Notizen aus dem Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 15. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 15. Sitzung am 30.11.17 (ohne Gewähr)

Zunächst wird der Antrag 10, Informationsfreiheitssatzung aufgrund von weiterem Beratungsbedarf erneut geschoben.

1. Friedhofswesen – Vertrag zwischen der Stadt Kassel und dem Evangelischen Stadtkirchenkreis 101.18.700
2. Frauenförder- und Gleichstellungsplan von KASSELWASSER 101.18.701
3. Änderung der Satzung der Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) 101.18.715
4. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW) 101.18.716
5. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Kassel GmbH 101.18.717
6. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Kassel Marketing GmbH 101.18.718
7. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel (Baumschutzsatzung) 101.18.732
8.Städtische Werke Aktiengesellschaft (STW) Gründung der Direktvertriebsgesellschaft mbH 101.18.738
9. Städtische Werke Aktiengesellschaft (STW) Beteiligung an der Windenergie Reinhardswald GmbH Beteiligung an der Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG 101.18.740
10. Informationsfreiheitssatzung 101.18.302
11. Abschiebungen aus Kassel 101.18.711
12. Illegale Autorennen 101.18.728
13. Fachberater Integration für die Feuerwehr 101.18.729
14. Zusätzliche Dienststelle des Ordnungsamtes in der Innenstadt 101.18.730
15. Konzept Videoüberwachung und Sicherheit in der Innenstadt 101.18.731
16. Videoüberwachung im Bereich Königsstraße 101.18.739

Abstimmungsverhalten in der Übersicht

1. Friedhofswesen – Vertrag zwischen der Stadt Kassel und dem Evangelischen Stadtkirchenkreis 101.18.700

Einstimmig bei Enthaltung der AfD

zurück


2. Frauenförder- und Gleichstellungsplan von KASSELWASSER
Magistratsvorlage 101.18.701

Eine Mitarbeiterin von KASSELWASSER, erläutert kurz, dass aufgrund der Gesetzesänderung der Ist-Zustand und die Zielvorgaben für die nächsten 3 Jahre formuliert werden müssen. Die SPD fragt nach, wie weit die Umsetzung gelungen ist. Die Mitarbeiterin erläutert, dass die Führungskräfte geschult würden und nachfragen, ob Frauen Fördermaßnahmen wünschen. Das sei momentan nicht der Fall. Der Frauenanteil konnte erhöht werden, es fehle aber an Bewerberinnen.

Einstimmig bei Enthaltung der AfD

zurück


3. Änderung der Satzung der Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) 101.18.715
Magistratsvorlage

Einstimmig bei Enthaltung der Kasseler Linken

zurück


4. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW) 101.18.716
Magistratsvorlage

Zustimmung: B90/Grüne, SPD, Freie Wähler und Piraten, CDU, AfD, Ablehnung: Kasseler Linke

zurück


5. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Kassel GmbH 101.18.717
Magistratsvorlage

Zustimmung: B90/Grüne, SPD, Freie Wähler und Piraten, CDU, AfD, Kasseler Linke

zurück


6. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Kassel Marketing GmbH 101.18.718
Magistratsvorlage

Zustimmung: B90/Grüne, SPD, Freie Wähler und Piraten, CDU, AfD, Enthaltung: Kasseler Linke

zurück


7. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel (Baumschutzsatzung) 101.18.732
Magistratsvorlage

Die freien Wähler und Piraten beantragen, wie schon im Ausschuss für Stadtentwicklung, §3 Ziffer 2 und 3 zu streichen. Man sehe keinen sachdienlichen Grund für die Ausnahme und die Einbeziehung dieser Bäume steigere die Akzeptanz der Bürger für die Baumschutzsatzung. Es entspannt sich eine ähnliche Diskussion wie bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung.

Zunächst werden die Änderungsanträge abgestimmt. Für die Streichung von §3 Ziffer 2 sind Freie Wähler und Piraten, CDU und AfD, die Kasseler Linke enthält sich, B90/Grüne und SPD lehnen ab. Für die Streichung von §3 Ziffer 3 sind Freie Wähler und Piraten, die Kasseler Linke enthält sich, B90/Grüne, SPD, CDU und AfD, lehnen ab.

Der Magistratsvorlage folgen B90/Grüne, SPD, Freie Wähler und Piraten, die Kasseler Linke enthält sich, CDU und AfD lehnen sie ab.

zurück


8.Städtische Werke Aktiengesellschaft (STW) Gründung der Direktvertriebsgesellschaft mbH 101.18.738
Magistratsvorlage

Einstimmig bei Enthaltung der Kasseler Linken

zurück


9. Städtische Werke Aktiengesellschaft (STW) Beteiligung an der Windenergie Reinhardswald GmbH Beteiligung an der Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG 101.18.740
Magistratsvorlage

zurück

Einstimmig bei Enthaltung der AfD


10. Informationsfreiheitssatzung 101.18.302
Antrag der Fraktion Freie Wähler und Piraten

abgesetzt

zurück


11. Abschiebungen aus Kassel 101.18.711
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke

Wir fragen den Magistrat
1. Wie viele Ausländer (aufgegliedert nach Männern, Frauen sowie Kindern und Jugendlichen) mit bisherigem Aufenthalt in der Stadt Kassel aus welchen Herkunftsländern wurden jeweils in den Jahren 2014-2016 und im 1. Halbjahr 2017 von der Ausländerbehörde der Stadt Kassel aus Deutschland in welche Zielländer abgeschoben?

2014: 49 Abschiebungen
2015: 77 Abschiebungen
2016: 39 Abschiebungen
2017 (1. Halbjahr): 20 Abschiebungen
Statistische Erhebungen nach Geschlecht, Alter und Herkunftsländern gibt es nicht bzw. die Auswertung ist nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich.

2. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer (aufgegliedert nach Männern, Frauen sowie Kindern und Jugendlichen) mit bisherigem Aufenthalt in der Stadt Kassel aus welchen Herkunftsländern entschieden sich in den Jahren 2014-2016 zur Vermeidung einer Abschiebung für die freiwillige Ausreise?

2014: 32 freiwillige Ausreisen
2015: 181 freiwillige Ausreisen
2016: 131 freiwillige Ausreisen
Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor
Statistische Erhebungen nach Geschlecht, Alter und Herkunftsländern gibt es nicht bzw. die Auswertung ist nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich.

3. Wie viele Abschiebungen erfolgten
a. aufgrund einer Abschiebungsanordnung oder vollziehbaren Ausreiseaufforderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Zuge von Asylverfahren,

Von den 185 Abschiebungen aus 2014 – 2017 handelte es sich bei 58 Personen um abgelehnte Asylbewerber, die aufgrund von Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
abgeschoben wurden.

b. aufgrund einer Abschiebungsanordnung bzw. vollziehbaren Ausreiseaufforderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Dublin-Verfahren,

Bei 24 Personen handelte es sich um Dublin-Fälle, die aufgrund von Abschiebungsandrohungen mit Ausreiseaufforderungen bzw. aufgrund von Abschiebungsanordnungen des BAMF abgeschoben wurde.

c. aufgrund einer nicht eingehaltenen Ausreiseaufforderung nach Nichterteilung oder Nichtverlängerung eines Aufenthaltstitels,

Nicht statistisch erfasst

d. aufgrund einer nicht eingehaltenen Ausreiseaufforderung nach Verfügung einer Ausweisung,

Nicht statistisch erfasst

e. direkt aus der Haft aufgrund einer Ausweisung?

71 Personen wurden aufgrund einer Ausweisung direkt aus der Haft abgeschoben.

4. In wie vielen der unter 3 genannten Fälle wurde Abschiebehaft

a. von der Ausländerbehörde beantragt und,

Nicht statistisch erfasst

b. vom Haftrichter angeordnet?

2014: 2
2015:1
2016:4
2017 (1. Halbjahr): 0

5. Wie viele Abschiebungen erfolgten jeweils über den Flughafen Kassel-Calden?

Nicht statistisch erfasst

6. Gibt es in Kassel Abschiebebeobachter?

Die Existenz von Abschiebungsbeobachtern ist uns nicht bekannt

7. Welche Kosten entstanden der Stadt Kassel jeweils in den Jahren 2014-2017 durch diese Abschiebungen?

2014: 35.245 €
2015: 67.603 €
2016: 33.292 €
2017: 45.609 € (Stand: 4.10.17)

zurück


12. Illegale Autorennen 101.18.728
Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit allen zulässigen Mitteln gegen jegliches illegales Autorennen und gegen Raser vorzugehen. Hierzu sollen auf allen Hauptein- und Ausfallstraßen der Stadt Kassel besonders an den Wochenenden und vor Feiertagen regelmäßig zur Nachtzeit: mobile Kontrollen der Geschwindigkeit durch städtische Mitarbeiter durchgeführt werden. Weiter wird der Magistrat beauftragt, mit einschlägigen Verbänden, Organisation und Institutionen Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, gerade in der Gruppe junger Autofahrer Veranstaltungen durchzuführen, die über die Gefährlichkeit und die Folgen solcher „Autorennen“ deutlich informieren.
Diskussion: Die CDU-Fraktion begründet den Antrag. Der Verkehrsdezernent erläutert kurz, dass zum einen die Zuständigkeit beim Oberbürgermeister liege, zum anderen illegale Autorennen mittlerweile ein Straftatbestand seien und damit in die Zuständigkeit der Polizei fielen. Gleichwohl verfolgen alle das gleiche Ziel gegen Raserei, es sei aber weder von Ordnungsamt, noch Polizei ein zeitgleicher Einsatz zu leisten.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst vor, die CDU-Fraktion übernimmt die Änderungsvorschläge und ändert den Antrag seiner Fraktion wie folgt ab:
Geänderter Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Nordhessen und mit den dafür geeigneten Mitteln, gegen illegale Autorennen und Raser vorzugehen. Hierzu sollen an den infrage
kommenden Örtlichkeiten und relevanten Uhrzeiten regelmäßig mobile Kontrollen der Geschwindigkeit durch städtische Mitarbeiter durchgeführt werden. Weiter wird der Magistrat beauftragt, mit einschlägigen Verbänden, Organisation und Institutionen Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, gerade in der Gruppe junger Autofahrer Veranstaltungen durchzuführen, die über die Gefährlichkeit und die Folgen solcher „Autorennen“ deutlich informieren.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

zurück


13. Fachberater Integration für die Feuerwehr 101.18.729
Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß den Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes für den Bereich der Feuerwehr Kassel eine(n) Fachberater(in) für Integration einzusetzen. Ziel dieser Aufgabe ist es, die interkulturelle Öffnung und die Integration in den Feuerwehren voranzubringen.

Diskussion: Der Magistrat erläutert, dass man für diese Aufgabe keine neue Stelle brauche. Die Fachempfehlung des Feuerwehrverbandes gebe Hinweise, die in Kassel umgesetzt werden. Integration sei elementarer Bestandteil der Arbeit, der Ausländerbeirat sei einbezogen. Der Leiter der Berufsfeuerwehr in Kassel stimmt den Ausführungen zu und erzählt, dass das ehrenamtliche Engagement insgesamt abnehme. Das Feedback könnte größer sein. 44 Personen bei der Stadt hätten eine Weiterbildung interkulturelle Kompetenz/Öffnung besucht. So die Sprachbarrieren nicht zu groß seien, seien alle, auch Geflüchtete gern willkommen. Die SPD kündigt an den Antrag abzulehnen, da sie den Beschluss nicht für notwendig hält und bereits gute Arbeit geleistet werde.

Der Antrag wird bei Zustimmung der CDU und der Freien Wähler und Piraten bei Enthaltung der Kasseler Linken abgelehnt.

zurück


14. Zusätzliche Dienststelle des Ordnungsamtes in der Innenstadt 101.18.730
Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgen den Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und zur Förderung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und
Bürger in der Kasseler Innenstadt eine zusätzliche Dienststelle des Ordnungsamtes einzurichten, die als Anlaufstelle der Besucher der Innenstadt bei allen Fragen der Sicherheit ansprechbar ist und die kurzfristig auch den Einsatz der kommunalen Ordnungskräfte koordinieren kann.
Diskussion: Die CDU begründet den Antrag. Man wolle neben dem subjektiven auch das objektive Sicherheitsgefühl wieder herstellen. Die SPD kpntert, sie möchte die Ordnungskräfte lieber im Einsatz auf der Straße haben und nicht in einem Büro. B90/Grüne fragt, wo in der Innenstadt ein solches Büro hin solle. Ein Polizeifahrzeug sei wirkungsvoller. Der Verkehrsdezernent ergänzt, dass sich das Ordnungsamt schon nah an der Innenstadt befindet. Er sehe das Geld lieber in weitere Ordnungskräfte investiert als in ein zusätzliches Büro.
Der Antrag wird bei Zustimmung der CDU, Enthaltung der AfD und Ablehnung der übrigen Fraktionen abgelehnt.

zurück


15. Konzept Videoüberwachung und Sicherheit in der Innenstadt 101.18.731
Anfrage der CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Wie sieht das Konzept zur Verbesserung der Sicherheit und zur Einführung der Video – Überwachung in der Innenstadt aus?
Der Verkehrsdezernent verliest die Stellungnahme des Ordnungsamtes:
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden zu den Themen Sicherheit und Videoüberwachung diverse Vorbereitungs- und Abstimmungsgespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stadt und dem Polizeipräsidium Nordhessen geführt. Konkrete Konzepte zum Ausbau der Videoüberwachung und zur Verbesserung der Sicherheit in der Innenstadt liegen auf der Grundlage dieser Gespräche noch nicht vor.“

zurück


16. Videoüberwachung im Bereich Königsstraße 101.18.739
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke

1) Wie beurteilt der Magistrat die aktuelle Sicherheitslage in der Königsstraße?

Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahrensituation in der Königsstraße liegen der Stadt nicht vor. Die Bewertung der Sicherheitslage fällt im Übrigen in die Zuständigkeit der Polizei.

2) Wie viel strafrechtlich relevante Taten wurden von der Polizei im Jahr 2016 in der Königsstraße bzw. der Einkaufs- und Fußgängerzone statistisch erfasst?

Laut Auskunft des Polizeipräsidiums Nordhessen wurden in 2016 in der Einkaufs- und Fußgängerzone rund um die Königsstraße insgesamt 579 Straftaten auf öffentlichen Wegen und Plätzen registriert.

3) Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der kommunale und flächendeckende Einsatz von Videokameras im Bereich der Königsstraße?

Rechtsgrundlage für den Einsatz einer Videoüberwachung ist § 14 Abs. 3 und 4 Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – HSOG.

4) Wie beurteilt der Magistrat die Videoüberwachung vor dem Hintergrund des grundgesetzlich garantierten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Rechts auf Versammlungsfreiheit?

Eine Videoüberwachung greift in den Schutzbereich des Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) nicht ein.
Eine Videoaufnahme enthält bei geeigneter Auflösung bzw. Vergrößerung immer persönliche, individualisierbare Daten, so dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung regelmäßig berührt ist. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 14 Abs. 3 und 4 HSOG) ist ein Eingriff in den Schutzbereich aber aus präventiven Gründen der Gefahrenabwehr oder aus restriktiven Gründen der Strafverfolgung gedeckt.

5) Wer überwacht die Überwacher?

Behörden werden nicht willkürlich, sondern auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung tätig. Außerdem ist der Hessische Datenschutzbeauftragte beteiligt.

6) Wie setzen sich die laut Hessenschau veranschlagten Kosten in Höhe von 240.000 Euro für die Videoüberwachung zusammen?

In dem Beitrag der Hessenschau vom 13. November 2017 wurde ein Betrag in Höhe von 210.000 Euro genannt. Wie die Fragesteller auf eine Summe von 240.000 Euro kommen, erschließt sich nicht.
210.000 Euro sind die für eine Erweiterung der Videoüberwachungin den Haushalt 2017 eingestellten Haushaltsmittel. Der Betrag basiert auf einer Kostenschätzung. die wiederum auf der Grundlage der Beschaffungs- und Installationskosten für die vorhandenen Kamerastandorte aus dem Jahr 2002 zuzüglich Aktualisierungszuschlag vorgenommen worden ist.

7) Auf welcher Grundlage wurde die Ausweitung der Videoüberwachung angekündigt, da die Beschlussgrundlage in der Stadtverordnetenversammlung eine Ausweitung der Videoüberwachung des Öfteren mehrheitlich abgelehnt hat (vgl. z.B. Vorlage 101.18.430; 101.18.159; 101.17.1961)?

Die zwischen Mitarbeiter*innen der Polizei und verschiedener städtischen Ämter geführten Gespräche zu einem möglichen Ausbau einer Videoüberwachung in der Innenstadt beruhen auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 2017 (Vorlage Nr. 101.18.481). Im Übrigen obliegt es der politischen Einschätzungsprärogative des Oberbürgermeisters bzw. der zuständigen Dezernenten, Vorhaben anzukündigen.

8) Wann sollen die zusätzlichen Überwachungskameras in Betrieb genommen werden?

Zum Zeitrahmen können keine Angaben gemacht werden.

9) Wann wird der Magistrat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 2017 ein Konzept zur Ausweitung der Videoüberwachung in Kassel vorzulegen umsetzen?

Hinsichtlich der im vorgenannten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 2017 (Vorlage Nr. 101.18.481) aufgeführten sicherheitspolitischen Aspekte arbeitet die Stadt Kassel unter anderem mit dem Polizeipräsidium Kassel zusammen. Es besteht ein stetiger Austausch, so dass das in diesem Beschluss thematisierte Verfahren auf Verwaltungsebene bereits umgesetzt wird.

zurück


Abstimmungsverhalten in der Übersicht (gif)

zurück

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert