Finanzen, Wirtschaft, Grundsatzfragen, 48. Sitzung

Notizen aus der 48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am 19.08.20 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung:

  • Der Ausschussvorsitzende kündigt an Tagesordnungspunkt 1 zusammen mit den Tagesordnungspunkten 13 und 14, die sich durch die Magistratsvorlage erledigt hätten, aufzurufen.
  • Die Fraktion B 90/Grüne bittet darum den Tagesordnungspunkt 4 (Fernwärme) zu schieben, da sie zu den beiden kurzfristig eingegangenen Änderungsanträgen noch Beratungsbedarf hätten. Der Oberbürgermeister drängt auf Behandlung. Die Fraktionen hätten immer noch Zeit bis zur Stadtverordnetenversammlung sich zu beraten. Er wolle die endgültige Abstimmung am 31. August in der Stadtverordnetenversammlung.
    Die Fraktionen B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten und WfK stimmen für die Verschiebung, alle anderen Fraktionen dagegen.
    Die Vorlage wird heute behandelt. [Eigentlich hat es mal zum guten Ton in der Stadtverordnetenversammlung gehört bei Beratungsbedarf einzelner Fraktion Vorlagen zu schieben…].
  • Die Fraktion WfK beantragt Tagesordnungspunkt 2 zu schieben, da die Beteiligungsberichte mit über 500 Seiten bei den Stadtverordneten erst Samstag eingegangen seien. Dem wird stattgegeben.
  • Die Fraktion FDP+ Freie Wähler+ Piraten beantragt den Tagesordnungspunkt 15 (Möglichkeiten für Online Sitzung) Noch heute zu behandeln, um die Handlungsfähigkeit trotz unerfreuliche Entwicklung bezüglich Corona erhalten zu können.
    Die Behandlung wird einstimmig beschlossen.
1.Erlass der Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen in Kassel für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020

Vorlage des Magistrats 101.18.1752

Die Stadtverordnetenversammlungwird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Kassel erlässt den gewerblichen Nutzern öffentlicher Flächen für den Nutzungszeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 die nach Gebührengruppe III der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungs-und Sondernutzungsgebührensatzung) vom 24. Januar 2000 in der Fassung der zweiten Änderung vom 6. Dezember 2010 für zeitlich befristete Flächennutzungen zu erhebenden Sondernutzungsgebühren. Ausdrücklich ausgenommen sind Gebühren für dauerhafte Sondernutzungen.“

+ 13. Gebührenaussetzung Sondernutzung Außenbereiche

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.1686

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel setzt die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Einzelhandel im Außenbereich rückwirkend ab dem 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 aus. Bereits gezahlte Gebühren werden zeitnah zurückerstattet

 + 14. Kostenlose Sondernutzung für gastronomische Betriebe

Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1688

Der Magistrat wird aufgefordert,
1.gastronomischen Betrieben auf Antrag und überall dort, wo es möglich ist, eine Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie auf öffentlichen Flächen kurzfristig zu erteilen.
2.Die Sondernutzug dieser öffentlichen Flächen durch gastronomische Betriebe soll kostenfrei erteilt werden.
3.Die Sondernutzungs-und Sondernutzungsgebührensatzung ist mit dem Ziel zu ändern, die kostenlose Sondernutzung für die gastronomischen Betriebe zu ermöglichen.
4.Die Änderungen in 1. bis 3. sollen zunächst bis zum 15. Oktober 2020 befristet sein

Diskussion:
die Fraktion B90/Grüne fragt nach, ob von der Möglichkeit gebrauch gemacht werde. Der Verkehrsdezernent entgegnet, es habe bereits Nachfragen gegeben, auch zur Erweiterung der Flächen. Bereits gezahltes Geld werde erstattet.

Die SPD-Fraktion erklärt, der Magistrat hätte hier bereits vorgearbeitet und die Problemstellung erkannt, deshalb seien die beiden Anträge der Fraktion obsolet. Er fordert die Fraktionen auf die Anträge zurückzuziehen, ansonsten müsse die SPD sie ablehnen.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten freut sich, dass der Magistrat auf die Vorschläge aus den Anträgen eingegangen sei. Die Vorlagen hätten schon vor der Sommerpause zur letzten Sitzung vorgelegen, seien allerdings aus Zeitgründen nicht mehr behandelt worden. Sie zieht ihren Antrag zurück.

Die CDU-Fraktion merkt an, auch die CDU-Fraktion habe vorgearbeitet, nicht der Magistrat. Sie seien aber einverstanden mit der Vorlage und zögen deshalb ihren Antrag zurück.

B90/Grüne erklären, sie hätten bereits einen Änderungsantrag zu dem CDU-Antrag eingebracht. Für sie bliebe die Frage, ob Flächen für den ruhenden oder fließenden Verkehr Vorrang vor Rad- und Fußverkehr hätten. In der Vorlage stünde das so nicht, man habe aber gesehen, dass auch Parkplätze für Außengastronomie genutzt würden. Man wolle wissen, ob dies das gängige Handeln des Dezernats widerspiegele. Der Verkehrsdezernent erklärt, man prüfe im Einzelfall in Abstimmung mit den Interessen der anderen Anlieger.
Der Änderungsantrag zu dem CDU-Antrag wird ebenfalls zurückgezogen.

Die Magistratsvorlage wird einstimmig beschlossen.

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2. Beteiligungsberichte 2017 und 2018 – Abgesetzt

Vorlage des Magistrats 101.18.1757

Auf Wunsch der Fraktion WfK wird der Top auf die nächste Sitzung geschoben.

