StaVo 34. öffentliche Sitzung

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Der Vollständigkeit halber (ich nutze das Blog als Nachschlagewerk) veröffentliche ich hier eine gekürzte und um Namen bereinigte (muss leider so) Niederschrift der 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2019. Unter dem  Link bei den Vorlagennummern findet man unter anderem eine Audiodatei zum Nachhören.
Meine Notizen (ohne Gewähr) ergänze ich beizeiten (kursiv).

Zur Tagesordnung

Nachfolgende Tagesordnungspunkte werden abgesetzt:

  • 31. Gestaltung Karlsplatz / documenta-Institut (CDU) – 101.18.1429 –

  • 32. Vorstellung Konzept Videoüberwachung (CDU) – 101.18.1430 – (Anträge wurden in den Gremien noch nicht behandelt.)

  • 34. Erbbaurechtsangelegenheit in der Gemarkung Waldau (Magistrat) – Grundstückskommission – 101.18.1443 –

  • 35. Grundstückserwerb in der Gemarkung Wahlershausen (Magistrat) – Grundstückskommission – 101.18.1444 – ( einstimmig beschlossen).

  • Tagesordnungspunkte 8. Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Magistrat) 101.18.1237 -, 9. Radentscheid als Vertreterbegehren durchführen (FDP, Freie Wähler, Piraten) 101.18.1261 – und 10. Radbegehren umsetzen (Kasseler Linke)- 101.18.1409 – werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufrufen wird. Die Abstimmung erfolgt jedoch getrennt.

  • Die SPD-Fraktion beantragt den Tagesordnungspunkt 16. Kommunale Handlungsfähigkeit verbessern (Kasseler Linke) – 101.18.1441 – in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zu überweisen.
    Die Fraktion Kasseler Linke spricht dagegen.
    Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (5), Stadtverordneter Ernst
    Ablehnung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten Enthaltung: AfD (1)
    Abwesend: Stadtverordneter Dr. Hoppe
    Der Antrag wird in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen überwiesen.

  • Die Fraktion Kasseler Linke beantragt die heutige Behandlung des Tagesordnungspunktes 17. Übergangsregelung für Kosten der Unterkunft bis zur Neuberechnung (Kasseler Linke) – 101.18.1448 -.
    Zustimmung:einstimmig
    Abwesend: Stadtverordneter Dr. Hoppe

Tagesordnung I

1. Einführung eines Stadtverordneten

In der Fraktion Kasseler Linke rückt ein Stadtverordneter nach.
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2. Mitteilungen

Es liegen keine Mitteilungen vor.
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3. Vorschläge der Ortsbeiräte

Es liegen keine Vorschläge der Ortsbeiräte vor.
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4. Fragestunde
(die Antworten kann man im Bürgerinformationssystem nachhören, die mp3s aber leider nicht direkt verlinken)

102.18.423, AfD
Wird der Magistrat bzw. der Oberbürgermeister Anzeige gegen die Betreiber der Facebookseite „New Kids Antifa Kassel“ erstatten, die am 11. Februar 2019 den Spruch „Brich das Gesetz und seinen Hütern alle Knochen“ eingestellt haben und damit zu körperlicher Gewalt gegen die Bediensteten der Stadt Kassel aufrufen?

102.18.425, SPD
Sieht der Magistrat eingreifende Möglichkeiten, um den Investor zur zügigen Realisierung des Vorhabens in der Jägerkaserne II zu bewegen?

102.18.426, SPD
Wie bewertet der Magistrat den gegenwärtigen Stand des Projektes Jägerkaserne II, momentan das größte Wohnungsbauprojekt in Kassel?

102.18.427, CDU
Wie viele Meter Radwege wurden seit dem 01.01.2019 bis heute in Kassel neu gebaut?

102.18.428, CDU
Was unternimmt der Magistrat dagegen, dass die Beleuchtung in der Heinrich-Heine-Straße durch die großkronigen Linden absorbiert wird und deswegen die Gehwege bei Dunkelheit so gut wie gar nicht beleuchtet sind?

102.18.429, CDU
Kann sich der Magistrat vorstellen, dass die Stadt Kassel die Ausrichtung des 91. Deutschen Archivtages im Jahr 2021 in Kassel mitträgt?

102.18.430, Kasseler Linke
Welche Kosten entstanden für den Fahrradtag?

102.18.431, Kasseler Linke
Wann trifft sich der Klimaschutzrat zum ersten Mal?

102.18.432, FDP+FW+Piraten
Aktuell wird ein Schülerradroutenplaner für Stadt und Landkreis entwickelt, bei dem die sichersten Radwege
über Homepage und mittels App abrufbar sein sollen. Wann wird dieser zur Verfügung stehen?

102.18.433, FDP+FW+Piraten
Was ist auf dem Campingplatz seit der Zwangsräumung passiert?

102.18.434, FDP+FW+Piraten
Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus dem Fund von multiresistenten Keimen bei der Beprobung der Fulda?

102.18.435, FDP+FW+Piraten
Welche Akteure wird die Stadt Kassel in den Klimarat einbinden?

102.18.436, B90/Grüne
Wie ist der Stand des Umzuges vom Kleingartenverein Fackelteich?

102.18.437, B90/Grüne
Wie ist der Stand bei der Beteiligung der Stadt Kassel am Förderprogramm „Bike+Ride“ der Deutschen Bahn zur Einrichtung von Fahrradabstellplätzen an Bahnhöfen?

102.18.438, B90/Grüne
Wann ist die Königstorhalle wieder für den Sport nutzbar?

102.18.439, B90/Grüne
Wie bewertet der Magistrat die räumlichen Angebote für die Arbeit der Schiedspersonen der Stadt Kassel?

 

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5. Wahl einer persönlichen Stellvertreterin und eines persönlichen Stellvertreters für Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Kassel – 101.18.1434 –

6. Wahl einer persönlichen Stellvertreterin und eines persönlichen Stellvertreters für Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Raum Kassel – 101.18.1435

Die Wahlvorschläge werden einstimmig gewählt.
Audiodatei (Link zum Bürgerinformationssystem)
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7. Bildung und Besetzung eines Ausschusses zur Digitalisierung in der Stadt Kassel

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten – 101.18.1329

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Gemäß § 62 HGO wird ein Ausschuss „Kommunikation, Informationstechnik und Digitalisierung“ mit 13 Mitgliedern gebildet. Der Ausschuss wird nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung entsprechend dem Auszählungsverfahren HareNiemeyer besetzt.

[Einklappen]

Zustimmung: AfD (6), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Stadtverordneter Ernst
Enthaltung: AfD (2)
Der Antrag wird abgelehnt.
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Die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufgerufen.

8. Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel

Vorlage des Magistrats – 101.18.1237

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Die Stadtverordnetenversammlung ist sich ihrer Verantwortung für die Gewährleistung einer stadtgerechten Mobilität in Kassel bewusst und erkennt an, dass dafür der Kfz-Anteil insbesondere bei innerstädtischen Fahrten kurzer Wegestrecken spürbar gesenkt werden muss. Ein adäquates Mittel dafür besteht u. a. in der deutlich beschleunigten Förderung des Radverkehrs. Mit dem Ziel, mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erreichen, soll als Planungs- und Umsetzungsgrundsatz die Trennung der Verkehrsarten gelten.
II. Die Stadtverordnetenversammlung
(1) beauftragt den Magistrat bei der Abwägung von Planungsvarianten innerhalb von Straßenbauprojekten die Belange des Radverkehrs mit hohem Gewicht im Rahmen der geltenden Regelwerke zu berücksichtigen. Sofern in den Regelwerken Mindestmaße für den Radverkehr angegeben sind, sollen diese – soweit baulich möglich – nicht zum Ansatz kommen, sondern es sollen Regelmaße verwendet werden. In jedem Fall ist die Aneinanderreihung von Mindestmaßen zu vermeiden.
(2) beauftragt den Magistrat den Radverkehr über längere Strecken einheitlich zu gestalten und in kontinuierlicher Form zu führen. Netzlücken im Haupt- und Nebennetz des Radverkehrs sind zu schließen. Sofern Rad- und Fußverkehr nebeneinander auf einem Niveau geführt werden, sind diese deutlich erkennbar voneinander zu trennen. Um existierende Konflikte zu vermindern, werden bestehende Infrastrukturen, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, schrittweise angepasst.
(3) beauftragt den Magistrat einen besonderen Schwerpunkt beim Ausbau sicherer Radrouten auf die Strecken entlang von Hauptverkehrsstraßen zu richten.
(4) beauftragt den Magistrat im Nebenstraßennetz die Radrouten komfortabel und durchgängig befahrbar herzustellen und den KfzDurchgangsverkehr dort geeignet zu reduzieren bzw. zu entschleunigen.
(5) beauftragt den Magistrat die Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur im Umkreis von 500 m um Schulen und Kindergärten sicherer zu machen. Sofern verkehrsbehördliche Maßnahmen sinnvoll erscheinen, bittet die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister entsprechende Anordnungen zu treffen.
(6) bittet den Oberbürgermeister notwendige
verkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen, sodass an Lichtsignalanlagen aufgeweitete Radaufstellbereiche oder andere sichere und für den Kfz-Verkehr deutlich wahrnehmbare Radverkehrsführungen entstehen und i. d. R. kontaktlose Technologien zur Grünzeitanforderung für Radfahrer eingesetzt werden.
(7) beauftragt den Magistrat ein Programm zur Steigerung der Anzahl der Radabstellplätze in Ausführung und Ausstattung nach dem Stand der Technik aufzulegen. Als grobes Maß für den Bedarf gilt dabei, dass die Anzahl öffentlich nutzbarer Radabstellplätze in einem Bezugsgebiet ca. 20 % der Anzahl der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum betragen soll.
(8) beauftragt den Magistrat eine als dauerhaft angelegte Kampagne für mehr Rücksichtnahme im Verkehr, die alle Verkehrsarten adressiert, in Verbindung mit fördernder Öffentlichkeitsarbeit für den Rad- und Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr aufzulegen.
III. Die Stadtverordnetenversammlung ist sich bewusst, dass zur Förderung des Radverkehrs flächenbezogene Zielkonflikte mit anderen Verkehrs- bzw. Nutzungsarten gelöst werden müssen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, bei allen künftigen Maßnahmen die Bedarfe für den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr kritisch zu bewerten und auch Planungsvarianten vorzuschlagen, bei denen Fahrspuren bzw. Kfz-Stellplätze ganz oder teilweise wegfallen. Dabei ist jeweils aufzuzeigen, wie bzw. zu welchem Grad die bisherigen Verkehrs- und Nutzungsfunktionen zukünftig erfüllt werden können.
IV. Die Stadtverordnetenversammlung ist sich bewusst, dass für den beschleunigten Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur mehr Ressourcen als bisher notwendig sind. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, noch im Jahr 2019 mindestens eine zusätzliche, unbefristete Stelle für den Radverkehr einzurichten und ab dem Jahr 2020 zwei weitere, unbefristete Stellen einzuplanen. Darüber hinaus sollen ab 2020 pro Jahr mindestens 500.000 Euro zusätzlich für Radverkehrsmaßnahmen in den Haushalt eingeplant werden, die vorwiegend als städtische Eigenanteile für spezifisch geförderte Radverkehrsprojekte dienen können. Angestrebt wird, dass mit Eigenmitteln und Förderung im Durchschnitt mindestens 1,5 Mio. Euro zusätzlich pro Jahr für den Radverkehr aufgewandt werden.
V. Der Magistrat wird aufgefordert, die originären Radverkehrsmittel transparent im Haushalt abzubilden.
VI. Der Magistrat wird aufgefordert, einmal jährlich über die Fortschritte der Radverkehrsförderung im zuständigen Ausschuss zu berichten
.“

[Einklappen]

Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
IV. […Unverändert] und ab dem Jahr 2020 fünf weitere, unbefristete Stellen einzuplanen. Darüber hinaus sollen ab 2020 pro Jahr mindestens 5,96 Mio Euro zusätzlich für Radverkehrsmaßnahmen in den Haushalt eingeplant werden. Diese Eigenmittel können durch Einnahmen aus Förderungen gegenfinanziert werden.
VI. Der Magistrat berichtet jeweils in der ersten Sitzung im Jahr über die quantifizierten Fortschritte der Radverkehrsförderung im zuständigen Ausschuss.

[Einklappen]

Die Fraktion Kasseler Linke begründet den Änderungsantrag ihrer Fraktion.

Zustimmung: Kasseler Linke, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (7), Stadtverordneter Ernst
Enthaltung: AfD (1), FDP+FW+Piraten
Der Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke wird abgelehnt.

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
I. Die Stadtverordnetenversammlung ist sich ihrer Verantwortung für die Gewährleistung einer stadtgerechten Mobilität in Kassel bewusst und erkennt an, dass dafür der Kfz-Anteil insbesondere bei innerstädtischen Fahrten kurzer Wegstrecken spürbar gesenkt werden muss. Ein adäquates Mittel dafür besteht u.a. in der deutlich beschleunigten Förderung des Radverkehrs. Mit dem Ziel mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erreichen, soll als Planungs- und Umsetzungsgrundsatz die Trennung der Verkehrsarten gelten.
II. Die Stadtverordnetenversammlung
(1) beauftragt den Magistrat, bei der Abwägung von Planungsvarianten innerhalb von Straßenbauprojekten die Belange des Radverkehrs mit hohem Gewicht im Rahmen der geltenden Regelwerke zu berücksichtigen. Sofern in den Regelwerken Mindestmaße für den Radverkehr angegeben sind, sollen diese – soweit baulich möglich – nicht zum Ansatz kommen, sondern es sollen die Regelmaße verwendet werden. Eine Aneinanderreihung von Mindestmaßen ist zu vermeiden.
(2) beauftragt den Magistrat, den Radverkehr über längere Strecken einheitlich und in kontinuierlicher Führungsform zu gestalten. Netzlücken im Haupt- und Nebennetz des Radverkehrs sind zu schließen. Sofern Rad- und Fußverkehr nebeneinander auf einem Niveau geführt werden, sind diese deutlich erkennbar voneinander zu trennen. Um existierende Konflikte zu vermindern, werden bestehende Infrastrukturen, bei denen der Fuß- und Radverkehr nicht getrennt geführt wird, schrittweise angepasst.
(3) beauftragt den Magistrat, pro Jahr für mindestens 5 km Hauptverkehrsstraßen in der Baulast der Stadt Kassel bis zum Abschluss der Vorplanung (Ende der Leistungsphase 2 HOAI) neu zu planen und dabei neue Radverkehrsanlagen in beiden Fahrtrichtungen zu integrieren. Dabei werden zwei Knotenpunkte möglichst lückenlos miteinander verbunden und es sind neben den Strecken auch adäquate Lösungen für die Knotenpunkte zu planen. Sollten die Längen in einem Jahr nicht erreicht werden, erhöht sich das Planungsziel im jeweils folgenden Jahr entsprechend. Ergänzend sollen parallel dazu Verkehrskonzepte erstellt und Verkehrsversuche durchgeführt werden, die aufzeigen, wie der Verkehr im Hauptstraßennetz insgesamt künftig abzuwickeln ist. Es sollen bauliche Varianten der Trennung des Radverkehrs vom KfZVerkehr bevorzugt werden, wenn die Flächen zur Verfügung stehen. Die Radverkehrsanlagen sind mit einem ebenen und dauerhaft gut befahrbaren Belag vorzusehen, der sich durchgängig visuell von angrenzenden Flächen absetzt.
(4) beauftragt den Magistrat, im Nebenstraßennetz die Radrouten komfortabel und durchgängig befahrbar herzustellen und den KFZDurchgangsverkehr dort geeignet zu reduzieren bzw. zu entschleunigen. Bei allen künftigen baulichen Maßnahmen sollen dafür insbesondere die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr sowie die Sichtbeziehungen an den Knotenpunkten verbessert werden. Außerdem soll die Anlage von KFZ-Stellplätzen am Fahrbahnrand fahrradfreundlich umgestaltet werden. Bei der Priorisierung von Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Fahrbahndeckensanierung) sollen die Radrouten des Verkehrsentwicklungsplans besonders berücksichtigt werden. Bis zum Jahr 2025 werden mindestens die in Anlage „Ziel 4 – Liste der Nebenstraßen“ beziehungsweise „Ziel 4 – Maßnahmenübersicht Nebenstraßen“ ersichtlichen Bauvorhaben angegangen.
(5) beauftragt den Magistrat, die Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur im Umkreis von 500m um Schulen und Kindergärten, insbesondere auch durch bauliche Maßnahmen, sicherer zu machen. Sofern verkehrsbehördliche Maßnahmen sinnvoll erscheinen, bittet die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister entsprechende Anordnungen zu treffen.
6) bittet den Oberbürgermeister, notwendige verkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen, sodass an Lichtsignalanlagen sichere und für den Kfz-Verkehr deutlich wahrnehmbare Radverkehrsführungen entstehen und i. d. R. berührungslose Technologien zur Grünzeitanforderung für Radfahrer eingesetzt werden. Mit dem Ziel der Wartezeit-Reduktion werden jährlich im Durchschnitt mindestens an 3 Kreuzungen mit LSA Anpassungen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs vorgenommen. Dabei sollen insbesondere auch die Planungen aus den Zielen II (3) (Hauptverkehrsstraßen) und II (4) (Nebenstraßen) berücksichtigt werden. Sofern es eigene Radfahrsignale gibt, sollten die Freigaben für Radverkehr mit einem zeitlichen
Vorlauf vor dem KfZ-Verkehr in der gleichen Richtung erfolgen, um die Wahrnehmbarkeit der Radfahrenden weiter zu unterstützen. Als sichere und deutlich wahrnehmbare Radverkehrsführungen an signalgesteuerten Knotenpunkten sollen beispielsweise aufgeweitete Radaufstellstreifen vor den Kfz-Spuren (ARAS), vorgezogene Haltlinien im Seitenbereich, Fahrradschleusen oder indirektes Linksabbiegen zum Einsatz kommen.
(7) beauftragt den Magistrat, ein Programm zur Steigerung der Anzahl der Radabstellplätze in Ausführung und Ausstattung nach dem Stand der Technik aufzulegen. Als grobes Maß für den Bedarf gilt dabei, dass die Anzahl öffentlich nutzbarer Radabstellplätze in einem Bezugsgebiet ca. 40% der Anzahl der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum betragen soll. Dabei sind bis zum Jahr 2022 1800 Abstellplätze zu schaffen. Des weiteren sollen exemplarisch verschiedene Erweiterungen, wie Überdachung, Druckluftstation und Ladestationen in diesem Zeitraum aufgestellt werden. Nach diesem Umsetzungszeitraum (bis 2022) soll evaluiert werden, ob die Anzahl öffentlich nutzbarer Radabstellplätze in einem Bezugsgebiet auf 60% oder 80% der Anzahl der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum bis zum Jahr 2025 erhöht werden soll. Ebenso soll dabei evaluiert werden, welche der oben genannten Erweiterungen sich bewährt haben, und daher verstärkt in den nächsten Jahren bis 2025 eingerichtet werden sollen.
(8) beauftragt den Magistrat, eine als dauerhaft angelegte Kampagne für mehr Rücksichtnahme im Verkehr, die alle Verkehrsarten adressiert, in Verbindung mit fördernder Öffentlichkeitsarbeit für den Rad- und Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr aufzulegen.
III. Die Stadtverordnetenversammlung ist sich bewusst, dass zur Förderung des Radverkehrs flächenbezogene Zielkonflikte mit anderen Verkehrs- bzw. Nutzungsarten gelöst werden müssen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, bei allen künftigen Maßnahmen die Bedarfe für den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr kritisch zu bewerten und auch Planungsvarianten vorzuschlagen, bei denen Fahrspuren bzw. Kfz-Stellplätze ganz oder teilweise wegfallen. Dabei ist jeweils aufzuzeigen, wie bzw. zu welchem Grad die bisherigen Verkehrs- und Nutzungsfunktionen zukünftig erfüllt werden können.
IV. Die Stadtverordnetenversammlung ist sich bewusst, dass für den beschleunigten Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur mehr Ressourcen als bisher notwendig sind. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, noch im Jahr 2019 mindestens eine zusätzliche, unbefristete Stelle für den Radverkehr einzurichten und im Jahr 2020 zwei weitere, unbefristete Stellen einzuplanen. In den Folgejahren bis 2023 soll jedes Jahr eine weitere, unbefristete Stelle eingeplant werden. Darüber hinaus sollen für das Jahr 2020 750.000 Euro zusätzlich für Radverkehrsmaßnahmen in den Haushalt eingeplant werden, die vorwiegend als städtische Eigenanteile für spezifisch geförderte Radverkehrsprojekte dienen können. Angestrebt wird, die städtischen Eigenmittel bis zum Jahr 2023 jährlich um jeweils 250.000 Euro und 2024 um 500.000 zu steigern. Mithin könnten somit im Jahr 2024 inkl. Fördermittel insgesamt 9.000.000 Euro (45,00 Euro pro Kopf) als Gesamtmittel zur Verfügung stehen.
V. Der Magistrat wird aufgefordert, die originären Radverkehrsmittel transparent im Haushalt abzubilden.
VI. Der Magistrat wird aufgefordert, einmal jährlich über die Fortschritte der Radverkehrsförderung im zuständigen Ausschuss zu berichten. Dabei sollte u.a. auch die von der Universität Kassel entwickelte Methode zur Aufschlüsselung der Kosten verschiedener Verkehrsmittel angewendet werden.

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Im Rahmen der Diskussion beantragt die CDU-Fraktion den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Ernst absatzweise zur Abstimmung zu stellen.

Der Änderungsantrag von wird absatzweise zur Abstimmung gestellt.

Ziffer I des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
Enthaltung: FDP+FW+Piraten (3)
→ zugestimmt

Ziffer II (1) des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
→ zugestimmt.

Ziffer II (2) des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (2), Kasseler Linke (6), FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (2), Kasseler Linke (1)
Enthaltung: AfD (4) den Beschluss
→ zugestimmt.

Ziffer II (3) des gemeinsamen Änderungsantrages
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: CDU, AfD
→ zugestimmt.

Ziffer II (4) des gemeinsamen Änderungsantrage
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
-> zugestimmt.

Ziffer II (5) des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (2), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (6)
→ zugestimmt.

Ziffer II (6) des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe Ablehnung: AfD
→ zugestimmt.

Ziffer II (7) des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, AfD (1), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: CDU, AfD (6)
Enthaltung: AfD (1), FDP+FW+Piraten (3)
->zugestimmt.

Ziffer II (8) des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (1), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (7) → zugestimmt.

Ziffer III des gemeinsamen Änderungsantrages :
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: CDU, AfD,
FDP+FW+Piraten (3)
→ zugestimmt.

Ziffer IV des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Stadtverordneter Ernst
Ablehnung: CDU, AfD, Kasseler Linke, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Enthaltung: FDP+FW+Piraten → zugestimmt.

Ziffer V des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: einstimmig
→ zugestimmt.

Ziffer VI des gemeinsamen Änderungsantrages
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (1), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (6) Enthaltung: AfD (1)
→ zugestimmt.


Der durch gemeinsamen Änderungsantrag geänderte Antrag des Magistrats wird ebenfalls absatzweise zur Abstimmung gestellt. (Entspricht Änderungsantrag)

Ziffer I
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (7)
Enthaltung: FDP+FW+Piraten (3), AfD (1)
→ zugestimmt

Ziffer II (1):
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
→ zugestimmt.

Ziffer II (2) :
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (2), Kasseler Linke (6), FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (7), Kasseler Linke (1)
Enthaltung: AfD (1) den Beschluss
→ zugestimmt.

Ziffer II (3):
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: CDU, AfD
→ zugestimmt.

Ziffer II (4):
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
->zugestimmt.

Ziffer II (5):
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (2), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (6)
→ zugestimmt.

Ziffer II (6):
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
→ zugestimmt.

Ziffer II (7):
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, AfD (1), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: CDU, AfD
Enthaltung: FDP+FW+Piraten (3)
-> zugestimmt.

Ziffer II (8):
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (1), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (6)
Enthaltung: AfD (1)
→ zugestimmt.

Ziffer III:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: CDU, AfD, FDP+FW+Piraten (3)
→ zugestimmt.

Ziffer IV:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Stadtverordneter Ernst
Ablehnung: CDU, AfD (7), Kasseler Linke, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Enthaltung: AfD (1), FDP+FW+Piraten
→ zugestimmt.

Ziffer V :
Zustimmung: einstimmig
→ zugestimmt.

Ziffer VI :
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (1), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD (6)
Enthaltung: AfD (1)
→ zugestimmt.

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9. Radentscheid als Vertreterbegehren durchführen

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten – 101.18.1261

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Festlegung von Zielen zur Entwicklung des Radverkehrs in Kassel wird ein Vertreterbegehren gemäß § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO zu folgender Fragestellung durchgeführt: Soll die Stadt Kassel die folgenden Ziele umsetzen?
1. Planungen nach aktuellem Stand der Technik Alle Planungen und baulichen Maßnahmen in Verantwortlichkeit der Stadt Kassel haben sich für den Radverkehr an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und für den Fußverkehr an die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) in der jeweils gültigen Fassung zu halten. Als Mindestmaße sind die in den Regelwerken genannten Regelbreiten zzgl. der jeweiligen Sicherheitstrennstreifen zu verwenden. Die Flächenbedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs sind bei der Abwägung von möglichen zulässigen baulichen Varianten verstärkt zu berücksichtigen.
2. Kontinuierliche Führung des Radverkehrs Die Stadt Kassel ist im Rahmen ihrer Baulast dafür verantwortlich, dem Radverkehr möglichst durchgängige Radrouten mit kontinuierlichen Führungsformen anzubieten. Sofern der Radverkehr auf Gehwegniveau geführt wird, muss dieser baulich vom Fußverkehr getrennt werden, z.B. durch einen Versatz in der Höhe oder taktil erfassbare Elemente. Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr sind zu vermeiden. Bestehende Infrastrukturen, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, werden schrittweise angepasst. Im Besonderen:
 Gemeinsamer Geh- und Radweg (Z 240 StVO)
 Gehweg, Radfahrer frei (Z 239 StVO + ZZ 1022-10)
 nicht benutzungspflichtige Radwege auf Gehwegen.
Davon können Wege ausgenommen werden, die nicht an Straßen entlangführen.
3. Sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen Die Stadt Kassel plant entlang von Hauptverkehrsstraßen in ihrer Baulast pro Jahr mindestens 1,0 km neue Radverkehrsanlagen in beiden Fahrtrichtungen. Die Planungen werden in der Folge so schnell wie möglich umgesetzt. Dabei werden zwei Knotenpunkte möglichst lückenlos miteinander verbunden. Die Radverkehrsanlagen sind mit kontinuierlicher Führungsform, vorzugsweise auf Fahrbahnniveau und nicht zu Lasten der Flächen von Fußgängern oder des ÖPNV, anzulegen. Sie müssen in der Regel durch ein bauliches Element von der Fahrbahn so abgetrennt werden, dass missbräuchliches Befahren, Halten und Parken von Kfz ausgeschlossen ist. Die Radverkehrsanlagen sind mit einem ebenen und dauerhaft gut befahrbaren Belag zu versehen, der sich durchgängig in einheitlicher Farbe von angrenzenden Flächen visuell absetzt.
4. Nebenstraßen als komfortable durchgängige Routen Die Stadt Kassel erstellt Planungen, um jährlich mindestens 5 km Nebenstraßen so umzugestalten, dass diese für den Radverkehr attraktiver werden. Die Planungen werden in der Folge so schnell wie möglich umgesetzt. Die Straßen sollen schnell und komfortabel befahrbar sein, möglichst zu durchgängigen Radrouten verbunden werden und öffentliche Einrichtungen, Geschäftsbereiche und Wohnquartiere miteinander verbinden. Die Straßen sollen folgende Anforderungen erfüllen:
 Sie müssen einheitlich und gut erkennbar gestaltet sein.
5. Attraktive und sichere Nebenstraßen im Umkreis von Schulen und Kindergärten Die Stadt Kassel setzt im Umkreis von 500 m um Schulen und Kindergärten jährlich mindestens 8 Maßnahmen im Nebenstraßennetz um, damit dieses für alle Nutzer, insbesondere für Kinder, sicherer begehbar und mit dem Rad befahrbar wird. Maßnahmen sind u.a.:  Baulich angelegte Querungsanlagen für den Fuß- und Radverkehr
 Bauliche Verkehrsberuhigungen
 Gehwegaufpflasterungen
6. Mehr Abstellanlagen für Fahrräder Die Stadt Kassel errichtet mindestens 1.000 zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder in den kommenden drei Jahren. Die Abstellplätze sollen entsprechend der aktuellen Vorgaben der „Hinweise zum Fahrradparken“ der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) in der gültigen Fassung ausgeführt sein. Die Abstellplätze sind am Bedarf auszurichten (z.B. Geschäftsstraßen, ÖPNV-Haltestellen, Wohnquartiere) und dürfen nicht zu Lasten des Fußverkehrs angelegt werden. Je nach räumlicher Möglichkeit und Nutzergruppen sollen Abstellplätze überdacht und mit Ladestationen sowie Druckluftstationen ausgestattet werden
7. Kampagnen zur besseren Akzeptanz des Radverkehrs Die Stadt Kassel soll jährlich professionelle Kampagnen durchführen, um die Stadtbevölkerung für das Thema Radverkehr zu sensibilisieren und dessen Akzeptanz zu stärken. Themen sollen u.a. sein:
 Gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr
 Rechte und Pflichten von Radfahrern und Autofahrern
 Regelungen für Kinder und Begleitpersonen
 Vorteile des Radfahrens
Die erste Kampagne startet innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bürgerbegehrens.

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Die Fraktion FDP+FW+Piraten begründet den geänderten Antrag.

Zustimmung: AfD, FDP+FW+Piraten, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Stadtverordneter Ernst
Enthaltung: Kasseler Linke
→ abgelehnt.
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10. Radbegehren umsetzen

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1409

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Für den Ausbau der Radinfrastruktur werden ab dem Jahr 2020 fünf weitere, unbefristete Stellen sowie mindestens 5,96 Mio. Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt. Diese Eigenmittel können durch Einnahmen aus Förderungen gegenfinanziert werden.
2. Die zusätzlichen Mittel werden für die Umsetzung der Maßnahmen aus der Liste der Vorschläge des Radverkehrsentscheids Kassel aufgewendet.
3. Die Mittel werden budgetiert. 4. Der Magistrat berichtet jeweils in der ersten Sitzung im Jahr über die quantifizierten Fortschritte der Radverkehrsförderung im zuständigen Ausschuss.

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Die Fraktion Kasseler Linke begründet den Antrag.
Zustimmung: Kasseler Linke, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (6), Stadtverordneter Ernst
Enthaltung: AfD (2), FDP+FW+Piraten
→ abgelehnt.

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11. Hessische Arbeitsmarktförderung –

Umsetzung des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets 2019
Vorlage des Magistrats – 101.18.1386

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. „Die Stadt Kassel beteiligt sich an der Umsetzung des „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets – AQB 2019“ des Landes Hessen.
2. Mit dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 2019 werden:
 14 Ausbildungsplätze, davon fünf Plätze mit ausbildungsbegleitendem Coaching, Schwerpunkt Alleinerziehende sowie fünf Plätze für benachteiligte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf;
 120 Ausbildungs- bzw. Berufsvorbereitungsplätze, davon 30 Plätze für benachteiligte junge Geflüchtete mit besonderem Förderbedarf, die in InteA-bzw. Kontingent-Klassen gefördert werden, 50 Plätze für junge Menschen mit Migrationshintergrund, die in zweiter bzw. dritter Generation in Kassel leben, zehn Plätze „Fit für Ausbildung“ zur Vermittlung der Ausbildungsreife, 15 Plätze für Alleinerziehende zur Vorbereitung und Einmündung in eine Teilzeitausbildung sowie 15 Plätze für benachteiligte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf zur Ausbildungsvorbereitung in Betrieben und Unternehmen;
 265 Plätze für Geflüchtete, davon 140 Sprachkursplätze zur Vorbereitung der mittelfristigen Integration in Arbeit, Ausbildung bzw. Fort- oder Weiterbildung, 50 Plätze in einem Projekt „Intensiv-Coaching Arbeitsmarktorientierung“ für Geflüchtete sowie 75
Plätze im Qualifizierungsprojekt „Fachkräfte-Offensive“ zur Verbesserung der Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt neu geschaffen bzw. weitergeführt und finanziell unterstützt.
3. Das Sozialamt wird mit der Steuerung und Verwaltung der Budgetumsetzung beauftragt.
4. Das Personal- und Organisationsamt wird ermächtigt, das für die Projektumsetzung erforderliche Personal – u.a. im Teilprojekt „berufsvorbereitende Integrationsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten der zweiten und dritten Generation – InMigra“ für die Abteilung Bildungsmanagement und Integration im Amt für Schule und Bildung einzustellen bzw. die Arbeitszeit von Beschäftigten der Abteilung entsprechend zu erhöhen.
5. Die Stadt Kassel übernimmt die Kofinanzierung der Ausbildungsplätze, der Personalkosten für die Projektsteuerung, Anleitung und sozialpädagogische Begleitung, soweit sie nicht durch Dritte oder durch Eigenmittel der Träger / Kooperationspartner sichergestellt wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung. Die voraussichtlichen Projektaufwendungen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wurden bei der Haushaltsplanung für 2020 und bei der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 bis 2022 berücksichtigt.“

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Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordneter Ernst
Ablehnung: AfD
Abwesend: Stadtverordneter Dr. Hoppe→ zugestimmt.

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12. Zusammenlegung der Osterholzschule und der Pestalozzischule

und Umzug der Osterholzschule in das Gebäude der Pestalozzischule zum Schuljahr 2020/21 Aufhebung der Osterholzschule zum Schuljahr 2020/2021
Vorlage des Magistrats – 101.18.1414

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Zusammenlegung der Osterholzschule und der Pestalozzischule und dem Umzug der Osterholzschule in das Gebäude der Pestalozzischule zum Schuljahr 2020/21 sowie der Aufhebung der Osterholzschule zum Schuljahr 2020/2021 wird zugestimmt.“

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Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten, Stadtverordneter Ernst
Ablehnung: Kasseler Linke, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Enthaltung: AfD
→ zugestimmt.

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13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/ 40 „Eissport–Trainingshalle,

Am Sportzentrum“ (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage des Magistrats – 101.18.1422

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Für das Gebiet zwischen der westlich liegenden Straße Am Auestadion, südlich liegenden Straße Am Sportzentrum und nördlich angrenzend an den Schönfelder Bach in der Parzelle 59/13 in der Gemarkung Niederzwehren und östlich angrenzend an die Sportflächen Hockeyplatz und Fußballplatz auf der Parzelle 59/56, in der Gemarkung Niederzwehren, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/40 „Eissport–Trainingshalle, Am Sportzentrum“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 30 (2) BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Eissport-Trainingshalle zu schaffen, die Einfügung in den stadträumlichen Kontext der Karls- und Fuldaaue zu gewährleisten und eine qualitätsvolle bauliche Gestaltung am Stadteingang zu sichern.“

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Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, FDP+FW+Piraten (1)
Ablehnung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnerer Dr. Hoppe
Enthaltung: FDP+FW+Piraten (2), Stadtverordneter Ernst
→ zugestimmt.

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14. Haushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2020

sowie die Investitionsplanung für die Jahre 2020 bis 2023 und Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 Vorlage des Magistrats – 101.18.1437

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt a) die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2020 vom 23. September 2019 b) die Investitionsplanung (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) der Stadt Kassel für die Jahre 2020 bis 2023
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Kassel für die Jahre 2020 bis 2023 nach dem Stand vom 23. September 2019 Kenntnis. Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplan einzuarbeiten.
3. Der Magistrat wird ermächtigt, buchungstechnische Anpassungen des Finanzhaushaltes an dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Ergebnishaushalt vorzunehmen.
4. Der Magistrat wird ermächtigt, offenbare Unrichtigkeiten in der Zuordnung veranschlagter Haushaltsmittel sowie Schreibfehler im endgültigen Ausdruck des Haushaltsplans zu berichtigen.
5. Auf die Aufstellung von Eckwerten für den Haushaltsplan wird verzichtet. Die Vorlage des Magistrats und die Anlagen zur Haushaltsrede liegen den Stadtverordneten als Tischvorlage vor. Der Entwurf des Haushaltsplans 2020 wurde über die Geschäftsstellen der Fraktionen verteilt.

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Der Oberbürgermeister bringt den Entwurf des Haushalts 2020 für den Magistrat ein. Der Stadtverordnetenvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung des Antrages des Magistrats in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zur weiteren Behandlung.
Zustimmung: einstimmig

Der Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass die 1. Lesung des Haushaltsplans 2020 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am Mittwoch, 16. Oktober 2019, 16:30 Uhr stattfindet.

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15. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2019

sowie die Investitionsplanung für die Jahre 2019 bis 2022 und Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2022
Vorlage des Magistrats – 101.18.1445

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt a) die als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2019 vom 23. September 2019 b) die Investitionsplanung (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) der Stadt Kassel für die Jahre 2019 bis 2022 2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Kassel für die Jahre 2019 bis 2022 nach dem Stand vom 23. September 2019 Kenntnis. Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplan einzuarbeiten. 3. Der Magistrat wird ermächtigt, buchungstechnische Anpassungen des Finanzhaushaltes an dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Ergebnishaushalt vorzunehmen. 4. Der Magistrat wird ermächtigt, offenbare Unrichtigkeiten in der Zuordnung veranschlagter Haushaltsmittel sowie Schreibfehler im endgültigen Ausdruck des Haushaltsplans zu berichtigen. 5. Auf die Aufstellung von Eckwerten für den Haushaltsplan wird verzichtet.

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Die Vorlage des Magistrats liegt den Stadtverordneten als Tischvorlage vor. Der Oberbürgermeister bringt den Nachtragshaushalt 2019 für den Magistrat ein. Der Stadtverordnetenvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung des Antrages des Magistrats in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zur weiteren Behandlung.

Zustimmung: einstimmig

Der Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass die Beratung des Nachtragshaushalts 2019 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am Mittwoch, 23. Oktober 2019, 17:00 Uhr stattfindet.

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16. Kommunale Handlungsfähigkeit verbessern

– Investitionsprogramm für Kassel
Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1441 – Abgesetzt.

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17. Übergangsregelung für Kosten der Unterkunft bis zur Neuberechnung

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1448

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Ab 1.9.2019 wird als Grundlage zur Berechnung der „Angemessenheit der Grenzwerte der Kosten der Unterkunft“ der Wohngeldwert zuzüglich 10 Prozent herangezogen.

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Zustimmung: AfD (6), Kasseler Linke, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten, Stadtverordneter Ernst
Enthaltung: AfD (2)
-> abgelehnt

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Tagesordnung II (ohne Aussprache)

18. Stand und nächste Planungsschritte zur Schulbausanierung
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1361 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Magistrat wird gebeten, über die Planungen und Aktivitäten im Kontext der „Kooperation zwischen der Stadt Kassel und der GWG Projektentwicklung GmbH (GWGpro) zur Schulsanierung“ für die Phase 0 in den Ausschüssen für Schule, Jugend und Bildung und Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zu berichten. Der Bericht soll insbesondere Auskunft darüber geben, in welcher Reihenfolge die Sanierungen geplant, welche Teilnehmer*innen für den Partizipationsprozess angedacht und welche Planungsschritte bei den jeweiligen Schulen vorgesehen sind.“

Zustimmung: einstimmig


19. Hessische Arbeitsmarktförderung
– Umsetzung des Arbeitsmarktbudgets 2019 – Projekt: „Neue Chancen im SGB XII – Arbeitserprobung / Beschäftigung / Qualifizierung / beschäftigungsorientiertes Fallmanagement“ (dritter Projektdurchgang)
Vorlage des Magistrats – 101.18.1387 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Stadt Kassel beteiligt sich an der Umsetzung des ab 2017 neu ausgerichteten Arbeitsmarktbudgets des Landes Hessen für den Zeitraum 2019 bis 2021. 2. Im Arbeitsmarktbudget 2019 wird das Projekt: „Neue Chancen im SGB XII – Arbeitserprobung / Beschäftigung / Qualifizierung / beschäftigungsorientiertes Fallmanagement“ mit bis zu 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. 3. Mit der Projektdurchführung wird die Abteilung Kommunale Arbeitsförderung des Sozialamtes der Stadt Kassel betraut. 4. Das Projekt wird zu 45% aus weitergeleiteten Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Stadt Kassel übernimmt die Kofinanzierung, soweit sie nicht durch Dritte sichergestellt wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 für das Haushaltsjahr 2019 im Teilhaushalt 50004 zur Verfügung. Die voraussichtlichen Projektaufwendungen für 2020 und 2021 sind bei der Haushaltsplanung für 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 berücksichtigt.“
Zustimmung: einstimmig


20. Hessische Arbeitsmarktförderung Umsetzung des Arbeitsmarktbudgets 2019 – Projekt: Ö-Kost III – Ökologische Stadt – Beschäftigung / Qualifizierung langzeitarbeitsloser Menschen – Biodiversität – Bürgerengagement
Vorlage des Magistrats – 101.18.1388 –

Antrag Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. „Die Stadt Kassel beteiligt sich an der Umsetzung des ab 2017 neu ausgerichteten Arbeitsmarktbudgets des Landes Hessen für den Zeitraum 2019 bis 2021. 2. Im Arbeitsmarktbudget wird das Projekt: „Ö-Kost III – Ökologische Stadt – Beschäftigung / Qualifizierung langzeitarbeitsloser Menschen – Biodiversität – Bürgerengagement“ mit bis zu 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, vorerst befristet auf die Dauer von zwei Jahren, durchgeführt. 3. Mit der Projektdurchführung wird die Abteilung Kommunale Arbeitsförderung des Sozialamtes der Stadt Kassel betraut. 4. Das Projekt wird zu 45% aus weitergeleiteten Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Stadt Kassel übernimmt die Kofinanzierung, soweit sie nicht durch Dritte sichergestellt wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 für das Haushaltsjahr 2019 im Teilhaushalt 50004 zur Verfügung. Die voraussichtlichen Projektaufwendungen für 2020 und 2021 sind bei der Haushaltsplanung für 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 berücksichtigt.

Zustimmung: einstimmig


21. Entwicklung der Teilhabecard Kassel darstellen
Antrag der CDU-Fraktion – 101.18.1404 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Entwicklung der Teilhabecard zu evaluieren und die Entwicklung seit ihrem Start im Juni 2018 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport vorzustellen. Dabei geht der Magistrat auch auf die Effektivität und weitere Chancen ein.

Zustimmung: einstimmig


22. Verbesserungen bei Leistungen für Bildung und Teilhabe für Menschen mit geringem Einkommen Antrag der CDU-Fraktion – 101.18.1405

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport die Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen Leistungsverbesserungen für Kasseler Bürgerinnen und Bürger im Bereich Bildung und Teilhabe vorzustellen und darzustellen, wie viele Menschen in Kassel dies beantragen können.

Zustimmung: einstimmig


23. Kommunale Strategie zur Umsetzung des Gesundheitsberichtes zur Kindergesundheit
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1410 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, aus den Schlussfolgerungen des Basisgesundheitsberichtes zur Kindergesundheit in der Stadt Kassel eine kommunale Strategie zur Umsetzung zu erarbeiten. Dabei bitten wir – mit Bezugnahme auf die im Bericht angesprochenen Empfehlungen – folgende Aspekte zu berücksichtigen:  Welche Förderschwerpunkte (bezogen auf die im Bericht dargestellten Förderschwerpunkte 1 – 11, S.98ff.) werden in welchen Stadtteilen umgesetzt?  Welche Akteure werden angesprochen und einbezogen?  Welche sozialpolitischen Konsequenzen, ebenfalls differenziert nach den jeweiligen Stadtteilen, ergeben sich für die Umsetzung?

Zustimmung: einstimmig


24. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für KASSELWASSER
– Eigenbetrieb der Stadt Kassel – im Zusammenhang mit dem Bericht der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft HTW-Wirtschaftsprüfung GmbH, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
Vorlage des Magistrats – 101.18.1411 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Das Jahresergebnis der Sparte Abwasser in Höhe von TEUR 6.470,6 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Aus dem zum 31. Dezember 2018 bestehenden Gewinn-/ Verlustvortrag, Teilbereich Abwasser, in Höhe von TEUR 4.860,2 soll im Geschäftsjahr 2019 die Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von TEUR 780,0 an die Stadt Kassel erfolgen. Das nach der Eigenkapitalverzinsung verbleibende Jahresergebnis von TEUR 4.080,2, welches mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in 2018 in den Gewinn-/Verlustvortrag eingestellt wurde, soll in Höhe von TEUR 4.112,6 der zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Diese Zuführung erfolgt nach den Satzungsregelungen für den Abwasserentsorgungsbereich mit einem Gewinn von TEUR 4.134,8 und für den Bereich Abscheider mit einem Verlust von TEUR 22,2. Bezüglich des Verlustes im Bereich Abscheider soll die zum 31. Dezember 2018 noch bestehende zweckgebundene Rücklage Abscheider in Höhe von TEUR 22,2 verwendet werden. Der darüber hinausgehende Verlust bleibt als Verlustvortrag in Höhe von TEUR 32 bestehen. Das negative Jahresergebnis der Sparte Trinkwasser in Höhe von TEUR 261,8 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.“

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, Stadtverordneter Ernst
Ablehnung: AfD (2), FDP+FW+Piraten, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Enthaltung: AfD (6) den Beschluss

Änderungsantrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Eigenkapitalverzinsung von 6% auf 4% zu reduzieren.

Zustimmung: AfD, FDP+FW+Piraten, Stadtverordneter Dr. Hoppe
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, Stadtverordneter Ernst


25. Aktueller Stand der Entwicklung des Henschelareal
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1412 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat der Stadt Kassel wird gebeten, über den aktuellen Stand der Entwicklung des ehemaligen Henschelareals im Stadtteil Rothenditmold im Ausschuss für Kultur zu berichten.

Zustimmung: einstimmig


26. Einladung GNH-Chef
Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten – 101.18.1416 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Chef der Gesundheit Nordhessen Holding AG, Herrn Dr. Michael Knapp, zeitnah in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen einzuladen und ihn zu bitten, seine Ideen und Konzepte für seine künftige Arbeit vorzustellen, insbesondere bzgl. der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Kassel und der Region.

Zustimmung: einstimmig Ablehnung:


27. Die Stadt stellt sich gegen Diskriminierung und Rassismus
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1420 -Geänderter gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sind bundesweit eine Gefahr für unser friedliches Zusammenleben. Rassistische Hetze, Morddrohungen gegen politische, behördliche und ehrenamtliche Vertreter*innen sind zum Alltag vor allem in den sozialen Netzwerken geworden. Das lassen wir nicht zu. Rechtsextreme Netzwerke gefährden Leib und Leben von Bürger*innen und wollen den demokratischen Staat, seine Vertreter*innen und die Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Das Ziel des rechten Terrors ist es, die demokratische Gesellschaft zu delegitimieren und zu destabilisieren, um sich selbst als alleinige Ordnungsmacht zu präsentieren. Kommunalen Institutionen der Stadt Kassel wie auch den Bürger*innen ist diese Gefährdungslage mit den NSU Morden und dem Mordanschlag auf Dr. Walter Lübcke noch stärker bewusst geworden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel soll daher jährlich über die aktuelle Gefährdungslage durch rechtsextremistische Akteure unterrichtet werden, um die Gefährdungslage einschätzen zu können und notwendige Gegenmaßnahmen zur Abwehr und zur Prävention entwickeln zu können. Der Magistrat wird gebeten, dazu Vertreter der zuständigen Behörden und befasste Beratungsstellen wie das Mobiles Beratungsteam Hessen (MBT) in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung einzuladen.

Der Antrag wir absatzweise zur Abstimmung gestellt.

Abs. 1:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
Enthaltung: CDU

Abs. 2:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD
Enthaltung: CDU

Abs. 3:
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Ablehnung: AfD

Änderungsantrag der AfD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Extremismus, Gewalt und Terrorismus sind bundesweit eine Gefahr für unser friedliches Zusammenleben. Hetze, Morddrohungen gegen politische, behördliche und ehrenamtliche Vertreter sind zum Alltag vor allem in den sozialen Netzwerken geworden. Das lassen wir nicht zu. Extremistische Netzwerke politscher wie religiöser Natur gefährden Leib und Leben von Bürgern und wollen den demokratischen Staat, seine Vertreter und die Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Das Ziel des Terrors ist es, die demokratische Gesellschaft zu delegitimieren und zu destabilisieren, um sich selbst als alleinige Ordnungsmacht zu präsentieren. Kommunalen Institutionen der Stadt Kassel wie auch Bürgern ist diese Gefährdungslage mit den NSUMorden, dem Mordanschlag auf Dr. Walter Lübcke sowie die anhaltend hohe Bedrohungslage durch islamistische bzw. salafistische Gefährder noch stärker bewusst geworden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel soll daher vierteljährlich über die aktuelle Gefährdungslage durch extremistische Akteure unterrichtet werden, um die Gefährdungslage einschätzen zu können und notwendige Gegenmaßnahmen zur Abwehr und zur Prävention entwickeln zu können. Der Magistrat wird gebeten, dazu Vertreter der zuständigen Behörden wie bspw. das hessische Landesamt für Verfassungsschutz in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung einzuladen.

Zustimmung: AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Enthaltung: CDU


28. Nationales Projekt des Städtebaus – Neugestaltung des Brüder-GrimmPlatzes Zuwendungsantrag
Vorlage des Magistrats – 101.18.1421 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Auf der Grundlage der Zusage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. April 2019, das Projekt Brüder-Grimm-Platz zu fördern, stellt die Stadt Kassel den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Zuwendungsantrags. Die finanziellen Mittel für die Planung und die Umsetzung des Projektes sollen zur Verfügung gestellt werden.“

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, AfD, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
CDU Enthaltung


29. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V/14 „Fiedlerstraße / Eisenschmiede“ (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage des Magistrats – 101.18.1423 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Für das Gebiet zwischen Bunsenstraße im Westen, Eisenschmiede im Norden, dem Wohngebiet an der Schaumbergstraße/Silcherstraße/Wilhelmsthaler Straße im Osten und Haarmannweg im Süden soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V/14 „Fiedlerstraße / Eisenschmiede“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den gesamten Bereich. Als Planungsabsicht ist die Ansiedlung von Wohnnutzung sowie die Schaffung von Flächen für Dienstleistung und Gemeinbedarf vorgesehen. Hierfür soll ein ‚qualifizierter Bebauungsplan‘, insbesondere unter der Beachtung städtebaulicher Aspekte, der Sicherstellung einer geordneten verkehrlichen Anbindung im Bereich der Fiedlerstraße und der Berücksichtigung derzeitiger Bedarfe der Stadt Kassel aufgestellt werden.“
Zustimmung: einstimmig


30. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/50 „Wolfsgraben“
(Aufstellungsbeschluss und Anordnung der Umlegung)
Vorlage des Magistrats – 101.18.1424 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „a) „Für den überwiegenden Teil des Innenbereiches zwischen Spiekershäuser Straße, Wolfsgraben und Zeppelinstraße mit einer Fläche von rund 2,9 ha sowie die zugehörigen Abschnitte der Zeppelinstraße und der Spiekershäuser Straße soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/50 ‚Wolfsgraben‘ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt. Ziel und Zweck ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen“. b) „Anordnung der Umlegung Im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. VI/50 ‚Wolfsgraben‘ wird eine Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. Die Anordnung dient der Verwirklichung der Ziele dieses Bebauungsplanes. Als Umlegungsstelle wird der Magistrat – Liegenschaftsamt – eingesetzt. Die Umlegung ist gemäß § 56 BauGB durchzuführen.“

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD

Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Erster Satz im 2. Absatz zu a) „Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.“ wird gestrichen.

Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1)
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (5), FDP+FW+Piraten (1), Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
Enthaltung: AfD (3)


31. Gestaltung Karlsplatz / documenta-Institut
Antrag der CDU-Fraktion – 101.18.1429 – Abgesetzt


32. Vorstellung Konzept Videoüberwachung
Antrag der CDU-Fraktion – 101.18.1430 – Abgesetzt


33. Einladung „Stadt in Bewegung: Nächster Halt Zukunft!“
Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten – 101.18.1447 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Initiative „Stadt in Bewegung: Nächster Halt Zukunft!“ nach Kassel einzuladen, so dass sich deren Bus auf einem öffentlichkeitswirksamen Standort in der Innenstadt den Bürgern und der Verwaltung präsentieren kann.
Zustimmung: einstimmig


34. Erbbaurechtsangelegenheit in der Gemarkung Waldau Vorlage des Magistrats – Grundstückskommission – 101.18.1443 – Abgesetzt.
Die Vorlage wurde im Grundstücksausschuss einstimmig beschlossen.


35. Grundstückserwerb in der Gemarkung Wahlershausen
Vorlage des Magistrats – Grundstückskommission – 101.18.1444 – Abgesetzt.
Die Vorlage wurde im Grundstücksausschuss einstimmig beschlossen.