12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport

Notizen aus der 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport am 30. Januar 2018 (ohne Gewähr)

Tagesordnung:

1. Gutachten zu Kosten der Unterkunft – 101.18.659

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. November 2017
Bericht des Magistrats

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) habe für die Stadt Kassel ein Gutachten zur Festlegung der Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten nach §22 SGB II und §35 SGB XII vorgelegt. Die Bürgermeisterin erläutert, dass ein solches Gutachten alle zwei Jahre erstellt werde. Die Erhebung habe Anfang 2017 stattgefunden. Interessierte Bürger können das IWU-Gutachten 2017 telefonisch unter der Nummer (0561) 115 anfordern. Es wird dann per E-Mail zur Verfügung gestellt. Anschließend übergibt sie das Wort an einen wissenschaftlicher Mitarbeiter im IWU-Institut Darmstadt.
Die Präsentation (Powerpoint) wird der Niederschrift anhängen.

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2. Qualifikation und Status der Mitarbeiter*innen im Jobcenter – 101.18.741 –

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke

Die Bürgermeisterin erklärt, dass diese Fragen von der Stadt nicht beantwortet werden können, der Leiter des Jobcenters Kassel beantworte sie jedoch gerne (freiwillig). Zu den Größenordnungen: 1/3 der Beschäftigten seien bei der Stadt angestellt, 2/3 bei der Agentur für Arbeit. Zunächst bedankt sich der Leiter des JC, der jetzt seit ca. 6 Monaten in Kassel zuständig ist, bei seinen Mitarbeitern, die er als hoch motiviert und gut qualifiziert erlebt.

Schriftliche Antwort : Vorabbemerkung vom Geschäftsführers :

Ich arbeite nun seit 6 Monaten im JC Stadt Kassel und bin stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie arbeiten engagiert, mit hoher persönlicher Kompetenz und guter Qualifikation daran, die betreuten Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gut zu unterstützen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die gesetzlichen Ziele des 2. Sozialgesetzbuches. Wir ermöglichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Familien eine menschenwürdige Existenz und Unterstützen dabei, die betreuten Menschen umfassend zu unterstützen, und Wege in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Besonders schön ist es, wenn es gelingt, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren – am besten dauerhaft. Im Jahr 2017 haben wir als Jobcenter Stadt Kassel hervorragende Ergebnisse erzielt – ohne den engagierten Einsatz und der guten Qualifikation meiner Belegschaft wäre dies nicht möglich gewesen.

Die Fragen der Anfrage werden wie folgt beantwortet:

1. Mit welchen Qualifikationsstrategien für die Beschäftigten begegnet die Stadt Kassel Veränderungen durch Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen (u. a. Urteile Bundessozialgericht) und neuen Richtlinien im Bereich der Leistungen nach dem SGB II?

In der Tat sind die Aufgaben im Jobcenter sehr komplex und verlangen den Beschäftigten viel ab: Im Leistungsbereich sorgen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit für immer neue Impulse, und die Arbeit als Vermittler verlangt ein hohes Maß an Empathie, Einfühlungsvermögen sowie berufsbezogenem und methodischen Fachwissen.
Eine fundierte Einarbeitung ist daher essenziell. Neue Mitarbeiter*lnnen werden bei uns mithilfe eines umfangreichen Einarbeitungsplanes auf Ihre Tätigkeit vorberietet. Dieser umfasst Hospitationen in verschiedensten Bereichen des Jobcenters ebenso wie Bedarfs-bezogene fachliche und methodische Schulungen sowie eine konkrete Einarbeitung in dem zukünftigen Ansatzfeld. Dabei wird zunehmend Verantwortung übertragen – man lernt .on-the-job“ dazu.
Von den Beschäftigten wird selbstständige Leistung erwartet, welche auch entsprechend der tariflichen Vorschriften vergütet wird. Praktisch ausgedrückt bedeutet das, dass jeder Beschäftige seine Entscheidungsansätze jederzeit fallbezogen hinterfragt und dabei die gültigen gesetzlichen Regelungen sowie deren aktuelle Auslegung unter Berücksichtigung der fachlichen Weisungen der Träger berücksichtigt.

Das Qualifikationskonzept der Organisation lässt sich in zwei Bereiche einteilen:

a) Die hausinterne Qualifikation

Hausinterne Qualifikationen werden entweder anlassbezogen oder im Rahmen des Qualifizierungskonzeptes durchgeführt.
Das JC hält für die Beschäftigten eine Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen werden von zertifizierten Fachausbildern oder Beschäftigten mit Ausbildereignungsprüfung durchgeführt. Die Fachausbilder sind für die Vor-, Nachbereitung und die Durchführung der Schulungsmaßnahmen freigestellt. Die Maßnahmenplanung erfolgt halbjährlich. In den Planungsprozess sind die Fachabteilungen und das Team Verwaltung einbezogen. Durch die Beteiligung wird ein hoher Qualitätsstandard erreicht.

Die Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt in der Regel freiwillig, kann aber auch verpflichtend vorgeschrieben werden.

Gesetzliche Änderungen, geänderte Rechtsauffassungen der Träger oder sozial gerichtliche Entscheidungen werden in der Regel in Dienstbesprechungen oder anlassbezogenen Schulungen kommuniziert. Die Teilnahme an „Anpassunqsschulunqen“ ist für die Beschäftigten der betroffenen Sachgebiete verpflichtend. Die Schulungen werden von den Fachtrainern oder – im Einzelfall – von externen Dozenten durchgeführt. Durch die zeitnahen, verpflichtenden Schulungen wird eine einheitliche Rechtsanwendung auf fachlich hohen Niveau sichergestellt.

b) Externe Qualifikation

Das Je nutzt das Qualifikations-Know-How der Träger und der auf dem Bildungssektor tätigen privaten und öffentlichen Träger. Trägerleistungen und ­ Planungen sind durch langjährigen Dienstleistungseinkauf bei den Trägern sichergestellt. Die Teilnahme-initiative kann sowohl von der Organisation (in der Regel dem direkten Vorgesetzten) oder dem Beschäftigten ausgehen. Das Team Verwaltung bemüht sich um eine zeitnahe Planung der beantragten Schulungsmaßnahmen. Das vorhandene Budget ist angemessen und ausreichend.

Schulungsbedarfe werden klassischerweise in Mitarbeitergesprächen erörtert. Derzeit arbeitet das Je Stadt Kassel an einen Beurteilungs- und Personalentwicklungssystem. Ziel ist, die Bedarfe für fachliche Schulungen systematisch zu ermitteln und die Umsetzung nachzuhalten.

Flankierend zu dieser grundsätzlichen Qualifikationsausrichtung helfen uns im Jobcenter Stadt Kassel zusätzliche „Sensoren“ dabei, etwaige Qualifikations- und Schulungsbedarfe zu erkennen:

Es gibt eine konstruktive Feed-Back-Kultur. Anhaltspunkte für Schulungsbedarfe liefern:

o Hospitationen von Führungskräften bei ihren Mitarbeiter*lnnen;
o Analyse von Kundenbetreuungsprozessen im Rahmen der verlaufsbezoqenen Kundenbetrachtung“
o Eingaben über das Kundenreaktionsmanagement
o Widersprüche
o Qualitätssicherungssystem mit regelmäßigen Prüfroutinen, im Rahmen derer ordnungsgemäße Dokumentationen und Fehlerquellen geprüft werden.
o Konstruktive Zusammenarbeit mit Gremien.

Grundsätzliche Schwerpunkte der Qualifizierung bilden:

• Mehrwöchige Qualifizierungsreihe „In Führung gehen“ für alle Führungskräfte
• Interkulturelle Kommunikation – vor 2 Jahren wurden fast alle Mitarbeiter darin geschult
• Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement: In kaum einem anderen Jobcenter in Deutschland werden Vermittler*lnnen derart intensiv geschult!
• Geplant: Qualifizierungsreihe .Leistunqsrechtliche Beratung“ für den Leistungsbereich

2. Welche Ausbildungen haben die Beschäftigten des Jobcenters absolviert?

Gemäß § 44g SGB 11 werden die Beschäftigten des Je Stadt Kassel von den Trägern zugewiesen. Personalnebenakten werden im Je Stadt Kassel zur „Zuqanqsausbildunq“ nicht geführt. Wie bereits unter 1 festgestellt, bedient sich das Je Stadt Kassel der Entwicklungssysteme der Träger, und auch die Personalsachbearbeitung ist bei den Trägern eingekauft. Eine Beantwortung ist nur insoweit möglich, als das die tariflichen / beamtenrechtlichen Zugangsvoraussetzungen natürlich Berücksichtigung finden, d. h. Beschäftigte mit einem schweren oder sehr verantwortungsvollen Aufgabenspektrum verfügen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung. Einfache oder mittelschwere Aufgaben werden von Beschäftigen erledigt, welche eine berufliche Ausbildung – in der Regel betriebliche Ausbildung – absolviert haben.
Die Beschäftigten werden zusätzlich durch eine vorgeschaltete interne Qualifikation auf die anspruchsvolle Tätigkeit vorbereitet. Für die Tätigkeiten im Je Stadt Kassel gibt es individuelle Einarbeitungspläne, welche in unterschiedlichen Ausprägungen theoretische (Schulungen) und praktische Anteile (Hospitationen bei erfahrenen Beschäftigten) beinhalten.

3. Wie viel Berufserfahrung im Jobcenter haben die Beschäftigten?

Eine dezidierte Beantwortung der Fragestellung ist dem Team Verwaltung nicht möglich. Aus den Personalnebenakten können die angefragten Daten nicht gewonnen werden. Erfahrung für die Aufgabenerledigung im Jc können nicht nur in der Organisation selbst erworben werden. Vielmehr ist auch die Ausbildung und die Vorerfahrung eine wichtige Thematik. Von den Trägern wird dem Jc kaum selbst ausgebildetes Personal zugewiesen. Insbesondere fehlt der qualifizierte Nachwuchs im gehobenen Dienst. In der nahen Vergangenheit wurde für eine Vielzahl von Beschäftigten des Jc Stadt Kassel die Zuweisung aufgehoben. Grund für die Beendigung dürfte der Personalbedarf der Träger gewesen sein. Die durchschnittliche Verbleibdauer wird von dem JC Stadt Kassel nicht berechnet, sie dürfte sich aber durch die große Anzahl der „Trägerrückehrer“ vermindert haben.

4. Wie viele Quereinsteiger arbeiten im Je Stadt Kassel und wie wurden sie auf ihre neuen Aufgabebereiche vorbereitet?

Als Quereinsteiger wird eine Person bezeichnet, die aus einer fremden Sparte / Branche in ein neues Betätigungsfeld wechselt, ohne die für diesen Beruf / Branche sonst allgemein übliche „klassische“ Berufsausbildung / Studium absolviert zu haben. Unter Berücksichtigung dieser Definition steigt die Anzahl von Quereinsteigern (vgl. dazu Frage 3). Allerdings gibt es Studiengänge (z. B. Soziale Arbeit) die auf eine Tätigkeit im Je Stadt Kassel gut vorbereiten. Auskünfte zur genauen Anzahl sind der Verwaltung nicht möglich (vgl. Frage 2).

5. Wie viele Mitarbeiter/innen sind befristet angestellt und seit wie vielen Jahren?

Im Je Stadt Kassel sind derzeit insgesamt 25 Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag tätig (Befristungsquote unter 10 Prozent). 5 Verträge wurden im Kalenderjahr 2016, 18 Verträge im Kalenderjahr 2017 und 2 Verträge im Kalenderjahr 2018 geschlossen.

6. Wie hoch sind Fluktuation und Krankenstand der Beschäftigten im Jobcenter Kassel statistisch im Vergleich zu anderen Fachdiensten und Ämtern?

Im Je Stadt Kassel wird weder eine Statistik zur Fluktuation (vgl. Frage 3) noch zum Krankenstand geführt. Aus diesem Grund ist ein Vergleich mit anderen Ämtern und Fachdiensten der Stadt Kassel auch nicht möglich. Beobachtbar ist allerdings, dass die Fluktuation und der Krankenstand zugenommen haben. Insbesondere wird der Anstieg von Langzeiterkrankungen mit Besorgnis beobachtet. Die Belastung für viele Mitarbeiter*lnnen ist sehr hoch. Mit Programmen wie dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement, Überlastungsanzeigen und einem systematischen Eingliederungsmanagement versuchen wir, belastungsinduzierten gesundheitlichen Problemen vorzubeugen bzw. diese abzustellen.

7. Wie viele Mitarbeiter/innen sind beschäftigt:
a.) im Bereich der aktiven Leistungen (einschließlich Fallmanagement)? b.) im Bereich der passiven Leistungen?

Antwort: zu a) Im Bereich Markt & Integration sind insgesamt 133 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
zu b) Im Leistungsbereich sind insgesamt 112 Mitarbeiterlinnen beschäftigt.

Diskussion: Die AfD fragt nach, ob es einen Anstieg an Bedrohungen und Angriffen im Jobcenter gab. Der Geschäftsführer erklärt, dass es bei Mitarbeitern Ängste gebe, weshalb man im Neubau in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern auch auf ein erhöhtes Sicherheitsgefühl geachtet wurde. Auf die Nachfrage ergänzt er, dass Aggressivität und Beleidigungen nichts mit der Nationalität zu tun haben, sondern eher mit Überforderung und mangelndem Sozialverhalten. Die SPD fragt nach den Gründen für Befristungen. Der Geschäftsführer erklärt, dass komme durch die Reduzierungen der Arbeitszeit bei Vollzeitstellen

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3. Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf Kassel- 101.18.749

Anfrage der CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Wie wirkt sich das aktuelle Bundesteilhabegesetz finanziell, personell und sächlich auf die Stadt Kassel aus?

Zum 1. Januar 2017 wurde mit Artikel 11 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) das Sozialgesetzbuch (5GB) XII und 5GB VIII im Wesentlichen durch die Anhebung des Vermögensfreibetrages und der Ein­kommensfreibeträge geändert. Da die meisten ambulanten Eingliederungshilfeleistungen nach dem 5GB VIII (§ 35a) und dem 5GB XII, z. B. Leistungen der Schulassistenz oder Kita-Integration, einkom­mens- und Vermögens-unabhängig gewährt werden, werden keine erheblichen finanziellen Auswir­kungen für die Stadt Kassel erwartet.

Zum 1. Januar 2018 wurde mit Artikel 12 des BTHG das 5GB XII durch die Ergänzung der §§ 139 ff 5GB XII geändert. Die §§ 141 ff. 5GB XII beinhalten umfangreiche verbindliche Vorgaben zum Ge­samtplanverfahren, Instrumenten der Bedarfsermittlung, Gesamtplankonferenzen, Feststellung der Leistungen, Gesamtplan und Teilhabezielvereinbarungen.

In Vorbereitung auf diese umfangreichen Änderungen hat sich eine interne Arbeitsgruppe des Sach­gebietes Eingliederungshilfe des Sozialamtes seit Sommer 2017 inhaltlich mit den Vorgaben auseinandergesetzt. Außerdem wird das Team im 1. Quartal 2018 in mehreren Fortbildungen, an denen auch Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes Region, Kassel teilnehmen, umfassend geschult. Für die Fortbildungen fallen insgesamt für 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kassel Kosten in Höhe von rd. 6.000 € an.

Die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Leistungsgewährung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass Art und Umfang der be­antragten und zu bewilligenden Eingliederungsleistungen im 5GB XII ähnlich wie in den Vorjahren sind. Ob und inwieweit sich Art und Umfang der Leistungsgewährung durch die Anwendung der o. g. Regelungen verändert, bleibt abzuwarten.

Zudem kommt es zu einer Aufgabenerweiterung für die Mitarbeitenden, die nunmehr alle beteiligten Reha-Träger an einer Teilhabekonferenz teilnehmen lassen müssen. Unter Berücksichtigung der kur­zen Fristen im 5GB IX wird dies eine personelle Ressource benötigen. Da unklar ist, wie stark die Ju­gendhilfe zukünftig erst angegangener Reha-Träger sein wird, ist eine Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Es ist erforderlich, alle beteiligten Mitarbeitenden in den begleitenden Sozialgesetzbüchern zu schu­len, um die erforderliche Fachkompetenz aufzubauen, um innerhalb von zwei Wochen die Zustän­digkeit zu prüfen und ordnungsgemäß zuweisen Lind bescheiden zu können.

Ab 1. Januar 2018 werden im Sozialamt zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) benötigt, sodass zusätzliche Personalaufwendungen von rd. 200.000 € (durchschnittliche jährliche Arbeitsplatzkosten IT­ Arbeitsplatz für zwei Stellen A 10) entstehen. Der Personalbedarf im Jugendamt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Anfrage wird schriftlich beantwortet

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4. Gesetzliche Betreuungen in Kassel- 101.18.781

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke

1. Wie viele Menschen in Kassel haben eine gesetzliche Betreuerin bzw. Betreuer? (bitte je für die letzten 5 Jahre und aufgliedern nach männlich, weiblich)

Antwort: Die Zahlen beruhen auf den Meldungen des Betreuungsgerichtes und werden von der Betreuungsbehörde stichtagsbezogen jeweils zum 31. Dezember erhoben:

  • 2012 hatten 4.500 Personen eine Betreuerin oder einen Betreuer, davon waren 48,2% männlich. und 51,8 % weiblich
  • 2013 waren es 4.727 Personen, davon 49,1% männlich und 50,9 % weiblich
  • 2014 waren es 4.811 Personen, davon 49,4% männlich und 50,6 % weiblich
  • 2015 waren es 4.987 Personen, davon 49,0% männlich und 51,0 % weiblich
  • 2016 waren es 4.861 Personen, davon 50,4% männlich und 49,6 % weiblich
  • 2017 waren es 5.050 Personen, davon 50,8% männlich und 49,2 % weiblich.

Es handelt sich um vorläufige Zahlen, da noch nicht alle Beschlüsse des Betreuungsgerichtes aus dem Jahr 2017 erfasst sind.

2. Wie lange befinden sie sich durchschnittlich in Betreuung?

Die Daten zur Dauer einer Betreuung werden statistisch nicht erfasst.
In Eilfällen werden Betreuungen meist vorläufig für sechs Monate eingerichtet, im Regelfall unbefristet. Das Gericht setzt im Beschluss ein Überprüfungsdatum fest, zu dem die Betreuung von Seiten des Gerichts überprüft wird. Diese Frist beträgt max. sieben Jahre.

3. Wie viele BetreuerInnen gibt es in Kassel? (bitte aufschlüsseln nach ehren- und hauptamtlich)

Die 5.050 Betreuungen zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden von 1.729 Betreuerinnen und Betreuern geführt, davon waren 1.484 ehrenamtlich tätig.

4. Wie wird die Qualität der Betreuung erhoben und überprüft?

Die Eignung der Betreuer wird von der Betreuungsbehörde soweit möglich zu Beginn der Tätigkeit ermittelt. Hierzu wird ein vom Städte- und Landkreistag gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. (BAGüS) herausgegebenes Anforderungsprofil verwendet. .Die Aufsicht der Betreuer, ob sie ihre Arbeit richtig und zum Wohle der Betroffenen erledigen, erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht.

5. Wie viele Menschen in Betreuung haben je in den letzten 5 Jahren beim Amtsgericht einen Antrag auf Wechsel der Betreuung gestellt?

Jede und jeder Betreute kann unabhängig von der o.a. Überprüfungsfrist (siehe Frage 2) jederzeit einen Antrag auf Betreuerwechsel, Einschränkung oder Aufhebung der Betreuung stellen; auch die Betreuerin bzw. der Betreuer ist dazu verpflichtet dem Gericht mitzuteilen, wenn es Änderungsbedarf gibt. Ein Betreuerwechsel wird oft; von den Betreuerinnen und Betreuern und nicht von den Betreuten beantragt.
Statistische Zahlen zu Betreuerwechseln liegen der Betreuungsbehörde nicht vor und können von dort auch nicht ermittelt werden.

6. Wie beurteilt der Magistrat das Ansteigen der unter Betreuung stehenden Personen seit 2012?

Die Wandlung von der Entmündigung und Vormundschaft zum Betreuungsrecht vor 25 Jahren durch die Änderung des § 1896 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat lange gebraucht, um in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Die Unterstützung für Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr allein regeln können wird häufiger in Anspruch genommen.
Durch den Abbau von sog. „anderen Hilfen“, z.B. bei Sozialen Diensten, steigt außerdem der Unterstützungsbedarf von Erwachsenen, der alternativ nur durch die Einrichtung einer Betreuung aufgefangen werden kann.

7. In wie vielen Fällen gab es Unzulänglichkeiten in der Betreuung und welche waren es?

Dazu kann von der Betreuungsbehörde keine Aussage getroffen werden.
Die Aufgaben der Betreuungsbehörde sind im Betreuungsbehördengesetz (BtBG), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (HAGBtR) beschrieben. Sie ist keine Ermittlungsbehörde zur Feststellung eines möglichen Fehlverhaltens von Betreuerinnen und Betreuern. Hier liegt die Verantwortung beim Betreuungsgericht, das Betreuerinnen und Betreuer bei Fehlverhalten auch entlassen kann.

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet

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