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3.Unterstützung Mehrgenerationenhaus Heilhaus

Vorlage des Magistrats 101.18.1759

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.„Die Stadt Kassel bezieht das Mehrgenerationenhaus Heilhaus weiterhin in die kommunale Planung zur Bewältigung des demografischen Wandels sowie zur Integration von Menschen mit Migrations-und Fluchtgeschichte ein und stellt die für eine Förderung durch das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander -Füreinander“ erforderliche Kofinanzierung bereit.
2.Die erforderlichen Kofinanzierungsmittel in Höhe von jährlich 10.000 € werden bei dem Produkt 311 07 (Förderung sozialer Einrichtungen und Dienste) / Sachkonto 7288000 (Sonstige soziale Erstattungen an übrige Bereiche) zur Verfügung gestellt und entsprechend im Haushaltsplan 2021 ff. veranschlagt.“

Diskussion:
die Fraktion B90/Grüne fragt, ob es Tätigkeitsberichte gebe, aus denen die Schwerpunkte hervorgingen und allgemein, wie das Angebot angenommen werde.

Die Bürgermeisterin erklärt, ursprünglich habe es 2008 eine Förderung für Mehrgenerationenhäuser vom Familienministerium gegeben. Pro Gebietsverband sei ein Projekt bewilligt worden, dass Heilhaus habe den Zuschlag bekommen. Damals gab es 40.000 €. Später wurde das Bundesprogramm erneuert und die Kommunen dazu geholt. Es bedurfte seitens der Kommunen 10.000 € Kofinanzierung um vom Bund weitere 30.000 € zu erhalten. Die Stadt Kassel habe zugestimmt. Dieses Programm laufe 2020 aus. Eine neue Runde laufe bis 2028, um diese gehe es hier.

Die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt funktioniere gut. Schwerpunkt sei die Arbeit unter den Generationen, insbesondere mit ältere Menschen. Man habe nicht nur Bewohner des Heilhauses, sondern auch Menschen aus dem Stadtteil gewinnen können für die Umsetzung beispielsweise des Projekts Bewegung im Stadtteil. Der Magistrat erhalte regelmäßig Berichte.

Zustimmung: einstimmig

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4. Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages

Vorlage des Magistrats 101.18.1776

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Dem Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages mit der Städtische Werke Energie+Wärme GmbH (EWG) wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs zugestimmt.
2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.

+ Änderungsantrag FDP, Freie Wähler und Piraten

Der anliegende Vertragsentwurf wird in folgenden Punkten geändert:
1. § 5, Absatz 2, Gestattungsentgelt wird geändert in:

Ein jährliches Gestattungsentgelt beträgt 0,0002 Cent / kWh pro gelieferter kWh Wärmeabgabe zzgl,. gesetzlicher Umsatzsteuer [].
2. § 5, Abatz 2, Beginn der Konzessionsgebühr wird geändert in:

[] ab 01.01.2021.
3. § 9, Absatz 1, Satz 2 Vertragsdauer wird geändert in:

Er hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet mit Ablauf des 31.12.2039.
(Die Verlängerungsoption wird gestrichen.)
4. § 10, Absatz 1, Stillschweigensvereinbarung wird gestrichen und ersetzt durch Transparenzgebot:

Die Vertragsparteien verpflichten sich der Stadtverordnetenversammlung und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kassel Auskunft über den Inhalt dieses Vertrages sowie über die bei der Durchführung anfallenden Informationen und Sachverhalte zu gewähren.
Abschnitt 3 wird geändert in:

Absätze 1 und 2 dieser Vorschrift gelten nicht, wenn den Vertragsparteien gesetzlich die Weitergabe von Informationen verwehrt sind.

+ Änderungsantrag Kasseler Linke

Punkt 1 wird geändert:
[..] des beigefügten Entwurfs mit den Ergänzungen:
– spätestens ab 2025 erfolgt die Fernwärmeproduktion ohne Einsatz von Kohle, spätestens ab 2030 ohne fossile Energieträger.
– alle B-Pläne erhalten ein Anschluss- und Nutzungsgebot an Nah- und Fernwärmenetze, die bis an das beplante Gebiet reichen
zugestimmt.

Diskussion:
Der Ausschussvorsitzende fragt, ob Berichterstattung erwünscht sei, die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten bejaht dies.

Der Oberbürgermeister wirkt irritiert und erklärt die Vorlage sei selbsterklärend. Der Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten habe sich ja sicher tiefgreifend mit ihr beschäftigt, da von ihm auch Änderungswünsche vorlägen. Andernfalls müsse er den Änderungsantrag noch einmal näher hinterfragen und die Haltung zur Motivation dieses Änderungsantrages erneuern.

Bisher gebe es bei Fernwärme keinen Konzessionsvertrag, wie bei Gas und Wasser. Der Nichtzulassungs-Beschwerde bezüglich des Rechtsstreits zur Wasserkonzession sei stattgegeben worden, man erwarte ein Grundsatzurteil zu Rechtmäßigkeit von kommunalen Konzessionsabgaben. Es könne hier ein Fehlurteil des VGH Hessen vorliegen, dieser habe seiner Meinung nach vorschnell entschieden.

Konzessionsgebühren würden fällig, wenn Zuleitung durch Grundstücke liefen, die einem nicht gehören. Man habe einen Gestattungsvertrag ausgehandelt, der nicht auf Ausschließlichkeitsrecht beharre, anders als bei Gas und Strom. Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten argumentiere rein umweltpolitisch, das halte der Oberbürgermeister für falsch. Man müsse auch die Eigentumsposition der Stadt Kassel angemessen berücksichtigen. Da, wo Leitung durch Straßen liefen, müsse ein angemessenes Entgelt gefordert werden. Der Wert sei mit den städtischen Werken ausgewogen ausgehandelt worden. Ähnliches gelte bei der Laufzeit und der Verlängerungsoption. Diese sei ausgewogen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, auch für die Unternehmen der Fernwärmeproduktion. Diese müssten sich auf dem Markt positionieren und Refinanzieren können. Schließlich schauten auch Dritte, z.B. Banken über die Verträge und man wolle die eigenen Betriebe nicht schädigen. Zu der Stillschweigevereinbarung über den Vertragsgegenstand, dies sei Usus, er bitte das beizubehalten.

