- Notizen aus der 33. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 3.12.2020 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung: - Ein Stadtverordneter (Grüne) erklärt, dass im Ältestenrat besprochen worden sei, die Sitzungen so kurz wie möglich zu halten und Anfragen zukünftig schriftlich mit der Einladung mitzuversenden. Das habe der Magistrat zugesagt und wollte die übrigen Magistratsmitglieder und die Ausschussvorsitzenden darüber zu informieren. Deshalb beantrage er die Tagesordnungspunkte 2, 4,8, 9,10, 11, und 12 heute nicht zu behandeln, sondern erst, wenn die Antworten schriftlich vorliegen.
Zudem beantragt er Tagesordnungspunkt 7 zu schieben, da dieser erst im Jugendhilfeausschuss, bzw. dem zuständigen Fachausschuss, behandelt werden müsse. - Der Vorsitzende erklärt, Tagesordnung. 7 werde ohnehin abgesetzt.
- Die Bürgermeisterin erwidert, sie könne nicht nachvollziehen, warum Tagesordnungspunkt 2 abgesetzt werden solle. Die Strategie liege vor, die Vorstellung sei ein stimmiger Beschluss gewesen. Der Leiter der kommunalen Arbeitsförderung sei anwesend und auf eine Vorstellung vorbereitet. Zu den Anfragen merkt sie an, dass das Gesundheitsamt im Moment andere Prioritäten hätte und ohnehin nicht alle Antworten vorliegen.
Man einigt sich darauf, dass Tagesordnung 2 auf der Tagesordnung bleibt, bei der Abstimmung über die Absetzung der Fragen jedoch gibt es Gleichstand, somit werden sie behandelt.
1.Wahl einer Schriftführerin
Die Schriftführerin wird gewählt.
2. Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie der Stadt Kassel
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. November 2020
Bericht des Magistrats -101.18.1890-
Die Bürgermeisterin erklärt, dass es, um Gelder aus dem Qualifizierungs- und Arbeitsbudget des Landes zu bekommen, erforderlich sei eine Arbeitsmarktstrategie vorzulegen. Bisher habe man diese intern im Rathaus erstellt, jetzt habe man zunächst einen Dialog mit arbeitsmarktrelevanten Akteuren (Arbeitsagentur, Kammern, Gewerkschaften, Jobcenter) und Bürger:innen geführt, dessen Ergebnisse in den Bericht eingeflossen seien (Arbeitsmarktdialog 2019). Sie merkt an, dass einige Stellen jetzt, angesichts der Pandemie, anders geschrieben werden würden. Sie versichert aber, dass man flexibel auf die Situation reagieren würde. Mit den Kammern, Gewerkschaften und der Agentur habe man das Programm „Kassel sichert Ausbildung“ entwickelt, um Menschen zu helfen, die durch die Pandemie ihre zugesagten Ausbildungsplätze verloren haben. Grundsätzlich hätten sich die Handlungsfelder und die Fokusgruppen aber nicht verändert. Das Arbeitsmarktbudget sei aufgestockt worden, auch Mittel aus dem Sondervermögen seien eingeflossen um im Bereich Integration in Ausbildung und Arbeit weiterzukommen.
Sie übergibt das Wort an den Leiter der kommunalen Arbeitsförderung.
Beim Arbeitsmarktdialog 2019 habe man die Ausbildung und Arbeitsmarktstrategie diskutiert und verschiedene Ziele, Handlungsfelder und Fokusgruppen identifiziert. Daran sollen sich die Maßnahmen der kommunalen Arbeitsförderung und in Teilen auch des Jobcenters orientieren.
Die Strategie definiere Strukturprobleme, wie zum Beispiel fehlende Bildungsabschlüsse, und Zielgruppen, zum Beispiel Alleinerziehende, für die es Maßnahmen in Teilzeit brauche.
Ziel sei es eine abgestimmte und nachhaltige Qualität sicherzustellen, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und dem Fachkräftemangel vorzubeugen. In Workshops mit Expert:innen und Bürger:innen habe man ausgearbeitet, welche Gruppen besonders benachteiligt sind:
-
- Jugendliche unter 25
- Geflüchtete plus Menschen mit Migrationshintergrund (aktiv und passiv)
- Alleinerziehende Frauen beim Wiedereinstieg
- Leistungsberechtigte nach SGB 12
- Langzeitarbeitslose
Integration sei ein Querschnittsthema, Auch das Integrationskonzept enthalte als Handlungsfeld die Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Ergebnisse in 5 Handlungsfeldern, In denen man Qualifikationsmaßnahmen plane:
-
- Ausbildung, Berufsorientierung (betrifft hauptsächlich junge Menschen)
- Geförderte Dualausbildung (nicht alle Menschen würden auf dem Arbeitsmarkt einen Ausbildungsplatz finden, deshalb schaffe man Ausbildungsmöglichkeiten in den Eigenbetrieben und der Stadtverwaltung)
- Berufliche und sprachliche Qualifikation (Fachkräftesicherung)
- Beschäftigungsförderung (Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeiten und Wiedereinstieg)
- Interkulturelles Fallmanagement (Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund)
In den vergangenen Jahren habe es immer ungefähr 15-20 Maßnahmen in den einzelnen Bereichen gegeben. Aufgrund der Pandemie habe man seit Sommer neue Maßnahmen für einzelne Zielgruppen ergänzt.
- Das Programm Sozialwirtschaft integriert 2 sei schon vor Corona beantragt worden, aber aufgrund des Lockdowns verschoben worden. Dort stünden 80 Plätze bis 2024 für alle 5 Fokusgruppen zur Verfügung.
- „Kassel sichert Ausbildung“ laufe seit Mai erfolgreich. Der Fokus läge auf Jugendlichen und junge Erwachsenen. Ein weiteres Programm für unversorgte Jugendliche und Erwachsene sei angelaufen („Countdown…“).
- Weitere Maßnahmen seien „Digicom“, „einfach digital“ und „Digital Forward“. Die Fokusgruppe seien Frauen und Alleinerziehende. Ziel sei es für die Anforderungen im IT-Bereich auf dem Arbeitsmarkt fit zu machen, insbesondere im Bereich Gesundheit und Sozialpflege.
- Das Programm „mit Arbeit“ laufe weiter für Langzeitarbeitslose.
Wichtig sei es die Maßnahmen und Aktivitäten der Akteure besser miteinander abzustimmen und zu verzahnen. Nichts sei schlimmer, als Maßnahmen organisiert zu haben, für die es dann keine Teilnehmenden gebe. Der Arbeitsmarktdialog solle institutionalisiert werden und jährlich stattfinden. Als nächster Termin werde der April 2021 anvisiert. Zudem führe man Gespräche mit den Stadtteilzentren, Bildungsberatung und Trägern (Hessen Campus Kennenlernen laden usw.) um diese Multiplikatoren über Angebote für berufliche und sprachliche Qualifikation zu informieren. Das sei kein Selbstläufer, denn aufgrund der Projektfinanzierung gebe es eine Flut von Maßnahmen, die meist nur über 3 oder 4 Jahre laufen. Deshalb müsse mehrfach und kontinuierlich informiert werden.
Als weiteres Thema erarbeite man mit einem Fachforum eine Strategie, wie man besser die Gruppe der südosteuropäischen Zuwanderer erreichen könne. Die Ergebnisse aus den Foren werden in die Fortschreibung der Arbeitsmarktstrategie einfließen
Die SPD-Fraktion lobt den vorbildlichen Prozess in den Dialogen und finden gut, dass der Fokus bei Jugendlichen liegt. 180 Jugendliche, die noch eine Ausbildung suchen, seien noch zu viel. Sie fragt, ob man schon etwas zu der Jugendberufsagentur vortragen könne, dies wird aber verneint, da die Projektgruppe noch nicht getagt habe.
3. Downhill-Strecke am Hohen Gras
Anfrage der SPD-Fraktion 101.18.1863
Die Tagesordnungspunkte 3 und 5 werden gemeinsam behandelt.
Der Stadtbaurat geht davon aus, dass die schriftliche Antwort seines Dezernats vorliegt. Die Bürgermeisterin stellt klar, dass dies nicht so sei. Die Antworten hätten erst gestern kurzfristig vorgelegen und hätten somit nicht mehr mit der Einladung verschickt werden können.
[Anmerkung meinerseits: Es ist schade und nicht zeitgemäß, dass die Möglichkeit auch kurzfristig vorliegende Antworten per E-Mail den Mitgliedern der Gremien oder den Büros der Fraktionen zu senden, nicht genutzt wird. Selbst rechtzeitig eingegangende schriftliche Antworten werden momentan nicht im Vorfeld in das Bürgerinformationssystem eingestellt, sondern nur ausgedruckt der Einladung beigelegt und später mit der Niederschrift eingestellt, was es mir unmöglich macht in Zeiten der Pandemie von der Möglichkeit des Home-Office Gebrauch zu machen. Schlimmer noch ist die Situation für Bürger:innen, die sich informieren wollen. Die letzte Veröffentlichung einer Niederschrift der Sitzungen des Sozialausschusses im Bürgerinformationssystem erfolgte im Juni!(Stand 5.12)]
Der Stadtbaurat erklärt zunächst die grundsätzliche Haltung seines Dezernats und der unteren Naturschutzbehörde. Diese unterstützte das Vorhaben und habe die Strecke nicht abgelehnt, wie in der Presse zu lesen gewesen sei, sondern so weit wie möglich genehmigt (75%). Am Ende der Diskussion stellt er einige Punkte klar, die ich hier vorziehe, da sie imho die Hauptaussagen darstellen.
- Es sei für 3/4 der Strecke eine Genehmigung erteilt worden. Eine Genehmigung sei kein beliebiger Vorgang, sondern erfolge so, dass ein Projekt rechtssicher umgesetzt werden könnte. Man würde einem Projekt erheblich Schaden, würde man dies nicht tun, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
- Planungsbüros könnten Anträge stellen, in denen sie Lösungsmöglichkeiten darstellen und auf die Genehmigung hoffen. Die untere Naturschutzbehörde müsse sie dann nach Recht und Gesetz prüfen und in dem Umfang genehmigen, der eine rechtssichere Nutzung zulässt.
- Es sei von Anfang an klar gewesen, dass dieses Projekt naturschutzrechtlich hochkomplex sei. Auch das Planungsbüro und der Verein hätten von den Schwierigkeiten gewusst, auch in Bezug auf die Befristung. Eine solche Maßnahme lasse sich nur umsetzen, wenn sie einen triftigen Grund hat und einen Sinn ergibt. Der Sinn müsse auf Wirkung geprüft werden, deshalb gebe es die Befristung. Diese sei systemimmanent, anders sei eine Genehmigung nicht möglich gewesen. Auch die obere Naturschutzbehörde habe dies bestätigt. Wer an den Erfolg glaubt, ließe sich davon nicht abschrecken.
Die Antwort des Sportamts liegt schriftlich vor [per OCR gescannt], die Leiterin des Umwelt- und Gartenamtes antwortet mündlich.
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie bewertet der Magistrat die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde zur Downhill-Strecke am Hohen Gras?
Sportamt: Dass der PSV Grün Weiß angekündigt hat, vom geplanten Vorhaben einer Downhillstrecke nach den gesetzten Vorgaben der UNB Abstand zu nehmen, ist bedauerlich. Dieses Projekt hätte Signalwirkung gehabt, um den Habichtswald/das Hohe Gras als Freizeit-, Sport- und Naherholungsareal attraktiver und vielfältiger zu gestalten. Zudem hätte die Strecke dazu beigetragen, das Downhill-Fahren zu kanalisieren und somit dem illegalen Fahren entgegenzuwirken.
