Notizen aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie vom 8. Mai 2018
Zur Tagesordnung
Einvernehmlich wird festgelegt, dass Tagesordnungspunkt 4. Stand der geplanten Wärmeversorgung für das Baugebiet Feldlager, Gemeinsame Anfrage der Fraktionen der SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.895 – vorgezogen und nach Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung aufgerufen wird. Die Vorsitzende stellt die so geänderte Tagesordnung fest.
1.Bericht über Windkraftanlagen in der Region – 101.18.793 –
Der Magistrat wird gebeten, eine*n Vertreter*in der Städtischen Werke Kassel
in eine der nächsten Ausschusssitzungen einzuladen, um die bereits realisierten
und die weiter geplanten Windkraftanlagen in der Region vorzustellen.
Bericht des Magistrats
Der Stadtbaurat führt in die Thematik ein und übergibt anschließend das Wort an ein Vorstandmitglied der Städtische Werke AG. Dieser stellt anhand einer PowerPoint Präsentation, die bereits realisierten und die geplanten Windparks in der Region vor.
- 2010: Beschluss der StaVo zur 100% Erneuerbare Energie Region vom 08.10.2010;
Marktsondierung: Projektankauf und Kooperationsoptionen mit Projektentwicklern - 2011: Entscheidung zur hausinternen Projektentwicklung; SUN — Energiewendestudie (Strom)
- 2013: IBN Windpark Söhrewald; SUN — Energiewendestudie (Wärme); Gründung SUN — Kompetenzteam Wind
- 2014: IBN Windpark Niestetal; SUN — Energiewendestudie (Verkehr)
- 2015: IBN Windpark Rohrberg; Kooperationsvereinbarung zur Windparkentwicklung Reinhardswald
- 2016: IBN Windpark Stiftswald; SUN — Wertschöpfungsstudie
- 2017: IBN Windpark Kreuzstein
- 2018: Kooperationsvereinbarung VEW zur Windparkentwicklung Willingen
(Eigenkapital ca 1/4)
Anzahl Anlagen 5 WEA, Leistung 5 x 3,075 MW, Anlagentyp Vestas V112 3.0, Nabenhöhe 140,0 m Rotordurchmesser 112,0 m, Projektbeginn 2011, Inbetriebnahme Dezember 2013, Ertragsprognose p.a. ca. 37 GWh, Versorgte Haushalte ca. 12.500, Bürgerbeteiligung 2014
Gesellschafter:
Energie-Genossenschaft Kaufungen eG 1 ‚7%
Kennzahlen: Anzahl Anlagen 9 WEA Leistung 9 x 3 MW Anlagentyp Enercon E-115 Nabenhöhe 149,0 m Rotordurchmesser 115,0 m Projektbeginn 2012 Inbetriebnahme Q2 / Q3 2016 Ertragsprognose p.a. 74 GWh Versorgte Haushalte ca. 24.500 Bürgerbeteiligung 2017
Kennzahlen Anzahl Anlagen 8 WEA ,Leistung 8 x 3 MW, Anlagentyp Enercon E-115, Nabenhöhe 149,0 m Rotordurchmesser 115,0 m, Projektbeginn 2014, Inbetriebnahme Q2 / Q3 2017, Ertragsprognose p.a. 63 GWh, Versorgte Haushalte ca. 21.000, Bürgerbeteiligung 2018 (geplant)
Projekte in Planung
Bürgerbeteiligung im Rahmen der Projektentwicklung durch STW
Bürger | ||||
|
||||
Städtische Werke AG | Bürgerenergiegenossenschaften | Kommunen, Stadtwerke & regionale Partner |
||
Windpark Söhrewald/Niestetal GmbH & Co. KG |
||||
Windpark Söhrewald
|
Windpark Niestetal
|
Freiflächenanlage Sandershäuser
|
Anteilsstruktur Windpark Rohrberg GmbH und Co.KG:
60% Windenergie, 14% Photovoltaik, 5%Biomasse, 8% Gasturbinenkraftwerke, 13% Restrom aus vorgelagertem Netz.
- über 60 % Windenergie
- 80 % dezentrale, erneuerbare Energien aus der Region
- regionale Stromerzeugung aus Gaskraftwerken und „Reststromimport“ aus anderen Regionen zur Ergänzung
- Business as usual: EE-Ausbau sehr langsam
- Beschl. EE-Ausbau: trotz Verdreifachung des Zubaus kein wesentlicher Beitrag zu Energiewende
- Max. Ausbau von Wärmepumpen: hoher EE-Anteil, aber deutlich erhöhte Spitzenlast
Rund 100 MW EE-Anlagen (maßgeblich Windenergie).
- Vergütungsansprüche für neue Windprojekte ab 01.01.2017 grundsätzlich über bundesweite Ausschreibungen
- Zuschlagserteilung gem. angebotener Höhe (Pay-as-Bid)
- Teilnahme an Ausschreibung grundsätzlich nur mit BImSchG (Baureife) und bankenfähigem Windgutachten
- Bundesweite Unterschiede in den Standortgüten sollen dabei über Korrekturfaktoren nahezu nivelliert werden
- Abkehr von einem Festvergütungssystem hin zu einem wettbewerblich ermittelten Vergütungsniveau mit der Unsicherheit des Erhaltens eines Förderzuschlages
- Risiko des bis Baureife investierten Kapitals steigt
- Entspannung des zeitlichen Drucks bei Projektumsetzung bis IBN (keine periodische Degression aber Fristen zur Umsetzung)
- Kostendruck auf Projektentwicklung und insb. WEA-Liefer- und Wartungsverträge, Pachtverträge und für Nebeninvestitionen steigt – Projekte mit höherer WEA-Anzahl aufgrund von Kostendegressionen generell vorteilhaft
- Ertragsrisiken bei Projekten mit Standortgüten um die 70% und kleiner
Fazit
- Seit dem Beschluss der Stadtverordneten in 2010 w urde die Entwicklung von Erneuerbaren Energien (insbesondere Windkraft) konsequent vorangetrieben.
- Der Aufbau eines eigenen Teams zur Windkraftentwicklung hat der STW einen maßgeblichen Wettbewerbsvorteil verschafft.
- Insgesamt wurden bisher rund 170 Mio. € in die regionale Windkraft investiert. Dieses Volumen konnte mit einem Eigenkapital der STW von nur rund 13,5 Mio. € umgesetzt werden.
- Bei einer regionalen Wertschöpfung von ca. 60% (S UN-Wertschöpfungsstudie) sind dadurch ca. 102 Mio. € regionale Wertschöpfung entstanden.
- Das STW/SUN-Bürgerbeteiligungsmodell hat bundeswe iten Modellcharakter.
- Das regionalen Energiewendekonzept wurde mit wissenschaftlicher Begleitung durch regionale wissenschaftliche Institutionen vorangetrieben.
- Die nächsten Schritte sind:
– Entwicklung weiterer Windparks im Rahmen des neuen EEG
– Prüfung überregionale Kooperationen beim Ausbau von EE-Anlagen
– Ausbau des Konzepts zur technischen Betriebsführung
– Vermarktung des EE-Stromportfolios in Form regionaler Stromprodukte (technische Voraussetzungen sind gegeben; rechtliche Voraussetzungen fehlen noch) - Mit dem im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundes ebene enthaltenen neuen Ausbauzielen steigen die Chancen für den regionalen Ausbau von EE- Erzeugungsanlagen deutlich.
Plan-IST-Vergleich der Winderträge 2017 (BDB Windjahresindex rund 95%)
Windpark | PLAN (P75)In MWh | IST In MWh | ABW In MWh | ABW In % |
Söhrewald/Niestetal | 44.957 | 53.871 | + 8.914 |
+ 20%
|
Rohrberg | 40.693 | 42.180 | + 1.487 | + 4% |
Stiftswald | 73.184 | 82.638 |
+ 9.454
|
+ 13%
|
Summe | 158.834 | 178.689 | +19.855 | + 13% |
Der nächste Schritt wäre ein regionales Stromprodukt – man hofft auf die Grünstromverordnung.
Es gibt keine Festvergütung mehr, Vergütung (muss bei) bei 5Cent pro KWh liegen, Ausschreibung für EEG-Vergütung, vom billigsten zum teuersten aufgefüllt. Vergütung wurde bis 3,8Cent runtergedrückt, was nicht mehr wirtschaftlich ist, das sei eine Wette auf die Zukunft und daran beteilige sich die Stadt nicht. Das Risiko keine EEG zu bekommen sei hoch, Genehmigungen in Hessen teuer.
4. Stand der geplanten Wärmeversorgung für das Baugebiet Feldlager – 101.18.895 –
Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Wärmeversorgung für das Baugebiet Feldlager?
Der Stadtbaurat übergibt das Wort an einen Mitarbeiter der Städtischen Werke AG. Dieser beantwortet die gemeinsame Anfrage mithilfe einer PowerPoint Präsentation.
Die Städtische Werke AG – Bereich Energiedienstleistungen
- Energiedienstleistungen (überwiegend) in der Wärmeversorgung
- Lieferung der tatsächlich benötigten Energieform
- Konzeption, Planung, Bau und Betrieb von
- Wärmeerzeugungsanlagen und Verteilnetzen
- Individualgeschäft mit variablen Laufzeiten und flexibler Finanzierung
- 36 Mitarbeiter für Konzeption, Vertrieb, Betrieb und Entstörung
- Zugriff auf weitere Spezialisten aus der Konzernstruktur der KVV.
Die vorgesehene Versorgungslösung für das Feldlager – vor Ort erzeugte Nahwärme
- Im Forschungsvorhaben als Versorgungsvariante mit dem höchsten Umweltvorteil ermittelt.
Die vorgesehene Versorgungslösung für das Feldlager – Energiewirtschaftlich-/technisches Konzept
- Energiezentrale
mit flexibilisiertem Biomethan-BHKW (nach EEG 2012), Spitzenlastkessel, Wärmespeicher (30 m3) - Wärmeverteilnetz VL/RL, 70 °C/40 °C (über den Tagesverlauf gleitend),
2.500 Trassenmeter (Netz/Hausanschlüsse) - Einsatz von Biomethan
(NawaRo) aus regionalen Biogas-Anlagen der Städtische Werke AG (u. a. Homberg/Efze, Willingshausen) - Option zur elektrischen Wärmeerzeugung (Überschusstrom-Wind)
Die vorgesehene Versorgungslösung für das Feldlager – Energiewirtschaftlich-/technisches Konzept
Wärmebedarf: Siedlung 944 MWh -> Netzverluste 193 MWh
Wärmeerzeugung: BHKW 884 MWh -> Kessel 253 MWh
Stromerzeugung BHKW 820 MWh el
Laufzeit BHKW 2.050 Bh/a
Qualität und Eigenschaft der Wärme
- Primärenergiefaktor PEF 0,0
(AGFW-Gutachten auf Planungsbasis vom 8.3.2018) - Erfüllt Anforderungen der EEWärmeG
- Verminderte Baukosten bei Einhaltung der EnEV
- 80 % aus KWK (Biomethan BHKW),
20 % aus Erdgasspitzenlastkessel - gleichbleibende Wärmeversorgung (Jahres- und Tageszeitenunabhängig)
- Resultierende Jahreskosten im Rahmen des BDEW Heizkostenvergleiches
Die Vorteile für den Nutzer
- Weniger Schall
- Weniger Risiko
- Mehr Platz
- Freie Dachfläche für PV-Eigenstrom
- Ganzjährige komfortable Wärmeversorgung
- 365/24 Serviceansprechpartner
Termine
- Bau Wärmenetz Mai – Dezember 2018
- Bau Heizzentrale Februar – Juni 2019
- Vermarktung der Grundstücke ab Sommer 2019
- Bau Wärmeerzeugungskomponenten Juli – September 2019
- Inbetriebnahmen der Wärmeversorgung ab Oktober 2019
- Bebauung ab Oktober 2019
Die SPD fragt nach, wie viele Bauherren es bräuchte um rentabel zu arbeiten und ob es städtebauliche Verträge geben wird, oder auf Freiwilligkeit gesetzt werde. Die Städtischen Werke erklären, es werde auf Freiwilligkeit gesetzt. Ein Zwang wäre wettbewerbsrechtlich schwierig. 60% sollten es sein, da 40 % der Flächen an Genossenschaften gingen, die sich beteiligten, ist das auch so realistisch zu schaffen. Zudem spricht sie Wärmeverluste an, die seien einberechnet, die Städtischen Werke hoffen, dass sie die Zahl noch drücken kann.
Die Fraktion Freie Wähler und Piraten fragt nach, was aus den Probebohrungen geworden sei und ob man elektrisch nachheizen könne. Letzteres könne eine Option sein, käme auf die zukünftigen Regelungen an. Eine Bohrung fand nicht mehr statt. Die geo-solare Variante habe man aus Termingründen fallen gelassen.
2. Bauen im Einklang mit dem Arten- und Naturschutz – 101.18.814 –
Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, unter der Rubrik „Einhaltung des Arten- und Naturschutz bei Baumaßnahmen“ darüber zu informieren, welche natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften bei Baumaßnahmen zu beachten sind, um einerseits mehr Planungs- und Rechtssicherheit bei der Sanierung und Modernisierung der Gebäude zu erreichen und andererseits dem Arten- und Naturschutz wirkungsvoll Rechnung zu tragen.
Bericht des Magistrats
Der Stadtbaurat führt in das Thema ein und übergibt im Anschluss das Wort an 2 Mitarbeiterinnen aus dem Umwelt- und Gartenamt. Diese informieren anhand einer PowerPoint Präsentation über die Einhaltung des Arten- und Naturschutzes bei Baumaßnahmen.
Artensterben in Deutschland
Gefährdungssituation von Pflanzen, Tieren und Pilzen in Deutschland
6% ausgestorben oder verschollen
30% bestandsgefährdet
8% extrem selten
4% Vorwarnliste
37% ungefährdet
15% ungenügender Datenbestand
Hauptursachen in der Stadt
Fällung, Rückschnitt
Umweltgifte
FLÄCHENVERBRAUCH =LEBENSRAUMVERLUST
Gartengestaltung
Dachsanierung
Keine Gründächer oder -fassaden
Fassadensanierung, Trockenlegung
Entfernung von Bewuchs
Abriss von alten Gebäuden
Versiegelung
Steine statt Stauden
Welche Arten sind in Kassel betroffen:
Mauersegler
Zauneidechse
Fledermäuse
Singvögel
Nachtaktive Vögel
Wildbienen
Schmetterlinge, Nachtfalter
Mauersegler -> Gefährdung: Gelege unter der Dachdeckung -> Lösung Nistkästen
Zauneidechse -> Gefährdung: Biotopzerstörung -> Schaffung von Ersatzhabitaten
Gesetzlicher Rahmen:
EU-Vogelschutz-Richtlinie
EU-Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie)
EG-Artenschutzverordnung
Bundesartenschutzverordnung
Bundesnaturschutzgesetz
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Umweltschadensgesetz
Schutzgebietsverordnungen (z.B. NSG, LSG)
FFH-Richtlinie:
Anhang IV: streng geschützte Arten, z.B.:
• alle Fledermausarten!
• Zauneidechse
• viele Kröten, Frösche, Kammmolch
• Eremit
• Libellen, Schmetterlinge, Ameisenbläulinge
• Pflanzen! z.B. Frauenschuh
Bundesnaturschutzgesetz:
§ 39: allgemeiner Artenschutz, z.B.:
•Schutz während der Fortpflanzungszeit: 1.3.-30.9.
§ 44: besonderer Artenschutz, z.B.:
•Schutz der Individuen, ihrer Entwicklungsformen und
ihrer Lebensstätten
•Störungsverbot für streng geschützte Arten und alle
Vogelarten
Was kann man tun?
Vermeidung!, z.B.:
• Bauzeitbeschränkungen
• Standortalternativen
• frühzeitige Einbindung der Naturschutzbehörde
Ersatz, z.B.:
• Ersatzhabitate
• Nistkästen
Was tun wir bisher zusätzlich?
- Information
- Schaffung von Lebensräumen
- Untersuchungen
- Monitoring
Was kann noch getan werden?
weitere Projekte
- Aufbau eines Grünpflegemanagements
- Förderprogramme, z.B. Fassadenbegrünung München
- Grüne Standards, z.B. Integration Nisthilfen Hannover
- weitere Kartierungen zum faunistischen Bestand
- Verbesserung der Umsetzungsqualität von Festlegungen
Anschließend beantwortet der Stadtbaurat und die beiden Mitarbeiterinnen des Umwelt- und Gartenamtes die Nachfragen der Ausschussmitglieder. Bauherren müssten sich informieren, sonst drohten Strafen (Ignorieren sei Strafbestand). Informationen gäbe es bei der Stadt. Meist rufen die Bürger:innen an, manchmal fahre man aber auch aus, wenn anhand der Luftbilder schon klar sei, dass z. B. Mauersegler betroffen sein könnten.
3. Wildbienenschutz in Kassel – 101.18.894 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, Möglichkeiten der Bestandssicherung und expansiven Ansiedlung von Wildbienen in Kassel zu fördern.
Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Durch Kooperation mit Dritten (z. B. Umweltverbände, Initiativen und ansässige Imkervereine), durch städtisches sowie ehrenamtliches Engagement sollen die Lebensbedingungen für Wildbienen verbessert und durch Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit das Wissen über Gefährdung und Schutzmöglichkeiten vermittelt werden.
- Informationen über die für Wildbienen geeigneten Standorte und Kampagnen sollen barrierefrei auf der Website der Stadt Kassel zur Verfügung gestellt werden, z. B. unter „Wildbienenschutz aktiv – ganz Kassel macht mit“.
- Zusätzlich informiert die Stadt die Kasseler Bevölkerung über die schädliche Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die Insektenwelt in einer Aufklärungskampagne mit dem Ziel, dass auch die privaten Haushalte in Kassel und Umgebung auf diese verzichten.
[Einklappen]
Die Fragen der Ausschussmitglieder werden vom Stadtbaurat und der Amtsleiterin Umwelt- und Gartenamt, sowie den beiden Mitarbeiterinnen des Umwelt- und Gartenamtes beantwortet.
Zustimmung: einstimmig