18. Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung

Notizen aus der 18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Bildung, 25. April 2018 (ohne Gewähr)

Zu Beginn der Sitzung einigt man sich darauf den am Montag in den Ausschuss überwiesenen Antrag der CDU-Fraktion zur Reuterschule vorzuziehen und im Anschluss die Tagungsordnungspunkte vorzuziehen, bei denen Herr Jäger, Hochbau und Gebäudebewirtschaftung, involviert ist.

Tagesordnung:

1. Zukunft der Paul-Julius-von-Reuter-Schule

Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung umfassend, ggf. in einem Vor-Ort-Termin, über die Schäden an der baulichen Substanz der Paul-Julius-von-Reuter-Schuie zu informieren. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Sicherung der Paul-Julius-von-Reuter-Schule vorzulegen. Das Konzept soll einen Maßnahmen-‚ einen Zeit- sowie einen Finanzplan enthalten und Aufschluss darüber geben, welche Lösungen der Magistrat zur Beseitigung der baulichen Schäden an der Schule vorschlägt.

Begründung: Bereits bekannte sowie aktuell festgestellte bauliche Schäden an der PauI-Julius-von-Reuter-Schule gefährden den regulären Schulbetrieb. Die Sperrung des südlichen Gebäudeteils sowie Senkungen im Mittelbau, für den aus wirtschaftlichen Gründen möglicherweise der Abriss und ein Neubau notwendig werden, machen kurzfristig konzeptionelle Überlegungen zur Sicherung der Schule notwendig.

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Wie schon am Montag erläutert Die Schuldezernentin die Situation an der Reuterschule. Der Schulbetrieb sei bis zu den Sommerferien sichergestellt, auch ohne Doppelbelegung von Räumen. Nach den Sommerferien stehen Angebote zur Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen zur Verfügung, Man habe also die Zeit das Ganze baufachlich zu bewerten.

Das Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung betont, dass man froh sei, dass der Schaden durch aufmerksame Mitarbeiter:innen entdeckt wurde, im Anschluss sei das Gebäude sofort gesperrt worden, da der Zustand nicht mehr klassifizierbar sei. Im Moment arbeite man an einem Konzept, wie man den Gebäudeteil absichern kann, um die Möbel abzutransportieren. Betroffen sei nur ein (kleiner) Teil der Schule. Zwar habe auch der vordere Gebäudeteil Probleme, einsturzgefährdet sei er aber nicht. Das gesamte Gebäude stehe unter Denkmalschutz. Von den Möglichkeiten: Decke abstützen, Decke austauschen oder Abriss, kämen aufgrund der Konstruktion nur die beiden letzten infrage, es sei möglich, dass ein Neubau die bessere Option ist. (siehe auch Antwort auf folgende Anfrage)

Die CDU fragt nach, ob es noch mehr Gebäude in Kassel mit ähnlichen Problemen gebe. Der Amtsleiter erläutert, dass man sich enorm Gedanken mache, wie man mit dem Thema umgehen soll und wie man die Konstruktionen prüfen kann. Teilweise sei es schwer an die Baudaten zu kommen und einzugrenzen von wann bis wann (46-50 oder 46-55 oder noch früher) man prüfen müsste. Nicht alle Decken seien gefährdet, geprüft werde bei Sanierung. Es sei allerdings nicht möglich in jedem Fall ausreichend Rücklagen anzulegen, falls es, wie bei der Reuterschule, zu Unvorhersehbarem kommt. (Nur Schwimmbaddecken werden ständig geprüft). Die CDU fragt nach mit welchen Betrag man bei Abriss rechnen müsse, genaue Zahlen können noch nicht genannt werden. Der Abriss vermutlich unter einer Million, bei einem Neubau müsse aber erst mal geplant werden, was für Räume gebraucht werden. (Gefühlt kein zweistelliger Millionenbetrag).

Die SPD beschwichtigt, dass keine Einsturzgefahr bestehe und man in Ruhe die Möbel rausholen könne, der Amtsleiter widerspricht insofern, als dass niemand dafür die Verantwortung übernehmen könne. Die CDU fragt, ob zur Unterbringung der Schüler Pavillionlösungen angedacht seien, Die Schuldezernentin verneint das. Es seien nur die 11 Klassenräume betroffen, für die andere Orte gefunden worden seien, zudem sei eine Auslagerung in die Mönchebergschule möglich und der Schulleiter habe versichert, dass das Raumangebot reicht. Das Schulamt ergänzt, dass es im nächsten Schuljahr einen Rückgang um 8 Klassen gebe. Die AfD-Fraktion regt an die Integrationsklassen aufzulösen, dieses wird entschieden abgelehnt.

Zu einer Besichtigung erläutert der Amtsleiter, dass momentan auch das Treppenhaus gesperrt sei, man also nur von draußen schauen könne. Die FDP regt an, dass man Fotos der Decke und des Hauses den Stadtverordneten zukommen lassen könnte, das würde vermutlich reichen, um sich ein Bild der Situation zu machen. Die Kasseler Linke fände eine Begehung erhellend und würde gerne Schulleitung und Schulgemeinde einbeziehen. Die Fraktion B90/Grüne erinnert an die Aufgabe des Gremiums, Gebäude sicherzustellen.

Zustimmung: einstimmig


2. Überlassung von Schulräumlichkeiten – 101.18.815 –

Gemeinsame Anfrage der Stadtverordneten Burmeister und Nölke, FDP

Es liegt eine Antwort vom Hochbauamt vor, die Die Schuldezernentin verliest.

Wir fragen den Magistrat:

1. Gab es Schulen in Kassel, die seit 01.01.2017 ihre Räumlichkeiten Vereinen, Verbänden, Parteien, usw. für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt haben oder ist dies künftig geplant?

Schulräume werden und wurden zur Nutzung überlassen. Zuständig sei seit 2010 das Hochbauamt, bei Hallen das Sportamt. Früher sei das über das Schulverwaltungsamt gelaufen.

2. Um welche Schulen handelt / handelte es sich dabei und wem wurden die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt?

Von 2017-heute habe es um die 100 Überlassungen gegeben. Die zentral gelegenen Standorte würden bevorzugt. Kriterium sei auch die Ausstattung. Überlassen wurden die Räume an Träger der Kirche, Bildung, Uni, Schlachthof, Heilhaus und mehr. Parteien auch, aber nur zu kulturellen Zwecken, also keine politischen Veranstaltungen.

3. Erfolgt / erfolgte die Überlassung der Räumlichkeiten entgeltlich oder unentgeltlich?

Die Überlassung erfolge nach Benutzungs- und Tarifordnung der Stadt Kassel für außerschulische Zwecke. Kirchen, Vereine u.s.w. zahlen nichts, ansonsten der Aufwand der durch die Nutzung entsteht.

4. Gab / gibt es bei Überlassungen der Räumlichkeiten entsprechende Mietverträge oder ähnliche Vereinbarungen?

Ja (BTO vertraglich)
Die Überlassung dürfe den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen, ein Anspruch bestehe nicht.

5. Wie sind die Haftungsfragen in solchen Fällen geregelt und gelten vorhandene Versicherungen auch für die Überlassung von Räumlichkeiten?

Die Haftung sei Bestandteil des Vertrages. Die Nutzer;innen haften für Schäden und müsse eine Versicherung nachweisen, Verzicht auf Regress gegenüber der Stadt. Die Vertragsregeln seien gängig.
Neujahrsempfänge von Parteien seien zulässig, auch wenn die Abgrenzung schwierig sei.


3. Nutzung der Erfahrung mit modernen Schultoiletten nach Abriss der Eichendorff – Schule 101.18.850

Anfrage der CDU – Fraktion

Wir fragen den Magistrat:

1.Wurde das Projekt„Toi-Toi-Toi“ der Joseph-von-Eichendorff-Schule nach 2005 auch an anderen Kasseler Schulen umgesetzt?
2. Werden die gesammelten Erfahrungen des mehrfach preisgekrönten Projektes bei den kommenden Schulsanierungen genutzt?

Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Toilettenanlage in der Eichendorff-Schule sehr farbenfroh gewesen seien, mit hoher Wertigkeit und Sauberkeit. Immenhausen habe sie gewissermaßen nachgebaut und auch da sei eine höhere Wertschätzung zu beobachten.
Die Schuldezernentin sieht bei Kinder und Jugendbeteiligen einen positiven Effekt. Die Räume würden besser angenommen und es trage zur vernünftigeren Nutzung bei. Das Prinzip der guten Stube habe sich bewährt, man wolle es weiter unterstützen.
Die AfD-Fraktion merkt an, man brauche keine Feng Shui Toiletten, wichtig wäre nur was in den Köpfen der Kinder ankommt.

Die Schuldezernentin fährt fort, man werde auch weiterhin Schulen zu solchen Projekten ermuntern. Das Kinder und Jugendforum sei ein Dauerbrenner für Jugendbeteiligung.


1. Bericht MINT – Region 101.18.808

Gemeinsamer Antrag der Stadtverordnete n Burmeister und Nölke, FDP

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung über die bisherigen Erfahrungen des MINT – Forum Nordhessen zu berichten, ggf. gemeinsam mit Vertretern der Industrie – und Handelskammer (IHK) Kassel – Marburg und der Regionalmanagement Nordhessen GmbH. Dabei soll insbesondere berichtet werden, welche Gelder für welche Projekte ausgegeben wurden und wie die einzelnen Projekte in Schulen, Bildungsinstitutionen und der Wirtschaft bewertet werden.

Begründung: Der Stifterverband und die Körber – Stiftung fördern sieben MINT – Regionen in ganz Deutschland, darunter auch das MINT – Forum Nordhessen. Eine Jury von Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung hat Anfang 2017 aus über 40 Bewerbungen neben Nord hessen sechs weitere regionale Netzwerk – Konzepte prämiert. Die Gewinner erhalten eine finanzielle Förderung von 30.000 Euro für die Umsetzung ihres Konzepts, außerdem kostenlose Beratungsangebote und Fortbildungsmaßnahmen. Zusätzlich können sie ihre Erfahr ungen in einem deutschlandweiten MINT – Netzwerk austauschen. Darüber sollte jetzt, ein Jahr später, ein erster Zwischenbericht abgegeben werden.

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Die Schuldezernentin erklärt, dass Kassel Teil der Mintregion sei. Der Antrag wird einstimmig angenommen


4. Zukunft der Wilhelm – Lückert – Schule 101.18.851

Anfrage der CDU – Fraktion

Das Amt für Schule und Bildung beantwortet die Fragen wie folgt:

Wir fragen den Magistrat:
1. Wird die Wilhelm-Lückert-Schule als Förderschule erhalten?

Ja

2. Gab es bisher Aussagen, dass die Hauptstufe kooperativ in einer Gesamtschule beschult wird? Im Schulentwicklungsplan steht, dass die Mittel-und Hauptstufe bis 2020/21 abgebaut wird.

Ja, Im Kooperationsvertrag steht, dass die Mittel-und Hauptstufe ausläuft, das werd gerade besprochen.

3.Warum werden seit dem Schuljahr 2016/17 nur noch Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Kassel aufgenommen–auch dann, wenn der Weg zu einer Förderschule im Landkreis aus dem Landkreis heraus weiter ist?

Im Rahmen der Modellregion gibt es mit dem Landkreis eine Absprache, dass keine Kinder aufgenommen werden, da auch der Landkreis Inklusion umsetze. An Grundschulen gibt es durch das BFZ besondere Förderung. Die Lückert-Schule bleibt übergangsweise. Sprachheilung sollte überall ins Portfolio kommen. Für Landkreiskinder gäbe es nähere Schulen im Landkreis, und auch wenn die Wilhelm-Lückert-Schule eine sehr gute Schule sei, das sei nicht Wesen von Inklusion.

4. Warum gibt es eine Festlegung der Schülerzahlen und eine Einzügigkeit im Schulentwicklungsplan festgelegt und nicht eine Orientierung an den tatsächlichen Einwahlen? Was passiert, wenn mehr Anmeldungen aus der Stadt Kassel vorliegen, als die Einzügigkeit aufnehmen kann?

Man habe sich an den bisherigen Einwahlen orientiert, die bisher bei 200 lagen, Hälfte aus dem Landkreis.
So käme man auf die Zahl 100.
Wenn das Sprachförderangebot an den Grundschulen gestärkt werde, werden mehr Kinder wohnortnah versorgt werden.

Die SPD-Fraktion ergänzt, dass die Schule erhalten bliebe und zudem die Grundschule hinzukomme und fragt nach, wie die Platzverteilung geregelt werde, sollten mehr Kinder an die Schule kommen.
Das Schulamt entgegnet, es werde das beobachten.


5. Bericht zur Organisationsänderung im Schulverwaltungsamt 101.18.852

Antrag der CDU - Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen : Der Magistrat wird aufgefordert, im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung die neue Verwaltungsstruktur und die neuen Aufgabenbereiche des Amtes für Schule und Bildung (vormals Schulverwaltungsamt) zeitnah vorzustellen.

Begründung: Die Stadtverordneten haben bisher keine Informationen über diese Organisationsänderung bekommen. Sie benötigen jedoch diese Informationen für ihre politische Arbeit.

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Die CDU-Fraktion begründet den Antrag. Es gebe einschneidende personelle und organisatorische Änderungen. Die Schuldezernentin begrüßt den Antrag und wird gerne berichten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

6. Konfessionelle Kindertagesstätten 101.18.860

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele konfessionelle Kindertagesstätten gibt es in Kassel?
Bitte um Zuordnung der Antwort nach Religionsgruppen.

34 KiTas sind in konfessioneller Trägerschaft.
26 evangelisch, 8 katholisch

2.Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Anerkennung einer konfessionellen Kindertagesstätte?

Es gelten die gleichen Anforderungen für alle KiTas, eine Ungleichbehandlung gebe es nicht (SGB8 HkjGB)

3.Können auch Kinder anderer Konfessionen oder auch nicht-religiöse Kinder in konfessionellen Kindertagesstätten aufgenommen und betreut werden?

Ja. Freie Träger arbeiten mit der Jugendhilfe zusammen und es gelte kurze Beine/kurze Wege, also wohnortnahe Betreuung.

4.Welche Aufsichts-und Interventionsmöglichkeiten hat der Magistrat

Die Träger durchlaufen die Fachausschüsse der Jugendhilfe. Die Aufsicht (pädagogisches Konzept) liege beim Jugendamt.

Die AfD-Fraktion fragt nach, inwieweit sich die Kirchen beteiligen. Die Schuldezernentin erläutert, dass das Teil des Konzepts sei. Bei den katholischen KiTas seien Gemeinden die Träger. Sie steuerten auch Geld aus ihrem Haushalt bei. Die beiden freichristlichen KiTas seien Elterninitiativen. Die Finanzierung seitens der Stadt sei bei allen freien Trägern gleich.

Die Fraktion B90/Grüne fragt nach wie viele Kitas es insgesamt gebe und was an Beschwerden bei der Aufsicht lande. Die Schuldezernentin erwidert, es seien 150, davon seien 33 in städtischer Hand. Die Meldungen handelten von unangemessenem Auftreten Kind/Kind, Kind/Eltern, Kind/Erzieher:in.
Konsequenzen sind lange Gespräche im Team, zwischen Melder/Erzieher:innen und Eltern. Im schlimmsten Fall könne auch die Betriebserlaubnis vom Land zurückgezogen werden.