Umwelt- und Gartenamt: Der Magistrat nehme die Funktion der unteren Naturschutzbehörde wahr. Ein Projekt mit dieser Tragweite benötige eine gründliche Prüfung und Abwägung aller Belange. Die Entscheidung der UNB könne eine positive Wirkung für den Wald haben, wenn das Ziel erreicht wird die illegalen Strecken zu unterbinden. Mit der Genehmigung stelle man sicher, dass der Eingriff in die Natur minimiert werde und das Naturerlebnis im Habichtswald zu Erholung gesichert bleibe. […]
2.Welche artenschutzrechtlichen Gründe sind im Gutachten genannt, die das Projekt gefährden?
Sportamt: Wir gehen davon aus, dass hier die Genehmigung der UNB gemeint ist. Die Genehmigung der UNB vom 04. Mai 2020 ist ein11-seitiges Schriftstück mit 28 Nebenbestimmungen. Die wichtigsten Auflagen, die wohl dazu gefühft haben, dass der PSV zu dem Schluss gekommen ist, das Projekt nicht weiterzuführen, sind aus Sicht des Sportamtes:
- Befristung der Genehmigung auf 5 Jahre. Damit ist eine finanzielle Förderung des Projektes durch das Land Hessen ausgeschlossen
- Ablehnung für geplante Streckenelemente. Dadurch kann das Ansinnen des Vereins, für alle Leistungsstärken der Downhillfahrer ein Angebot zu machen, nicht erfüllt werden. Somit ist auch der Ansatz, illegale Strecken zu verhindern, nicht mehr in dem vorgesehenen Umfang möglich.
Umwelt- und Gartenamt: Ein Naturpark sei ein Schutzgebiet nach Naturschutzrecht die geplante Strecke ziehe sich durch ein bisher unzerschnittenes großes Waldareal. Dieses bietet Lebensraum für vielfältige Vögel und Amphibien usw. die Zerschneidung dieses Waldstückes und Störung der Tierwelt werde durch das Entfallen eines Streckenverlaufs minimiert. […]
3.Wie bewertet der Magistrat das vorliegende Gutachten des Büros für angewandte Ökologie und Forstplanung (BÖF)?
Sportamt: Das für die Genehmigung erforderliche naturschutzrelevantes Gutachten des Büros für angewandte Ökologie und Forstplanung (BÖF) kommt zu dem Ergebnis, dass die vom PSV Grün Weiß Kassel beantragte Streckenführung sowohl naturschutzrechtlich als auch artenschutzrechtlich in der eingereichten Form rechtskonform ist.
Umwelt- und Gartenamt: Das im Auftrag des PSV erstellte Gutachten sei die erforderliche Grundlage für die Genehmigung der Strecken von der unteren Naturschutzbehörde gewesen. Eine öffentliche Diskussion über die Güte von Gutachten führe man nicht. Die rechtliche Beurteilung spiegele sich in der Genehmigung wider.
4.Wie ist die Haltung des Naturparks Habichtswald zu den Einwänden der Unteren Naturschutzbehörde?
Sportamt: Bekannt ist, dass der Zweckverband Naturpark Habichtswald an einem umfassenden Angebot für Mountainbike und Downhill im Habichtswald sehr interessiert ist und das Vorhaben des PSV aktiv und nachdrücklich unterstützt hat.
Umwelt- und Gartenamt: der Zweckverband sei informiert und mögliche Konflikte benannt worden (mit Biker:innen und Wander:innen)
5.Warum wurden keine attraktiven Streckenalternativen gefunden?
Sportamt: Die im Antrag des PSV Grün Weiß Kassel dargestellte Streckenführung war der UNB bereits im Vorfeld der Antragstellung bekannt. Es wurden bei gemeinsamen Vorort-Terminen sogar Anpassungen der Streckenführung vorgenommen.
Umwelt- und Gartenamt: Die untere Naturschutzbehörde habe 5 Strecken genehmigt, 4200 m von 5500 m. Warum der PSV keine Realisierungsmöglichkeiten mehr sieht, entziehe sich der Kenntnis des Amtes.
6.Wie soll das strategische Ziel, den Habichtswald als Freizeit-, Naherholungs-und Sportareal attraktiver zu gestalten, dennoch erreicht werden?
Sportamt: ln enger Zusammenarbeit mit dem HessenForst als Waldeigentümer, dem Zweckverband Naturpark Habichtswald und den beteiligten Kommunen soll ein Konzept erarbeitet und umgesetzt werden, dass Mountainbiking und Downhill, Wandern, Skifahren im Einklang mit der Natur ermöglicht.
Umwelt- und Gartenamt: Das Ziel sei der unter Naturschutzbehörde nicht bekannt und wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht angesprochen.
7.Wie arbeitet der Magistrat mit dem PSV Grün-Weiß zusammen weiterhin zusammen, damit die Downhill Strecke realisiert werden kann?
Sportamt: Der Oberbürgermeister und das Sportamt unterstützen nach wie vor das Projekt,,Downhillstrecke“ des PSV. Mit dem Verein herrscht ein reger Austausch. Eine mögliche Lösungsmöglichkeit ist das unter Ziffer 4 angesprochene Projekt für Mountainbiking.
Umwelt- und Gartenamt: Grundsätzlich arbeite der Magistrat weiter mit allen Akteuren gerne zusammen, auch dem PSV, um Projekte im Interesse der Allgemeinheit zum Wohle aller zu realisieren.
8. Wie will man den Bedarf an legalen Strecken decken?
Sportamt: Den Bedarf an legalen Strecken zu decken, ist nach derzeitigem Stand nicht möglich
5. Ablehnung Downhillstrecke am Hohen Gras
Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1873
Die Antwort des Sportamts liegt schriftlich vor [per OCR gescannt], die Leiterin des Umwelt- und Gartenamtes antwortet mündlich.
Wir fragen den Magistrat:
1.Am Hohen Gras in Kassel wird es vorerst kein Downhillangebot für Mountainbiker geben. Warum hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) nur einen Teil des Konzeptes genehmigt?
Sportamt: Die Frage ist von -57-, UNB, zu beantworten.
Umwelt- und Gartenamt: Zunächst erläutert die Leiterin des Umwelt- und Gartenamtes, dass Mountainbiking etwas anderes sei, als Downhillfahren. Die Strecke sei ein Eingriff in den Wald, deshalb sei eine Wald- und naturschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde habe von der Gesamtstrecke von 5500 m 4200 m genehmigt (5 von 6 beantragten Streckenabschnitten). Die geplante Downhillstrecke gehe durch ein Waldgebiet mit gutachterlichen bestätigter vielfältiger Vogelwelt, mehreren Fledermausarten und Amphibien. Das Zerschneiden des zentralen Bereichs durch die Strecke zerstöre deren Lebensraum. Die Reduktion um einen Streckenabschnitt aufgrund Natur- und Artenschutz ermögliche eine Umsetzung auch ohne diesen Teil.
2.Welche Auflagen gab es mit der Genehmigung?
Sportamt: Die Frage ist von -57-, UNB, zu beantworten.
Umwelt- und Gartenamt: Die begründeten Auflagen, die in der naturschutzrechtlichen Genehmigung stehen, sollen die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen absichern. Der Großteil beziehe sich auf die Bauausführung (Schutzmaßnahmen für Haselmaus und Vögel). Zudem seien die Betriebszeiten geregelt und laute Musikanlagen untersagt.
Die Genehmigung sei auf 5 Jahre befristet. Nur dadurch könne sichergestellt werden, dass das Ziel illegale Strecken zu unterbinden, erreicht werden kann. Die legale Downhillstrecke dürfen nicht zu einer Erhöhung der Gesamtfläche durch Downhillfahrende führen. Bei Erfolg und tatsächlicher Verhaltensänderung sei eine Verlängerung möglich.
3. Warum wurden städtische Fördergelder in ein Projekt investiert, dass dann kurz vor der Vollendung von der Unteren Naturschutzbehörde nicht genehmigt wird?
Sportamt: Das Projekt wurde von der UNB genehmigt – allerdings mit Auflagen, die den lnvestor von einer Realisierung des Projekts Abstand nehmen ließ. Es war von Anfang an strategisches Ziel, das Hohe Gras, den Habichtswald, als Freizeit-, Sport- und Naherholungsareal attraktiver und vielfältiger zu gestalten. Deswegen sind auch dem PSV Grün weiß Fördermittel für die Planung zur Verfügung gestellt worden.
Umwelt- und Gartenamt: Das Projekt sei genehmigt worden. In der schriftlichen Antwort sei eine längere Erläuterung enthalten.
Warum der Betreiber keine Realisierungsmöglichkeiten mehr sieht, entziehe sich der Kenntnis. Gegen den Genehmigungsbescheid sei vom PSV ein Widerspruch eingelegt worden, allerdings ohne Begründung. Das sei an sich das probate Mittel, wenn man mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden wäre, die Behörde könne allerdings nur prüfen, wenn eine Begründung vorliegt. 5 Tage nach der Aufforderung eine Begründung nachzureichen, habe der PSV den Widerspruch ohne Begründung zurückgezogen. Damit sei die Sache erledigt gewesen.
4.Gab es keine Absprache zwischen den Ämtern?
Sportamt: sowohl die UNB als auch das Sportamt waren von Anfang an in das Projekt involviert. Es gab während der Vorbereitung des Projektes viele gemeinsame Gespräche und Vor-Ort-Termine. Die Entscheidung, die Genehmigung in der vorliegenden Form zu verfassen, hat die UNB als zuständige Behörde selbst getroffen.
Umwelt- und Gartenamt: es habe Gespräche zwischen ein involvierten Ämtern gegeben. Die Naturschutzbehörde habe beratend beigestanden, Anforderungen formuliert und diese erläutert.
5.Wie viele Euros aus städtischen Fördermitteln wurden dem Verein PSV Grün-Weiß Kassel für Investitionen zur Verfügung gestellt?
Sportamt: Die bereitgestellten Fördergelder wurden nicht für lnvestitionen verausgabt, sondern für Planungen des PSV Grün Weiß sowie die Erstellung eines naturschutzrelevanten Gutachtens. Hierfür wurden rund 30.000 € an den Verein überwiesen.
6.Was passiert mit den getätigten Investitionen?
Sportamt: Siehe Ziffer 5
7.Fallen Rückbaukosten an?
Sportamt: Für das Projekt ,,Downhillstrecke“ wurden noch keine baulichen Maßnahmen durchgeführt.
8.Wenn ja, wer trägt diese?
Sportamt: Siehe Ziffer 7.
9.Hessenforst als Vertreter des Waldeigentümers hat ein großes Interesse daran, „dass am Hohen Gras ein legales Angebot geschaffen wird“ (HNA vom 15.9.20): Wie geht es jetzt mit den seit vielen Jahren laufenden Planungen für so eine Strecke weiter?
Sportamt: Es gibt Gespräche zwischen dem HessenForst, dem Zweckverband Naturpark Habichtswald und dem PSV Grün Weiss Kassel, ein Konzept für Mountainbiking im Habichtswald aufzulegen. Innerhalb dieses Konzeptes soll das Thema Downhillstrecke integriert werden.
Umwelt- und Gartenamt: man habe ein großes Interesse daran illegale Strecken zu vermindern, es brauche ein Mountainbikekonzept insgesamt.
10. Welche Auswirkungen hat die Nichtgenehmigung auf den Skiliftbetrieb am „Hohen Gras“, der im Sommer von den Downhillern genutzt und deshalb gekauft werden sollte?
Sportamt: Mit der Entstehung der Downhillstrecke am Skilift,,Hohes Gras“ sollte auch der Skilift von der Familie Bröffel an einen vorhandenen privaten lnvestor verkauft werden. Da die Downhillstrecke nach jetzigem Stand nicht gebaut wird, sind diese Pläne nun nicht mehr zu realisieren.
Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 3 und 5:
Der Ausschussvorsitzende spricht die Problematik der doppelten Antworten an und fragt, ob die Antworten des Sportamtes erneut verlesen werden sollen, damit die Antworten gleichberechtigt behandelt würden. Dies wird abgelehnt.
Die SPD-Fraktion zeigt sich verwundert, dass nur die Antworten des Sportamts in schriftlicher Form vorliegen und es die Antworten der unteren Naturschutzbehörde nur mündlich gebe. Zwar seien die Fragen ausführlich beantwortet worden, es sei aber schwierig gewesen, dem Ganzen zu folgen. Sie sehe einige Ungereimtheiten, die noch nicht ausgeräumt worden seien. Man wolle nicht, dass der Eindruck entsteht, dass der PSV jetzt als Buhmann dargestellt wird, der zwar einen Widerspruch eingereicht, aber nicht begründet habe. Das leuchte nicht ein. Bei einem so sensiblen Thema hätte die Behörde auch zweimal nachfragen können. In das Projekt sei viel Herzblut geflossen. Auch die Befristung auf 5 Jahre wirke auf sie befremdlich. Als Verein würde sie dann auch nicht weiter investieren wollen, zudem seien die Auflagen sehr hoch. Wenn doch alle an einen Tisch gesessen hätte, warum habe man nicht versucht eine gemeinsame Lösung zu finden? Der Oberbürgermeister habe dem PSV Unterstützung zugesagt, auch die SPD unterstütze ihn. Der Wald sei für viele Dinge nutzbar, ihr leuchte nicht ein, warum er nicht für eine Downhillstrecke nutzbar sein soll, die im Konsens gefunden wird und mit der sich alle wohlfühlen.
Die Fraktion B90/Grüne kontert Richtung SPD, dass die Antworten ohne Pandemie ohnehin nicht schriftlich vorliegen würden. Die Kritik könne sie nicht nachvollziehen. Den Magistrat bittet sie in Zukunft wieder gemeinsam Antworten zu geben. Es sei unüblich, dass verschiedene Dezernate oder Ämter unterschiedliche Antworten geben und so mache es die Arbeit der Stadtverordneten ungemein schwierig. Zur Sache erklärt sie, dass man, wenn Antworten nicht gefallen, nicht unterstellen solle, dass sie falsch seien. Hier sei nach Recht und Gesetz verfahren worden. Der Schutz z. B. der Haselmaus sei nun mal ein wichtiger Punkt Im hessischen Naturschutzgesetz. Das müsse eine Behörde beachten. Die Stadtverordneten könnten nicht fordern, dass die Behörde gegen Recht verstößt. Man wisse zwar, dass die Behörde einen bestimmten Gestaltungsspielraum habe, sie glaube aber nicht, dass hier jemand bewusst Steine in den Weg gelegt hätte. Die Frage, ob man mit anderen Kommunikationsstrukturen zu anderen Ergebnissen gekommen wäre, sei unklar. Die Strategie „ganz oder gar nicht“ hielte sie aber auch für schwierig. 5/6 der Strecke wären genehmigungsfähig gewesen. Mit den Antworten könne jede Fraktion jetzt entscheiden, ob sie zu dem Thema noch einmal aktiv werden wolle.
Die SPD-Fraktion möchte noch einmal konkret wissen, ob und ab wann der PSV von der Befristung gewusst habe und inwiefern die untere Naturschutzbehörde mit ihm über die Bedenken bei der Streckenführung gesprochen habe.
Die Amtsleitung entgegnet, die UNB habe beraten, auf die Herausforderungen hingewiesen, auch die Befristung sei bekannt gewesen. Man habe im Sinne des Projektes den eigenen Handlungsspielraum ausgenutzt.
Die Kasseler Linke regt an, dass die Antworten nicht nur besser schriftlich gegeben, sondern auch in das Informationssystem eingepflegt werden sollten. Auch das Protokoll der letzten Sitzung liege noch nicht vor. Sie dankt für die Antworten, die für sie durchaus nachvollziehbar gewqesen seien. Die UNB habe den Auftrag erfüllt. Es sei ein bisschen der Eindruck entstanden, dass der Oberbürgermeister vielleicht zu viel versprochen habe und dem Verein zu früh signalisiert worden sei, dass das alles so durchgeht.
B90/Grüne fragen nach, ob das Mountainbikekonzept schon in Arbeit sei.
Der Stadtbaurat antwortet, es stehen noch ganz am Anfang. Die Downhillstrecken gingen stark bergab, wenn diese von Wanderwegen gekreuzt würden, entstünden Gefährdungspunkte. Das Mountainbiking ansonsten sei weitgehend geregelt. Man versuche unterschiedliche Nutzungen auseinanderzuhalten und berücksichtige dies in der Beschilderung.
4. Nachverfolgung von Infektionsketten/Kontakten im Bezug auf COVID-19
Anfrage der AfD 101.18.1870
Wir fragen den Magistrat:
1. In wie vielen Fällen wurden Kontakte von mit COVID-19 infizierten Personen nachverfolgt?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass in allen 2460 Fällen einer COVID-19-Infektion in Kassel bis zum 30. November die Infizierten kontaktiert und deren Kontakte ermittelt worden seien. In den meisten Fällen seien auch die Kontaktpersonen kontaktiert worden, nur in wenigen Fällen sei dies nicht möglich gewesen. Im November 2020 habe man 2164 Infektionen bearbeitet mit 12.455 Kontaktpersonen.
2. In wie vielen Fällen wurden nach Veranstaltungen mit Personen-Registrierung Kontakte von mit COVID-19 infizierten Personen nachverfolgt?
3. Welche Veranstaltungen betraf diese Maßnahme?
4. Wie oft konnten dabei weitere Infektionen festgestellt werden?
Diese Fragen könnte nicht beantwortet werden, da diese Daten statistisch nicht erhoben werden.
