadtnahen Wäldern in Zeiten des Klimawandels?
2.Gibt es Risikoabschätzungen für das Übergreifen auf waldnahe Stadtteile?
3.Gibt es Risikoabschätzungen für das Übergreifen auf den Bergpark Wilhelmshöhe?
4.Bei naturnaher Waldbewirtschaftung und damit verbundenen größeren Totholzmengen im Wald steigt bei anhaltender Trockenheit durch höhere Mengen an brennbarem Material die Waldbrandgefahr. Auch Sturmschäden haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Totholzmenge in unseren Wäldern geführt. Sind die gestiegenen Totholzmengen in die Risikobewertungen für waldnahen Stadtteile und den Bergpark Wilhelmshöhe eingeflossen?
5.Was sind die Konsequenzen?
6.Gibt es Pläne für den Umgang mit Waldbränden in stadtnahen Wäldern?
7.Gibt es einen Feuerwehrplan für Waldbrände in Kassel?
8.Gibt es entsprechende Pläne für den Bergpark Wilhelmshöhe?

9.Falls nicht: Wann wird der Magistrat seine Planungen anpassen?
10.Welche Rolle spielt das THW bei der Waldbrandbekämpfung in Kassel?
11.Inwieweit ist der Katastrophenschutz in die Planungen mit einbezogen?
12.Führt die Feuerwehr Kassel regelmäßig Waldbrandübungen durch?
13.Wenn ja, in welchem Turnus?
14.Wann ist dies zuletzt geschehen?

Zunächst antwortet der Stadtbaurat allgemein zu Frage 1:
Der Klimawandel führe allgemein zu Überhitzung und Austrocknung. Speziell abgestorbene Fichten (Totholz) verschärften die Waldbrandgefahr. Für die stadtnahen Wälder liege aber momentan keine Akutmeldung des Wetterdienstes vor.

Anschließend verliest der Baurat die Antwort der Feuerwehr:
Zu Frage 1: Die Waldbrandgefahr sei erhöht, es bestehe aber eine geringe Ausbreitungsgefahr.

Zu Frage 2: im Bereich des Forstamts bestehe der Wald aus ca. 70 % Laub- und 30 % Nadelbäumen. Man sehe ein geringes Risiko der Ausbreitung, dieses könne mit vorhandenen Mitteln der Feuerwehr abgesichert werden. Nadelholzwald werde auch durch die Privatwirtschaft sukzessive zurückgefahren.

Zu Frage 3: Im Bergpark Wilhelmshöhe sei der Laubbaumanteil höher als im Staatsforst, deshalb könne ein Übergreifen durch die Feuerwehr verhindert werden.

Zu Frage 4: Ja, das sei eingeflossen.

Zu Frage 5: die Wahrscheinlichkeit für eine Entstehung steige (Blitz, Brandstiftung). Man sehe aber eine geringe Ausbreitungsgefahr durch den hohen Laubbaumbestand.

Zu Frage 6: es gebe ein Waldbrandkonzept, in dem grundsätzliche Maßnahmen, Fahrzeuge und Ausrüstung, sowie Löschwasserversorgung festgehalten seien, ergänzt durch Einsatzkarten des Hessenforst, mit dem man eng zusammenarbeitete.

Zu Frage 7: Nein, es gebe keine Pläne, solche würden eher für Gebäude erstellt, sondern ein übertragbares Konzept.

Zu Frage 8: neben dem Waldbrandkonzept gebe es eine Übersicht über die Anfahrtsmöglichkeiten und die Löschwasserentnahmestellen. Die Anfahrt werde regelmäßig geschult/Übung gemacht.

Zu Frage 9: entfällt

zu Frage 10: das THW könne angefordert werden im Sinne der Amtshilfe. Es könne dann Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel das Schlagen von Schneisen, Beleuchtung, Versorgung mit schwerem Räumgerät. Es könne aber auch in die Löschwasserversorgung einbezogen werden.

Zu Frage 11: Der Katastrophenschutz sei in die kommunalen Einsatzstrukturen integriert und könnte von der Gefahrenabwehrbehörde über Amtshilfe angefordert werden, auch unterhalb der Schwelle Katastrophe. In die Planung einbezogen seien Freiwillige Feuerwehren, der Katastrophenschutz und die Katastrophenschutzsetzüge (2) der Feuerwehr im Landkreis (Wolfhagen).

Zu Frage 12: eine Waldbrandvollübung sei ein hoher logistischer Aufwand, deshalb würden Übungen in kleinerem Format durchgeführt mit praktischem und theoretischem Anteil.

