17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr

Notizen aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 28. November 2017
(ohne Gewähr)

Nach Eröffnung der Sitzung wird über die Aufnahme des gemeinsamen Antrags ” Charta für Baukultur” der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler+Piraten und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst abgestimmt. Bei Enthaltung der Kasseler Linken fällt das Ergebnis einstimmig aus.
Antrag zwei und acht werden gemeinsam behandelt.


1. Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/13 „Theodor-Fliedner-Straße“

Vorlage des Magistrats 101.18.704

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. II/13 „Theodor-Fliedner-Straße-Quartier Schönfeld“ zwischen der BuG Bau & Grund GmbH & Co. KG und der Stadt Kassel wird zugestimmt.“
Begründung:
Die Begründung der Vorlage (Anlage 1) und der Durchführungsvertrag mit seinen Anhängen (Anlage 2) sind beigefügt. Die Bau-und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 15. November 2017 und 20. November 2017 der Vorlage zugestimmt.
Diskussion: Die CDU fragt nach den konkreten Änderungen, der Amtsleiter erläutert, dass es sich hauptsächlich um Korrekturen bei der Bezeichnung von Flächen handele. Auch die Grundstücksteilung sei aufgenommen worden. Städtebautechnisch gebe es keine Änderungen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Gemeinsame Behandlung der Anträge zwei und acht.

2. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/15 „Eissporthalle“ (Aufstellungsbeschluss)

Vorlage des Magistrats 101.18.705

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Für den Bereich der Eissporthalle, ihrer Vorflächen und den südlich angrenzenden Parkplatz an der Damaschkestraße soll ein Bebauungsplan gemäß § 30 Baugesetzbuch aufgestellt werden.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, die Entwicklung der bestehenden Eissporthalle zu einer Gesamtanlage als Leistungszentrum des Deutschen Eishockey Bund e.V. (DEB) zu ermöglichen, dafür eine Trainingshalle zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die bestehenden Angebote des öffentlichen Eislaufs und der weiteren kulturellen Veranstaltungen zu sichern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 27/10, 27/42, 27/47, 27/60, 27/61 in der Flur 52 der Gemarkung Kassel.“
Begründung:
Die Begründung der Vorlage (Anlage 1) sowie ein Übersichtsplan (Anlage 2) sind beigefügt. Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 15. November 2017 und 20. November 2017 der Vorlage zugestimmt.

zurück

8. Planungsgrundlage zweite Eisfläche erstellen

Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.737
(gleichzeitig im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Planungsunterlagen für eine zweite Eissporthalle werden erstellt. Der Magistrat stellt sie den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit vor der Beratung und Beschlussfassung zu dem Komplex der neuen Eisfläche als Basis für eine sachgerechte Diskussion zur Verfügung.
Insbesondere werden vorgelegt:

  • Finanz- und Betriebskonzept der Eissporthallen
  • Bestehendes und neu zu regelndes Erbbaurecht mit Ableitung des Erbpachtzinses, Laufzeit und Bauunterhaltungsanforderungen
  • Gebäude- und Energieplanung
  • ÖPNV Konzept bei Veranstaltungen, Finanzierungskonzept für zusätzlichen Verkehr z.B. mittels verpflichtender Kombitickets bei Veranstaltungen
  • Sicherungsleistungen zum Rückbau der Gebäude bei Nutzungsaufgabe
  • Vertragsentwurf zur Absicherung der Sportjugendförderung und des bezahlbaren Nutzungszugangs für die Öffentlichkeit im Breitensport

Begründung:
Aktuell wird ein B-Plan aufgestellt, ein neuer Erbpachtvertrag für die ergänzende Fläche beraten, die Eishockey Jugend Kassel e.V. beantragt einen Zuschuss um das Defizit aus der Erhöhung der Miete der Eisfläche um 100 Euro pro Stunde ausgleichen zu können und 1 Mio aus dem Haushalt 2017 soll für den erst 2019 geplanten Neubau beigesteuert werden. Die Informationen aus den bisher erstellten Papieren bieten keine ausreichende Datenbasis für sachgerechte Entscheidungen.

Diskussion: Die Amtsleitung Bauaufsicht und Denkmalschutzamt erläutert, dass Kassel ein interessantes Sportangebot ausbauen möchte und hier eine Möglichkeit sieht Flächen zu schaffen auf denen gleichzeitig Jugendfreizeitspieler und Profis trainieren könnten. Die Einzelheiten würden im Bebauungsplanverfahren festgelegt. Entstehende Kosten werde der Investor tragen.
Die SPD gibt die Zustimmung der SPD bekannt. In Bezug auf den Antrag der Kasseler Linken erläutert er, dass das Konzept Sache des Investors sei, alles Weitere wird noch mit dem B-Plan behandelt. Sie halte den Antrag für einen typischen Verhinderungsantrag.
Die Fraktion B90/Grüne bekräftigt, dass in der Vorlage alles stünde, was man zum jetzigen Zeitpunkt wissen müsse. Die CDU schließt sich an. Der Antrag der Kasseler Linken sei überflüssig.
Die Kasseler Linke insistiert, dass eine Million schon sehr viel Geld sei, da sollte schon ein Konzept vorliegen, wenn auch nicht bis ins Detail. Als Verhinderungsantrag sei das nicht gemeint.
Die Freien Wähler und Piraten, erklären, dass es bezüglich der Investitionshöhe noch Diskussionsbedarf in seiner Fraktion gebe, es hier aber erst mal nur um den Aufstellungsbeschluss gehe. Der Antrag der Linken sei zwar in der Sache richtig, aber passe nicht zum Aufstellungsbeschluss. Später jedoch sei er sinnvoll. Ebenfalls kritisch sieht die AfD die hohe Summe. Das sei ja gewissermaßen eine Schenkung.
Die Magistratsvorlage wird bei Enthaltung der Kasseler Linken angenommen. Der Antrag der Linken wird bei Zustimmung der Kasseler Linke und Freie Wähler und Piraten und Enthaltung der AfD abgelehnt.
 

zurück

3. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel

Vorlage des Magistrats 101.18.732
(gleichzeitig im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung)

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel (Baumschutzsatzung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“

Begründung:
Die derzeit geltende Baumschutzsatzung tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Aus den nachfolgend genannten Gründen soll sie nach Anpassung an die zwischenzeitlich geänderte Rechtgrundlage neu erlassen werden.
Die Bilanz zur Wirkung der Baumschutzsatzung belegt ihren Erfolg bei der dauerhaften Sicherstellung des Baumbestandes auf privaten Grundstücken. Der Erhalt älterer Bäume und ein hoher Erfüllungsgrad bei den Ersatzpflanzungen auf privaten Grundstücken leisten einen wesentlichen Beitrag zur Bewahrung von Lebensraum und -qualität. Als strukturgebende Bestandteile einer grünen Infrastruktur steigern Bäume die Attraktivität des Wohnumfelds. Sie leisten einen zentralen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und unterstützen als ökologische Trittsteine den Erhalt der Biodiversität und des Biotopverbundsystems. Gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 und 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Flächen oder Objekten, die zum geschützten Teil von Natur und Landschaft erklärt werden sollen, sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange in geeigneter Form von dem Vorhaben zu unterrichten, bevor die Ausweisung erfolgt. Ihnen wurde daher vom 13.10. bis 10.11.2017 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Parallel dazu wurden die Ortsbeiräte zu dem Vorhaben angehört.

Diskussion: Die CDU erklärt ihre Verwunderung, dass jetzt auch Ginkobäume in die Satzung aufgenommen worden seien und fragt, ob man sich dabei der übel riechenden Früchte bewusst gewesen sei, wie auch der Tatsache, dass diese für die meisten Insekten giftig seien. Die Amtsleiterin Umwelt und Gartenamt erläutert, dass es sich dabei um eine sachliche Gleichstellung handele, da Ginko weder Laub noch Nadelbaum sei. Das Interesse läge klar bei Insekten-fähigen Bäumen, man wolle den Bürgern aber Wahlfreiheit lassen. Weiter erläutert die CDU, dass die Akzeptanz bei den Bürger.innen deutlich gesteigert werden könne, wenn die Satzung auch öffentliche Bäume umfasse. Private pflanzten oft zu eng und statt Dank für die Bäume hagele es Gebühren. Wenn ein Baum gefällt werden muss, seien die Ersatzzahlungen zu hoch (Gebühren teils vervierfacht). Die Amtsleiterin entgegnet, dass bei öffentlichen Bäumen ohnehin die untere Naturschutzbehörde eingebunden sei und es eine starke Zunahme von öffentlichen Bäumen gebe.
Eine Aufnahme in die Satzung würde nur zu mehr Verwaltung führen. Die AfD tritt für den freien Wuchs und freie Entscheidungen ein, sie warnt vor Präventivfällungen durch die Baumschutzsatzung.
Die Freien Wähler+Piraten kontern, dass der Schutzzweck grundsätzlich für alle Bäume gelte und es deswegen nicht einzusehen sei, dass öffentliche Bäume und auch die Beuys-Bäume ausgenommen seien. Wenn die Stadt sowieso strenger entscheide, könne man die Satzung auch auf alle Bäume ausweiten, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern. Er beantragt §3 Ziffer 2 und 3 zu streichen. Die Amtsleiterin erklärt, dass die Beuys-Bäume als Garten- und Kulturdenkmal geschützt seien und keinen Doppelschutz benötigen.
Der Verkehrsdezernent bekräftigt, dass die Stadt bei öffentlichen Bäumen höhere Maßstäbe anlege und der Vorschlag der Streichung das Schutzniveau eher senke. Er betont den hohen Verwaltungsaufwand.  Die SPD fragt sich, wo das Misstrauen in die Verwaltung herrühre, er habe da ein Grundvertrauen. Der mündige Bürger hingegen neige zum Kahlschlag (sein Eindruck aus der Zeit ohne Satzung). Er mahnt eine schlanke Verwaltung als Ziel an, deswegen müssen öffentliche und Beuys Bäume ausgenommen bleiben, die Verwaltung müsse sich sonst selbst Rechnungen schreiben. B90/Grüne lobt den gelungenen Kompromiss.
Abstimmung: Zunächst werden die Änderungsanträge abgestimmt. Für die Streichung der Ziffer 2 sind die Freien Wähler und Piraten, CDU und AfD, der Rest ist dagegen. Für die Streichung von Ziffer 3 stimmen die freien Wähler und Piraten, der Rest stimmt dagegen.
Der Antrag selbst wird bei Ablehnung von CDU und AfD und Zustimmung von Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke, B90/Grüne und SPD angenommen.

zurück

4. Jobticket für kommunale Beschäftigte

Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.681

Der Magistrat wird beauftragt sich im Hessischen Städtetag für eine kommunale Option eines Jobtickets für die kommunalen Beschäftigten einzusetzen. Dabei soll eine ähnliche Lösung wie für die Landesbediensteten angestrebt werden.
Begründung:
Die Landesregierung führt am 1.1.2018 ein hessenweites Jobticket für die Angestellten und Beamten des Landes als zusätzliche, freiwillige Lohnleistung ein. Leider wurde für die kommunalen Beschäftigten keine Ticketoption mit verhandelt.

Diskussion: Die Kasseler Linke ändert zunächst den Antrag. Statt “wird beauftragt sich einzusetzen” soll es “begrüßt die Verhandlungen” heißen. Die SPD winkt ab, denn das Thema Jobticket sei gelaufen und werde im nächsten Jahr greifen. Deshalb lehne man den Antrag ab, Die Linke solle den Antrag zurückziehen und in den Mülleimer werfen, da gehöre er hin. Die Linke erinnert daran, dass jeder Vorstoß ihrerseits in die Richtung mit den Worten, “Wer soll das denn bezahlen?” abgelehnt würde. Sie möchte mit dem Antrag ein positives Signal an den Städtetag senden. Die AfD sieht beim Städtetag den besseren Ansprechpartner, die Stadt brauche das Geld für andere Zwecke, z. B. an Schulen.
Abstimmung: Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke, AfD. Der Rest stimmt dagegen.

zurück

5. Gewerbeflächen Bestandspflege stärken

Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.708
(gleichzeitig im Grundstücksausschuss)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bestandspflege von Gewerbebetrieben wird gegenüber Verlagerungen priorisiert. Wenn eine Lösung am alten Standort nicht realisiert werden kann, werden vorrangig andere untergenutzte oder brachliegende Gewerbeflächen angeboten. Erst wenn sich dort keine Lösungen finden lassen, werden Standorte auf neu erschlossenen Gewerbegebieten beworben. Für die Entwicklung von Betrieben im Bestand wird eine Ansprechperson/stelle für Betriebsinhaber und Anwohner benannt.

