FiWiGru, 42. öffentliche Sitzung

Notizen aus der 42.öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 6. Februar 2020 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung:

Der Magistrat er bittet um Verschiebung der Punkte 4,19 und 20. Die Anfragen seien noch nicht fertig bearbeitet worden. Die Fraktion der Kasseler Linken bittet darum, dass die Antworten mit der nächsten Einladung zusammen verschickt werden

1.“Public Money -Public Code“ als Grundsatz bei der Softwarebeschaffung

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten vom 16.05.19, 101.18.1330 –

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten bei der Entwicklung neuer Verfahren im Rahmen einer modernen Regierungs-und Verwaltungsarbeit in Kassel als Smart-City dem Grundsatz „Public Money, Public Code“ zu folgen und vermehrt Freie Software einzusetzen und offene Standards zu verwenden.
Open Source, offene Standards und freie Software leisten einen wichtigen Beitrag für sichere, stabile, interoperable –und auch kostengünstige –Softwarelösungen. Daher soll die Stadt verstärkt auf Open Source Software setzen. Auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall möglich sein sollte, soll in der Regel von der öffentlichen Hand finanzierte Software, soweit es geht, als Freie Software auch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Begründung: Mit der Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie um Kassel zu einer smarten Stadt zu machen, entstehen neue kritische Infrastrukturen inkommunaler Hand, z.B. zur Lenkung von Verkehrsströmen. Derartige Systeme müssen durch die Kommunen als Betreiber vollständig kontrolliert und vertrauenswürdig betrieben werden können. Abhängigkeiten von monopolartigen Anbietern müssen vermieden werden.Zur Entwicklung dieser Systeme sind umfangreiche Investitionen in neue Software und die Modernisierung von IT-Prozessen erforderlich Da diese Investitionen aus öffentlichen Geldern finanziert werden, sollten die Lizenzbedingungen für die so entwickelte und beschaffte Software so sein, dass diese frei von weiteren Städten und Kommunen, aber auch durch alle Bürger genutzt werden kann. Dadurch können Investitionen zwischen mehreren Kommunen geteilt und der Nutzen der entwickelten Software vervielfacht werden. Auch hinsichtlich der Sicherheit und der Innovationsgeschwindigkeit bietet offene Software große Vorteile.

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Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten sieht in der Entwicklung in der Stadt zu einer Smartcity eine grundsätzliche und weitreichende Veränderung. Jetzt müsse man rechtzeitig Weichen stellen und Grundsätze festlegen, insbesondere da für dieses Thema viel Software extra entwickelt werden müsse. Viele Parteien hätten mittlerweile das Thema Open Source aufgegriffen. Der Redner zitiert aus den Positionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne und Linke. [Dazu lesenswert die Pressemeldung].

B90/Grüne erklären, sie begrüßten die Idee zwar grundsätzlich, das Vorgehen mute ihnen aber zu schnell und zu direkt an. Man wolle zunächst prüfen was in der Verwaltung möglich sei. Deshalb stellen sie einen Änderungsantrag, der diesen in einen Prüfungsbetrag umwandelt.

Der Oberbürgermeister erklärt zunächst, man unterliege dem kommunalen Softwaremarkt und entwickle nicht selber. Sowohl Closed, als auch Open Source Software müsse bezahlt werden, man spare nichts, sondern unterliege denselben finanziellen Bedingungen. Mit einer Festlegung auf Open Source schränke man den Handlungsspielraum ein. Das hätte keinen Wert, es sei denn, man wolle speziellen Firmen Aufträge zuschanzen. Damit schädige man unnötig die ekom 21. Er bittet um Ablehnung.
Die SPD-Fraktion schließt sich der Einschätzung des Oberbürgermeisters an. Es gebe keinen finanziellen Vorteil durch eine Umstellung auf Open Source Software, es ergebe auch keinen Sinn einen Prüfantrag zu beschließen.

Die Fraktion FDP +Freie Wähler + Piraten widerspricht. Die ekom 21 selber habe keine Angst vor Open Source. Nicht eine Schädigung, sondern das Gegenteil sei der Fall. Gerade mit der ekom21 und der Kooperation mit den anderen Kommunen gäbe es eine passende Struktur um offene Lösungen zu beginnen und weiter zu entwickeln. Vielmehr im Blick haben müsse man den Vendor lock-in-effekt, mache man weiter wie bisher. Der zentrale Unterschied liege ja gerade darin, dass überhaupt ein Markt existiere, man sich an mehrere Unternehmen mit seinen Anforderungen wenden könne und man keinem Monopol ausgeliefert sei. Der Redner teile nicht die kurzsichtige Sicht des Oberbürgermeisters. Als Beispiel nennt er PC Wahl, welches sowohl teuer als auch unsicher war (und über die Einkaufsgemeinschaft ekom 21 beschafft wurde). Da eine größere Entwicklergemeinde den Quellcode begutachten könne, sei auch ein Vorteil bei der Sicherheit gegeben.

Die CDU-Fraktion erklärt, das Thema sei nicht neu, der OB habe schon immer ablehnend reagiert. Seine Argumente seien auch einleuchtend. Man werde aber der Prüfung zustimmen damit das Thema endgültig vom Tisch ist.

Der Oberbürgermeister erklärt, er könne beim Prüfauftrag im Grunde nur dasselbe sagen wie jetzt, nur länger. Er bietet an, mit einer interfraktionellen Gruppe die IT zu besuchen, damit die Stadtverordneten nachvollziehen könnten wie komplex die Anwendungen und Programme der Verwaltung seien. Das sei anschaulicher als eine schriftliche Antwort und dann könne wohl auch der Vertreter der FDP + Freie Wähler + Piraten den Sinngehalt seiner Ablehnung verstehen.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt, man könne ja das eine tun, ohne das andere zu lassen. Man übernehme die Änderung der Fraktion B90/Grüne und wünsche sich eine Bearbeitung innerhalb der laufenden Legislatur.

Bündnis 90/Grüne betonen abschließend, im Antrag gehe es nur darum zu prüfen, wo Speziallösung sinnvoll seien und welche 5 oder 6 Bereiche überhaupt infrage kämen. Es ginge nicht darum Standardsoftware zu ersetzen. Sie bittet den Antrag zurückzuziehen und zunächst die IT-Abteilung zu besuchen. Nebenschauplätze wie Monopolstellung solle man ert einmal zurückstellen.

Der Antragsteller zieht den Antrag nicht zurück, es wird über den geänderten Antrag abgestimmt:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich istbei der Entwicklung neuer Verfahren im Rahmen einer modernen Regierungs-und Verwaltungsarbeit in Kassel als Smart-City dem Grundsatz „Public Money, Public Code“ zu folgen und vermehrt Freie Software einzusetzen und offene Standards zu verwenden. Open Source, offene Standards und freie Software leisten einen wichtigen Beitrag für sichere, stabile, interoperable –und auch kostengünstige –Softwarelösungen. Daher soll geprüft werden, ob die Stadt verstärkt auf Open Source Software setzen kann.Auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall möglich sein sollte, soll in der Regel von der öffentlichen Hand finanzierte Software, soweit es geht, als Freie Software auch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Die Ergebnisseder Prüfung sollen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen vorgestellt werden.

Zustimmung geänderter Antrag: B90/Grüne, CDU, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion (1)
Ablehnung: SPD-Fraktion, AfD-Fraktion (1)

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2.Kooperation-und Beteiligungsformate bei der Digitalisierung in Kassel

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten 101.18.1392 –

Wir fragen den Magistrat:
1.In welcher Form solles Bürgerbeteiligungsformate zur Digitalisierung und der Digitalisierungsstrategie in Kassel geben?

    • Weck den Herkules in dir – Eine Kooperation mit der Uni Hamburg, Uni Kassel usw. (Civitas Digitalis)
    • Vernetzung unterschiedlicher Akteure (Smart Kassel Council), unterschiedliche Arbeitsgruppen aus Verwaltung und Akteure aus der Wirtschaft, die unterschiedliche Produkte entwickeln, die am Ende noch einmal in den Gremien besprochen werden.

2.In welcher Form soll die Digitalisierung in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung begleitet und diskutiert werden?

Als Beispiel nennt der Oberbürgermeister die sprechenden Ampeln. Es gebe immer mal wieder Berichte aus dem Straßenverkehrsamt dazu.
Es werde weitere Beteiligung geben, man müsse jedoch erst einmal Dinge auf die Straße bringen, damit man darüber diskutieren könne. Das zeigten auchdann  andere Formate in der kommunalen Familie. Man schaue gemeinsam mit dem digitalen Ministerium wo etwas Greifbares sei, wie zum Beispiel letztes Jahr bei der Dialogoffensive zum Thema Digitalisierung (Darmstadt)

3.Welche Fördermöglichkeiten will die Stadt zur Finanzierung von Digitalisierungsprojekten nutzen?

Man habe sich bei der Ausschreibung „Smart Citys – made in Germany“ beworben, sei aber in der 1. Staffel nicht genommen worden. (Es wurden Ulm, Wolfsburg und Solingen ausgewählt). Man werde sich wieder bewerben.
Zudem würden die Fördermöglichkeiten des Digitalpaktes ausgeschöpft

4.Mit welchen Kommunen will die Stadt bei der Digitalisierung kooperieren und mit welchen Kommunen bestehen bereits Kooperationen?

Man habe im Bereich Geo- und Gebäude-Information eine Kooperation mit dem Landkreis und dem Zweckverband Raum Kassel und es bestünden weitere Kooperationen mit kommunalen Netzwerken um weitere Themen zu identifizieren.

5.An welchen OpenData-oder Freie-Software-Projekten beteiligt sich die Stadt Kassel derzeit?

Es gebe Ideen und Überlegungen [nichts konkretes]

6.Welche Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger oder Unternehmen gibt es daran

[?]

Diskussion:
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten verweist auf die Bürgerforen zu digitalen Themen in Darmstadt, an die sie gedacht habe. Hamburg und Paderborn seien da schon recht weit, bei Kooperationen könne es auch Vorteile durch eine freie Software-Strategie geben. Sie fragt den Magistrat, ob er sich so etwas in Kassel auch vorstellen könne. Dieser entgegnet, vorstellen könne man sich Vieles. Für Beteiligungsformate müsse man aber erst einmal vorarbeiten und etwas entwickelt haben, um dann anhand konkreter Beispiele zu diskutieren. Man müsse das Rad nicht immer neu erfinden, vernetzt sei man gut mit anderen Kommunen.

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3.ÖPNV-Nutzung für Schulen und Kitas vereinfachen

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten 101.18.1395 –

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert eine Rahmen-Vereinbarung mit der KVG zu treffen, die Kita-Gruppen städtischer und freier Träger eine unkomplizierte und kostengünstige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Kassel ermöglicht.
Begründung: Entsprechend der geltenden Tarifbestimmungen fahren Kinder bis sechs Jahre nur in Begleitung kostenlos. Für Schulklassen und Kindergartengruppen sind GroßgruppenTickets zu lösen. Diese Kosten müssen aus den Budgets der Schulen und Kitas aufgebracht oder auf die Eltern umgelegt werden und verursachen dadurch zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Durch eine Rahmenvereinbarung werden Schulen und Kitas entlastet und Hürden für Ausflüge mit Schulklassen oder Kita-Gruppen abgebaut

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Die SPD-Fraktion erklärt, dass das Problem seit Jahren bekannt sei. Sie möchte aber keinen Freibrief ausstellen, sondern den Antrag so ändern, das zunächst geprüft werden solle, wie eine Rahmenvereinbarung zu treffen wäre. B90/Grüne möchten gerne, dass auch die freien Träger der Jugendhilfe mit einbezogen werden. Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten übernehmen die Änderungen.

Abgestimmt wird über folgenden Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen wieeine Rahmen-Vereinbarung mit der KVG zu treffen wäre,die Kita-Gruppen städtischer und freier Träger der Jugendhilfe sowie Schulen eine unkomplizierte und kostengünstige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Kassel ermöglichen

Zustimmung: einstimmig

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4.Beraterverträge der Stadt Kassel

Auf die nächste Sitzung verschoben

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5.Prekäre Reinigungsarbeiten im städtischen Auftrag

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1427 –

Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Gebäude in städtischer Hand und von städtischen Betrieben werden je in Eigen-und Fremdreinigung gereinigt?

Antwort:
Folgende Objekte werden durch städtische Reinigungskräfte eigengereinigt:
Rathaus
Auslagerung Druselplatz 5/Untere Königstraße 46
Elisabeth-Knipping-Schule
Kita Struthbachweg
Feuerwache I
Goethegymnasium I
August- Fricke-Schule
171 weitere Objekte befi!lden sich in der Fremdreinigung.
Zu den städtische Betrieben kann keine Aussage getroffen werden.

2.Wie viel Prozent der Flächen werden in Fremdreinigung vergeben?

Antwort:
Es befinden sich ca. 89 % der Flächen in der Fremdreinigung.

3.Welche Firmen sind damit beauftragt?

Antwort:
Es sind derzeit 12 lokal tätige Firmen mit der Fremdreinigung beauftragt (keine Namensnennung aufgrund der DSGVO).

4.Wie viele Beschäftigte reinigen Gebäude für die Stadt?

Antwort:
Derzeit gibt es 46 eigene Reinigungskräfte. Das entspricht 23 Vollzeitstellen (VZÄ).

5.Nach welchen Kriterien vergibt die Stadt Kassel Reinigungsarbeiten?

Antwort:
Seit der Vergabereform vergibt die Stadt Kassel nach Preis, Leistung (m2/Std. als Leistungswert), Qualität (Fehleranalyse und —behebung, Reaktionszeiten, Zertifizierung), Personalmanagement (regelmäßige Schulungen, persönliche Schutzausrüstung) und Umweltaspekten (ökologische Reinigungsmittel, Dosierhilfen, recyceltes Papier) die Reinigungsarbeiten.

6.Wie haben sich die Kosten für die Fremdreinigung in den letzten 5 Jahren entwickelt?

Antwort:
Die Kosten der Fremdreinigung sind um 16,94% gestiegen, die der Eigenreinigung um 18,74%.

7.Wie haben sich die Reinigungsintervalle in den letzten 5 Jahren in den verschiedenen Bereichen entwickelt?

Antwort:
Die Reinigungsintervalle haben sich grundsätzlich nicht verändert. Die bestehenden Altverträge werden sukzessive angepasst bzw. neu ausgeschrieben. Die Reinigungsintervalle richten sich z. B. bei Schulen mindestens nach der DIN 77400 Reinigungsdienstleistungen in Schulgebäuden. Die Häufigkeit, die Flächenleistung und die Art der Reinigung werden nach den genannten Regelwerken festgelegt und sind abhängig von Gebäudetyp und Nutzung, den Oberflächen, der Art des Raumes, der Nutzungshäufigkeit und nicht zuletzt vom Nutzerverhalten und der Gestaltung der Außenflächen.

8.Im letzten Haushalt heißt es, dass weitere Einsparungen nicht ohne Qualitätsminderung vorgenommen werden können und die Anforderungen durch Ganztagsbetrieb, Kitas etc. weiter steigen. Welche Schritte wurden unternommen, um die Qualität zu sichern und zu überprüfen?

Antwort:
Zur Qualitätssicherung wurden Ortstermine in den Objekten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt, Zusatzstunden beauftragt und das jeweilige Leistungsverzeichnis angepasst — auch wenn Nutzungsänderungen stattgefunden haben.

9.Wie wird dieEinhaltung kontrolliert?

Antwort:
Durch die Objektleitungen der Firmen, durch städtische Mitarbeitende (Hausmeister, Sachbearbeitungen, Kitaleitungen, Bürgerhausleitungen, Hallenwarte) wird die Einhaltung kontrolliert und gegebenenfalls nachjustiert. Hinweisen der Schulleitungen wird nachgegangen und Ortstermine zur Klärung durchgeführt.

10.Wie steht der Magistrat zu einer Rekommunalisierung in Eigenreinigung?

Die Eigenreinigung ist ohne Overheadanteil um 107,13% teurer ist als die Fremdreinigung (täglicher Quadratmeterpreis: 48,24€/m2 Eigenreinigung zu 23,29€/m2 Fremdreinigung). Der Krankenstand bei den eigenen Reinigungskräften ist hoch. Daher Wird bei Ausfall auf Personalgestellungen zurückgegriffen (Doppelzahlungen). Die Leistungswerte wurden im Rahmen einer Dienstanweisung niedriger bewertet. Der städtische Lohn liegt über dem im Gebäudereinigerhandwerk (10,56€/Std., Stand 01.01.2019).
Eine Rekommunalisierung wird nicht angestrebt. Aufgrund des Magistratsbeschlusses vom 14.12.2015 befinden sich ca. 11% der Flächen in Eigenreinigung.

11.Was würde eine komplette Rekommunalisierung der Reinigung pro Haushaltsjahr kosten?

Antwort:
Bei ca. 250.000 fremdvergebenen Quadratmetern (Stand 31.12.2018) entstünden ca. 6 Mio. € Mehrkosten – ohne Overheadanteil (u.a. zusätzliche interne Sachbearbeitung).

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6.Umsetzung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke –101.18.1428 –

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele zusätzliche Stellen für Pflegekräfte „am Bett“ wurden im Klinikum 2019 bisher geschaffen? (Bitte nach Standorten aufschlüsseln)

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Ausgehend von der durchschnittlichen Pflegepersonalbesetzung 2018 wurden per 31.07.2019 17 Vollzeitstellen im Klinikum Kassel aufgebaut. Der Standort Ludwig-Noll-Krankenhaus ist aufgrund der Psychiatrie-Personalverordnung vom Pflegepersonalstärkungsgesetz ausgenommen.

2.Wurde bereits eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung / Vorstand nach § 4 Abs. 8 KHEntgG abgeschlossen?

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Im Dezember 2018 wurde eine Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung des
Klinikum Kassel und dem Betriebsrat gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz abgeschlossen.

a.Wenn ja, wie viele zusätzliche Vollzeitstellen sieht diese Vereinbarung vor?

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Die Betriebsvereinbarung umfasst 48,95 Vollzeitstellen.

b.Wenn ja, sieht diese Vereinbarung eine Verteilung auf einzelne Fachgebiete vor? Wie sieht diese für die einzelnen Fachgebiete aus?

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Die Vereinbarung sieht eine Verteilung auf unterschiedliche Fachgebiete vor:
Zentrum für Herz-, Nieren- und Gefäßmedizin 6,45 VK
Zentrum für Traumatologie, plastische Chirurgie, Dermatologie 4,9 VK
Zentrum für Viszeralmedizin und Onkologie 9,85 VK
Zentrum für Kopf- und Neuromedizin 8,4 VK
Zentrum für Frauen- und Kindermedizin 7,05 VK
Zentrum für Notfall- und Intensivmedizin 3,1 VK
Sonstige (z.B. Poo Station) 9,2 VK.

3.Mit welchen Maßnahmen will der Vorstand des Klinikums den geplanten Personalaufbau realisieren?

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Im Rahmen des nachhaltigen Personalrnanagements gibt es bei der Gesundheit Nordhessen strategische Handlungsfelder mit umfangreichen Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Personal- und Führungskräfteentwicklung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Darüber hinaus werden in diesem Herbst mit rund 150 jungen Menschen mehr als jemals zuvor ihre Ausbildung bei der Gesundheit Nordhessen starten.

4.Wie viele Pflegekräfte würden im Klinikum fehlen, wenn die Pflegepersonalbemessungsregelung (Stand 1992) eingeführt würde?

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Pflegepersonalregelung im Klinikum Kassel seit 2011 nicht erfasst wird. Die Pflegepersonalregelung wurde 1996 gesetzlich ausgesetzt. Seither fanden keine Aktualisierungen bzw. Anpassungen der Berechnungsgrundlage statt, so dass die PPR in der jetzigen Fassung stark veraltet ist und daher keine adäquate Berechnungsgrundlage darstellt.

5.Wie ist die der Stand der Einhaltung und Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung im ersten und zweiten Quartal 2019? (Bitte nach Standorten, und Fachgebieten aufschlüsseln)?

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Die Anforderungen der Personaluntergrenzen beziehen sich derzeit auf die Fachgebiete Kardiologie (2 Stationen), Unfallchirurgie (2 Stationen), und Intensivmedizin (4 Stationen) im Klinikum Kassel. Im Durchschnitt wurden in den ersten wcei Quartalen die Vorgaben erfüllt.

6.Bereitet derneue Geschäftsführer Strategien für das Klinikum ohne Einschnitte in die tarifliche Bezahlung der Beschäftigten vor?

Antwort der Gesundheit Nordhessen Holding AG:
Es sind keine Einschnitte bei der tariflichen Bezahlung der Beschäftigten geplant.

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7.Sondernutzung durch Recyclingbehälter

Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1438 –

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Recyclingbehälter werden als gebührenpflichtig in die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungs-und Sondernutzungsgebührensatzung) aufgenommen. Die Gebühren pro Behälter und Jahr orientieren sich an den Werten für Postkästen und Container. Begründung: Die Sammlung von Altstoffen zum Recycling ist seit der Einführung des Dualen Systems ein kommerzielles Geschäft. Die bisherige Kostenfreiheit der nicht unerheblichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums stellt eine wirtschaftliche Bevorzugung gegenüber anderen Unternehmen wie die der Telekommunikation, der Post, Bauunternehmen, Läden und Gastronomie dar. Ohne Erlaubnis im öffentlichen Raum aufgestellten Sammelbehälter werden eingezogen. Eine Transport-und Einlagerungsgebühr wird auf die fiktive Nutzungsgebühr für ein Jahr aufgeschlagen. Herrenlose Sammelbehälter werden sofort verwertet. Diese Neuregelung könnte für die immer wieder ungenehmigt aufgestellten Altkleidercontainer eine rechtliche Verbesserung der Beseitigung und des Kostenersatzes bieten.Die kurzzeitige Nutzung des Straßenraums durch Müll-und Recyclingbehälter bei der Abfuhr bleibt kostenfrei. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung.1.34 Aufstellung eines Containers 80,–bis 200,–p/J1.51-Errichten, Betreiben und Unterhalten von Postablage-und Verteilerkästen, Schaltschränken u. ä 50,–p/J und Kasten Quelle: https://www.kassel.de/satzungen/satzung-ueber-die-sondernutzung-an-oeffentlichen-strassen-im-gebiet-der-stadt-kassel-und-ueber-sondernutzungsgebuehren-sondernutzungs–und-sondernutzungsgebuehrensatzung.php#-C2A714_-C396ffentlich-rechtliche_Gestattungsvertr-C3A4ge

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Diskussion: Die SPD-Fraktion erklärt, eine neue Regelung sei nicht notwendig, da es schon eine Sondernutzungssatzung gebe. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Die Fraktion Kasseler Linke zieht den Antrag zurück.

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8.Einrichtung Klimaschutzrat

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1440 –

Wir fragen den Magistrat:
1.Wann trifft sich der Klimaschutzrat das erste Mal?
2.Welche Organisationen wurden bereits eingeladen?

Der Stadtbaurat erklärt, dass mit Professor Dr. Hein (ehemaliger Ev. Bischof) ein Vorsitzender gefunden sei. Seitdem sei man mit der Vorbereitung und Organisation der Strukturen befasst. Der 1. Termin sei der 5. März.
Der Stadtbaurat erläutert noch einmal das Prinzip des Klimaschutzrats: In der Stadtgesellschaft gebe es viele Ideen zum Klimaschutz. Ein neues Klimaschutzkonzept wolle man dort nicht erstellen sondern relativ schnell Maßnahmen benennen, deren Umsetzung am dringlichsten sei. Diese Maßnahmen würden gesammelt und in den Themenwerkstätten präzisiert und eingeordnet (verwaltendes oder politisches Handeln, Satzung oder Verwaltungsvorgaben).

30 Vertreter von Organisationen der Stadtgesellschaft seien eingeladen (Initiativen, Verbände, Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus verschiedenen Sparten, kulturelle Bildung, Wirtschaft, Religion).

Der Klimaschutzrat soll bewusst kein Expertengremium sein, sondern ein Querschnitt der Stadtgesellschaft abbilden um zu schauen, welche Maßnahmen man durchsetzen können. Die politischen Fraktionen seien als Zuhörer eingeladen. Der Arbeitsbereich der Themenwerkstätten solle präzise formuliert sein (Energiewende, Wärmeversorgung, Müllentsorgung, Müllvermeidung, Ernährung und Kulturverhalten usw.)In diese Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Themen würden Experten eingeladen.

3.An wen können sich Interessierte und Organisationen wenden, die Teil des Klimaschutzrats werden wollen?

Klimaschutz@kassel.de

4.Wie wird sichergestellt, dass neben ExpertInnen auch zivilgesellschaftliche Akteure teilnehmen können?

Genau diese Funktion habe der Klimaschutzrat. Zwar tage er nicht öffentlich, aber die Fraktionen seien eingeladen

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9.Zweitwohnungssteuer

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten 101.18.1453

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen für die Stadt Kassel durch die Zweitwohnungssteuer seit 2010?

2010: 195.249,27 €
2011: 218.564,98 €
2012: 232.314,72 €
2013: 229.262,54 €
2014: 224.025,63 €
2015: 246.783,02 €
2016: 261.830,04 €
2017: 272.354,62 €
2018: 300.751,93 €
Wesentlich höher zu bewerten ist der indirekte (Einnahme -)Effekt durch vermehrte An-/Ummeldung zum Hauptwohnsitz und die damit verbundenen zusätzlichen Schlüsselzuweisungen.

2.Wie hoch waren in den jeweiligen Jahren der höchste Einzelbetrag, was der niedrigste Einzelbetrag?

2010: 884,16 € – 2,72 €
2011: 884,16 € – 5,30 €
2012: 884,16 € – 4,40 €
2013: 1.248,00€ – 6.96 €
2014: 1.248,00 € 5,60 €
2015: 1.248,00€ – 4,09 €
2016: 1.248,00€ – 4,00 €
2017: 1.248,00€ – 7,58 €
2018: 1.344,00€ – 5,20 €

Die niedrigsten Einzelbeträge ergeben sich jeweils aus unterjährigen Abmeldungen.

3.Ist bekannt, wie sich die Zweitwohnungssteuer bei den Zahlungspflichtigen auf Alters-und Berufsgruppen verteilt und wenn ja, wie sieht diese Verteilung aus?

Die Verteilung ist nicht bekannt und lässt sich mit vertretbarem Aufwand auch nicht feststellen.

4.Wie hoch ist der jährliche Verwaltungsaufwand, personell und finanziell, für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer?

Personalaufwand:
0,9 Stellen mittlerer Dienst A 8 und
0,2 Stellen gehobener Dienst A 11
Der finanzielle Aufwand für diese Stellenanteile beträgt ca. 103.000 € pro Jahr.

5.Wäre es rechtlich zulässig, einzelne Gruppen wie beispielsweise Studenten, von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer zu befreien?

Lt. verfassungsgerichtlicher Entscheidung fehlt es an einem sachlichen Grund, „Personen die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet innehaben, eine Zweitwohnungsteuer nicht aufzuerlegen“. Dieses „Außenvorlassen“ wäre verfassungswidrig!

Zu TOP 9 „Zweitwohnungsteuer“ der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am 6. Februar 2020 wurde nach Beantwortung der Anfrage durch die Fraktion Kasseler Linke nachgefragt, in wie vielen Fällen Zweitwohnungsteuer in Kassel gezahlt wird.
Im Jahr 2019 wurde für 961 Fälle Zweitwohnungsteuer erhoben.
In Ergänzung der Beantwortung der ursprünglichen Anfrage der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten können wir zu den Fragen 1 und 2 inzwischen auch die Zahlen für das Jahr 2019 benennen.
Zu Frage I: Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen für die Stadt Kassel durch die Zweitwohnungsteuer seit 2010?
Antwort: 2019: 303.984,66 €
Zu Frage 2: Wie hoch waren in den jeweiligen Jahren der höchste Einzelbetrag, was der niedrigste Einzelbetrag?
Antwort: 2019: 1.344,00 € – 5,20 €

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10.Denkmal für die Kasseler Trümmerfrauen

Antrag der AfD-Fraktion-101.18.1476

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,in geeigneter Weise dauerhaft an die Kasseler Trümmerfrauen zu erinnern, z. B. in Form eines Denkmals.
Begründung:Als „Trümmerfrauen“ werden die Frauen bezeichnet, die nach dem Zweiten Weltkrieg in vielen deutschen und österreichischen Städten mithalfen, diese von den Trümmern der zerbombten Gebäude zu befreien. Sie waren neben professionellen Trümmerbeseitigern, Kriegsgefangenen und zwangsverpflichteten ehemaligen Nationalsozialisten eine Gruppe der Akteure in den Trümmerräumaktionen der Nachkriegszeit.Die alliierten Besatzungsmächte hatten Befehle herausgegeben, mit denen alle Frauen zwischen 15 und 50 Jahren verpflichtet wurden, sich zu dieser Arbeit zu melden. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 32 vom 10.07.1946 wurden frühere Arbeitsschutzbestimmungen für Frauen teilweise aufgehoben. Die Arbeit der Trümmerfrauen bestand im Abriss stehen gebliebener Gebäudeteile sowie der Zerkleinerung von Bautrümmern mit dem Ziel, die Ziegelsteine für Neubauten zu gewinnen.Die Leistungen der Trümmerfrauen wurden bereits früh gewürdigt. So forderte die SPD-Politikerin Louise Schroeder in einer Rede vor dem Bundestag am 30.09.1949 eine umfassende Anerkennung dieser Leistungen: „Unsere Frauen sind es gewesen, die mit ihren bloßen Händen die Straßen von der Lebensgefahr befreit und die Trümmer aufgeräumt haben. […] Und als Frau muss ich sagen, hier haben wir geradezu eine Ehrenpflicht, eineEhrenpflicht gegenüber den Frauen, die noch im weißen Haar zum Zwecke der Enttrümmerung auf der Straße gestanden haben, und die nun plötzlich arbeitslos werden, weil wir sie nicht mehr bezahlen können.“ Am 02.05.1952 verlieh Bundespräsident Theodor Heuss 32 Trümmerfrauen und 17 Enttrümmerungsarbeitern das Bundesverdienstkreuz am Bande.1 Antrag AfD-FraktionVorlage-Nr.101.18.14762von 2In Kassel waren durch die Area Bombing Directiv der Royal Air Force etwa 80 Prozent der Wohngebäude in den äußeren Stadtbezirken total zerstört, die Altstadt wurde mit rund 97-prozentiger Zerstörung geradezu eingeäschert. Nach Luftbildaufnahmen brannte die Stadt nach weiteren sieben Tagen immer noch. Auf jeden Einwohner kamen 48 Kubikmeter Schutt.2Auch wenn neben den Trümmerfrauen zahlreiche weitere Akteure an der Enttrümmerung der Stadt beteiligt waren, kommt den Trümmerfrauen eine besondere Bedeutung zu. Diese waren einer besonderen Belastung ausgesetzt, da sie in der besonders schwierigen Nachkriegszeit neben der Enttrümmerung meist weitere zum Lebensunterhalt notwendige Tätigkeiten nachgingen und zudem ihre Familie zu versorgen hatten.Der Magistrat soll daher beauftragt werden, diese besondere Leistung angemessen zu würdigen und auf Dauer daran zu erinnern.Quellen:https://de.wikipedia.org/wiki/Tr%C3%BCmmerfrauhttps://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_auf_Kassel_am_22._Oktober_1943

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Die SPD-Fraktion begründet ihre Ablehnung. Man habe sich deutlich mit der Geschichte der Trümmerfrauen befasst. Vor dem Aufbau stand eine Diktatur. Wenn man gedenke, so gehe es nicht um die Trümmer, sondern um die Aufbauleistung und die Chancen der Demokratie, die sich geöffnet hätten. 2019 sei zudem beim Neujahrsempfang stellvertretend für die Aufbauleistung der Trümmerfrauen eine Frau gewürdigt worden.
Kassel habe in den letzten Jahrzehnten eine wahrnehmbare und vorbildliche Erinnerungskultur entwickelt, mit vielen Denkmälern für die Opfer der Faschisten und der Bomben.

Die Kasseler Linke weist auf die historische Faktenlage hin. Die Forschung namhafter Historiker habe ergeben, dass es „die“ Trümmerfrauen nicht gegeben habe. Ähnlich wie „das“ Wirtschaftswunder. Das sei ein Mythos, der in beiden deutschen Staaten aufgebaut und politisch instrumentalisiert wurde. Als die Amerikaner in Kassel angerückt seien, hätten sie schweres Räumgerät dabei gehabt. Die Frauen seien lange unterwegs gewesen um etwas Essbares zu besorgen, die Trümmer wurden eher von Männern entfernt, dafür gebe es auch Belege im Stadtarchiv

B90/Grüne erklären, hier gebe es gezielt gestreute Legenden. Die Hauptlast vor Ende des Krieges habe bei Gefangenen der Deutschen gelegen, nach Ende des Krieges bei Strafarbeitern. Die Arbeiten wurden eher selten freiwillig übernommen, die Menschen seien zwangsverpflichtet worden, zum Beispiel, weil sie vormals NSDAP-Mitglieder waren. Die politischen, emotionalen und psychischen Trümmer wögen schwerer und es sei schräg, dass dieser Antrag ausgerechnet von einer Fraktion käme, deren Partei die Demokratie heute in Trümmer legen wolle. Auch wenn sicher einige Frauen aus ehrenhaften Gründen Trümmer beseitigt hätten, wie zum Beispiel die als Baumeister ausgezeichnete Dame, sei dies nicht ausreichend für ein Denkmal.
Die AfD-Fraktion widerspricht den Darstellungen. Sie verweist auf ein Louise Schroeder Zitat und die Verleihung von 32 Bundesverdienstkreuz durch Theodor Heuss.

Die CDU-Fraktion möchte keine spezielle Gruppe herausstellen. Die historischen Aspekte seien bereits erläutert worden und in Anbetracht der aktuellen Ereignisse fände man den Antrag einfach geschmacklos, auch wenn er bereits seit Oktober 19 im Geschäftsgang sei.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten verweist auf das Stadtmuseum, in dem es eine Dauerausstellung gebe, die sich sehr intensiv mit der Bombennacht und den Wiederaufbau befasst. Auch sie werde den Antrag ablehnen.

Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

 

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11.Digitalisierungspotentiale in den kommunalpolitischen Gremien

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten-101.18.1482

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch war der jährliche Papierverbrauch der Stadt Kassel in den Jahren 2018 und 2017 und welche Kosten sind dadurch entstanden?
2.Wie viele Briefsendungen wurden 2018 versendet?
3.Wie viele Paketsendungen wurden 2018 versendet?
4.Wie hoch waren die entsprechenden Portokosten?
5.Wie viele Besucher (unique visitors) hatte das „Politisches Informationssystem“ der Stadt in den Jahren 2017 und 2018?
6.Ist geplant das „Politisches Informationssystem“ über RICH-Bürger-Anwendungen (iRICH, An-RICH, WindRich) den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen?
7.Wie viele Mandatsträger nutzen die RICH-Anwendungen (iRICH, An-RICH, WindRich) für Mandatsträger?
8.Für wie viele Mandatsträger sind dem Büro der Stadtverordnetenversammlung keine E-Mail-Adressen bekannt?
9.Gibt es Informationen, die den Mandatsträgern nicht digital zur Verfügung gestellt werden können und wenn ja, welche?
10.Wann wird der Magistrat den Einsatz der RICH-Anwendungen evaluieren?
11.Welche weiteren Schritte plant der Magistrat zur Optimierung und Digitalisierung der Abläufe der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sowie für den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern?
12.Welche Verbesserungen hinsichtlich Kosteneffizienz und Klimaschutzeffekten hält der Magistrat für möglich?

Der Oberbürgermeister erklärt, die ersten 10 Fragen enthielten viele Zahlen und Daten, diese gebe er schriftlich zu Protokoll. [Leider fehlt die Antwort in der Niederschrift].
Er würde zwar grundsätzlich den Papierverbrauch reduzieren wollen, in der laufenden Wahlperiode werde es aber keine Änderung mehr geben. Zu Beginn der nächsten Wahlperiode könnten die Gremien entsprechende Anträge beschließen, sodass er dies beim Haushalt 21 einplanen könnte. Eine Evaluation der irich Anwendung habe es noch nicht gegeben.

Update 18.05.20: Die schriftliche Antwort liegt jetzt endlich vor.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage I: Wie hoch war der jährliche Papierverbrauch der Stadt Kassel in den Jahren 2018 und 2017 und welche Kosten Sind dabei entstanden?

Stellungnahme -60-:
In der nachfolgenden Aufstellung ist der Verbrauch der städtischen Ämter und Einrichtungen einschließlich der Hausdruckerei und ohne Schulen (Beschaffung erfolgt durch das Land) berücksichtigt:

Jahr Verbrauch in Blatt DIN A4 Verbrauch in Blatt DIN A3 Gesamtkosten / Jahr
2017 11.829.500 269.000 71.643 46 €
2018 11.342.750 202.500 64.348 64 €

Nachrichtlich Stellungnahme -101-:
Im Jahr 2017 haben die Fraktionen 8.311 Kopien verbraucht/gefertigt, abzurechnen waren 332,44 Euro.
Im Jahr 2018 haben die Fraktionen 8.619 Kopien verbraucht/gefertigt, abzurechnen waren 344,76 Euro.

Frage 2: Wie viele Briefsendungen wurden 2018 versendet?

In 2018 wurden rund 950.000 Briefsendungen von der Stadt versendet.

Frage 3: Wie viele Paketsendungen wurden 2018 versendet?

In 2018 wurden 2.185 Paketsendungen versendet.

Frage 4. Wie hoch waren die entsprechenden Portokosten?

Die Portokosten belaufen sich für die Briefsendungen auf rd. 805.000 € und für die Paketsendungen auf rd. 11.020 €.

Frage 5: Wie viele Besucher (unique visitors) hatte das „Politisches Informationssystem“ der Stadt in den Jahren 2017 und 2018 ?

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Die Zahl der Besuche wird nicht gezählt.

Frage 6: Ist geplant das „PoIitisches Informationssystem“ über RICH-Bürger-Anwendungen (iRICH, An-RICH, WindRich) den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen?

Für alle Bürgerinnen und Bürger steht seit dem 1. April 2006 auf der Homepage der Stadt Kassel das „Politische Informationssystem“ zur Einsicht und Recherche der Gremienarbeit bereit. Dort kann man sich informieren
– über Gremien und Fraktionen sowie deren Mitglieder,
– über Stadtverordnete, Ausschussmitglieder und Ortsbeiräte,
– über Vorlagen, Anträge und Anfragen,
– über Themen und Beschlüsse,
– über alle Sitzungstermine inklusive der Einladungen und Niederschriften.
Seit 2019 sind dort auch die Redebeiträge aus der Stadtverordnetenversammlung jederzeit abrufbar.
Das Thema „Bürger-App“ wurde bisher interfraktionell im Ältestenrat nicht erörtert bzw. abgesprochen, die nötigen Lizenzen für den Betrieb zu erwerben.

Frage 7: Wie viele Mandatsträger nutzen die RICH-Anwendungen (iRICH, An-RICH, WindRich) für Mandatsträger?

Im Rahmen einer Testphase wurden 20 Lizenzpakete von IRich- bzw. AnRich-Anwendungen für die mobile Gremienarbeit für Stadtverordnete von der Stadt Kassel erworben. Zurzeit steht die Anwendung dem Stadtverordnetenvorsteher, 12 Stadtverordneten (6 SPD, 2 Grüne, 4 FDP, FW’+Piraten) und der Leiterin des Hauptamtes zur Verfügung. Während der Testphase erfolgt weiterhin der Versand der Einladungen bzw. der Unterlagen pp. in Papierform. Rückmeldungen der Stadtverordneten liegen dem Büro der Stadtverordnetenversammlung noch nicht vor.

Frage 8: Für wie viele Mandatsträger Sind dem Büro der Stadtverordnetenversammlung keine E-Mail-Adressen bekannt?

Die Weitergabe bzw. Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Von 298 Mandatsträgern (Stadtverordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte und des
Magistrats) sind bei 25 Personen die E-MaiI-Adressen nicht bekannt.

Frage 9: Gibt es Informationen, die den Mandatsträgern nicht digital zur Verfügung gestellt werden können und wenn ja, welche?

  • Umfangreichere Informationen wie z. B. Karten, Lagepläne oder auch von Dritten im Auftrag der Verwaltung gefertigte Printwerke sind für eine digitale Bereitstellung eher nicht geeignet. Wegen der Lesbarkeit sollen Anlagen zu Vorlagen nicht größer als max. 10 MB sein. Außerdem ist die Lesbarkeit der Informationen abhängig vom jeweiligen Endgerät.
  • Alle Post von Dritten an die Mandatsträger, die von der Stadt weitergeleitet wird.

Frage 10: Wann wird der Magistrat den Einsatz der RICH-Anwendungen evaluieren?

In dieser Wahlzeit wurde die Einführung der elektronischen Einberufung der Sitzungen der Gremien im Ältestenrat noch nicht erörtert und noch nicht in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung aufgenommen. Es wird empfohlen mit der Digitalisierung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung in der 19. Wahlzeit im Jahr 2021 nach Entscheidung der Gremien zu beginnen.

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12.Weitergabe von Meldedaten

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten-101.18.1483

Antwort des Dezernats für Bürgerangelegenheiten und Soziales

Vorbemerkung:
Das städtische Melderegister stellt mithilfe der Grunddaten der Einwohner die zentrale Informationsgrundlage für viele Bereiche der Verwaltung innerhalb der Stadt und auf allen staatlichen Ebenen, der Rechtspflege, der Religionsgemeinschaften und auch für die Bürger selber dar.
Dabei erfolgt die Sammlung, Verarbeitung und Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten der Einwohner entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Ausdruck dieser Dienstleistungsfunktion der Melderegister ist die „einfache Melderegisterauskunft“ nach § 44
Bundesmeldegesetz (BMG). Mit über 60 Mio. Auskünften bundesweit im Jahr ist dies die am häufigsten nachgefragte Verwaltungsleistung. Damit wird dem Informationsbedürfnis des privaten und des öffentlichen Bereichs, insbesondere der Wirtschaft, der Krankenkassen, Kirchengemeinschaften, Rettungsdiensten u. a. Rechnung getragen. Die einfache Melderegisterauskunft übermittelt der anfragenden Stelle den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad sowie die derzeitige Anschrift der gesuchten Person.

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Datensätze mit Adressdaten von Privatpersonen haben die Kasseler Meldebehörden in den Jahren 2018 und 2019 bis heute herausgegeben?

Antwort:
Insgesamt hat die Kasseler Meldebehörde im Jahr
• 2018 25.000 schriftliche und 13.000 elektronische Anfragen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen beantwortet.
• 2019 20.700 schriftliche und 12.500 elektronische Anfragen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen beantwortet.

2.Wer hat die Meldedaten angefragt?

Antwort:
Der Gesetzgeber unterscheidet der Sache nach drei Arten von Adressaten, denen Melderegisterauskünfte übermittelt werden dürfen. Diese sind:

    • Öffentliche Stellen (Meldebehörden und andere öffentliche Stellen).
    • Nicht-öffentliche Stellen (Privatpersonen, Unternehmen, Presse, Parteien etc.).
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften.

Alle drei Adressaten haben Auskünfte aus dem Kasseler Melderegister erhalten. Eine separate Statistik, welche konkrete öffentliche bzw. nicht-öffentliche Stellen Daten aus dem Kasseler Melderegister angefragt haben, existiert nicht.

3.An wen übermittelt die Stadt Daten unaufgefordert und auf Basis welcher Gesetze geschieht das?

