17. Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung

Notizen aus der 17. öffenstlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung am 1.03.18 (ohne Gewähr)

Der Vorsitzende beantragt, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:
Wertschätzung für ehrenamtliche und hauptamtliche Einsatzkräfte
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B90/Grüne, Freie Wähler + Piraten und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch, Andreas Ernst, Matthias Nölke und Thorsten Burmeister – 101.18.853 –

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten

Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 6 in die Tagesordnung aufgenommen, wird jedoch wegen Sachzusammenhangs gemeinsam mit dem zu Tagesordnungspunkt 4 vorliegenden Antrag der AfD – Fraktion aufgerufen und behandelt. Die Abstimmung werde getrennt erfolgen.


1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Die Stadtreiniger Kassel”

vom 23. November 1992 in der Fassung der Dritten Änderung vom 1. März 2004 (Vierte Änderung)

Vorlage des Magistrats - 101.18.809 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“ vom 23. November 1992 in der Fassung der Dritten Änderung vom 1. März 2004 (Vierte Änderung) in der aus der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.

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Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten

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2. Sicherheitskonzepte

Anfrage der AfD – Fraktion – 101.18.798 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Sicherheitskonzepte existieren für die Stadt Kassel und deren Bevölkerung im Katastrophenfall?
2. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle eines Terroranschlags?
3. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle einer Überflutung, und zwar erstens bei Starkregen und zweitens bei Hochwasser (Fulda)?
4. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle eines Erdbebens?
5. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle eines Einschlags eines irgendwie gearteten Himmelskörpers (Beispiel: Meteor von Tscheljabinsk/Russland im Jahre 2013)?
6. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle eines Flugzeugabsturzes (Beispiele: Mandala – Airlines – Flug 91 in Medan/Indonesien im Jahre 2005 und TransAsia – Airways – Flug 235 in Teipeh/Taiwan 2015)?
7. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle eines flächendeckenden und andauernden Strom – und Wasserausfalls?
8. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle eines Cyberangriffs?
9. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Falle einer Pandemie?
10. Welches Sicherheitskonzept hat die Stadt Kassel im Kriegsfall?

schriftliche Stellungnahme/Antwort des Leitenden Branddirektors:
Kurz: Die Stadt Kassel verfügt für verschiedenste mögliche Schadensszenarien der alltäglichen Gefahrenabwehr sowie des Katastrophenschutzes über entsprechende Einsatz- und Handlungskonzepte. Die Abwehr von Terroranschlägen fällt in die Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes (Polizei, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzämter, Bundesnachrichtendienst).
Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt nach Artikel 73 Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes.

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3. Präventionsrat

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst – 101.18.813 –

1. Wie bewertet der Magistrat den Präventionstag 2017?

Sehr erfolgreich, es habe 8 Workshops und 1 Training gegeben. Die Rede des Referenten soll noch veröffentlicht werden.

2. Welche wesentlichen Erkenntnisse hat der Präventionstag 2017 erbracht?

Das lasse sich schwierig bemessen. Es habe positive Rückmeldungen und positive Impulse gegeben.

3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diese Ergebnisse breiter bekannt zu machen, um der teilweise sehr aufgeregten Diskussion über Bedrohungen der Sicherheit insbesondere durch Kriminalität eine sachliche Grundlage zu geben?

[….]
Stadtportal

4. Für wann ist der nächste Präventionstag geplant und welche Themen sind bereits vorgemerkt?

13.-15.11.18
Die Themen seien noch nicht beschlossen

5. Sind an der Zusammensetzung des Kasseler Präventionsrates Veränderungen geplant oder hält der Magistrat alle notwendigen Stellen hinreichend beteiligt?

Nein, alle notwendigen Stellen seien involviert

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Die Tagesordnungspunkte 4. und 6. werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufgerufen, die Abstimmung erfolgt getrennt.


4. Gewalt gegen Einsatzkräfte

Antrag der AfD - Fraktion - 101.18.825 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung dankt allen Einsatzkräften in der Polizei, der Feuerwehr und im Sanitäts – bzw. Rettungsdienst, die sich mit ihrer täglichen Arbeit unermüdlich für das Gemeinwesen einsetzen, Menschen in Notsituationen unterstützen und für die Sicherheit von uns allen sorgen. Sie drückt ihre Wertschätzung für die Frauen und Männer aus, deren Engagement mitverantwortlich dafür ist, dass sich die Bürger in unserer schönen Stadt wohl fühlen und diese als einen lebens – und liebenswerten Ort betrachten .

2. Die Stadtverordnetenversammlung zeigt sich besorgt über die Gewalt gegen Rettungskräfte in der Stadt Kassel und erklärt sich solidarisch mit allen Einsatzkräften, die während ihrer Pflichterfüllung Opfer verbaler und tätlicher Angriffe oder Nötigung geworden sind. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Einsatzkräfte bedroht, beleidigt und in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt werden.

3. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Forderung des Hessischen Innenministers Beuth nach einer neuerlichen Strafverschärfung bei Angriffen auf Einsatzkräfte und appelliert an den Deutschen Bundestag in seiner Funktion als Gesetzgeber, durch eine Änderung des Strafgesetzbuches eine weitere Verschärfung des Strafrechtes zu beschließen, um Rettungskräftewirkungs voller zu schützen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, seine Bemühungen in der Gewaltprävention, Drogen – und Suchtberatung und der (Schul – )Sozialarbeit zu überprüfen und unter Einbeziehung des Präventionsrates der Stadt Kassel bereits e xistierende Maßnahmen in den genannten Bereichen, insbesondere das Präventionsprojekt “Hinsehen, Gewalt – Sehen – Helfen”, zu intensivieren, ggf. anzupassen und um weitere Handlungsstrategien zu ergänzen.

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Zustimmung: AfD
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten


6. Wertschätzung für ehrenamtliche und hauptamtliche Einsatzkräfte

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, B90/Grüne und Freie Wähler + Piraten und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch, Andreas Ernst, Matthias Nölke und Thorsten Burmeister - 101.18.853 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverordnetenversammlung lehnt jegliche Gewalt gegen Einsatzkräfte und Mitarbeiter städtischer Betriebe ab und erklärt sich mit allen Männern und Frauen von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Polizei, Krankenhäusern, der KVG und den Stadtreinigern, die täglich eine schwere und verantwortungsvolle Arbeit leisten, solidarisch.

Die Stadtverordnetenversammlung ist stolz und dankbar für die konstante und hervorragende Arbeit der zahlreichen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräfte, auch in der Sozialwirtschaft, den gemeinnützigen Vereinen und in der Sozialen Arbeit: sie alle arbeiten am friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt und verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung bei der Ausübung ihres Dienstes am und im Gemeinwesen.

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat daher, sich aktiv an einer der bestehenden Solidaritätsaktionen wie der „Kampagne für Respekt – Zeigen Sie den Rettungskräften Ihre Solidarität” zu beteiligen.

Die Stadtverordnetenversammlung wird auch weiterhin die Angebote der Prävention nach Kräften fördern. Dies gilt für die soziale Arbeit der Suchtberatung der Drogenhilfe Nordhessen, der aufsuchenden Arbeit der fahrenden Ärzte wie auch der Straßenarbeit mit Schlichtungsfunktion. Dies gilt ebenso für die Jugendhilfe in der Kommune und mit der außerordentlichen Initiative der zahlreichen freien Träger, die mit Ihrer wertvollen Arbeit die demokratischen Werte und Regeln des Gemeinwesens vermitteln und schützen. Der soziale Frieden in unserer Stadt ist die wichtigste Grundlage für eine positive Entwicklung.

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Zustimmung: einstimmig

Diskussion zu Antrag 4 und 6:

Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag. Es gebe Übergriffe und die AfD sei der Meinung, dass Wertschätzung gegeben sein sollte. Allein 2016 habe es 3500 Gewaltstraftaten gegen Polizisten gegeben. Sie begrüßt zwar, dass jetzt auch die anderen Fraktionen einen Antrag formuliert haben, es fehle aber der entscheidende Punkt: die Strafverschärfung. Die CDU-Fraktion entgegnet, dass §113, 114 und 115 StGB erst vor einem halben Jahr geändert worden seien. Man müsse Gesetze erst mal anwenden, bevor man sie erneut verschärft. Die SPD-Fraktion weist auf einen Widerspruch in dem AfD Antrag hin. In der Begründung schreibe man ja selber, dass die Strafverschärfung nicht helfe. Die AfD betont, dass auch Herr Beuth eine erneute Strafverschärfung fordere, Die Fraktion sei bereit den zweiten Absatz des gemeinsamen Antrags zu übernehmen. B90/Grüne erinnern an die Diskussion zu Frauen in der Feuerwehr, die seitens der AfD alles andere als respektvoll verlaufen sei. Auch sie schlagen vor, erst einmal abzuwarten, wie sich die Gesetzesverschärfungen auswirken.

Die SPD fügt an, dass sie den Antrag der AfD scheinheilig findet. Gerade sie sei für eine verstärkte Verrohung der Gesellschaft mitverantwortlich, denn sie trage dazu bei, dass staatliches Handeln abgewertet würde. Da fehle Selbstkritik. Zudem weist sie auf die gestern erschienen Zahlen zu Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte hin. Man könne sich mal fragen, wer dazu anstachelt. Die AfD verteidigt die Argumentation gegenüber Frauen in der Feuerwehr, da ginge es nur um die Quote und man befürchte, dass dann auf weniger geeignete Frauen zurückgegriffen werde, was die Sicherheit aller gefährde. Überdies trage auch die SPD mit Kommentaren z. B. von Herrn Stegner zur Verrohung bei. Eher sei der gemeinsame Antrag scheinheilig, denn er sei noch schnell als Reaktion auf den AfD Antrag geschrieben worden.

Die SPD erklärt, dass die Menschen, denen man hier Dank entgegenbringen möchte, schon wissen, von wem sie wertgeschätzt werden. Man sei stetig mit den Leuten im Gespräch, deshalb bedürfe es einem solchen Antrag nicht zwingend. Ehrlicher Respekt sehe anders aus. Der Magistrat ergänzt, dass er den gemeinsamen Antrag sehr begrüßt, insbesondere da nicht nur Rettungskräfte, sondern auch Stadtreiniger, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der KVG und des Ordnungsamtes Erwähnung finden, denn auch dort habe man mit verrohtem Verhalten zu kämpfen. Allgemein könne man aber sagen, dass es in Kassel bisher keine Entwicklung bezüglich tätlicher Angriffe gebe.

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5. Kurdische Symbole auf Kundgebungen

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.834 –

Schriftliche Antwort des Ordnungsamtes, mit OCR gescannt:

Diverse Symbole kurdischer Organisationen wie die der YPG und YPJ, die in Deutschland nicht mit einem Betätigungsverbot belegt sind, sind auf Kundgebungen oftmals verboten. Das Zeigen dieser Symbole wird dann als eine Straftat bewertet. Das Zeigen der Symbole außerhalb von Demonstrationen und Kundgebungen ist unproblematisch. Die Frauen – & Volksverteidigungs – einheiten der YPJ und YPG sind im Kampf gegen den Islamischen Staat in Syrien Verbündete des Westens und haben durch ihren erfolgreichen und entschlossenen Kampf gegen den IS weltweit große Anerkennung und Ansehen bekommen/erfahren. Sie vertreten und verteidigen das in der Demokratischen Föderation Nordsyrien vorherrschende basisdemokratische, ökologische und geschlechterbefreite Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vom 1. März 2018 Gesellschaftsmodell. Zuletzt waren die entsprechenden Symbole auf einer Kundgebung in Kassel untersagt worden, die sich gegen den Einmarsch türkischer Truppen im nordsyrischen Kanton Afrin richtete. Auf Kundgebungen und Demonstrationen mit dem gleichen Thema, wie beispielsweise auf der Demo am 27.01.18 in Köln, konnten die Symbole der Volksverteidigungseinheiten YPG und YPJ ungestraft und unbeanstandet genutzt werden. Die Demonstration in Köln wurde wegen des Zeigens anderer verbotener Symbole aufgelöst. Auch in anderen Städten konnten die Symbole der Konfliktpartei in Syrien gezeigt werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Auf welcher Basis hat das Kasseler Ordnungsamt ein Verbot des Zeigens von YPG und YPJ Symbolen auf Kundgebungen und Demonstrationen, die einen kurdischen Hintergrund haben, ausgesprochen?

Die Erteilung von Auflagen beruhe auf § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz, dem vom Bundesminister des Innern am 22. November 1993 ausgesprochenen Verbot der „Arbeiterpartei Kurdistans“.(PKK) und den diesbezüglichen Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (zuletzt vom 29. Januar 2018). YPG- und YPJ-Symbole sind als verbotene Kennzeichen im Sinne von § 9 Vereinsgesetz einzustufen.

2. Welche Kriterien müssen erfüllt oder was muss vermieden werden, damit von einem Verbot dieser Fahnen abgesehen wird?

Es gibt keine Ausnahmetatbestände, die das Verwenden verbotener Symbole zulassen.

3. Wie bewertet der Magistrat, dass in anderen deutschen Städten das Demonstrationsrecht im selben Kundgebungs – /Demonstrationskontext weniger beschränkt wurde als in Kassel?

Dem Magistrat ist nicht bekannt, dass andere Versammlungsbehörden Ausnahmen von der Verwendung verbotener Symbole zulassen.

4. Wurden seit der Veröffentlichung der Liste des Bundesministeriums des Innern mit den von einem Verbot versehenen kurdischen Symbolen und Flaggen (Schreiben an die Innenministerien der Länder vom 02. März 2017 Quelle: https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2017/03/BMI-Erlass- KK-VerbotMa%CC%88rz2017-002.pdf ) Ausnahmen vom Kasseler Ordnungsamt gemacht und unter Auflagen kurdischer Symbole auf Kundgebungen oder Demonstrationen in Kassel zugelassen?

Antwort: Nein, bei Versammlungen ohne einen Menschenrechtsbezug zu Abdullah Öcalan wurden keine Ausnahmen gemacht.
Bei Versammlungen und Aufzügen, die ausschließlich einen Menschenrechtsbezug zu Herrn Öcalan hatten (z.B. dessen Gesundheitszustand), wurde das Zeigen des Abbilds von Herrn Öcalan ausnahmsweise Zugelassen

 

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