Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 52. Sitzung (Sondersitzung), 09.12.20 (ohne Gewähr)
Zu Beginn der Sitzung beschwert sich zunächst der Ausschussvorsitzende darüber, dass die Fraktion Kasseler Linke, die die Sondersitzung einberufen hat, noch nicht da sei. Just in dem Moment kommt ein Vertreter der Linken, also knapp, aber im Rahmen pünktlich.
Der Vorsitzende fährt fort, dass das Einberufen der Sondersitzung gegen die Absprachen im Ältestenrat verstoße (nicht nur die Sitzungen sollten kurz gehalten werden, auch die Anzahl der Sitzungen sollte möglichst gering gehalten werden), da gezieme es sich nicht, als letzter zu kommen. Der Vorgang werde im nächsten Ältestenrat besprochen.
[pers. Anmerkung: letztlich hat die Sitzung ungefähr 1 Stunde gedauert, diese Stunde hätte das Besprechen der Vorlagen auch im Januar gedauert, und ich zweifle deutlich daran, dass sich bis dahin die Pandemiesituation in irgendeiner Form entspannen wird, im Gegenteil. Da die nächste Sitzung die letzte in dieser Legislaturperiode ist und man nicht weiß, wie viele Magistratsvorlagen, Anfragen und Anträge noch bis zum 20. Januar zusammenkommen, die dann bearbeitet werden müssen um nicht der Diskontinuität anheimfallen, halte ich die Kritik für überzogen]
Zur Tagesordnung:
1.Kündigung Markthallen-GmbH
Antrag WfK 101.18.1750
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat nimmt die gegenüber der Markthallen-GmbH ausgesprochene Kündigung zurück.
Die Kündigung des Vertrages der Stadt Kassel mit der Markthallen-GmbH ist keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Als wichtige Angelegenheit fällt sie in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung. Diese Rechtsauffassung hat bisher auch der Magistrat vertreten und Entscheidungen bezüglich des Bestandes dieses Vertrages stets durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen lassen. Trotz des rechtwidrigen Verhaltens des Magistrats ist die Kündigung im Außenverhältnis bis zu ihrer Rücknahme wirksam.
Die Antrag stellende Fraktion erklärt, dass die Kompetenzen zwischen Magistrat und Stadtverordneten aufgeteilt seien. Der Magistrat achte sehr darauf, dass nicht in seien Kompetenzbereich (laufende Verwaltung) eingegriffen werde, hier müssten die Stadtverordneten aufpassen, dass auch nicht in ihren Kompetenzbereich eingegriffen werde. Laut HGO gehörten Entscheidungen von Wichtigkeit in den Kompetenzbereich der Stadtverordneten. Normalerweise würden Kündigung in den Kompetenzbereich des Magistrats fallen, diese Kündigung hier sei aber so wichtig, dass sie in den Kompetenzbereich der Stadtverordnetenversammlung fallen würde.
Der Oberbürgermeister entgegnet, die hier vertretene Rechtsauffassung sei nicht zutreffend. Sollte diesem Antrag zugestimmt werden, gehe das gegen die Interessen der Stadt Kassel und der Stadtverordneten und würde maximalen Schaden anrichten. Im Grundstücksausschuss sei ein anderslautender Erbbauvertrag bereits beschlossen worden. Würde der Antrag angenommen werden, würde er ihn kassieren.
Zustimmung: WfK, Kasseler Linke, AfD-Fraktion
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten
2.Flexiblere Arbeitszeitregelungen und mehr Geschlechtergerechtigkeit für Beschäftigte der Stadt Kassel
Antrag Kasseler Linke 101.18.1838
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschäftigten der Stadt Kassel können den Beginn ihrer Arbeitszeit, dort wo es der Arbeitsablauf zulässt, frei wählen. Beschäftigten, die ihre Arbeit erst nach 9 Uhr morgens beginnen, entstehen durch den späteren Arbeitsbeginn keine Nachteile.Führungspositionen werden so gestaltet, dass sie auch in Teilzeit ausgeübt werden können. Führen im Team wird gefördert. Beschäftigte in Führungspositionen können ohne Nachteile befürchten zu müssen ihre Arbeitszeit reduzieren. Teilzeitbeschäftigte haben bei vergleichbarer Qualifikation gleiche Chancen auf Beförderung wie die Vollzeitbeschäftigten, auch wenn sie weiterhin in Teilzeit arbeiten möchten. Teilzeitbeschäftigte werden ermuntert sich auf Führungspositionen zu bewerben.
Flexiblere Arbeitszeiten erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und entzerren den Berufsverkehr. Die sehr hohe Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel mit oft übervollen Bussen und Bahnen in der Zeit zwischen 7 Uhr und 9 Uhr morgens könnte mit flexibleren Anfangszeiten reduziert werden. Außerdem wird ein flexiblerer Arbeitsbeginn dem unterschiedlichen Biorhythmus der Beschäftigtenbesser gerecht und trägt so zu einem besseren Gesundheitszustand der Beschäftigten bei. https://www.br.de/wissen/chronobiologie-gesundheit-folgen-innere-uhr-biorhythmus-schlaf-100.html Bisher sind Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert. Die Möglichkeit des Führens im Team und in Teilzeit erleichtert eine geschlechtergerechte Arbeitsteilung und kann so dazu beitragen den Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich zu erhöhen.
Die SPD-Fraktion erklärt, die Kasseler Linke hätte das Prinzip der Tarifautonomie nicht verstanden. Arbeitszeitregelungen gehörten in den Bereich der Tarifverträge. Zudem habe die Stadt Kassel eine hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit, es könne gar nicht besser gehen.
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU
Enthaltung: AfD-Fraktion
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten
3.Imageheft des Oberbürgermeisters
Anfrage WfK 101.18.1839
Wir fragen den Magistrat:Wie hoch sind die Kosten für das Imageheft des Oberbürgermeisters, das zu Beginn dieses Schuljahres an den Kasseler Grundschulen verteilt wurde?
Die Fraktion WfK erläutert die Anfrage. Grundschüler:innen hätten eine Art Comic-heft erhalten, in dem der Oberbürgermeister siebenmal gut erkennbar abgebildet worden sei und sich positiv ins Licht gerückt habe. Die Kosten für diese Imagebroschüre wolle man erfahren.
Die Antwort des Oberbürgermeisters fällt knapp aus. Es gebe kein Imageheft.
Die Fraktion WfK entgegnet, sie nehme zur Kenntnis, dass es dem Oberbürgermeister unangenehm sei auf die Anfrage zu antworten. Der Oberbürgermeister kontert, er nehme zur Kenntnis, dass die Fraktion WfK versuche ihre Interpretation politisch auszuschlachten. Im Heft gehe es um Demokratie.
4.Ordnungskräfte Friedrich-Ebert-Straße
Anfrage WfK 101.18.1840
Wir fragen den Magistrat:
Wie viele Ordnungskräfte sind wegen der Straßensperrung am Samstagabend zusätzlich in der Friedrich-Ebert-Straße im Einsatz?
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für jeden dieser Einsätze?
Der Verkehrsdezernent antwortet, es sei kein zusätzliches Personal eingesetzt worden. Da man den Einsatz mit vorhandenem Personal umgesetzt habe, seien auch keine Mehrkosten entstanden.
5.Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag CDU 101.18.1848
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit Beginn der neuen Wahlperiode ab dem 01. April 2021 für alle Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats und sonstigen Angehörigen von Kommissionen, Beiräten und Ortsbeiräten verbindlich internetfähige Tablet-PCs einzuführen. Eigene vorhandene Geräte sollen auf Wunsch eingesetzt werden können. Mit der Einführung dieser digitalen Lösung entfallen jegliche schriftliche Einladung und die Versendung von Vorlagen in Papierform. Der Magistrat wird ersucht, die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Mit diesem Beschluss geht die Stadt Kassel endlich einen Weg der modernen Nutzung digitaler Medien, der Kosten und Ressourcen in erheblicher Höhe einspart und der in der Frage des Papierverbrauchs nachhaltig ist. Eine Reihe von Städten und Gemeinden bis hin zum LWV nutzen seit einiger Zeit diese Technik erfolgreich. Gerade in der aktuellen Corona-Krise erleben wir starke Einschränkungen in der politischen Arbeit, die längerfristig nicht hinnehmbar sind. Deswegen muss es künftig möglich sein, auch mit Telefon und Videokonferenzen zur arbeiten. Das ist heute technisch problemlos möglich.
Die CDU-Fraktion erklärt Digitalisierung sei in aller Munde. Allein zur gestrigen Stadtverordnetenversammlung habe man 2,5 kg Papier bekommen. Das sei nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Zudem bekomme man die Unterlagen oft mehrfach. Jedes Jahr würden so Millionen von Seiten an Papier verschwendet. Die CDU wolle jetzt internetfähige Tabletts für die Stadtverordneten und alle Beiräte und die Digitalisierung aller Vorlagen. Damit spare man nicht nur Papier, sondern auch Arbeit. andere Gremien, wie zum Beispiel der LWV arbeiteten schon seit Jahren so.
Die SPD-Fraktion widerspricht nicht. Dieser Papierverbrauch müsse im Zeitalter der Digitalisierung nicht sein und Schüler:innen müssten mittlerweile auch digital arbeiten. Problematisch sehe sie jedoch die rechtliche Situation. Es brauche landesweit verbindliche Regelungen, eine gesetzliche Novellierung bereite das Land gerade vor. Die SPD sei für eine sukzessive Umstellung und schlägt eine Änderung vor, die die Umsetzung erleichtern würde.
Der Magistrat wird aufgefordert, mit Beginn der neuen Wahlperiode ab dem 01. April 2021 für alle Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats und sonstigen Angehörigen von Kommissionen, Beiräten und Ortsbeiräten verbindlich internetfähige Tablet-PCs einzuführen. Eigene vorhandene Geräte sollen auf Wunsch eingesetzt werden können. Mit der Einführung dieser digitalen Lösung entfallen jegliche schriftliche Einladung und die Versendung von Vorlagen in Papierform. Der Magistrat wird ersucht, die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Der Oberbürgermeister ergänzt in der Sache sei man sich einig. Die angesprochene Novellierung der HGO betreffe die Möglichkeit von Hybridsitzung. Das werde gerade geprüft. Die Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung könnten die Stadtverordneten beschließen, ein barrierefreier Zugang müsse gesichert sein. Bei den Kommissionen bedürfe es eines Beschlusses des Magistrats. Das wolle er in Angriff nehmen, sofort ginge das aber nicht, eher werde das bis Januar 22 dauern. Die Beiräte wiederum müssten zunächst angehört werden. Zudem sei das eine nicht unerhebliche Investitionen, allein über die Ortsbeiräte betreffe es ca. 400 Personen. Das alles müsse entsprechend vorbereitet werden.
Die CDU-Fraktion übernimmt die vorgeschlagenen Änderungen.
B90/Grüne fügen an, dass die Geschäftsordnung und die hessische Gemeindeordnung geändert werden müssten. Bisher sei für eine fristgerechte Einladung noch die Papierform notwendig. Ansonsten stimme man zu. Die Testversion laufe schon erfolgreich, das sei kostengünstiger und zeitgemäßer.
Auch die Kasseler Linke bekundet ihre Zustimmung. Das sei ein angemessener Schritt. Wichtig in Coronazeiten sei auch die Möglichkeit hybrider Sitzungen, die Umsetzung dieses Antrags biete die Voraussetzung für weitere Schritte.
Die CDU-Fraktion erklärt, sie ändere den Antrag so, dass er den Aussagen des Oberbürgermeisters entspreche. Die HGO müsse nicht geändert werden, der LWV arbeite man bereits seit 2 Jahren digital. Hybridsitzungen hingegen seien Sache des Landesgesetzgebers.
Der Behindertenbeirat begrüßt das Vorhaben und regt an, gleichzeitig Sprachausgabe mit einzuführen um die volle Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Zustimmung einstimmig
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten
[Im August hat man übrigens das Prüfen von Onlinesitzungen noch abgelehnt. Den Antrag hatten FDP+Freie Wähler +Piraten bereits zu Beginn der Pandemie im Frühjahr gestellt]
6.Keine Entprofessionalisierung in Kassels KiTas
Antrag Kasseler Linke 101.18.1893
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Kasseler Linke unterstützt das Bestreben der Stadt, die Betreuungsqualität auch mit den zusätzlichen neuen Stellen beizubehalten. Auch die Absichtserklärung der Stadt, die neuen Stellen nicht mit Assistent*innen-Stellen zu besetzen, findet die Zustimmung der Kasseler Linken.Eine Gefahr hingegen sieht sie an dem Punkt, wenn sich Ausbildungsberufe in der KiTa wiederfinden, die eine kürzere reguläre Dauer als die fünfjährige Erzieher*innenausbildung haben und deren Inhalte nicht denen der Erzieher*innenausbildung mindestens gleichwertig sind. Auch eine Absichtserklärung kann nicht davor schützen, dass zukünftig weniger gut ausgebildeten Professionen besetzt werden. Dieser Gefahr der Entprofessionalisierung muss von vorne herein ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Stadt Kassel besetzt die im Zuge des Gute-KiTa-Gesetzes entstandenen Stellen in den städtischen KiTas ausschließlich mit ausgebildeten Erzieher*innen oder Personen, die eine in Umfang und Inhalt gleichwertige Ausbildung absolviert haben.
Die Kasseler Linke erklärt, der Antrag sei weitgehend selbsterklärend. Aus dem Gute-Kita-Gesetz würden sich einige Fallstricke ergeben. Auf dem Arbeitsmarkt habe man eine angespannte Situation, der Beruf der Erzieher:in brauche dringend eine Aufwertung. Man wolle verhindern, dass die Knappheit an gut ausgebildetem Personal zum Auffüllen mit Sozialassistent:innen und ähnlichem benutzt werde. Deshalb wolle man hier einen Mindeststandard festlegen.
B90/Grüne erklären, dass das Gute-Kita-Gesetz zu einer Qualitätssteigerung führe. Die Aufstockung sei nur möglich, wenn es keine Qualitätsabsenkung gebe. Sie ergänzt, dass es mittlerweile auch die Möglichkeit der Ausbildung in 3 Jahren gebe. Zudem wolle man Multiprofessionelle Teams, mit diesem Antrag sei das nicht möglich. Die Grundidee sei gut, aber so nicht zustimmungsfähig.
Die Kasseler Linke fügt ein “mindestens” ein:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel besetzt die im Zuge des Gute-KiTa-Gesetzes entstandenen Stellen in den städtischen KiTas ausschließlich mit ausgebildeten Erzieher*innen oder Personen, die mindestens eine in Umfang und Inhalt gleichwertige Ausbildung absolviert haben.
Ein weiterer Redner von B90/Grüne meldet sich zu Wort. Man brauche nichts beschließen, was man eh schon tue. Die inhaltliche Debatte sei bereits im Schulausschuss geführt worden.
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass auch im Fachausschuss 1 über das Thema diskutiert worden sei. Der Status quo zähle, auf den werde aufgesattelt. Das sei schon beschlossen und man halte sich an die Beschlüsse.
Die Kasseler Linke erklärt, dass man sich inhaltlich ja weitgehend einig sein. Da der Antrag aber hier im Finanzausschuss behandelt werde, müsse man auch 2 Sätze dazu sagen können ohne den Verweis, dass der Antrag in den Schulausschuss gehöre. Anders als gestern bei den Erweiterungsbauten begrüße sie grundsätzlich die Diskussion in den Fachausschüssen. Eine Behandlung im Finanzausschuss ersetze keine Debatten im Schul- oder Jugendhilfeausschuss.
Die CDU-Fraktion echauffiert sich. Die „Ausfälle“ der Linken zur gestrigen Sitzung seien unangebracht.
Zum Antrag: Man habe das alles im Schulausschuss besprochen, es bestehe breiter Konsens über die Parteigrenzen hinweg. Die CDU verstehe die Intention des Antrags nicht, sie interpretiere ihn als reines Wahlkampfgeklimper.
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten
7. Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren
Antrag Kasseler Linke 101.18.1900
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Kassel prüft die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren zur Sicherstellung u.a. der kinderärztlichen Versorgung. Die Ärzt*innen arbeiten mit Stadtteilangeboten und Sozialpädagog*innen zusammen, um den Einstieg in ein stadtteilbezogenes Gesundheitszentrum zu schaffen. Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport im Mai sollen die möglichen Varianten, wie Eigenbetrieb oder unter Trägerschaft der GNH, vorgestellt werden. Geprüft werden stationäre und mobile Varianten.
Im Ausschuss soll die kinderärztliche Versorgung in den Stadtteilen vorgestellt werden, sowohl zum jetzigen Zeitpunkt als auch mit einer 5-Jahresprognose.
Ziel ist die Erarbeitung eines Gesundheitsversorgungsplans. Darin wird die mittel-und langfristige Versorgung mit Haus-und Fachärzten beobachtet und Maßnahmen vorgeschlagen zur rechtzeitigen Nachsteuerung und Begleitung in kritischen Fällen.
Die Kinderärztin in Rothenditmold hörte am 31.3. auf. Rothenditmold ist der jüngste Stadtteil, knapp jedeR 5. ist unter 18 Jahren. Viele Menschen im Stadtteil sind außerdem alleinerziehend und haben mit Armut zu kämpfen. Die Schuleingangsuntersuchungen belegen zudem, wie wichtig eine ärztliche Versorgung im Stadtteil ist. Laut Bedarfsplanung wäre der Sitz weggefallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten einE NachfolgerIn gefunden worden wäre. Um den Sitz zu sichern und ein attraktives Angebot für Nachfolger zu bieten, ist ein Angestelltenverhältnis von großem Vorteil. In Rothenditmold wurde inzwischen ein Nachfolger gefunden. So eine Hängepartie über Jahre, eine dreimonatige Versorgungslücke und das Setzen auf Glück dürfen sich jedoch nicht wiederholen. Gesundheitsversorgung ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge und muss daher von der Kommune begleitet werden.Neben der stationären medizinischen Versorgung in Krankenhäusern und der Rehabilitation ist die ambulante medizinische Behandlung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einer der tragenden Säulen im Gesundheitswesen. Die ambulante medizinische Versorgung wird in erster Linie von niedergelassenen Vertragsärzten wahrgenommen und umfasst alle Tätigkeiten des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten erforderlich und zweckmäßig sind. Die vertragsärztliche Versorgung (Behandlung von gesetzlich Versicherten) erfolgt durch zugelassene Ärzte und Medizinische Versorgungszentren, sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen sowie bei Unterversorgung zugelassene Krankenhäuser (§ 116a SGB V). Inhaltlich kann man zwischen der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung unterscheiden. An der hausärztlichen Versorgung nehmen Allgemeinärzte, praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Kinderärzte teil sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, sofern sie sich für die hausärztliche Versorgung entschieden haben. Die übrigen Fachärzte und auch Kinderärzte mit Schwerpunkt nehmen an der fachärztlichen Versorgung teil. Als Grundleistung der Daseinsvorsorge ist die medizinische Versorgung von besonderer Bedeutung. Neben dem hausärztlichen Bereich wird auch im fachärztlichen Bereich zunehmend der Ärztemangel deutlich. Was bei der Wiederbesetzung von Stellen im klinischen Bereich unserer Krankenhäuser in den vergangenen Jahren schon beobachtet wurde, tritt immer mehr auch bei der ambulanten fachärztlichen Versorgung ins Licht der Öffentlichkeit. Die Stadt Kassel würde über einen Eigenbetrieb ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen und mit angestellten Ärzten betreiben um besonders die Unterversorgung von Kinderärzten auszugleichen. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte und Psychotherapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen arbeiten. Das Kriterium „fachübergreifend“ ist jedoch mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes zum 23.07.2015 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt sind auch „fachgleiche“ MVZ zulässig, also beispielsweise reine Hausarzt-MVZ, spezialisierte facharztgleiche MVZ oder auch MVZ, in denen ausschließlich ärztliche und/oder nichtärztliche Psychotherapeuten tätig sind. Im Hinblick darauf, dass MVZ ihren Charakter als Zentrumseinrichtungen behalten, müssen mindestens zwei personenverschiedene Ärzte, deren Tätigkeitsumfänge in der Summe eine 100 % Zulassungsstelle ergeben, am Vertragsarztsitz des MVZ tätig werden. Die Ärzte sind im MVZ angestellt. Sie sind verantwortlich für die Behandlung der Patienten, das MVZ als Einrichtung für die Organisation der Behandlung und die korrekte Leistungsabrechnung. Administrative und organisatorische Aufgaben werden gebündelt und zentral von nichtärztlichem Personal erledigt. Die vom Gesetzgeber geforderte ärztliche Leitung des MVZ soll sicherstellen, dass die vom MVZ zu erbringenden Leistungen den vertragsarztrechtlichen Anforderungen genügen. Der ärztliche Leiter muss im MVZ als Vertragsarzt oder angestellter Arzt tätig sein. Er ist weisungsfrei und verantwortlich für die ärztliche Steuerung der Betriebsabläufe in fachlich-medizinischer Hinsicht. Gegründet werden kann ein MVZ von zugelassenen Ärzten und zugelassenen Psychotherapeuten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen. Auf Grund der Neuregelung durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz muss ein Medizinisches Versorgungszentrum in einer eigenen Rechtsform betrieben werden. Da das MVZ mit angestellten Ärztinnen und Ärzten betrieben werden soll, kommt hierfür die Rechtsform des kommunalen Eigenbetriebs in Frage. Dies ist nach §95 Abs. 2 SGB V möglich.
B90/Grüne verstehen nicht, warum dieser Antrag noch abgestimmt werden soll. Es gebe eine neue Initiative zu dem Thema.
Die Kasseler Linke erläutert, die Abstimmung sei Wunsch der Fraktion.
Zustimmung: Kasseler Linken
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten
8. Stand Sanierung der Reuterschule
Antrag SPD-Fraktion 101.18.1959
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Sanierung an der Reuterschule unter Einbeziehung der folgenden Punkte zu berichten:
– Gibt es eine Verschlechterung der baulichen Substanz der Reuterschule?
– Gibt es ein ämterübergreifendes und ganzheitliches Konzept zur Sanierung der Reuterschule?
– Wenn ja, wann wird das Konzept dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen und dem Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung vorgestellt?
– Wann ist der Start der Sanierungsarbeiten vorgesehen und wie ist der aktuelle Zeitplan zur Sanierung der Reuterschule?
– Unterliegt der Schulalltag weiteren, noch nicht im Ausschuss berichteten, Einschränkungen aufgrund der noch nicht begonnen Sanierungsmaßnahmen?Verschärft die Corona-Krise den Raummangel an der Schule zusätzlich?
– Gibt es ein umsetzbares Konzept zur Aufrechterhaltung des Unterrichts an der Schule während der Sanierungsarbeiten?
– Ist die Schulgemeinde einbezogen in die Planungen?
Zunächst erläutert die SPD-Fraktion, warum dieser Antrag im Finanzausschuss und nicht in Bildungsausschuss behandelt wird. Die Corona-Infektionszahlen seien gestiegen und ein Rechtsausschuss sei deshalb schon ausgefallen. Der Finanzausschuss tage jedoch immer. Zudem sei das Thema so umfangreich, finanziell, baulich und inhaltlich, dass es alle Dezernate betreffe und hier seien alle anwesend.
Wenn man eine Schule explizit erwähnt, gingen die Wogen hoch, das habe man gestern gemerkt. Die SPD habe über 10 Jahre gute bildungspolitische Arbeit gemacht. Natürlich müsse man Prioritäten setzen, Geld sei nicht unendlich. Erst habe man sich um den Kita-Ausbau gekümmert, dann um die Hortbetreuung und dann um den Umbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen. Man hätte “geklotzt und nicht gekleckert”. Nun hätte man sich gestern anhören müssen, dass es eine neue Grundschule brauche. Als die Bedarfszahlen bekannt wurden, hätte man im Schulausschuss direkt nachgefragt. Die Grundschule werde intern schon geplant und im Frühjahr nächsten Jahres politisch besprochen. Auch bei den kommunalen Investitionsprogrammen (KIP) habe man die Prioritäten immer bei Grundschulen gehabt. Zudem habe man die Grundsanierung von 4 Gesamtschulen angestoßen. Die Reuterschule sei wichtig, die Planungskosten seien im Haushalt eingestellt und die Anfrage hätte man früher stellen wollen, man hätte aber Verständnis dafür, dass die Verwaltung durch Corona mit anderen Dingen beschäftigt gewesen sei.
Bündnis 90/Grüne sehen es für sinnvoll an sich die Sanierungsbedarfe anzuschauen. Trotzdem halte man es nicht für sinnvoll in solch kleinen Etappen zu arbeiten. Der Berichtsantrag hätte gestellt werden müssen, bevor man sich für andere Schulen entschieden habe. Man wolle nicht, dass Schulen sich in Konkurrenz sehen, dazu müsse man immer die Gesamtheit betrachten.
Ein Vertreter der Kasseler Linke findet den Berichtsantrag gut und zielführend, würde ihn aber um einen Satz ergänzen: „ist die CDU einbezogen in die Planung“.
Die CDU-Fraktion regt sich auf. Dieses Verhalten sei an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten. So etwas hätte sie noch nie erlebt, es sei unwürdig so zu argumentieren.
B90/Grüne erklärt, sie könnten zwar die Verärgerung verstehen, hätten den Änderungsantrag allerdings eher als Witz interpretiert. Zum Antrag erklärt sie, dass dieser erst am 1. Februar beschlossen würde und damit in die neue Legislaturperiode reiche. Sie weist darauf hin, dass Schul-Debatten in den Schulausschuss gehörten.
Auch die SPD-Fraktion nutzt ihre Redezeit für eine Unmutsbekundung gegenüber den Kasseler Linken. Schon der Aufdruck auf dem Mund-Nasen-Schutz provoziere. Der Antrag der SPD sei wohlüberlegt geschrieben worden, die Kasseler Linke zeige, dass sie nicht bereit sei, ordentliche Politik zu machen.
Der andere Vertreter der Kasseler Linken pflichtet bei, dass der Änderungsantrag überflüssiger Klamauk sei und nicht abgestimmt werden sollte. Die Diskussion um die Reuter Schule begrüßt er, sie müsse in beiden Ausschüssen behandelt werden. Berufsschulsanierung dürfe nicht nur aus der Not geschehen, sondern müsse auch modernen, pädagogischen Anforderungen gerecht werden. Eine Bestandsanalyse sei wichtig. Man dürfe die Reuter Schule nicht hinten herunterfallen lassen.
Die CDU-Fraktion meldet sich erneut zu Wort. Der [bereits zurückgezogene] Änderungsantrag der Kasseler Linken sei nichts anderes als die Unterstellung von Korruption. Das könne man jetzt nicht als Klamauk abtun. Die CDU sei unabhängig und frei in ihrer Entscheidung von der Linken lasse man sich nicht als korrupte Partei bezeichnen.
Der 1. Redner der Kasseler Linke erklärt, er sei für seine Worte verantwortlich, nicht aber für die Interpretation der CDU. Der Vorwurf laufen ins Leere.
Zustimmung: einstimmig
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten