Sozialausschuss, 24. Sitzung

Beschlussprotokoll der 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport am 17.10.19 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzender teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte
1.Gutachten zu Kosten der Unterkunft 2019, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. März 2019, Bericht des Magistrats -101.18.1215 – und
5.Gutachten zu Kosten der Unterkunft, Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1457 –wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufgerufen werden.

1.Gutachten zu Kosten der Unterkunft 2019

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. März 2019
Bericht des Magistrats -101.18.1215

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


5.Gutachten zu Kosten der Unterkunft

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1457 –

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)

Wir fragen den Magistrat:
1.Warum wurde das Gutachten zur Berechnung der „Angemessenheitsgrenzen“ der Kosten der Unterkunft bisher noch nicht vorgelegt?

Bis 2017 wurde für die alle zwei Jahre erforderliche Neuberechnung der Mietobergrenzen ein verkürztes Angebotsverfahren zur Erstellung eines schlüssigen Konzeptes für die Ermittlung der Kosten der Unterkunft durchgeführt. Hierfür wurden fünf Firmen, die schlüssige Konzepte erstellen, jeweils im Januar des jeweiligen Jahres angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten. So sollte auch im Januar 2019 verfahren werden. Die Abteilung ,Zentrales Vergabemanagement’ teilte allerdings mit, dass aufgrund geänderter Vergaberichtlinien eine Ausschreibung und Veröffentlichung auf der rib- Plattform zu erfolgen habe. Dies führte zu einer Verzögerung bei der Auftragsvergabe, weil bis zum Abschluss der Ausschreibung aufgrund vorgegebener Fristen der Auftrag erst im April 2019 vergeben werden konnte.

2.Wann erfolgte die Ausschreibung für die Erstellung des Gutachtens?

Siehe Antwort zu 1.

3.Wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden in den letzten 12 Monaten vom Jobcenter aufgefordert ihre Unterkunftskosten zu senken, weil diese oberhalb der bisherigen Angemessenheitsgrenze liegen?

Die Fälle, in denen Kunden aufgefordert werden ihre Unterkunftskosten zu senken, werden im Jobcenter Stadt Kassel statistisch nicht gesondert erfasst. Daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Allerdings kann anhand der Datenlage die gesamte Anzahl der Fälle dargestellt werden, deren Mietkosten oberhalb der angemessenen Grenzwerte liegen. Demnach lebten im Januar 2019 insgesamt 1.287 Bedarfsgemeinschaften in Wohnungen deren Grundmiete inklusive kalter Betriebskosten über den aktuell geltenden Grenzwerten liegen. Diese Zahl beinhaltet nur Bedarfsgemeinschaften bis zu 5 Personen. Eine Auswertung für Personenhaushalte ab 6 Personen kann nicht getroffen werden.In begründeten Fällen werden diese erhöhten Unterkunftskosten der Bedarfsgemeinschaften in voller Höhe vom Jobcenter Stadt Kassel übernommen, obwohl sie über dem Grenzwert liegen (z. B. bei Krankheit, Unwirtschaftlichkeit eines Umzuges etc.).

4.Wieviel Prozent der Bedarfsgemeinschaften wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr des Jahres 2019 aufgefordert ihre Unterkunftskosten zu senken?

Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Personen zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert wurden.

5.Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 einen Anteil der Unterkunftskosten ausdem Regelsatz zahlen müssen, weil er über der jeweils vom Jobcenter festgesetzten Angemessenheitsgrenze gelegen hat?

Auch hier kann nur die jeweilige Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die oberhalb des jeweiligen Grenzwerts wohnen, dargestellt werden. Wie bereits zur Frage 3 ausgeführt, befinden sich unter den nachfolgenden Zahlen allerdings auch Bedarfsgemeinschaften deren Unterkunftskosten aus unterschiedlichen Gründen in voller Höhe übernommen werden, obwohl sie über dem Grenzwert liegen. Die uns derzeit zur Verfügung stehenden Daten erlauben eine Auswertung ab dem Jahr 2014. Die Werte ab 2014 im Einzelnen:

