Notizen aus dem Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 15. Sitzung, 06.12.2017 (ohne Gewähr)
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1.Verbesserung der Sicherheit gefährlicher Schulwege 101.18.652
2.Unterrichtsbefreiung aufgrund religiöser Feiertage 101.18.653
3.Teilnahme muslimischer Schülerinnen und Schüler am Ethikunterricht 101.18.656
4. Staatssymbole in Kasseler Schulen 101.18.706
5. Finanzierung Kindertagesstätten 101.18.707
6. Nutzerzahlen der finanziellen Leistungen im Bereich des Bildungspaketes „Bildung und Teilhabe“ 101.18.746
1.Verbesserung der Sicherheit gefährlicher Schulwege 101.18.652
Anfrage der CDU-Fraktion vom 7. September 2017
Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Kasseler Straßen bzw. Schulwege werden vom Magistrat als besonders gefährlich eingestuft?
2.Welche Überlegungen und konkreten Planungen hat der Magistrat, um kurzfristig die im Kasseler Stadtgebiet vorhandenen und als besonders gefährlich eingestuften Schulwege für die Kinder sicherer zu machen?
3. Was unternimmt der Magistrat, um Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule fahren, davon abzuhalten, die Schulkinder an gefährlichen Stellen direkt vor den Schulen (z. B. in Halteverbotszonen) aussteigen zu lassen?
Der Magistrat antwortet Schulwegepläne gebe es nur für Grundschulen. Als gefährliche Straßen schätzt der Magistrat z.B. die Tannenstraße, Wolfsstraße oder die Ellenbachstraße ein, die seien im Schulwegeplan allerdings nicht enthalten. Ein möglicher Weg wäre es Tempo 30 Zonen vor Schulen einzuführen. Momentan liefen einige Schulwegprojekte, die zur Sensibilisierung der Eltern bei Hol und Bringverkehr führen sollen. Halteverbotszonen, als Beispiel, seien nicht das Mittel der Wahl, die würden erfahrungsgemäß ignoriert.
Die CDU weist auf die unterschiedlichen Straßenführungen hin, eine pauschale Lösung könne es nicht geben, die Ausführungen müssten konkretisiert werden. Das Schulverwaltungsamt erklärt, dass jeder Schulstandort einzeln geprüft werde und an das Ergebnis an Amt 66 weitergegeben werde. Ein Zeitplan sei noch nicht vorhanden.
Die Kasseler Linke betont, dass sie auch Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nicht ausschließt und führt als Beispiel eine baustellenbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung an der Jakob Grimm Schule an. Auch da sei der Stadtverkehr nicht zusammengebrochen. Die CDU sieht eine flächendeckende Tempo 30 Zone jedoch weder für sinnvoll noch für zielführend an. Die drängendste Frage sei eine Gesellschaftspolitische. Die Eltern müssten sensibilisiert werden. Tempo 30 Zonen seien kein Allheilmittel. Vielmehr müssten die Konzepte der einzelnen Schulen gesammelt, zusammengefasst und ausgewertet werden. Die Eltern würden weder Lehrer noch Ordnungsamtbeschäftigte ernstnehmen. Sie rät härter durchzugreifen und auch mal Bußgelder zu vergeben.
B90/Grüne sehen die Notwendigkeit von Einzelgesprächen und fordern auf, das Thema mehr in die Öffentlichkeit zu bringen.
Das Schulverwaltungsamt erläutert zum Abschluss der Diskussion, dass die Konzepte bereits gesammelt werden, es gebe sowohl beim Straßenverkehrsamt als auch beim Umwelt und Gartenamt Ansprechpartner. Bei Grundschulen werden die Schulwege so geplant, dass sie sicher sind, auch ohne rundum Tempo 30 Zone.
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2.Unterrichtsbefreiung aufgrund religiöser Feiertage 101.18.653
Anfrage der CDU-Fraktion vom 7. September 2017
Wir fragen den Magistrat:
Welche christlichen, muslimischen oder jüdischen Feiertage berechtigen zur Befreiung vom Unterricht und sind jeweils die Angehörigen der Glaubensgruppen darüber informiert?
Die Regelung finde man in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
§3 Befreiung und Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler seien auf Antrag ihrer Eltern, Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf ihren Antrag, aus religiösen Gründen vom Unterricht für die Zeit des Gottesdienstbesuchs oder für einen religiösen Feiertag, der nicht gesetzlicher Feiertag ist, vom Schulbesuch freizustellen, wenn sie nachweislich Kirchen oder Religionsgemeinschaften angehören, deren Glaubensüberzeugung dieses gebietet. Das Gleiche gelte für die generelle Freistellung vom Schulbesuch an Samstagen. Ein Antrag brauche nicht gestellt zu werden zum Besuch des Gottesdienstes an den kirchlichen Feiertagen Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November) und Buß- und Bettag;
bei Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens für die Befreiung an Samstagen, am jüdischen Neujahrsfest (2 Tage), am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest (2 Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), am jüdischen Pfingstfest (2 Tage);
bei Schülerinnen und Schüler, die den Siebenten-Tag-Adventisten angehören, für die Befreiung an Samstagen;
bei Schülerinnen und Schüler, die sich zum Islam bekennen, für die Befreiung an den Feiertagen Ramazan Bayrami und Kurban Kayrami.
Die betroffenen Lehrkräfte sind von der Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler nach Satz 3 vorher zu informieren. An diesen Tagen seien keine schriftlichen Arbeiten nach § 32, die der Leistungsbewertung dienen, anzufertigen, wenn Schülerinnen oder Schüler der Klasse oder Lerngruppe von der Befreiungsregelung betroffen sind.
Die Verantwortlichkeit liegt beim staatlichen Schulamt.
3.Teilnahme muslimischer Schülerinnen und Schüler am Ethikunterricht 101.18.656
Anfrage der CDU-Fraktion vom 8. September 2017
Wir fragen den Magistrat:
1. An welchen Kasseler Schulen nehmen wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund am Ethikunterricht teil?
2. Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler werden jeweils im Klassenverband belassen und nehmen somit nicht am Ethikunterricht teil?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist keine Auswertung möglich, da es keine Erfassung der Religion oder Weltanschauung gibt
4. Staatssymbole in Kasseler Schulen 101.18.706
Antrag der AfD-Fraktion vom 27. Oktober 2017
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Jedes Klassenzimmer von Schulen in Kasseler Trägerschaft mit einer deutschen Nationalflagge auszustatten.
2. Allen Kasseler Schulen zu empfehlen sich aufgrund dieses besonderen Anlasses, mit der Historie unserer Nationalflagge sowie mit Text, Musik und Historie unserer Deutschen Nationalhymne innerhalb eines Schulprojektes für alle Schulklassen zu beschäftigen.
Begründung:
Die Identifikation mit grundlegenden Insignien unserer Bundesrepublik Deutschland sowie mit ihrer demokratischen, freiheitlichen und sozialen Tradition als Nationalstaat ist zur eigenen Identitätsbildung wichtig und sollten auch vor dem Hintergrund der vermehrten Substitution dieser nationalen Symbole zugunsten von künstlichen, technischen EU-Einheits-Symbolen wieder mehr in den Vordergrund rücken.
Der Antrag wird ohne Diskussion bei Zustimmung der AfD und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.
5. Finanzierung Kindertagesstätten 101.18.707
Antrag Freie Wähler und Piraten vom 30.10.17
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Besuch von Kindertagesstätten muss entgeltfrei sein. Der hierzu von der Landeregierung vorgeschlagene Entwurf wird als unzureichend abgelehnt. Die ohnehin stark belasteten Kommunen dürfen nicht mit der Finanzierung der Gebührenfreiheit zusätzlich belastet werden.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, ihren Entwurf diesbezüglich zu überarbeiten.
Begründung:
Die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Zahlungen in Höhe von 136,- € pro Kind und Platz sind nicht kosten deckend. Diese Zahl ist auch nicht seriös ermittelt worden. Die Zahl wurde festgelegt nach einer Durchsicht der Gebührenregelungen verschiedener Kommunen, die diese auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Eine nachvollziehbare und belastbare Ermittlung der Gebühren ist nicht erfolgt. Zudem soll die Finanzierung zur Hälfte über den kommunalen Finanzausgleich erfolgen. Damit zahlen die Kommunen die Hälfte der Entlastung der Eltern. KiTas sind jedoch wie Schulen Bildungseinrichtungen, deren kostenlose Nutzung vom Land zu finanzieren ist.
Die Freien Wähler und Piraten stellen den Antrag vor und betonen, dass die Fraktion für Entgeltfreiheit eintritt, jedoch die Kosten nicht bei den Kommunen liegen dürften, sondern in Gesamtheit vom Land getragen werden sollen. Die Kasseler Link, begrüßt den Antrag. Die Regelung sei unzureichend (nur 6 Stunden) und es komme vermehrt Kritik aus den Kommunen über die Finanzierung. Sie stimme dem 2. Satz des Antrags zwar sachlich zu, hält aber die Formulierung in der Wirkung nicht gut, denn man könnte meinen, dass man die Finanzierung allgemein ablehnt. Deshalb stellt er einen Änderungsantrag, der in der Ergänzung um 2 Sätze besteht (siehe oben fett). Die Freie Wählerin übernimmt die Änderung.
Die Fraktion B90/Grüne begründet ihre Ablehnung mit inhaltlichen Fehlern in der Begründung. Die Landesregierung entscheide den Kommunen Geld zur Verfügung zu stellen, das könne und solle man nicht zurückweisen. Sie sieht auch nicht, wie man das den Eltern erklären könne. Die SPD signalisiert ebenfalls Ablehnung. Nicht, weil die SPD gegen Entgeltfreiheit sei oder glaube die 136.- reichten, sondern weil die Entscheidung die Landesebene betrifft und nicht in städtischer Hoheit liegt. Dem schließt sich die CDU an.
Die Kasseler Linke hält es für wichtig sich auch in Fragen zu äußern, die die Stadt zwar nicht entscheiden kann, die sie jedoch betrifft. Die Kommunen können Signale an die Landesregierung senden.
Der geänderte Antrag wird bei Zustimmung von Freien Wählern und Piraten und der Kasseler Linke und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.
6.Nutzerzahlen der finanziellen Leistungen im Bereich des Bildungspaketes „Bildung und Teilhabe“
Antrag der CDU-Fraktion, eingereicht am 28.11.17
Wir fragen den Magistrat:
1. Gibt es Zahlen zu den an Kasseler Schulen genutzten Förderungen aus dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ (Bildungspaket) in Bezug auf Klassenfahrten und Mensaessen?
Die Zahlen sind im Jahresbericht 2016 Sozialamt Stadt Kassel unter der Rubrik Bildung und Teilhabe enthalten. Nachfolgend die Bewilligungen:
2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
Ausflüge Schule/Kita | 622 | 1059 | 1049 | 1050 |
Mehrtägige Fahrten Schule/Kita | 1815 | 1687 | 1773 | 1857 |
Mittagsverpflegung | 2419 | 2447 | 2538 | 2892 |
2. Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, wie viel Prozent der möglichen finanziellen Fördermöglichkeiten abgerufen werden?
2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
Ausflüge Schule/Kita | 11.349 € | 22.733 € | 25.403 € | 30.593 € |
Mehrtägige Fahrten Schule/Kita | 332.489 € | 331.066 € | 342.359 € | 371.852 € |
Mittagsverpflegung Hort und Schule | 559.925 € | 620.068 € | 686.229 € | 705.906 € |
Mittagsverpflegung (MV) Kita | 546.396 € | 564.641 € | 581.314 € | 619.812 € |
Der Bund erstattet die Leistung bei Empfängern von SGB II, Wohngeld, BKGG (Bundeskindergeldgesetz) zu 100%. Die Bundeserstattung ist nicht limitiert. Das betrifft 94%. Die restlichen 6% betreffen Asylempfänger und werden pauschal vom Land erstattet.
Die Kasseler Linke fragt nach, wie viel Prozent der Förderberechtigten die Leistungen abrufen, Das Schulamt wird die Antwort in der schriftlichen Antwort ergänzen. Die Steigerung von 2013 auf 2014 erklärt sie mit dem Einstieg in die Sozialarbeit an Schulen und Kitas, die eine gute, niederschwellige Beratung der Eltern leisten und damit die Hemmschwelle vor dem Amt reduzieren.
B90 Grüne heben zum Abschluss die gute, meist ehrenamtliche Arbeit in den Stadtteilen hervor. Als Beispiel genannt seien der Frauentreff am Brückenhof, die aktiven Eltern im Schlachthof und die Jafka