Begründung:
Immer wieder werden Betriebe mit Kundenverkehr, wie zum Beispiel Großhandel für Handwerkerbedarf aus dem Bestand in das Lange Feld, die Thielenäcker oder gar an das Gewerbegebiet am Flughafen Kassel umgesiedelt. Das führt neben zusätzlichem Verkehr, zu Brachen und untergenutzen Flächen an den alten Standorten. Gerade solche Betriebe können mit Unterstützung an ihrem gut erreichbaren Standort gehalten werden. Alternativ sind Ansiedlungen auf gut erschlossenen alten Gewerbebrachen möglich. Für die Querschnittsaufgabe der Mobilisierung von Flächen, Lösung von Konflikten und Erweiterungsvorhaben sind regelmäßige Arbeitstreffen mit Liegenschaftlern, Wirtschaftsförderung, Bauaufsicht, Flächennutzungsplanung, Stadt- und Landschaftsplanung zielführend.

Diskussion: Der Amtsleiter des Bau- und Denkmalschutzamtes stellt kurz das Forschungsprojekt “Kassel – Handlungsstrategien zur Konsolidierung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Waldau-West vor”. Ein Teilprojekt des Programms sei das Forschungsfeld “Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten”, in dem der Standort Kassel Waldau-West als Modellvorhaben gefördert und begleitet werde. Bei allen neun Modellvorhaben handele es sich um Gewerbegebiete aus den 1960er bis 1980er-Jahren, die spezifische Problemlagen aufweisen und einer Neupositionierung bzw. Aktivierung bedürften. Dabei sollen bis Ende 2018 öffentliche und betriebliche Maßnahmen Gebiets-bezogen und synergieorientiert zusammengeführt werden und neue Konzepte, Maßnahmen, Instrumente und Verfahren entwickelt, erprobt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Die Erkenntnisse sollen dann auch an anderen Gewerbestandorten für eine nachhaltige Weiterentwicklung genutzt werden. Das Forschungsprogramm “ExWoSt” wird im Auftrag des Ministeriums vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) betreut. Gefördert im Rahmen des Forschungsprogramms ‚Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)‘ – ein Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Die AfD merkt an, dass niemand umziehe, wenn es nicht sein müsse, und die Verkehrsanbindung stimme, die Linke würde schlicht Marktwirtschaft nicht verstehen. Die SPD sieht die Stadt in diesen Belangen gut aufgestellt und hält den Antrag deshalb für überflüssig. Auch die CDU erkennt die Mühen der Stadt an. B90/Grüne hält den Antrag für überholt. Spannungen gäbe es nur bei privaten Investoren und da sei eingreifen schwierig. Die SPD ergänzt, der Antrag passe auch inhaltlich nicht. Auf der einen Seite wolle man Anwohner vor Umweltbelastungen durch Schwerverkehr schützen, auf der anderen gegen Umzüge vorgehen. Bei dem Beispiel mit dem Großhandel seien die Anwohner froh, dass der Anbieter jetzt weg ist. Die Vertreterin der Kasseler Linken kann nachvollziehen, dass mancher Umzug zu befürworten sei.

Abstimmung: Zustimmung: Freie Wähler und Piraten und Kasseler Linke. Der Rest stimmt dagegen.

zurück

6. Milieuschutz zur Absicherung günstiger Mieten im Schillerquartier

Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.713

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für das Schillerviertel wird eine Erhebung der derzeitigen Bevölkerungszusammensetzung durchgeführt. Diese kann als Basis für eine Milieuschutzsatzung des Quartiers herangezogen wird. Ein Entwurf für solch eine Satzung soll 2018 vorgelegt werden.
Begründung:
Das Schillerviertel verändert sich derzeit sehr schnell. Der Investor Matthias Krieger hat angekündigt, dass er die Aufwertung des Quartiers weiter vorantreiben will. Explizites Ziel ist es die Zusammensetzung zu verändern und die jetzige Szene zu verdrängen, indem KünstlerInnen und Studierende im ersten Schritt angelockt werden. Das Schillerviertel bietet vielen BewohnerInnen noch günstige Mieten. Die Errichtung des Fraunhofer Instituts bis 2020 könnte diese Entwicklung bestärken. Einer Aufwertung des Quartiers zu Lasten bestehender Mietverhältnisse und mit der Androhung steigender Mieten muss daher bewusst und frühzeitig entgegen gesteuert werden. Sonst droht hier Gentrifizierung mit Ansage.

Diskussion: Die SPD merkt an, dass ein Prüfantrag über ein Konzept für eine Milieuschutzsatzung bereits angenommen und gerade in Arbeit sei, und somit dieser Antrag überflüssig sei. Der Amtsleiter erläutert, dass das Schillerviertel im Programmgebiet “Soziale Stadt” liegt. Wenn das Entwicklungskonzept da ist, könne man über eine Millieuschutzsatzung nachdenken. Die AfD kann keinen Gentrifizierungsdruck in dem Viertel erkennen und befürwortet eine Aufwertung. Die CDU mahnt an erst die Prüfung abzuwarten. Eine Regulierung der Mietpreise sei über die Satzung ohnehin nicht zu erreichen, man würde nur unnötig die Verwaltung beschäftigen. Die Linke erwidert, dass das in anderen Städten durchaus funktioniere. Der Zeitpunkt für vorbereitende Maßnahmen sei jetzt, sonst drohe eine ähnliche Situation wie im Vorderen Westen.
Abstimmung: Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke, AfD. Der Rest stimmt dagegen.

zurück

7. Kaputtes Dach Goethestr 71/73 sichern

Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.736

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für das kaputte Dach im Hinterhaus der Goethestr 71/73 wird die Sicherung angeordnet. Falls der Eigentümer dem nicht zeitnah nachkommt wird die Stadt Kassel eine Ersatzvornahme durchführen.

Begründung:
Im Hinterhaus der Goethestr 71/73 haben Waschbären Teile des Daches abgedeckt. Der Eigentümer ist, trotz Kenntnis und Aufforderung durch Mieter*innen zur Reparatur, untätig. Eine zeitnahe Schließung des Daches ist zur Abwehr von Gebäude- und Personenschäden zwingend geboten. Mit der kommenden Frostperiode können die Folgeschäden schnell erheblich sein. Die Gebäude sind als Einzeldenkmale klassifiziert und liegen in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage. Nach erfolgloser Anordnung von notwendigen Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten (rechtlich geregelt im § 177 Baugesetzbuch – Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) gegenüber dem Eigentümer schließt sich als nächsten Schritt die Ersatzvornahme (rechtlich geregelt im § 12 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes – Durchsetzung der Erhaltung und bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden im § 74 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz HessVwVG) an. Die hierfür anfallenden Kosten wären dann vom Eigentümer einzutreiben, im letzten Schritt durch eine Zwangsversteigerung.

Diskussion: Herr Amtsleiter berichtet, dass es am 22 und am 27.11. eine Sichtung seitens des Bauamts gegeben habe. Es seien einige Ziegel durch Waschbären verschoben gewesen, der Besitzer habe versucht das zu beheben. Eine aktuelle Gefährdung habe man nicht feststellen können, der Eigentümer kümmere sich darum die Substanz zu erhalten. Weitere Möglichkeiten des Eingreifens habe man nicht. Ein parteiloser Stadtverordneter ergänzt, der Eigentümer habe das jetzt 5 Mal machen lassen und fragt sich, ob solche Anträge gestellt werden müssen. Die SPD schließt sich dem an. Man könne nicht in privates Geschehen eingreifen. Was der Vermieter dort mache, ginge die Stadtverordnetenversammlung nichts an. Die Verwaltung sei kein Erfüllungsgehilfe. Man solle sich nicht in zivilrechtliche Streitigkeiten einmischen. Die Fraktion B90/Grüne sieht zwar die Schwierigkeiten mit dem Vermieter, der Antrag funktioniere so aber nicht.
Abstimmung: Der Antrag wird bei Zustimmung der Kasseler Linke und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.

zurück

9. Charta für Baukultur

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler+Piraten und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Charta für Baukultur (Januar 2017, Link zur Charta siehe unten) wird verabschiedet. Jährlich wird im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr darüber berichtet, ob sich die dort
enthaltenen Instrumente in der Praxis bewährt haben. Beispiele für ihre Anwendung sollen vorgestellt werden.

Begründung:
Eine Stadt mit Lebensqualität braucht eine gute Baukultur. Sie stärkt die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt und hat als wichtiger Standortfaktor großen Einfluss auf
Wirtschaft und Tourismus. Die Pflege und Weiterentwicklung eines qualitätsvollen Stadtraums braucht die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Stadtverwaltung und Politik
stehen in der Verantwortung, diesen Prozess zu fördern und zu begleiten.
http://www.stadt-kassel.de/imperia/md/content/cms01/projekte/charta_der_baukultur_bf.pdf

Diskussion: Die Kasseler Linke begründet kurz, warum sie sich dem Antrag nicht angeschlossen hat. Zwar stünden in der Charta viele gute Dinge, in der Praxis würde sie aber nichts ändern.
Abstimmung: Der Antrag wird bei Enthaltung der Kasseler Linke und der AFD einstimmig angenommen.