Zu Frage 13: alle 4 Jahre.
Kleinere praktische Übungen und Vermittlung theoretischer Grundlagen seien 2018 durchgeführt worden.
Die letzte Katastrophenschutz-Vollübung sei 2001 durchgeführt worden. Für 2020 sei eine Katastrophenschutz-Vollübung und Fortbildung vorbereitet worden, die aber wegen Corona abgesagt werden musste.

Diskussion: die CDU-Fraktion hätte gerne eine schriftliche Antwort, der Stadtbaurat erklärt, dass der Kollege ausdrücklich darum gebeten hat die Antwort nicht schriftlich zu geben. Die Ausschussvorsitzende empfiehlt eine Abschrift anzufordern, das Stadtverordnetenbüro ist sich nicht sicher, ob sie diese anfertigen muss. Der Stadtbaurat wird den Kollegen noch einmal wegen einer schriftlichen Antwort ansprechen.

Des Weiteren kritisiert die CDU-Fraktion, dass kein Vertreter der Feuerwehr anwesend und somit Nachfragen nicht möglich seien.
Die Kritik wird angenommen.

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8. Kohleausstieg Kraftwerk Kassel

Antrag der Fraktion B90/Grüne 101.18.1705

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Strategie zum Kohleausstieg im Kraftwerk Dennhäuser Straße in Abstimmung mit dem Unternehmen Energie und Wärme in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Energie vorzustellen.
Begründung: Erfolgt mündlich

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: AfD-Fraktion, FDP + Freie Wähler + Piraten

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9. Resolution zum Erhalt des Kasseler Kraftwerks

Antrag der AfD-Fraktion 101.18.1706

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich uneingeschränkt für den Erhalt des Kasseler Kraftwerks und die damit verbundenen Arbeitsplätze und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Kasseler Energieversorgung ein.
Der Einsatz und die Fortentwicklung alternativer Brennstoffe zur weiteren Schadstoffreduktion im Kraftwerksbetrieb, werden von der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich begrüßt. Das klare Bekenntnis zu einer regionalen Versorgung mit Energie und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Stadt, dürfen jedoch nicht von einem einhundertprozentigen Ersatz des derzeitigen Brennstoffs Kohle abhängig gemacht werden.
Der Magistrat wird aufgefordert, der Kraftwerkserhaltung den unbedingten Vorrang vor Schadstoffreduktionsforderungen einzuräumen, die den Bestand des Kraftwerks und die damit verbundenen Arbeitsplätze gefährden könnten. Gleichwohl sind eine umweltschonende Verbrennung und der Einsatz moderner Technik zu fördern

Ablehnung: einstimmig
Abwesend: AfD-Fraktion, FDP + Freie Wähler + Piraten

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10. IT-Recycling

Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1722

Wir fragen den Magistrat:
1. Was passiert mit Laptops und PCs, die bei den Recyclinghöfen abgegeben werden?
2. Werden funktionsfähige Geräte für eine weitere Nutzung aufbereitet?
3. Falls das noch nicht passiert, wie bewerten die Stadtreiniger die Möglichkeit, gut erhaltene gebrauchte Geräte aufzubereiten und für eine Nachnutzung bereitzustellen?

Zu Frage 1: Soweit möglich würden die Akkus entnommen aufgrund von Kurzschluss und Brandgefahr. Danach werde in Sammelgruppen sortiert. Laptops, Tablets und E-Books gehörten zu Sammelgruppe 2, PCs zu Sammelgruppe 4. Anschließend würden die Geräte von dem Entsorgungsfachpartner abgeholt und dort nach Elektrogesetz demontiert und recycelt.

Zu Frage 2: Nein, dieses dürfe nicht auf Werkstoff/Recyclinghöfen erfolgen. Eine Wiederaufbereitung sei genehmigungspflichtig.

Zu Frage 3: prinzipiell wäre das zwar wünschenswert, aber auf Recyclinghöfen nicht realisierbar. Die Geräte seien bereits im Entsorgungsvorgang. Dafür gebe es keinen Markt und kaum Nachfrage, es handele sich um technische Geräte mit sehr kurzem Lebenszyklus. Zudem bestehe ein reales Haftungsrisiko (Viren/Trojaner), als auch Datenschutzprobleme. Die ordnungsgemäße Demontage sei vorzuziehen.

B90/Grüne sind nicht wirklich zufrieden mit der Antwort und wollen das Thema in der Betriebskommission noch einmal aufgreifen.

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11.Entsiegelung und Begrünung

Anfrage der Kasseler Linken 101.18.1738

Wir fragen den Magistrat:
1.Welche öffentlichen Flächen in Kassel wurden in 2019 entsiegelt?
2.Wie viele qm Fläche wurden 2019 in Kassel versiegelt?
3.Welche öffentlichen Flächen wurden in Kassel in 2019 begrünt?
4.Hat die Stadt Kassel Mittel im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz-und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ beantragt? Wenn ja, wurden bisher Mittel bewilligt?
Um schriftliche Antwort wird gebeten.