5. Wie viele Mitarbeiter waren mit diesen Nachverfolgungen beschäftigt?
6. Welche Kosten entstanden der Stadt Kassel bisher (Stand 31.08.2020) durch diese Aufgabe?
109,2 Vollzeitäquivalente, Im Dezember kämen weitere 10 Vollzeitäquivalente hinzu.
6. Blindenpfad im Habichtswald
Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1875
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt des Blindenwanderweges im Habichtswald einzusetzen und dabei gilt es …:
-
- alternative Routenführungen und alternative Standorte zu prüfen.
- die ÖPNV-Anbindung kritisch zu prüfen, um die Erreichbarkeit des Weges sowie dessen Nutzungshäufigkeit zu verbessern.
- zu prüfen, ob und wenn ja welche externe Finanzquellen erschlossen werden können.
In diese Diskussion sollen Behindertenbeirat, Blindenbund, die betroffenen Schulen, der Ortsbeirat, das Umweltamt, Hessenforst und der Zweckverband Habichtswald sowie interessierte Bürger*innen einbezogen werden. Denn der Blindenwanderweg ist ein wichtiges inklusives Projekt u.a. für Blinde, Menschen mit Sehbehinderung oder beginnender Demenz oder Kinder.
Die SPD-Fraktion beginnt mit einer kleinen Anekdote. Es gebe eine neue Gaststätte am Erlenloch, die sich den Brüdern Grimm widme und den Blindenpfad andocken wolle. Die Brüder Grimm seien wahre Experten auf dem Gebiet der Gefährlichkeit des Waldes. Der Kasseler Wald sei wohl besonders gefährlich. Der Redner sei zwar kein Jurist, er habe aber diverse Stellungnahmen von Forstbetrieben und Wandervereinen durchgearbeitet. Die Gefahrenlage, die zu einem Abbau des Blindenpfads zwinge, bestehe wohl nur in Kassel. Alle anderen würden das anders sehen, bis hoch zum Bundesgerichtshof, der 2012 entschieden habe, dass eine allgemeine Sicherungspflicht und Haftungspflicht des Waldbesitzers auf Waldwegen nicht bestehe. Dementsprechend könne auch Hessen Forst die Haftung nicht vom Naturpark Habichtswald einfordern.
Die Streitfrage sei, ob der Blindenpfad eine Erholungseinrichtung sei oder nicht. Erholungseinrichtungen seien zum Beispiel Hütten, Grillplätze usw., die zum Verweilen einladen. Das einzige, was beim Blindenpfad zum Verweilen einlade, sei das Geländer. Dieses sei aber nur eine Orientierungshilfe und genauso zu bewerten wie die Beschilderung von Wanderwegen. Eine Erholungseinrichtung sei es nicht, es entfalle also die Versicherungspflicht, das Haftungsrisiko und die Verkehrssicherungspflicht. Eine besondere Gefahrensituation für Blinde gebe es nicht. Wald-typische Gefahren, wie herunterfallende Äste, würden Blinde genauso erschlagen wie Nichtblinde. Nehme man diese Gefahreneinschätzung ernst, müsste man alle Wälder sperren.
Zudem sei mit dem Abbau des Blindenpfads begonnen worden, bevor der Behindertenbeirat einbezogen worden sei. Das sei Beteiligungspolitisch ein enormer Rückschritt. Begründet worden sei dies mit Gefahr in Verzug. Ein weiteres Argument sei fehlendes Interesse, weil das Blindenheim nicht mehr dort sei. Würde der Blindenpfad nicht genutzt, gebe es auch keine Gefahr im Verzug. Er werde aber genutzt. Auch die Schule am Wall brauche ihn für ihren Unterricht. Wenn die ÖPNV Anbindung schlecht sei, müsse man sie verbessern.
Blinde wehrten sich überdies gegen eine Sonderbehütungspflicht. Während Blindenpfade gerade in anderen Gegenden eingerichtet würden, setze man hier Inklusionspolitisch ein verheerendes Signal, indem man ein seit 40 Jahren bestehendes Projekt abbaue.
Der Stadtbaurat kontert, es gäbe zwar die Möglichkeit prosaische Rechtsdiskussionen zu führen, es sei aber ein Unterschied, ob man Verantwortung über einen großen Naturpark trage oder nicht. Gefahr in Verzug sei eine Entscheidung, die jemand aufgrund der Erkenntnis einer realen Gefahr trifft. Das sei in keiner Weise ein Beteiligungsprozess. Im Moment der Erkenntnis der Gefahr, müsse der Verantwortliche Schlüsse und Konsequenzen ziehen, da könne er nicht mit Märchen beginnen und dem BGH aufhören.
Wenn einmal Gefahr in Verzug ausgesprochen worden sei, dann gebe es sie. Es sei sicher richtig diese Rechtsauffassung zu prüfen, dafür sei der Weg über eine Petition im Petitionsausschuss des hessischen Landtags gewählt worden. Er halte es für richtig jetzt die Entscheidung dieses Gremiums abzuwarten.
Die Fraktion B90/Grüne regt an nach vorne zu schauen. Die gemeinsame Position sei, dass Kassel einen Blindenpfad brauche und man jetzt alles daran setzen müsse einen zu haben, egal ob die Position zum jetzigen Blindenpfad rechtlich haltbar sei oder nicht. So stünde es auch im Antrag. Bei der rechtlichen Betrachtung stelle sich die Frage, wer denn gegen die Entscheidung des BGH verstoßen hätte. Hessenforst? Das Forstamt Wolfhagen? Der Magistrat habe die Entscheidung nicht getroffen. Die juristische Beurteilung, ob es eine Sicherungspflicht gibt oder nicht, könne der Redner nicht treffen. An einem Weg an der Prinzenquelle sehe man aber deutlich wie Hessenforst dort ausgedünnt habe, damit keine Gefahr mehr besteht. Würde es die Sicherungspflicht nicht geben, würde seiner Meinung nach das Forstamt Wolfhagen diese Arbeiten nicht übernehmen, sie verursachten ja auch Kosten. Die Petition werde jetzt behandelt. Nur das Land könne auf Hessenforst , bzw. Hessenforst auf das Forstamt Wolfhagen einwirken. Er glaube nicht, dass diese rechtswidrig handeln würden. Die Grünen unterstützten den vorliegenden Antrag und appellieren daran, nicht auf dem jetzigen Standort zu beharren, sondern auch nach Alternativen zu suchen (je nach Ergebnis des Petitionsausschusses).
