Notizen aus der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung (ohne Gewähr)
Die Kasseler Linken haben eine recht ausführliche Anfrage zur DITIB-Gemeinde in Kassel im Rechtsausschuss gestellt.
Anlass war die imho offensichtlich unkritische Anwesenheit des Oberbürgermeisters auf dem Frühlingsfest der DITIB-Gemeinde Mattenberg am 1. Mai. Die Linke kritisiert in einer Erklärung, dass es sich bei der Sultansverkleidung des Oberbürgermeisters nicht nur um harmlose Folklore handele. Es müsse vielmehr vor dem Hintergrund des aktuellen nationalistischen Kurses der Erdogan-Regierung in der Türkei gesehen werden – dort sei der Sultan, ein islamischer Herrscher des Osmanischen Reichs, Symbol der erzkonservativen Bewegung.
Schon zu Beginn der Sitzung erklärt der OB, dass es sich bei den Fahnen um einen Teil der Kostümierung der Mether-Band handele und die Fahne ihren Ursprung im Osmanischen Reich habe. Die Presse habe sich schlicht falsch informiert.
Nachdem Punkt eins (IdE-Institut für dezentrale Energietechnologie gGmbH in Liquidation, Anteilsveräußerung
101.18.496, Magistratsvorlage) einstimmig angenommen wurde, zwei sich erledigt hat (Zivilrechtsstreit Pöyry Deutschland GmbH), und die Grünen Punkt drei (Übersicht über barrierefreie Angebote der Stadt Kassel) zurückgezogen haben, geht es direkt mit der Anfrage zu DITIB weiter.
4. DITIB Gemeinde in Kassel
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.469 –
Die Kasseler Linke erläutert die Verbindungen der DITIB nach Ankara, die Bespitzelung der Gemeinden, Bereinigungen, deren Haltung zur Armenienresolution u.s.w, und weist ausdrücklich auf den übersetzten Mitschnitt der Rede des DITIB Iman auf dem Königsplatz hin. (Dort sagte der Iman unter anderem: Wenn es eine Anordnung geben werde, das Leben für das Vaterland (Türkei) zu opfern, „sind wir mit unseren Geschwistern zusammen bereit, Märtyrer zu werden“.) Auch andere Predigten dieses Imans seien online und trügen nationalistische Züge.
Es folgt ein längeres Zitat von Verfassungsschutz Baden-Württenberg:
Zu den Erkennungszeichen der ADÜ TDF gehören u. a. der mit den Fingern der rechten Hand geformte „Wolfsgruß“ sowie das Logo der MHP, das drei weiße Halbmonde auf rotem Untergrund zeigt (oft auch vereinfacht mit dem Schriftzug „CCC“ oder „cCc“ dargestellt). Das Logo ist zugleich eine Hommage an das Osmanische Reich: Auf dessen Kriegsflagge waren ebenfalls drei Halbmonde zu sehen. Wie alle Symbole dienen auch diejenigen politischer Bewegungen nach außen dem schnellen Wiedererkennen ihrer Mitglieder und der Abgrenzung zu Nichtmitgliedern. Nach innen wirken Symbole, ähnlich wie Mythen und Rituale, sinn- und identitätsstiftend.
Die Glorifizierung des Türkentums ist eine Folge der Selbstwahrnehmung der ADÜTDF. Sie begreift sich nicht nur als alleinige Hüterin der Ideologie der „Nationalistischen Bewegung“ in Deutschland, sondern generell als Bewahrerin türkischer Werte und Kultur. Damit zielt sie besonders auf Jugendliche und Heranwachsende mit türkischem Migrationshintergrund ab. Eine Identität, die auf Volkszugehörigkeit und übersteigertem Nationalismus gründet, löst in einer pluralistisch geprägten Gesellschaft jedoch Konflikte aus.
Sie führt zu Intoleranz gegenüber anderen Völkern. Dies widerspricht dem Gedanken der Völkerverständigung,
Die grüne Flagge stünde für das Osmanische Reich. Die rote Flagge mit den 3 Halbmonden sei auch die Flagge der MHP, einer rechtsnationalistischen Partei. Die Stellungnahme der Gemeinde sei oberflächlich, verteidige den Iman und stütze die ideologische Arbeit der AKP.
Der Oberbürgermeister erwidert, dass ein Gesprächsabbruch mit der Gemeinde das Falscheste sei, was man jetzt tun könne. Er persönlich habe sich für den Bau der Moschee mit Minarett eingesetzt, zusammen mit der evangelischen und katholischen Kirche. Ein Gotteshaus sei wichtig für die Identifikation mit der Stadt.
Unwahrheiten würden auch durch stetes Wiederholen nicht wahrer, es handle sich um einen Recherchefehler.
Dann zitiert er aus (diffamierenden bis bedrohenden) E-Mails, die ihn nach den Presseberichten erreichten. Diese stammten auch von Rechten. Er betont, wenn er von Linken und von Rechten gleichermaßen kritisiert werde, dann fühle er sich in der Mitte sehr wohl. Die DITIB- Gemeinde distanziere sich von Hass-, Gewalt- oder Hetzpredigten. (Er zitiert aus einer PM der Gemeinde)
Parteipolitik spiele keine Rolle, alles andere sei Geschwafel und er frage sich, welche Haltung dahinter stecke. Dann beantwortet er die Fragen.
-
- Es sei bekannt, dass der türkische Staat Imane schicke, die maximal 5 Jahre hier blieben
- beantwortet er mit einer Gegenfrage: Wann genau, wer genau – dann gehe er dem nach
- Nein
- Nein
- Wenn er eine Gefährdung sähe, würde er das Gespräch suchen, er sieht sie aber nicht.
- Er betont keine Zusammenarbeit mit dem DITIB-Dachverband zu unterhalten, sondern nur mit den 3 Kasseler Gemeinden, von der eine im Rat der Religionen sitzt.
- der OB verweist auf Antwort sechs
- Ist nicht bekannt.
- Er hält die Diskussion für kontraproduktiv und halte es nicht für bewiesen, dass hier türkische Mitbürger aus Ankara ferngesteuert würden. Die allgemeine kritische Haltung gegenüber DITIB dürfe man nicht auf die Kasseler Gemeinden runterbrechen und bei der Mattenberggemeinde habe er ein gutes Gefühl.
Zu Fragen 10 und 11 habe ich keine Notizen, aber die Antworten ergeben sich aus den Erläuterungen zu Beginn.
Update: Die Linke hat eine Mitschrift veröffentlicht.
Die Kasseler Linke betont, dass die Kritik an DITIB parteiübergreifend sei und nicht auf rechts und links runtergebrochen werden könne. Sie sehe aus den Antworten nicht, dass sich der OB unabhängig informiert habe. Sie fragt, ob der OB auch mit allen säkularen Gruppen in Kassel geredet habe. Mit der Nein – initiative zum Beispiel habe es keinen Dialog gegeben. Auf die Frage, ob er mit dem Iman persönlich geredet habe, entgegnet der Vertreter der Linken, dass der Iman seine Predigten im Netz veröffentliche, er türkisch verstehe und sich einige angehört habe. Es ginge auch nicht darum den Dialog komplett abzubrechen, sondern darauf hinzuarbeiten, dass die Gemeinden unabhängiger würden.
Der Oberbürgermeister stellt fest, dass der Anfragesteller nicht persönlich mit der Gemeinde gesprochen habe. Zur Abstimmung habe man sich nicht geäußert, man mache keine internationale Politik. Über die Äußerungen des Imans zum Märtyrertod habe er mit diesem geredet. Der Iman habe ihm erklärt, dass ein Märtyrer jemand sei, der für etwas Gutes sein Leben gibt, das sei kein speziell kriegerisches Thema.
Er betont nochmals, dass man nicht ohne Gespräch einfach draufhauen könne.
Bündnis90/Grüne wirft der Linken vor bei der AfD abzugucken und rückt die Kritik ins „Postfaktische“. Nur, weil die NPD auf Veranstaltungen auch die Deutschlandfahne nutze, könne man ihnen die Fahne nicht zuordnen. Im Übrigen seien die einzelnen Gemeinden im Islam eigenständiger als z. B. bei den Katholiken. Man dürfe die Gemeinden nicht an den Pranger stellen.
Die SPD findet es albern, dass man über die Fahnen spricht. Es stünde dem OB gut mit allen Bürger:innenn der Stadt in Kontakt zu stehen. Dass irgendwo mal der Wolfsgruß gezeigt wurde, stellt sie infrage. Außerdem müsse es einen nachdenklich machen, dass im Vorstand der Mattenberggemeinde eine Frau sei. Das alles hier sei nur ideologischer Schaukampf.
Auch die AfD meldet sich zu Wort und sieht einen Flaggenvergleich eher mit der kaiserlichen Reichskriegsflagge. DITIB würde durch das Verhalten des OBs gewissermaßen heroisiert. Natürlich müsse man mit den türkischen Bürger:innen sprechen, aber man habe dabei eine spezielle Verantwortung. Er lädt den OB – schließlich schätze dieser ja den Dialog – zu Gesprächen mit der AfD ein…
Die Kasseler Linke fordert den OB nochmals auf sich unabhängig zu informieren und bringtihre Enttäuschung über die Reaktion auf Kritik zum Ausdruck.
Der Oberbürgermeister betont, dass es ihm das wirklich vollkommen egal sei und stellt die Redlichkeit des Anfragestellenden infrage.
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Persönliche Anmerkung:
Ein souveräner Umgang mit Kritik sieht in meinen Augen anders aus und ich bin offengestanden traurig darüber, wie sich OB/ Magistrat der Stadt Kassel hier positioniert und vollkommen unkritisch die Stellungnahme der DITIB Gemeinde übernimmt.
Natürlich ist die Fahne auch Teil der Folklore, sie ist aber _auch_ die Fahne der MHP, und das ist kein Zufall, denn deren Traum ist ja ein großtürkisches Reich. Während des Osmanischen Reiches wurden im Rahmen des armenischen Genozids 1,5 Millionen Armenier umgebracht. Für viele Minderheiten in der Türkei stehen die gezeigten Symbole weder für Aussöhnung noch für Völkerfreundschaft, sondern eher für Ausgrenzung und Verfolgung, unabhängig davon, ob die Fahnen jetzt von Grauen Wölfen geschwungen wurden oder nicht.
Dass hingegen der UETD die Verkleidungsaktion, als auch die Fahnen völlig unkritisch sieht, wundert nicht. Auf den Facebookseiten der Kasseler UETD werden stolz Videos geteilt, in denen fröhliche Menschen in organisierten Bussen auf dem Weg zum Referendum den Wolfsgruß zeigen. Und ja, verboten ist das nicht – es sollte einen aber kritisch stimmen.
Das Zeigen von Filmen wie „Canakkale 1915“ in der Gemeinde (19.02.17) beugt Nationalismus imho eher auch nicht vor und an der Erklärung des Iman zum Märtyrertod kann ich nun auch nichts finden, was die Aussage wirklich abschwächt – natürlich glaubt ein Märtyrer, dass er für das Gute kämpft und stirbt, jeder – ob es etwas Gutes ist, wenn hier lebende Türken bereit sein sollen für ihr türkisches Vaterland zu sterben, kann man sicher infrage stellen. Die Aussagen in dem Video sind deutlich, die Übersetzung ist bestätigt. Dass die Gemeinde sich selbst in bestem Licht darstellt und glaubt niemals Hass und Hetze zu verbreiten, mag deren ehrliche Selbsteinschätzung sein, die man aber nach Sichtung des Videos nicht teilen muss und mir ist absolut unverständlich, wie man die Kritik an dieser „Fürbitte“ als unredlich oder postfaktisch oder als ideologischen Schaukampf bezeichnen kann. All das zusammen lässt die „harmlose Folklore“ mit Verkleidungsgaudi auch im Nachgang nicht mehr ganz so harmlos erscheinen.
Das Beharren darauf, dass ausgerechnet in den 3 Gemeinden hier in Kassel alles Bestens ist und die Gemeinden vollkommen unabhängig vom Dachverband agieren würden, zusammen mit der Beantwortung der Frage 8, die imho impliziert, dass man nicht mal nachgefragt hat, denn die Gemeinde müsste ja mit Ja oder Nein antworten können, lässt einen nachdenklich zurück.
Es geht ja nicht darum, dass man Gespräche komplett abbrechen sollte, das hat auch die Kasseler Linke nicht verlangt (und der Antrag der CDU, der verlangt sämtliche Zusammenarbeit mit der DITIB zu beenden, hat es nicht auf die Tagesordnung geschafft), durchaus aber, dass man Aussagen hinterfragen und sich auch mit den Mitbürger:innen außerhalb dieser Gemeinden austauschen sollte. Zumal es hier auch um das Thema möglicher Verstrickungen mit V-Personen und Geheimdiensten geht. Dass diese nicht offen arbeiten, und sich bei einem persönlichen Gespräch zu erkennen geben, sollte eigentlich jedem klar sein.
Hier fehlt imho eindeutig die kritische Distanz. Dies wird umso deutlicher, indem der OB mehrfach die Kritik von Rechten und Linken in einen Topf schmeißt und damit betont, dass er an Differenzierung nicht interessiert ist. Die ist aber grade bei dem Thema wichtig und irgendwelche Hufeisentheorien haben noch nie weiter geholfen, Anspielungen auf das Alter – „da hatten sie noch kein Wahlrecht “ des Fragestellers sicherlich auch nicht.
Noch ein paar Links zum Thema
http://www.deutschlandfunk.de/satzung-des-islamverbands-ditib-tuerkische-funktionaere.886.de.html?dram:article_id=375487
http://www.news4teachers.de/2017/02/hessen-laesst-unabhaengigkeit-der-ditib-neu-begutachten/
http://hessenschau.de/politik/gew-zweifelt-an-zusammenarbeit-mit-ditib-,kritik-ditib100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/ditib-imame-im-fokus-102.html
5. Umsetzung des Glücksspielschutzes bei Spielhallen in Kassel
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke Berichterstatter/in: Stadtverordnete Vera Kaufmann – 101.18.485 –
Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Ordnungsamt/ Fachämter für Bauaufsicht und Steuern)
1. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell in Kassel? Aktuell werden 51 Spielhallen in Kassel betrieben.
2. Wie viele Spielhallen liegen gemeinsam mit weiteren Spielhallen in einem 300 Meter Luftradius?
Derzeit sind 26 Spielhallen von dieser Situation betroffen und stehen dies bezüglich in Konkurrenz.
3. An wie vielen Standorten liegt ein baulicher Verbund einer oder mehrerer Spielhallen vor?
Ein baulicher Verbund einer Oder mehrere Spielhallen liegt an 13 Standorten vor.
4. Beabsichtigt der Magistrat Ausnahmegenehmigungen oder Befreiung von den Regelungen des Hessischen Spielhallengesetzes zuzulassen?
Der Magistrat beabsichtigt die Vorgaben des Hessischen Spielhallengesetzes konsequent umzusetzen. Allerdings ist bei der Umsetzung der Vorgaben des Hess. Spielhallengesetzes von Bedeutung, dass nahezu alle betroffenen Spielhallenbetreiber einen Antrag auf eine sog. Härtefallregelung nach S 2 Abs. 3 Hess. Spielhallengesetz gestellt haben. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall im Rahmen einer zeitaufwendigen Ermessensentscheidung geprüft werden muss, 0b eine vom Verbot der Mehrfachkonzessionen (5 2 Abs. 1) Oder von der Einhaltung des Mindestabstands (5 2 Abs. 2) abweichende Entscheidung getroffen werden kann. 1m Hinblick auf das erhebliche Prozesskostenrisiko ist eine detaillierte und auf den jeweiligen Einzelfall abzustellende Entscheidung erforderlich. Die Prozesskosten richten Sich nach dem Streitwert eines Verfahrens. Bei einer Versagung einer Spielhallengenehmigung für die Zukunft Wird nach dem Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf den Jahreswert des erwarteten Gewinns abgestellt. Da bis zum 30.6.2017 die vorliegenden Anträge auf eine Härtefallregelung nicht bearbeitet werden können, ist beabsichtigt, den Antragstellern gemäß 5 15 Abs. 1 Satz 3 Hess. Spielhallengesetz eine bis zum 31.12.2017 zeitlich befristete Befreiung zu erteilen. Diese Entscheidung erscheint sinnvoll, da das Hess. Spielhallengesetz in der derzeit gültigen Fassung zum 31.12.2017 außer Kraft tritt und der Landesgesetzgeber möglicherweise die in 5 2 Abs. 3 Hess. Spielhallengesetz vorgesehene Ausnahmegenehmigung zukünftig nicht mehr vorsehen wird. Durch dieses Vorgehen würde das Prozessrisiko und die damit einhergehende Kostenlast erheblich minimiert.
5. Wenn ja, welche Kriterien sollen diesen Genehmigungen zu Grunde gelegt werden?
Siehe Antwort zu Nr. 4.
6. Wer entscheidet im Konfliktfall über den Weiterbestand von Spielhallen?
Sofern im vorgeschalteten Verwaltungsverfahren keine Einigung im Einzelfall erzielt werden kann, Wird im Wege von Verwaltungsstreitverfahren seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Entscheidung herbeigeführt werden. Zu den weiteren Fragestellungen der Nr. 7 bis 11. wurde die Anfrage an die Fachämter für Bauaufsicht und Steuern weitergeleitet. Eine Beantwortung erfolgt durch diese Fachämter.
Beantwortung von -20- zu den Fragen 9 – 11
Frage 9:Über welchen Zeitraum ist die sechsstellige Spielsteuerschuld eines Spielapparateaufstellers bei der Stadt Kassel aufgelaufen?
Antwort: Zu dieser Frage kann aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskunft erteilt werden.
Frage 10: Welche fehlenden Bewirtschaftungsregeln von Außenständen und deren Umsetzungen haben zu einer solchen Steuerschuld geführt?
Antwort: Die existierenden Regelungen zur Einziehung städtischer Forderungen sind umfassend und werden beachtet und angewendet. Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde verfügt über ein funktionierendes und Vollstreckungsmanagement. Wie in der effizientes Forderungs- Gemeindekassenverordnung geregelt und in der Dienstanweisung für die Stadtkasse präzisiert, werden alle städtischen Forderungen zeitnah gemahnt und vollstreckt. Dabei werden alle Vollstreckungsinstrumente genutzt, die sich aus dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz, der Abgabenordnung und der Zivilprozessordnung ergeben. Dazu Forderungspfändungen, Pfändungen in Insolvenzanträge, Zwangsversteigerungen, insbesondere gehören bewegliche Sachen, Geschäftsführerhaftungen, Sicherungen durch Grundschulden, Vermögensauskünfte, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis. Eine endgültige Vollstreckung kann durch Widersprüche und Klageverfahren deutlich verzögert werden.
Frage 11: Wie und wann werden diese Unzulänglichkeiten geändert, um künftig finanziellen Schaden von der Stadt Kassel abzuwenden?
Antwort: Da die Stadt Kassel über ein funktionierendes Forderungsmanagement verfügt und alle Vollstreckungsinstrumente nutzt, gibt es keine zu ändernden Unzulänglichkeiten.
6. Geflüchtete aus Afghanistan
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.486 –
Zurzeit werden aus der Bundesrepublik Personen nach Afghanistan abgeschoben. Mehrere Bundesländer haben dagegen ein Abschiebestopp veranlasst, bzw. die Abschiebungen nach Afghanistan unterbrochen.In diesem Zusammenhang fragen wir den Magistrat:
1.Wie viele Geflüchtete aus Afghanistan gibt es in der Stadt Kassel?
2.Wie viele davon haben einen Antrag auf Asylgestellt?
3.Wie viele davon sind Jugendliche unter 18 Jahren, wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
4.Wie viele davon sind Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren?
5.Wie viele davon sind von Abschiebung bedroht?
6.Welche Position bezieht der Magistrat zu der Abschiebung von AfghanInnen aus Kassel gegenüber dem Land Hessen / dem deutschen Städtetag?
Antworten
- 938 Geflüchtete aus Afghanistan leben in Kassel
- davon haben 346 einen Asylantrag gestellt, 570 (? – Zahl nicht genau verstanden) haben einen humanitären Aufenthaltsstatus
- 180 sind junge Erwachsene und Jugendliche
- 145 sind zwischen 18 und 21 Jahren
- 15 sind von Abschiebung bedroht
- Der OB sieht in Afghanistan kein sicheres Herkunftsland und lehnt Abschiebungen dorthin ab, er betont, dass dies seine persönliche Einschätzung ist.
7. Aggressives und organisiertes Betteln
Anfrage der CDU-Fraktion, 101.18.503 –
1.Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über das Auftreten von organisiertem, bzw. bandenmäßigem Betteln in Kassel?
2.Wird erhoben, wie viele Vorkommnisse es mit sog. aggressiven Betteln (Betteln durch Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, bedrängendes oder hartnäckiges Ansprechen, usw.) gibt?
3.Wennja: wie viele Fälle gab es in den Jahren 2012 (documenta-Jahr), 2015 und 2016?
4.Wird erhoben, wie viele Vorkommnisse von Bettelei unter Zuhilfenahme von Kindern, Tieren oder Vortäuschen körperlicher Behinderungen es gibt?
5.Wenn ja: wie viele Fälle gab es in den Jahren 2012 (documenta-Jahr), 2015 und 2016?
6.Welche Maßnahmen werden gegen die genannten Erscheinungsbilder des aggressiven Bettelns ergriffen?
7.Ist aus Sicht des Magistrats mit einer Zunahme solcher Formen des Bettelns während der nächsten documenta (in Kassel) zu rechnen?
Zunächst erläutert der OB, was er unter aggressivem Betteln versteht: Mehrere Bettler durch Dritte koordiniert. Es gäbe Hinweise auf einen Anstieg der Aggressivität von Bettelnden in Deutschland, meist aus Osteuropa, in Kassel sei das aber eine überschaubare Szene und eher Einzelfälle. Statisten gäbe es aber nicht.
Die Bettelnden zögen meist nach einigen Tagen weiter.
Bei der letzten documenta habe es keine Statistiken gegeben, man habe die Situation aber genau beobachtet, das werde man jetzt wieder tun.
Die Bettelnden erhalten bei aggressivem Verhalten einen Platzverweis/Verwarngeld. Er verweist auf die zusätzliche mobile Wache am Friedrichsplatz.
Die CDU fragt nach, ob man eine Sicherheitsleistung zur Wahrung des Verfahrens pfänden könne, das wird verneint. Zudem würden bei dem Personenkreis ohnehin beständig die Koordinierenden das Geld abholen. Die AfD fragt nach, ob es nicht verdeckte Ordnungamtsleute geben könne, auch das wird verneint. Die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung bestehe nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung.
8. Identitätsfeststellung und Überprüfung bei illegal eingereisten Personen
Anfrage der AfD-Fraktion, – 101.18.530 –
Die Fragen beziehen sich auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die nach Deutschland eingereist sind, ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Visums zu sein und nicht aufgrund internationaler Visa-Abkommen zur Einreise ohne Visa berechtigt sind. Wir fragenden Magistrat:
1.Wie viele Personen sind in Kassel registriert, auf die oben genannte Definition zutrifft?
2.Für wie viele dieser Personen wurde ein Asylantrag gestellt?
3.Von wieviel Prozent dieser Personen wurden Fingerabdrücke und/oder biometrische Bilder erfasst?
4.Werden diese Daten (Fingerabdrücke & biometrische Bilder) deutschlandweit in einer Datenbank abgeglichen um Mehrfachidentitäten zu ermitteln? 5.Werden von solchen Personen vorgelegte Ausweisdokumente immer maschinell auf Echtheit geprüft (mit von der Bundesdruckerei empfohlenen Geräten), wenn nein, wie hoch ist der Anteil ohne entsprechende Prüfung?
6.Ist eine Überprüfung der Identitäts-und Herkunftsbehauptung aufgrund fehlender Dokumente nicht möglich:
Welche Methoden wenden die zuständigen Behörden bzw. deren Beauftragte in der Stadt Kassel zur Identitäts-und Herkunfts-Feststellung an und welche Ergebnisse, das heißt Häufigkeiten von Abweichungen zu den vorherigen Behauptungen, werden hierbei festgestellt?
7.In welcher Häufigkeit (in %) wird eine Analyse von Handy-und Smartphone-Daten und sonstigen mobilen Computern und Speichergeräten durchgeführt?
Der OB erläutert, dass die Fragen im Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des BAMF liegen
Zu Fragen 1 und 2 lägen der Stadt keine statistischen Zahlen vor – zuständig sei das BAMF Gießen.
3. Alle Personen würden erkennungsdienstlich erfasst.
4. Die Daten würden mit einer Datenbank abgeglichen, um Mehrfachidentitäten zu ermitteln
5. Die Ausweisdokumente würden eingezogen und dem BAMF zur Prüfung vorgelegt
6. Zur Identitäts-und Herkunfts-Feststellung würden Vorführung/Personenfeststellungsverfahren zur Identitätsklärung bei Landes und Bundesbehörden genutzt
7. Bisher sei in keinem Fall eine Analyse von Handy-und Smartphone-Daten und sonstigen mobilen Computern und Speichergeräten durchgeführt worden.
9. Befristetes Alkoholverbot für den Lyceumsplatz
Antrag der CDU-Fraktion 101.18.535 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich des Lyceumsplatzes ein für den Sommer und Herbst 2017 bis zum 31.10.2017 befristetes Alkoholverbot zu erlassen
Die CDU stellt den Antrag vor und betont, dass sie es interessant fände, die Auswirkungen eines partiellen Alkoholverbots zu sehen. Die AfD weist auf den Verdrängungseffekt hin, der Lyceumsplatz sei auch nicht direkt im documenta Gebiet. Es müsse eher darum gehen mit einer Kombination aus Hilfsangeboten und Ordnungsamtspräsenz das Problem anzugehen. Die Fraktion B90/Grüne verweist auf fehlende rechtliche Grundlagen. Es gebe dort keine dokumentierte Gefahrenlage.
Die SPD ergänzt, dass ein Alkoholverbot nicht dazu führe, dass die Menschen nicht mehr trinken und fragt nach, ob die CDU die bei ihr eingegangenen Beschwerden an die Ordnungsbehörden weitergibt. Der Oberbürgermeister sieht, ähnlich wie die Grünen, keine rechtliche Grundlage. Weder für eine Allgemeinverfügung, noch zur Gefahrenabwehr.
Die CDU betont abschließend, dass das Problem so nicht in den Griff zu bekommen sei und die Verantwortung bei den Stadtverordneten läge.
Außer von der CDU und einer Person der AfD wird der Antrag abgelehnt.
10. Barrierefreie Angebote der Kasseler Sparkasse
Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst Berichterstatter/in: Stadtverordneter Dr. Andreas Jürgens – 101.18.555 –
Wir fragen den Magistrat:
1.Ist die Kasseler Sparkasse inzwischen der Zielvereinbarung über barrierefreie Dienstleistungen beigetreten, die der Sparkassen-und Giroverband Hessen-Thüringen mit verschiedenen Organisationen behinderter Menschen abgeschlossen hat, oder ist dies konkret vorgesehen?
2.Falls nein, warum nicht?
3.Welche barrierefreien Angebote wird die Kasseler Sparkasse künftig vorhalten?
Die Kasseler Sparkasse sei eine der Ersten gewesen, die die Zielvereinbarungen unterzeichnet habe, diese bestehe aus einzelnen Modulen, die Standards würden beachtet.
11. Rechtsstreit Wassergebühr in die Stadtverordnetenversammlung
Antrag der Fraktion Kasseler Linke
Wird aus Zeitgründen nicht mehr behandelt