Die Stadt Kassel übermittelt keinerlei Daten unaufgefordert. Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass mit der Bezeichnung „unaufgeforderte Daten“ sog. „regelmäßige Datenübermittlungen“ gemeint sind. Regelmäßig sind Datenübermittlungen immer dann, wenn gesetzlich festgelegte Daten bei Eintritt festgelegter Voraussetzungen übermittelt werden, ohne dass die Meldebehörde hierüber im konkreten Einzelfall entscheidet. Empfänger dieser Datenübermittlungen sind ausschließlich öffentliche Stellen.
Für regelmäßige Datenübermittlungen ist eine besondere Rechtsgrundlage im Bundes- und Landesrecht erforderlich (siehe 55 36 Absatz 1 und 55 Absatz 5 Bundesmeldegesetz). Der Bund hat hiervon in der 1. und 2. Bundesdatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV), das Land Hessen in der Meldedaten-.Übermittlungsverordnung Gebrauch gemacht. So erhält z.B. das „Bundeszentralamt für Steuern nach Speicherung einer Geburt oder eines Sterbefalles […], zur Zuteilung der Identifikationsnummer […] unverzüglich“ eine gesetzlich festgelegte Anzahl Daten durch die Meldebehörde (vgl. 9 Absatz 1 BMeldDÜV). Weitere Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen können dort eingesehen werden. Als Beispiele sind hier andere Meldebehörden, das Bundeszentralregister, Waffenerlaubnisbehörden, Schulen, das hessische Krebsregister, das Hess. Statistische Landesamt etc. zu nennen.

4.An welche Einrichtungen/Institutionen etc. wurden die Datensätze herausgegeben?

Antwort:
Die Datenempfänger sind in der 1. und 2. Bundesdatenübermittlungsverordnung, für das Land Hessen in der Meldedaten-Übermittlungsverordnung aufgeführt. Da die Meldebehörden keinen aktiven Einfluss auf die Datenübermittlungen haken, kann auch nicht gesagt werden, ob tatsächlich alle öffentliche Stellen, die in der 1. und 2. Bundesdatenübermittlungsverordnung sowie der Meldedaten- Übermittlungsverordnung genannt werden, Daten erhalten haben.

5.Welche Daten waren in diesen Datensätzen enthalten

Antwort:
Zum Datenumfang einer regelmäßigen Datenübermittlung siehe Antwort zu 3. Der Datenumfang einer Melderegisterauskunft ist abhängig vom Adressaten und ebenfalls gesetzlich geregelt.

    • Öffentlichen Stellen darf Auskunft über Daten nach §34 Bundesmeldegesetz übermittelt werden. Nach Maßgabe des § 34 BMG dürfen im Einzelfall insgesamt 14 unterschiedliche Daten aus dem Melderegister beauskunftet werden. Hierzu zählen u.a. Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensnamen, Künstlernamen Einzugsdatum, Auszugsdatum, Geschlecht etc.
    • Nicht-öffentlichen Stellen darf Auskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz (einfache Melderegisterauskunft) erteilt werden. Die einfache Melderegisterauskunft übermittelt der anfragenden Stelle den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad sowie die derzeitige Anschrift der gesuchten Person. Unter besonderen Voraussetzungen dürfen auch weitere Daten aus dem Melderegister im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft (§ 45 BMG) mitgeteilt werden.
    • Öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften darf Auskunft über Daten nach §42 Bundesmeldegesetz erteilt werden. Nach Maßgabe des § 42 BMG dürfen insgesamt 16 unterschiedliche Daten aus dem Melderegister beauskunftet werden. Hierzu zählen u.a. Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensnamen, Künstlernamen Einzugsdatum, Auszugsdatum, Geschlecht etc.

6.Ist der Verwendungszweck (z.B. Werbezwecke) der Daten bekannt?

Antwort: Nicht-öffentliche Stellen müssen bei Antragstellung eine Erklärung abgeben, Ob die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen. Ist dies der Fall, muss der gewerbliche Zweck konkret benannt werden. Nur in diesen Fällen ist der Meldebehörde der Verwendungszweck der Daten bekannt. Daneben istzu erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung und Zwecke des Adresshandels verwendet werden sollen (vgl. §44 Absatz 3 BMG).
Öffentlichen Stellen werden Daten nach Maßgabe des §34 BMG übermittelt, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.

7.In welchen Fällen wird und wurde einer Herausgabe von Daten nicht stattgegeben?

Antwort: Eine Auskunft an nicht-öffentliche Stellen wird abgelehnt, wenn eine Oder mehrere der gesetzlich geregelten Voraussetzungen fehlen. Dies ist der Fall, wenn

    • die anfragende nicht-öffentliche Stelle Oder Person nicht eindeutig identifiziert werden kann.
    • für die Anfrage Daten verwendet werden, die nicht im Datenkatalog des § 44 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BMG enthalten sind,
    • eine Anfrage zu gewerblichen Zwecken ohne die Angabe des hierfür erforderlichen Zweckes erfolgt oder
    • die Daten zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen, ohne dass die hierzu erforderliche Einwilligung des Bürgers oder eine Versicherung der anfragenden Stelle, dass der Bürger hierzu eingewilligt hat, vorliegt.

Eine Weitergabe von Daten erfolgt ebenfalls nicht, wenn Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben:

    • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
    • an öffentliche-rechtliche Religionsgesellschaft als Familienangehöriger eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft,
    • an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen,
    • aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger und Presse,
    • an Adressbuchverlage.

Die Auskunft an öffentliche Stellen wird abgelehnt, wenn die angefragten Daten offensichtlich nicht zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgabe erforderlich sind (vgl. § 34 BMG). Darüber hinaus können Melderegisteranfragen öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen im Einzelfall abgelehnt werden, wenn schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen beeinträchtigt werden (§ 8 BMG).
Frage: Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind bei den Meldebehörden erfasst, wie viele haben einer Weitergabe ihrer Daten widersprochen?

8.Welche Kosten entstehen der Verwaltung durch die Herausgabe der Daten und welche Einnahmen erzielt die Stadt damit?

Antwort: Die entstehenden Kosten für die Dienstleistung „Melderegisterauskünfte erteilen“ können nicht beziffert werden. Das Bürgeramt hat im Jahr 2018 rund 96.000 € Gebühren für die Erteilung von Melderegisterauskünften eingenommen. Die Gebühren bemessen sich nach dem Verwaltungskostenverzeichnis für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (Ziffer 42ff). Demnach werden für schriftliche Anfragen Gebühren in Höhe von 9,- €, für automatisierte Anfragen Gebühren in Höhe von 5 € erhoben. Auskünfte an öffentliche Stellen sind gebührenfrei.

9.Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind bei den Meldebehörden erfasst, wie viele haben einer Weitergabe ihrer Daten widersprochen?

Antwort: Im Kasseler Melderegister werden alle Einwohnerinnen und Einwohner erfasst, die im Zuständigkeitsbereich der Kasseler Meldebehörde eine Wohnung (Haupt- Oder Nebenwohnung) beziehen und ihrer Meldepflicht nachkommen. Derzeit sind dies rund 203.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 30.06.2019). Eine Statistik über die Anzahl von Widersprüchen gegen die Weitergabe von Daten liegt nicht vor.

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13.Modellregion für ein 365-Euro-Ticket

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler undPiraten-101.18.1497

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, sich im Rahmen es von der Bundesregierung vorgelegten Klimaschutzprogramms als Modellregion für ein 365-Euro-Ticket zu bewerben. Sofern möglich, soll dies gemeinsam mit dem Landkreis Kassel geschehen, um in der gesamten Region Kassel den ÖPNV attraktiver zu machen.

Der Oberbürgermeister stellt klar, dass er kein Freund dieses Modells sei. Es werde im NVV kontrovers diskutiert. Der Landkreis habe sich beworben und wollte das gesamte NVV Gebiet mit einbeziehen. Man müsse aber beachten, dass Kassel der einzige Erbringer im ganzen Verkehrsgebiet sei, die anderen seien nur Besteller. Der Aufwand müsse dann selbst getragen werden und im Konsolidierungsvertrag festgelegt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung sei aus der Hüfte geschossen und nicht nachhaltig. Alles müsse umgestellt werden und es entstünden deutliche Problem, wenn das Modell ausläuft. Man müsse auch nicht überall der Erste sein. Da, wo das 365 € Ticket angeordnet worden sei, habe es Chaos in der Stadtwirtschaft verursacht. Es sei fraglich ob später das Geld von Land oder Bund käme, oder ob das bei der Kommune hängen bliebe. Im Interview mit der HNA habe er schon berichtet, dass dann die Stadt einen 2-stelliger Millionenbetrag drauflegen müsste. Er würde für mehr und bessere Infrastruktur und vernünftige Bezahlung der Beschäftigten stehen, das wären die ersten Schritte. Erst dann könne man über ein 365 € Ticket nachdenken. Er appelliert an die Stadtverordneten den Antrag abzulehnen, man müsse nicht auf jedes Trittbrett aufspringen.

Die SPD-Fraktion stimmt zu und sieht in Kassel andere Prioritäten, wie zum Beispiel die Straßenbahn nach Harleshausen. Sie stellt infrage was passiert, wenn die Modellregion ausläuft. Man habe dann ein Preissystem, was man so schnell nicht mehr ändern könne. Es wäre besser zunächst in Infrastruktur zu investieren.

B90/Grüne hegen zwar Sympathien für das Anliegen, schließlich habe man ja auch das Schüler- und das Seniorenticket auf Landesebene eingeführt, dennoch werde man den Antrag ablehnen. Man sei auch verwundert über den Antragsteller, der die Regiotram bekämpft habe und sich auf genug über den ÖPNV lustig gemacht hätte. Das sei unglaubwürdig.

Die Kasseler Linke sieht in dem Antrag einen Schritt in die richtige Richtung. Man müsse sowohl die Infrastruktur ausbauen und die Takte verengen, als auch die Tarifstruktur ändern und die Fahrpreise senken.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt, sie wolle nicht das eine gegen das andere ausspielen. Es sei richtig zu investieren, aber um die beschlossene Klimaneutralität 2030 zu erreichen, müsse man schneller und größere Schritte gehen. Der Sektor Verkehr sei geeignet, denn da könne die Stadt im Vergleich zu Sanierung viel machen. Eine Stärkung des ÖPNV in den Landkreis hinein könne zudem Gründung direkt anbringen auch zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt in Kassel führen. Die persönlichen Angriffe sollten die Grünen doch bitte direkt beim Empfänger anbringen. Die Piratenpartei habe umlagefinanzierten ÖPNV seit langem im Programm und habe sich auf das Modellprojekt zurückgezogen, weil sie darin eine Chance sehe große Schritte in die richtige Richtung zu machen.

Die CDU-Fraktion mahnt an, die Herausforderungen ÖPNV Schritt für Schritt anzugehen. Zunächst müsse man investieren und Re-investieren und die steigenden Betriebskosten bewältigen, mittlerweile gebe es ja zum Glück auch eine bessere Förderkulisse. Ohne gutes Angebot nutzen auch niedrige Preise nichts. Die Länder, die den ÖPNV kostenlos anböten, seien nicht mit Deutschland vergleichbar. Da habe man noch viel aufzuholen.

Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne
Enthaltung:AfD

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14.Telefonzellen im Stadtgebiet

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten-101.18.1506

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Telefonzellen gibt es im Stadtgebiet?

41

2.Wie hat sich die Zahl der Telefonzellen in den letzten drei Jahren entwickelt?

Rückläufig. 2016 habe es noch 54 Telefonzellen gegeben, 2017 waren es noch 46 und 2018 41.

3.Welche Entwicklung der erwartet der Magistrat für die Zukunft?

Der Magistrat erwartet weiteren Rückbau aufgrund geringer Nutzung und Vandalismus (Begründung Telekom)

4.Sollte aus Sicht des Magistrats eine Mindestanzahl an öffentlichen Fernsprechern in der Stadt erhalten bleiben?

Ja, zwischen der Stadt und der Telekom gebe es einen Vertrag, der eine angemessene Grundversorgung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit regelt.

5.Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit Telefonzellen als Zeugnisse des Wandels von der Industrie-zu Informationsgesellschaft unter Denkmalschutz zu stellen?

Bei dieser Frage enthält der Magistrat sich. Das Landesamt für Denkmalpflege sei zuständig. Der Stadtbaurat persönlich kennt aber keine Telefonzellen, die er unter Denkmalschutz stellen würde.

6.Welche Maßnahmen sind der Stadt bekannt, um Telefonzellen und die dort vorhandende Infrastruktur umzunutzen?

Der Flächenanteil von Telefonzellen, der oben genutzt werden könnte, sei sehr gering. Maßnahmen seien dem Stadtbaurat keine bekannt.

7.Gibt es hinsichtlich der Weiterentwicklung der Telefonzellen-Standorte Gespräche mit der Deutschen Telekom? Wenn ja, mit welchem Inhalt?

Ja, Gespräche gebe es,, allerdings nur sporadisch. Die Telekom habe Überlegungen an einigen Standorten Hotspots einzurichten.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt nach, ob an den Standorten, die ja Strom und Telekommunikationsanbindung hätten, Smart City Anwendungen möglich seien. Vielleicht auch durch einen anderen Anbieter als die Telekom, beispielsweise die Netcom. Eine Diskussion über Denkmalschutz als Industriedenkmal einzelner Telefonzellen würde man sehr begrüßen.

Der Stadtbaurat erklärt, er sei offen für Ideen der Telekom, für die Erhaltung der Zellen sehe er aber keinen kommunalen Auftrag. Man sei froh, dass selbst Kinder heute sich mit Handy zuhause melden können.

Der Seniorenbeirat weist auf die Nutzung alter Telefonzellen als Bücherschrank hin.

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15.Kombi-Veranstaltungstickets mit ÖPNV-Nutzung

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten-101.18.1507

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert mit der KVG und Anbietern von Kultur-, Sport-, Tagungs-und anderen Veranstaltungen eine Vereinbarung zu schließen, nach der Veranstaltungs-tickets zur Anreise zur Veranstaltung mit dem öffentlichen Nahverkehr berechtigen.

Begründung:
Bei größeren Veranstaltungen entstehen in der Regel Begleiterscheinungen wie kurzfristige Staus, erhöhte Emissionen und Parkdruck im Umfeld des Veranstaltungsorts. In anderen Kommunen wurden gute Erfahrungen mit Veranstaltungstickets gemacht, die auch zur Nutzung des Nahverkehrs berechtigen. Die zusätzlichen Kosten je Ticket wurden im Zuge der letzten documenta mit ca. 0,70 Ct je Ticket geschätzt. Besondere Priorität sollten bei der Umsetzung eines Kombi-Tickets haben:
Veranstaltungen in Staatstheater, Opernhaus und documenta-Forum
Veranstaltungen in der Stadthalle
Veranstaltungen im Schlachthof
Sport-und Konzert-Veranstaltungen im Auestadion
Diese Kombi-Tickets werden auch im Luftreinhalteplan des Landes Hessens für den Ballungsraum Kassel als Maßnahme zur Steigerung der Luftqualität genannt und sollten möglichst schnell umgesetzt werden.

Die SPD-Fraktion stellt fest, dass Kombitickets zwar prinzipiell eine sinnvolle Angelegenheit seien, es sie aber bei den großen Sportevents schon gebe. Da wo die Stadt die alleinige Hoheit habe, mache sie das sowieso (Senioren-Weihnachtskonzert o. ä.). Ansonsten seien die Verhandlungen Sache der privatwirtschaftlichen Anbieter und der KVG und nicht des Magistrats. Die Akteure seien nicht verpflichtet Empfehlung des Magistrates umzusetzen. Zwar kümmere sich die KVG, ein direkter Auftrag bestehe aber nicht.

Die Kasseler Linke begründet ihre Enthaltung. Die KVG hätte grundsätzlich nichts gegen Kombitickets, der Ball läge hier bei den Auftraggebern. Es sei nicht klar welcher Betrag bei Vorverkauf/Dauerkarten zu entrichten sei. In Ballungsräumen funktioniere das besser, denn dort hätte man verlässliche Planungsgrundlagen (Beispiel Rhein-Main-Gebiet – Von 30.000 Dauerkartenbesitzern nutzen ca. 25.000 das Angebot).

Die CDU-Fraktion findet die Intention zwar richtig, denn wenn es die Kombitickets gebe, würden sie auch genutzt, aber die Probleme lägen im Detail. Deshalb könne man die Argumentation der SPD nachvollziehen und lehne ab.

Zustimmung:AfD, FDP+FW+Piraten
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne
Enthaltung:Kasseler Linke

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16.Prüfauftrag für eine Pflegeplatz-Suche-App z. B. „Heimfinder“ zum Finden eines freien Heim-bzw. Pflegeplatzes in Kassel

Antrag der AfD-Fraktion –101.18.1521

Antrag

zur Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und GrundsatzfragenDie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einführung einer „Heimfinder-App“ zu prüfen. Diese soll eine Übersichtskarte für eine Umkreissuche, die Kontaktdaten und Internetadressen von Pflege-und Seniorenheimen sowie eine Anzeige von verfügbaren Plätzen in Kurzzeit-oder Langzeitpflege tagesaktuell enthalten. Auch Angebote der ambulanten Pflege oder Tagespflegeeinrichtungen sollen erfasst sein. Nutzern soll der Pflegefinder über die Homepage der Stadt Kassel und als kostenlose App über den App-Store für iOS-Geräte sowie bei Google-Play für Android-Geräte zugänglich sein. Die Kosten sind in dem zuständigen Ausschuss sowie in der Stadtverordnetenversammlung zu benennen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob eine bereits vorhandene App wie bspw. die der Städte Neuss oder Hamburg zur Verwendung kommen kann. [Begründung bitte dem Link entnehmen]

[Einklappen]

Die Bürgermeisterin erläutert, dass es in Kassel 23 stationäre Pflegeeinrichtungen gebe. Man rede von Generationen von Pflegeeinrichtungen, denn diese hätten sich Analog zu den gesellschaftlichen Veränderungen mit verändert. Im Moment habe man die 4. und 5. Generation, Wohngemeinschaften und Quartiershäuser. Man stelle im Gespräch fest, ob die Person in die Wohngemeinschaft oder Wohngruppe passt. Zudem sei es unrealistisch die Einrichtung die App tagesaktuell zu halten. Das müssten alle 23 Einrichtung machen.
Überdies sei das Einzugsgebiet größer,  auch der Landkreis und auch Thüringen würden oft ausgewählt, je nach Preis und Angebot. Eine App sehe man nicht als zielführend an.

Der Seniorenbeirat ergänzt, dass er pro Jahr 8 Einrichtung besucht und sich deren Zustand anschaue. Jede Einrichtung sei anders, wie auch jeder Mensch anders sei. Es gebe eine Broschüre, die alle 2 Jahre aktualisiert werden und die einen guten Überblick gebe. Eine App wäre überflüssig.

B90/Grüne erklären, die meisten suchten einen speziellen Heimplatz, da seien viele Parameter wichtig: Standort, Größe, Konzept, Ausstattung, Preis. Irgendein Heimplatz sei nicht hilfreich, es müsse schon der passende sein. An den Pflegestützpunkten könne man sich gut informieren, diese hätten den Überblick. Tagesaktualität könne jedoch nicht gewährleistet werden, die Zimmer würden bisweilen schnell besetzt. Eine App sei weder im Sinne der Betroffenen, noch zielführend, da sie wenig genutzt würde.

Die AfD-Fraktion erklärt sie wolle die Suche erleichtern und eine schnelle Information bieten welche Einrichtung überhaupt noch freie Plätze hätten.

Die SPD-Fraktion antwortet, es sei besser sich das Heim direkt anzuschauen, auch wenn man schon verstehe, dass Angehörige in der Situation mit vielen Dingen konfrontiert seien. Es wäre ja auch schöner sich eine Frau direkt auszusuchen, als bei Parship.

Zustimmung:AfD
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten

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17.Gefährdung der Sicherheit der städtischen IT-Systeme durch den Hessentrojaner

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + PiratenBerichterstatter/in: Stadtverordneter Volker Berkhout-101.18.1536 –

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erläutern den Grund der Anfrage. In letzter Zeit seien einige Systeme lahmgelegt wurden, beispielsweise die Stadt Gießen oder das Gericht in Berlin, mit erheblichen Schäden.

Der Oberbürgermeister erklärt zunächst was der Hessen Trojaner ist. Damit könne man Daten „erfassen“, QuellenTKÜ und Online-Durchsuchung durchführen, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliege. Nun sei die Frage in Bezug auf die städtische IT gestellt. Natürlich könnten Parlamente auch Dinge beschließen, die letztlich verfassungswidrig sein, diese Anfrage sei aber arg intendiert. Weder in öffentlicher, noch in nicht-öffentlicher Sitzung würde er konkrete Antworten zur IT Sicherheit beantworten. Wie man diese organisiere, müssten nicht alle wissen.

Wir fragen den Magistrat:

1.In welchen städtischen Netzwerken werden schützenswerte personenbezogene Daten und Daten besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO (1)) der Kasseler Bürger gehalten?

Man habe verschiedene Netze, die personenbezogenen Daten würden nur in internen Netzen gespeichert.

2.Wie viele Endgeräte (Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Mobiltelefone) sind mit diesen Netzwerken und dem Internet verbunden?

3300 Endgeräte, die aber nicht direkt mit dem Internet, sondern über entsprechende Firewall Strukturen verbunden seien.

3.Welche dieser Endgeräte können potentiell durch den Hessentrojaner infiziert werden?
4.Welche dieser Endgeräte können mit anderer Schadsoftware, die dieselben Sicherheitslücken ausnützt wie der Hessentrojaner infiziert werden?

Diese beiden Fragen beantwortet er nicht.

5.Kann der Magistrat ausschließen, dass diese Endgeräte über die bestehenden Sicherheitslücken durch andere Angreifer infiziert und ausgespäht werden, so dass es zu einem Datenmissbrauch kommen kann?

Es sei allgemein bekannt, dass Trojaner und Sprachprogramme über Lücken auf Rechner gelangen könnten. Natürlich könne man das bei der heutigen Komplexität nicht zu 100 % ausschließen. 100-prozentige Sicherheit gebe es nirgends.

6.Hat die Stadt bei der Landesregierung Informationen zur Schließung der Sicherheitslücken angefragt? Wenn ja, wie lautete die Antwort?

Man arbeite mit dem CyberCompetenzCenter Hessen zusammen. Man erhalte Warnmeldung und Berichte von Hessen 3C.

7.Welche Schutzmaßnahmen hat die Stadt gegen die Infizierung ihrer Geräte mit Schadsoftware, die dieselbe Sicherheitslücke nutzt, getroffen?
8.Wie gewährleistet die Stadt Kassel angesichts bekannter, bestehender Sicherheitslücken den Schutz besonders schützenswerter personenbezogener Daten?

Man setze auf ein mehrstufiges IT Sicherheitskonzept, abgesprochen mit dem BSI, Und habe so ein solides Fundament zum Schutz der digitalen Prozesse und Daten. Die durch den Titel vermittelte Intentionsweise man zurück, man arbeite eng mit dem Start zusammen. Eine Gefährdung durch den Hessen Trojaner gebe es nicht.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erläutert noch einmal das Problem, welches entsteht, wenn über ein Gesetz festgelegt wird, dass IT Systeme nicht sicher sein dürfen, damit der Staat eigenen Schadcode einschleusen kann. Diese Lücken könnten auch durch andere Anbieter zu Missbrauchszwecken genutzt werden. Die Piratenpartei Hessen habe deshalb Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht. Aus Sicht des Redners habe der Oberbürgermeister nicht nachvollziehbar dargelegen können, dass die Lücken für Kassel kein Problem darstellten, damit könnten weder Land noch Stadt sich zufriedengeben.

Der Oberbürgermeister wiederholt, man solle nicht intendieren, was nicht der Fall sei und erstmal abwarten was bei der Klage vor Gericht rauskommt.

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18. Baumpatenschaften

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten-101.18.1559

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeiten für die Schaffung eines Baumpatenschaften-Programms, bei dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Vereine, Verbände und ähnliche Einrichtungen durch Spenden neue Baumpflanzungen im Gebiet der Stadt Kassel finanzieren können, zu prüfen. Hierbei würde die Stadt Kassel lediglich die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen. Die Kosten für Pflanzung und Pflege der Bäume würde dann aus diesem Patenschaftsprogramm finanziert werden.

Begründung:
Bäume sind die einzigen extrem günstigen und kinderleicht vermehrbaren CO2-Speicher. Bäume sind kinderleicht zu pflanzen, entziehen der Atmosphäre über Jahre CO2 und binden dieses langfristig. Bei allen Diskussionen über das Thema Klima ist es wichtig, was zunächst jeder Einzelne machen kann. Jeder der einen Baum pflanzt, macht damit mehr als die meisten anderen Aktionen bewirken können. Da aber nicht jeder einen Garten oder andere geeignete Flächen zur Verfügung hat, soll die Stadt prüfen und mitteilen, auf welchen Flächen Bäume gepflanzt werden könnten. Für die Kosten einer Pflanzung könnten dann die Bürger Kassels Geld spenden und als Dankeschön könnte jeder Baum eine Plakate mit Namen des jeweiligen Spenders erhalten. Wir halten dies für eine gute Möglichkeit, um die Verbundenheit der Bürger sowohl mit der Umwelt als auch mit unserer Stadt zum Ausdruck zu bringen und zu stärken.

Die SPD-Fraktion erklärt, sie fände den Antrag interessant und werde ihn unterstützen. Auch die CDU-Fraktion findet die Intention gut. Bei den Haushaltsberatungen sei ihr Änderungsantrag, zusätzlich Geld für Bäume auszugeben, ja abgelehnt worden. Mehr Bäume seien immer gut und diese Variante belaste den Haushalt nicht.
Bündnis 90/Grüne erklären, sie würden dem Antrag zustimmen, wollten aber noch ein paar Worte dazu verlieren.
Zum einen gebe es mit der Initiative essbare Stadt bereits ein ähnliches Konzept, bei dem man in Kooperation mit den Ortsbeiräten Bäume pflanze.
Eine Baumpatenschaft sei etwas anderes als die Patenschaft für ein Tier, welches man unter Umständen ins Tierheim geben könne. Bäume würden über 100 Jahre alt, die Pflegekosten entstünden erst nach langen Laufzeiten (30 Jahre und mehr). Es sei nicht klar, ob das den potenziellen Paten so bewusst sei. In der Stadt gebe es über 86.000 Bäume, bei den letzten Haushaltsberatungen habe man gesehen, wie sehr die Pflegekosten steigen.
Man freue sich aber, wenn Grüne Herzen schlagen, deshalb stimme man zu.

Zustimmung: einstimmig

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Ende der Sitzung.