Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 33. öffentliche Sitzung (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung
Auf Antrag der Fraktion B90/Grüne wird der Tagesordnungspunkt 3.Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel, Vorlage des Magistrats-101.18.1237 von der heutigen Tagesordnung wegen Beratungsbedarf abgesetzt.
1.Über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungengemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2018; -Liste 7 / 2018
Vorlage des Magistrats-101.18.1224 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste 7/2018 enthaltene überplanmäßige Aufwendung gemäß § 100 Abs. 1 HGO im Ergebnishaushalt in Höhe von 391.213,82 €“.
Zustimmung:einstimmig
Enthaltung:AfD
Dem Antrag wird zugestimmt.
2.Bürgerbegehren zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel -Radentscheid Kassel
Vorlage des Magistrats-101.18.1236 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Das am 12. November 2018 eingereichte „Bürgerbegehren zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel-Radentscheid Kassel“ wird als unzulässig zurückgewiesen.
Zunächst erhält der Sprecher der Vertrauensleute für das Bürgerbegehren das Wort. Zunächst informiert er über den aktuellen Stand. Es habe mehrere Arbeitsgespräche gegeben, diese seien sehr konstruktiv gewesen, behandelten allerdings nur qualitative Aspekte. Da man sich im Ausschuss für Finanzen Wirtschaft und Grundsatzfragen befände, läge der Schwerpunkt seiner Rede auf finanziellen Aspekten. Man befände sich auf einem guten Weg, aber ist fehle an Personal und an Geld, wenn man die Verkehrswende wirklich angehen wolle. Deswegen möchte man in Zukunft weitere Gespräche führen, insbesondere mit der Politik. Die 500.000 € seien deutlich zu niedrig angesetzt, 5-6 Millionen seien notwendig. Neben Geld und Stellen brauche es aber auch verbindliche Ziele, diese seien bisher in der Magistratsvorlage nicht vorhanden. Er nennt Darmstadt als positives Beispiel. Dort habe man viel Geld in die Infrastruktur gesteckt, aber auch in Personal und Planung. Man wünsche sich, dass nicht nur dann an Radwegen gearbeitet werde, wenn die Strecken in die Förderbedingungen passen. Auch die Stadt selber müsse planen und bauen. Er hofft auf weitere konstruktive Gespräche.
Der Oberbürgermeister verweist auf die Bürgerversammlung, dort habe es eine ausführliche Erklärung für die Entscheidung gegeben. Böser Wille sei das nicht. Er erläutert einige kritische Punkte:
Zum einen sei da der Negativkatalog in der Regelung in §8b, die verbiete, Fragestellung außerhalb des eigenen Wirkungskreises zu behandeln (Ampel). Dazu käme die fehlende Bestimmtheit (attraktiver). Dann gäbe es Punkte die rechtlich und tatsächlich nicht möglich sein (Mindestens 5 Kilometer pro Jahr). Und zuletzt sei kein kongruenter Deckungsvorschlag vorhanden.
Man könne hier kein Auge zudrücken, auch wenn man dem Grunde nach ähnliche Vorstellungen vom Radverkehr habe. Das wolle man sicherlich auch nicht bei anderen Bürgerbegehren haben. (Es könnten ja zum Beispiel auch Autofahrer ein Begehren einbringen).
Die Kasseler Linke erklärt, der Oberbürgermeister argumentiere mit der HGO Paragraf 8b Abs. 2. Über das Planungsrecht und die Bebauungspläne läge die Verantwortung für Knotenpunkte auch bei der Stadtverordnetenversammlung, darüber müsse man diskutieren. Sie sehe eine Gemeinsamkeit zwischen der Vorlage zur Schulsanierung und über Radverkehr. Der Prozess liefe über etliche Jahre. Deshalb begrüßt man, dass Tagesordnungspunkt 3 geschoben werde. Sie beantragt auch den Tagesordnungspunkt 2 zu schieben, um auch weiterhin einen vernünftigen Dialog zu ermöglichen und ein Signal an die Stadtgesellschaft zusenden, dass man hier den Konsens suche.
