Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 19. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 19. Sitzung (ohne Gewähr)

Tagesordnung:

1. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz

Vorlage des Magistrats - 101.18.821

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“

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Änderungsantrag der Kasseler Linken


Keine unangemessenen Mieten für Mehrbettzimmer

Der Antrag wird ergänzt durch folgende Regelung:
§ 8 Ausnahme- und Härtefallregelung
(1) Soweit dies im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände zur Überwindung einer Härte und zur Deckung einer zeitlich befristeten Bedarfslage geboten ist, wird von dem Gebührensatz nach § 5 Absatz 1 abgesehen. und die Gebührenhöhe auf 300 € festgesetzt.
Bei einer gemeinschaftlichen Zimmernutzung werden die Kosten auf die Personen verteilt. […] unverändert
Begründung: Betroffen von der Regelung sind Geflüchtete, die über ein eigenes Einkommen verfügen und für die Kosten der Unterkunft herangezogen werden. Zur Vermeidung von Härten und möglichem städtischen Mietwucher sollte die Regelung ergänzt werden. Dass im Moment die Belegung so gering ist, dass es keine oder nur wenige Betroffene gibt, ermöglicht die finanzneutrale Zustimmung. Die Wandlung in eine berechenbare “Ist-Regelung” und der Verzicht auf einen zusätzlichen Antrag ermöglicht die einfache und unbürokratische Anwendung für alle Betroffenen.

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Herr Nölke, Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten, merkt an, dass sich seine Fraktion enthalten werde, da in der kurzen Zeit noch keine Beratung in der Fraktion habe stattfinden können.
Herr Dreyer, Afd, findet es einerseits gut, dass die Kommune so Gelder erstattet bekommt, die Ursachen könne man ja nicht mehr vermeiden, für den Steuerzahler sei das dennoch schwierig für den strittigen Aufenthalt derart viel Geld zu zahlen. 450.- Euro für eine Einzelperson sei sehr hoch. Ein (nicht in Unterkünften lebendes) Ehepaar zB. würde bei einer derart hohen Miete gebeten, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.

Abstimmung Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke:
Zustimmung: Kasseler Linke
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD (1)
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD (1)

Abstimmung Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU,
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke

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2. Zukunftssicherung der Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) Vereinbarung mit der ver.di – vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Vorlage des Magistrats - 101.18.896 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Vereinbarung mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (s. Anlage) zugestimmt.

2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.

Begründung: Die Stadt Kassel ist mit 92,5 % Mehrheitsgesellschafterin der Gesundheit Nordhessen Holding AG. Die übrigen 7,5 % hält der Landkreis Kassel. Der Abschluss der Vereinbarung ist eine Voraussetzung für einen Anwendungstarifvertrag zum „ Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser“ (TV ZuSi) für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 zwischen den Tarifvertragsparteien. Seit 2007 gibt es bei der GNH einen Zukunftssicherungstarifvertrag (ZuSi), der zwischen dem kommunalem Arbeitgeberverband und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geschlossen wurde. Dieser sieht einen Gehaltsverzicht der Beschäftigten im ver.di – Anwendungsbereich bei gleichzeitigem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vor. Vertragsbestandteil ist außerdem, dass bei einem testierten Jahresüberschuss auf Konzernebene das einbehaltene Gehalt ganz bzw. anteilig zurückgezahlt wird. In den Jahren 2007 bis 2016 betrug die durchschnittliche Rückzahlungsquote aufgrund der guten Unternehmensentwicklung konzernweit ca. 84 %. Eine Voraussetzung für den ZuSi ist seit Beginn eine Vereinbarung zwischen der Stadt Kassel und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, in der sich die Stadt verpflichtet, Mehrheitsaktionärin der GNH zu bleiben.

Der Stadt Kassel wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sofern bestimmte Basiswerte des Eigenkapitals der GNH unterschritten würden. Der ZuSi, der den Banken als Sicherheit diente, hat es der GNH in den Jahren 2007 bis 2016 ermöglicht, einen großen Investitionsstau abzuarbeiten und die Leistungen auszubauen. Gleichzeitig werden durch den ZuSi die Arbeitsplätze gesichert, so dass selbst bei Schließung der Kreisklinik in Helmarshausen und des Pflegeheimes Fasanenhof die Beschäftigten keine betriebsbedingten Kündigungen fürchten mussten. Um weiterhin den stetig steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, wurde für das Jahr 2016 ein Moratorium über die einjährige Fortführung des Zukunftssicherungstarifvertrags aus dem Jahr 2007 vereinbart und während dieser Zeit ein Zukunftskonzept für den Konzern (Stichwort „GNH 2020“) erarbeitet, dessen Vorlage Bedingung für die Aushandlung einer ZuSi – Verlängerung für die Jahre 2017 bis 2020 gewesen ist. Der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen, die GNH und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigten sich im Rahmen dieser Verhandlungen auf einen jährlichen Gehaltverzicht von 4 % bei gleichzeitigem Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungs – Kündigungen sowie volle bzw. anteilige Rückzahlung bei positivem Gesamt – GNH – Ergebnis.

Die Fortführung des ZuSi ist unverzichtbar, um die erfolgreiche Unternehmensentwicklung weiterhin zu gewährleisten und die GNH zukunftsfähig aufzustellen. So wird das Unternehmen in die Lage versetzt, in den nächsten Jahren Investitionen im hohen zweistellige n Millionenbereich zu realisieren, das medizinische Leistungsspektrum auszubauen und die Arbeitsplätze zu sichern. Groß – Projekte wie der Neubau eines Zentrums für seelische Gesundheit am Klinikum Kassel, in dem die psychiatrische Klinik (jetzt Ludwig – Noll – Krankenhaus) und die psychosomatische Klinik zeitgemäße Räumlichkeiten finden werden, der Neubau der Betriebs – Kindertagesstätte, die Umstellung der GNH – weiten Speisenversorgung und der Neubau der Klinik in Hofgeismar sind aktuell in Vorbereitung. Auch für die nachhaltige Stabilisierung der Kliniken in der ländlichen Region wird der ZuSi benötigt, um die notwendigen Investitionen sicherzustellen. Wie in der Vergangenheit hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di den ZuSi auch an die Vereinbarung zwischen ihr und der Stadt Kassel geknüpft, nach der die Stadt Kassel zu den Bedingungen der Vereinbarung bis Ende 2023 Mehrheitsaktionärin bleibt. ver.di hat sowohl der Vereinbarung als auch dem Anwendungstarifvertrag zum „Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser“ (TV ZuSi) für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 zwischen den Tarifvertragsparteien bereits zugestimmt.

Der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen hat in der Sitzung am 6. März 2018 die entsprechenden Landesbezirkstarifverträge ebenfalls genehmigt. Der Magistrat hat die Vorlage am 7. Mai 2018 beschlossen.

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Diskussion:
Während die AfD auf den Mangel an Personal hinweist und in dem Vertrag keinen Vorteil für die Kasseler Arbeitnehmer:innen erkennen kann, sieht B90/Grüne keinen unzumutbaren Verzicht der Arbeitnehmer:innen, sondern in erster Linie die Sicherung der Arbeitsplätze und so sähen das auch die Tarifpartner.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU,
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke

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3. Zeitpunkt der Realisierung der Videoüberwachung

Anfrage der CDU – Fraktion  – 101.18.844

Wir fragen den Magistrat:
Wann wird die vom Magistrat verkündete Einführung der Videoüberwachung in der Innenstadt endlich realisiert?

Der Verkehrsdezernent erklärt, ein Zeitplan könne noch nicht vorgelegt werden. Es handele sich auch nicht nur um eine Erweiterung, sondern auch um eine Modernisierung der polizeilichen Technik. Die Polizei Nordhessen habe gemeinsam mit einigen städtischen Ämtern eine Arbeitsgruppe zum Thema.

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4. Schlussfolgerungen aus dem Bericht zur Katzenschutzverordnung

Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.845
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus dem am 25.01.2018 im Rechtsausschuss gegebenen Bericht zur Katzenschutzverordnung?

2. Wann wird der Magistrat die noch angekündigten Prüfungen abgeschlossen haben?

3. Wann ist mit der Vorlage der entsprechenden Katzenschutzverordnung zu rechnen?

Der Verkehrsdezernent beantwortet die Fragen gemeinsam. Wie schon in der Stadtverordnetenversammlung in der Fragestunde erläutert (102.18.232), falle die Einführung der Katzenschutzverordnung in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde. Zuständig sei also nicht der Magistrat, sondern der Oberbürgermeister. Geplant sei die Einführung noch dieses Jahr. Eine Vorlage in der StaVo werde es mangels Zuständigkeit nicht geben.

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5. Einführung des Warnsystems “Katwarn”

Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.846

Wir fragen den Magistrat:

1. Warum führt der Magistrat für die Stadt Kassel zur Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen nicht das Warnsystem “Katwarn” ein?
2. Was sind die Gründe für diese Entscheidung?

Der Verkehrsdezernent erläutert, dass Kassel im Moment keine Warnapp habe. Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren setze auf MoWaS. MoWaS (Mo­du­la­ren Warn­sys­tems) ist das Bundessystem, es werde in allen Leitstellen der Feuerwehr installiert und werde landesweit benutzt. Im Moment laufen Schulungen. Wenn alle Schulungen erfolgt sind, werde MoWas freigeschaltet. Nina und BIWAPP.. seien angeschlossen, Katwarn nicht, da gäbe es leider keine Schnittstelle.

3. Ist diese Entscheidung des Magistrats noch zeitgemäß?

Der Stadtrat bejaht das

4. Welche nachteiligen Auswirkungen entstehen dadurch, dass der Landkreis Kassel u.a. das System eingeführt hat?

Da die Leitstelle gemeinsam sei, könne es sein, dass sie zwei verschiedene Systeme bedienen muss. Man hofft auf eine Schnittstelle.

5. Würden bei einer Einführung dieses System auch in Kassel die Kosten auch durch die Sparkassenversicherung getragen?

Die Einführung und der Betrieb von Katwarn habe einmalig 18750.- Euro gekostet. Jährlich kämen noch einmal etwas über 3000.- Euro dazu, sowie 6 Cent pro SMS. Die Förderung betrug 15.000.- Euro einmalig. Die Sparkasse hat die technische Plattform zur Verfügung gestellt.
Für MoWas werden ca. 2000.- Lizenskosten im Jahr anfallen. Diese werden bis 2019 vom Land übernommen.

Eine ausführliche schriftliche Nachricht wird der Niederschrift anhängen.

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6. Konzept gegen Drogen – und Alkoholkonsum im Bereich der Gustav – Mahler – Treppe

Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.847

Wir fragen den Magistrat:
Mit welchen Mitteln und Maßnahmen und mit welchem Konzept geht der Magistrat gegen den Alkohol-und Drogenkonsum insbesondere von Jugendlichen im Bereich der Gustav-Mahler-Treppe vor?
Der Stadtrat erklärt, dass das Gelände dem Land gehöre, verwaltet vom MHK, sodass das Ordnungsamt für repressive Maßnahmen keine Befugnisse habe. Kontrollen müssten durch private Sicherheitsdienste oder die Polizei erfolgen. Die aufsuchenden und die schlichtenden Sozialarbeiter:innen können das Gelände auch über Grundstücksgrenzen hinweg aufsuchen, sie tun dies auch. Sie beschreiben die 10-15 Trinker:innen dort als eigenes Trüppchen, was bisher nicht auffällig geworden sei. Eine Vermischung mit Jugendlichen konnte nicht festgestellt werden. Der Treffpunkt stünde schon auf der nächsten Tagesordnung der AG Streetwork.
Laut Polizei gebe es dort bisher keine Einsatzlagen.

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7. Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung bei Katastrophenlagen – zurückgezogen

Antrag der CDU – Fraktion – auf Wunsch der CDU zurückgezogen

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8. Gedenkveranstaltung Halit Yozgat

Anfrage der Fraktion Freie Wähler + Piraten, 101.18.907

Wir fragen den Magistrat:

1. Warum hat die Stadt ihre Veranstaltung zum Gedenken an die Ermordung von Halit Yozgat abgesagt?

Zu der Anfrage zur Gedenkveranstaltung erläutert der Stadtrat, dass die Entscheidung im Einvernehmen mit der Familie Yozgat gefallen sei und begründet die Absage mit der internationalen Situation und dem Brandanschlag auf die Moschee.

2. War diese Absage einmalig oder wird die Stadt auch künftig keine Gedenkveranstaltung durchführen?

Die Absage sei der aktuellen Situation geschuldet gewesen, man arbeite in Abstimmung mit der Familie an einem neuen Format.

3. Warum hat sich die Stadt nicht offiziell an der Gedenkveranstaltung der Initiative 6. April beteiligt?

Man wolle eine eigene Veranstaltung mit den Schwerpunkten NSU, Stellung gegen Rassismus, Antisemitismus usw. Eine Instrumentalisierung für politische Zwecke werde man nicht zulassen.

4. Warum erfolgten unterschiedliche Bewertungen der Sicherheitslage bezüglich der Gedenkveranstaltung durch die Stadt einerseits und die Polizei andererseits?

Die Entscheidung sei in enger Zusammenarbeit mit der Polizei Nordhessen gefallen. Deren Aufgabe sei der Schutz solcher Veranstaltungen, deshalb habe sie natürlich keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, dennoch hätte sie nicht 100 % sicher garantieren können, dass es zu keinem Zwischenfall kommt.

Die Kasseler Linke fragt nach, welche Bedenken die Stadt gegenüber der Initiative 6. April habe. Der Stadtrat verweist auf Antwort drei: Man wolle nicht, dass jemand die Veranstaltung instrumentalisiert. Auch auf wiederholte Nachfrage nach Konkretisierung der Bedenken gegenüber der Initiative wird nur ausweichend auf den Wunsch nach einer eigenen Veranstaltung verwiesen.

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