Von der Stadt Kassel läge ein Geländemodell vor, seit 2015 werde dies ausgewertet. Die versiegelte Fläche habe in den Jahren 15-19 um 1,45 % (23,58 ha) zugenommen. Eine Auswertung über kurze Zeiträume (1 Jahr) sei problematisch, da große Baustellenflächen als vegetationslos gewertet würden, nach Ende der Baumaßnahmen aber wieder begrünt, die Fehlerquote sei deshalb bei solchen Auswertung sehr hoch. Die Ermittlung von Entsiegelung sei sehr aufwendig und erst ab Oktober möglich. Sie sei aber auch nicht die Erfolgsmeldung, sondern eher die Verringerung der Versiegelung.

Zu Frage 4: im Juli 2019 habe es eine Zuwendung für die Bäume vom Holländischen Platz bis zur Eisenschmiede gegeben, mit einer Förderquote von 80 %. Davon würden 40-50 Bäume gepflanzt, bis Ende 22 solle die Maßnahme abgeschlossen sein.

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12.Kleingartenverein Fackelteich

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1753

Wir fragen den Magistrat:
1.Wurde bei der Vorprüfung einer in Betracht kommenden Ersatzfläche für den Kleingartenverein „Fackelteich” die Fläche am Höheweg in Wolfsanger auf mögliche Bodenkontaminationen untersucht?
2.Wenn nein, warum nicht?
3.Welche weiteren angrenzenden Flächen wie der Pferdehof von Klein-Immenhof, landwirtschaftliche Pachtflächen, Kleingartengelände „Schöne Aussicht”, Baugebiet Wolfsanger-Nord sind von diesen Kontaminationen betroffen?
4.Wie ist das weitere Vorgehen geplant?
5. Welche Alternativen hat der Magistrat, falls die in Aussicht genommene Fläche für den KGV „Fackelteich” ausscheidet?

Der Stadtbaurat erklärt, es handele sich hier um einen hochkomplexen Vorgang. Zum einen müsse das Vorgehen auf den kontaminierten Flächen koordiniert werden, zum anderen Ersatzflächen gefunden werden. Sämtliche Schritte seien im engen Austausch mit den Kleingärtnern, diese hätten einen Beirat gegründet, erfolgt.

Zu Frage 1: Ja, Man habe eine historische Recherche betrieben und bezüglich Bodenschutzgesetzen geprüft (Aktenlage). Dann habe man den Beschluss des Projektbeirats abgewartet und anschließend mit tatsächlicher Bodenuntersuchung begonnen. (Sonst hätte man das bei 20 Flächen machen müssen)

Zu Frage 2: entfällt

zu Frage 3: Flächen sind betroffen am westlichen Höhenweg, Teilflächen des Immenhofs, sowie südlich landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Teils gebe es ein Problem mit Schadstoffen, teils sei der Boden so stark verdichtet, dass man ihn nicht Kleingärtnern anbieten könne. Die Böden Richtung schöne Aussicht seien unbelastet, es habe sich aber nur die Hälfte als geeignet herausgestellt (1,85 ha für ca. 30-40 Gartenparzellen).

Zu Frage 4: Am 17. Juni habe man beschlossen auch östlich des Höhewegs zu untersuchen, dort seien weitere 8,5 ha verfügbar. Die Ergebnisse würden noch in diesem Jahr erwartet.

Zu Frage 5: man bemühe sich um Kompensation. Diese bestünde aus

  • in Umsiedlung in andere Kleingartenvereine -> zwischen 170 und 280 Parzellen seien jedes Jahr frei
  • Arrondierung bestehender Kleingartenvereine -> 80-90 Parzellen seien so möglich
  • Gesamtumsiedlung -> 100-150 Parzellen seien für einen neuen Kleingartenverein geplant.

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13.Schadstoff-Belastungen Fackelteich-Ersatzfläche

Anfrage der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.1755

Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Schadstoffbelastungen wurden auf dem Alternativ-Gelände für die Kleingartenanlage am Höheweg festgestellt?
2.Kann der Magistrat nachvollziehen, wann und wie diese Belastungen verursacht wurden?
3.Ergeben sich aus den Ergebnissen weitere Nutzungseinschränkungen?
4.Wie ist das weitere Vorgehen für die Sanierung des Geländes am Fackelteichs?

Zu Frage 1: Blei, Kadmium […]

Zu Frage 2: möglicherweise durch Bergbau

zu Frage 3: die Prüfwerte seien sehr streng und entsprechen denen für Kinderspielplätze. Für landwirtschaftliche Nutzung gebe es keine Einschränkung.

Frage 4 : siehe Antwort CDU-Anfrage

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