Notizen aus der 11. Sitzung des Auschusses für Soziales, Gesundheit und Sport am 23.11.17 (ohne Gewähr)
Folgende Anträge/Anfragen stehen auf der Tagesordnung:
1. Defibrillatoren in städtischen Gebäuden
2. Bewertung des Sozialberichts 2017
3. Vorrangprüfung bei der Wohnraumversorgung
4. Zwangsräumungen in Kassel
1. Defibrillatoren in städtischen Gebäuden
Antrag der CDU-Fraktion 101.18.634
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb der nächsten 2 Jahre sämtliche städtischen Gebäude inklusive der städtischen Sporthallen mit automatischen externen Defibrillatoren (sog. AED-Geräte) auszustatten. Die entsprechend notwendigen Finanzmittel sind in die Haushaltsplanungen einzuarbeiten. Die Möglichkeiten der Förderung durch Dritte bzw. durch Sponsoring sind zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD/B90/Grüne, Dr. Janusch und Ernst vor:
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 101.18.634 Defibrillatoren in städtischen Gebäuden
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
Der Antrag der CDU-Fraktion betr. Defibrillatoren in städtischen Gebäuden, 101.18.634, wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie der Sachstand und der Zeitplan ist, innerhalb der nächsten Jahre sämtliche …
Satz 2 und 3 werden gestrichen.
Folgender weiterer Satz wird ergänzt:
Der Magistrat wird gebeten darzustellen, wie sich die Kosten eines Kaufes und der anschließenden Unterhaltung der Geräte gegenüber eventuell geprüfter Leasingmodelle zueinander verhalten.
Diskussion:
Die CDU stellt den Antrag kurz vor. In der Diskussion über den Änderungsantrag in der CDU-Fraktion konnte man sich einigen, dass das sämtliche im ersten Satz durch stark frequentiert ersetzt werden soll, übernehmen wolle man den Änderungsantrag allerdings nicht.Die SPD besteht auf die Abstimmung zum Änderungsvertrag. Der Antrag der CDU sei so ein Haushaltsantrag. Die CDU erwidert, dass die CDU-Fraktion keinen reinen Prüfantrag wolle und ergänzt, dass Defibrillatoren Leben retten.
Der Ausschussvorsitzende lässt abstimmen, ob der Änderungsantrag übernommen werden soll.
Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, B90/Grüne, SPD, AfD,
Ablehnung: CDU, Kasseler Linke
Der Änderungsantrag wird übernommen.
Der geänderte Antrag wird abgestimmt:
Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, B90/Grüne, SPD, AfD,
Ablehnung: CDU,
Enthaltung: Kasseler Linke
2. Bewertung des Sozialberichts 2017
Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.696
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie bewertet der Magistrat aus Sicht der Stadt Kassel den Sozialbericht 2017
der Bundesregierung?
2. In Bezug auf das hohe soziale Sicherungsniveau wird deutlich, dass 2016 die sozialen Leistungen ein Volumen von rund 918 Milliarden Euro hatten. Das entspricht 29,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Wie hoch waren die sozialen Leistungen 2016 in Kassel?
3. Welche sozialen Leistungen sind in Kassel numerisch die größten Ausgaben in 2016 gewesen?
Antwort: Die Bürgermeisterin bittet um mehr Zeit, da der Sozialbericht sehr umfangreich sei und viele Ämter betreffe (Von Gleichstellung über Jugendhilfe bis zum Jobcenter) und eine fundierte Bewertung bisher noch nicht erfolgen konnte.
3. Vorrangprüfung bei der Wohnraumversorgung
Antrag der AfD-Fraktion 101.18.702
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In Zusammenarbeit mit der zentralen Fachstelle für Wohnen und der GWG, ein System mit Vorrangprüfung für Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte deutsche Staatsbürger und Inhabern von verfassungsgemäßen, langfristigen Aufenthaltstiteln, vor der Wohnraumversorgung für Asylsuchende zu installieren.
Begründung:
Es ist dem langjährig in Kassel wohnenden Staatsbürger, welcher aufgrund der derzeitigen Wohnungsnot, die unmittelbar mit der illegalen Einreise Asylsuchender verbunden ist, obdachlos wird oder von Obdachlosigkeit bedroht ist, nicht zu vermitteln, warum er nicht zuerst mit städtischen Wohnungsressourcen versorgt wird. Dies ist unsozial und gefährdet den Stadtfrieden.
Diskussion: Die AfD erläutert, dass in Kassel ca 600 Bürger von eventuellen Zwangsräumungen bedroht seien. Diese seien bei der Wohnraumvergabe Flüchtlingen vorzuziehen, die nach zwei Monaten in Gemeinschaftsunterkünften schon Wohnungen zugewiesen bekämen. Diese könnten dort auch bleiben.
Die CDU fragt, ob dieser Antrag überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sei, Der Vorsitzende entgegnet, dass wohl keine juristische Prüfung erfolgt sei, aber die Stadtvorsteherin ihn zugelassen habe. Er lege ihn aber gern auch noch mal dem Rechtsamt vor. Die SPD hält das für überflüssig und möchte gleich abstimmen, das wird dann auch getan.
Zustimmung: AfD,
Ablehnung: Freie Wähler und Piraten, B90/Grüne, SPD, CDU, Kasseler Linke
4. Zwangsräumungen in Kassel
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.703
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie hat sich die Zahl der Zwangsräumungen seit dem Jahr 2014 entwickelt, wie viele Zwangsräumungen wurden jeweils pro Jahr terminiert und wie viele tatsächlich durchgeführt?
Bürgermeisterin Friedrich erklärt, dass die zentrale Fachstelle für Wohnen nur mitgeteilt bekommt, ob eine Zwangsräumung anberaumt ist, nicht aber, ob diese auch tatsächlich durchgeführtworden sei
Anberaumte Zwangsräumungen gab es :
2014: 225
2015: 198
2016: 208
Die zentrale Fachstelle Wohnen erhält Name, Adresse und Name des Vermieters. Sind Familien mit Kindern oder besonders Hilfebedürftige betroffen, werden die Fälle mit Vorrang behandelt.
2. Aus welchen Gründen kam es seit dem Jahr 2014 zu den Zwangsräumungen (Mietschulden, Eigenbedarf o.ä., bitte jeweils mit Angabe der Anzahl der Fälle)?
Die Gründe gehen nicht aus der Statistik hervor. (Allerdings handelt es sich oft im Mietrückstände)
3. Wie viele der Zwangsräumungen seit dem Jahr 2014 betrafen Wohnungen im Besitz der Wohnungsbaugesellschaften – aufgegliedert nach den jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften?
Da nicht erfasst wird, ob eine Zwangsräumung tatsächlich stattgefunden hat, können diese Zahlen nicht erhoben werden.
4. Wo werden zwangsgeräumte Personen untergebracht (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Art der Unterbringung (Notunterkunft, Hotel, Rückeinweisung o.ä.)?
Obdachlose werden in Wohnungen, Appartements und möblierten Zimmern untergebracht. Eine Unterbringung in Hotels erfolgt nur in besonderen Fällen, z. B. nach einem Brand.
Wiedereinweisungen sind sehr selten, maximal zweimal pro Jahr.
5. Wie viele Unterbringungsmöglichkeiten hält die Stadt vor, und welcher Art sind diese?
491 Haushalte sind derzeit untergebracht, Platz 20-25 Personen/Haushalte steht zur Sofortbelegung zur Verfügung.
6. Wie lange bleiben die Betroffenen durchschnittlich dort?
Das ist sehr unterschiedlich. Von einigen Tagen bis mehreren Jahren.
7. Welche Unterstützung wird seitens der Stadt geboten, damit Betroffene möglichst schnell wieder eine eigene Wohnung finden?
Hilfe bei der Suche einer Wohnung, Übernahme von Kaution oder Genossenschaftsanteilen, Mietübernahme, Zusagen an den Vermieter u.s.w.
8. Wie viele Personen haben die Fachstelle für Wohnen jährlich seit 2014 für eine Beratung aufgesucht?
Die Zentrale Fachstelle Wohnen ist nicht nur für die Beratung und die Wohnraumversorgung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten zuständig, sondern u.a. auch bei Schulden/Insolvenz, das ist bei Betrachtung der Zahlen zu beachten.
2014: 2931
2015: 4000
2016: 4241