Stand Januar 2014 2015 2016 2017 2018 2019
I-PHH 458 423 258 378 292 534
2-PHH 316 305 156 248 249 371
3-PHH 133 108 94 160 169 244
4-PHH 31 31 18 43 72 115
5-PHH 6 6 3 0 12 23
Gesamt 944 873 529 829 794 1287

Für die Jahre 2017-2018 enthalten die genannten Zahlen auch die Bedarfsgemeinschaften, die als Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften leben. In Verbindung mit der Bundesfinanzierung der Unterkunftskosten und der rückwirkend ab 1/2017 gültigen Gebührensatzung werden für diesen Personenkreis die Höchstgrenzen in jedem Einzelfall überschritten.

 

6.Verlangt das Jobcenter vor Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des Stadtgebiets die Vorlage des Wohnungsangebots, um die Übernahme der Kosten der Unterkunft zu bestätigen?

Bei Vermietungen von Wohnungsbaugesellschaften wird grundsätzlich ein mit den entsprechenden Werten (Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten etc.) versehenes Miet- bzw. Wohnungsangebot in schriftlicher Form beim Jobcenter Stadt Kassel vorgelegt. In den Fällen, in denen die Vorlage eines solchen Wohnungsangebotes nicht möglich ist, ist grundsätzlich auch ein entsprechender Nachweis, der allerdings die wesentlichen Daten des in Rede stehenden Mietobjektes enthalten muss, ausreichend.

7.Ist es zutreffend, dass die Wohnungsbaugesellschaften inzwischen vor Einzug eine Zustimmung des Jobcenters verlangen?

Es wird um Verständnis gebeten, dass diesseits keine Aussage zur möglichen Praxis einzelner oder mehrerer Wohnungsgesellschaften getroffen wird bzw. werden kann. Hinsichtlich der Tatsache, dass die/der SGB 11-Leistungsbezieher/in vor Abschluss eines neuen Mietvertrags grundsätzlich die Zusicherung des Jobcenters einholen muss, wird auf die Regelung des 5 22 Abs. 4 S. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB 11) hingewiesen. Hier heißt es:

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. “

8.Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde sie in den letzten 12 Monaten verweigert?

Diese Fälle werden im Jobcenter Stadt Kassel nicht gesondert erfasst.

9.Kann das Jobcenter eine Zustimmung/Ablehnung innerhalb von 24 Stunden garantieren, um die Bewerbung für eine mögliche Wohnung nicht zu gefährden?

Die Mitarbeiter/innen des Jobcenter Stadt Kassel wissen in diesen Angelegenheiten um die Eilbedürftigkeit und sind daher um eine zeitnahe Bearbeitung/Erledigung bemüht. Eine „Garantie”, dass eine entsprechende Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden erfolgt, kann diesseits allerdings nicht gegeben werden.

10.Welche Grenzwerte wendet das Jobcenter seit dem 1.9.2019 an und auf welcher rechtlichen Basis?

Das Jobcenter Stadt Kassel berücksichtigte die aus dem Gutachten „Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB 11 und XII in der Stadt Kassel — Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel — Methodenbericht” vom 08.08.2017″ des Instituts für Wohnen und Umwelt vom 08.08.2017 resultierenden Grenzwerte. Die Sachbearbeitungen im Jobcenter entscheiden seit sechs Monaten in der Erwartung höherer Grenzwerte bei Neuanmietungen und Mieterhöhungen im Einzelfall über die Angemessenheit der Unterkunftskosten. Das Gutachten der Firma Rödl & Partner liegt mittlerweile vor und die Grenzwerte wurden rückwirkend zum 01.09.2019 festgesetzt. diesseits allerdings nicht gegeben werden.

 


2.Jahresbericht Sozialamt vorstellen

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Oktober 2014
Bericht des Magistrats-101.17.1454-

Der Magistrat wird gebeten, einmal jährlich nach Erscheinen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport den Jahresbericht des Sozialamts zeitnah vorzustellen.

Der Jahresbericht 2018 des Sozialamtes wurde den Ausschussmitgliedern mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 übersandt. Die Bürgermeisterin stellt den Bericht vor. Im Anschluss beantworten sie und die Leiterin des Sozialamt die Fragen der Ausschussmitglieder. Der Bericht des Magistrats wird zur Kenntnis genommen.

 


3.Teilhabechancengesetz / Programm zum sozialen Arbeitsmarkt

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2019
Bericht des Magistrats-101.18.1302 –
Zum 1. Januar 2019 trat das sog. Teilhabechancengesetz in Kraft. BedeutenderEckpfeiler des Gesetzes ist die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes alsUnterstützung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in denArbeitsmarkt.Wir bitten den Magistrat, unter Beteiligung des Jobcenters Stadt Kassel in einerder nächsten Sitzungen des Sozialausschusses über die Eckpfeiler desProgramms und darüber zu berichten, wie das Gesetz in Kassel zur Anwendungkommt. Insbesondere ist hierbei auf folgende Fragestellungen einzugehen:
1.Wer ist berechtigt, an dem Programm zu partizipieren? (Wie viele potenziellePersonen betrifft dies in Kassel?)
2.Wie erfolgt die konkrete Umsetzung des Programms im Jobcenter Kassel?
3.Welche Anforderungen werden an die teilnehmenden Arbeitnehmer*innen gestellt?
4.Wie wird auf Seiten der Arbeitgeber für das Programm geworben?
5.Wie viele Arbeitsverträge konnten bisher bereits im Rahmen des Programms geschlossen werden?6.Beabsichtigen die Stadt Kassel und/oder die städtischen Gesellschaften geförderte Arbeitsplätze im Rahmen des Programms zu schaffen? (Wenn ja,wo und in welchem Umfang? / Wenn nein, warum nicht?)
7.Gibt es im Rahmen des Programms in Kassel besondere Aktivitäten für die Wiedereingliederung von Frauen?
8.Wie bewertet der Magistrat insgesamt das Programm und seine Erfolgsaussichten in Bezug auf die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen?

Der Bericht des Magistrats wird zur Kenntnis genommen. Leider liegt er nicht schriftlich vor.

 


4. Arbeitsmarktprojekt „Sozialwirtschaft integriert“

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst-101.18.1446

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Personen haben sich im ersten Jahr für das Projekt interessiert und wie viele konnten aufgenommen werden?
2.Wie ist die Altersstruktur der Teilnehmenden?
3.Wie viel Prozent der Teilnehmerinnen haben ein, zwei, drei oder mehr Kinder?
4.Aus welchen Stadtteilen kommen die Teilnehmerinnen (bitte Prozentangaben)? Wie viel Prozent der Teilnehmerinnen kommen aus dem Landkreis? Aus welchen Kommunen kommen sie?
5.Aus welchen Herkunftsländern kommen die Frauen (bitte Prozentangaben)?
6.Welche Kurse/Maßnahmen/Ausbildungen sind bereits im ersten Jahr gestartet? Wie viele Teilnehmerinnen wurden in den unterschiedlichen Angeboten registriert?
7.Was ist das neue, das Besondere an diesem Pilotprojekt?

8.Welche Hürden werden bei der Integration von Migrantinnen in Arbeit gesehen?
9.Was ist das vorrangige Ziel des Projektes?
10.Was soll am Ende der Laufzeit erreicht sein?
11.Welche Marketingmaßnahmen werden ergriffen, um das Projekt mit dem Teilnehmerkreis zu besetzen?
12.Wie hoch ist die Quote der Teilnehmerinnen, die das Projekt frühzeitig beenden und was sind die Gründe dafür?
13.Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Teilnehmerinnen trotz häuslicher Belastungen (Kinderbetreuung etc.) an diesem Projekt teilnehmen können?

Die Antworten liegen leider nicht schriftlich vor.

Die Tagesordnungspunkte
6.Bevölkerungsstruktur in der Stadt Kassel
7.Reinigungskosten Asylbewerberunterbringung
8.Asylbewerber in der Stadt Kassel
9.Neuregelung der Eingliederungshilfe
und
10.Arbeitsmarktdialog & Kommunale Arbeitsmarktstrategie
werden aus Zeitgründen nicht mehr behandelt und für die nächste Sitzung vorgemerkt.