Die Bürgermeisterin erklärt, sie begleite Inklusion seit Jahren und unterstütze den Blindenpfad. Der Behindertenbeirat habe eine Arbeitsgruppe gegründet und wolle weiter an einer Lösung für dieses Thema arbeiten.
Die Fraktion WfK stellt klar, dass Gegenstand des Urteils des BGH nicht der Blindenpfad in Kassel gewesen sei. Zwar gebe es keine allgemeine Sicherungspflicht für typische Waldgefahren, diese könne aber entstehen, wenn Gefahrenquellen zusätzlich aufgebaut werden. Die entscheidende Frage sei hier, ob das Geländer als eine solche Gefahrenquelle gesehen werde und das werde erst dann entschieden, wenn jemand klagt. Auch wenn der Redner es selbst nicht so sehe, er hielte es für vertretbar, das Geländer als Gefahrenquelle zu interpretieren.
Die SPD-Fraktion beharrt auf der Position, dass das Geländer nicht gesichert werden müsse, da es nicht zum Verweilen anrege.
Die Kasseler Linke erklärt ihre Enthaltung. Natürlich sei man auch dafür, dass es einen Blindenpfad in Kassel gibt. In Punkt 3 des Antrags gehe es um die Prüfung externe Finanzquellen. Hätte dort gestanden, dass die Stadt einen Blindenpfad finanziell unterstützt, hätte man zugestimmt.
[Erläuterung vom DStGB:
Typische Gefahren sind solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben. Fahrspuren in Wegen, Reisig im Bestand, Trockenzweige in Baumkronen, herabhängende Äste nach Schneebruch oder Sturmschäden sind Beispiele für typische Waldgefahren.
Atypische Gefahren sind immer dann anzunehmen, wenn der Waldbesitzer selbst oder ein Dritter Gefahrenquellen schafft, selbst einen besonderen Verkehr eröffnet, anzieht oder duldet oder gegen sonstige dem Schutz von Personen oder Sachen dienende Rechtsvorschriften verstößt. Selbstgeschaffene Gefahrenquellen sind z. B. Kinderspielplätze, Kunstbauten, Fanggruben, gefährliche Abgrabungen oder Parkplätze im Wald.]
Zustimmung: Einstimmig bei Enthaltung der Kasseler Linke
7. Chancengleichheit bei der Kitaplatzvergabe
Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1905
abgesetzt
8. Nutzung der Bundesförderung zur coronagerechten Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen für städtische Sporteinrichtungen
Anfrage CDU 101.18.1923
Wir fragen den Magistrat:Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Corona-gerechte Um-und Aufrüstung von Lüftungsanlagenmit bis zu 100.000 Euro pro Ertüchtigung. Welche städtischen Sporteinrichtungen werden diese Fördergelder in Anspruch nehmen können?
Der Leiter des Hochbauamts erläutert, dass das Bundesprogramm ausgelegt sei auf Anlagen für Räume, in denen regelmäßig größerer Personenansammlungen stattfinden, und der Luftaustausch größer 1500 m3/h betrage. Sporthallen erfüllten diese Kriterien. Technisch ziele das Förderprogramm auf die Ertüchtigung von Lüftungsanlagen mit hohem Umluft Anteil ab. In Kassel sei der Großteil der Sporthallen bereits saniert, dort käme das nicht infrage. Es gebe nur noch 4 Sporthallen (Harleshausen, Hegelsberg ,Waldau und Oberzwehren), die Lüftungsanlagen mit Umluftanteil hätten. Die Anlagen seien bereits im Haushalt für eine Komplettsanierung angemeldet, Oberzwehren sei bereits im Nachtragshaushalt 2020 berücksichtigt. Die Anlagen seien mittlerweile alle so umgestellt, dass der Umluftanteil reduziert ist. Problematisch sei, dass man es nicht mehr richtig warm bekomme, wenn es richtig kalt wird. Das Bundesprogramm sei nur eingeschränkt einsetzbar. Es werde zum Beispiel der Umbau von Filtern gefördert, das ginge aber technisch nicht ohne Weiteres. Man prüfe gerade, ob man das Programm überhaupt nutzen könne, befürchte aber das dies nicht der Fall sei, da vieles technisch einfach nicht möglich sei.
9. Hygiene in den öffentlichen Toiletten
Anfrage der AfD 101.18.1929
Die Bürgermeisterin erklärt, dass ihr die Antwort noch nicht vorliege.
abgesetzt
10. Aktuelle Situation in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Kassel für Geflüchtete
Anfrage der SPD 101.18.1937
Die Bürgermeisterin antwortet:
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Menschen leben derzeit in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften?
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2. Die Stadt Kassel verfolgt seit vielen Jahren die Strategie der dezentralen Unterbringung.
Das bleibe auch so. Im Moment gebe es 7 große und 35 kleine Unterkünfte, man tendiere dazu die großen Unterkünfte vom Netz zu nehmen. Die Jägerkaserne schließe Ende des Jahres, das Nordstadtquartier werde zum 30.6.2021 aufgelöst.
3. Wie ist die aktuelle Situation (Anzahl der Unterkünfte und Verteilung nach Stadtteilen)?
Eine detaillierte Aufstellung werde dem Protokoll beiliegen.
4. Welche Vorkehrungen wurde von Seiten des Sozialamtes beim Umgang mit der Pandemie in den letzten Wochen getroffen (Information der Bewohner/innen und Betreiber/innen, Belegungspraxis, Hygienekonzepte, Quarantäne, soziale Betreuung)?
Zu Beginn der Pandemie habe man Maßnahmen zur Belegung ergriffen. Seit Ende März seien nur noch Familien oder maximal 2 Personen in einem Zimmer untergebracht. Die Einrichtungen seien kontinuierlich über die aktuellen Hygienevorschriften und Abstandsregeln informiert worden. Es habe Flyer und Plakate in unterschiedlichen Sprachen gegeben. Es seien Unterbringungsmöglichkeiten zur kurzfristigen Isolation vorgehalten worden. Die Verantwortung zur Erstellung von Hygienekonzepten liege bei den Betreibern/Eigentümern. Die Stadt stehe seit Beginn in regelmäßigen Austausch. Der Caritasverband Nordhessen Kassel und Piano seien im Rahmen der Betreuung regelmäßig vor Ort um die Bewohner:innen zu beraten, Hilfestellung anzubieten und auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinzuweisen. Die Stadt Kassel unterstütze die Betreiber bei der Überwachung der Einhaltung der Zugangsbeschränkungen und Quarantäneregelungen sowie bei Bedarf bei der Versorgung der Bewohner:innen.
5. Wie bewertet der Magistrat die eingeleiteten Maßnahmen und die aktuelle Situation in den Gemeinschaftsunterkünften?
Die seitens des Sozialamts eingeführten Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos seien vorausschauend und zielführend gewesen. Durch Ausnutzung freier Kapazitäten sei es möglich die Abstandsregeln einzuhalten. Es sei zeitnah auf erforderliche Maßnahmen hingewiesen worden. die Betreiber, Eigentümer und Sozialberater:innen hätten sich verantwortungsvoll verhalten und in Kooperation mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt alles getan um Infektionen zu vermeiden und auf die Eigenverantwortung der Bewohner:innen hinzuweisen. Aus Sicht des Magistrats sei dies gut gelungen. Insgesamt sei die Lage in den Unterkünften unkritisch, die Bewohner:innen seien größtenteils besonnen. Es habe in den Gemeinschaftsunterkünften nur vereinzelte Fälle von Infektionen gegeben. Lediglich im April und Juni wurden Quarantäneordnungen für Bewohner:innen zweier großer Unterkünfte ausgesprochen. Die erkrankten Personen hätten separat in eigenen Bereichen untergebracht und dort versorgt werden können. Die Betreiber hätten die Schutzmaßnahmen umgesetzt. Akzeptanz für die Maßnahmen sei maßgeblich, ein guter Kontakt zwischen Personal und Untergebrachten sei die wichtigste Grundregel.
6.Wie ist der Sachstand zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland?
100 Personen seien angekommen, eine Familie sei in Kassel. Weitere Informationen vom Regierungspräsidium Darmstadt habe man noch nicht.
11. Sicherheit von stationären Pflegeeinrichtungen bei COVID-19 Infektionen
Anfrage der AfD 101.18.1949
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie sind die Zuständigkeiten des Gesundheitsamtes Region Kassel bezüglich Einrichtungen im Stadtgebiet und im Landkreis Kassel organisiert?
Die Bürgermeisterin erklärt, die Antworten seien teils vom Sozialamt und teilt vom Gesundheitsamt gegeben worden. Das Gesundheitsamt der Stadt Kassel sei sowohl für Landkreis als auch Stadt zuständig. Es gebe eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenlegung von Gesundheitsämtern von 2007. es sei ein Expert:innenteam für Corid-Fälle eingerichtet worden.
2. Ist im Stadtgebiet gesichert, wenn ja, seit wann, dass beim Auftreten eines COVID-19-Infektionfalles in der Belegschaft einer Einrichtung unverzüglich (binnen 24 Stunden) die übrige Belegschaft vollständig auf weitere COVID-19-Infektionen getestet wird?
Ja. Da die Bewohner:innen vornehmlich Teil der Risikogruppen seien, genieße der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Testungen würden nach der Verordnung des RKI nach medizinischer Indikation vorgenommen.
3.Ist im Stadtgebiet gesichert, wenn ja, seit wann, dass im Falle eines COVID-19-Infizierten in der Belegschaft einer Einrichtung unverzüglich auf den Gebrauch von FFP-2-Masken ohne Ausatemventil umgestellt wird.
Der Umgang richte sich nach den geltenden Landesverordnungen und den, in den Einrichtungen erstellten, Hygieneregeln. Das Land Hessen stelle FFP2-Masken für besondere Bedarfe zur Verfügung. Die grundsätzliche Ausrüstung liege in der Verantwortung der Einrichtungen.
4.Ist im Stadtgebiet gesichert, wenn ja, seit wann, dass im Falle von Mangel an solchen FFP-2-Masken in einer betroffenen Einrichtung dieser innerhalb von 6 Stunden aus einem Lagerbestand im Zugriff des Gesundheitsamtes behoben wird?
Seit Beginn der Pandemie sei durch das Land Hessen Schutzmaterial beschafft worden und werde entsprechend der Erlasse an Personengruppen verteilt. Als Verteilerzentrum sei die Feuerwehr Kassel definiert, diese bevorrate auch das Schutzmaterial.
Die Ausgabe für die Altenpflege sei vom Sozialamt übernommen worden, es seien ausreichend FFP 2 Massen vorhanden.
5.Das Bundesgesundheitsministerium besitzt über 150 Mio. FFP-2-Masken, gekauft im April mit Steuergeldern der Bürger für € 4,50 pro Stück. Sind diese Masken für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Ambulanzen und Arztpraxen oder das Gesundheitsamt erhältlich, wenn ja wie?
Dazu könne man keine Aussage machen. In Hessen erfolge die Verteilung über das Land.
12. Sars COV-2 Testzentrum in den städtischen Kliniken
Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1951
Da die Beantwortung der Frage die 19:00 Uhr Grenze überschreiten würde, wird die Anfrage vom Ausschussvorsitzenden auf die nächste Sitzung vertagt.