Notizen für die Stadtverordnetenversammlung, 21. Sitzung am 28.05.18 (ohne Gewähr)
Tagesordnung I
1. Mitteilungen
2. Vorschläge der Ortsbeiräte
3. Fragestunde
102.18.233 Stv. Wurst SPD
Die Stadt Kassel wurde im April 2018 als Modellregion Inklusion vom Hessischen Sozialministerium anerkannt. Was bedeutet dies für die Stadt Kassel?
102.18.234 Stv. Hildebrandt CDU
Die Aussichtsplattform im Park an der Weinbergstraße ist seit Langem wegen Baufälligkeit abgesperrt. Wann wird dort die Sanierung der Anlage beginnen?
102.18.235 Stv. Leitschuh CDU
lm „Offenen Brief“ der Dezernenten „Sechs Ziele für eine nachhaltige Kulturkonzeption“ ist davon die Rede, dass für die „Präsentation der mit Kassel verbundenen Technikgeschichte… entsprechende Räumlichkeiten gebraucht“ werden und hierfür „zeitnah Lösungen entwickelt“ werden. Ist damit das bisherige Technikmuseum an seinem Standort Henschelhallen gemeint?
102.18.236 Stv. Gronemann B90/Grüne
Wie bewertet der Magistrat die Angebotsentwicklung der Skaterhalle Mr. Wilson in Rothenditmold?
102.18.237 Stv. Müller 890/Grüne
Wann ist mit der Wiedereröffnung des Spielplatzes Landaustraße zu rechnen?
102.18.238 Stv. Hesse B90/Grüne
Wie bewertet der Magistrat die ersten Erfahrungen mit der Liniennetzreform der KVG?
102.18.239 Stv. Dreyer AfD
Welche finanziellen Auswirkungen auf die städtischen Finanzen hat der Leerstand des von der GWG im Mai 2016 gekauften und für ca. € 500.000 zur Notunterkunft für bis zu 300 Asylsuchende ausgebauten ehemaligen Massa—Baumarkts im Stadtteil Wesertor, Ostring 61?
102.18.240 Stv. Hartmann SPD
Wird der Magistrat eine kurzfristige Lösung für die fehlenden Garderoben in der Grundschule Harleshausen finden?
4. Wiederwahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Kassel I
Vorlage des Magistrats – 101.18.908 –
5. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz – 101.18.821
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“
Begründung: Mit der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz soll vorrangig eine Grundlage für eine möglichst weitgehende Bundesbezuschussung bei den Aufwendungen der Stadt Kassel für die von ihr getragenen Flüchtlingsunterkünfte geschaffen werden. Die Stadt Kassel ist dazu verpflichtet, die ihr nach dem Hess. Landesaufnahmegesetz (HLAG) zugewiesenen Ausländer menschenwürdig unterzubringen. Das geschieht u.a. in größeren Gemeinschaftsunterkünften, wodurch zwischen dem Aufgenommenen und der Stadt ein öffentlich – rechtliches Nutzungsverhältnis auf Zeit begründet wird (§ 3 Abs. 3 HLAG) und wofür die Stadt eine Gebühr zu erheben hat (§ 4 Abs. 1 HLAG). Während des laufenden Asylverfahrens übernimmt die Stadt Kassel als örtlicher Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) die Gebühren nach § 4 HLAG, sodass den Aufgenommenen zumindest bis zur Zuerkennung eines Aufenthaltstitels faktisch keine Zahlungspflicht trifft. Wenn der Aufgenommene nach Anerkennung eines Aufenthaltsrechts und Ende des AsylbLG – Bezug aber in der Einrichtung verbleibt und er oder seine Bedarfsgemeinschaft leistungsberechtigt nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ist, übernimmt das Jobcenter diese Unterkunftsaufwendungen und der sog. Fehlbeleger ist faktisch keiner Gebührenforderung ausgesetzt. Magistratsvorlage Vorlage – Nr. 101.18.821 2 von 3 Selten werden die Kosten der Unterkunft auch aus Mitteln des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) übernommen. Bislang hat die Landesregierung die Gebührenhöhe in Form von ortsabhängigen Pauschalen durch die Verteilungs – und Unterbringungsgebührenverordnung (V UBGebV) festgesetzt (§ 4 Abs. 2 HLAG a.F.). Die Pauschalen waren aber insbesondere in den hessischen Großstädten mit ihren teils angespannten Wohnungsmarktlagen für den Betriebs – und Unterbringungsaufwand der Kommunen nicht kostendeckend. Das hat v.a. im Z uge der Flüchtlingskrise seit 2015 zu Haushaltsbelastungen der Stadt Kassel geführt. Abweichend von dem Grundsatz, dass die Unterkunftskosten von den Kommunen zu tragen sind, ermöglicht § 46 SGB II eine Bundesbeteiligung. Im Zuge der Flüchtlingskrise wurde im Dezember 2016 mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zudem eine weitere Abrechnungsmöglichkeit von Bundesmitteln geschaffen. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass n icht nur die jeweiligen Personen statistisch beim Jobcenter erfasst werden, sondern auch konkrete Unterkunftskosten nachgewiesen sind. Um dies annähernd kostendeckend zu erreichen, genügen weder die Pauschalfestsetzungen nach der bisherigen VUBGebV noch die vereinzelt zwischen den Aufgenommenen und den Unterkunftsbetreibern geschlossenen (Unter – ) Mietverträge. Vielmehr bedarf es einer gesonderten Gebührenfestsetzung im o. g. öffentlich – rechtlichen Nutzungsverhältnis. Deshalb hat das Land Hessen auf Initiative der Kommunalverbände jüngst eine Änderung von § 4 HLAG veranlasst.
Die Gebühren werden nun nicht mehr von der Landesregierung festgesetzt. Stattdessen obliegt es der jeweiligen Zuweisungskörperschaft, durch eine Satzung ihre entsprechenden Unterbringungs – und Heizaufwendungen als Gebühr gegenüber dem Aufgenommenen festzusetzen. Die Gebühr darf dabei grundsätzlich den tatsächlichen mit der Unterbringung verbundenen Verwaltungsaufwand nicht überschreiten und in keinem Missverhältnis zu dem ortsüblichen Unterbringungsaufwand stehen. Inhaltlich ist darauf hinzuweisen, dass Direktzahlungen anderer Sozialleistungsträger, insbesondere des Jobcenters, nur im Einverständnis mit dem Gebührenschuldner möglich sind (§ 3 Abs. 2). Die bundesgesetzlichen Vorschriften des § 22 SGB II und des § 35 SGB XII dürfen durch eine kommunale und sich auf eine landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage stützende Satzung nicht umgangen werden.
Mit einem Gebührensatz von 450,00 € pro Monat und Person kann der Entwurf in § 5 Abs. 1 nur auf einen Durchschnittswert abstellen, weil der Bestand der Gemeinschaftsunterkünfte in Kassel stetig wechselt und die Kosten für Unterkünfte, bei denen Unterbringungs – bzw. Betreiberverträge seit Längerem durchgeführt werden, im Vergleich zu Gemeinschaftsunterkünften, wo Unterbringungs – und / oder Betreiberverträge erst ab 2015 unter hohem Zeit – und Marktdruck geschlossen werden konnten, stark auseinanderfallen. Das Sozialamt hat das entsprechend § 10 Abs. 3 Hess. KAG vermerkt. Das in § 7 des Entwurfs vorgesehene Inkrafttreten der Satzung zum 1. Januar 2017 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil die nachträgliche Gebührenschuld nur bei Personen entsteht, die hierfür einen Sozialleistungsanspruch haben. Sie sind damit effektiv keiner Gebührenforderung ausgesetzt. Die im Gegensatz zum Beschluss Nr. 45/2018 des Magistrats vom 5. März 2018 neu aufgenommene Ausnahme – und Härtefallregelung in § 8 ermöglicht es, bei Fehlbelegern, die ihren Lebensunterhalt bereits ohne staatliche oder kommunale Hilfen aus eigenem Einkommen sicherstellen, von einer unbilligen Heranziehung zu den Gebührensätzen nach § 5 Abs. 1 abzusehen und stattdessen lediglich existenzsicherungsrechtlich angemessene Gebühren zu erheben, bis die Personen auf dem freien Markt ausreichenden Wohnraum gefunden haben.
Eine weitergehende Privilegierung ist aus haushalts – , kommunalverfassungs – und gleichheitsrechtlichen Gründen nicht möglich. Da die Fehlbeleger regelmäßig noch zumindest auf ergänzende Hilfen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts angewiesen sind, wird sich der Anwendungsbereich der Härtefallklausel in äußerst überschaubarem Rahmen halten. Das Sozialamt hat die Gründe für das Abweichen vom Kostendeckungsprinzip im Bereich der Härtefallklausel gemäß § 10 Abs. 4 Hess. KAG verme rkt. Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung vom 7. Mai 2018 entsprechend beschlossen.
Keine unangemessenen Mieten für Mehrbettzimmer
Der Antrag wird ergänzt durch folgende Regelung:
§ 8 Ausnahme- und Härtefallregelung
(1) Soweit dies im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände zur Überwindung einer Härte und zur Deckung einer zeitlich befristeten Bedarfslage geboten ist, wird von dem Gebührensatz nach § 5 Absatz 1 abgesehen. und die Gebührenhöhe auf 300 € festgesetzt.
Bei einer gemeinschaftlichen Zimmernutzung werden die Kosten auf die Personen verteilt. […] unverändert
Begründung: Betroffen von der Regelung sind Geflüchtete, die über ein eigenes Einkommen verfügen und für die Kosten der Unterkunft herangezogen werden. Zur Vermeidung von Härten und möglichem städtischen Mietwucher sollte die Regelung ergänzt werden. Dass im Moment die Belegung so gering ist, dass es keine oder nur wenige Betroffene gibt, ermöglicht die finanzneutrale Zustimmung. Die Wandlung in eine berechenbare „Ist-Regelung“ und der Verzicht auf einen zusätzlichen Antrag ermöglicht die einfache und unbürokratische Anwendung für alle Betroffenen.
Bürgermeisterin Friedrich erklärt, dass 450.-€ pro Person für SGB Empfänger im Rahmen der Angemessenheitsgrenze liegen. Die Nachzahlung des Bundes werde sich positiv auf den Haushalt auswirken. Für Arbeitende ist eine Härtefallregel eingebaut.
Herr Düsterdieck, Kasseler Linke, fragt nach wie viele Menschen von der Regelung betroffen seien. Die Kasseler Linke schlägt nach Recherche eine Gebühr von 300.-€ für Selbstzahler vor. Bürgermeisterin Friedrich spricht von 1044 SGB2 Empfängern und ca. 30 Selbstzahlern. Das variiere von Monat zu Monat. Das Argument, dass 450.-€ bei Unterbringung in Mehrbettzimmer sehr viel sei, lässt sie nicht gelten. In Kassel würden Einzelpersonen nicht in Mehrbettzimmer untergebracht. Die Regelung gelte nur bis Ende des Jahres, eine Verlängerung sei nicht in Sicht.
Auf Herrn Berkhouts Frage, wie die Kosten berechnet werden, erklärt sie, dass die Gesamtkosten bei Vollbelegung durch die Anzahl der Plätze geteilt einen Betrag von 465.-€ ergebe, man habe dann auf 450 abgerundet.
Abstimmung Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke:
Zustimmung: Kasseler Linke
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten,
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD
Abstimmung Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU,
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke (?)
Das Thema wird in der nächsten Stadtverordnetenversammlung auf TO1 behandelt werden.
6. Zukunftssicherung der Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) Vereinbarung mit der ver.di-vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – 101.18.896
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Vereinbarung mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (s. Anlage) zugestimmt.
2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.
Begründung: Die Stadt Kassel ist mit 92,5 % Mehrheitsgesellschafterin der Gesundheit Nordhessen Holding AG. Die übrigen 7,5 % hält der Landkreis Kassel. Der Abschluss der Vereinbarung ist eine Voraussetzung für einen Anwendungstarifvertrag zum „ Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser“ (TV ZuSi) für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 zwischen den Tarifvertragsparteien. Seit 2007 gibt es bei der GNH einen Zukunftssicherungstarifvertrag (ZuSi), der zwischen dem kommunalem Arbeitgeberverband und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geschlossen wurde. Dieser sieht einen Gehaltsverzicht der Beschäftigten im ver.di – Anwendungsbereich bei gleichzeitigem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vor. Vertragsbestandteil ist außerdem, dass bei einem testierten Jahresüberschuss auf Konzernebene das einbehaltene Gehalt ganz bzw. anteilig zurückgezahlt wird. In den Jahren 2007 bis 2016 betrug die durchschnittliche Rückzahlungsquote aufgrund der guten Unternehmensentwicklung konzernweit ca. 84 %. Eine Voraussetzung für den ZuSi ist seit Beginn eine Vereinbarung zwischen der Stadt Kassel und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, in der sich die Stadt verpflichtet, Mehrheitsaktionärin der GNH zu bleiben.
Der Stadt Kassel wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sofern bestimmte Basiswerte des Eigenkapitals der GNH unterschritten würden. Der ZuSi, der den Banken als Sicherheit diente, hat es der GNH in den Jahren 2007 bis 2016 ermöglicht, einen großen Investitionsstau abzuarbeiten und die Leistungen auszubauen. Gleichzeitig werden durch den ZuSi die Arbeitsplätze gesichert, so dass selbst bei Schließung der Kreisklinik in Helmarshausen und des Pflegeheimes Fasanenhof die Beschäftigten keine betriebsbedingten Kündigungen fürchten mussten. Um weiterhin den stetig steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, wurde für das Jahr 2016 ein Moratorium über die einjährige Fortführung des Zukunftssicherungstarifvertrags aus dem Jahr 2007 vereinbart und während dieser Zeit ein Zukunftskonzept für den Konzern (Stichwort „GNH 2020“) erarbeitet, dessen Vorlage Bedingung für die Aushandlung einer ZuSi – Verlängerung für die Jahre 2017 bis 2020 gewesen ist. Der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen, die GNH und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigten sich im Rahmen dieser Verhandlungen auf einen jährlichen Gehaltverzicht von 4 % bei gleichzeitigem Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungs – Kündigungen sowie volle bzw. anteilige Rückzahlung bei positivem Gesamt – GNH – Ergebnis.
Die Fortführung des ZuSi ist unverzichtbar, um die erfolgreiche Unternehmensentwicklung weiterhin zu gewährleisten und die GNH zukunftsfähig aufzustellen. So wird das Unternehmen in die Lage versetzt, in den nächsten Jahren Investitionen im hohen zweistellige n Millionenbereich zu realisieren, das medizinische Leistungsspektrum auszubauen und die Arbeitsplätze zu sichern. Groß – Projekte wie der Neubau eines Zentrums für seelische Gesundheit am Klinikum Kassel, in dem die psychiatrische Klinik (jetzt Ludwig – Noll – Krankenhaus) und die psychosomatische Klinik zeitgemäße Räumlichkeiten finden werden, der Neubau der Betriebs – Kindertagesstätte, die Umstellung der GNH – weiten Speisenversorgung und der Neubau der Klinik in Hofgeismar sind aktuell in Vorbereitung. Auch für die nachhaltige Stabilisierung der Kliniken in der ländlichen Region wird der ZuSi benötigt, um die notwendigen Investitionen sicherzustellen. Wie in der Vergangenheit hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di den ZuSi auch an die Vereinbarung zwischen ihr und der Stadt Kassel geknüpft, nach der die Stadt Kassel zu den Bedingungen der Vereinbarung bis Ende 2023 Mehrheitsaktionärin bleibt. ver.di hat sowohl der Vereinbarung als auch dem Anwendungstarifvertrag zum „Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser“ (TV ZuSi) für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 zwischen den Tarifvertragsparteien bereits zugestimmt.
Der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen hat in der Sitzung am 6. März 2018 die entsprechenden Landesbezirkstarifverträge ebenfalls genehmigt. Der Magistrat hat die Vorlage am 7. Mai 2018 beschlossen.
Die Kasseler Linke sieht in dem Zukunftssicherungsvertrag kein klares Bekenntnis zu den Arbeitnehmern der städtischen Kliniken. Man hangele sich jetzt seit Jahren von Vertragsverlängerung zu Vertragsverlängerung. Ein langfristiges Konzept fehle.
OB Geselle widerspricht. Man habe durchaus ein langfristiges und durchdachtes Konzept. Das Klinikum sei in Nordhessen das letzte, welches noch in kommunaler Hand ist. Nicht maximaler Gewinn, aber schwarze Zahlen ständen im Fokus, denn wenn das Klinikum von der Stadt durchgefüttert werden müsste, gäbe es sicher Diskussionen. Ohne Tarifvertrag gebe es keine Sicherheit und die Gewerkschaft habe zugestimmt. Zwar wäre ihm auch lieber, man bräuchte sowas nicht, aber man müsse hart kalkulieren und könne froh sein, wenn man das Klinikum nicht veräußern müsste.
Herr Getzschmann, Kasseler Linke, betont, dass es zur Gewohnheit werde auf durch Zwangsanleihen bei Beschäftigten Investitionen zu finanzieren, das sollte auf keinen Fall Schule machen. Eine Arbeitsplatzgarantie sei ein Witz bei dem derzeitigen Fachkräftemangel. Herr Düsterdieck ergänzt, dass ein Teil des betriebswirtschaftlichen Risikos auf die Arbeitnehmer ausgelagert werde.
Herr Hartmann, SPD, entgegnet, dass es sich mitnichten um eine Zwangsabgabe handele. Das Klinikum solle in kommunaler Hand bleiben, deshalb sei dies so notwendig, die Arbeitnehmer hätten einen sicheren Arbeitsplatz.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
7. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/11 „Martini-Quartier“ (Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung) – 101.18.902 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. II/11 „Martini-Quartier“ wird zugestimmt.
Der Behandlung der Anregungen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/11 „Martini-Quartier“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Begründung: Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Behandlung der Anregungen (Anlage2), die Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und eine unmaßstäbliche Verkleinerung des Bebauungsplanes (Anlage 5) sind beigefügt.
Die Ortsbeiräte Vorderer Westen und Mitte haben die Vorlage in ihrer gemeinsamen Sitzung am 24. April 2018 behandelt. Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 14. März 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.
8. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 99 Abs. 1 HGO (vorläufige Haushaltsführung) für das Jahr 2018; – Liste 1 / 2018 – 101.18.910 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste 1/2018 enthaltenen über – und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 99 Abs. 1 HGO (wirkt sich nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 wie über – und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen aus) im Finanzhaushalt in Höhe von 2.803.000,00 €.“
Begründung: In der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung sind die Vorschriften des § 100 HGO hinsichtlich der Bewilligung über – und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nicht anwendbar, weil die Haushaltssatzung noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 bedarf es noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die genehmigungspflichtigen Teile dieser Satzung und danach der Bekanntmachung. Gemäß § 99 Abs. 1 HGO darf die Gemeinde jedoch während der vorläufigen Haushaltsführung die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Da die Berechtigung zur Leistung von Ausgaben gemäß § 99 Abs. 1 HGO weitgehend mit den Anforderungen an über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO identisch ist, werden bei der Prüfung der im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung beantragten Mehraufwendungen/ – auszahlungen die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bewilligung von über – und außerplanmä ßigen Aufwendungen und Auszahlungen angewendet.
Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung können Mehrausgaben gemäß der Richtlinien über die Bewilligung über – und außerplanmäßiger Ausgaben ausschließlich von Magistrat (bis 50.000 €; in Fällen, die keinen Aufschub dulden bis 100.000 €) oder Stadtverordnetenversammlung (ab 50.000 €) bewilligt werden. Die ausschließliche Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung bei den in Ziffer 2.1.5 genannten Ausnahmen bleibt bestehen. Die Mehraufwendungen/ – auszahlungen und die Deckungsvorschläge sind auf den Rückseiten der Einzelanträge begründet. Die beantragten Mehraufwendungen/ – auszahlungen haben keine Auswirkungen auf den Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes beziehungsweise den Kreditbedarf des Finanzhaushalts. Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2018 beschlossen.
Antrag 1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Deckungsvorschlag, der in Liste 1/2018 Nr. 1 enthaltenen über- und außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung wird wie folgt geändert: Teil-HH. 90001 Steuern, Finanzzuweisungen, Umlagen Sachkonto: 5553000 Gewerbesteuer Eingehende Begründung des Deckungsvorschlages: Die Erträge im Sachkonto 5553000 – Gewerbesteuer liegen erwartbar deutlich über dem Ansatz für 2018 und können daher zur Deckung herangezogen werden.
Antrag 2
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Deckungsvorschlag, der in Liste 1/2018 Nr. 2 enthaltenen über- und außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung wird wie folgt geändert: Teil-HH. 90001 Steuern, Finanzzuweisungen, Umlagen Sachkonto: 5553000 Gewerbesteuer Eingehende Begründung des Deckungsvorschlages: Die Erträge im Sachkonto 5553000 – Gewerbesteuer liegen erwartbar deutlich über dem Ansatz für 2018 und können daher zur Deckung herangezogen werden.
Die Kasseler Linke beantragt getrennte Abstimmung der Punkte eins und zwei und drei bis sechs und legt einen Änderungsantrag für den Deckungsvorschlag vor. Statt Mittel aus der Investionsnummer für Brandschutz und Sicherheitsmaßnahmen für Schulen anzugreifen, schlagen sie eine Finanzierung über die erwarteten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer vor. (In beiden Fällen geht es um laufende Maßnahmen am Victoriahochhaus, 1: Baumaßnahmen, 2: zusätzliche Möblierung)
Herr Düsterdieck, Kasseler Linke, sieht in dieser Umwidmung im Hinblick auf den Schulsanierungsstau ein fatales Signal. Die Prioritätensetzung der Stadt müsse überdacht werden, Schulen müssten absolute Priorität haben. Auch Dr. von Rüden, CDU fragt, warum ausgerechnet Mittel aus der Schulsanierung herangezogen werden.
Stadtbaurat Nolda erläutert, dass auch ihm die Entscheidung für den Deckungsvorschlag nicht leicht gefallen sei. Das Hochbauamt setze momentan viele Projekte um und es war schwer zur Gegenfinanzierung ungebundene Mittel zu finden. Das Zurückgreifen auf Maßnahmen, die noch nicht beauftragt wurden, sei die einzige haushaltstechnisch mögliche Lösung. Je handlungsstärker das Bauamt sei, desto schwieriger sei es eine ungebundene Stelle zu finden.
Die Brandschutzmittel bei Schulen wurden „on the Top“ verhandelt und würden einzeln nicht umgesetzt, sondern im Zuge einer größeren Baumaßnahme. Im Haushalt 19 werde es einen Ausgleich geben.
Frau Bergmann, SPD, kritisiert den Deckungsvorschlag der Kasseler Linken. Die SPD mache solide Politik, erwartbare Einnahmen durch die Gewerbesteuer könnten nicht als Deckung herangezogen werden. Herr Berkhout, FDP+Freie Wähler+Piraten, entgegnet, dass die Stadt jetzt zum Halbjahr die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen einschätzen können dürfte.
OB Geselle widerspricht. Es sei noch zu früh für eine Einschätzung, zudem sich, wie man der Presse entnehmen könne, einige Veränderungen bei Unternehmen in Kassel abzeichneten. Zudem sei der Deckungsvorschlag aus dem Ergebnishaushalt, er müsse aber aus dem Finanzhaushalt stammen. Dort habe man gesucht, aber keine andere Möglichkeit gefunden und es mache keinen Sinn laufende Baumaßnahmen zu stoppen.
Frau Köpp, B90/Grüne, ergänzt, dass diese Mittel dieses Jahr ohnehin nicht verbaut würden und nächstes Jahr wieder im Haushalt eingeplant seien. Herr Mijatovic, B90/Grüne, bekräftigt, dass das Thema Schulsanierung auf der Agenda sei, und wirft der Kasseler Linken vor die Vorlagen nicht richtig zu lesen und mit Halbwahrheiten zu arbeiten. Im Schulbereich habe man hohe Bautätigkeiten.
Stadtrat Nolda erklärt, man habe im Bauamt Projekte im Volumen von rund 14 Millionen im Schulbereich, das heißt, man habe die Ermächtigung dieses Geld auszugeben. Die Unschärfe bei den Planungen hilft die Unschärfe bei den Ausführungen auszugleichen, es ginge also nicht um eine Umpriorisierung, sondern Unschärfe. Er betont, dass er froh ist, dass der Bund erkannt hat, dass die Finanzierung im Schulbereich nicht reicht und er auf KIPIII hoffe, da es eine Strategie zur Generalsanierung der Schulen geben müsse. Zur Reuterschule merkt er an, dass es sich dort nicht um eine unterlassene Instandsetzung handele.
Herr Getzschmann, Kasseler Linke, merkt an, dass eine Neuanmeldung der Gelder in 20/21 bisher eine reine Absichtserklärung sei. Die Hoffnung auf KIPIII sei noch schwammiger als die erwartbare Gewerbesteuer.
Änderungsantrag der Linken 1:
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU
Änderungsantrag der Linken 2:
Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU
Magistratvorlage, Anlage 1 + 2:
SPD, B90/Grüne, FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
Ablehnung: Kasseler Linke, CDU
Magistratvorlage, Anlage 3 – 6 :
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
9. Zum Lärm- und Gesundheitsschutz Tempo 30 – 101.18.720 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Auf den Kasseler Hauptverkehrsstraßen wird von 22 – 6 Uhr Tempo 30 eingeführt.
2. Vor allen Schulen und Kindertageseinrichtungen wird Tempo 30 eingeführt.
3. Zur Finanzierung der Maßnahmen wird eine Förderung aus dem Programm des Landes Hessen zur Einrichtung und Ausbau von Tempo 30 Zonen angestrebt.
Begründung: An den Hauptverkehrstrassen in Kassel wohnen mehr als 40.000 Menschen. Geringere Geschwindigkeiten reduzieren den Lärm und dienen so direkt dem Gesundheitsschutz. Die Fahrzeiten für den MIV in geschlossenen Ortschaften werden maßgeblich von den Knoten und dem Verkehrsaufkommen bestimmt. Etliche Schulen und Kindertageseinrichtungen liegen nicht in den flächenhaften Tempo 30 Zonen, sondern an den Hauptverkehrstrassen. Das Programm des Landes Hessen fördert Maßnahmen zum Tempo 30 und ist bisher nach Darstellung des Ministers nur von einer Gemeinde genutzt worden.
Diskussion im für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr
10. Information über Schwangerschaftskonfliktberatung – 101.18.784 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel informiert auf ihrer Internetseite zentral über AnlaufsteIlen zur Schwangerschaftskonfliktberatung sowie über Ärztinnen, bei denen Schwangerschaftsabbrüche vollzogen werden können.
Auch in Kassel wurden nun Ärztinnen angezeigt, weil sie bei dem Leistungskatalog auf ihrer Internetseite auch Schwangerschaftsabbrüche aufführen. Grundlage für die Anzeige ist der §219a (StGB) aus dem Jahr 1933. Kristina Hänel, eine Ärztin aus Gießen, wurde kürzlich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Der Paragraph ist veraltet und widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung. Aufgrund möglicher Klagen werden Ärzte abgeschreckt auf ihrer Internetseite zu informieren und Frauen wird dadurch eine umfassende Beratung erschwert. Mit der zentralen Erfassung auf der Internetseite der Stadt Kassel kann diese Furcht genommen werden. Durch die gesammelte Auflistung wird Information und Aufklärung befördert statt Werbung einzelner Praxen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel informiert auf ihrer Internetseite zentral über AnlaufsteIlen zur Schwangerschaftskonfliktberatung sowie über Ärztinnen., bei denen Schwangerschaftsabbrüche vollzogen werden können.
Frau Kaufmann, Kasseler Linke, stellt den Antrag vor und verweist auf die Praxis in Hamburg. Auch dort werden auf der Internetpräsenz der Stadt Informationen zu Schwangerschaftskonfliktberatungstellen und Ärzten, die einen Abbruch vornehmen, angeboten. Da die Stadt keinen Gewinn bei einem Abbruch erzielt, sei das auch nicht strafbar und es läge in ihrem Ermessen, was auf der Internetseite publiziert wird.
Frau Grohnemann, B90/Grüne, bekundet grundsätzliche Sympathie mit dem Antrag, man müsse schauen, wo die Stadt helfen könne, damit Frauen an die Informationen kommen. Sie hat aber Bedenken bezüglich Wettbewerbsrecht.
Ihre Fraktion schlägt vor den Halbsatz hinter Schwangerschaftskonfliktberatung zu streichen. Herr Sprafke, SPD, bekräftigt die Bedenken bezüglich Standes und Wettbewerbsrecht. Er hält den §219a in sich für ein Unding und hofft auf baldige Abschaffung im Bund.
Herr Römer, CDU schließt sich in Teilen der Argumentation an. Den Änderungsantrag könne seine Fraktion mittragen, jedoch nicht die Liste mit den Ärzten. Informationen fände man auf vielen Internetseiten, unter anderem bei profamilia. Herr Schenk, AfD, pflichtet dem bei. Jede Frau könne zu profamilia gehen.
Frau Kaufmann erklärt, dass es in Hamburg keine rechtlichen Probleme gebe. Ihrer Einschätzung nach könne man nicht mit baldiger Gesetzesänderung rechnen, denn die CDU würde nicht zustimmen. Dr Juergens, B90/Grüne, konstatiert, dass man die Gesetzeslage nicht ändern könne. Die Frauen müssten ohnehin das Beratungsangebot annehmen um legal abzutreiben und dort gebe es Listen mit Ärzten. Einen Solidarisierungseffekt sehe er nicht. Herr Materner, AfD, findet die ganze Art der Diskussion unmöglich. Bis auf wenige Fälle, z. B. Vergewaltigungen, gebe es in Deutschland keinen Grund abzutreiben. Die AfD lehne den Antrag vollumfänglich ab, die AfD stehe zum der Schutz des ungeborenen Lebens, auch das Werbeverbot müsse bleiben.
Herr Sprafke erläutert den Ursprung des Gesetzes, welches 1933 erlassen wurde und betont den Reformbedarf. Sollte es nicht zu einer Koalition kommen, werde die SPD einen Gruppenantrag einbringen. Herr Leitschuh, CDU, kann nicht nachvollziehen, warum man überhaupt auf der Seite der Kommune nach Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch suchen sollte. Bürgermeisterin Friedrich erklärt, man fände bei der Stadt zu dem Thema Informationen im Familienkontext, Frau Giebhardt wird auch auf den Seiten des Frauenbüros Hinweise einarbeiten. Abschließend erklärt Frau Kaufmann, dass sicher kein ungeborenes Leben geschützt werde, indem man Frauen Informationen vorenthält. Je früher man sich auch die infrage kommenden Ärzte anschauen könne, desto besser können die betroffenen Frauen eine Entscheidung treffen, unter Umständen auch gegen den Eingriff. Sie übernimmt den Änderungsantrag nicht, allerdings wird sie überstimmt.
Der geänderte Antrag „Die Stadt Kassel informiert auf ihrer Internetseite zentral über Anlaufstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung“
wird mit Stimmen der SPD, B90/Grüne, Freie Wähler und Piraten und CDU angenommen. Kasseler Linke und AfD lehnen ab.
11. Vertreterbegehren über den Verbleib des „documenta 14“-Obelisken von Herrn Ole Oguibe auf dem Königsplatz – 101.18.800
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Entscheidung über den Verbleib d es „documenta 14“ – Obelisken von Herrn Ole Oguibe auf dem Königsplatz wird im Wege eines Vertreterbegehrens gemäß § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO getroffen.
Begründung: Über den Verbleib des „documenta 14“ – Obelisken von Herrn Ole Oguibe auf dem Königsplatz wurde in den vergangenen Wochen und Monaten kontrovers diskutiert. Auf Seiten der Bevölkerung formiert sich in Kassel – wie auch damals bei der Königsplatztreppe von Professor Gustav Lange – mehr und mehr Widerstand. Gespräche mit den Bürgern vor Ort und die Leserkommentare auf den Online – Auftritten der HNA sprechen eine deutliche Sprache. Der Tenor ist eindeutig, der Obelisk hat auf dem Königsplatz nichts verloren.
Aus diesem Grunde beantragen wir über den Verbleib des „documenta 14“ – Obelisken von Herrn Ole Oguibe auf dem Königsplatz ein Vertreterbegehren nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO. Die Bürger der Stadt Kassel sollten in dieser strittigen Frage – welche auch die nachhaltige Gestaltung des Königsplatzes betrifft – das letzte Wort durch eine direktdemokratische Legitimation erhalten.
Begründung: Über den Verbleib des „documenta 14“ – Obelisken von Herrn Ole Oguibe auf dem Königsplatz wurde in den vergangenen Wochen und Monaten kontrovers diskutiert. Auf Seiten der Bevölkerung formiert sich in Kassel – wie auch damals bei der Königsplatztreppe von Professor Gustav Lange – mehr und mehr Widerstand. Gespräche mit den Bürgern vor Ort und die Leserkommentare auf den Online – Auftritten der HNA sprechen eine deutliche Sprache. Der Tenor ist eindeutig, der Obelisk hat auf dem Königsplatz nichts verloren. Aus diesem Grunde beantragen wir über den Verbleib des „documenta 14“ – Obelisken von Herrn Ole Oguibe auf dem Königsplatz ein Vertreterbegehren nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO. Die Bürger der Stadt Kassel sollten in dieser strittigen Frage – welche auch die nachhaltige Gestaltung des Königsplatzes betrifft – das letzte Wort durch eine direktdemokratische Legitimation erhalten.
12. Standort documenta-Obelisk – 101.18.806 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Sofern die benötigten Mittel für den Ankauf des documenta-Obelisken in Höhe von 600.000 Euro durch Spenden zusammenkommen, soll im Wege eines Vertreterbegehrens gemäß § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO darüber entschieden werden, ob das Kunstwerk dauerhaft auf dem Königsplatz stehen bleiben soll.
Um dadurch entstehende Kosten gering zu halten, soll ein solches Vertreterbegehren möglichst zeitgleich entweder mit den Wahlen zum Hessischen Landtag am 28. Oktober 2018 oder mit den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 durchgeführt werden.
Begründung:
Der documenta-Obelisk erfreut sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit. Jedoch gab es schon zahlreiche kontroverse Debatten darüber, ob der jetzige Standort auf dem Königsplatz als endgültiger Standort infrage kommen sollte. Um diese Entscheidung auf eine möglichst breite demokratische und allgemein akzeptierte Grundlage zu stellen, bietet sich ein Vertreterbegehren an.
Diskussion zu 101.18.806 und 101.18.800 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am 28.02.18:
Herr Werl, AfD, verliest die Antragsbegründung von Punkt 9, Herr Nölke, FDP stellt den gemeinsamen Antrag seiner Fraktion vor. Zwar sei die FDP für den Verbleib des Obelisk in Kassel, eine neue „Treppendiskussion“ wolle man aber verhindern. Die Stadtgesellschaft solle über den Standort entscheiden können. Dr. von Rüden, CDU, schließt sich dem an und lobt, dass die FDP schon Termine vorgeschlagen hat. Die Summe würde er aber aus dem Antragstext streichen. Herr Düsterdieck, Kasseler Linke, ist über den Zeitpunkt der Anträge irritiert. Man mache den zweiten Schritt vor dem ersten. Er würde erst einmal abwarten, was bei den Spendenaktion raus kommt. Herr Getzschmann, Kasseler Linke, ergänzt, dass er den AfD-Antrag für reine Stimmungsmache hält. Dr. Schnell, SPD, betont, dass der Standort noch nicht geklärt ist. Diesen zu bestimmen sei Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung und nichts für ein Ratsbegehren. Auch den zeitlichen Rahmen findet er unpassend, auch wenn er die Intention verstehe: Wahlkampf. Es sei nicht das erste Mal, dass ein Kunstwerk den Standort wechselt. Sollte man einen Termin unabhängig der Landtagswahl wählen, koste das bald mehr, als das, was der Künstler bekäme. (ca 266.000)
Auch Herr Berkhout, Freie Wähler und Piraten, würde den Verbleib des Obelisks in Kassel begrüßen. Ein Ratsbegehren befürwortet er nach Beendigung der Spendenaktion. Sollte sich die Stadtgesellschaft für den Königsplatz entscheiden, entfiele ein weitere Standortdiskussion. Herr Mijatovic, B90/Grüne mahnt Respekt vor documentakunstwerken an. Hätte man damals ein Ratsbegehren zu den Beuyssteinen gemacht, wären sie vermutlich nicht in Kassel geblieben. Kommt das Geld zusammen bleibt der Obelisk. Eine Frage für ein Vertreterbegehren sei das nicht. Er warnt davor das Thema populistisch auszuschlachten. Die Umfragen in der HNA seien nicht repräsentativ.
Herr Nölke erklärt, dass der Antrag aufgrund der Standortaussage von Kulturdezernentin Völkerin der HNA entstand. Herr Berkhout fragt nach dem Termin der Bekanntgabe des Spendenergebnisses. Vorsitzende Friedrich antwortet, dass dies unmittelbar nach dem Ende der Aktion im April geschehe. Herr Werl, AfD, behauptet, der Künstler würde eh jede Summe akzeptieren, seiner Fraktion ginge es ausschließlich um den Königsplatz. Die Termin habe man aus Sparsamkeit gewählt. Herr Hartmann, SPD, sieht in den Anträgen nur Wahlkampfgetöse. Die AfD habe von Anfang an gegen das Kunstwerk gewettert. Die Stimmung habe sich gedreht. Anfangs habe man sich mit dem Kunstwerk identifizieren können, warum jetzt nicht mehr? Zunächst müsse man zwei Dinge abwarten: Wie viel Geld kommt zusammen und ist der Künstler bereit den Obelisk zu verkaufen. Wenn die Stadt kauft, könne man vertraglich regeln, dass die Standortfrage offen sei.
Zu dem Thema gab es eine Anfrage der CDU
13. Gewalt gegen Einsatzkräfte – 101.18.825 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung dankt allen Einsatzkräften in der Polizei, der Feuerwehr und im Sanitäts- bzw. Rettungsdienst, die sich mit ihrer täglichen Arbeit unermüdlich für das Gemeinwesen einsetzen, Menschen in Notsituationen unterstützen und für die Sicherheit von uns allen sorgen. Sie drückt ihre Wertschätzung für die Frauen und Männer aus, deren Engagement mitverantwortlich dafür ist, dass sich die Bürger in unserer schönen Stadt wohl fühlen und diese als einen lebens- und liebenswerten Ort betrachten.
2. Die Stadtverordnetenversammlung zeigt sich besorgt über die Gewalt gegen Rettungskräfte in der Stadt Kassel und erklärt sich solidarisch mit allen Einsatzkräften, die während ihrer Pflichterfüllung Opfer verbaler und tätlicher Angriffe oder Nötigung geworden sind. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Einsatzkräfte bedroht, beleidigt und in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt werden.
3. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Forderung des Hessischen Innenministers Beuth nach einer neuerlichen Strafverschärfung bei Angriffen auf Einsatzkräfte und appelliert an den Deutschen Bundestag in seiner Funktion als Gesetzgeber, durch eine Änderung des Strafgesetzbuches eine weitere Verschärfung des Strafrechtes zu beschließen, um Rettungskräfte wirkungsvoller zu schützen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, seine Bemühungen in der Gewaltprävention, Drogen- und Suchtberatung und der (Schul-}Sozialarbeit zu überprüfen und unter Einbeziehung des Präventionsrates der Stadt Kassel bereits existierende Maßnahmen in den genannten Bereichen, insbesondere das Präventionsprojekt “Hinsehen, Gewalt – Sehen – Helfen”, zu intensivieren, ggf. anzupassen und um weitere Handlungsstrategien zu ergänzen.
Begründung:
Wie dem Artikel “Attacke auf Sanitäter” der HNA vom 08. Februar 2018 zu entnehmen ist, kommt es immer häufiger zu körperlichen wie verbalen Übergriffen auf Rettungskräfte in Nordhessen – auch in der Stadt Kassel. Christian Enders vom nordhessischen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) spricht gar von einem traurigen Höhepunkt.
Obwohl im vergangenen Jahr die einschlägigen Tatbestände im Strafgesetzbuch wesentlich verschärft und durch die Einführung des § 114 des StGB sogar mit Haftstrafen versehen wurden, scheint dies uneinsichtige Gewaltbereite nicht davon abzuhalten, weiterhin Gewalt unterschiedlichen Ausmaßes gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte während der Ausführung ihres Dienstes auszuüben.
Da es sich bei solchen Übergriffen um unhaltbare Zustände handelt und sich eine derartige Gewalt gegen unsere ganze Gesellschaft richtet, ist es notwendig, dass alle staatlichen und kommunalen Institutionen ein klares Signal gegen diese gemeinschaftsschädlichen Handlungen setzen.
14. Wertschätzung für ehrenamtliche und hauptamtliche Einsatzkräfte
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverordnetenversammlung lehnt jegliche Gewalt gegen Einsatzkräfte und Mitarbeiter städtischer Betriebe ab und erklärt sich mit allen Männern und Frauen von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Polizei, Krankenhäusern, der KVG und den Stadtreinigern, die täglich eine schwere und verantwortungsvolle Arbeit leisten, solidarisch.
Die Stadtverordnetenversammlung ist stolz und dankbar für die konstante und hervorragende Arbeit der zahlreichen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräfte, auch in der Sozialwirtschaft, den gemeinnützigen Vereinen und in der Sozialen Arbeit: sie alle arbeiten am friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt und verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung bei der Ausübung ihres Dienstes am und im Gemeinwesen.
Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat daher, sich aktiv an einer der bestehenden Solidaritätsaktionen wie der „Kampagne für Respekt – Zeigen Sie den Rettungskräften Ihre Solidarität“ zu beteiligen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird auch weiterhin die Angebote der Prävention nach Kräften fördern. Dies gilt für die soziale Arbeit der Suchtberatung der Drogenhilfe Nordhessen, der aufsuchenden Arbeit der fahrenden Ärzte wie auch der Straßenarbeit mit Schlichtungsfunktion. Dies gilt ebenso für die Jugendhilfe in der Kommune und mit der außerordentlichen Initiative der zahlreichen freien Träger, die mit Ihrer wertvollen Arbeit die demokratischen Werte und Regeln des Gemeinwesens vermitteln und schützen. Der soziale Frieden in unserer Stadt ist die wichtigste Grundlage für eine positive Entwicklung.
– 101.18.853 –
Herr Werl begründet den Antrag der AfD-Fraktion. Es gebe Übergriffe und die AfD sei der Meinung, dass Wertschätzung gegeben sein sollte. Allein 2016 habe es 3500 Gewaltstraftaten gegen Polizisten gegeben. Er begrüßt zwar, dass jetzt auch die anderen Fraktionen einen Antrag formuliert haben, es fehle aber der entscheidende Punkt: die Strafverschärfung. Herr Kortmann, CDU, entgegnet, dass §113, 114 und 115 StGB erst vor einem halben Jahr geändert wurden. Man müsse Gesetze erstmal anwenden, bevor man sie erneut verschärft. Zudem umfasse er nicht alles, was notwendig wäre, er sei in sich nicht schlüssig. Frau Farouq, SPD, weist auf einen Widerspruch in dem AfD Antrag hin. In der Begründung schreibe man ja selber, dass die Strafverschärfung nicht hilft. Herr Dreyer, AfD, betont, dass auch Herr Beuth eine erneute Strafverschärfung fordere, Die Fraktion sei bereit den zweiten Absatz des gemeinsamen Antrags zu übernehmen. Frau Tesfaiesus, B90/Grüne, erinnert an die Diskussion zu Frauen in der Feuerwehr, die seitens der AfD alles andere als respektvoll verlief. Auch sie schlägt vor erst einmal abzuwarten, wie sich die Gesetzesverschärfungen auswirken.
Herr Sprafke, SPD, fügt an, dass er den Antrag der AfD scheinheilig findet. Gerade sie sei für eine verstärkte Verrohung der Gesellschaft mitverantwortlich, denn sie trage dazu bei, dass staatliches Handeln abgewertet würde. Da fehle Selbstkritik. Zudem weist er auf die gestern erschienen Zahlen zu Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte hin, und man könne sich mal fragen, wer dazu anstachelt. Herr Dreyer verteidigt die Argumentation gegenüber Frauen in der Feuerwehr, da ginge es nur um die Quote und man befürchte, dass dann auf weniger geeignete Frauen zurückgegriffen werde, was die Sicherheit aller gefährde. Überdies trage auch die SPD Kommentaren z. B. von Herrn Stegner zur Verrohung bei. Herr Werl ergänzt, dass eher der gemeinsame Antrag scheinheilig sei, denn er sei noch schnell als Reaktion auf den AfD Antrag geschrieben worden.
Frau Wurst, SPD, erklärt, dass die Menschen, denen man hier Dank entgegen bringen möchte, schon wissen von wem sie wertgeschätzt werden. Man sei stetig mit den Leuten im Gespräch, deshalb bedarf es einem solchen Antrag nicht zwingend. Ehrlicher Respekt sehe anders aus. Stadtrat Stochla ergänzt, dass er den gemeinsamen Antrag sehr begrüßt, insbesondere da nicht nur Rettungskräfte, sondern auch Stadtreiniger und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der KVG und des Ordnungsamtes Erwähnung fänden, denn auch dort habe man mit verrohtem Verhalten zu kämpfen. Allgemein könne man aber sagen, dass es in Kassel bisher keine Entwicklung bezüglich tätlicher Angriffe gebe.
15. KVG Seniorenticket für den Bereich der Stadt Kassel – 101.18.831 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die KVG wird aufgefordert, neben dem Jahresticket „Kassel Plus“ ein auf das Gebiet der Stadt Kassel begrenztes Jahresticket für Senioren zum reduzierten Preis von € 300 und als Normalticket zum Preis von € 500 anzubieten.
Begründung:
1. Schließung der Angebotslücke Ein Jahresticket für das Stadtgebiet Kassel fehlt bisher im Angebot der KVG. Mit Einführung eines solchen Tickets ergäbe sich folgende logische Angebotsstruktur
Jahresticket Kassel Plus 790,00 €
Jahresticket Kassel Plus Senioren 450,00 € (Mittelwert)
Jahresticket Stadt Kassel 500,00 € Jahresticket Stadt Kassel Senioren 300,00 €
2. Ausschöpfung des Käuferpotentials Die KVG verschenkt durch das fehlende Angebot ein nicht unerhebliches Käuferpotential. Sowohl im Bereich der Senioren, als auch bei der übrigen Bevölkerung besteht der Wunsch, die Innenstadt mit öffentlichem Nahverkehr zu erreichen. Ein Besuch des Umlandes steht dabei nicht im Vordergrund. Eine Kostenabwägung kommt zu dem Ergebnis, dass bei dem bisherigen Angebot mindestens 5 Fahrten mit der Tram pro Woche durchgeführt werden müssen, um den Kostenaufwand für ein Jahresticket zu rechtfertigen. Aufgrund nicht repräsentativer aber vieler persönlicher Gespräche halten wir einen Kundenzuwachs für Jahrestickets „Stadt Kassel“ von 20% innerhalb von 2 bis 3 Jahren erreichbar.
3. Umweltschonung und Luftreinheit Die Innenstadt wird umweltschonend belebter. Durch die vermehrte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wird die Innenstadt nicht nur attraktiver, sondern es werden sowohl CO2, Feinstaub und Stickoxyde reduziert. Dies kommt letztlich allen Einwohnern und der Kommune zu Gute.
4. Öffentlicher Nahverkehr zum Nulltarif
Die Bundesregierung hat der EU – Kommission zur Reduzierung der Luftverschmutzung in den Städten den Vorschlag unterbreitet, zu erwägen, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zum Nulltarif anzubieten. Ob die EU – Kommission dem Vorschlag zustimmt und ob aus dem „Erwägen“ der Bundesregierung Überlegungen und Maßnahmen werden, ist derzeit noch ungewiss. Zweifelsohne ist dieser Vorschlag ein lohnenswertes und sehr unterstützungswertiges Ziel. Bis es zu einer Konkretisierung kommt und bis vor allem die Finanzierung einer solchen Maßnahme seitens des Bundes und des Landes inhaltlich und vertraglich geregelt sind, halten wir unseren Antrag für einen richtigen, sinnvollen und ersten Schritt, um sowohl die KVG zu fördern, als auch die Menschen und unsere Stadt auf dem Weg zu einer ökonomisch und ökologisch besseren Zukunft zu unterstützen.
Herr Müller vom Seniorenbeirat erläutert den Antrag. Man habe viele Senioren in Heimen besucht. Eine große Zahl sei allein lebend und würde gerne mehr am öffentlichen Leben teilhaben, eine Jahreskarte zum derzeitigen Preis könnten sie sich aber nicht leisten. Nach Gesprächen mit den Koalitionspartnern hat der Seniorenbeirat den Antrag soweit geändert, dass er einen Prüfungsvorbehalt beinhaltet. (Tischvorlage, die mir aber nicht vorliegt).
Herr Kalb erklärt, die CDU-Fraktion werde den Antrag unterstützen. Nichtsdestotrotz habe er einige Anmerkungen: Es sei eine bewusste Entscheidung gewesen, das Jahresticket für KasselPlus und nicht nur das Stadtgebiet anzubieten. Zudem läge die Entscheidung über die Preise bei dem NVV und nicht bei der KVG. Die Forderung nach einem Stadtticket sei kein spezielles Seniorenthema, man sehe den Antrag als Formulierung eines Wunsches an den NVV.
Herr Harting, SPD, teilt die Ausführungen von Herrn Kalb. Inhaltlicher Ansprechpartner sei der NVV. Die SPD habe Gespräche mit Mitgliedern des Seniorenbeirats geführt. Zum einen könne die Stadtverordnetenversammlung den NVV nicht zu Tarifänderungen auffordern, zum Anderen dürfe das Ticket nicht andere Tickets unterlaufen (Diakonieticket (pdf)). Eine generelle Bedürftigkeit von Senioren sehe er nicht und Bedürftige können das Diakonieticket bekommen. Man werde dem Antrag nicht zustimmen, aber das Thema unter dem Gesichtspunkt der Bedürftigkeit weiter verfolgen.
Der Behindertenbeirat unterstützt den Antrag des Seniorenbeirats. Es gebe Viele über 60, die keine Merkmale im Schwerbehindertenausweis haben, die zu Vergünstigungen für den ÖPNV führen.
Herr Berkhout, Freie Wähler und Piraten, bedankt sich für den Antrag. Er betont, dass der ÖPNV in Kassel zwar gut, aber auch teuer sei und regt einen generell fahrscheinfreien ÖPNV an, denn es gebe viele Interessengruppen mit dem Wunsch nach Sonderkonditionen, die nur zum Teil berücksichtigt werden (Schüler, Studenten, Beschäftigte der Stadt, Landesbedienstete, Senioren, Schwerbehinderte, Einkommensgruppen). Er wünscht sich, dass Kassel bundesweit eine Vorreiterrolle mit einem solidarisch finanzierten System übernehme.
Der Oberbürgermeister reagiert wenig begeistert. Der finanzielle Aufwand läge in siebenstelliger Höhe. Der Vorstoß der Bundesregierung verursache nur Stirnrunzeln und Schweißausbrüche in der kommunalen Familie. Bundesweit würde eine Umstellung auf Fahrscheinfrei die Kommunen 14 Milliarden Euro kosten. Statt das Geld so zu verbrennen solle man lieber zum Beispiel in klimaneutrale Fahrzeuge investieren.
Frau Köpp, B90/Grüne, dankt dem Seniorenbeirat für den Antrag, den ihre Fraktion leider ablehnen wird. Das Thema sei sehr komplex und die Tarifstruktur beruhe auf Mischkalkulationen. Gleichwohl könne das Thema noch einmal im Sozialausschuss beraten werden. Auch sie weist darauf hin, dass nicht jeder Senior bedürftig sei.
Herr Müller, Seniorenbeirat, bittet die Stadtverordneten sich weiter mit dem Thema zu befassen, was fehle sein ein Stadtticket.
Zustimmung: Kasseler Linke, CDU, Freie Wähler und Piraten, AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne -> abgelehnt
16. Finanzielle Mittel von Bund oder Land zur Deckung der Kosten aus dem Vertrag zur Nutzung der Immobilie Akazienweg 16 – 101.18.870 –
Das Anzeigenblatt „ExtraTIP“ veröffentlichte am 07. März 2018 ein Interview mit Herrn Oberbürgermeister Geselle in dem folgende Aussage zitiert wird:
„Die Kosten für die Flüchtlinge sind von Bund und Land übernommen worden. Das waren für diesen Wohnblock sechs Millionen Euro und keine acht Millionen wie uns vorgeworfen wird. Jetzt werden die Wohnungen ganz normal vermietet, viel (e) Leistungen werden nicht abgerufen. Das hat den Preis auf sechs Millionen Euro gesenkt, die von Bund und Land übernommen werden.“
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche finanziellen Bundesmittel und welche Zusagen von Bundesmitteln hat die Stadt Kassel erhalten, die mit Einverständnis welcher Person von welcher Dienststelle für die Deckung der oben genannten Kosten verwendet werden können?
2. Welche finanziellen Landesmittel und welche Zusagen von Landesmitteln hat die Stadt Kassel erhalten, die mit Einverständnis welcher Person von welcher Dienststelle für die Deckung der oben genannten Kosten verwendet werden können?
17. Sofortprogramm gegen Armut – 101.18.874 –
Der Magistrat wird beauftragt, ein Sofortprogramm gegen Armut in Kassel aufzulegen. Dieses beinhaltet sowohl die Identifizierung passender Maßnahmen und deren Evaluierung, sowie konkrete Sofortmaßnahmen.
Bestandteile des Sofortprogramms sollen sein:
– Ein alle zwei Jahre zu aktualisierender Armutsbericht
– Sozialticket für den ÖPNV in Höhe von 25,- monatlich, sowie Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung eines ÖPNV zum Nulltarif
– Sicherung und Schaffung von 2000 zusätzlichen bezahlbaren Wohnungen bis Ende 2019
– Unterstützung unabhängiger Sozialberatungsstellen
– Einstellung der Sanktionspolitik durch das Jobcenter
Begründung:
Die Punkte orientieren sich an dem Ansatz in der Stadt Ulm. Dort gibt es einen regelmäßigen Armutsbericht zum Messen von Handlungsbedarf und Fortschritt, die Lobbycard zur Ermäßigung von Eintrittspreisen und für den ÖPNV. Ebenfalls beantragt ist dort eine Sozialwohnungsquote von 30 Prozent zur Sicherung von Wohnraum in Höhe der KdU.
Ein Armutsbericht dient einer realistischen sozialpolitischen Bestandsaufnahme im Allgemeinen, sowie der Identifizierung und Evaluierung von Maßnahmen gegen zunehmende soziale Ungleichheit. Dies beinhaltet ebenso zielgruppenspezifische Instrumente.
Ein bezahlbares Ticket für den ÖPNV ist Voraussetzung für die Umsetzung des Rechts auf Teilhabe.
2000 Wohnungen im preiswerten Segment zu schaffen ist über die Anwendung verschiedener Maßnahmen möglich (Bestandschutz, Bau durch die GWG, Sozialwohnungsquote für private Investoren, Änderung der Verträge der Gemeinschaftsunterkünfte zur Umwandlung, Zurückdrängung von Spekulation und überteuerten Mieten, Nutzung des Vorkaufsrechts zu Gunsten der GWG und gemeinschaftlicher Wohnprojekte, Förderung von Konversion von Einfamilienhäusern in Mehrfamilienhäuser…).
Frau Kaufmann, Kasseler Linke, stellt den Antrag vor. Eine wirtschaftlich gute Lage helfe nicht automatisch gegen Armut, deswegen müssten jetzt Maßnahmen ergriffen werden.
Herr Leitschuh, CDU, moniert, dass sich in diesem Antrag viele Punkte befänden, die erst vor Kurzem abgelehnt wurden, deshalb werde man den Antrag auch ablehnen, wenngleich man dringend schauen müsse, wie man die Wohnsituation in Kassel zum Besseren verändern könnte.
Dr. Jürgens, B90/Grüne, sieht keine akute Armut, keine dramatische Veränderung der Situation in letzter Zeit. Zudem seien die Spiegelstriche unterkomplex. Mit dem Wohnungsplan müsse man sich intensiver befassen. Es habe viele Mittel von der Landesregierung gegeben, jedoch seinen die Baukosten zu teuer und unattraktiv für Bauherren. Die Forderung nach Beratungsstellen sei zu unkonkret. Zwar seien alle Anliegen in dem Antrag im Prinzip berechtigt, aber in der Form zu kurzgegriffen.
Herr Materner, AfD, spricht sich deutlich gegen das Einstellen der Sanktionen, es müsse dieses Instrumentarium geben, sonst tanzten die Mäuse auf dem Tisch. Eine Sozialwohnungsquote von 10% hielte er für angemessen. Statt Sozialticket sollten die Menschen auf das Diakonieticket zurückgreifen. Man könne nicht alle befreien bis irgendwann nur noch der kleine Arbeiter zahlen müsste.
Frau Kaufmann erläutert, dass ihre Fraktion bereits Finanzierungsvorschläge für die Maßnahmen gemacht habe, zb über die Parkgebühren. Beim Wohnungsbau müsse es kein privater Investor sein, auch die GWG könne den Part übernehmen und sowohl Wohnungen ankaufen, als auch neue schaffen um ein Bestandspotential sicher zu stellen. Sanktionen seitens des Jobcenters seien völlig verfehlt, wenn keine adäquate Stelle verfügbar sei.
Bürgermeisterin Friedrich sieht den Bestand an Sozialberatungsstellen für ausreichend an. Es gäbe 8 Schuldnerberatungen, davon eine spezialisiert auf Handwerker, 10 Gesundheitsberatungen, 11 Beratungsstellen zum Thema Integration, 10 für Frauen, 8 bezüglich Wohnen, 2 Suchtberatungen usw.. Es gebe also schon einiges und die meisten erhielten Unterstützung von Stadt oder Land, seien aber unabhängig.
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, Freie Wähler + Piraten
18. Nachhaltige Kulturpolitik der nächsten Jahre – 101.18.929
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bewerbung um die Europäische Kulturhauptstadt 2025 wird nicht weiter verfolgt. Stattdessen soll der Fokus auf der Umsetzung der Ergebnisse aus dem Kulturkonzeptionsprozess liegen. Die in der Bürgerversammlung vom 27.04.2018 vorgestellten sechs kulturpolitischen Ziele sollen gemeinsam mit den Ergebnissen aus dem bisherigen Kulturhauptstadtprozess in die Diskussion um die Kulturkonzeption einfließen und eine künftige Handlungsgrundlage bilden.
Tagesordnung II (ohne Aussprache)
19. Bericht MINT-Region – 101.18.808 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung über die bisherigen Erfahrungen des MINT-Forum Nordhessen zu berichten, ggf. gemeinsam mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg und der Regionalmanagement Nordhessen GmbH. Dabei soll insbesondere berichtet werden, welche Gelder für welche Projekte ausgegeben wurden und wie die einzelnen Projekte in Schulen, Bildungsinstitutionen und der Wirtschaft bewertet werden.
Begründung:
Der Stifterverband und die Körber-Stiftung fördern sieben MINT-Regionen in ganz Deutschland, darunter auch das MINT-Forum Nordhessen. Eine Jury von Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung hat Anfang 2017 aus über 40 Bewerbungen neben Nordhessen sechs weitere regionale Netzwerk-Konzepte prämiert. Die Gewinner erhalten eine finanzielle Förderung von 30.000 Euro für die Umsetzung ihres Konzepts, außerdem kostenlose Beratungsangebote und Fortbildungsmaßnahmen. Zusätzlich können sie ihre Erfahrungen in einem deutschlandweiten MINT-Netzwerk austauschen. Darüber sollte jetzt, ein Jahr später, ein erster Zwischenbericht abgegeben werden.
Zustimmung: einstimmig
20. Bericht zur Organisationsänderung im Schulverwaltungsamt – 101.18.852 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung die neue Verwaltungsstruktur und die neuen Aufgabenbereiche des Amtes für Schule und Bildung (vormals Schulverwaltungsamt) zeitnah vorzustellen.
Zustimmung: einstimmig
21. Informationen über den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe auf der Webseite der Stadt Kassel veröffentlichen 101.18.864 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe “www.bbk.bund.de” soll auf der Webseite der Stadt Kassel augenfällig verlinkt werden (ggf. mittels einer eindeutigen Grafik). 2. Für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe sollen relevante Dokumente und Informationen auf der Webseite der Stadt Kassel zum Download bzw. Abruf bereitstehen – analog den Dokumenten/Informationen des BBK unter dem Reiter “Vorsorge & Selbsthilfe”. 3. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die unter Ziffer 1 und 2 genannten Dokumente/Informationen regelmäßig informiert werden (vierteljährig). Hierbei sollten die der Stadt Kassel zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden (Soziale Netzwerke, Newsletter, Pressemeldungen, Amtsblatt etc.). Begründung: Nach Informationen aus der Sitzung d es Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vom Donnerstag, den 1. März 2018, gibt es für die Bürgerinnen und Bürger Kassels derzeit keine über die Stadt im Katastrophenfall (online) abrufbaren Handlungs – bzw. Verhaltensempfehlungen. Durch eine augenfällige Verlinkung der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf der Webseite der Stadt Kassel wäre dieser Umstand weitestgehend behoben. Des Weiteren wäre es sehr hilfreich, wenn entsprechende Dokumente/Informationen, wie sie auf der Webseite des BBK unter dem Reiter „Vorsorge & Selbsthilfe“ vorzufinden sind, direkt auf der Webseite der Stadt Kassel abrufbar wären. Eine entsprechende regelmäßige Bekanntmachung zur Bevölkerungsinformation seitens der Stadt Kassel könnte bspw. über die sozialen Netzwerke, das Amtsblatt, Pressemeldungen an die lokalen Medien und den städtischen Newsletter etc. geschehen.
Herr Werl, Afd, erklärt, dass aus der letzten Sitzung hervorging, dass die Stadt selber keine Tips zum Verhalten im Katastrophenschutz bereit hält, man wolle wenigstens eine Verlinkung auf die Seiten des Bundes. Stadtrat Stochla erwidert, dass es auf der Seite der Feuerwehr Kassel Links zum BBK gibt, so bleibe das auch aktuell. Im Moment sind diese prominent auf deren Seite vertreten. Von einer zusätzlichen Verlinkung auf den Seiten der Stadt rät er ab, da ohnehin bis Ende des Jahres mit dem neuen Stadtportal gerechnet wird. (Auf den Seiten der Stadt Kassel gibt es Hinweise zu den Zuständigkeiten 1, 2, 3) Herr Werl hakt bei der Streuung ein, die reiche seiner Fraktion nicht. Er schlägt Anzeigen in den Social Media Kanälen, der HNA und dem Amtsblatt vor. Herr Stochla entgegnet, dass die Stadt anlassbezogen Informationen streut. Man wolle das in Zukunft wieder intensivieren, allerdings weiterhin nur anlassbezogen. Zustimmung: AfD Ablehnung: Alle anderen Fraktionen
22. Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung bei Katastrophenlagen 101.18.871
Antrag der CDU-Fraktion
Diskussion im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung
23. Wildbienenschutz in Kassel 101.18.894
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, Möglichkeiten der Bestandssicherung und expansiven Ansiedlung von Wildbienen in Kassel zu fördern.
Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Durch Kooperation mit Dritten (z. B. Umweltverbände, Initiativen und ansässige Imkervereine), durch städtisches sowie ehrenamtliches Engagement sollen die Lebensbedingungen für Wildbienen verbessert und durch Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit das Wissen über Gefährdung und Schutzmöglichkeiten vermittelt werden.
Informationen über die für Wildbienen geeigneten Standorte und Kampagnen sollen barrierefrei auf der Website der Stadt Kassel zur Verfügung gestellt werden, z. B. unter „Wildbienenschutz aktiv – ganz Kassel macht mit“.
Zusätzlich informiert die Stadt die Kasseler Bevölkerung über die schädliche Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die Insektenwelt in einer Aufklärungskampagne mit dem Ziel, dass auch die privaten Haushalte in Kassel und Umgebung auf diese verzichten.
Begründung:
Alle Welt spricht über das Bienensterben. Zu Recht. Aber wie selbstverständlich bezieht man sich dabei nur auf die Honigbiene, dabei gibt es über 550 verschiedene Bienenarten alleine in Deutschland, deren Situation ebenso dramatisch ist, wie die ihrer populären Verwandten.
Der Lebensraumverlust durch eine immer intensivere Landwirtschaft, Flächenversiegelung und Pestizideinsatz haben dazu geführt, dass mittlerweile die meisten Wildbienenarten im Bestand gefährdet sind.
Zustimmung: einstimmig
24. Gewährung einer Zuwendung an den Verein Hand in Hand e. V. für den Betrieb des Nachbarschaftstreffs Südstadt 101.18.897
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. „Die Stadt Kassel gewährt dem Verein Hand in Hand e. V. für den Betrieb des Nachbarschaftstreffs Südstadt für das Jahr 2018 eine Zuwendung in Höhe von 18.000,00 €. Die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 50002 – Seniorenarbeit/sonstige Leistungen und Aufgaben – zur Verfügung.
2. Die Stadt Kassel gewährt dem Verein Hand in Hand e. V. für den Betrieb des Nachbarschaftstreffs Südstadt ab dem Jahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von jährlich 30.000,00 €. Die Mittel werden in der Haushaltsplanung ab 2019 entsprechend berücksichtigt.“
Begründung: Hand in Hand e. V. ist der Nachbarschaftshilfeverein der Vereinigten Wohnstätten 1889 eG. Der Verein betreibt insgesamt vier Nachbarschaftstreffs, und zwar in den Stadtteilen Fasanenhof, Kirchditmold, Vorderer Westen und Südstadt. Ziel des Vereins ist die Förderung von lebendigen und aktiven Nachbarschaften bzw. das Knüpfen eines sozialen, generationsübergreifenden Netzwerk es im Stadtviertel, das der Vereinsamung Einzelner und der Ausgrenzung von Gruppen entgegenwirken soll. Das Quartierskonzept zeichnet sich durch eine innovative Mischung aus bürgerschaftlichem Engagement, professioneller Koordination und sozialer Vernetzung aus.
Der Verein gibt Raum für selbstorganisierte Aktivitäten der Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier und unterstützt darüber hinaus ältere oder hilfsbedürftige Menschen, um ihnen bis ins hohe Alter eine eigenständige Lebensführung in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Die Nachbarschaftstreffs haben sich zu zentralen Anlaufstellen in den Stadtteilen für Information, Begegnung, Beratung und bürgerschaftliches Engagement entwickelt. Sie stehen mit ihren Angeboten in erster Linie Mieterinnen und Mieter der Vereinigten Wohnstätten 1889 eG, darüber hinaus auch sonstigen Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers zur Verfügung.
Im Vergleich zu den anderen Nachbarschaftstreffs von Hand in Hand e. V. wurde der Treff in der Südstadt unterdurchschnittlich von Mieterinnen und Mietern der Vereinigten Wohnstätten 1889 eG genutzt. Bei den Gruppenangeboten lag der Anteil des Nachbarschaftstreffs Südstadt in 2017 bei 17,4%; bei den Beratungstätigkeiten der Sozialarbeiterinnen bei knapp 9%. Vor diesem Hintergrund wurde seitens Hand in Hand e. V. bzw. der Vereinigten Wohnstätten eG entschieden, den Nachbarschaftstreff in der Südstadt zum 31. März 2018 zu schließen, was zu erheblichen Protesten im Quartier und zu Gesprächen mit der Stadt Kassel führte. Es stellte sich heraus, dass der Treff in der Südstadt überdurchschnittlich von Personen angenommen wird, die nicht in einem Mietverhältnis mit der Vereinigten Wohnstätten eG stehen. Um das Angebot für alle Menschen im Quartier aufrechterhalten zu können, beantragt Hand in Hand e. V. ab 1. April 2018 eine Zuwendung zum Betrieb des Nachbarschaftstreffs in der Südstadt, insbesondere zur Finanzierung der Personalkosten.
Hand in Hand e. V. bringt Eigenmittel ein, die jährlich die beantragte Zuwendungshöhe übersteigen. Die StadtBild gGmbH hat für 2018 aufgrund vorhandener Restmittel aus dem Vorjahr für das Quartiersmanagement Nordstadt eine geringere Zuwendung beantragt als in der Zuwendungsliste vorgesehen ist, so dass in 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 18.000,00 € zur Verfügung stehen. Für die Jahre 2019 ff. werden die benötigten Haushaltsmittel im Haushaltplan entsprechend veranschlagt. Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2018 beschlossen.
Die Vorlage wird einstimmig angenommen.
25. Zukunft der Paul-Julius-von-Reuter-Schule 101.18.898
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung umfassend, ggf. in einem Vor-Ort-Termin, über die Schäden an der baulichen Substanz der Paul-Julius-von-Reuter-Schule zu informieren.
Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Sicherung der Paul-Julius-von-Reuter-Schule vorzulegen. Das Konzept soll einen Maßnahmen-, einen Zeit- sowie einen Finanzplan enthalten und Aufschluss darüber geben, welche Lösungen der Magistrat zur Beseitigung der baulichen Schäden an der Schule vorschlägt.
Begründung:
Bereits bekannte sowie aktuell festgestellte bauliche Schäden an der Paul-Julius-von-Reuter-Schule gefährden den regulären Schulbetrieb. Die Sperrung des südlichen Gebäudeteils sowie Senkungen im Mittelbau, für den aus wirtschaftlichen Gründen möglicherweise der Abriss und ein Neubau notwendig werden, machen kurzfristig konzeptionelle Überlegungen zur Sicherung der Schule notwendig.
Zustimmung: einstimmig
26. Satzung über die Verlängerung der Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Gartenstraße, Ostring und Fuldatalstraße bis einschließlich Hausnummer 14 – 101.18.901 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Gartenstraße, Ostring und Fuldatalstraße bis einschließlich Hausnummer 14 – bekanntgemacht in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen Nr. 128 vom 4. Juni 2016 – wird zur weiteren Sicherung der Planung für den Bebauungsplan Nr. VI/33 „Fuldatalstraße / Wilhelm-Speck-Straße“ durch die Satzung über die Verlängerung der Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Gartenstraße, Ostring und Fuldatalstraße bis einschließlich Hausnummer 14 nach § 14 (1),
§ 16 und § 17 (1) Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), und der §§ 5, 50, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), um ein Jahr verlängert.
Begründung:
Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Satzung über die Verlängerung (Anlage 2) sowie die Veränderungssperre (Anlage 3) sind beigefügt.
Der Ortsbeirat Wesertor hat die Vorlage in seiner Sitzung am 11. April 2018 behandelt.
Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 25. April 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.
27. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V/11 „Wolfhager Straße / Blüthlinde“ (Aufstellungsbeschluss) – 101.18.903 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Gebiet zwischen der Wolfhager Straße im Süden, der Maybachstraße im Norden und den im Westen befindlichen Bahnanlagen soll ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich liegt an der Stadtteilgrenze Rothenditmold/Harleshausen in der Gemarkung Rothenditmold und umfasst den Bereich der mittlerweile nur noch teilweise als Freizeitgärten genutzten Fläche ‚Bei der Blüthlinde‘ sowie die umliegenden Flurstücke. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von insgesamt ca. 70.000 m².
Ziel und Zweck der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den gesamten Bereich. Als Planungsabsicht für den nördlichen Teil ist die perspektivische Entwicklung eines Wohnstandortes vorgesehen. Für einen südlichen Teilbereich entlang der Wolfhager Straße ist durch einen Investor die Entwicklung zu einem Büro- und Gewerbestandort beabsichtigt.
Zu diesem Zweck muss der bestehende ‚einfache Bebauungsplan‘ der Stadt Kassel Nr. V 10-5 ‚Illegale Kleinbauten‘, (rechtskräftig seit dem 09.04.2003), der an dieser Stelle ‚Private Grünfläche – Freizeitgärten‘ vorsieht, durch neues Planungsrecht ersetzt und ein ‚qualifizierter Bebauungsplan‘, insbesondere unter der Beachtung städtebaulicher Aspekte, der Sicherstellung einer geordneten verkehrlichen Anbindung und der Berücksichtigung landschaftsplanerischer und naturschutzfachlicher Aspekte aufgestellt werden.
Begründung:
Die Begründung der Vorlage (Anlage 1) sowie ein Übersichtsplan zur Darstellung des Geltungsbereiches (Anlage 2) sind als Anlagen beigefügt.
Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 25. April 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.
28. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/19 „Feuerwache Wolfsanger“ – 101.18.904 –
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/14-14 ‚Fuldatalstraße‘ Private Grünflächen – Freizeitgärten (Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die ehemalige Kleingartenfläche an der Fuldatalstraße soll ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich liegt an der Stadtteilgrenze Wolfsanger/Wesertor in der Gemarkung Wolfsanger und umfasst das gesamte Flurstück 43/1 (aus Flur 18). Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 8.246 m².
Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung einer Feuerwache mit den für die Zweckbestimmung erforderlichen Gebäuden und Außenflächen insbesondere unter der Beachtung städtebaulicher Aspekte, der Sicherstellung einer geordneten verkehrlichen Anbindung und der Berücksichtigung landschaftsplanerischer und naturschutzfachlicher Aspekte.
In einem gesonderten Verfahren soll der für das Gesamtgrundstück rechtskräftige Bebauungsplan Nr. VI/14-14 ‚Fuldatalstraße‘ Private Grünflächen – Freizeitgärten –aufgehoben werden.
Begründung:
Die Begründung der Vorlage (Anlage 1) sowie ein Übersichtsplan zur Darstellung des Geltungsbereiches (Anlage 2) und eine unmaßstäbliche Verkleinerung der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. VI/14-14 (Anlage 3) sind als Anlagen beigefügt.
Der Ortsbeirat Wesertor wird die Vorlage zu seiner Sitzung am 16. Mai 2018 behandeln.
Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 25. April 2018 und 7. Mai 2018 der Vorlage zugestimmt.
Es ist beabsichtigt, nachfolgende Tagesordnungspunkte in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.
29. Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Waldau
Vorlage des Magistrats – Grundstückskommission 101.18.890 –
30. Erbbaurechtsangelegenheit in der Gemarkung Wahlershausen
Vorlage des Magistrats – Grundstückskommission Berichterstatter/in des Grundstücksausschusses: N.N. – 101.18.909 –
31. Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Niederzwehren
Vorlage des Magistrats – Grundstückskommission – 101.18.913 –
32. Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Kassel
Vorlage des Magistrats – Grundstückskommission – 101.18.914 –
33. Erbbaurechtsangelegenheit in der Gemarkung Kassel
Vorlage des Magistrats – 101.18.915 –
Tagesordnung I
34. Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Niederzwehren
Vorlage des Magistrats – Grundstückskommission – 101.18.888 –