Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 14. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 14. Sitzung am 2.11.17 (ohne Gewähr)

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

  1. Einladung eines Experten zur Beantwortung offener Fragen zum Aufruf „Mehr Demokratie wagen
    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Oktober 2016, Bericht des Magistrats – 101.18.167 –
  2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KASSELWASSER vom 18. Dezember 1995 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 27. Februar 2012 (Dritte Änderung) 101.18.678
  3. Informationsfreiheitssatzung 101.18.302
  4. Konzept Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit 101.18.635
  5. Rechtsstreit zur Rechtmäßigkeit der Konzessionsabgabe bei Wassergebühren 101.18.657


  1. Einladung eines Experten zur Beantwortung offener Fragen zum Aufruf „Mehr Demokratie wagen“
    Antrag der SPD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.10.1016 einstimmig bei Enthaltung von CDU, AfD folgenden Beschluss gefasst:

In eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung wird der Vorstand des Vereins Kassel-West e.V. eingeladen, damit er über die Initiative des Vereins „Aufruf: Mehr Demokratie wagen“ inhaltlich berichtet, um im Anschluss daran Möglichkeiten der Umsetzung zu diskutieren. Z.B. welche der im Aufruf angesprochenen Maßnahmen sind ohne großen Aufwand zeitnah umsetzbar, welche zusätzlichen Arbeiten bzw. Mittel müssten aufgewandt werden oder wie werden die bereits vorhandenen Instrumente von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, eine „Expertin“ bzw. einen „Experten“ aus einer Kassel vergleichbaren Kommune in den Ausschuss einzuladen, die bereits Erfahrungen in der Umsetzung der im Aufruf „Mehr Demokratie wagen“ genannten Maßnahmen und Auskunft zu den o.g. Fragestellungen geben kann.

Eingeladen sind Claudius Lieven von der Hamburger Stadtwerkstatt und Andreas Schmitz vom Verein Kassel-West.

Zunächst stellt Herr Schmitz das Papier „Mehr Demokratie wagen“ vor. Er kritisiert u.a., dass die Sitzungsvorlagen der Ortsbeiräte nicht im Ratsinformationssystem zu finden sind, ebenso Bebauungspläne im Auslegungsverfahren, dass Gutachten und Rahmenpläne (z.B. für Wilhelmshöhe) nicht veröffentlicht werden und bei Vorhaben nicht frühzeitig informiert wird. Des Weiteren fordert der Verein eine kommunale Informationsfreiheitssatzung. Lobend erwähnt er die Veröffentlichung der Gutachten bei der Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße und der Goethe-Straße. Das Verwaltungshandeln sei transparent gewesen und man regt an dies allgemein in der Form fortzuführen. Die Fraktion B90/Grüne wirft die Frage nach dem Urheberrecht der Gutachten ein, Herr Schmitz verweist auf Verwertungs – und Veröffentlichungsrechte der Auftraggeber, die man im Anforderungskatalog festschreiben könne (was auch weitverbreitet sei).

Im Anschluss stellt Claudius Lieven von der Hamburger Stadtwerkstatt kurz das Hamburger Transparenzportal (Beschluss 2012, Umsetzung 2014) und ausführlicher die Möglichkeiten der Informationsbereitstellung und Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung in Hamburg vor. Ziel sei es, durch mehr Information, mehr Transparenz, mehr Mitwirkung und Mitentscheidung
– bessere Ergebnisse für Planungsprojekte zu erhalten
– eine Entlastung bei förmlichen Verfahren
– höhere Akzeptanz
– Vertrauensbildung.

Im Laufe eines Planungsprojektes würden sowohl analog in Workshops, als auch digital Stellungnahmen der Bürger:innen berücksichtigt, die Beteiligung sei hoch. In Planung sei der Ausbau der digitalen Bauleitplanung mit DiPaS (Digitales Partizipationssystem) und einer Wissensdatenbank (Bestehende Module sind PLIS (Planungsinfrastruktur), PLIS GeoDB (Geodatenbank), PLIS Vfdb (Verfahrensdatenbank), bestehende Fachanwendung sind WS LandCAD (CAD-Programm) und BOP (Bauleitplanung Online).)
Ausführlichere Informationen gibt es u.a. hier und hier.
Die Kosten der Beteiligungsverfahren trägt in Hamburg meist der Investor.

In der anschließenden Diskussion erläutert er, dass der anfängliche Verwaltungsaufwand durch die Umstellung hoch sei, später allerdings viele Prozesse automatisiert werden können und die Zufriedenheit der Bürger:innen steigt. Der Abschlussbericht zur Evaluation des HmbTG kann im Transparenzportal eingesehen werden. Auch Vereine nutzen die bereitgestellten Daten für eigene Opendataprojekte.

Die CDU fragt nach, ob sich bei den Onlinebeteiligungsmöglichkeiten jeder beteiligen könne, oder nur Menschen aus den betroffenen Gebieten und wie hoch die missbräuchliche Nutzung sei, Herr Lieven erwidert, es gehe um ein Meinungsbild. Die Nutzung sei anonymisiert und ohne Authentifizierung, die Datenschutzstandards würden eingehalten. Die Notwendigkeit moderierend einzugreifen habe lediglich zweimal vorgelegen, bei tausenden von Einträgen.

Der Oberbürgermeister sieht Kassel in puncto Bürgerbeteiligung gut aufgestellt. Fragt man nach Informationen, würde man sie in allen Fällen, in denen rechtlich nichts entgegensteht, auch bekommen. Auch er sieht die Notwendigkeit sich digitaler aufzustellen, mehr e-government umzusetzen. Er persönlich glaubt allerdings, ein persönliches Gespräch helfe mehr und letztlich lägen die Entscheidungen bei den 71 Stadtverordneten.

Die CDU sieht die Aufgabe, Vorschläge für mehr Bürgerbeteiligung zu machen, jetzt bei den Fraktionen.

zurück


2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KASSELWASSER vom 18. Dezember 1995 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 27. Februar 2012 (Dritte Änderung)
Magistratsvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KASSELWASSER vom 18. Dezember 1995 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 27. Februar 2012 (Dritte Änderung) in der aus der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“

Begründung:
Nach § 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KASSELWASSER vom 18. Dezember 1995 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 27. Februar 2012 erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen des Eigenbetriebes in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung. Demgegenüber wurde durch die letzte Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kassel vom 16. Juni 1997 in der Fassung der Achten Änderung vom 14. November 2016 der dortige § 6 Abs. 1 insbesondere aus Gründen der Kostenersparnis dahingehend neu gefasst, dass öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Kassel – vorbehaltlich der Regelungen des Abs. 2 und Abs. 6 sowie vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen – nunmehr durch Abdruck im „Amtsblatt der Stadt Kassel“ als dem Amtlichen Verkündungsorgan der Stadt Kassel gemäß § 7 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung erfolgen. Mit der Änderung des § 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KASSELWASSER wird die Angleichung an die Regelung der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung vom 16. Juni 1997 in der Fassung der Achten Änderung vom 14. November 2016 erreicht.

Einstimmig angenommen.

zurück


3. Informationsfreiheitssatzung
Antrag der Fraktion Freie Wähler und Piraten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 101.17.997 vom 07.10.2013 und 101.17.564
vom 26.09.2012 unverzüglich umzusetzen.

Begründung:
Mit den beiden vorgenannten Beschlüssen wurde der Magistrat aufgefordert, den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung vorzulegen. Diese Beschlüsse hat der Magistrat bis heute nicht umgesetzt.

Die SPD hat zu Beginn der Sitzung weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Der Antrag wird auf die nächste Sitzung geschoben.

zurück


Konzept Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Anfrage der CDU Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Welche Konzeption hat der Magistrat künftig zum Umgang mit der Problematik des übermäßigen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit?

Ordnungsdezernent Stochla erläutert die bisherige Strategie, die auf SMS, Kontrollen des Ordnungsamtes und Bereitstellung des Trinkraums aufbaute. Der Trinkraum wird Ende des Jahres geschlossen, da sich im Umkreis vermehrt Menschen aus der Drogenszene aufhielten und man das Konzept für gescheitert ansieht. Stattdessen wird die schlichtende Sozialarbeit ausgeweitet (Verdopplung der Mitarbeiter), auch die repressiven Kontrollen werden erhöht und die Zahl der Mitarbeiter auf insgesamt 18 aufgestockt.

Nachfolgend die schriftliche Stellungname vom Ordnungsamt (mit OCR gescannt):

Die bisherige Strategie aus einem Zusammenwirken von Kontrollen durch Mitarbeiter*innen des kommunalen Vollzugsdienstes, aufsuchender Straßensozialarbeit im Rahmen des Projekts .Straßenarbeit mit Schlichtungsfunktion“ (SmS) und Angebot eines Trinkraums als Treffpunkt der Alkoholszene wird zukünftig geändert.

Der Trinkraum wird ab Januar 2018 als Treffpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Entscheidung beruht auf dem Umstand, dass im Umfeld des Trinkraumes die Anwesenheit von Personen, die der Drogenszene zugerechnet werden, deutlich zugenommen hat. Im Fokus dieses Personenkreises steht nicht das Aufsuchen des Trinkraums zum ungestörten Konsum von Alkohol. Die Zielgruppe der Nutzer*innen hat sich verschoben.

Zukünftig wird die aufsuchende Straßensozialarbeit ausgeweitet. Die Stadt wird die bisherige gute Zusammenarbeit mit der Drogenhilfe Nordhessen e.V. verstärken. Der im städtischen Haushalt für den Trinkraum vorgesehene Zuschuss soll ab dem Haushaltsjahr 2018 für zusätzliche Stellen in der aufsuchenden Straß.ensozialarbeit verwendet werden. Die Anzahl der der im Projekt SmS tätigen Sozialarbeiter*innen kann damit verdoppelt werden.

Neben diesem präventiven Ansatz werden die bereits ausgeweiteten repressiven Kontrollen durch Mitarbeiter*innen des kommunalen Vollzugsdienstes in der Innenstadt fortgesetzt. Die Anzahl der Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamte, die im kommunalen Vollzugsdienst tätig sind, wurde auf insgesamt 18 Stellen erhöht. (Ulrich Krebs)

Auf Nachfrage der AfD, ob es Erkenntnisse über Alkoholkonsum in Bezug auf Obdachlosigkeit gäbe, erläutert der Leiter des Ordnungsamtes, dass Menschen aus der Trinkerszene in der Regel einen festen Wohnsitz haben, es sich um verschiedene soziale Gruppen handele.

zurück


Rechtsstreit zur Rechtmäßigkeit der Konzessionsabgabe bei Wassergebühren
Anfrage der Kasseler Linken

Wir fragen den Magistrat:

1. Was war die Basis für die Entscheidung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel (Az.: 6 K 412/13.KS) in Berufung zu gehen? Erfolgte die Prüfung der Erfolgsaussicht durch das Rechtsamt der Stadt Kassel oder mit Hilfe externer Gutachten?

Vor der Rekommunalisierung der Wasserversorgung zum 1. April 2012 wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Rekommunalisierung möglich war. Unter Berücksichtigung verschiedener externer Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit wurde die bekannte Organisationsstruktur gewählt. An den damaligen Rahmenbedingungen hat sich nichts verändert, so dass der Magistrat nach wie vor davon ausgeht, dass das „Kasseler Modell“ der Rekommunalisierung der Wasserversorgung rechtmäßig lst, Weitere externe Gutachten wurden daher nicht eingeholt.

2. Falls externe Gutachten in Auftrag gegeben wurden, wie hoch waren die Kosten dafür?

Da keine externen Gutachten in Auftrag gegeben wurden, sind auch keine Kosten hierfür entstanden.

3. Welche gesetzlichen Regelungen bzw. welche Gerichtsurteile anderer Gerichte führten zu der Einschätzung, dass die Berufung Erfolg haben wird?

Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, geht der Magistrat davon aus, dass das „Kasseler Modell“ rechtmäßig ist. Gerichtsurteile zur gleichen Konstellation
wie in Kassel sind nicht bekannt. Urteile zur Rechtmäßigkeit der Konzessionsabgabe bei Wassergebühren betreffen andere Sachverhalte und sind daher nicht
anwendbar. Im Übrigen wird der Magistrat zu laufenden Verfahren keine Ausführungen machen.

4. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe pro Jahr?

Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe für Wasser betragen durchschnittlich 3,1 Mio. Euro pro Jahr.
Für die Jahre 2012 bis 2.016 wurden folgende Konzessionsabgaben für Wasser an die Stadt Kassel gezahlt:

2012: 3.084.000€
2013: 3.101.000€
2014: 3.085.000€
2015: 3.127.000€
2016: 3.149.000€

5. Wie viele Wasserkunden hat KASSELWASSER?

Aktuell hat KASSELWASSER insgesamt 52.052 Wasserkunden. Auf Kassel entfallen 46.579 Kunden und auf Vellmar 5.473 Kunden.

6. Welche Kosten würde die Rückabwicklung pro Kunde und Jahr zusätzlich zur Rückerstattung der Konzessionsabgabe voraussichtlich verursachen, falls die Konzessionsabgabe zurückgezahlt werden müsste?

Die Kosten für die Rückzahlung kann der Magistrat nicht seriös beziffern, da hier eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen wäre wie z.B. Zeitraum möglicher Erstattungen und Dauer der Rückabwicklung Incl. Rechercheaufwand. Auf jeden Fall ist mit erheblichem Personal-und Sachaufwand zu rechnen . Die Kosten hierfür ohne verlässliche Grundlagen zu schätzen wäre unseriös.

7. Wie lange dauern vergleichbare Berufungsverfahren beim VGH?

Diese Frage kann vom Magistrat nicht beantwortet werden. Allgemein bekannt ist, dass sich die Dauer von Gerichtsverfahren verlängert hat. Die Dauer von Gerichtsverfahren ist auch abhängig vom jeweiligen Einzelfall, so dass-aus der Dauer anderer Gerichtsverfahren keine Rückschlüsse auf die Dauer des Berufungsverfahrens gezogen werden können.

8. Warum greift nach Ansicht des Magistrats §51 HGO 18. nicht, nach welchem die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Führung eines Rechtsstreits von größerer Bedeutung nicht übertragen kann?

Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung, die nach § 66 Abs. 1 HGO der Magistrat besorgt, gehört auch die Erhebung und Beitreibung der Gemeindeabgaben – in diesem Fall der Wassergebühren – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Im Sinne des § 51 Nr.18 HGO obliegt der Stadtverordnetenversammlung auch nur die Grundsatzentscheidung über das (aktive) Führen eines Prozesses. Die reine
Rechtsverteidigung kann nicht in den Geltungsbereich dieser Vorschrift fallen, da anderenfalls aufgrund kurzer Fristsetzung eine Rechtsverteidigung kaum sinnvoll möglich wäre. Mit der erforderlichen Vorbereitung durch den Magistrat würde es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich sein. im Rahmen dieser Fristen eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.

zurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert