Notizen aus der 37. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 22. Januar 2020 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung:
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Die SPD-Fraktion beantragt Punkt 3 zu schieben, da sie weiteren Beratungsbedarf habe und am 4.2.2020 eine Info-Veranstaltung zu dem Thema stattfände. Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass der Antrag bereits in der Stadtverordnetenversammlung auf der Tagesordnung stand und entgegen dem Wunsche der antragstellenden Fraktion wieder zurück in den Ausschuss überwiesen wurde. Die CDU-Fraktion stimmt aber dennoch in Hinblick auf die Bürgerversammlung dem Verschieben zu.
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Der Ordnungsdezernent bittet darum Tagesordnungspunkt 5 zu schieben, da die Anfrage noch nicht beantwortet sei.
1.Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV/56 „Kiefernweg“,
1. Änderung(Aufstellungsbeschluss)Vorlage des Magistrats-101.18.1549 –
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Gebiet zwischen Obervellmarer Straße, Kiefernweg, Zum Hirtenkamp, Im Molkengrund, Goldsternweg und am Ziegenberg soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV/56 „Kiefernweg“, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Strukturen sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den gesamten Bereich. Hierfür soll ein ‚qualifizierter Bebauungsplan‘, insbesondere unter der Beachtung städtebaulicher Aspekte, grünordnerischer Belange sowie von Anforderungen an die ansässigen Einzelhandelsnutzungen aufgestellt werden.“
Der Stadtbaurat erläutert, dass trotz des beschleunigten Verfahrens die Festlegungen zu Ausgleichsmaßnahmen gegenüber der Vorversion blieben. Im Plan gebe es keine großen Änderungen, Ziel sei es den jetzigen Sachverhalt zu stabilisieren. Es entspinnt sich eine kurze Diskussion um die Möglichkeit einer Straßenbahnanbindung/Wendeschleife, die, bedingt durch die Tallage, zu hoher Lärmbelastung der Anwohner führen könnte.
Zustimmung: einstimmig.
2.Richtlinie „Haus-und Hofprogramm Unterneustadt“
Vorlage des Magistrats-101.18.1550 –
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Richtlinie für das „Haus-und Hofprogramm Unterneustadt“ wird beschlossen. Sie dient der Vergabe von Zuschüssen für private Investitionen im Fördergebiet des Stadtumbau Unterneustadt-Bettenhausen während der Laufzeit des Förderprogramms bis 2026.“
Zustimmung: einstimmig.
3. documenta-Institut an Alternativstandorten realisieren
abgesetzt
4. Lademöglichkeit für E-Bikes und Pedelecs an Museen schaffen
Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1552 –
(gleichzeitig im Ausschuss für Kultur)
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
An oder in den städtischen Museen und der Touristeninformation werden Lademöglichkeiten für Akkus bereitgestellt. Ausreichende Abstellbügel werden im gleichen Zug ergänzt.
Begründung: Für elektromobile Radtourist*innen ist die Möglichkeit während eines Museumsbesuchs ihren Akku laden zu können ein großer Vorteil und ein Bonus des touristischen Angebotes. Falls Sicherheitsbedenken gegen das einfache Laden im Haus bestehen, könnte alternativ auch eine Ladestation an der Straße mit Schließfächern gebaut werden
Als Tischvorlage liegen ein Änderungsantrag B90/Grüne und ein Änderungsantrag der SPD vor.:
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B90/Grüne: Lademögtichkeiten für E-bikes und Pedelecs an Museen schaffen
Der Magistrat wird aufgefordert, an öffentlichen Plätzen und Sehenswürdigkeiten, beispielsweise vor Museen, Lademöglichkeiten mit integrierten Schukosteckdosen für Akkus bereitzustellen. Dabei soll möglichst ein stadtweit einheitliches System realisiert werden, das sich gut ins Stadtbild einfügt. Es ist zu prüfen, ob ein System mit Schließfächern oder mit offen zugänglichen Ladestationen Vorteile bietet. Ziel ist es, Besucher*innen die Möglichkeit zu geben, ihr Handy, Notebook oder auch einen Fahrradakku laden zu können. Ausreichende Abstellbügel werden im gleichen Zug ergänzt. -
SPD: Standardisierte Lademöglichkeiten für E-Bikes und Pedelecs an attraktiven Örtlichkeiten schaffen
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen sowie Sehenswürdigkeiten, standardisierte Lademöglichkeiten für Akkus bereitgestellt werden können.
Die Integration der Ladeinfrastruktur in das Stadtbild sollte hierbei eine besondere Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob ein System mit Schließfächern oder mit offen zugänglichen Ladestationen Vorteile bietet.
Flankierend sind ausreichend Abstellbügel zur Verfügung zu stellen.
Diskussion:
Die AfD-Fraktion erklärt, sie fände die Idee an sich zwar nicht so schlecht, allerdings sehe sie bei Pedelecs, bei denen es keine TÜV-Typenabnahme und keine zuverlässige Normung gebe Explosionsgefahr, sollte der falsche Ladestrom benutzt werden. Dies werte man als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und somit ergebe auch ein Prüfantrag keinen Sinn.
B90/Grüne loben die Intention des Antrags, kritisieren aber, dieser sei zu unkonkret. Zum einen fehlten darin weitere Orte und Sehenswürdigkeiten, zum anderen sei nicht klar, wer sich darum kümmern solle. In anderen Städten werde dies unterschiedlich gehandhabt. Und letztlich stelle sich die Frage, ob man Schließfächer wolle, oder Ladestation, ob man diese lieber draußen anbringen solle, witterungsneutral in Boxen, oder ob die Nutzer ihr eigenen Ladekabel mitnehmen sollten. Der Änderungsantrag der SPD gehe den Grünen nicht weit genug. Eine reine Prüfung reichen nicht.
Die SPD-Fraktion erklärt, die Grundlage existiere bereits, deshalb sei der Antrag eigentlich obsolet. Zudem greife er zu kurz. Die SPD habe ihn deshalb auf andere Orte erweitert. Die Bedenken zur Sicherheit teile die SPD nicht. Ein Prüfantrag generiere im Rahmen des Prüfverfahrens unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung.
Die Fraktion Kasseler Linke erklärt, dass sie den Fokus auf Museen gesetzt habe, weil dort jemand am Empfang sitze, der eventuell die Lademöglichkeit betreuen könnte. Der Antrag sei bewusst offen formuliert, da man bei den vorhandenen Museen unterschiedliche Gegebenheiten vorfinde. Der Redner ergänzt den Antrag um die Prüfung weiterer möglichst einheitlicher Lademöglichkeiten und Stellplätze bei kommunalen Einrichtungen und Gesellschaften.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten antwortet, man müsse das Thema Sicherheit zwar ernst nehmen, es sei allerdings beherrschbar. Man fände den Änderungsantrag der Grünen am konkretesten und regt an, in dem Zusammenhang auch über die E-Bikes von Nextbike und eine mögliche Integration von Lademöglichkeiten für andere E-Bikes an deren Stationen nachzudenken.
Der Verkehrsdezernent erwidert, dass die Situation bezüglich Radabstellplätze insgesamt in der Stadt gerade verbessert werde. Die Möglichkeit über Nextbike E-Bikes in das Verleihsystem zu integrieren werde gerade geprüft. Deren Ladestationen seien zu speziell, man könne aber prüfen, ob man einen 2. Ladestation daneben bauen könnte.
Die AfD-Fraktion betont erneut, die Gefährlichkeit von fehlerhaftem Ladestrom. Es gehe dabei nicht um die Installation der Stadt, sondern um die privaten Geräte.
Die CDU-Fraktion merkt an, dass sie eine Erweiterung auf Sehenswürdigkeiten und Ähnliches für sinnvoll erachtet.
Zunächst wird der weitestgehende Antrag abgestimmt, das ist der Antrag von B 90/Grüne.
Zustimmung: B 90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten
Ablehnung: AfD, CDU
Enthaltung: SPD, Kasseler Linke → abgelehnt.
Abstimmung zum SPD Änderungsantrag:
Zustimmung: SPD, CDU.
Ablehnung: B 90/Grüne, Kasseler Linke
Enthaltung: AfD, FDP + Freie Wähler + Piraten → angenommen
Damit wird der Ursprungsantrag der Kasseler Linken überschrieben inklusive der eigenen Änderung. Aus Gründen der Formulierung zieht die Linke ihre Änderung zurück (Durch Änderungsantrag geänderter, geänderter Antrag…).
Anschließend wird noch einmal der durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion geänderte Antrag der Fraktion der Kasseler Linke abgestimmt.
Zustimmung: einstimmig,
Enthaltung: AfD-Fraktion, Kasseler Linke
5. Mittel für Radverkehr
abgesetzt
6. Sozialbindungen in Kassel
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1563 –
Antwort des Magistrats (mit OCR eingescannt):
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Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Wohnungen in Kassel befinden sich derzeit noch in der Sozialbindung?
6.151 Mietwohnungen, Stand 31.12.2019
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2.Wann laufen die Bindungen jeweils aus?
Die Bindung klassischer Sozialwohnungen, die nach dem zweiten Wohnungsbaugesetz (11. WoBauG) bis 31.12.2001 gefördert wurden, endet mit der vollständigen Rückzahlung der Förderdarlehen nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen und kann aufgrund der unterschiedlichen Verzinsungsentwicklung der einzelnen Förderobjekte nicht sinnvoll vorhergesagt werden. Die Anfangstilgung betrug 1 % der Darlehenssumme und würde bei dauerhaftem Verzicht einer Verzinsung, eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 100 Jahren zur Folge haben. In der Regel beträgt die Bindungsdauer zwischen 35 und 45 Jahren. Nach Einführung des Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes (WOFG) ab dem 01.01.2002 und später in Folge des nach der Föderalismusreform verabschiedeten Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG), wurden die Förderbedingungen grundlegend geändert. Die nunmehr festgelegte Bindungsdauer wird zwischen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und dem Projektbetreiber vertraglich vereinbart. Für diese Förderobjekte können konkrete Aussagen zum Bindungsende getroffen werden. Bei vorzeitiger freiwilliger Rückzahlung der Förderdarlehen gilt grundsätzlich eine 5-jährige Nachwirkungsfrist.
BINDUNGSENDE GEFÖRDERTER MIETWOHNUNGEN:
2016: 623, 2017: 292, 2018: 968, 2019: 881, 2020: 77, 2021: 155, 2022: 80,2023 :218, 2024:198, 2025: 181, 2026: 51,2027: 11, 2028: 70, 2029:34, 2030:56,2031:35, 2032:46, 2033:2, 2034:138, 2036:29, 2037:8, 2038:38, 2062:2
Die Grafik beinhaltet alle vertraglich festgesetzten und formell bestätigten Bindungsabläufe.
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3.Wie viele der Wohnungen befinden sich in privatem oder öffentlichem Besitz?
4.580 der 6.151 Wohnungen befinden sich im Eigentum der 4 großen „ehemals gemeinnützigen“ Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften. GWG, GWH, Nassauische Heimstätte —Wohnstadt-, Vereinigte Wohnstätten 1889 e.G.
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4.In welchen Straßen/Stadtteilen befinden sie sich?
Die nachfolgende Tabelle führt die Anzahl von gebundenen Wohnungen in den statistischen Bezirken der Stadt Kassel auf.
Städtischer Bezirk |
Wohneinheiten |
11 Karthäuserstraße |
91 |
12 City |
123 |
13 Altstadt |
61 |
21. Frankfurter Tor |
39 |
31 Tannenkuppe |
47 |
32 Westend |
93 |
33 Vorderer Westen |
48 |
41 Rotes Kreuz |
108 |
42 Wehlheiden |
94 |
43 Schönfeld |
19 |
52 Wahlershausen |
106 |
53 Druseltalstraße |
294 |
61 Dönche |
10 |
62 Brasselsberg |
1 |
71 Süsterfeld/Helleböhn |
204 |
81 Gartenstadt Harleshausen |
192 |
82 Harleshausen |
7 |
91 Drei Brücken |
33 |
92 Kirchditmold |
2 |
101 Rothenditmold |
530 |
111 Holländische Straße |
221 |
112 Hegelsberg |
134 |
113 Holländisches Tor |
184 |
121 Philippinenhof/Warteberg |
314 |
131 Fasanenhof |
100 |
141 Wesertor |
237 |
151 Hasenhecke |
453 |
152 Wolfsanger |
81 |
153 Bossental |
105 |
161 Bettenhausen |
99 |
162 Eichwald |
7 |
171 Forstfeld |
523 |
172 Lindenberg |
384 |
181 Waldau |
69 |
182 Wohnstadt Waldau |
371 |
191 Leuschnerstraße |
20 |
192 Niederzwehren |
130 |
201 Brückenhof |
136 |
202 Keilsbergstraße |
22 |
204 Mattenberg |
148 |
221 Jungfernkopf |
34 |
231 Unterneustadt |
266 |
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5. Gibt es größere Wohnanlagen, in denen die Sozialbindung ausläuft?
2021 fallen 69 Wohnungen (WE) durch die vorzeitige Ablösung des Förderdarlehens in der documenta urbana aus der Mietpreis- und Belegungsbindung.
2023 fallen 112 WE in der Zierenberger Str. aus der Mietpreis- und Belegungsbindung. Hier wurden die Darlehen vorzeitig abgelöst.
2024 fallen 75 WE in der Bunsenstr. durch die vorzeitige Ablösung es Darlehens aus der Mietpreis- und Belegungsbindung.
In den letzten Jahren (2016-2019) sind durch vorzeitige Rückzahlung von Förderdarlehen u. a. folgende größere Wohnanlagen aus der Bindung gefallen:
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Twernegasse 52 WE aus der Mietpreis- und Belegungsbindung
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Wallstr. 65 WE aus der Mietpreis- und Belegungsbindung
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Brückenhof 431 WE aus der Mietpreis- und Belegungsbindung
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Mattenberg 462 WE aus der Belegungsbindung
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Naumburger Str. 90 WE aus der Belegungsbindung
6.Hat die Stadt in den letzten fünf Jahren die Ausübung des Vorkaufsrechts bei günstigen Wohnungen geprüft?
Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht im rechtlichen Rahmen der 55 24 ff BauGB zu. Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht zu beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten. Ein Vorkaufsrecht für günstige Wohnungen ist in den gesetzlichen Bestimmungen nicht geregelt.
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7.Wie kontrolliert die Stadt die Einhaltung der Bedingungen bei privaten Vermietern (z. B. Vermietung in Höhe der Kostenmiete)?
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Kostenmiete von Sozialwohnungen, die vor 2002 gefördert wurden, bedarf nicht der Genehmigung der Bewilligungsstelle (Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen, kurz: WiBank) und wird eigenverantwortlich vom Verfügungsberechtigten (Vermieter) erstellt. Der Mieter hat stets das Recht im Mieterhöhungsverfahren die Wirtschaftlichkeitsberechnung gerichtlich prüfen zu lassen. Im Rahmen der Sicherung der Zweckbestimmung der Sozialwohnungen werden vom Magistrat der Stadt Kassel im Rahmen der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe in Einzelfällen auch Miethöhen überprüft.
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8.Wie viele Fehlbelegungen gibt es?
Zum Stand 31.12.2018 gab es 6.166 fehlbelegungsrelevante Mietwohnungen. 636 Haushalte wurden zur Fehlbelegungsabgabe veranlagt.
9.Wie hoch waren die Einnahmen durch die Fehlbelegungsabgabe je in den letzten drei Jahren?
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2016: 152.734 € (Einführung ab 01.07.2016)
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2017: 435.678 €
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2018: 403.595 €
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10.Wie viele Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden der Stadt in den letzten drei Jahren zur Genehmigung einer Mieterhöhung vorgelegt?
Die Mieterhöhung geförderter Wohnungen bedarf nicht der Genehmigung der WiBank oder der Kommune. Anfragen zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Mietern oder Vermietern werden nach Aktenlage und eingereichten Unterlagen in Einzelfällen ohne Rechtswirkung geprüft.
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11.Wie reagiert die Stadt auf Mieterhöhungen in Sozialwohnungen, wenn vorher keine Bekanntmachung oder eine Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt ist?
Eine wirksame Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mit Begründung mitgeteilt werden. Ist für die Ermittlung der Kostenmiete eine Wirtschaftlichkeitsberechnung notwendig, ist diese auf Verlangen des Mieters vorzulegen.
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12.Welche Möglichkeiten hat die Stadt, darauf hinzuwirken, dass leer stehende Sozialwohnungen vermietet werden?
Das Leerstehenlassen der Sozialwohnung ist eine unerlaubte Zweckentfremdung und kann für die Dauer der Zweckentfremdung mit Geldstrafen durch die WiBank und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.
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13.Wurde die Stadt in Quartieren mit Sozialwohnungen über anstehende Modernisierungen informiert?
Die Modernisierung von Sozialwohnungen bedarf der Zustimmung der WiBank (511 Abs. 711. Berechnungsverordnung). In der Regel erfolgt die Zustimmung zur Modernisierung in Abstimmung mit der Kommune.