Verkehrsausschuss, 41. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 41. Sitzung, am 26.08.20 (ohne Gewähr)

M_Caballero@pixabay

  • Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass die Anfragen 15 und 20 auf Wunsch der Fraktion FDP, Freie Wähler + Piraten auf die nächste Sitzung geschoben werden, da aus terminlichen Gründen niemand aus der Fraktion an der Sitzung teilnehmen könne.
  • Die Tagesordnungspunkte 11 und 22 zum Thema Fernbusbahnhof wolle er gemeinsam aufgerufen.
  • Die SPD-Fraktion würde den Antrag 8 (Milieuschutz-Satzung) gerne in der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit dem Antrag der Kasseler Linken auf der Tagesordnung 1 behandeln.
    Der Ausschussvorsitzende sagt zu, den Antrag auf jeden Fall noch in der heutigen Sitzung zu behandeln.
1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/16

“Dörnbergstraße 18 / ehemalige Wäscherei” (Behandlung der Anregungen und Beschluss der Satzung)
Magistratsvorlage 101.18.1769

Zustimmung: CDU, SPD, B90/Grüne, WfK, AfD
Enthaltung: Kasseler Linke
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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2. Städtebauliches Entwicklungskonzept – nordöstliches Wesertor

Magistratsvorlage 101.18.1770

Die CDU-Fraktion erklärt, sie sei bei der Konzeptvorstellung dabei gewesen und stünde der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber, jedoch habe die Firma, die geprüft hat, mögliche Umsatzeinbußen bei den umliegenden Geschäften festgestellt, die so frappierend ausfielen, dass sie eventuell zu der Schließung des Edeka Markts an der Weserspitze führen könnten.

Der Stadtbaurat erwidert, dass die Entwicklung im Stadtteil Wesertor bezüglich Lebensmittelversorgung deutlich sei und der Edeka Markt nicht mehr wirklich zukunftsfähig aufgestellt wäre. In den Wandlungsprozess wolle man nicht eingreifen.

Die AfD-Fraktion regt an, am Wesertor eine Park&Ride-Tiefgarage anzubieten, um dort den Umstieg auf den ÖPNV attraktiver zu machen. Der Magistrat erklärt, er nehme den Hinweis auf.

Die Kasseler Linke findet Teile des Konzepts gut, ihr fehle aber der soziale Aspekt, den man leicht mit einer Milieuschutz-Satzung nachholen könnte. Diese könnte man hoffentlich bald nachreichen.

B90/Grüne loben ein tolles Konzept mit guten Leitpunkten. Es handele sich um ein städtebauliches Konzept, so wie es Bund und Land forderten und förderten, nicht um ein soziales. Von Denkmalschutz bis Klimaschutz seien viele Themen abgedeckt, das werde viele Planungen im Stadtteil in Zukunft erleichtern.

Die SPD-Fraktion lobt ebenfalls das Konzept. Es sei sehr nach vorne gerichtet und entwickle Visionen auch für den Rad- und Fußverkehr. Ein solches Konzept hätte man gerne auch für andere Quartiere.

Zustimmung: CDU, SPD, B90/Grüne, WfK, AfD
Enthaltung: Kasseler Linke
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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3. Städtebauförderung Lebendige Zentren (vormals aktive Kernbereiche in Hessen)

Fördergebiet “Alter Ortskern Wehlheiden” Abgrenzung des Fördergebiets nach § 171 b Abs. 1, 2 Baugesetzbuch
Magistratsvorlage 101.18.1772

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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4. Städtebauförderung Lebendige Zentren (vormals Aktive Kernbereiche in Hessen)

Einrichtung der “Lokalen Partnerschaft” im Fördergebiet “Alter Ortskern Wehlheiden”
Magistratsvorlage 101.18.1771

Die AfD-Fraktion bemängelt, die Bürgerbeteiligung fiele sehr institutionslastig aus, B90/Grüne widersprechen. Im Text stünde: offen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Im vorderen Westen habe man bei der Planung der Friedrich-Ebert-Straße gute Erfahrung mit Bürgerbeteiligung gemacht. Die SPD schließt sich an und ergänzt, dass es 2018/19 ein Entwicklungskonzept für Wehlheiden mit Bürgerbeteiligung gegeben habe.

