18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung

Notizen aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung (ohne Gewähr) 12.04.18

Die CDU verschiebt die Tagesordnungspunkte
2. Zeitpunkt der Realisierung der Videoüberwachung,
3. Schlussfolgerungen aus dem Bericht zur Katzenschutzverordnung,
4. Einführung des Warnsystems “Katwarn”,
5. Konzept gegen Drogen – und Alkoholkonsum im Bereich der Gustav – Mahler – Treppe, und
8. Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung bei Katastrophenlagen
auf die nächste Sitzung.

Tagesordnung:

1. Änderung der Gesellschaftsverträge der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH (GWG) und der GWG Service GmbH
Vorlage des Magistrats - 101.18.859 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH vom 1. Dezember 2015 wird nach Maßgabe der beigefügten Synopse (Anlage) zugestimmt.

2. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GWG Service GmbH vom 1. Dezember 2015 wird nach Maßgabe der beigefügten Synopse (Anlage) zugestimmt.

3. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.

Begründung:
Die Stadt Kassel ist Alleingesellschafterin der GWG, die wiederum 100% der Anteile an der GWG Service GmbH hält. Nach den Gesellschaftsverträgen der GWG und der GWG Service GmbH besteht der Aufsichtsrat jeweils aus zehn Mitgliedern. Beide Aufsichtsräte sind personenidentisch besetzt. Hinsichtlich der Besetzung ist aktuell geregelt, dass der/die Oberbürgermeister/in und der/die Stadtkämmerer/in der Stadt Kassel sowie der/die Stadtrat/rätin für das Bauwesen Aufsichtsratsmitglieder kraft Amtes sind ( § 8 Abs. 1 a) .

Weitere sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Mit Änderung der Dezernatsverteilung zum 22. Juli 2017 ist der Oberbürgermeister gleichzeitig Finanzdezernent, so dass die Funktion des Stadtkämmerers entfallen ist. Dies hat zur Folge, dass nach den bisherigen Regelungen der Aufsichtsrat auf Seiten des Magistrates unterbesetzt ist.

Damit gewährleistet ist, dass der Magistrat aufgrund des § 8 Abs. 1 a) weiterhin mit drei Aufsichtsratsmitgliedern kraft Amtes im Aufsichtsrat vertreten ist, ist eine Anpassung der Gesellschaftsverträge erforderlich. Diese erforderlich werdenden Änderungen sollen zudem genutzt werden, um die Gesellschaftsverträge in § 19 GWG und § 17 GWG Service GmbH (jeweils das Recht auf Unterrichtung) an die geltende Rechtslage anzupassen.

Die Aufsichtsräte der Gesellschaften empfehlen die Gesellschaftsverträge entsprechend anzupassen (Umlaufbeschlüsse vom 2. Februar 2018). Der Magistrat hat die Vorlage am 19. März 2018 beschlossen.

[Einklappen]

Wie schon am Vortag bringt die Kasseler Linke ihren Änderungsantrag ein, der Antrag wird nach kurzer Erläuterung des Verkehrsdezernenten abgestimmt.

Änderungsantrag der Kasseler Linken:
Zustimmung: Freie Wähler und Piraten
Abwesend: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD -> abgelehnt

Abstimmung über die Magistratsvorlage:
Zustimmung: Einstimmig bei Enthaltung der Linken -> angenommen

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6. Bunkeranlagen und Schutzräume in Kassel

Anfrage der AfD – Fraktion – 101.18.858 –

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie viele Bunkeranlagen/Schutzräume zum Schutze der Kasseler Bevölkerung gibt es in der Stadt Kassel?
2. Wie viele der Bunkeranlagen/Schutzräume sind im betriebs – bzw. einsatzbereiten Zustand?
3. Wer sind die Betreiber der Bunkeranlagen/Schutzräume in der Stadt Kassel, nach Bunkeranlagen/Schutzräumen aufgelistet?
4. Welche Gesamtkosten entstanden der Stadt Kassel im Jahre 2011 bis 2017 für alle in Kassel existierenden Bunkeranlagen/Schutzräumen?
5. Werden diese Bunkeranlagen/Schutzräume auch noch anderweitig genutzt?
6. Falls ja, wie, nach Bunkeranlagen/Schutzräumen aufgelistet?
7. Wo befinden sich diese Bunkeranlagen/Schutzräume in Kassel?
8. Wie viele Menschen finden Schutz in den Bunkeranlagen/Schutzräumen der Stadt Kassel, nach Bunkeranlagen/Schutzräumen aufgelistet?
9. Falls nicht alle Menschen der Stadt Kassel Schutz und Zuflucht in den Bunkeranlagen/Schutzräumen finden können, welche Maßnahmen existieren um diese Menschen vor Tod und Verletzung bewahren zu können?
10. Wie viele der Bunkeranlagen/Schutzräume sind für einen längerfristigen Aufenthalt – bspw. über 3 Tage – ausgestattet?
11. Gibt es Pläne der Stadt Kassel zu den vorhandenen Bunkeranlagen/Schutzräumen weitere Bunker/Schutzräume zum Schutze der Kasseler Bevölkerung zu errichten? [/spoiler]

Kurz und grob gesagt obliege der Katastrophenschutz dem BBK, das Zivilschutzkonzept sei geändert worden. Die Schutzräume seien an die zivilen Nutzer zurückgegeben worden (Rückübertragung an Bima). Am Weinberg (Stadt) beispielsweise finden Führungen der Feuerwehr statt, am Hauptbahnhof (DB) gebe es Schimmelprobleme, Agathofstr. (Bund) wird vom Kulturamt angemietet und genutzt und die Tiefgarage Kurfürstengalerie werde als solche und als Lager genutzt.
Eine ausführliche schriftliche Antwort wird der Niederschrift beiliegen.

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7. Informationen über den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe auf der Webseite der Stadt Kassel veröffentlichen
Antrag der AfD - Fraktion- 101.18.864 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe „www.bbk.bund.de“ soll auf der Webseite der Stadt Kassel augenfällig verlinkt werden (ggf. mittels einer eindeutigen Grafik).

2. Für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe sollen relevante Dokumente und Informationen auf der Webseite der Stadt Kassel zum Download bzw. Abruf bereitstehen – analog den Dokumenten/Informationen des BBK unter dem Reiter „Vorsorge & Selbsthilfe“.

3. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die unter Ziffer 1 und 2 genannten Dokumente/Informationen regelmäßig informiert werden (vierteljährig). Hierbei sollten die der Stadt Kassel zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden (Soziale Netzwerke, Newsletter, Pressemeldungen, Amtsblatt etc.).

Begründung: Nach Informationen aus der Sitzung d es Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vom Donnerstag, den 1. März 2018, gibt es für die Bürgerinnen und Bürger Kassels derzeit keine über die Stadt im Katastrophenfall (online) abrufbaren Handlungs – bzw. Verhaltensempfehlungen.

Durch eine augenfällige Verlinkung der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf der Webseite der Stadt Kassel wäre dieser Umstand weitestgehend behoben. Des Weiteren wäre es sehr hilfreich, wenn entsprechende Dokumente/Informationen, wie sie auf der Webseite des BBK unter dem Reiter „Vorsorge & Selbsthilfe“ vorzufinden sind, direkt auf der Webseite der Stadt Kassel abrufbar wären. Eine entsprechende regelmäßige Bekanntmachung zur Bevölkerungsinformation seitens der Stadt Kassel könnte bspw. über die sozialen Netzwerke, das Amtsblatt, Pressemeldungen an die lokalen Medien und den städtischen Newsletter etc. geschehen.

[Einklappen]

Diskussion: Die Afd erklärt, dass aus der letzten Sitzung hervorgegangen sei, dass die Stadt selber keine Tipps zum Verhalten im Katastrophenschutz bereithalte, man wolle wenigstens eine Verlinkung auf die Seiten des Bundes.

Der Verkehrsdezernent erwidert, dass es auf der Seite der Feuerwehr Kassel Links zum BBK gebe, so bleibe das auch aktuell. Im Moment seien diese prominent auf deren Seite vertreten. Von einer zusätzlichen Verlinkung auf den Seiten der Stadt rät er ab, da ohnehin bis Ende des Jahres mit dem neuen Stadtportal gerechnet wird.
(Auf den Seiten der Stadt Kassel gibt es Hinweise zu den Zuständigkeiten 1, 2, 3)
Die AfD hakt bei der Streuung ein, die reiche seiner Fraktion nicht. Er schlägt Anzeigen in den Social Media Kanälen, der HNA und dem Amtsblatt vor. Der Verkehrsdezernent entgegnet, dass die Stadt anlassbezogen Informationen streue. Man wolle das in Zukunft wieder intensivieren, allerdings weiterhin nur anlassbezogen.

Zustimmung: AfD
Ablehnung: Alle anderen Fraktionen

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9. Zusammenarbeit mit DITIB Einrichtungen

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.877 –

Auch die Antwort dieser Anfrage wird schriftlich der Niederschrift beiliegen, hier vorab die Notizen

Wir fragen den Magistrat:

1. Die Kulturbrücke stellt auf ihrer Internetseite das Angebot für Schüler*innen als Projekt der DITIB Gemeinde im Mattenberg dar.
Wie bewertet der Magistrat dieses Angebot vor dem Hintergrund des nationalistisch und militaristisch agierenden Imams der Gemeinde und der Abhängigkeit von der türkischen Regierung?

Träger des Projekts sei der soziale Friedensdienst ev., dabei handele es sich um einen anerkannten Träger mit pazifistischer und antimilitaristischer Ausrichtung.
Das Projekt bestehe aus drei Säulen, die zukünftig stetig weiterentwickelt werden
1. Lernbegleitung und Nachhilfe, 2. Beratung und Prävention, 3. Kultur und Begegnung
(Ausführlich hier)

2. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem Jugendamt der Stadt Kassel und dem Träger Kulturbrücke?

Die Kinder- und Jugendförderung Oberzwehren sei mit vielen Akteuren im Austausch.
Zusammenarbeit gebe es zwischen dem Salvador-Allende Kinder- und Jugendzentrum, dem Hort Mattenberg und der Kulturbrücke in Bezug zu einer Mädchengruppe. Das finde bewusst im Zentrum statt, man hoffe auf eine integrierende Wirkung. Die Probephase ende im Sommer.

3. Gibt es eine direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung der Arbeit der Kulturbrücke durch die Stadt Kassel?

Der SFD habe für das Projekt „it s my way“ vom Ausländerbeirat 2017 einmalig 500 Euro bekommen. (Partnerschaft interkulturelle Öffnung). Ebenso erhalte der SFD Landesmittel.

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