Gemeinsame Sitzung FiWiGru (32) und Bildung (27)

Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 32. Sitzung und dem Ausschuss für Schule, Jugend, Bildung, 27. Sitzung (ohne Gewähr)

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er die Tagesordnungspunkte 1.Kooperation zwischen der Stadt Kassel und der GWG Projektentwicklung GmbH (GWGpro) zur Schulsanierung, Vorlage des Magistrats-101.18.1252 2.Schulgebäudesanierung, Anfrage der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten-101.18.1194 und 3. Unzureichende Datenbasis im ausgelagerten Schulgebäudemodell, Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1257 -wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufrufen wird.


1.Kooperation zwischen der Stadt Kassel und der GWG Projektentwicklung GmbH (GWGpro) zur Schulsanierung

Vorlage des Magistrats-101.18.1252

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1.Der Kooperation zwischen der Stadt Kassel und der GWGpro zur Schulsanierung wird zugestimmt. Die GWGpro wird in diesem Rahmen zunächst beauftragt, die Entwicklung objektbezogener qualitativer und quantitativer Anforderungsprofile (Raumkonzepte) für die im ersten Sanierungspaket befindlichen Schulen sicherzustellen. 2.Der Magistrat wird beauftragt, die Gründung der Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co.KG vorzubereiten.

Vortrag Oberbürgermeister

Oberbürgermeister Geselle stellt anhand einer PowerPoint Präsentation das Konzept zur Durchführung der Schulsanierung in Kassel vor. Zunächst erläutert er die aktuelle Situation. Die Schulen in Kassel seien zwischen saniert bis sanierungsbedürftig, insbesondere die Gesamt- und Berufsschulen bestehe akuter Handlungsbedarf. Die Aufgabe der Kommune sei es, die Schulgebäude zu erhalten. In den letzten 10 Jahren seien 124 Millionen € in Schulgebäude investiert worden. 2009 habe man das Sonderinvestitionsprogramm genutzt, auch die Gelder aus der Hessen Kasse flössen in die Schulsanierung. Am 23.3.2018 habe man den Schulentwicklungsplan dem Kultusministerium vorgelegt. Der Gebäudesanierungsplan sei aufgrund finanzieller und personeller Engpässe länger nicht fortgeschrieben worden. Der Investitionsbedarf betrage zwischen 20 und 30 Millionen Euro pro Gesamtschule, Berufsschulen benötigten ungefähr das Doppelte. Das ergebe eine Summe von ca. 200 Millionen €.

Die haushalterischen Rahmenbedingungen um diese Summe zu stemmen seien, trotz öffentlicher Förderung, nicht vorhanden. Projekte in dieser Größenordnung seien nicht realisierbar. Man könne halt nicht mehr investieren, als Überschuss vorhanden sei und Neuverschuldung sei nicht möglich. Zur Verfügung stünden zwischen 20 und 25 Millionen Euro im Jahr, davon flössen aber alleine 10 Millionen an den KVV Konzern zur Konsolidierung. Weiter müsse man von diesem Geld Investitionen in Straßen, Kitas, Kultur usw. bestreiten. Wolle man über den Haushalt 200 Millionen Euro in die Schulen stecken, investiere man 10 Jahre ausschließlich in Schulen. Im Hochbauamt habe man schon 9 zusätzliche Stellen geschaffen, das wäre aber nicht ausreichend.

Eine alleinige Realisierung durch die Stadt sei also nicht realisierbar. Eine Möglichkeit wäre gewesen sich einen privatwirtschaftlichen Partner zu suchen. Das bedeute aber keine kommunale Steuerung mehr zu haben, ein erhebliches Finanzvolumen und eine sehr lange Vertragsdauer. Deshalb lehne man eine solche Konstruktion ab. Zudem mache kein privater Investor das Kostenmietenprinzip mit, da sei die Marge nicht hoch genug.

Die haushalterischen, finanzwirtschaftlichen, rechtlichen, eigentumsrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen seien betrachtet worden, einzig die Sanierung über die GWGpro ermögliche eine effiziente Durchführung in angemessener Zeit (und man habe keine 10 Jahre mehr Zeit.) Die GWGpro unterliege nicht denselben Ausschreibungsbedingungen wie die Stadt, deshalb könne sie kostengünstiger und zügiger arbeiten.

Zunächst werde also die Immobilien GmbH und Co KG gegründet. Diese Treuhandgesellschaft werde Zinssätze unter 1 Prozent, auf 30 Jahre festgeschrieben, bekommen (über die Sicherheit, die die Kommune bietet). Sie wird dann von der Stadt beauftragt die Schulen zu sanieren und wiederum die GWG pro Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit der Umsetzung beauftragen. Die GWGpro werde dann Ingenieur- und Architekturbüros beauftragen, die nach der Phase 0 (Schulstruktur) mit der Arbeit beginnen können. Es ergebe sich so die Möglichkeit direkt pädagogische Konzepte in die Planung einzubeziehen und so die Schulen fit für die Zukunft zu machen.

Die kommunale Steuerung werde durch den Aufsichtsrat, das Revisionsamt und die Stadtverordnetenversammlung gesichert. Die Stadt stelle die Leute und arbeite mit einem Open book Verfahren. Die Entscheidungshoheit solle in den Gremien bleiben. Der Magistrat werde die Schulen benennen, die GWGpro sei als Bauherrin tätig.
(Stadt Kassel = 100-prozentige Gesellschafterin der GWG – GWGpro = Enkeltochter der Stadt – Immobilien GmbH & Co.= Komplementärin und Kommanditistin 100 % Stadt Kassel)

Zuletzt schließe die Stadt Kassel Mitte Immobilien GmbH & Co. KG einen Mietvertrag über 30 Jahre nach Kostenmietenprinzip ab. .

Das finanzielle und steuerrechtliches Eigentum gehe an die Immobilien GmbH und Co KG und werde dort auch abgeschrieben, das dinglicher Eigentum bleibe aber bei der Stadt. Auch das wirtschaftliche Eigentum fiele nach der Laufzeit zurück an die Stadt Kassel. Zwar müsse dann eine Entschädigung gezahlt werden, da die GmbH & Co. KG aber zu 100% der Stadt gehöre, ginge diese der Stadt nicht verloren.

Eine direkte Vergabe an die GWGpro wolle man nicht, da diese ertragssteuerpflichtig sei. Nach BGB könne ein Dauerschuldverhältnis maximal über 30 Jahre laufen, die Abschreibung liefe aber über 33,3 Jahre. So entstünde automatisch ein Ertrag, der versteuert werden müsse (Die Steuer betrüge ca. 5.000.000 €). Über die Immobilienverwaltungs GmbH und Co. KG habe man eine Steueroptimierungsmodell gefunden, denn diese sei nicht ertragssteuerpflichtig, Der Ertrag könne zu 100 % dem städtischen Haushalt gutgeschrieben werden.

Die Finanzierung würden die Banken über die Immobilien GmbH & Co KG übernehmen. Als Sicherheit würde, wie üblich, ein Verkauf der Mietforderung fungieren. Die Stadt brauche lediglich einen Verzicht auf außerordentliche Kündigung erklären (Abstraktes Schuld Anerkenntnis -> Instrument der Mietsicherung). Die Schulden würden so zwar auch ausgebaut, aber nicht im Kernhaushalt.

Das Konstrukt sei etwas kompliziert, die Grundaussage sei aber, „wir haben einen Weg gefunden schon zu sanieren“, der juristisch, ökonomisch und realistisch durchführbar sei. Der Weg sei beispielhaft, man habe auch Lob vom Sparkassen Giroverband bekommen.
Das Baudezernat habe eine Folie vorbereitet, in der der Zustand der Schulen farblich markierte sei. Die rot markierten Schulen hätten höchste Priorität [es sind die ausgewählten].


Vortrag bueroschneidermeyer

Anschließend übergibt er das Wort an Frau Boldt, bueroschneidermeyer. Frau Boldt stellt sich zunächst als Person vor. Sie sei der pädagogische Part im Büro, Herr Schneider der architektonische. Sie erzählt, dass sie von Beruf Lehrerin sei und 20 Jahren an einer Gesamtschule unterrichtet habe. Parallel sei sie in der Kommunalpolitik aktiv gewesen. Zeitweise war sie bei der Bertelsmann-Stiftung tätig, zuständig für die Gründung eines Schulnetzwerkes, dann Schuldezernentin in Münster. Die Schulimmobilien stellten einen großen Teil der städtischen Immobilien dar, damit sei große Verantwortung verbunden. In den letzten 10 Jahren sei sie Schulleiterin in Wolfsburg gewesen, an einer Schule In Privater Trägerschaft, von Volkswagen unterstützt.

Die KfW habe bundesweit untersucht wie hoch die Investitionsaufwandes für Schulen seien. Dieser sei rückläufig (außer 2010, als Bundesmittel zur Verfügung standen). Die nächste Generation würde ihre Wertschätzung am Zustand der Schulgebäude ablesen.

Bei Schulbau werde schon lange über das Verhältnis Pädagogik/ Raum nachgedacht jedoch gingen heute die Überlegung weiter. Vor ungefähr 10 Jahren habe man in Kooperationen zwischen Architekten, Pädagogen, Stadtentwicklungsplanern Kriterien entwickelt, wie Schule zeitgemäß aussehen könnte. Dabei seien Thesen aufgestellt worden, die zwar selbstverständlich klingen, jedoch gar nicht so einfach umzusetzen seien.

[1: Lernen braucht Ruhe, Licht und Luft.
Von ungesunden Räumen zu konsequenter Schallreduktion, mehr Licht, großen Bewegungsflächen
2: Lernen benötigt unterschiedliche Perspektiven und aktive Zugänge.
Vom Instruktionsraum zu vielfältig nutzbaren Räumen: Werkstätten, Bühnen, Ateliers
3: Gelernt wird allein, zu zweit, in der Kleingruppe und im Klassenverband.
Vom engen Klassenzimmer zur differenzierten Lernlandschaft
4: Förderung in einer inklusiven Schule geschieht in heterogenen Gruppen.
Von getrennten Schulstandorten zur inklusiven Schule
5: Ganztagsschule heißt Lernen, Toben, Verweilen, Reden, Essen und vieles mehr – in einem gesunden Rhythmus.
Von halligen, dunklen Fluren zu abwechslungsreichen Aktionsflächen außen und innen
6: Lehrer arbeiten nicht als „Einzelkämpfer“, sondern im Team.
Vom überlasteten Lehrerzimmer zu Teamstationen und Lehrerarbeitsplätzen
7:Schulbuch und Kreidetafel werden ergänzt durch Tablet-PC und Smartboard.
Von abgeschlossenen Komplettlösungen zu „Leerrohren“
8: Kulturelles Lernen ist der Eckstein der Bildung.
Vom reinen Funktionsbau zum sensibel gestalteten Ort
9: Kinder und Jugendliche brauchen eine gesunde Umgebung.
Vom Pausenhof zu Bewegungslandschaften;  vom Speiseraum zur „Mensa Plus“.
10: Schule ist im Umgang mit Umwelt und Technik ein Vorbild.
Von unsichtbarer Gebäudetechnik zu begreifbaren Modellen
11: Der demokratische Staat benötigt eine demokratische Schule.
Von einer Schule ohne Mittelpunkt zu einem gemeinsamen Ort für die Schulgemeinde
12: Die Schule öffnet sich zur Stadt. Die Stadt öffnet sich zur Schule.
Von der geschlossenen Schule zur wechselseitigen Nutzung zentraler Funktionsbereiche

https://www.ganztaegig-lernen.de/12-thesen-zum-bau-einer-zukunftsfaehigen-schule]

Sie stellt anhand einer Präsentation unterschiedliche Raumkonzepte vor, zum Beispiel den Klassenraum plus (beim Umbau werden die Wände so versetzt, dass kleinere und größere Klassen entstehen), Lerncluster (eine große Lernfläche in der Mitte, die sich vielfältig nutzen lässt. An den Ecken gibt es Instruktionsräume, im Idealfall komplett verglast), Lernlandschaft (nach skandinavischem Vorbild, die viele unterschiedliche Lernbereiche und Atmosphären schafft, mit flexiblem Mobiliar ausgestattet ist und auf Flure verzichtet.).

Wichtig sei sich im Vorfeld zu überlegen, welches Modell zur Pädagogik welcher Schule passe und bei der Sanierung müsse man gleich mitdenken, wie dort mit dem Thema Inklusion umgegangen werden soll. Es ginge dabei nicht nur um die 2% schwer oder mehrfach beeinträchtigter Kinder, 1/3 der Schüler seien mittlerweile temporär oder dauerhaft förderbedürftig.

In der Schulplanung arbeite man nur noch mit Ganztagsmodellen. Lernen und Spielen solle in einem vernünftigen Rhythmus passieren, also nicht vormittags lernen, nachmittags spielen, sondern verzahnen.

Räume stünden nicht mehr additiv nebeneinander, sondern man habe allgemeine Unterrichtsräume, ergänzt durch Erschließungsflächen, ergänzt durch inklusive Flächen ergänzt durch Ganztagsflächen.

Ausführlich könne man sich zum Beispiel mit folgender Publikation informieren.

Damit der partizipative Prozess Sinn mache, seien Gestaltungsspielräume notwendig, so könne man die räumliche Situation an das pädagogische Konzept anpassen.

Ein weiterer Aspekt sei das Umfeld der Schule. Früher habe man das streng getrennt betrachtet, heute versuche man die Schuhe im Umfeld zu betrachten, also welche Kooperationen, welche Form der Öffnung möglich sei (Volkshochschule, Bibliotheken, andere Bildungsträger, Lernort außerhalb der Schulzeit). Bildungslandschaft sei dafür ein guter Begriff. Als Beispiel verweist sie auf die Bildungslandschaft Altstadt Nord.

Zum Prozess der Phase 0: diese erfolge vor dem eigentlichen Planungsprozess. Alle Überlegungen und Entscheidungen in dieser Phase seien noch sehr offen für Experimente, Korrekturen und Änderungen. In dieser Phase koste das noch nichts, sobald die architektonischen Planungen gestartet seien, sei dies nur noch sehr schwer möglich. Es sei also sinnvoll die wesentlichen Überlegungen In breiter offener Diskussion vorher anzustellen.

Beteiligte seien vor allem die Schulen, bzw. Schulgemeinden. Zunächst werde eine pädagogische und bauliche Bestandsaufnahme gemacht, aus der Ideen entwickelt würden, was man erhalten möchte und was verändert werden sollte. Am Ende des Prozesses stünde dann eine Schulkonferenz, also Lehrer, Schüler und Eltern, die eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung erarbeite.

Geplant seien 3 Workshops und eine Lernreise, zum Beispiel an eine andere Schule. Der Zeitrahmen belaufe sich auf 6-8 Monate für Bestandsaufnahme, Entwicklung bis zum Beschluss. Das bueroschneidermeyer habe große Erfahrung mit der Planungphase 0. Im Verlauf werde eine Dokumentation erstellt, auf die man sich auch später noch stützen könne.

Die Schulen müssen jetzt ihre pädagogischen Konzepte klären, die Stadt steuere die Bedarfszahlen aus dem Schulentwicklungplan bei, und man brauche eine Bestandsaufnahme der Gebäude.

Im Mai werde ist eine 1.Veranstaltung für die beteiligten Schulen geben.


Diskussion

Die Fraktion B90/Grüne dankt zunächst dem Oberbürgermeister und Frau Boldt für die Vorträge. Sie betont die Komplexität des Vorhabens. Man sei froh, dass es mit den Schuhen weiterginge, jedoch habe man auch jede Menge Fragen zu den vertraglichen Aspekten, die zum Teil heute beantwortet wurden. Fragen habe sie auch zum Thema Integration in den Sozialraum. 2 der ausgewählten Schulen lägen in Gegenden, in denen der Sozialraum noch entwickelt werden müsse. Dort rege man an die Partizipation auch auf die Akteure aus dem sozialen Raum auszudehnen. Den Zeitplan hielte man für sehr ambitioniert.

Frau Boldt antwortet direkt: Die Einbindung anderer Akteure aus dem Sozialraum könne nur über das Schuldezernat/Sozialdezernat direkt eingebracht werden. Die Betrachtung des Sozialraums sei mittlerweile Standard. Zum Zeitplan: Als Beispiel nennt sie die OSW, die habe bereits ein gutes pädagogisches Konzept, auf diesem könne man aufbauen. Man brauche für die Planung immer Generalisten und Fachleute. Wenn Prozesse zu lange dauern, würden sie nicht zwingend qualitativ besser sondern nicht selten verliere man sich in Details.

Drei eintägige Workshops und eine gute Bestandsaufnahme reichten. Besonders wichtig sei die Bestandsaufnahme mit Einzelgesprächen mit Schulleitern, Elternbeiräten, Schülern, Kooperationspartnern.

Die Bürgermeisterin ergänzt, dass man nichts über die Köpfe der Schulgemeinde hinweg entscheiden wolle, das ganze Kollegium solle mit einbezogen werden, ebenso, wie die Kooperationspartner.

Die Kasseler Linke hält fest, dass ihre Fragen noch nicht alle beantwortet, und noch weitere hinzugekommen seien. Man habe noch Diskussionsbedarf. Nach einer langen Phase der Ratlosigkeit, wie man die großen Schulen sanieren könne, müsse man jetzt sicher nicht im Hauruckverfahren ein solch großes Projekt beschließen. Man habe sowohl Hoffnung, sehe aber auch die Risiken. Sie betont, dass sie wisse und schätze, dass der Oberbürgermeister nicht privatisieren wolle, man brauche aber eine Absicherung. Dieses Konstrukt könne eine Vorstufe realer Privatisierung sein. Man wisse nicht, wer in 20 Jahren die Stadt regiere. Desweiteren merkt sie an, um die Strukturen von Schulen infrage zu stellen, wie es einige der vorgestellten Konzepte tun, müsse man auch die Umsetzbarkeit mit der personellen Ausstattung und bisherigen Struktur betrachten. Das betreffe ja nicht nur die Digitalisierung sondern auch Lernfomen. Sie beantragt die Abstimmung zu schieben.

Der Oberbürgermeister lehnt eine Vertagung ab. Er weist darauf hin, dass es sich um einen partizipativen Prozess handele, in dessen Verlauf sich einige Fragen noch klären würden. Man könne jederzeit den zuständigen Personen in der Verwaltung Fragen zu dem Thema stellen. Man habe aber nicht mehr die Zeit noch 2 oder 3 Monate zu überlegen. Man wolle direkt in die Planungsphase 0 einsteigen.

Anschließend beantwortet er die Fragen der Fraktionen.


2.Schulgebäudesanierung

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten-101.18.1194 –

In seiner Rede während des Neujahrsempfangs der Stadt Kassel teilte der Herr Oberbürgermeister mit, dass über die GWGPro künftig die Schulgebäude im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) saniert werden sollen.

Wir fragen den Magistrat:

1.Wie genau soll dies funktionieren?

Das sei durch die PowerPoint Präsentation beantwortet.

2.Welche Schulen sollen saniert werden?

    • Elisabeth-Knipping-Schule (berufliche Schule)
    • Georg-August-Zinn-Schule (integrierte Gesamtschule)
    • Johann-Amos-Comenius-Schule (integrierte Gesamtschule)
    • Offene Schule Waldau (integrierte Gesamtschule)
    • Schule Hegelsberg (kooperative Gesamtschule)

3.In welchem Zeitraum sollen die Sanierungen erfolgen?

Zeitnah, auch das sei in der Präsentation beantwortet worden.

4.Wie hoch ist der Sanierungsstau pro Schule im Detail?

Das ließe sich im Detail noch nicht sagen, man gehe aber von 20-30.000.000 € aus, bei Berufsschulen vom Doppelten.


3.Unzureichende Datenbasis im ausgelagerten Schulgebäudemodell

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1257 –

Wir fragen den Magistrat:

1.Wie hoch sind die Aufschläge der Zinsen für die Baukredite der Immobilen GmbH&Co.KG gegenüber einem direkten kommunalen Kredit der Stadt Kassel?

Die Konditionen entsprächen den Kommunalkreditkonditionen.

2.Ist die Einschätzung des Magistrats der Steuerfreiheit der Miete von der Stadt Kassel an die Immobilen GmbH&Co.KG vom Finanzamt bestätigt worden?

Paragraf 4 (12) Umsatzsteuergesetz.

3.Was unterscheidet diese Mietzahlung von den Mehrwertsteuerpflichtigen Mietzahlungen der Mieter*innen des Fidt, für dessen kalkulativ unberücksichtigte Mehrwertsteuerpflicht die Stadt Kassel 800.000 Euro über 10 Jahre nachgeschossen hat?

Diese Frage sei bereits beantwortet.

4.Worin liegt der vermeintliche Steuervorteil bei dem komplizierten Konstrukt und wie hoch fällt er aus?

Auch diese Frage sei bereits beantwortet.

Auftragsvergabe
5.Wie wurde das „bueroschneidermeyer“ aus Stuttgart für den Prozess der Schulgebäudeplanung ausgewählt?

Das bueroschneidermeyer sei das renommierteste auf diesem Gebiet und habe zudem freie Kapazitäten gehabt. Das Büro wurde auch von anderen Kommunen und der Montag Stiftung empfohlen.

6.Kann die Stadt Kassel für Gebäudeunterhaltung nicht ebenfalls wie die GWG Jahresverträge mit Baufirmen abschließen? Die Gebäudeunterhaltung war bisher im städtischen Haushalt mit zu geringen Mitteln ausgestattet.

Ja.

7.Welche Standards sollen bei der Gebäudeunterhaltung künftig gelten?

Die zweckmäßige Nutzung der Gebäude.

8.Wie soll die Gebäudeunterhaltung sichergestellt werden, wenn die Gebäude für 30 Jahre in den wirtschaftlichen Besitz der Immobilen GmbH&Co.KG übertragen werden?

Auch die Gebäudeunterhaltung sei vertraglich geregelt, auch während der Vertragslaufzeit müssten sie erhalten werden.

9.Wer bestimmt den Umfang und die Qualität der Gebäudeunterhaltung?

Die Stadt Kassel.

10.Wer finanziert die Unterhaltung der Gebäude im wirtschaftlichen Besitz der Immobilen GmbH&Co.KG?

Die Stadt Kassel über Mietzahlungen.

11.Wenn in der 30 jährigen Nutzungszeit der Schule im wirtschaftlichen Besitz der Immobilen GmbH&Co.KGeine Nutzungsänderung oder ein Leerstand auftritt, wer hat die Entscheidungsrechte über die Gebäudenutzung?

Die Stadt Kassel

12.Wer bezahlt die Geschäftsbesorgung der GWGPro für die Immobilen GmbH&Co.KG?

Die Immobilien GmbH und Co. KG aus den Einnahmen der Mieten.

13.Was wird der Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen GWGPro für die Immobilen GmbH&Co.KG sein?

Die Bauleitung und Besorgung jeglicher Geschäfte werde auf die GWGpro übertragen. Die GmbH & Co. KG werde lediglich einen städtischen Mitarbeiter als Geschäftsführer haben.

14.Wieviel Personal mit welchen Aufgaben wird die GWGPro haben?

[…] Auf jeden Fall Geschäftsführer/ Berater/ Controller. In den Schulen bliebe das Personal(Hausmeister).

15.Sollen nach Vorstellung des Magistrats alle Schulgebäude nach und nach in die Immobilen GmbH&Co.KG übertragen werden?

Nein. Man werde nach wie vor auch über den städtischen Haushalt sanieren, man habe mit der GWGpro aber ein 2. Standbein. Die Entscheidung läge bei den Stadtverordneten.

Beteiligung und Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung.

Bisherige Praxis des Kasseler Magistrats ist immer wieder die Verweigerung von Antworten auf Fragen zu privatrechtlich organisierten städtischen Gesellschaftsbeteiligungen. Im Aufsichtsgremium der GWG wurde der Kasseler Linken der Platz entzogen, durch den Kunstgriff, zwei Vereinen je einen Sitz zu übertragen. Die GWGPro hat mit 7 Sitzen eine Aussichtsgremiumsgröße, bei der nicht alle Stadtverordnetenfraktionen vertreten sein werden.

16.Wie wird sichergestellt, dass alle Fraktionen direkten Zugang zu den Informationen über den Zustand der Schulgebäude erhalten?

Die Fraktionen würden die Unterlagen zu jeder Schule nach Phase 0 erhalten.

17.Wie wird sichergestellt, dass die Stadtverordnetenversammlung die Standards der Gebäudeunterhaltung bestimmen kann?

Das ergebe sich aus der letzten Antwort

18.Wie soll die Wirksamkeit der Satzungen für die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden im wirtschaftlichen Besitz der Immobilen GmbH&Co.KG sichergestellt werden?

Vertraglich. Es sei kein Problem, die Verträge auch auf die neue Konstruktion zu übertragen.


Diskussion:

Die CDU-Fraktion stehe dem Kooperationsmodell grundsätzlich positiv gegenüber, weil sie einen Fortschritt gegenüber der reinen Ausbesserung als Notmaßnahme, der bisherigen Praxis, erkenne. Allerdings wolle sie kein reines Sanierungsprogramm für Gesamtschulen. Die Auswahl müsse zwischen den Schulformen ausgewogen sein. Man sorge sich über ein Ungleichgewicht zugunsten der Gesamtschulen.

Der Stadtbaurat erläutert, dass die ausgewählten Schulen nicht nach Schulform ausgewählt wurden, sondern weil sie eine Generalsanierung bräuchten und deshalb bisher immer nach hinten geschoben wurden.

Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten merkt an, dass man bei der Wahl der Schulen und Konzepten schon einen Schritt zu weit sei. Zunächst stünde die grundgesetzliche Frage im Raum, ob man dieses komplizierte Konstrukt wirklich möchte. Heute hätte man das 1. Mal das Konstrukt erläutert bekommen, man hätte sich gewünscht nicht zuerst aus der Zeitung erfahren was geplant ist. Aus Sicht der Fraktion sei nicht unbedingt klar, ob dies die einzige Möglichkeit sei die Schulen zu sanieren, Darüber müsse man noch diskutieren. Die GmbH & Co. KG sei nur über die Bürgschaft der Stadt lebensfähig. Er fragt nach Varianten die auch im Haushalt der Stadt Kassel abbildbar seien und nach der rechtlichen Grundlage, die verhindere, einen Investitionskredit aufzunehmen. Man habe in den letzten Jahren Überschüsse erwirtschaftet und Schulden getilgt.

Der Oberbürgermeister entgegnet, der Redner müsse langsam einmal die rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen kennen. Man könne nicht beliebig viele Kredite aufnehmen, 200.000.000 € in einem Jahr. Dies ginge vielleicht über 10 Jahre, aber dann könne man nichts anderes mehr finanzieren, weder ÖPNV, noch Kultur, noch Straßen, Radwege, Kitas usw.. Das habe er zu Beginn schon erläutert.

Ein weiterer Redner der Fraktion FDP+bei Wähler+Piraten ergänzt, man sei noch nicht in der Phase 0. Er kritisiert, dass man ein solch wichtiges Thema in anderthalb Stunden durchpeitschen wolle. Der Oberbürgermeister lasse den Fraktion keine Möglichkeit die Vorlage selber zu prüfen. Auch sieht er die Konstruktion mit der GmbH & Co. KG kritisch, da Fragen der Fraktion an den Magistrat oft genug mit der Begründung Geschäftsgeheimnis nicht beantwortet würden. Der OB löse langsam aber sicher die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung auf. Konkret fragt er, wer der Kommanditist sei und ob die Stadt die Hausmeister, die weiter in den Schulen arbeiten sollen, überhaupt einfach überlassen dürfe.

Der Oberbürgermeister erklärt zunächst es werde nichts verschleiert. Der Kommanditist werde zu 100 % die Stadt Kassel sein, die rechtlichen Grundlagen könne man im Handelsgesetzbuch nachlesen, Die Arbeitnehmer würden auch nicht entsendet sondern blieben weiter bei der Stadt Kassel beschäftigt.

Die Fraktion B90/Grüne erklärt, dass die Vorträge 2 Aspekte beleuchtet hätten. Das eine sei die technische Gestaltung, dass Vertragswesen usw.. Diese Aspekte sollten weiter im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen besprochen werden. Das andere seien fachliche Aspekte. Der Vortrag von Frau Boldt hätte bewiesen, wie viel Expertise vorhanden sei. Der Zeitrahmen für Phase 0 sei aber deutlich sportlich gewählt. Würde man jetzt die Abstimmung verschieben, verlöre man mindestens 2-3 Monate (Sommerferien), das könne man sich nicht mehr leisten. Jetzt müsste man schauen, welche Fragen wirklich wichtig seien. Die Verwaltung sei momentan ohnehin an der Kapazitätsgrenze. Er schlägt vor, die Diskussion nicht in beiden Ausschüssen zu führen, sondern den fachlichen Teil im Ausschuss für Bildung und den technischen im Ausschuss für Finanzen. Jetzt müsse man erst einmal starten, alles weitere werde sich später klären.

Die Kasseler Linken stellen klar, dass man sich über die Notwendigkeit der Sanierung einig sei. Jetzt wären auch die Prioritäten bei den Schulen geklärt. Dass die Schulgemeinden einbezogen werden sollen, begrüße man sehr. Die vom bueroschneidermeyer angedachte Modelle wären unabhängig vom Finanzierungskonstrukt interessant und dieses Konstrukt sei nicht alternativlos. 25.000.000 könnten auch in Absprache mit dem RP aus dem Haushalt finanziert werden, bisher würden ja die Mehreinnahmen nicht berücksichtigt. Gemeinsam mit diesen könne man deutlich mehr investieren. Bei Projekten wie dem Flughafen, dem Science Center oder dem Auestadion habe es auch Möglichkeiten gegeben. Die Frage 5. sei nicht beantwortet worden. Man habe nicht gefragt, warum das Büro ausgewählt wurde, sondern wie. Es ginge also um den Prozess.

Wichtig sei die Frage, wie man bei der Kommanditgesellschaft verhindern wolle, dass Kapital von außen einfließt, welche Absicherungen im Vertrag geregelt seien. 30 Jahre seien nicht nur finanziell eine lange Zeit, sondern auch politisch risikoreich. Man trage hier Generationenverantwortung. Schließlich schnüre man hier ein Finanzprodukt zusammen, dass an sich attraktiv sei, denn über 30 Jahre garantierte Mieteinnahmen seien auch für Dritte interessant. Eine weitere Frage stelle sich zur Transparenz. Wie könne man sicherstellen, dass die Gesellschaften 100% offenlegen müssten. Deshalb stelle man den Antrag auf Schieben der Abstimmung, damit zunächst die Verträge eingesehen werden könnten und eine breite gesellschaftliche Diskussion entstehen könnte.

Der Oberbürgermeister erklärt, die Befürchtung, dass man Anteilseigner von außen mit ins Boot hole, sei grundlos denn daraus würde ein wirtschaftlicher Nachteil erwachsen. Man verliere dadurch das Recht auf Inhouse Vergabe. Zudem läge jede Entscheidung über Veräußerung bei den Stadtverordneten. Das politische Risiko einer Privatisierung bestünde auch so, es gebe keine Garantie auf die Ewigkeit.

Die Beteiligung sei darüber sichergestellt, dass die Gremien zu jeder einzelnen Schule die Entscheidungen träfen. In Richtung CDU erklärt er, auch die Aufnahme von Gymnasien sei nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung läge bei den Stadtverordneten. Er bittet darum, die Sache positiv anzugehen und heute die Grundsatzentscheidung zu fällen und bietet an, noch einmal erklärend in die Fraktionen zu kommen. Die Vorlage präsentiere ein tragfähiges Konzept. Die Geschäftspolitik beschlössen ebenfalls die Stadtverordneten, deshalb könne es auch eine komplette Offenlegung geben. Beim Flughafen sei man nicht 100 % Gesellschafter, deshalb könne man nicht auf alle Fragen antworten.

Die Kasseler Linken laden den Oberbürgermeister in ihrer Fraktion ein. Zwar werde der Kernhaushalt nicht belastet, der Gesamthaushalt aber schon. Sie fragt nach dem Unterschied zwischen Kostenmiete und Tilgungsprozess. An Frau Boldt geht die Frage, ob es, bei dem langen Prozess, eine Zweigstelle in Kassel geben werde und ob weitere Externe beauftragt wurden.

Frau Boldt entgegnet, die Verträge liefen zwischen der GWGpro und dem bueroschneidermeyer für die Phase 0 bezogen auf spezielle Schulen. Es entstünden keine architektonischen Pläne, sondern Strukturmodelle. D. h. ein abstraktes Modell in dem Größenverhältnisse und Beziehungen beschrieben werden, aber nicht die konkrete Größe der Räume bestimmt wird. Auf dieser Grundlage baute dann die architektonische Planung auf. Architekten könnten so besser verstehen, wie die Schule funktioniert.

Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe bei der Vorlage Schmetterlinge im Bauch. Seit 15 Jahren habe man darum gerungen, wie man die Schulsanierung hinkriegen könne. Teils sei der Bau von Mensen über 3 Haushalte verteilt realisiert worden. Jetzt könne man 200.000.000 auf einmal in die Schulen stecken und dennoch auch andere Projekte, wie zum Beispiel die Verbesserung der Radinfrastruktur angehen. Sie betont, das ohne den Beschluss der Stadtverordneten kein Schritt unternommen werden könne, deshalb wolle man nicht mehr schieben, sondern jetzt den Startschuss geben. Die Bedenken der Linken verstehe sie nicht. Wenn nicht jetzt, wann sollte man sonst das Thema angehen. Man könne nicht noch einmal 10 Jahre warten.

Die Fraktion Kasseler Linke erklärt, sie mache es sich wirklich nicht einfach. Sie wäge Chancen und Risiken ab. Nach 15 Jahren schwieriger Lage käme jetzt eine Vorlage mit einer grundsätzlichen Entscheidung, bei der noch Beratungsbedarf bestehe. Das sollte man ernst nehmen. Es ginge nicht darum, noch einmal Jahre zu schieben, sondern einen Monat. Um eine seriöse Entscheidung zu treffen, brauche man die Wirtschaftlichkeitvergleiche.

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne merkt an, sie habe einen Antrag in Vorbereitung, der eine kontinuierliche Diskussion ermögliche, damit die Schmetterlinge keine Bruchlandung erleiden müssen. Man werde der Magistratsvorlage zustimmen, auch wenn noch nicht alle Fragen geklärt wären und den Änderungsantrag der Kasseler Linken ablehnen.


Der GO-Antrag auf Schiebung der Abstimmung:

Zustimmung:AfD(2), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne →
abgelehnt.


Die Fraktion Kasseler Linke bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Die Kooperation zwischen der Stadt Kassel und der GWGpro zur Schulsanierung wird geprüft. Die Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsvergleichs, aller Vertragsdaten des geplanten Komplexes und die Sicherstellung der Informations-und Beteiligungsrechte aller Fraktionen der Stadtverordneten sind im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen vorzulegen. Der Magistrat wird in diesem Rahmen zunächst beauftragt, die Entwicklung objektbezogener qualitativer und quantitativer Anforderungsprofile (Raumkonzepte) für die im ersten Sanierungspaket befindlichen Schulen sicherzustellen.
2.Der Magistrat wird beauftragt, vor Gründung der Stadt Kassel Immobilien GmbH&Co.KG einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, alle Vertragsdaten des geplanten Komplexes und die Sicherstellung der Informations-und Beteiligungsrechte aller Fraktionen der Stadtverordneten im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen vorzulegen.

Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung:
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen:
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD

Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.


Der Ausschussvorsitzende stellt nun die Vorlage des Magistrats zur Abstimmung, zunächst im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung:
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Ablehnung:Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten

Ein Stadtverordneter der Fraktion Kasseler Linke erklärt, dass er sich bei der Abstimmung der Vorlage des Magistrats im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen nicht beteiligen wird.
Abstimmung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen:
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (1)
Ablehnung:AfD (1), Kasseler Linke (1), FDP+FW+Piraten
Nicht Beteiligung:Kasseler Linke (1)

Die Vorlage ist angenommen.