21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen

Notizen aus der 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am 11.04.18 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung

Die Fraktion Kasseler Linke möchte das die Punkte 10 und 11 in der Tagesordnung nach oben geschoben („Wertstoffcontainer in Sondernutzungssatzung aufnehmen“ und „Unterstützung Mindestanhebung der Tabellenentgelte“) werden. Dem wird bei Enthaltung der Freien Wähler und Piraten zugestimmt.

1. Änderung der Gesellschaftsverträge der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH (GWG) und der GWG Service GmbH

Vorlage des Magistrats - 101.18.859 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH vom 1. Dezember 2015 wird nach Maßgabe der beigefügten Synopse (Anlage) zugestimmt.

2. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GWG Service GmbH vom 1. Dezember 2015 wird nach Maßgabe der beigefügten Synopse (Anlage) zugestimmt.

3. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.

Begründung: Die Stadt Kassel ist Alleingesellschafterin der GWG, die wiederum 100% der Anteile an der GWG Service GmbH hält. Nach den Gesellschaftsverträgen der GWG und der GWG Service GmbH besteht der Aufsichtsrat jeweils aus zehn Mitgliedern. Beide Aufsichtsräte sind personenidentisch besetzt. Hinsichtlich der Besetzung ist aktuell geregelt, dass der/die Oberbürgermeister/in und der/die Stadtkämmerer/in der Stadt Kassel sowie der/die Stadtrat/rätin für das Bauwesen Aufsichtsratsmitglieder kraft Amtes sind ( § 8 Abs. 1 a) . Weitere sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Mit Änderung der Dezernatsverteilung zum 22. Juli 2017 ist der Oberbürgermeister gleichzeitig Finanzdezernent, so dass die Funktion des Stadtkämmerers entfallen ist. Dies hat zur Folge, dass nach den bisherigen Regelungen der Aufsichtsrat auf Seiten des Magistrates unterbesetzt ist. Damit gewährleistet ist, dass der Magistrat aufgrund des § 8 Abs. 1 a) weiterhin mit drei Aufsichtsratsmitgliedern kraft Amtes im Aufsichtsrat vertreten ist, ist ein e Anpassung der Gesellschaftsverträge erforderlich. Diese erforderlich werdenden Änderungen sollen zudem genutzt werden, um die Gesellschaftsverträge in § 19 GWG und § 17 GWG Service GmbH (jeweils das Recht auf Unterrichtung) an die geltende Rechtslage a nzupassen. Die Aufsichtsräte der Gesellschaften empfehlen die Gesellschaftsverträge entsprechend anzupassen (Umlaufbeschlüsse vom 2. Februar 2018). Der Magistrat hat die Vorlage am 19. März 2018 beschlossen.

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Die Fraktion Kasseler Linke bringt einen Änderungsantrag ein, der als Tischvorlage vorliegt:

Im Beschlusstext wird in Punkt 1. und 2 ergänzt:
[…] wird nach Maßgabe der beigefügten Synopse (Anlage) mit der
Änderung des § 8 Aufsichtsrat (1) b in:
7 von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Mitglieder.
zugestimmt.

Begründung:
Mit dem bisherigen Umgang der bestehenden Regelung wurden die 7 Aufsichtsratsmitglieder durch die Setzung von 2 externen Gremienmitgliedern auf 5 durch die Stadtverordnetenversammlung zu wählenden verknappt. Damit konnten die kleineren Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung kein Mitglied in das Aufsichtsgremium entsenden. Dadurch ist der Zugang zu relevanten Informationen der GWG und der städtischen Wohnungsmarktpolitik erschwert, eine Kontrolle durch die Opposition erheblich schwieriger. Wenn die Mitglieder des Aufsichtsgremiums zwar durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt, aber nicht zwingend Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sein müssen, besteht weiterhin die Möglichkeit Menschen aus gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Aufsichtsrat entsenden zu können.

Zudem beantragt sie die Vertagung, damit die anderen Fraktionen den Änderungsantrag beraten können. Der Oberbürgermeister erklärt, dass es bei der Magistratsvorlage nur um die Beseitigung der festen Zuordnung auf ein bestimmtes Mandat gehe. Da der Oberbürgermeister im Moment zugleich Stadtkämmerer sei, gebe es derzeit eine Kollision. Laut HGO müsse das Verwaltungsorgan „Magistrat“ jemanden entsenden. Die Fraktionen können Vorschläge unterbreiten, wählen müsse allerdings der Magistrat. Eine Vergrößerung des Aufsichtsrates empfindet er nicht als sinnvoll. Er bittet, den Antrag heute abzustimmen damit er in der nächsten Stadtverordnetenversammlung behandelt werden kann.

Änderungsantrag der Kasseler Linken:
Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD -> abgelehnt

Abstimmung über die Magistratsvorlage:
Zustimmung: Einstimmig bei Enthaltung der Linken  -> angenommen

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2. Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 99 Abs. 1 HGO (vorläufige Haushaltsführung) für das Jahr 2018; – Kenntnisnahme Liste I/2018

Vorlage des Magistrats - 101.18.876 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den in der rückseitigen Liste I/2018 enthaltenen über – und außerplanmäßigen Mehrerträgen/ – einzahlungen gemäß § 99 Abs. 1 HGO im Finanzhaushalt in Höhe von 4.200,00 € Kenntnis.“

Begründung: In der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung sind die Vorschriften des § 100 HGO hinsichtlich der Bewilligung über – und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nicht anwendbar, weil die Haushaltssatzung noch nicht in Kraft ist. Zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 bedarf es noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die genehmigungspflichtigen Teile dieser Satzung und danach der Bekanntmachung. Gemäß § 99 Abs. 1 HGO darf die Gemeinde jedoch während der vorläufigen Haushaltsführung die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Da die Berechtigung zur Leistung von Ausgaben gemäß § 99 Abs. 1 HGO weitgehend mit den Anforderungen an über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO identisch ist, werden bei der Prüfung der im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung beantragten Mehraufwendungen/ – auszahlungen die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bewilligung von über – und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gefordert. Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung können Mehrausgaben gemäß der Richtlinien über die Bewilligung über – und außerplanmäßiger Ausgaben ausschließlich vom Magistrat (bis 50.000 €; in Fällen, die keinen Aufschub dulden bis 100.000 €) oder der Stadtverordnetenversammlung bewilligt werden. Die beantragten Mehraufwendungen/ – auszahlungen haben keine Auswirkungen auf den Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes. Die Mehraufwendungen/ – auszahlungen sowie die Deckungsvorschläge sind auf der Rückseite des Einzelantrages begründet. Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 5. März 2018 beschlossen.

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Zur Kenntnis genommen.

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10. Wertstoffcontainer in Sondernutzungssatzung aufnehmen

Antrag der Fraktion Kasseler Linke - 101.18.868 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Wertstoffcontainer und die Gelben Säcke werden in die Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren aufgenommen.

Begründung: Wertstoffe wie Altglas und Umverpackungen werden als Wirtschaftsgüter von kommerziellen Firmen wie dem DSD (Duales System Deutschland) lizensiert, eingesammelt und der Verwertung zugeführt. Für das Einsammeln wird der öffentliche Raum mit Sammelcontainern dauerhaft und für die Gelben Säcke für einen Tag im 14 tägigen Abholrhythmus in Anspruch genommen. Es ist kein Grund erkennbar, warum diese Sondernutzung nicht geregelt und mit einer angemessenen Gebühr versehen wird

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Diskussion:
Die Fraktion Kasseler Linke bedankt sich für die Pressemitteilung der Stadt, denn die Berichterstattung der HNA suggeriere, dass die Stadt Auftraggeber für die Leerung der Altglascontainer sei. Es ist aber das Duale System Deutschland. Die vom Dualen System Deutschland beauftragte Firma Rhenus Recycling sei nicht zuverlässig und sollte zur Kasse gebeten werden, denn bei Gefahr müssten die Stadtreiniger innerhalb von 24 Stunden Ordnung schaffen. Um Gebühren erheben zu können, müsse die Satzung geändert werden.

Der Verkehrsdezernent erwidert, dass die Positionierung seitens der Stadt wichtig und richtig gewesen sei, denn wenn die Mitarbeiter:innen der Stadtreiniger für Ordnung sorgen, entstünde der Eindruck, die Stadt sei für die Zustände verantwortlich. Der Antrag sei an sich richtig, jedoch könne man beides nicht in einer Sondernutzungssatzung regeln. Bei gewerblicher Sammlung, z. B. bei Altkleidern, würden schon Gebühren durch das Ordnungsamt erhoben, beim Dualen System wirke die Stadt selber mit. Gebühren gingen dann nicht, nur eine Genehmigungserteilung. Bei den Gelben Säcken sei das rausstellen 24 Stunden vor Abholung genehmigungsfrei. Auch, wenn der Antrag so nicht passe, so könne er sagen, dass beides in Zukunft geregelt werden solle.

Die Fraktion Freie Wähler und Piraten fragt nach, welche Handhabe man bei zu früh raus gestellten Gelben Säcken habe und ob man da vielleicht eine Gebühr erheben könne. Der Verkehrsdezernent lehnt dies ab, da es das falsche Signal sei. Man wolle die Erlaubnis nicht ausweiten. Die SPD-Fraktion fragt die Kasseler Linke, ob sie den Antrag nach den Ausführungen zurückziehen wolle. Das ist nicht der Fall

Zustimmung: Kasseler Linke
Enthaltung: AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, Freie Wähler und Piraten -> abgelehnt.

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11. Unterstützung Mindestanhebung der Tabellenentgelte

Antrag der Fraktion Kasseler Linke - 101.18.875 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, sich in der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände dafür einzusetzen, dass der Forderung nach einer Mindestanhebung der Tabellenentgelte um 200 Euro und für Auszubildende um 100 Euro statt gegeben wird.

Begründung: Die Forderung nach einem Festbetrag als „soziale Komponente“ zielt darauf, dass Beschäftigte mit einem niedrigeren Entgelt relativ stärker von Tarifabschlüssen profitieren. Beschäftigte mit niedrigen Tarifvergütungen sind von der laufenden Preissteigerung besonders stark betroffen, da diese in der Regel einen deutlich höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für den alltäglichen Lebensunterhalt ausgeben. Davon sind vor allem Frauen betroffen, die häufig niedrigeren Tarif – und Besoldungsgruppen zugeordnet sind. Die Stadt Kassel steht als Auftraggeberin und vom Ergebnis direkt Betroffene in Verantwortung aktiv auf die Tarifbeziehungen Einfluss auszuüben. Die Forderung nach einer Mindestanhebung kommt darüber hinaus dem Interesse der StadtbewohnerInnen entgegen auf die Angleichung der Lebensbedingungen hinzuwirken.

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Diskussion:
Die Fraktion Kasseler Linke erklärt ihre Fraktion habe einen ähnlichen Antrag schon einmal gestellt. Sie erwarte, dass gekontert wird, dass dies Sache der Tarifpartner untereinander sei. Genau dies geschieht auch. Die Fraktion Freie Wähler und Piraten betont, dass sie das Anliegen zwar an sich unterstütze, aber so etwas nicht von einem Parlament beschlossen werden sollte.

Zustimmung: Kasseler Linke
Enthaltung: Freie Wähler und Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD

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3. Gutachten

Anfrage der Fraktion Freie Wähler + Piraten – 101.18.816 –

Wir fragen den Magistrat: Welche Gutachten hat die Stadt Kassel in den letzten drei Jahren in Auftrag gegeben?
Welche dieser Gutachten wurden im Internet veröffentlicht?
Welche Kosten sind pro Gutachten entstanden?

Diskussion: Der Oberbürgermeister erklärt, dass er eine Tabelle vorliegen habe, die er an die Niederschrift anhängen lassen wird. Er betont wie aufwendig die Beantwortung der Anfrage gewesen sei (insbesondere wann die Gutachten bezahlt und veröffentlicht wurden). Es gebe einige Punkte, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, beispielsweise Urheberrecht und Datenschutz und es stelle sich generell die Frage, ob die Gutachten für einen relevanten Teil der Bürger:innen von Interesse seien.

Im Folgenden führt er als Beispiel Gutachten zum Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr und der Entkopplung der rückwärtigen Dienste (4 Gutachten) bei Kosten von ca. 88.000 Euro an. Diese wurden nicht veröffentlicht, er sehe da auch keinen Bedarf außerhalb der Verwaltung. Der letztlich daraus erstellte Bedarfsentwicklungsplan hingegen ist öffentlich.

Weitere Beispiele sind die Analyse des Hauptamtes zum Internetrelaunch der Stadt Kassel für 5.600 Euro, Grimmwelt: 3400 Euro, ein Gutachten zum Schillerviertel: 9.500 Euro, Hochbau und Gebäudewirtschaft zum Ratskeller: 3.400€, Beratung zu Konzessionsverträgen: 5000 Euro, die Analyse der Kulturlandschaft 41.000 Euro, das Kulturkonzept: 89.000, beides veröffentlicht. Des Weiteren gab es diverse Bodenuntersuchungsaufträge zu verschiedenen Entwicklungsflächen: jeweils vierstelliger Betrag, ein Gutachten des Schulverwaltungsamtes zu Ganztagsschulen: 3.700€, das Gutachten zu „Kosten der Unterkunft“: 17.500€ (veröffentlicht), diverse Bauschadensanalysen, artenschutzrechtliche Gutachten, Farbuntersuchungen von Fenstern in der Mittelgasse (Denkmalschutzrechlich, knapp 200 Euro), diverse weitere Gutachten (meist 4-stellige Beträge) zu Energiekonzepten, das Wärmeversorgungskonzept zum Feldlager: 58.000 Euro, der Anforderungskatalog für ein Betriebskonzept Fernbusbahnhof, diverse Verkehrsgutachten, das Radverkehrskonzept für 140.000, welches aber noch nicht veröffentlicht ist, weil noch nicht fertig ist, viel Einzelnes im Umwelt- und Gartenamt (Biotope, Grundwassermonitoring, Beprobung, Untersuchung BuGa-See u.s.w.

Die Fraktion Freie Wähler und Piraten fragt nach, ob weitere Kosten durch die Veröffentlichung entstehen würden. Sie wolle eine Umkehr im Denken. Nicht, ob das jeweilige Gutachten für viele relevant sei, solle die zentrale Frage sein, sondern ob irgendetwas gegen die Veröffentlichung spricht. Sie verweist auf die Präsentation im Ausschuss für Recht, Sicherheit und Gleichstellung Ende letzten Jahres. Die Lösung der Hamburger sei deutlich besser. Es entstehe ein Zusatznutzen ohne Mehrkosten.
Der Oberbürgermeister betont, dass Kassel kein Landesgesetzgeber sei und der Entwurf auf Landesebene in Hessen sich nur auf Fragestellungen auf Landesebene beziehe. Kassel werde eine eigene Informationsfreiheitssatzung einführen und darüber Zugang schaffen, allerdings nur auf Anfrage und kostenpflichtig nach der Verwaltungskostenordnung. Man müsse auch mal im richtigen Leben stehen, Aufwand und Ertrag müssten im Verhältnis stehen.

Nachtrag: die gesamte Liste der Gutachten:

Beschreibung Gutachten Amt Kosten Veröffentlichung im Internet
Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4
Bedarf— und Entwicklungsplan Feuerwehr 20.814,89 € nein
Bedarf— und Entwicklungsplan Feuerwehr 10.407,44 € nein
Bedarf— und Entwicklungsplan Feuerwehr 3.227,28 € k.A.
Untersuchung Rückwärtige Dienste Feuerwehr 55.347,46 € nein
Analyse Relaunch Internetauftritt Hauptamt 5.652,50 € nein
Beratung zum Gesamtabschluss Grimmwelt Hauptamt 3.421,85 € nein
Rahmenplanung Schiller Viertel Hauptamt 9.500,00 € nein
Gastro—Berater für die Nutzung ehem. Ratskeller Hochbau- und Gebäudewirtschaft 3.439,10 € nein
Beratung Konzessionsverträge Kämmerei und Steuern 5.056,01 € nein
Analyse der Kulturlandschaft der Stadt Kassel Modul 1 Bestandserhebung Kulturamt 41.700,00 € nein
Kulturkonzept (KEP) Kulturamt 89.428,50 € www.kuko-kassel.de
Modui 2: SWOT—Analyse & Wettbewerbsanalyse ECOC/andere Städte Kulturamt 58.250,50 € nein
Bodenuntersuchung Altlasten Gartenanlage Yorkstraße Liegenschaftsamt 6.506,44 € nein
Geotechnisches, Gutachten, Prüfung von Leistungen und Mehrkosten usw. Langes Feld Liegenschaftsamt bisher keine Rechnungslegung nein
Geothermisches Gutachten „Vor dem Osterholz“ Liegenschaftsamt 2.923,83 € nein
Prüfung Baugrundverhältnisse Sandkopf ‚ Liegenschaftsamt 2.870,88 € nein
Räumungskonzept Kampfmittel Georg-Stock-Platz Liegenschaftsamt 6.664,00 € nein
Schalltechnisches Gutachten „Zum Feldlager“ Liegenschaftsamt 4.224,50 € nein
Wasserzufluss nach Vernässung Kleingartenanlage Mattenberg ‚ Liegenschaftsamt 3.512,88 € nein
Begleitung Ganztagsschulen Schulverwaltungsamt 3.690,45 € nein
Energie- und Heizkostengutachten Sozialamt je Fall 240,00 € Bereitstellung auf Anfrage
Gutachten des MDK zur Ermittlung von Pflegegraden Sozialamt je Fall 260,00 € Bereitstellung auf Anfrage
Gutachten zu den Richtwerten für die Kosten der Unterkunft Sozialamt k.A. k.A.
Gutachten zu den Richtwerten für die Kosten der Unterkunft Sozialamt 17.548,00 € nein
Beratung zur TASK—Halle Sportamt 1.669,32 € k.A.
1 Machbarkeitsstudie „Anwendungszentrum Sport“ Sportamt 9.250,00 € nein
Team- und Zukunftsentwicklung Sportamt 11.662,95 € nein
Restauratorische Untersuchung der Außenfassade Olgastr. Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 549,78 € nein
Artenschutzrechtliche Einschätzung zum B-Plan Werner-Hilpert-Straße Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 1.130,50 € nein
Auswirkung Einzelhandel REWE—Ansiedlung Holld. Str. Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 5.831,00 € nein
Auswirkungsanalyse Einzelhandel ehemaliges TÜV-Gelände/Knorrstraße Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 4.522,00 € nein
Bauschadenanalyse, Notsicherung Salzmann _ Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 2.381,62 € nein
Bauschadenanalyse, Notsicherung Salzmann Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 3.714,53 € nein
Bauschadenanalyse, Notsicherung Salzmann Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 3.714,53 € nein
Bauschadenanalyse, Notsicherung Salzmann _ Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 1.048,72 € nein
Bauschuttanalyse, Notsicherung Salzmann Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 3.714,53 € nein
Einzelhandelsgutachten Lidl-Standort Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 1.000 00 € nein
Farbuntersuchung der Fenster, Mittelgasse Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 178,50 € nein
Faunist. Kartierung und artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan VlI/15 im Feldbach Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 3.350,33 € nein
Gutachten Energiekonzept „Zum Feldlager“ Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 5.355,00 € nein
Maßnahmenplan und —Vorschläge zum langfristigen Erhalt von Reptilien, Ortsrandentwicklung Kassel—Nordshausen Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 833,00 € nein
Ortsrand Nordshausen, ergänzende schalltechnische Untersuchung Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 8.627,50 € nein
Restauratorische Untersuchung Zentgrafenstraße Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 1.547,00 € nein
Restauratorische Voruntersuchung der Fassade Reiswiesen Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 749,70 € nein
Restauratorische Voruntersuchung der Raumschale Hugenottenhaus Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 2.446,00 € nein
Restauratorische Voruntersuchung der Raumschale Hugenottenhaus, Gräfestraße Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 788,85 € nein
Restauratorische Voruntersuchung der Raumschale Wilhelmshöher Allee Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 700,00 € nein
Restauratorische Voruntersuchung des Außenfassade Herkules/Berlepschstraße Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 505,75 € nein
Wärmeversorgungskonzept „Zum Feldlager“ ‚ Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 58.000,00 € nein
Zum Feldlager, fachtechnische Stellungnahme Genehmigungsverfahren Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 3.357,94 € nein
Anforderungskatalog Betriebskonzept Fernbusbahnhof Straßenverkehrsamt 11.778,03 € Weitergabe an ASMV
Beratung zur Vergabe Bus und Straßenbahn Straßenverkehrsamt 14.730,46 € k.A.
Klimaschutzteilkonzept Radverkehr Straßenverkehrsamt 139.256,78 € noch nicht abgeschlossen
Machbarkeitsstudie „Anwendungszentrum Sport“ Straßenverkehrsamt 53.204,90 € nein
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung im Rahmen Altlastensanierung Fackelteich Umwelt und Gartenamt 3.348,66 € nein
Biotopkartierung im Rahmen Altlastensanierung Fackelteich Umwelt und Gartenamt 1.524,39 € nein
Bodenschutzbericht der Stadt Kassel Umwelt und Gartenamt 11.900,00 € nein
Bodenschutzkonzept Umwelt und Gartenamt 3.807,16 € nein
Errichtung und Beprobung von drei Grundwassermessstellen im Bereich DEZ Umwelt und Gartenamt 1.500,00 € nein
Errichtung und Beprobung von drei Grundwassermessstellen im Bereich Waldau Umwelt und Gartenamt 1.500,00 € nein
Errichtung und Beprobung von vier Grundwassermessstellen im Gewerbegebiet Waldau Umwelt und Gartenamt 2.000,00 € nein
Grundwassermonitoring ehem. Gaswerk Hell. Platz Umwelt und Gartenamt 2.100,00 € nein
Grundwassermonitoring ehem. Optische Fabrik Wähler, Fuldatalstraße Umwelt und Gartenamt 2.350,00 € nein
Grundwassermonitoring ehem. Gaswerk Hell. Platz Umwelt und Gartenamt 2.100,00 € nein
Grundwassermonitoring ehem. Optische Fabrik Wähler, Fuldatalstraße Umwelt und Gartenamt 1.950,00 € nein
jährliche Limnologische Untersuchung Bugasee Umwelt und Gartenamt 4.900 € – 5.600 € nein
Orientierende Untersuchung der Altablagerung Dönche Umwelt und Gartenamt 1.600,00 € nein

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4. Nutzung des Vorkaufsrechts

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.826 –

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Grundstücke und Gebäude hat die Stadt Kassel durch Nutzung des Vorkaufsrechts in den letzten fünf Jahren erworben?

Keine. Der Oberbürgermeister weist auf den §24 Baugesetzbuch hin, und zitiert Absatz (3)
„Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben.“
Dies sei ein schwaches Schwert.
Bei einem Gebäude sei das schuldrechtliche dingliche Vorkaufsrecht genutzt worden. Beim Victoria-Hochhaus.

2. Wie oft und bei welchen Grundstücken und Gebäuden hat die Stadt Kassel die Nutzung des Vorkaufsrechts in den letzten fünf Jahren geprüft?

In 10 Fällen sei geprüft worden, bei keinem positiv. Er verweist nochmals auf die geringen Möglichkeiten nach §24.

3. Gibt es derzeit Grundstücke, bei denen die Nutzung des Vorkaufsrechts erwogen wird?

Nein.

4. Warum wird das Vorkaufsrecht von der Stadt Kassel so selten genutzt?

Weil es kein generelles Recht sei, sondern nur zum Wohle der Allgemeinheit eingesetzt werden könne und da seien die Hürden relativ hoch. §24 sei kein Instrument der allgemeinen Bodenbevorratung.

5. Welche Kriterien wirken sich positiv für die Nutzung des Vorkaufsrechts aus?

Man könne in Verkäufe „reingrätschen“, aber die Durchsetzung sei schwierig. (?)

6. Werden bei der Prüfung Kriterien wie der Schutz einer großen Anzahl von Mietwohnungen, der Schutz vor Spekulation sowie die langfristige Nutzung von untergenutzten Grundstücken oder Brachen berücksichtigt?

Dazu gebe es keine rechtliche Grundlage.

7. Wird das Instrumentarium des Vorkaufsrechts genutzt, um Beeinträchtigungen von Frischluftschneisen oder Durchlüftungsbahnen durch Gebäude zu minimieren oder zu beseitigen

Nein.

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5. KVG Seniorenticket für den Bereich der Stadt Kassel

Antrag des Seniorenbeirates- 101.18.831 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die KVG wird aufgefordert, neben dem Jahresticket „Kassel Plus“ ein auf das Gebiet der Stadt Kassel begrenztes Jahresticket für Senioren zum reduzierten Preis von € 300 und als Normalticket zum Preis von € 500 anzubieten.

Begründung:
1. Schließung der Angebotslücke Ein Jahresticket für das Stadtgebiet Kassel fehlt bisher im Angebot der KVG. Mit Einführung eines solchen Tickets ergäbe sich folgende logische Angebotsstruktur
Jahresticket Kassel Plus 790,00 €
Jahresticket Kassel Plus Senioren 450,00 € (Mittelwert)
Jahresticket Stadt Kassel 500,00 € Jahresticket Stadt Kassel Senioren 300,00 €

2. Ausschöpfung des Käuferpotentials Die KVG verschenkt durch das fehlende Angebot ein nicht unerhebliches Käuferpotential. Sowohl im Bereich der Senioren, als auch bei der übrigen Bevölkerung besteht der Wunsch, die Innenstadt mit öffentlichem Nahverkehr zu erreichen. Ein Besuch des Umlandes steht dabei nicht im Vordergrund. Eine Kostenabwägung kommt zu dem Ergebnis, dass bei dem bisherigen Angebot mindestens 5 Fahrten mit der Tram pro Woche durchgeführt werden müssen, um den Kostenaufwand für ein Jahresticket zu rechtfertigen. Aufgrund nicht repräsentativer aber vieler persönlicher Gespräche halten wir einen Kundenzuwachs für Jahrestickets „Stadt Kassel“ von 20% innerhalb von 2 bis 3 Jahren erreichbar.

3. Umweltschonung und Luftreinheit Die Innenstadt wird umweltschonend belebter. Durch die vermehrte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wird die Innenstadt nicht nur attraktiver, sondern es werden sowohl CO2, Feinstaub und Stickoxyde reduziert. Dies kommt letztlich allen Einwohnern und der Kommune zu Gute.

4. Öffentlicher Nahverkehr zum Nulltarif
Die Bundesregierung hat der EU – Kommission zur Reduzierung der Luftverschmutzung in den Städten den Vorschlag unterbreitet, zu erwägen, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zum Nulltarif anzubieten. Ob die EU – Kommission dem Vorschlag zustimmt und ob aus dem „Erwägen“ der Bundesregierung Überlegungen und Maßnahmen werden, ist derzeit noch ungewiss. Zweifelsohne ist dieser Vorschlag ein lohnenswertes und sehr unterstützungswertiges Ziel. Bis es zu einer Konkretisierung kommt und bis vor allem die Finanzierung einer solchen Maßnahme seitens des Bundes und des Landes inhaltlich und vertraglich geregelt sind, halten wir unseren Antrag für einen richtigen, sinnvollen und ersten Schritt, um sowohl die KVG zu fördern, als auch die Menschen und unsere Stadt auf dem Weg zu einer ökonomisch und ökologisch besseren Zukunft zu unterstützen.

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Diskussion:
Herr Müller vom Seniorenbeirat erläutert den Antrag. Man habe viele Senioren in Heimen besucht. Eine große Zahl sei allein lebend und würde gerne mehr am öffentlichen Leben teilhaben, eine Jahreskarte zum derzeitigen Preis könnten sie sich aber nicht leisten. Nach Gesprächen mit den Koalitionspartnern habe der Seniorenbeirat den Antrag so weit geändert, dass er einen Prüfungsvorbehalt beinhaltet. (Tischvorlage, die mir aber nicht vorliegt).

Die CDU-Fraktion werde den Antrag unterstützen. Nichtsdestotrotz habe sie einige Anmerkungen: Es sei eine bewusste Entscheidung gewesen, das Jahresticket für KasselPlus und nicht nur das Stadtgebiet anzubieten. Zudem läge die Entscheidung über die Preise bei dem NVV und nicht bei der KVG. Die Forderung nach einem Stadtticket sei kein spezielles Seniorenthema, man sehe den Antrag als Formulierung eines Wunsches an den NVV.
Die SPD-Fraktion teilt die Ausführungen der CDU-Fraktion. Inhaltlicher Ansprechpartner sei der NVV. Die SPD habe Gespräche mit Mitgliedern des Seniorenbeirats geführt. Zum einen könne die Stadtverordnetenversammlung den NVV nicht zu Tarifänderungen auffordern, zum anderen dürfe das Ticket nicht andere Tickets unterlaufen (Diakonieticket (pdf)). Eine generelle Bedürftigkeit von Senioren sehe sie nicht und Bedürftige können das Diakonieticket bekommen. Man werde dem Antrag nicht zustimmen, aber das Thema unter dem Gesichtspunkt der Bedürftigkeit weiter verfolgen.
Der Behindertenbeirat unterstützt den Antrag des Seniorenbeirats. Es gebe Viele über 60, die keine Merkmale im Schwerbehindertenausweis haben, die zu Vergünstigungen für den ÖPNV führen.

Die Fraktion Freie Wähler und Piraten bedankt sich für den Antrag. Sie betont, dass der ÖPNV in Kassel zwar gut, aber auch teuer sei und regt einen generell fahrscheinfreien ÖPNV an, denn es gebe viele Interessengruppen mit dem Wunsch nach Sonderkonditionen, die nur zum Teil berücksichtigt würden (Schüler, Studenten, Beschäftigte der Stadt, Landesbedienstete, Senioren, Schwerbehinderte, Einkommensgruppen). Sie wünscht sich, dass Kassel bundesweit eine Vorreiterrolle mit einem solidarisch finanzierten System übernehme.
Der Oberbürgermeister reagiert wenig begeistert. Der finanzielle Aufwand läge in siebenstelliger Höhe. Der Vorstoß der Bundesregierung verursache nur Stirnrunzeln und Schweißausbrüche in der kommunalen Familie. Bundesweit würde eine Umstellung auf Fahrscheinfrei die Kommunen 14 Milliarden Euro kosten. Statt das Geld so zu verbrennen, solle man lieber zum Beispiel in klimaneutrale Fahrzeuge investieren.
Die Fraktion B90/Grüne dankt dem Seniorenbeirat für den Antrag, den ihre Fraktion leider ablehnen wird. Das Thema sei sehr komplex und die Tarifstruktur beruhe auf Mischkalkulationen. Gleichwohl könne das Thema noch einmal im Sozialausschuss beraten werden. Auch sie weist darauf hin, dass nicht jeder Senior bedürftig sei.
Der Seniorenbeirat bittet die Stadtverordneten sich weiter mit dem Thema zu befassen, was fehle sei ein Stadtticket.

Zustimmung: Kasseler Linke, CDU, Freie Wähler und Piraten, AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne -> abgelehnt

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6. Erhebung einer Wettaufwandssteuer

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst – 101.18.836 –

Wir fragen den Magistrat
1. Wie groß ist die Anzahl der Wettbüros in Kassel?

Neun.

2. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, ob Spielhallenbetreiber mit der Eröffnung von Wettbüros das Abstandsgebot unterlaufen?

Eine Abstandsregel gebe es für Wettbüros nicht. Sie dürften nur nicht im selben Gebäude mit Spielhallen sein.

3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Eröffnung weiterer Wettbüros einzuschränken?

Eine gesetzliche Grundlage gebe es dafür nicht, insofern habe der Magistrat keine Handlungsmöglichkeit.

4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in der Erhebung einer Wettaufwandssteuer analog zur Spielapparatesteuer?

Man habe Zweifel, ob damit das Lenkungsziel erreicht werden könne. Eine Wettsteuer bedeute keine Mehrbelastung für die Betreiber, da sie diese auf die Wettenden umlegen werden. Erfahrungsgemäß lassen sich Wettende nicht durch Steuern abhalten. Zudem sei das fiskalische Ziel aufgrund fehlender effektiver Kontrollmöglichkeiten kaum erreichbar, die Überprüfung gestalte sich sehr aufwendig. (Es müsste die komplette Buchhaltung überprüft werden.)

5. Wie groß wäre der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag einer Wettaufwandssteuer?

Das lasse sich nicht valide beantworten, da keine Zahlen, sondern nur Annahmen vorliegen. Nach Erhebung des Städtetags liegt das Aufkommen pro Wettbüro im Schnitt bei 10.000 Euro (Also 90.000 in Kassel). Bei geschätztem Personalaufwand von einer halben bis zu einer Vollzeitstelle würden 50-98.000 Euro an Kosten anfallen.

6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Häufung von Wettbüros in manchen Bereichen der Stadt zu unterbinden?

Der Magistrat sieht derzeit keine Möglichkeit eine Häufung von Wettbüros in einzelnen Bereichen rechtssicher zu unterbinden.

7. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zur Einführung eines Abstandsgebotes auch für Wettbüros?

Es gebe keine Möglichkeit des Magistrats ein Abstandsgebot einzuführen. Das müsste der Landesgesetzgeber machen

Die Fraktion B90/Grüne fragt nach, ob es so was wie Wettbüroketten gebe, denn nach ihrem subjektiven Eindruck gebe es deutlich mehr als nur 9 Wettbüros. Der Verkehrsdezernent erwidert, dass es neun gemeldete Büros gebe.

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7. Situation Ausländerbehörde

Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.840 –

Die Bürgermeisterin leitet in das Thema ein. In die Zuständigkeit von Stadt und Land fallen 53.495 Personen. 36.860(?) im Stadtgebiet und 16635(?) im Landkreis. Bis 28. Feb. 2018 seien offene Sprechzeiten angeboten worden. Dort habe es oft schwierige/unzumutbare Wartesituationen gegeben. Auch unvorbereitete Kunden und unnötige Vorsprachen seien an der Tagesordnung gewesen.

Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Probleme gibt es derzeit bei der Ausländerbehörde (Abteilung für Zuwanderung und Integration)?

Es müsse eine angemessene Wartesituation geschaffen werden.
Es bestehe erhöhter Raumbedarf.
Es bestehe Personalbedarf.
Der Bedarf sei seit 2015 stetig gestiegen und liege derzeit in Höhe von 18 Vollzeitäquivalenten. Einstellungen seien voraussichtlich im Mai bis Juni möglich. Das Finden von Fachpersonal sei derzeit schwierig. Neue Mitarbeiter ohne Erfahrung benötigten eine längere Einarbeitungszeit (bis zu 9 Monaten), wodurch die schon länger Beschäftigten zusätzlich belastet würden.
Die Räumlichkeiten in der Kurt-Schuhmacherstraße seien bedingt geeignet.

2. Wie lange sind dem Magistrat die dortigen Überlastungen bekannt?

Das Bürgeramt habe kontinuierlich über steigende Bedarfe informiert. Dem Grunde nach sind Bedarfe seit 2014 bekannt, seit 2015 gebe es eine Bedarfsprognose.

3. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bis heute ergriffen, um hier eine Verbesserung der Situation für Mitarbeiter und Antragsteller zu erreichen?

Ausschließliche Vergabe von Terminen nach Vereinbarung. Damit sei sichergestellt, dass alle notwendigen Dokumente und Informationen für abschließende Bearbeitung beim Termin vorliegen.
Ein Notdienst für zeitkritische Anliegen sei zusätzlich geschaffen worden. Die Wartesituation habe sich seitdem entspannt.
Weitere Maßnahmen seien z.B. die Ausweitung des Frontoffice, Verlagerung von Aufgaben, Anpassung des Weiterbildungskonzeptes, der Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Zudem sei seit 2016 der Bedarf anerkannt und es gebe 3 Unterstützungskräfte durch das Land. (?)
15 neue Mitarbeiter würden eingestellt, zusätzlich drei Anwärter, die dieses Jahr den Vorbereitungsdienst beenden. Weitere Bewerber  seien als Nachrücker ausgewählt worden, um auf weitere Vakanzen reagieren zu können. Das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit werde demnächst ausgelagert, damit stehe dann eine neue Etage im Haus zur Verfügung.

4. Wie sehen die zünftigen Planungen in diesem Bereich unter Berücksichtigung möglicher sinkender Fallzahlen aus?

Aktuell steigen die Fallzahlen (es sind 2-300 monatlich), ein Absinken sei nicht zu erwarten (was aber nicht an Flüchtlingen liege).Bei sinkenden Zahlen könnten Stellen durch Fluktuation auch wieder abgebaut werden (Es könne eine Verbrauchssperre für frei werdende Stelle verhängt werden, um sie nicht wieder zu besetzen)

Die CDU-Fraktion fragt nach der mittleren Wartezeit auf einen Termin?
Der Magistrat antwortet, dass die Wartezeiten auf einen Termin schon in der Vergangenheit nicht so lang gewesen seien, wie in der HNA dargestellt. Üblich sei zwischen zwei und drei Wochen.

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8. Zahlungsdefizite bei Gebührenabführung

Anfrage der CDU - Fraktion - 101.18.861 -

Wir fragen den Magistrat:

1. Was waren die Gründe, die in den Jahren 2014 – 2016 zu Zahlungsdefiziten bei der Abführung der Gebühren für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geführt haben?

2. Die bei der Revision des Bundesamtes für Justiz festgestellten Abrechnungsfehler führten zu Nachforderungen, die durch außerplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 € gedeckt wurden. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen bzw. in wie vielen Fällen kam es zu Fehlern in der Abführung?

3. Was hat der Magistrat unternommen, um zukünftig diese Fehler zu vermeiden?

[Einklappen]

Da der Magistrat noch am Recherchieren ist, wird die Anfrage auf die nächste Sitzung verschoben.

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9. Mehrkosten für Infozelt des Präventionsrates

Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.862 –

Es antwortet Der Oberbürgermeister

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist es möglich, dass ein vorgeblich „nicht ausreichend sichtbares Logo“ und eine damit begründete Änderung der Farbe eines Infozelts für den Präventionsrat bei der Anschaffung zu Mehrkosten von 25 % (1.118,60 €) führt?

Für die Kampagne der hessischen Landesregierung gebe es Vorgaben für die Gestaltung (Corporate Identity). Wegen der besseren Sichtbarkeit sei  zunächst ein weißes Zelt erwogen worden, diese Idee sei aber wieder verworfen worden. Eine rote Zeltwand sei schlicht teurer.

2. Wurden kostengünstigere Alternativvarianten geprüft bzw. in Erwägung gezogen?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn ja, welche und warum wurden diese nicht realisiert?

Es habe eine Ausschreibung gegeben, günstigere Varianten seien geprüft worden. Die Entscheidung sei nicht nur auf Grundlage des Preises, sondern auch der Praktikabilität beim Aufstellen gefallen.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass ihm 25% Preissteigerung wegen der Farbe sehr viel vorkämen.

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12. Treffpunkte mit Funktion eines Bürgerhaus

Die Fraktion Kasseler Linke erläutert kurz den Grund der Anfrage. Das Haus der Zukunft nehme mehr Gebühren für die Nutzung als die anderen Bürgerhäuser. Die Anfrage beantwortet Die Kulturdezernentin. Zunächst erläutert sie, dass es aufgrund der vielfältigen Nutzung keine feste Definition von Bürgerhaus gebe.

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.878 –

1. Welche Treffpunkte mit Funktion eines Bürgerhauses gibt es neben dem Haus der Zukunft in Rothenditmold, dem Stadtteilzentrum Wesertor, dem Stadtteilzentrum Vorderer Westen und dem Bürgerhaus Wehlheiden?

Antwort: Die Funktionen eines Bürgerhauses sind vielfältig und entziehen sich einer abschließenden objektiven Definition. Die Verwaltung habe insofern keinen vollständigen Überblick über sämtliche Treffpunkte, die temporär oder langfristig, ganz oder teilweise die Funktionen von Bürgerhäusern ausüben, wie z. B. die oben genannten Stadtteilzentren freier Träger. Aus der Fragestellung war nicht eindeutig erkennbar, ob die Anfrage die vom Kulturamt betriebenen Bürgerhäuser mit einbezieht oder ‚ob sie sich ausschließlich auf Einrichtungen mit der Funktion eines Bürgerhauses bezieht. in unsere nachstehenden Ausführungen haben wir beide Bereiche einbezogen, unterteilen diese aber in die von der Abteilung Bürgerhäuser und Stadtteilkulturarbeit verwalteten Einrichtungen (städtische Bürgerhäuser) und Einrichtungen mit der Funktion eines Bürgerhauses (sonstige Bürgerhäuser), die von Dritten betrieben werden. Zu den städtischen Bürgerhäusern zählen:

  •  Philipp-Scheidemann-Haus
  •  Olof- Palme- Haus
  • Bürgerhaus Philippinenhof/Warteberg
  • Bürgerhaus Harleshausen
  • Bürgerhaus Waldau
  • Elisabeth-Selbert-Haus
  • Bürgerhaus Jungfernkopf

Zu den sonstigen Bürgerhäusern, die früher in städtischer Verwaltung waren und heute noch von Vereinen als solche genutzt werden, zählen folgende Objekte:

  • das Bürgerhaus Altenbaunaer Straße mit der Multifunktionshalle Berlitstraße
  • das Bürgerhaus Fasanenhof
  • das Bürgerhaus Nordshausen
  • das Günter-Kestner-Haus (ehem. Bürgerhaus Knorrstraße)

2. Wer ist Eigentümer dieser Häuser?

Antwort: Bei allen unter Ziff. 1 genannten Objekte ist die Stadt Kassel, vertreten durch den Magistrat, Eigentümerin.

3. Wer bewirtschaftet diese Einrichtungen?

Antwort: Wie unter 1. bereits ausgeführt, werden die städtischen Bürgerhäuser durch die Stadt Kassel selbst bewirtschaftet. Entsprechende Mittel sind im städtischen Haushalt veranschlagt. Die sonstigen Bürgerhäuser wurden zur eigenständigen Bewirtschaftung unterschiedlichen Vereinen/interessengruppen überlassen und werden von diesen betrieben und auch vermietet:
Objekt: Bürgerhaus Altenbaunaer Straße mit der Multifunktionshalle Berlitstraße
Vertragsart: Leihvertrag
Vertragspartner: Nutzungsgemeinschaft Altenbaunaer Str. 109 e. V.
Objekt: Bürgerhaus Fasanenhof
Vertragsart: Überlassungsvertrag zur Nutzung für Vereinszwecke und Stadtteilarbeit
Vertragspartner: Verein Sportfreunde‘ 75 Fasanenhof e. V.
Objekt: Bürgerhaus Nordshausen (alte Schule Nordshausen)
Vertragsart: Überlassungsvertrag zur Nutzung für Vereinszwecke und Stadtteilarbeit
Vertragspartner: Kulturverein Nordshausen e. V.
Objekt: Günter- Kestner- Haus (ehern. Bürgerhaus Knorrstraße)
Vertragsart: Leihvertrag zur Nutzung für kulturelle und sportliche Zwecke
Vertragspartner: Nutzungsgerneinschaft Knorrstr. 6, Niederzwehren e. V.

4. Für was werden die Einnahmen der Raummieten verwendet?

Im Rahmen der Haushaltsveranschlagung sind die Einnahmen aus der Raumnutzung der städtischen Bürgerhäuser berücksichtigt, sie dienen der teilweisen Deckung der Gesamtausgaben. Bei den sonstigen Bürgerhäusern dienen die Einnahmen nach unserem Kenntnisstand der laufenden Unterhaltung und Instandhaltung der Einrichtungen.

5. Um welchen Betrag übersteigen die Einnahmen die Betriebskosten?

Aufgrund der selbständigen Verwaltung durch die Vereine können für die sonstigen Bürgerhäuser hierzu keine Angaben gemacht werden. Die städtischen Bürgerhäuser sind im Teilhaushalt 41004 Bürgerhäuser und Stadtteilkulturarbeit veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2016 weist Erträge in Höhe von 134.421,60 € aus. Dem gegenüber steht der Aufwand in Höhe von 894.139,41 €, womit der Teilhaushalt 2016 mit einem Saldo von 759.717,81 € abgeschlossen wurde.

6. Werden Rückstellungen für die Gebäudebauunterhaltung und – sanierung gebildet?

Im Rahmen der Bauunterhaltungsansätze werden die notwendigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den städtischen Gebäuden finanziert. Sanierungsbedarfe werden zum Haushalt angemeldet. Dies gilt für alle unser Ziffer 1. genannten Einrichtungen.

7. Wie sind die Vergabekriterien dieser Häuser im Vergleich zu der Nutzungs – und Entgeltordnung für die Vergabe von Räumen im Bereich der Bürgerhäuser der Stadt Kassel?

 Aufgrund der selbständigen Nutzung durch die Vereine können hierzu keine Angaben gemacht werden.

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13. Nachhaltigkeit der Geldanlagen der Stadt und ihrer Gesellschaften

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.879 –

Der Oberbürgermeister beantwortet die Anfrage

Wir fragen den Magistrat:

1. In welche Finanzprodukte haben die Stadt Kassel und die Gesellschaften mit maßgeblicher städtischer Beteiligung Geld angelegt?
2. Welche Summen haben die Stadt Kassel und die Gesellschaften mit maßgeblicher städtischer Beteiligung in Finanzprodukte angelegt?

Keine. Die Rücklagen seien bilanzieller Natur, deshalb gebe es keine Anlageformen. Cash werde unterjährig zur Reduktion von Schulden verwendet. Im letzten Jahr habe man 52 Millionen Euro Schulden abgebaut und ein bilanzielles Jahresergebnis von 40 Millionen Euro Plus erwirtschaftet.
Eine Ausnahme bilde das Stiftungskapital unselbstständiger Stiftungen, die die Stadt verwaltet. Dort gebe es eine Festgeldanlage als Kassenbestandsverstärkung in Höhe von 4.088.594,11 Euro

3. Mit welchen Finanzdienstleistern wurde dafür in den letzten 10 Jahren zusammengearbeitet?

Die Festgeldanlage sei im Rahmen einer Ausschreibung vergeben worden. Vermittler sei die Dero Bank AG gewesen und die Geldanlage sei bei der Cronbank AG erfolgt.

4. Gab oder gibt es bei den Finanzanlagen Produkte mit Bestandteilen der Rüstungsproduktion, Atomenergie, Kohleindustrie, Ölindustrie oder Beteiligungen an Palmölplantagen?

Bei einer Festgeldanlage sei keine Auswahlmöglichkeit nach derartigen Schwerpunkten möglich.

5. Ist sichergestellt, dass es dort wo investiert wird keine Kinderarbeit und angemessene Bezahlung der Arbeitskräfte gibt?

Der Oberbürgermeister geht davon aus, dass die Cronbank AG keine Kinderarbeit unterstützt und ihre Bankangestellten ordnungsgemäß und vernünftig bezahlt.

6. Wie sehen die bisher genutzten Anlagegrundsätze und Ziele der Stadt Kassel und der Gesellschaften mit maßgeblicher städtischer Beteiligung aus?

Es gebe keine Anlagerichtlinien weil keine Anlagegeschäfte getätigt werden. Das Kapital werde zur Schuldentilgung verwendet.

(Eine ähnliche Frage wurde schon in der letzten Sitzung gestellt und beantwortet.)

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