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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5. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/14 Gänseweide, Hohefeldstraße

(Aufstellungsbeschluss) Magistratsvorlage 101.18.1773

Der Stadtbaurat erläutert, dass dieses Gebiet zwischen Nordhausen und Brasselsberg lange im Rahmenplan enthalten, eine Entwicklung durch die Kleinteiligkeit der Grundstücke aber schwierig gewesen sei. Mittlerweile seien viele Grundstücke in einer Hand und es gebe Entwicklungswille für ein Wohngebiet.

Die Kasseler Linke bemängelt die Versiegelung und fragt nach, ob die Sozialwohnungsquote auf alle 130 Wohneinheiten bezogen sei und ob auch Eigentumswohnungen geplant seien. Der Stadtbaurat erläutert, sein Schwerpunkt läge zwar bei Innenentwicklung, aber auch Erweiterung in Außenbereichen. Durch eine Verstädterung und die vielen Ein-Personen-Haushalte käme man um Neubau nicht herum und an dieser Stelle sei es laut Rahmenkonzept sinnvoll die Stadt zu erweitern. Es bestehe ein Bedarf an Wohnungen. Die Klimaneutralität müsse man bei der Umsetzung anschauen. Bezüglich Sozialwohnungsquote gelte der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (25 %) auf die Anzahl der WE (130).

Ablehnung: Kasseler Linke
Zustimmung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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6. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/59

“Umbachsweg / Heiligenröder Straße” 1. Änderung (Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)
Magistratsvorlage 101.18.1774

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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7. Messstationen und Fahrverbote

Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1648

Nachdem die Stadt München Anfang letzten Jahres unabhängig von der bayerischen Landesregierung zwanzig eigene Messstationen zur Messung des Stickstoffdioxidgehalts in der Luft aufgestellt hat, sind Fahrverbote dort nun wohl überflüssig geworden, da die neuen Messwerte fast überall unter der Grenze von 40 Mikrogramm je Kubikmeter liegen.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Stadt München?
2. Warum kam die Stadt München auf geringere Messwerte als die bayerische Landesregierung?
3. Wäre ein solches Vorgehen zumindest theoretisch auch in Kassel möglich?
4. Wie wird der Magistrat prüfen, ob durch eigene Messstationen ein ggf. in der Zukunft liegendes Fahrverbot für Kassel verhindert werden kann?
5. Wie schöpft der Magistrat sämtliche Möglichkeiten aus, damit ein Fahrverbot im Stadtgebiet verhindert werden kann?

Antwort des Magistrats (schriftlich, Fehler möglicherweise durch OCR)
Allgemein:
Die Stadt München mit einer Einwohnerzahl von 1,5 Millionen Einwohner ist um ein Vielfaches größer als Kassel mit ca. 200.000 Einwohner und deswegen eigentlich nicht vergleichbar. Zur Beurteilung der Luftqualität ist Hessen in zwei Ballungsräume (Rhein-Main und Kassel) und drei Gebiete eingeteilt. Der Ballungsraum Kassel erfüllt mit einer Einwohnerzahl von 306.321 Einwohnern (Stand 30.06,2019, Hessisches statistisches Landesamt), einer Fläche von ca. 275 km² und einer Einwohnerdichte von 1.114 Einwohnern pro km² die Voraussetzungen für einen Ballungsraum nach 1 Nr. 4 der 39. BlmSchV. Der Ballungsraum besteht aus 8 Städten und Gemeinden (Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Kassel, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal ,Vellmar) Mit Ausnahme der Gemeinden Ahnatal, Calden und Schauenburg entspricht der Ballungsraum Kassel in seinen Abgrenzungen dem Zweckverband Raum Kassel. Ein Luftreinhalteplan muss dann erstellt werden, wenn ein Jahresmittelwert der 39. BImSchV (früher 22. BlmSchV) überschritten wird. Dies war bis 2016 für den Parameter Stickstoffdioxid NO² der Fall.
Der Luftreinhalteplan wurde für den Ballungsraum Kassel in 2019 zum 2. Mal fortgeschrieben und ist in Kraft seit 04.11.2019.

Zu Frage 1:
Die Stadt München ist eine der größten Städte Deutschlands und die Stickstoffdioxidbelastung (N02-Belastung) an den verkehrsbezogenen Messstationen überschreiten deutlich den möglichen Jahresmittelwert. An den Hintergrundstationen werden die Grenzwerte eingehalten. Insgesamt Sind in München 5 Luftmessstationen errichtet. Zwei dieser Messstationen sind städtisch verkehrsnah, 2 Messstationen Stellen den vorstädtischen Hintergrund dar und eine den städtischen Hintergrund. In Kassel_sind 2 Messstationen errichtet (eine Messstelle verkehrsnah und eine Messstelle städtischer Hintergrund). Gemäß 5 13 Abs. 2 Satz 2 der 39. BlmSchV können auch orientierende Messungen durchgeführt werden, um eine angemessene Information Ober die räumliche Verteilung der Luftqualität zu erhalten. Dies wird in München durch das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) an 20 Standorten (3 davon seit 2018 und 17 zusätzliche seit Juli 2019) und durch die Stadt München an insgesamt 41 Standorten (21 davon seit Anfang 2018 und 20 weitere seit Anfang 2019) umgesetzt. Mit den an diesen Standorten aufgestellten Passivsammler können orientierende N02-Messungen durchgeführt werden. Diese Messpunkte Sind nicht identisch mit den verkehrsnahen Luftmessstationen, sondern entsprechen den Standortkriterien der Anlage 3 der 39. BlmSthV und stellen zusätzliche Messpunkte dar. Die Messungen mit Passivsammlern Sind zwar ungenauer als die Messungen an den Luftmessstationen, ermöglichen aber trotzdem eine Abgrenzung der unterschiedlichen Belastungsbereiche. Ebenso erfolgte in München ergänzend eine detaillierte Immissionsprognose im Auftrag des LfU. Grundlage zur Durchführung dieser Modellrechnungen ist auch 5 13 Abs. 2 Satz 2 der 39. BlmSchV. Hier wurden 29 homogene Straßenabschnitte modelliert. Diese Ergebnisse wurden verglichen mit den Messergebnissen der Messstationén wie auch der Passivsammler bei den gleichen Straßenabschnitten um die Methoden zu validieren. Die Abweichungen lagen innerhalb der Qualitätsziele der 39. BImSchV.#e Stadt München ist eine der größten Städte Deutschlands und die Stickstoffdioxidbelastung

Zu Frage 2:
Die Messungen mit Passivsammlern dienen nur der Orientierung und Sind mit den Messungen der Luftmessstationen qualitativ nicht direkt vergleichbar. Aus diesem Grund Sind Abweichungen durchaus möglich. Außerdem erfolgten die orientierenden Messungen nicht an den Standorten der Messstationen, sondern an weiteren Standorten um angemessene Informationenüber die räumliche Verteilung der Luftqualität zu erhalten. Auch bei den orientierenden Messungen wurde der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an einigen besonders belasteten Straßenabschnitte deutlich Uberschritten und lag teilweise sogar höher als an den Messstationen,d.h. die Stadt München hat durchaus vergleichbare Ergebnisse wie das LfU ermittelt. Insgesamt ist jedoch auch für München festzustellen, dass sich die Stickstoffdioxidbelastung wie auch in anderen Städten verringert.

Zu Frage 3:
Zunächst ist an dieser Stelle festzuhalten, dass in Kassel die Jahresmittelwerte hinsichtlich NO² seit 2017 nicht mehr überschritten werden. Wie in München wurden auch in Kassel bereits 2018 orientierenden NO²-Messungen mit Passivsammlern durchgeführt. Dabei wurden 2 Straßenabschnitte an der Schönfelder Str. und der Ysenburgstr. überprüft. Hier hatten die Modellrechnungen des Landes (HLNUG) erhöhte Werte ergeben. Sozusagen zur „Eichung” der Passivsammler an diesen beiden Standorten wurde auch an der Luftmessstation in der Fünffensterstraße ein Passivsammler aufgestellt. Die Jahresmittelwerte hinsichtlich NO² an den beiden zusätzlich untersuchten Straßen wurden nicht überschritten. Aktuell wird gerade im Rahmen des Förderprogrammes Umweltsensitive kooperative Verkehrssteuerung Kassel (UKVKS) ein Modell entwickelt, um Belastungen an besonders verkehrsbelasteten Straßenabschnitten zu ermitteln. Damit wird es zukünftig auch für Kassel ein Modell zur rechnerischen Ermittlung von Stickstoffoxidbelastungen geben. Die Stadt Kassel nutzt ebenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten der 39. BlmSchV aus.

Zu Frage 4:
Da in Kassel die NO²Jahresmittelwerte seit mehr als 3 Jahren eingehalten worden ist, ist diese Frage irrelevant. Nichtsdestotrotz werden verschiedenste Maßnahmen des Masterplanes (integrierter Aktionsplan Luft der Stadt Kassel), der am 24.06.2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (Vorlage 101.18.1325) umgesetzt, um die Belastungen, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrs, weiter zu reduzieren. So sieht sich die Stadt ausreichend gewappnet, um den aktuellen Stand zu halten und im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Kasseler Bevölkerung weiter zu verbessern.

Zu Frage 5:
Da in Kassel die NO²-Jahresmittelwerte seit mehr als 3 Jahren eingehalten wurden, ist auch diese Frage irrelevant. Fahrverbote sind nur erforderlich bei entsprechenden Überschreitungen und wenn nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Grenzwert eingehalten wird. Mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, wie sie von der Stadt Kassel für den Luftreinhalteplan gemeldet wurden, schöpfen wir die Möglichkeiten aus, die positive Entwicklung der vergangenen Jahre zu manifestieren und weiter zu optimieren.

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8. Milieuschutzsatzungen

Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1718

Der Magistrat wird beauftragt,
a)zu untersuchen, in welchen Gebieten Kassels durch Milieuschutzsatzungen gemäß § 172 (1)Satz 1 Nr. 2 BauGB sinnvollerweise Verdrängungen der Wohnbevölkerung entgegengewirkt werden kann. Für diese Gebiete sind entsprechende Satzungen vorzubereiten.
b)in der Untersuchung zu begründen, für welche Stadtteile höhere oder geringere Dringlichkeit zum Schutz der bestehenden Wohnbevölkerung vor Verdrängung besteht.
c)zu untersuchen, ob und in welchem Maß zur Erarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung von Erhaltungssatzungen zusätzliches Personal notwendig ist.
d)darzulegen, wie die sozial durchmischte Bevölkerung Kassels durch die veränderte spezifische Situation am Wohnungsmarkt in den betroffenen Stadtteilen zusätzlich rechtssicher vor Verdrängung geschützt werden kann.

Nachdem die SPD-Fraktion ihren Antrag vorgestellt hat, kontert die CDU-Fraktion, dass Verdrängung immer mit steigenden Mietpreisen einhergehe. Das sei eine Frage von Angebot und Nachfrage. Eine Milieuschutz-Satzung sei ein städtebauliches Instrument mit hohen Anforderungen seitens des GG, der Verfassungs- und Verwaltungsgerichte. Sie regele nur Fälle in denen städtebauliche Probleme entstünden, zum Beispiel Infrastruktur umgesetzt werden müsse o. ä.. Man könne eine Höchstmiete festlegen, die nur durch bauliche Veränderungen erhöht werden dürfe. Das sei alles sehr komplex. Ihrer Meinung nach solle sich die Verwaltung lieber mit Baugenehmigungen befassen, als mit diesen Fragen und die Nachfrage an Wohnungen decken. Der Verwaltungsaufwand sei enorm, jede bauliche Veränderung wäre dann genehmigungspflichtig und in Folge verlören die Wohnung an Qualität und würden langfristig kaum mehr vermietbar sein. Sinnvoll fände man einzig den Punkt C, die anderen seien zu voreilig. Zunächst müsse man prüfen ob der Aufwand lohne, um das Ergebnis zu erreichen.
Die CDU beantragt die Punkte A, B und D gemeinsam und den Punkt C einzeln abzustimmen.

B90/Grüne erklären, dies sei eine typische CDU Antwort und funktioniere so schon seit Jahren nicht. Der Markt regelte es einfach nicht, das sehe man weltweit. Eine Milieuschutz-Satzung sei kein Allheilmittel, aber ein 1. Baustein. Die SPD-Fraktion ergänzt, eine Milieuschutz-Satzung könne ein probates Mittel sein, um Eigentumsumwandlung zu erschweren. Natürlich erledige sich damit nicht alles, aber der freie Markt baue im Moment in Kassel Wohnungen, die 10-13 € pro Quadratmeter kosteten, dass könne sich kaum mehr jemand leisten. Man wolle hier keine Frankfurter Verhältnisse. Dort habe man spät Milieuschutz-Satzungen eingeführt und darüber weniger Luxussanierung. Die Standards seien mitnichten wirklich schlecht. Und die GWG in Kassel habe mittlerweile umfangreich saniert. Vonovia beispielsweise nutze energetische Sanierung zur Profitmaximierung, solche Unternehmen wolle man bremsen.

Die Kasseler Linke freut sich, sollte es bald eine Milieuschutz-Satzung geben. Vor anderthalb Jahren habe es eine erste Prüfung gegeben, man hätte eine Satzung schon viel früher haben können. Sie fragt nach, ob es schon erste Entwürfe gäbe und fügt an, dass selbst bei Bau mit Sozialbindung die Preise für SGB 2 Empfänger zu hoch seien. Sie schlägt vor, den Antrag um einen Punkt E zu erweitern: „Vorstellung der Ergebnisse im November 2020“

Die SPD fragt bei der Verwaltung nach, ob eine Vorstellung der Untersuchung im November möglich sei, der Stadtbaurat verneint dies. Eine generelle Untersuchung könne man zwar vorstellen, die Fragestellung sei aber deutlich tiefer, Teile werde man ausschreiben und im Haushalt hinterlegen müssen. Eine Vorstellung könne er sich ab März vorstellen. Die SPD lehnt es ab einen Punkt E anzufügen.

Die Kasseler Linke führt weiter an, dass der, von der hessischen Landesregierung eingeführte, erweiterte Kündigungsschutz nur in Gebieten mit Milieuschutz-Satzung gelte. Diese könne man auch sehr kleinteilig erlassen in Gebieten, bei denen die Sozialbindung demnächst ausläuft, Zierenbergerstr. zum Beispiel. Es gehe darum Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter zu schaffen.

Die AfD-Fraktion begrüßt, dass man zunächst eine Prüfung beantrage und nicht einfach rumexperimentieren wolle.

Änderungsantrag Linke:
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

Punkte A, B und D:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, WfK, AfD
Ablehnung: CDU
Enthaltung: Kasseler Linke
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

Punkt C:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, WfK, AfD, CDU
Enthaltung: Kasseler Linke
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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9. Angebotserweiterung des ÖPNV zum Fahrplanwechsel 2020

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1737

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausbau des ÖPNV in die Wege zu leiten.Hierfür wird die KVG gebeten der Stadtverordnetenversammlung eine Auflistung vorzulegen, in der wünschenswerte kurz-und mittelfristig machbare Nachbesserungen des Liniennetzes mit entsprechender Kostenkalkulation aufgeführt sind.

Die zur Nachbesserung notwendigen Finanzen stellt die Stadt Kassel zur Verfügung. Ziel ist die Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2020

Die Kasseler Linke betont, gerade aufgrund der Corona-Pandemie sollte es im Dezember wieder Richtung Ausbau des ÖPNV gehen, deshalb fordere man von der KVG eine Liste mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen.

Die CDU-Fraktion erklärt, natürlich wäre Ausbau wünschenswert, eine Aufstellung der Maßnahmen sei auch sinnvoll, ohne Fördergelder aus Land/Bund könne die Stadt Kassel das aber nicht stemmen. Um diese einzuwerben sei die Einarbeitung der Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember zu kurzfristig. Deshalb beantrage man abschnittsweise Abstimmung.

Auch SPD und Grüne sehen das so. Die Grünen betonen, dass die Auswirkungen der Reform positiv im Ausschuss vorgestellt worden seien, weitere Kürzungen ohnehin nicht anstünden. Die AfD-Fraktion fürchtet gar langfristig Privatisierung, bürde man der Stadt weitere Kosten auf.

Die Kasseler Linke erklärt abschließend, dass Fördergelder natürlich immer willkommen seien, wer Veränderungen wolle, diese aber auch Zahlen müsse.

Abschnitt 1 wird einstimmig beschlossen.

Abschnitt 2:
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: CDU, SPD, B90/Grüne
Enthaltung: AfD
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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10. Fahrradstraße Schillerstraße bis Philippistraße verlängern

Antrag B90/Grüne 101.18.1746

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, die geplante Fahrradstraße Schillerstraße von der Uferstraße bis zur Einmündung Philippistraße zu verlängern und wenn rechtlich zulässig dazu die Schillerstraße in diesem Abschnitt für den PKW-Verkehr zu sperren.

B90/Grüne begründen ihren Antrag. Mittlerweile sei ein Teil der Schillerstraße Fahrradstraße und der Autoverkehr verhalte sich auch entsprechend rücksichtsvoller. Im Maßnahmenplan sei der untere Teil mit dem Tunnel auch enthalten. Der Ortsbeirat befürworte das, lediglich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wegmann sperrten sich. Man wolle den Prozess mit diesem Antrag beschleunigen.

Die SPD-Fraktion kündigt ihre Enthaltung an. Man sei bei den Verhandlungen auf einem guten Weg.

Die Fraktion WfK widerspricht den Eindrücken der Grünen. Die Straße sei für Radfahrer vorher sehr gefährlich gewesen und sei das auch immer noch. Man sehe die Abnahme des Autoverkehrs nicht und werde als Radfahrer bedrängt und angehupt, wenn man auf der Straße führe. Die Aggressivität hätte gar zugenommen, auch führen die wenigsten auf den Parkplatz. Die Fraktion fragt nach, wie oft der Bereich kontrolliert würde.

Der Verkehrsdezernent scherzt, vielleicht hätte da nur jemand den Vertreter der WfK-Fraktion durch hupen grüßen wollen. Er hätte da eine andere Wahrnehmung und das Dezernat habe auch positive Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern bekommen. Pizzadienst beispielsweise nutzen die Strecke nicht mehr. Das Ordnungsamt habe stichprobenartig kontrolliert.
Eine Verlängerung der Fahrradstraße sei wünschenswert, die Verhandlungen mit der DB gestalteten sich allerdings schwierig. Um eine Einigung zu beschleunigen habe man jetzt mit dem ersten Teil begonnen und diesen Anfang Juli eingeweiht, dadurch sei Bewegung in die Gespräche gekommen, denn den Vertragspartnern sei nun klar, dass die Stadt ihre Planung umsetzen wird.

Die Kasseler Linke appelliert an die Fraktionen dem Antrag zuzustimmen, um ein breites Signal zu senden. Ihrem Eindruck nach sei die Situation etwas besser geworden, vor allem, weil Radfahrerinnen und Radfahrer selbstbewusster die Strecke nutzen.

Die CDU-Fraktion steht zwar grundsätzlich der Verlängerung positiv gegenüber, sieht aber die Sperrung für den PKW-Verkehr kritisch und da auch rechtliche Probleme. B90/Grüne stellen klar, dass es ihnen hier nicht um Schikanieren von Autofahrern gehe, sondern der Tunnel derart eg sei, dass er ein Sicherheitsproblem darstelle. Alternativ könne man das nur mit einer Ampel regeln. Die CDU schlägt eine Änderung im Antragstext vor (wenn rechtlich zulässig), B90/Grüne übernimmt dies.

Die Fraktion WfK beharrt darauf, dass es zu wenig Kontrollen gebe, lang nicht nur Anlieger die Strecke nutzen und die Stadt Fahrradstraßen für den Autoverkehr sperren könne, wenn sie es denn wolle.  Der Verkehrsdezernent befürchtet, dass bei Zuwegungsproblemen die ganze Fahrradstraße wieder gekippt werden könne.

Zustimmung: B90/Grüne, CDU, Kasseler Linke, WfK
Enthaltung: SPD-Fraktion
Ablehnung: AfD-Fraktion
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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11. Errichtung eines Fernbusbahnhofs

Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1758

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept für die Errichtung eines Fernbusbahnhofs sowie einen Zeitplan für dessen Realisierung vorzulegen. Zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs sollen dabei nur Standorte mit guter Autobahn-und ÖPNV-Anbindung wie z.B. im Bereich Auestadion gewählt werden.

22. Investor zur Entwicklung eines Fernbusbahnhofes

Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1801

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, ein durch einen Investor getragenes Konzept zur Entwicklung eines Fernbusbahnhofes vorzustellen. Einhergehend mit dieser konzeptionellen Entwicklung sollte auch die Minimierung der Verkehrsbelastung durch Fernbusse im innerstädtischen Bereich und die attraktive Ausgestaltung des zukünftigen Fernbusbahnhofs für den Radverkehr.

Die Anträge werden gemeinsam diskutiert. Die CDU-Fraktion erklärt, hier lägen jetzt 2 grundsätzlich gleiche Anträge vor. Der SPD-Antrag sei kurz nach dem Antrag der CDU eingereicht worden, man habe das Gefühl es gehe nur darum das Thema mit einem eigenen Antrag zu besetzen.
Die von der SPD vorgeschlagene Reihenfolge funktioniere nicht. Es sei sinnvoller erst einen Platz zu finden und sich dann auf die Suche nach einem Investor zu machen. Zudem verstehe man die Verzögerung um 7 nicht.

Die SPD-Fraktion stellt klar, dass man natürlich zunächst einen Ort suche, die Ausgestaltung aber sehr vom Investor abhängig sei. Auch ihrer Meinung nach gebe es zu wenig Fortschritt bei dem Thema.

Die AfD-Fraktion moniert, man habe sich vorher sehr auf einen privaten Investor versteift und sei damit gescheitert. Eine Lösung, wie die SPD sie vorschlage funktioniere in ihren Augen nicht. Für die Infrastruktur sei die öffentliche Hand zuständig. Wichtig für einen Fernbusbahnhof sei eine gute Anbindung an den ÖPNV, deshalb wäre es sinnvoll die Machbarkeitsstudie der Bahn zu betrachten und ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Nutzenden stiegen von Bus zu Bus um. Ein Standort am ICE-Bahnhof sei unnötig.

B90/Grüne erläutert, man habe sich die Standortuntersuchung vorstellen lassen und den Kasseler Osten anvisiert. Eine Konzepterstellung sei ein fortführendes Verfahren, es sei nicht sinnvoll nun ein gänzlich neues zu erstellen. Man werde beide Anträge ablehnen.

Die Fraktion WfK fragt nach, wie hoch die Belastung durch Busverkehr in Relation zum Gesamtverkehr lägen. Bezüglich der Umsteigemöglichkeiten sei der Standort Bahnhof Wilhelmshöhe gut.

Der Magistrat erklärt, nach einer Abfrage beim Straßenverkehrsamt führen auf der Wilhelmshöher Allee täglich ca. 20.000 Fahrzeuge, über die Kohlenstraße ca. 24.000.
Fernbussan- und abfahrten gebe es 114. Bei Annahme von 80% dieser Fahrten über die Wilhelmshöher Allee ergebe das einen Anteil von 0,5% am Verkehrsaufkommen, bei Annahme von 100% 0,75%.
Bei der Kohlenstraße gehe man bei 50% der Fahrten von einem Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen von 0,24% aus, bei 100% 0,48%.
Der Magistrat könne die Nutzung als Haltestelle für einen Ort festlegen/genehmigen. Ein Fernbusbahnhof sei kein kommunaler Auftrag aber stehe in Zusammenhang mit der Verkehrsplanung. Man sei mit dem Anbieter im guten Gespräch, die Fahrerinnen und Fahrer hätten Anweisung möglichst nicht über die Wilhelmshöher Allee zu fahren, ebenso lauf gerade eine Abstimmung mit der Bahn. Bei der Lösung im Kasseler Osten sei nicht die Investorensuche das Problem gewesen, sondern das Grundstück.

Nach den Erläuterungen des Magistrats stellt die Fraktion WfK für sich fest, dass die Belastung durch die Busse so gering sei, dass der Busbahnhof am Bahnhof Wilhelmshöhe bleiben könne. Jede Verlegung verschlechtere die Umsteigesituation der Nutzer. Wichtiger sei es den Individualverkehr an den beiden Straßen einzudämmen. Die Fraktion B90/Grüne ergänzt, dass der Hauptanbieter am Standort Bahnhof Wilhelmshöhe bleiben wolle.

Die SPD-Fraktion berichtet von zahlreichen Beschwerden bei den Ortsbeiräten und erklärt, die aktuelle (Fernbus)-Anbietersituation müsse noch diskutiert werden, habe der Hauptanbieter ein Deckungskonzept, solle dieses vorgestellt werden.

Die Fraktion asseler Linke schlägt die Änderung des CDU Antrags mit einer Ergänzung “Betrieb und Sicherstellung der Nutzung” vor, die CDU-Fraktion übernimmt das.

Abstimmung CDU-Antrag:
Zustimmung: CDU, Kasseler Linke, AfD
Ablehnung: B90/Grüne, SPD, WfK
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

Abstimmung SPD-Fraktion:
Zustimmung: SPD
Ablehnung: CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK, AfD
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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12. Planungen Radwege in der Druseltalstraße

Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1775

Wir fragen den Magistrat:
1. Weshalb wurden die kommunalpolitischen Gremien – Bau- und Planungskommission und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr – an diesem Prozess nicht beteiligt?
2. Wenn keine Verpflichtung zur Beteiligung besteht, weshalb glaubt der Magistrat auf Anregungen zur Verbesserung des Planungsergebnisses verzichten zu können?
3. Weshalb wird den Radfahrern zugemutet die Steigungsstrecke (Nordseite) auf einem Radweg direkt an der KFZ-Fahrbahn zu bewältigen, statt den 10 -20 m nördlich parallel in der Grünanlage verlaufenden Weg für den Radverkehr auszubauen?
4. Weshalb erhält der jeweils rechte Fahrstreifen eine Breite von 3,0 m (die der Breite eines LKW mit den Außenspiegeln entspricht, weshalb in der Praxis meist einer der Spiegel in den Verkehrsraum von Radweg oder linkem Fahrstreifen hineinragt), der linke Fahrstreifen jedoch 3,5 m, obwohl er seltener von LKW genutzt wird?
5. Werden zukünftig ähnliche Planungen in der Bau-und Planungskommission oder im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr vorgestellt?

Die AfD-Fraktion erklärt, hier sehe man ein gutes Beispiel, warum die Einbeziehungen der Gremien sinnvoll sei. Die Planung habe deutliche Mängel und seien vermeidbar gewesen. Ein gesonderter Radweg in der Grünanlage sei für die Nutzenden sicher angenehmer.

Der Verkehrsdezernt erklärt zu Frage 1 und 2, dass die Planung in der Sitzung des Bau- und Planungskommission am 25.06.19 als Punkt 7 behandelt worden sei. Kleinere Maßnahmen würden nur dort und nicht auch noch im Stadtentwicklungsausschuss besprochen.
Zu Frage 3: Man habe weitere Versiegelung von Flächen vermeiden wollen.
Zu Frage 4: In der Umsetzung sei die linke Spur 3m, die rechte Spur 3,50m und der Radweg 2m breit.
Zu Frage 5: Ja, in abhängig der Größe der Planung.

B90/Grüne ergänzen, dass die Pläne im Arbeitskreis Radverkehr vorgestellt worden seien.
Die AfD-Fraktion erklärt, auch der Weg in den Grünanlagen sei befestigt und fragt nach, warum die Pläne falsche Angaben stünden, der Verkehrsdezernent sagt zu, dies zu prüfen.

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13. Aufstellflächen für Radfahrer vor LZA entfernen

Antrag der AfD-Fraktion 101.18.1777

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die in Kassel vorhandenen Aufstellflächen für Radfahrer vor Lichtzeichenanlagen, auf denen Radfahrer nebeneinander, an einer separaten Haltelinie vor dem Kraftverkehr auf die Grünphase warten, sollen ersetzt werden durch Markierungen, die eine Aufstellung der Radfahrer hintereinander, oder gemäß dem StVO-Standard an ihrer jeweiligen Position im übrigen Verkehr gewährleisten.

Die AfD-Fraktion moniert, dass Radfahrer die Autofahrer beim Anfahren an der Kreuzung behinderten (weil langsamer) und sie später überholen müssten und damit gefährdeten. Zudem sei es momentan nicht möglich die Corona-Abstandsregeln an den Aufstellflächen einzuhalten. Das sei eine unsinnige Verkehrsführung.

Dem widersprechen alle anderen Fraktionen, die Sicherheit von Radfahrern werde mit dieser Aufstellung erhöht, die Empfehlung sei auch Bestandteil einer Handreichung für kommunale Nah Mobilität. B90/Grüne schlagen der AfD vor sich mit Expertenmeinungen zu befassen, bevor sie solche Anträge stellt, diese kontert, dass Expertenmeinungen ja häufiger ideologisch geprägt seien und auseinander liefen.

Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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