Er interpretiere die beiden Änderungsanträge nicht so, als dass die entsprechenden Fraktionen Fernwärme ablehnten. Wenn man Interesse an Fernwärme hätte, dann solle man die unveränderte Magistratsvorlage beschließen, denn der Magistrat habe sich etwas dabei gedacht.

Der Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten verweist auf die Abbildung des Kartellamts. Keine Konzession zu haben sei das, was die meisten Kommunen praktizierten. In dem Vertrag treffe man viele Regelung zu Grundstücken, zu Aufgaben von Baumaßnahmen, zu Kostenübernahme, da gebe es sicherlich Regelungsbedarf. Einen Grund für die Einführung einer Konzessionsgebühr sehe man allerdings nicht. Grundsätzlich sei dies eine zusätzliche Abgabe für Bürgerinnen und Bürger und man belaste hier ausgerechnet die Kunden, die eine klimafreundliche Energieversorgung gewählt hätten und sich im Sinne der Energiewende richtig verhalten hätten. Das gehe in die falsche Richtung. Im 1. Schritt sei die Gebühr zwar gering, aber es sei nicht sicher, dass es bei diesem Wert bleiben wird. Eine Anpassung sei alle 5 Jahre möglich und bei den Konzessionsabgaben für Wasser habe man die rechtlich maximale Höhe an Gebühren festgelegt. Die Nutzungs- und Abschreibungsdauer betrage 20 Jahre, hier wolle man Deckungsgleichheit mit der Laufzeit, gerade auch, da es keine Kündigungsmöglichkeiten gebe. Zudem sei eine rückwirkende Erhebung nicht anständig den Bürgern gegenüber.
Er bedauert, dass die Vorlage sehr kurzfristig eingereicht worden sei, und die Klimarelevanz nicht habe besprochen werden können. Eine Verschiebung wäre gut gewesen. Er beantragt die abschnittsweise Abstimmung des Änderungsantrags und die Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung auf Tagesordnung 1.

Die SPD-Fraktion erwidert, der Oberbürgermeister habe schon alles gesagt. Der Vertrag sei ohne Änderung zustimmungsfähig. Es sei typisch für Piraten zu suggerieren, es fehle an Transparenz. Hier würde dem Bürger aber weder etwas abgepresst, noch vorenthalten. Zum Änderungsantrag der Kasseler Linken erklärt sie, dass die Dekarbonisierung bekanntlich deutlich nach vorne gezogen worden sei, da solle man auf die Umsetzung vertrauen. Es stelle sich zudem die Frage, wie die Energieversorgung sichergestellt werden solle, ohne Verbrennung von Altholz, diese sei klimaneutral.

B90/Grüne erklären, es gehe hier um 2 Themen. Zum einen um die wirtschaftliche Betrachtung des Fernwärmenetzes, das sei der Schwerpunkt des Oberbürgermeisters, und zum anderen um die Diskussion in der Stadtgesellschaft über die Klimakrise. Sie kritisieren die Wortwahl des Vertreters der FDP + Freie Wähler + Piraten. Ausgepresst würde hier niemand, die Abgabe sei niedrig  und man dürfe keine Verunsicherung schaffen. Gleichwohl hätte man sich zur Bedeutung des Klimaschutzes eine mutigere Formulierung in der Vorlage gewünscht.

Die Fraktion Kasseler Linke erklärt zur Wasserklage, dass bisher weder ein Zeitfenster bekannt sei, noch der Ausgang. Natürlich beziehe sich der Änderungsantrag auf CO2 Neutralität. Sie erinnert an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08. 2019, mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030. Dieses Ziel sei sehr ambitioniert, deswegen reiche es nicht auf die Gremien der Unternehmen und auf technische Fachleute zu verweisen. Man habe eine klare politische Willensbekundungen abgegeben, diese sei Maßgabe für alle.
Darüber hinaus verstehe sie nicht die Eilbedürftigkeit. Man hätte sich mehr Zeit für Beratung gewünscht und da im Vertrag ohnehin rückwirkende Umsetzung festgelegt sei, verstehe man nicht, warum man hier Zeit für Beratung verweigere, das sei kein faires Verhalten.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten entschuldigt sich für die Formulierung, diese habe sich auf die Situation beim Wasser bezogen, wo die rechtlich maximal zulässige Höhe an Gebühr genommen werde. Bei diesem Vertrag zur Fernwärme sei das in der Tat nicht passend, trotzdem bewege man sich in die falsche Richtung. Es gebe keine Möglichkeit Fernwärme vorzuschreiben, wie man am Feldlager gesehen habe. Deshalb könne man die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nur durch wirtschaftliche Vorzüge erreichen. Insofern wäre es gut den niedrigsten möglichen Ansatz zu wählen.

Zunächst würde Änderungsantrag der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten abschnittsweise abgestimmt:
Punkt 1:
Zustimmung: FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
Ablehnung: SPD, CDU, WfK
Enthaltung: B90/Grüne, Kasseler Linke

Punkt 2:
Zustimmung: FDP + Freie Wähler + Piraten, Kasseler Linke, AfD-Fraktion
Ablehnung: SPD, CDU, WfK
Enthaltung: B90/Grüne

Punkt 3:
Zustimmung: FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
Ablehnung: SPD, CDU, WfK
Enthaltung: B90/Grüne, Kasseler Linke

Punkt 4:
Zustimmung: FDP + Freie Wähler + Piraten, Kasseler Linke, AfD-Fraktion
Ablehnung: SPD, CDU, WfK
Enthaltung: B90/Grüne

Abstimmung Änderungsantrag Kasseler Linke:
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: CDU, SPD, AfD-Fraktion
Enthaltung: B90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK

Abstimmung unveränderte Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, CDU
Ablehnung: FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, AfD
Enthaltung: B90/Grüne, Kasseler Linke

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5. Gewährung von Zuwendungen an verschiedene Träger für den Betrieb von Stadtteil-/Nachbarschaftstreffs

Vorlage des Magistrats 101.18.1781

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Die Stadt Kassel gewährt dem Verein Jungfernkopf e. V. für den Betrieb des Stadtteiltreffs Jungfernkopf für das Jahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 €. Mittel in entsprechender Höhe stehen aus einem genehmigten Haushaltsrest beim Produkt 311 07 (Förderung sozialer Einrichtungund Dienste) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2021 wird eine Zuwendung in Höhe von jährlich 4.000,00 € gezahlt. Die Mittel werden in der Haushaltsplanung ab 2021 entsprechend berücksichtigt.
2.Für den Betrieb der Stadtteiltreffs/Quartiere Goethe 15 sen., Süsterfeld-Helleböhn, Mittelpunkt im Brückenhof und Hafen Unterneustadt sind für das Jahr 2020 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 94.550,00 € erforderlich. Die Mittel stehen bei dem Produkt 311 07 (Förderung sozialer Dienste und Einrichtungen) zur Verfügung.
3.Für die Projekte Leben im Quartier wurden die Bedarfe nunmehr konkretisiert. Da beabsichtigte Fördermittel nicht zum Tragen kommen konnten, besteht ergänzend zu den bereits eingeplanten Haushaltsmitteln von 120.000,00 € ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von28.000,00 €. Mittel in entsprechender Höhe stehen aus einem genehmigten Haushaltsrest beim Produkt 311 07 (Förderung sozialer Einrichtung und Dienste) zur Verfügung.

Zustimmung: einstimmig

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6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2020; – Liste S2/2020 –

Vorlage des Magistrats 101.18.1784

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste S2/2020 enthaltenen überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO im Finanzhaushalt in Höhe von 310.000,00 €”.

Zustimmung: einstimmig

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7. Bürgerbegehren “Rettet den Karlsplatz”

Vorlage des Magistrats 101.18.1786

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Das am 3. Juli 2020 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Karlsplatz“ wird zugelassen.
2. Ein Sachbeschluss mit dem Inhalt des Bürgerbegehrens wird nicht gefasst. Insoweit verbleibt es bei dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Mai 2020 –Vorlage Nr. 101.18.1512 -.
3. Am 6. Dezember 2020 wird ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung durchgeführt: „Sind Sie dafür, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kassel vom 11. Mai 2020, Vorlage Nr. 101.18.1512 (Neubau eines documenta-Instituts) zur Bebauung der Oberen Karlsstraße (Parkplatz) mit dem documenta-Institut aufzuheben?

Der Oberbürgermeister erläutert, der Magistrat hätte schnellstmöglich den Stadtverordneten die Unterlagen zur Verfügung gestellt, diese müssten jetzt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abstimmen. Die Unterschriften seien fristgerecht und in korrekter Weise eingereicht worden, sie seien bis zur Erreichung des Quorum inklusive Puffer geprüft worden (4700). Sodann habe die rechtliche Prüfung stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung die Zulässigkeit mitteilen müsse. Nach der Feststellung der Zulässigkeit durch die Stadtverordnetenversammlung liefen die Fristen der HGO für den Bürgerentscheid, die besagen, dass dieser frühestens an einem Sonntag 3 Monate nach dem Beschluss der Zulässigkeit und spätestens an einem Sonntag vor Ablauf von 6 Monaten stattzufinden hat. Über den Termin entscheide die Stadtverordnetenversammlung, die Verwaltung schlage den 6. Dezember vor.

Nachfolgend wird einem Sprecher der Bürgerinitiative „rettet den Karlsplatz“ das Wort erteilt. Zunächst dankt der Sprecher für die Einladung und die Unterstützung der CDU-Fraktion, der FDP und anderen. Er erklärt, die Initiative sehe sich nicht als Gewinner, Gewinner seien die 7000 Leute, die unterschrieben hätten. Es wäre schön, würde die Planung zum documenta-Institut schnell weitergehen und man den Plan B des Oberbürgermeisters erfahren könnte. Man wolle nicht als Verhinderer des documenta-Instituts wahrgenommen werden, man würde sich auch für einen neuen Platz engagieren und man begrüße den Vorschlag, die documenta-Halle zu erwägen. Dank gebühre der SPD für ihre Kehrtwende. Einen städtebaulichen Wettbewerb für den Karlsplatz solle man bald einleiten, denn schön sei dieser sicher nicht. Daran wolle man mitarbeiten und nicht nur blockieren.

B90/Grüne gratulieren zunächst den Initiatoren des erfolgreichen Bürgerbegehrens. Das sei in dieser Stadt ein recht neues Instrument. Es habe verschiedene Anläufe zu unterschiedlichen Themen gegeben, ganz trivial sei ein erfolgreiches Bürgerbegehren zu schaffen nicht. Es solle aber klar sein, dass die Initiative noch nicht am Ziel sei, noch stehe eine Abstimmung aus.
Man habe gemeinsam mit der CDU In der Landesregierung das Quorum heruntergesetzt, damit häufiger Abstimmung möglich sein können und direkte Demokratie gestärkt wird. Die Fraktion B90/Grüne hätte ein großes Interesse den 1. Bürgerentscheid der Stadt Kassel Thema anzugehen, jedoch warne sie davor die Bürgerinnen und Bürger die unterschrieben hätten, als _die_ Bürger zu sehen. Die Politik sei verantwortlich dafür sachlich fundierte Position zu finden, die Initiative habe eher das Herz angesprochen und eine Fantasie in den Raum gestellt, so wie dies auch der Oberbürgermeister mit seinem Plan B. Die Stadtverordneten seien aber gebunden in der Sache zu entscheiden und man glaube nach wie vor nach der Prüfung der 17 Standorte mit dem Parkplatz am Karlsplatz den bestmöglichen Standort gefunden zu haben. Nicht nur die Anlieger, sondern die ganze Stadt solle in der Frage entscheiden. Sie glaubt auch nicht daran, dass die documenta durch ein Bürgerbegehren Schaden erleiden würde, eher würde die documenta daran wachsen.

Die SPD-Fraktion möchte nicht die Diskussion vom 31. August vorziehen. Das Bürgerbegehren sei zulässig. Man habe in der letzten Zeit in die Stadtgesellschaft gehorcht und verstanden. Als verantwortungsvolle Kommunalpolitiker sei man bereit eine kulturpolitische Entscheidung zu treffen. Man sehe, anders als B90/Grüne, schon eine Gefahr für die documenta-Stadt Kassel, sollte die Hängepartie um das Institut länger andauern. Man nehme das Angebot der Initiative sich konstruktiv an der Standortsuche zu beteiligen und der Umgestaltung des Parkplatzes am Karlsplatz gerne auf. Deshalb sage man Ja zur Magistratsvorlage und Ja zu einem neuen Standort.

Ein Vertreter der Kasseler Linke pflichtet bei, dass man nicht jetzt die Diskussion vom ein 31. August führen solle. Heute gehe es um das Bürgerbegehren, dieses sei zulässig und werde durchgeführt werden, so in der Zwischenzeit keine anderen Beschlüsse gefasst würden. Fragen der Kunst würden in dieser Stadt häufig kontrovers diskutiert werden, ob Obelisk oder Bebauung des Parkplatzes am Karlsplatz. Man werde vermutlich keinen Standort finden, der nicht kontrovers diskutiert würde, man müsse nur aufpassen, dass daraus keine Provinzposse werde. Das seien die Gedanken beim Anblick des SPD-Antrags gewesen. Ein Bürgerbegehren stärke die Demokratie. Wichtig sei nun, dass die Bürgerinnen und Bürger die Argumente kennen. Die allgemeine gesellschaftliche Debatte müsse zur gängigen Praxis in der Stadt Kassel werden. Deshalb gratuliere man zu dem zulässigen Bürgerbegehren, unabhängig vom Standpunkt in der Sache und hofft bis zum 6. Dezember noch eine konstruktive, lösungsorientierte Debatte zu führen.

Ein weiterer Vertreter der Kasseler Linke bekundet seine Überraschung über die Wendung der SPD. Diese scheine schon das Ergebnis eines Bürgerentscheids zu kennen. 4700 bzw. 7000 Stimmen bedeuteten vor dem Hintergrund von ca 134.000 Wahlberechtigten nicht, dass die Messe schon gelesen sei. Damit, den Bürgerentscheid durch die Hintertür abzusagen, erweise man der Stadtgesellschaft einen Bärendienst.

Die Fraktion WfK erklärt, niemand sei gegen das documenta Institut, aber man wolle es eben nicht an diesem Standort. Die Kasseler Linke und auch Bündnis90/Grüne hätten ihren Redebeiträgen schon angedeutet, dass es in der Stadtverordnetenversammlung am 31. August eine Mehrheit für die alternative Standorte geben werde. Er wolle jetzt hier direkt konkretisieren und folgenden Änderungsantrag stellen: Punkt 2 und 3 sollen gestrichen werden und stattdessen eingesetzt werden, dass der Beschluss vom 11. Mai.20 wird gemäß § 86, Abs. 4 Satz 3 HGO aufgehoben werde.

Der Oberbürgermeister interveniert. Das sei so nicht zulässig. §8B HGO wolle eine geschlossene Entscheidung und der Magistrat müsse sich an die Verfahren halten. Es reiche also nicht zu entscheiden, dass das Bürgerbegehren zulässig sei, sondern man müsse auch einen Termin beschließen und die Frage definieren. Für den 31. August gebe es entsprechende eigene Fraktionsanträge. Man könne also die Entscheidung ersetzen, dies gehe dann aber von Antragen der Fraktionen aus, nicht von der Vorlage des Magistrats, der sich an das Verfahren nach §8B halten müsse. Sollte ein weitergehender Antrag aus den Fraktionen eine Mehrheit bekommen, sei die Magistratsvorlage obsolet. Sollte der Änderungsantrag aufrechterhalten werden, bittet er um Ablehnung. WfK zieht den Änderungsantrag zurück.

Die CDU-Fraktion erklärt, die Grünen stellten die Tatsachen auf den Kopf. Weder Grüne noch Linke hätten, im Gegensatz zur CDU, das Bürgerbegehren unterstützt. Im Gegenteil, man habe daran gearbeitet, dass das Bürgerbegehren nicht erfolgreich werde. Die CDU sei von Anfang an gegen den Standort gewesen und habe diese Linie konsequent durchgehalten. Falls sich eine parlamentarische Mehrheit gegen den Standort am Karlsplatz findet sollte, gäbe es keinen Grund das Bürgerbegehren weiter zu verfolgen. Aus Verfahrensgründen stimme man der Magistratsvorlage dennoch zu.

Der Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten zollt der Initiative ihren Respekt zu dem erfolgreiche Bürgerentscheid und betont die Chance einen Standort von allen Bürgern abstimmen lassen zu können. Das sei die demokratischte und beste Möglichkeit zu einer Entscheidung zu kommen. Er bedauert, dass sich andeute, dass die SPD diesen Weg nicht gehen wolle und nicht den Mut habe, ihre Entscheidung von vor 3 Monaten in einer Bürgerentscheids-Situation zu vertreten. Direkte Demokratie habe eine ganz besondere Beziehung zur documenta. Joseph Beuys sei ein entschiedener Verfechter Direkter Demokratie gewesen und habe bei der documenta Zentren für direkte Demokratie eingerichtet und den demokratischen Willensbildungs-Prozess als Teil der Kultur, als Teil einer sozialen Plastik gesehen und immer wieder in die Kunst getragen.
Jetzt eine Frage der documenta, die diese im Kern betreffe über ein direktdemokratisches Instrument zu entscheiden, würde sie enorm stärken, egal wie der Entscheid ausgeht.
Problematisch hingegen sei die momentane Entwicklung, bei der der Oberbürgermeister im Sommerinterview im Halbsatz einen anderen Standort andeutet und damit einen Vorbereitungsprozess, der über mehrere Jahre von mehreren Ämtern und von vielen Akteuren aus der Kunst- und Kulturszene begleitet wurde, über den Haufen wirft. Wenn dieses Modell Schule macht, werde das eine schwierige Situation für die Planung zukünftiger großer Projekte in der Stadt. Die Fraktion werde der Magistratsvorlage zustimmen. Der Redner appelliert an die SPD ihren Antrag zur Stadtverordnetenversammlung zu überdenken. Ohne einen konkreten Alternativvorschlag müsse das Verfahren wieder komplett aufgerollt werden . Das schiebe das documenta Institut in noch weitere Zukunft als, wenn die Stadt den Weg des Bürgerentscheids gehe.

Auch die AfD-Fraktion bedankt sich für die Ausführung der Initiative am Rednerpult Und kündigt an der Magistratsvorlage zuzustimmen. Sie begrüßt den Sinneswandel der SPD-Fraktion, sie wolle aber definitiv keinen städtebaulichen Wettbewerb für die Bebauung des Parkplatz am Karlsplatz mit einem Gebäude. Man wolle einen begrünten Parkplatz erhalten.

B90/Grüne stellt klar, dass nicht die Befürworter der Durchführung eines Bürgerentscheids für eine Hängepartie Verantwortliche seien, sondern die SPD-Fraktion. Mit einem Bürgerentscheid habe man am 6. Dezember eine Entscheidung vom höchsten Souverän der Stadt, den Wählern und an diese werde man sich dann halten. Natürlich müsse man in dem Fall, dass die Entscheidung gegen den Parkplatz am Karlsplatz ausgehe, den Planungsprozess neu öffnen, aber es entstehe nicht der Eindruck man habe am 11. Mai eine falsche Entscheidung getroffen. Auch die CDU habe den Unterschied zwischen Form und Inhalt nicht verstanden. Die Form sei der Bürgerentscheid, und in der Sache sei man für die Stärkung der partizipativen Demokratie. Inhaltlich stehe man zu der Entscheidung vom 11. Mai und es wäre widersinnig gewesen, die Gegnerschaft zu unterstützen. Zudem sei nicht einmal klar, ob alle Unterzeichner für die Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses unterschrieben hätten, oder ob nicht der ein oder andere lediglich für die Mitbestimmung gestimmt habe. Entscheidend sei es Leute am 6. Dezember an die Wahlurne zu bewegen und für das Thema zu interessieren. Auch dem Redner sei klar, dass 2 Anträge für die Stadtverordnetenversammlung vorliegen, man nur nicht wisse ob die SPD für den CDU-Antrag stimmt, oder die CDU für den SPD-Antrag. Was er sich wünsche sei ein potenter Gegner, mit dem man einen Bürgerentscheid durchziehen könne. Er glaube, dass es Zeit wäre, dass die Stadtgesellschaft in der Kommunalpolitik mitentscheide, dafür stünde er und B90/Grüne, da ließe er sich von der CDU nichts vorwerfen.

Auch die Kasseler Linke weist den Vorwurf der CDU-Fraktion, sie habe das Bürgerbegehren torpediert, entschieden zurück. Die Kasseler Linke habe in junger Vergangenheit verschiedene Bürgerbegehren unterstützt und trete offensiv für direkte Demokratie ein, unabhängig vom Gegenstand, über den abgestimmt werden solle. Zwar habe man dieses Bürgerbegehren nicht aktiv unterstützt, gerade weil die Diskussionen in der Fraktion komplizierter waren, aber an grundsätzlicher Unterstützung der Form des Bürgerbegehrens und der direkten Demokratie könne kein Zweifel sein.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es hier lediglich um einen formalen Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gehe.
Sie geht davon aus, dass in der Stadtverordnetenversammlung Am 31. August noch inhaltlich diskutiert werde. Was schwer zu akzeptieren sei wäre aber, dass gerade die, die jetzt Bürgerbeteiligung entdeckten, vorher ihre Entscheidung an den Bürgern vorbei durchgedrückt hätten. Würde es Bündnis90/Grüne tatsächlich um Bürgerbeteiligung gehen, hätten sie bei der Veranstaltung in der Musikakademie eine ergebnisoffene Diskussion geführt. Da habe der Standort aber schon fest gestanden und es sei nur noch darum gegangen, ihn den Leuten zu verkaufen.Sollte die Stadtverordnetenversammlung einen mehrheitlichen Beschluss gegen den Standort fassen, dann sei der Bürgerentscheid obsolet. Das habe wenig mit der Einstellung zu direkter Demokratie zu tun, sondern damit, dass dem Begehren damit entsprochen würde. Zum von der SPD vorgeschlagenen Gestaltungswettbewerb  ergänzt sie, dass vorher ein Ziel festliegen müsse, um Planungssicherheit zu erhalten. Für die CDU-Fraktion sei klar, dass die Beteiligung der Anleger sichergestellt sein müsse.

Zustimmung: einstimmig

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8. Neubau Kindertagesstätte im Stadtteil Nordshausen durch die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG (KG)

Vorlage des Magistrats 101.18.1787

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Dem Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Nordshausen, mit einer voraussichtlichen Bruttogrundfläche von 1.606 m² und voraussichtlichen Herstellungskosten in Höhe von 4.622 Mio. € wird zugestimmt.
2.Der Magistrat wird ermächtigt, mit der Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. (KG) einen Mietvertrag über die sich aus Herstellungskosten abgeleitete Miete abzuschließen.
3.Der Magistrat wird ermächtigt, mit der Städtischen Werke AG oder ihrer Tochtergesellschaft (AG) einen Contraktingvertrag über die in der Kita Nordshausen eingebrachte technische Gebäudeausstattung in Höhe von ca. einer Mio. € abzuschließen

Zustimmung: einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten

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15. Möglichkeiten für Online-Sitzungen schaffen

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.1690

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten
(1) zu prüfen, ob Sitzungen der Stadtparlamentsgremien auf Grundlage der derzeitig gültigen HGO rechtswirksam Online stattfinden können,
(2) sich bei der Landesregierung für eine rasche Anpassung der HGO einzusetzen, sofern sich herausstellen sollte, das aktuelle HGO-Vorgaben zukünftigen Online-Sitzungen entgegenstehen,
(3) sämtliche technischen Voraussetzungen für datenschutzkonforme Online-Sitzungen auf der Grundlage von Open Source Software zu schaffen.
(4) die technischen Voraussetzungen für eine Live-Übertragung in einen weiteren öffentlich zugänglichen Raum im Rathaus und ins Internet zu schaffen.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten bedankt sich, dass der Antrag noch in dieser Sitzung beraten wird. Im Moment beobachte man wieder das Ansteigen der Zahl von Corona-infizierten. Es stehe im Raum, dass eine 2. Welle beginne und wieder schärfere Maßnahmen ergriffen werden müssten.
Die HGO sehe für den Fall erneuter Beschränkungen für Veranstaltung eine Übertragung auf einen Haupt/Finanzausschuss vor. Diese Lösung sollte die Stadt Kassel nicht anstreben, sondern Lösungen finden, die die Gremienarbeit weiter ermöglichen. Deshalb schlage man vor, die Rechtslage der HGO noch einmal gründlich darauf zu prüfen, in welcher Form diese Sitzungen schon jetzt online stattfinden könnten und sich für die Dinge, die noch angepasst werden müssen, bei der Landesregierung einzusetzen.
Zudem sollen die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, möglichst mit Open Source Software. Über eine Videoübertragung solle die Öffentlichkeit hergestellt werden.

Die SPD-Fraktion betont, dass die Nutzung von Open Source nicht beschlossen worden sei, sondern lediglich ein Prüfantrag im Geschäftsgang wäre. Vor Corona habe es das Angebot des Magistrats gegeben eine Führung mit den IT Leuten zu machen, um die Möglichkeiten kennenzulernen.
Die Rechtslage der HGO habe der Antragsteller selbst beleuchtet, und die sei auch ganz gut so. Man habe in letzter Zeit auch so viele Möglichkeiten geschaffen um alle Sitzungen stattfinden zu lassen, ohne dies online machen zu müssen. Es würden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, in denen man Abstandsregeln einhalten könne. Deshalb sehe die SPD-Fraktion keine Notwendigkeit neue Vorstöße zu machen.
Man vertraue darauf, dass Kassel Corona im Griff habe und das dies Dank der guten Arbeit des Magistrates und der verantwortlich agierenden Bürgerinnen und Bürger auch so bleibe.
Wenn sich der Redner der Piraten vorstelle Öffentlichkeit in einem Raum im Rathaus per Videoübertragung bereit zustellen, dann frage die SPD sich, wie man denn da die Einhaltung der Abstandsregeln sicherstellen wolle – ob man da etwa Zugangskontrollen einführen müsse, damit dann nicht doch zu viele Menschen hineingehen. Damit mache man sich das Leben nur noch schwerer.

[Dem Redner sei von einem regelmäßigen Gast auf der Empore gesagt, dass dort selbstredend auch heute schon Zugangskontrollen stattfinden und Mitarbeitende der Poststelle und des Sicherheitsdienstes auf die Einhaltung von Abstandsregeln achten. Zudem liegt die durchschnittliche Besucherzahl in Ausschüssen zwischen 2 und 5 Gästen. Dies könnte man meines Erachtens vermutlich über eine Onlineübertragung steigern, nicht aber über eine Videoübertragung in einen Raum im Rathaus]

Der Vertreter der Fraktion Bündnis90/Grüne widerspricht seinem Vorredner und bedankt sich bei der Antragsstellenden Fraktion für die Initiative. Es sei an der Zeit sich Gedanken über einen Schritt in das digitale Zeitalter auch im Rathaus zu machen. Man arbeite auch an anderer Stelle an der Digitalisierung der Unterlagen für die Gremienarbeit.
Der erste Punkt sei wichtig. Man sehe die technische Herausforderung, zum Beispiel bei der Listenaufstellung in den Landesverbänden, und man fände es gut, wenn die Stadt Kassel als gutes Beispiel vorangehe und zeige, wie man das gestalten könne. Auch eine Videowand sollte möglich sein. Der Redner weist auf die geringe Anzahl von Gästen hin. Die anderen Punkte hingegen lenkten nur ab. Verschiedene Softwareprodukte für Videoübertragung hätten alle ihre Stärken und Schwächen, auch die vorgeschlagenen Open Source Lösungen verschlüsselten nicht Ende zu Ende und erfüllten damit den Mindeststandard nicht. Deshalb wolle er erst gar nicht in technische Debatten eintauchen. Das sei ein Prüfauftrag an den Magistrat und man würde sich über ein Bericht und Vorschläge für Umsetzung inklusive einer Zahl, die man dann in den Haushaltsanträgen berücksichtigen könne, freuen.

Die CDU-Fraktion erklärt ihre Ablehnung. Nicht, weil man das Ansinnen nicht nachvollziehen könne, sondern weil das Thema hinreichend komplex sei. Zum Thema Open Source hätten die Vorredner schon einiges gesagt. Zunächst solle erst mal die Stadtverordnetenversammlung digitalisiert werden, da tue sich seit Jahren nichts. Auch dies sei mit Kosten verbunden, das dürfe man nicht aus dem Blick verlieren. Letztlich nütze alle Digitalisierung nichts, wenn es immer noch Leute gebe, die nicht über die technischen Geräte verfügten. Auch sei das Thema Datenschutz zu berücksichtigen, das sei alles nicht so einfach. Natürlich würden gerade Möglichkeiten auf allen Ebenen gefordert, nicht nur in Hessen, auch auf Bundesebene und in der Privatwirtschaft. Die CDU-Fraktion hoffe jedoch, dass die Corona Pandemie bald vorbei sei und man zumindest nicht aus diesem Grund auf Onlinemöglichkeiten angewiesen sei. Der Antrag würde ohnehin nicht helfen, solange nicht alle mit Geräten ausgestattet seien. Erst dann brauche man nach den rechtlichen Möglichkeiten der HGO schauen.

B90/Grüne beantragt die abschnittsweise Abstimmung. Punkt 1 würde man zustimmen, die anderen würde man ablehnen.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt, auch sie hoffe, dass die Corona Pandemie uns nicht mehr lange beschäftigen müsse und es glimpflich ausgeht, aber Glauben und Hoffen seien keine Instrumente des Risikomanagements. SPD und CDU legten die Hände in den Schoß und warteten, dass es vorübergeht. Sollte dies nicht geschehen, stehe man mit nichts da. Es sei bezeichnend für den Digitalisierungswillen, dass die SPD die Nutzung von viel Papier, großen Räume und viel Desinfektionsmittel unter hohem Aufwand, einer probaten Lösung durch Digitalisierung und Online-Sitzung vorziehe. Der Redner glaubt, es sei machbar Abstimmung online zu realisieren, Baden Württemberg habe die landesrechtlichen Voraussetzungen schon geschaffen, leider gebe es diese in Hessen noch nicht. Die Fraktion gehe auch nicht davon aus, dass sofort Lösungen für Onlinesitzungen zur Verfügung stünden, deshalb sei Punkt 1 als Prüfauftrag formuliert. Wenigstens auf den Weg machen müsste man sich aber.
Da man beim Thema Open Source nicht zusammen käme, ziehe man die Punkte 3 und 4 zurück. Bei den Punkten 1 und 2 sehe man aber einen direkten Zusammenhang, denn sollte es keine Möglichkeiten geben, sollte sich die Stadtverordnetenversammlung bei der Landesregierung für die Schaffung solcher einsetzen.

Es wird über die Punkte 1 und 2 abgestimmt.

Zustimmung:B90/Grüne (3), AfD (2), Kasseler Linke (2), FDP + Freie Wähler + Piraten (1), WfK (1)
Ablehnung:SPD (6), CDU (3)
Bei Stimmengleichheit abgelehnt.

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Ende der [öffentlichen] Sitzung


 

 

 

 

 


Änderungsantrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten zur Vorlage 101.18.1776
Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages

Der anliegende Vertragsentwurf wird in folgenden Punkten geändert:

  1. § 5, Absatz 2, Gestattungsentgelt wird geändert in:
    Ein jährliches Gestattungsentgelt beträgt 0,0002 Cent / kWh pro gelieferter kWh Wärmeabgabe zzgl,. gesetzlicher Umsatzsteuer [].

  2. § 5, Abatz 2, Beginn der Konzessionsgebühr wird geändert in:
    [] ab 01.01.2021.

  3. § 9, Absatz 1, Satz 2 Vertragsdauer wird geändert in:
    Er hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet mit Ablauf des 31.12.2039.
    (Die Verlängerungsoption wird gestrichen.)

  4. § 10, Absatz 1, Stillschweigensvereinbarung wird gestrichen und ersetzt durch Transparenzgebot:
    Die Vertragsparteien verpflichten sich der Stadtverordnetenversammlung und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kassel Auskunft über den Inhalt dieses Vertrages sowie über die bei der Durchführung anfallenden Informationen und Sachverhalte zu gewähren.

    Abschnitt 3 wird geändert in:
    Absätze 1 und 2 dieser Vorschrift gelten nicht, wenn den Vertragsparteien gesetzlich die Weitergabe von Informationen verwehrt sind.

Begründung:

Im Interesse der Energiewende in der Stadt Kassel sollten die Konzessionsgebühren sich nicht am Mittelwert, sondern am unteren Rand der üblichen Gebühren bewegen. Der vorgeschlagene Wert bildet diesen unteren Rand aus der zitierten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes ab (siehe Abbildung von S. 72).

Außerdem sollte eine Gebühreneinführung nicht rückwirkend erfolgen.

Die Dauer des Vertrages sollte die im Energiewirtschaftsgesetz (§ 46 Absatz 2) maximal zulässige Dauer für Konzessionsverträge für Strom und Gas nicht überschreiten und entsprechend auf 20 Jahre begrenzt sein.

Quelle der Abbildung:

Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Fernwärme https://www.bundestag.de/resource/blob/407500/e639dc2496cfe4ad14039f00994ee287/WD-5-053-11-pdf-data.pdf


Änderungsantrag Kasseler Linke zu Vorlage 101.18.1776

Punkt 1 wird geändert:

[..] des beigefügten Entwurfs mit den Ergänzungen:

– spätestens ab 2025 erfolgt die Fernwärmeproduktion ohne Einsatz von Kohle, spätestens ab 2030 ohne fossile Energieträger.
– alle B-Pläne erhalten ein Anschluss- und Nutzungsgebot an Nah- und Fernwärmenetze, die bis an das beplante Gebiet reichen
zugestimmt.

Begründung:

„[…] Das ambitionierte Ziel ist der Versuch bis 2030 klimaneutral zu werden. […]“ Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.8.2020
Um das Ziel des Klimaschutzes mit der CO2 Neutralität erreichen zu können, ist es notwendig bei allen Vorhaben die Möglichkeiten der CO2 Reduktion zu nutzen.