Die Fraktion B90/Grüne kontert, es mache keinen Sinn zu schieben, denn die juristischen Gründe legen ja bereits vor. Der GO-Antrag den Tagesordnungspunkt zu schieben, wird abgelehnt.
Zustimmung:Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Die Fraktion B90/Grüne dankt den Initiatoren des Radentscheids, die alles menschenmögliche getan hätten, um ein zulässiges Bürgerbegehren auf die Beine zu stellen. Man müsse trennen, zwischen rechtlicher und politischer Wirkung. Politisch sei der Ratentscheid schon sehr erfolgreich gewesen, juristisch gebe es aber kein Spielraum, das Bürgerbegehren sei unzulässig.
Die Kassel Linke betont, dass die Magistratsvorlage nur eine rechtliche Einschätzung darstelle. In dieser Einschätzung gebe es durchaus noch Spielräume, deshalb schließe man sich der Einschätzung nicht an. Klar sei auch, dass die Hürden für Bürgerbegehren zu hoch seien, man appelliere an dieser Stelle an die Mitglieder des hessischen Landtags da nach zu bessern. Zum Beispiel, in dem Beratung im Vorfeld angeboten würden.
Auch der Redner der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten plädiert dafür, die Abstimmung heute zu schieben. Auf hessischer Ebene bestünde deutlich Handlungsbedarf. Am Beispiel „Frankfurt fragt mich“ erklärt er, dass in anderen Städten der Magistrat durchaus beratende Stellungnahmen abgebe. Irritiert sei er, dass in der Presse Zahlen von rund 4.500.000 € gestanden hätten, in der geschobenen Magistratsvorlage jedoch nur 500.000 € angesetzt [+Fördermittel= 1,5 Mio] seien. Die anderen 3.000.000 € habe man aus laufenden Projekten rausgerechnet, da wünsche er sich einen ehrlicheren Umgang.
Die SPD-Fraktion dank der Initiative für die aufgestoßene Tür, man starte nun ein neues Kapitel in der Verkehrspolitik. Unabhängig der rechtlichen Einschätzung habe man schon einen beachtlichen Erfolg erzielt. Die konstruktiven und positiven Gespräche hätten einige Verwerfungen des städtischen Verkehrs aufgezeigt. Man wolle im Dialog bleiben. Alleine eine bessere Finanzierung würde aber nicht reichen, man müsse auch das Personal aufstocken, um die Ziele umsetzen zu können. Hier gäbe es einen Widerstreit zwischen dem Anspruch und den realen Möglichkeiten. Man sehe die Magistratsvorlage als Startschuss. Zwar ließe diese vieles offen, ginge aber grundsätzlich in die richtige Richtung.
Auch die CDU-Fraktion lobt die angenehmen Gespräche und die belebende Diskussion. Sie erklärt, sie halte die Einschätzung des Magistrats zur Unzulässigkeit für zutreffend. Das sei aber nur die formale Seite, interessant werde die politische Diskussion.
Die Vertrauensperson des Rad Entscheids hat das Schlusswort.
Sie betont, die HGO sei ein dickes Brett. Insbesondere die Kostenschätzung sei schwer umsetzbar. Die Ziele müssten so unkonkret sein, dass die Verwaltung sie umsetzen könne, die Kostenschätzung allerdings konkret. Das könne kein Verkehrsplaner wirklich lösen. Das Rechtsamt habe bei der Kostenschätzung die kompliziertesten Strecken (Hauptverkehrsstraßen) herausgesucht und als Grundlage bemüht, das sei nicht fair.
Zur rechtlichen Situation: Insgesamt lägen nun 2 Gutachten zur Zulässigkeit vor, das des Magistrats, und das der eigenen Anwältin. Man behielte sich den Klageweg vor. Auch das sei kein böser Wille. Der Redner stellt klar, dass man kein Interesse an ewigen Gerichtsstreitigkeiten hätte, sondern einfach nur bessere Radwege wolle. Verkehrsplanung sei Angebotsplanung. Radfahrer sollten sicher durch die Stadt kommen. Wichtig sei ein Umdenken in der Politik und konkrete Ergebnisse.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage des Magistrats zur Abstimmung.
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Ablehnung:Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten